Wissenschaftliches Symposium der Sächsischen Krebsgesellschaft am in Machern
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- Martin Neumann
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1 Wissenschaftliches Symposium der Sächsischen Krebsgesellschaft am in Machern Medizinische Rehabilitation nach Tumorerkrankungen aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland Roland Retzlaff Koordination Reha-Einrichtungen und Sozialmedizin Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Roland Retzlaff 11/2009 1
2 Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden. Hermann Hesse ( ) Deutscher Dichter 1946 Nobelpreis für Literatur Roland Retzlaff 11/2009 2
3 Gliederung 1. Einleitung 2. Reha-Träger und gesetzliche Grundlagen 3. Leistungsvoraussetzungen 4. Zugangswege 5. Rehabilitationskliniken 6. Zahlen Roland Retzlaff 11/2009 3
4 Sachsen-Anhalt Halle Erfurt Leipzig Thüringen Sachsen Roland Retzlaff 11/2009 4
5 Verteilung der aktiv Versicherten auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung 2007 (in Tausend) DRV MD Bund Baden-Württemberg Mitteldeutschland Rheinland Westfalen Braunschweig Bayern Süd Nord KBS Berlin-Brandenburg Hessen Nordbayern Rheinland-Pfalz Schwaben Oldenburg-Bremen Saarland Roland Retzlaff 11/2009 5
6 Effizient und rentabel... Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe 2009 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (in Mio. Euro) 37,42 Gesamt: 385,82 58,83 Med. u. sonst. Lstg. 159,53 Entwöhnungsbeh. LTA Übergangsgeld sonstige Ausgaben 86,80 43,25 Bearbeiter: Herr Böhm Roland Retzlaff 11/2009 Quelle: Haushaltplanung
7 Diagnose Krebs immer noch ein Schicksalsschlag für den Patienten! Plötzliche Todesbedrohung, Endlichkeit des Lebens wird deutlich Körperliche Beschwerden (Lymphödem,...) Probleme mit dem Körperbild Veränderungen der Alltagsaktivitäten Angst, Depression Probleme der Partnerschaft und Sexualität Psychosoziale Sorgen (finanzielle Absicherung der Familie, Verlust des Arbeitsplatzes) Roland Retzlaff 11/2009 7
8 Gesetzliche Grundlagen der Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, 15 SGB VI i. V. m. 26 bis 31 SGB IX Sonstige Leistungen zur Teilhabe, 31 SGB VI i. V. m. Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherungsträger (Ca-Richtline) Roland Retzlaff 11/2009 8
9 Krankenkassen Träger der Sozialhilfe Träger der Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Träger der Jugendhilfe Rehabilitationsträger Träger der Kriegsopferversorgung Landwirtschaftliche Alterskassen Rentenversicherungsträger Roland Retzlaff 11/2009 9
10 Wer ist zuständig? - Faustregel - Rentenversicherung: grundsätzlich Erwerbstätige (auch Hausfrauen) Ausnahmen: z. B. Kinderheilbehandlungen, maligne Erkrankungen usw. Krankenkasse: Nicht-Erwerbstätige (z. B. Altersrentner) Unfallversicherung: bei Arbeits- und Wegeunfällen bzw. Berufskrankheiten Roland Retzlaff 11/
11 Grundsatz: Reha vor Rente gilt insbesondere auch bei onkologischen Patienten! Medizinische Reha bei onkologischen Erkrankungen ist (fast) immer eine Leistung der RV (Ausnahme!): Voraussetzungen Reha-Ziel 15 SGB VI 31 SGB VI Erfüllen der versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen nach 10 und 11 SGB VI Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, Wiedereingliederung in das Erwerbsleben Erfüllen der versicherungsrechtlichen nach 11 SGB VI und der persönlichen Voraussetzungen nach Ca-Richtlinien positive Beeinflussung der durch die Erkrankung oder und Therapie bedingten körperlichen, seelischen, sozialen und beruflichen Behinderungen Reha-Fähigkeit vorausgesetzt vorausgesetzt hinreichende Erfolgsaussicht in Bezug Prognose auf die Wiedererlangung eine Besserung der oder den Erhalt einer gesundheitlichen vollschichtigen LF auf dem Beeinträchtigung sollte allg. AM muss bestehen; erreicht werden Ideal: Vermeidung des Verlustes des Arbeitsplatzes Versicherte, Rentenbezieher, deren Leistungsempfänger aktiv Versicherte nichtversicherte Angehörige Roland Retzlaff 11/2009 einschließlich Kinder 11
12 Grundsätze Rehabilitation vor Rente/Pflege zur Vermeidung vorzeitiger Rente/Pflege 8 SGB IX Vorrang von Leistungen zur Teilhabe ReHa REchtzeitig Handeln frühestmögliche Leistung erhöht Wiedereingliederungs-Chancen Selbstbestimmung und aktive Mitarbeit des Betroffenen Roland Retzlaff 11/
13 Onkologische Reha - Leistungsformen Anschlussheilbehandlung (AHB) - Reha-Antritt bis maximal 14 Tage nach Akutbehandlung Medizinische Rehabilitation und onkologische Nachsorge (stationär/ambulant) - Entscheidung maximal drei Wochen nach Antragseingang Dauer: grundsätzlich drei Wochen, Verlängerung möglich Roland Retzlaff 11/
14 Leistungsvoraussetzungen A B C D Versicherungsrechtliche Voraussetzungen 3 Reha-Richtlinie Persönliche (sozialmedizinische) Voraussetzungen, 2 Reha-Richtlinie keine Ausschlussgründe, 4 Reha-Richtlinie innerhalb des zulässigen Leistungszeitraums, 1 Reha-Richtlinie Roland Retzlaff 11/
15 A Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Versicherte Leistung nach 15 SGBVI (bei Vorliegen der entsprechenden Beitragszeiten) Rentenbezieher Leistung nach 31 SGB VI Angehörige Leistung nach 31 SGB VI (nichtversicherte Ehegatten, Lebenspartner, nichtversicherte Kinder ggf. bis zum 27. Lebensjahr) Roland Retzlaff 11/
16 B Sozialmedizinische Voraussetzungen 1. geklärte Diagnose, d. h. maligne Geschwulst- oder Systemerkrankung 2. abgeschlossene operative-/strahlenbehandlung (ausgenommen Chemotherapie) 3. Rehabilitationsfähigkeit, d. h. -> ausreichende Belastbarkeit -> in der Regel alleinige Reisefähigkeit 4. positive Prognose bzgl. Verbesserung/Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit genügt ( 31 SGB VI) d. h. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht erforderlich Roland Retzlaff 11/
17 C Ausschlussgründe bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit Versorgungsberechtigte (z. B. Beamte, Berufssoldaten) versicherungsfreie Bezieher einer Versorgung bis zum Erreichen der Altersgrenze (Untersuchungs-) Häftlinge Roland Retzlaff 11/
18 D Zulässiger Leistungszeitraum innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Primärbehandlung ; weitere Leistung bis zwei Jahre nach Abschluss der Primärbehandlung möglich insbesondere bei erheblichen Funktionsstörungen durch Tumorerkrankung selbst oder aufgrund von Komplikationen/Therapiefolgen Roland Retzlaff 11/
19 Einleitung des Verfahrens grundsätzlich auf Antrag, der im Voraus zu stellen ist -> auch auf Anregung anderer Träger (Krankenversicherung, Arbeitsagentur) von Amts wegen -> nur mit Zustimmung des Versicherten Roland Retzlaff 11/
20 Zugangswege niedergelassener Arzt Krankenhausarzt / Sozialdienst (AHB-Verfahren) Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger Gemeinsame Servicestellen Roland Retzlaff 11/
21 Zugangsweg behandelnder Arzt keine spezielle Qualifikation des Arztes erforderlich kein aufwändiges Verordnungsverfahren (2 Seiten Befundbericht) Roland Retzlaff 11/
22 Umfang und Ort der Reha-Leistung grundsätzlich: Ermessensentscheidung des RV-Trägers über Leistungsumfang (Art, Dauer, Beginn, Ausführung) und Ort Wunsch-/Wahlrecht des Versicherten bezogen auf Ort und Zeit; wirtschaftlich und sparsam -> Anspruch auf berechtigtem Wunsch -> Rücksichtnahme auf persönliche Lebenssituation (Alter, Geschlecht, Familie, religiöse/weltanschauliche Bedürfnisse) Roland Retzlaff 11/
23 Rehabilitation heißt: wiederherstellen nach schwerer Akuterkrankung oder chronischer Erkrankung wird Leistungsfähigkeit wiederhergestellt und Teilhabe ermöglich wieder befähigen verlorene Fähigkeiten werden (wieder) erlernt (wieder) ausgleichen bleibende Beeinträchtigungen werden kompensiert, ggf. durch Entwickeln neuer Fähigkeiten. Roland Retzlaff 11/
24 Ziele von Teilhabeleistungen allgemein 4 Abs. 1 SGB IX Behinderung Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit Pflegedürftigkeit abwenden, beseitigen, mindern, Verschlimmerung verhüten, Folgen mildern vermeiden, überwinden, mindern, Verschlimmerung verhüten, Sozialleistungen vermeiden Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft sichern Roland Retzlaff 11/
25 Ziele einer onkologischen Reha - das körperliche, seelische und soziale Befinden zu bessern oder zu stabilisieren - Funktionsstörungen zu beseitigen oder auszugleichen - Unterstützung zur Bewältigung des Lebens in Familie, Gesellschaft, Beruf auch mit der Krankheit Roland Retzlaff 11/
26 Rehabilitation ist daher: individuell zielgerichtet komplex (also: ganzheitlicher, bedürfnisbezogener Therapien) interdisziplinär (mehrere Berufsgruppen sind beteiligt, die sich abstimmten) und beachtet somatische, psychische und soziale Aspekte, Kontextfaktoren, Krankheitsrisiken und persönliche Ressourcen (bio-psycho-soziales Krankheitsmodell WHO) Roland Retzlaff 11/
27 Wer gehört zum Reha-Team Ärzte der einschlägigen Fachrichtungen, ggf mit Zusatzqualifikation (z. B. Sozialmedizin) Pflegekräfte Psychologen Physiotherapeuten Sport- und Ergotherapeuten Ernährungsberater Köche Sozialarbeiter Roland Retzlaff 11/
28 Leistunsbestandteile Reha allgemein 26 Abs. 2 SGB IX - Behandlung durch Ärzte - Arznei- und Verbandmittel - Früherkennung, Frühförderung - Psychotherapie - Hilfsmittel (z. B. Körperersatzstücke...) - medizinisch-physikalische Maßnahmen (z. B. Massagen) - Heilmittel (Krankengymnastik, Bewegungs- und Sporttherapie) - Belastungserprobung, Arbeitstherapie - Gesundheitsschulungen Roland Retzlaff 11/
29 Leistungsbestandteil Reha allgemein 26 Abs. 3 SGB IX Psychosoziale Leistungen: - Hilfen zur Verarbeitung der Behinderung - Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen - Information und Beratung von Angehörigen - Kontaktvermittlung zu Selbsthilfegruppen - Hilfen zur seelischen Stabilisierung usw. - Training lebenspraktischer Fähigkeiten - Anleitung, Motivation Roland Retzlaff 11/
30 Spezielle Therapiebestandteile I Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch aktive Therapie: Ausdauerprogramm einzeln oder in Gruppen unter therapeutischer Anleitung (Spazieren gehen, Walken, Gymnastik usw.) aktive Mitwirkung des Rehabilitanden wichtig! Passive Behandlungsmaßnahmen: Lymphdrainagen, Strombehandlung, Massagen usw. (insbesondere bei lokalen Beschwerden, z. B. Lymphödem, sinnvoll) Roland Retzlaff 11/
31 Spezielle Therapiebestandteile II Ernährungstherapie Strukturierung der Mahlzeiten, spezielle Nahrungsmittelwahl (z. B. bei Krebserkrankungen im Mund- und Rachenbereich) Stomatherapie Erlernen des Umgangs mit dem Stoma (z. B. bei künstlichem Darmausgang) Roland Retzlaff 11/
32 Spezielle Therapiebestandteile III Krankheitsverarbeitung zur Verarbeitung des Schocks und Bewältigung der Krankheitsfolgen: z. B. psychologische Therapie einzeln oder in Gruppen, Info-Veranstaltungen über das Thema Ängste Wissensvermittlung zur Erkrankung, den möglichen korrigierbaren auslösenden Faktoren und Verhaltensmaßregeln für die künftige Lebensgestaltung, Raucherentwöhnung Roland Retzlaff 11/
33 Therapiebeispiele I Lungenkrebs Störung: Verringerung der Atemleistung (Lungenverlust) Therapie: Atemgymnastik Prostatakrebs Störung: Harninkontinenz Therapie: Beckenbodengymnastik Leukämie/Lymphom Störung: Sensibilitätsstörung der Feinmotorik Therapie: Ergotherapie Roland Retzlaff 11/
34 Therapiebeispiele II Brustkrebs Störung: Einschränkung der Beweglichkeit im Schultergelenk; Lymphstauung im Arm Therapie: Schulter- und Entstauungsgymnastik; Lymphdrainage Krebs des Stimmapparates Störung: Verlust des Stimmapparates Therapie: logopädische Behandlung (neu sprechen lernen mit Hilfsgeräten oder Speiseröhrensprache) Roland Retzlaff 11/
35 Sonstige Bestandteile Chemotherapie/Zusatzuntersuchungen Fortsetzung während der Rehabilitation möglich, aber wegen körperlicher Belastung eher anderen Therapiezeitraum wählen Einbeziehung Angehöriger soweit erforderlich, insbesondere bei Kindern Freizeitangebote und Erholungsmöglichkeiten Vorbereitung auf das weitere Arbeitsleben Roland Retzlaff 11/
36 Ergänzende Leistungen Übergangsgeld (finanzielle Absicherung) Reisekosten Haushaltshilfe Rehabilitationssport Roland Retzlaff 11/
37 Zuzahlung in der Regel ab 18. Lebensjahr; Befreiung möglich Monatliches tägliche Zuzahlung seit Netteoeinkommen bis 1.008,99 - keine bis 1.009,00 8,00 bis 1.020,00 8,50 bis 1.080,00 9,00 bis 1.140,00 9,50 bis 1.200,00 10,00 Roland Retzlaff 11/
38 Was passiert nach Rückkehr in den Alltag? Umsetzung und Fortführung des Gelernten Der Erfolg der Rehabilitation kann nur so gut sein wie die Mitwirkung des Rehabilitanden; d. h. die Rehabilitation zeigt den Weg, gehen muss er ihn selbst. Stufenweise Wiedereingliederung; berufliche Rehabilitation Selbsthilfegruppen Roland Retzlaff 11/
39 Rehabilitationskliniken in Sachsen Fachklinikum Brandis (Tumoren im Kopf- und Halsbereich) Paracelsus-Klinik Bad Elster (alle onkologischen Erkrankungen außer Kopf und Hals) Vogtlandklinik Bad Elster (Gynäkologie, Urologie) Bavaria Klinik Kreischa (alle onkologischen Erkrankungen) Christiaan Barnard Klinik Dahlen-Schmannewitz (alle onkologischen Erkrankungen) Roland Retzlaff 11/
40 Roland Retzlaff 11/
41 Roland Retzlaff 11/
42 Bewilligte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Zeitraum: Januar 2001 bis Juni 2009 Bewilligte Leistungen medizinische Leistungen gesamt bis Mitteldeutschland Baden-Württemberg Bearbeiter: Herr Böhm Quelle: Statistikdatensätze SY94 Roland Retzlaff 11/
43 Bewilligte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Zeitraum: Januar 2001 bis Juni 2009 Bewilligte Leistungen mit Indikation Onkologie 15 SGB VI bis Mitteldeutschland Sachsen Baden-Württemberg Bearbeiter: Herr Böhm Quelle: Statistikdatensätze SY94 Roland Retzlaff 11/
44 Bewilligte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Zeitraum: Januar 2001 bis Juni 2009 Bewilligte Leistungen mit Indikation Onkologie 31 SGB VI bis Mitteldeutschland Sachsen Baden-Württemberg Bearbeiter: Herr Böhm Quelle: Statistikdatensätze SY94 Roland Retzlaff 11/
45 Bewilligte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Zeitraum: Januar 2001 bis Juni 2009 Bewilligte Leistungen mit Mammakarzinom 15 SGB VI bis Mitteldeutschland Sachsen Bearbeiter: Herr Böhm Quelle: Statistikdatensätze SY94 Roland Retzlaff 11/
46 Bewilligte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Zeitraum: Januar 2001 bis Juni 2009 Bewilligte Leistungen mit Mammakarzinom 31 SGB VI bis Mitteldeutschland Sachsen Bearbeiter: Herr Böhm Quelle: Statistikdatensätze SY94 Roland Retzlaff 11/
47 Ein abgelehnter oder zeitlich befristeter Rentenantrag ist aus medizinischer Sicht ein gutes Zeichen für ein Leben mit Krebs! Roland Retzlaff 11/
48 Impressum Medizinische Rehabilitation nach Tumorerkrankungen aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland Roland Retzlaff Tel.: Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Koordination Reha-Einrichtungen und Sozialmedizin Leipzig Roland Retzlaff 11/
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