Manual für Studierende: PROWISS-Semester
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- Björn Armbruster
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1 Manual für Studierende: PROWISS-Semester 4. klinisches Semester Wissenschaftliches Denken und Handeln (PROWISS- Semester = PROjekt- und WISSenschafts-Semester) Prof. Dr. Thomas Bein, M.A., Dekanat Lehre, Bereich Qualität und Entwicklung Ziel Erlangung der Kompetenz: Der Studierende kennt die Grundlagen und methodische Basis wissenschaftlichen Denkens, Arbeiten und Handelns. Dazu gehört auch die Anwendung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse auf die Behandlung einzelner Patienten Struktur Beginn einer Promotionsarbeit oder eines wiss. Projektes Verbindliche Ringvorlesung: Gute wissenschaftliche Praxis, Theorie der Medizin, Menschenbild, Statistik, Plagiat, Literaturrecherche. Die Fehlzeit darf nicht mehr als 10 %, bzw. mehr als einen Kurstag betragen, am Ende findet eine Klausur statt. In Planung: verbindliche Seminare im Semester ( kritisches Denken in der Medizin, methodische Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens ) Der Besuch anderer Veranstaltungen des Curriculums während des PROWISS-Semesters ist nicht möglich. Zeitpunkt Die oben beschriebenen Veranstaltungen sollen kompakt im 4. klinischen PROWISS- Semester absolviert werden. Der Besuch der verbindlichen Ringvorlesung sowie der konzipierten Seminare vor dem 4. klinischen Semester mit Leistungsnachweis ist in begründeten Fällen (begründbarer vorgezogener Beginn einer Promotionsarbeit, schwerwiegende Terminkollisionen, PROWISS im Ausland) möglich. Eine Prüfung hierzu erfolgt durch den Bereichsleiter Qualität und Entwicklung der Lehre (Prof. Dr. Thomas Bein) oder seinen Stellvertreter (Herr Christian Schwarz). 1
2 Anmeldung zum PROWISS-Semester Die Anmeldung zum PROWISS-Semester muss bis 31.August (PROWISS im Wintersemester) oder 28. Februar (PROWISS im Sommersemester) im Studiendekanat bei Herrn Volker Stöckl erfolgen. Leistungsnachweis für das PROWISS-Semester/ Scheinvergabe Der Leistungsnachweis besteht aus: Nachweis über die regelmäßige Teilname an der verbindlichen Ringvorlesung Gute wissenschaftliche Praxis Bestehen der Klausur über die Themen der verbindlichen Ringvorlesung (keine Notenvergabe, nur das Bestehen wird festgestellt), Wiederholungsmöglichkeit im gleichen Semester bei Nicht-Bestehen Abgabe des Tätigkeitsberichtes in deutscher oder englischer Sprache über das wiss. Projekt/Stand der Promotionsarbeit am Ende des Semesters. Dieser wird im Wintersemester bis , im Sommersemester bis per Mail als PDF vom Studierenden an das Studiendekanat (Herr Stöckl, Mail: abgegeben. Die zugehörigen Bewertungsbögen der Arbeiten sind von den Betreuern im Original unterschrieben an das Studiendekanat zu senden Der Leistungsnachweis wird an die bereits erbrachten Leistungen für das Querschnittsfach Geschichte, Theorie und Ethik geknüpft, so dass nach dem PROWISS-Semester die Leistungsfeststellung für dieses Fach erfolgt. Anmerkungen zum Tätigkeitsbericht Der Tätigkeitsbericht soll folgendermaßen strukturiert werden: 1 Vorbemerkung Art des Vorhabens (Promotion, Projekt), durchführende Institution, Arbeitsgruppe, unmittelbarer Betreuer. Beschreibung des Vorhabens, zeitliche Zuordnung zum PROWISS. 2 Beschreibung des Projekts (auch für medizinische Laien verständlich!) 2
3 Fragestellung, Hypothese, Ziel, Herangehensweise/Methodik, kurzer Abriss des aktuellen Standes der Forschung. Bei größerem Projekt: eigener Anteil, verwendete (Test-)Verfahren, statistische Methoden. 3 Eigene Tätigkeit während des Profilbildungssemesters Beschreibung des Zeitplans und der eigenen Tätigkeit. Bei bereits früher begonnener Promotionsarbeit: auch kurze Beschreibung der Tätigkeit vor dem PROWISS, Beschreibung von Limitationen und Problemen, die im Rahmen des Vorhabens aufgetreten sind (Abbruch, Modifikation, Änderung des Designs, nicht erfolgreiche Experimente mit Darstellung der Gründe), Probleme bei der Rekrutierung von Versuchspersonen oder Patienten. 4 Zusammenfassung der (Teil-) Ergebnisse 5 Ausblick Bei Promotionen: geplante Weiterführung der eigenen Arbeit, bei Projektarbeiten: kurze zusammenfassende Beurteilung und perspektivische Bewertung der eigenen Arbeit. generelle Hinweise zum Tätigkeitsbericht: - Mindestumfang 10 Seiten, maximal 15 Seiten; formal (Schriftgröße, Seitenränder, Zitierweise) wie für Dissertation vorgeschrieben. - Bericht kann auf Deutsch oder Englisch abgefasst sein. PROWISS an einer anderen nationalen oder internationalen Institution Die Absolvierung des PROWISS-Semesters an einer anderen nationalen oder internationalen Universität ist möglich und an folgende Bedingungen geknüpft: Betreuung: die Kooperation mit einer anderen Einrichtung muss über einen Betreuer der Universität Regensburg durchgeführt und gesichert werden. Über die wiss. Zusammenarbeit eines Standortbetreuers mit einem Betreuer an einer anderen Universität kann eine zeitlich und inhaltlich festgelegte Aktivität (Projekt, Promotion) durchgeführt/begonnen werden. Der Antrag zu diesem Projekt muss von dem "Standortbetreuer" befürwortet, der Tätigkeitsbericht muss vom ihm bewertet und unterzeichnet sein. Der Antrag muss vom Bereichsleiter "Qualität und Entwicklung der Lehre" oder seinem Stellvertreter geprüft und befürwortet werden. Bezüglich der Anerkennung einer Publikation als Promotionsleistung, die bei anderen nationalen oder internationalen 3
4 Universitäten erstellt wurde, gelten die in der Promotionsordnung niedergelegten Bedingungen. Handelt es sich bei dem Projekt um eine Promotion, muss der Standortbetreuer an der Universität Regensburg hauptberuflich im Dienst des Freistaats Bayern stehender Hochschullehrer UND der externe Betreuer ebenfalls Hochschullehrer sein. begleitende PROWISS-Veranstaltungen: sofern PROWISS an einer anderen Institution absolviert wird, ist es möglich mit entsprechender Antragspflicht, die begleitenden Veranstaltungen vorher zu besuchen und hierfür den Leistungsnachweis zu erbringen. Die Aufteilung des Besuchs der begleitenden PROWISS-Veranstaltungen über mehrere Semester ist aus organisatorischen und inhaltlichen Gründen nicht sinnvoll. Äquivalenzbescheinigungen Da das PROWISS-Semester in dieser Art von anderen medizinischen Fakultäten nicht angeboten wird, ist die Anerkennung von Äquivalenzbescheinigungen an eine besondere Prüfung geknüpft: bis dato erworbene Masterabschlüsse können nach Prüfung durch das Studiendekanat Anerkennung finden. Im Einzelfall findet eine Prüfung durch die Studiendekane oder durch von ihnen beauftragte Personen statt. Der Antrag auf Anerkennung ist im Studiendekanat schriftlich zu stellen und mit allen antragsbegründenden Unterlagen abzugeben. PROWISS und Promotion Wird das PROWISS Semester genutzt, um ein Promotionsthema zu bearbeiten, ist zusätzlich zur Anmeldung zum PROWISS Semester innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn an der Promotion diese im Promotionsbüro der Fakultät anzumelden. Formulare zur Anmeldung einer wissenschaftlichen Arbeit, mit Aufzählung der einzureichenden Unterlagen, sind auf der Homepage der Fakultät für Medizin, im Internetangebot der Universität Regensburg, ebenso verfügbar, wie die obligatorische Doktoranden-Betreuungsvereinbarung und ein Exposé-Muster. Weiterhin ist für nach dem begonnene Promotionsvorhaben auch eine Meldung nach Hochschulstatistikgesetz erforderlich. Hierzu gibt Ihnen das Promotionsbüro/die 4
5 Geschäftsstelle der Promotionskommission Dr.med./Dr. med.dent. gern weiterführende Auskünfte. Einreichung und Verteidigung der Arbeit sind erst nach Abschluss des Studiums der Medizin/Zahnmedizin möglich. 5
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