Neue Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Josip Juratovic, Anette Kramme, Hubertus Heil (Peine), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Hiller-Ohm, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Katja Mast, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Neue Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Kurz gefasst MenschenmitMigrationshintergrundhabenzahlreichenAnalysenzufolgenicht diegleichenchancenamarbeitsmarktwiemenschenohnemigrationshintergrund.diesmusssichändern.wirkönnenesunsangesichtsdesdemografisch bedingtenrückgangsdeserwerbspersonenpotenzialsnichtleisten,dasstalente unentdecktbleiben.auchistdieintegrationindenarbeitsmarktderzentrale Hebel,umTeilhabeamökonomischen,sozialenundkulturellenLebenzuermöglichen.VorhandeneArbeitsmarktinstrumentemüssenüberdacht,umneue ergänzt und Beratung und Vermittlung auf neue Füße gestellt werden. DiestrukturelleDiskriminierungamArbeitsmarktmussbesseralsbisher auch mitneuenansätzen bekämpftwerden.unterdiskriminierungserfahrungleiden sowohlmenschen,dieaufdersuchenacharbeitsind,alsauchdiejenigen,dieerfolgreicheinenarbeitsplatzgefundenhaben.vondiskriminierungsindnichtnur MenschenmitMigrationshintergrundbetroffen.EstrifftauchÄltereoderFrauen mitkindern.sieallehabenlautantidiskriminierungsstelleschlechterechancen, zueinemvorstellungsgesprächeingeladenzuwerden.einestudiederforschungsinstitutezurzukunftderarbeitgmbh (IZA) (vgl.iza-pressemitteilungvom8.februar2010)zeigt,dassbewerbermittürkischemnamenbeistellenfürhochqualifiziertebewerberinsgesamt14prozentwenigerpositive Antwortenerhielten.NochdramatischeristnachdenErgebnissenderStudiedie UngleichbehandlunginkleinerenUnternehmenausgeprägt.DorthattenBewerbermiteinemtürkischklingendenNamenum24ProzentgeringereChancenauf ein Vorstellungsgespräch. DieUrsachenfürSchwierigkeiteninSchuleundBerufwerdenmeistfrühgelegt WichtigeUrsachenfürSchwierigkeiteninSchuleundBerufwerdenoftmalsbereitsimfrühkindlichenAltergelegt.InsgesamtkommenKindermitMigrationshintergrundseltenerindenGenusseinerBetreuungaußerhalbderFamilieals solcheohnemigrationshintergrund.dieswiederumhatauswirkungenaufden ErwerbderdeutschenSprache.Faktist:IneinemnennenswertenUmfangwird imelternhausvonfamilienmitmigrationshintergrundnichtdeutschgesprochen (vgl.achterberichtüberdielagederausländerinnenundausländerin Deutschland,Bundestagsdrucksache17/2400).ZentralfürdieChancenimBil-

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dungs-,ausbildungs-undbeschäftigungssystemistabergeradedievorhandene Deutschkompetenz.Fehltdiese,sostelltdieseineentscheidendeIntegrationsbarrieredar (sozimmermannu.a.,studieüberdiesozialeeingliederungund ArbeitsmarktintegrationethnischerMinderheiten,IZAResearchReportNo.16, 2008). JugendlichemitMigrationshintergrundhabenesschwierigerbeiihremStartins Berufsleben JugendlichemitMigrationshintergrundhabenbeigleichenQualifikationengeringereChancenaufeinenAusbildungsplatzalsihreMitbewerberohneMigrationshintergrund (vgl.berufsbildungsbericht2008).siesindhäufigerinunattraktivenausbildungssegmentenbeschäftigt,findensichnachderschule häufigerineinermaßnahmedesübergangssystemswiederalsjugendlicheohne MigrationshintergrundundsieprofitiereningeringeremUmfangvondiesen Maßnahmen.BesondersbenachteiligtsindFrauenmitMigrationshintergrund, wennesdarumgeht,einenausbildungsplatzzuerhalten (vgl.bundesinstitutfür Berufsbildung BIBB 2009: ÜbergängeineineberuflicheAusbildung GeringereChancenfürjungeMenschenmitMigrationshintergrund.VonChancengleichheitkeineSpur ;BIBB2010: Ausbildungsplatzsuche GeringereChancenfürjungeFrauenundMännermitMigrationshintergrund ).Jugendlichemit MigrationshintergrundhabeninsgesamtstärkereSchwierigkeitenbeimÜbergangvoneinerallgemeinbildendenSchuleineineBerufsausbildung.Darüber hinaushabenjugendlichemitmigrationshintergrunderhöhtenunterstützungsbedarfwährendderausbildungundanderzweitenschwellebeimübergang vonderausbildungindenberuf (vgl.hierzuexpertisenimauftragderfriedrich-ebert-stiftunge.v.: PrekäreÜbergängevermeiden Potenzialenutzen, Juli 2011 und Notwendig, aber reformbedürftig, Mai 2011). ChancengleichheitmachtnachhaltigeQualifizierungs-undWeiterbildungsanstrengungen erforderlich DieAnforderungenandieQualifikationderArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerunddamitauchandievonMenschenmitMigrationshintergrundsteigen. WeiterbildungundlebensbegleitendesLernengewinnenanBedeutung.Fehlt eineabgeschlosseneschul-oderberufsausbildung,begünstigtdiesarbeitslosigkeit und erschwert eine langfristig gesicherte Beschäftigung. FürmehrChancengleichheitamArbeitsmarktsindnachhaltigeQualifizierungsundWeiterbildungsinitiativenerforderlich.Darausfolgt,dassstärkerindie beruflichequalifizierungvonarbeitslosenmitmigrationshintergrundinvestiert werdenmuss.lautdeminstitutfürarbeitsmarkt-undberufsforschungder BundesagenturfürArbeit (Ausschussdrucksache17(11)417desAusschusses fürarbeitundsozialesdesdeutschenbundestages)sindergänzungsqualifizierungenoftmalsauchdannnotwendig,wennqualifikationenvollanerkanntsind, umaufdemhiesigenarbeitsmarktangemessenestellenzufinden.diehervorgehobenebedeutungderberuflichenweiterbildungfürdieverbesserungder BeschäftigungschancenvonPersonenmitMigrationshintergrundistauchTenor desachtenberichtesüberdielagederausländerinnenundausländerin Deutschland (Bundestagsdrucksache17/2400).DiesbezüglicheBeratungs-, Informations-undIntegrationsangebotemüssendemBerichtzufolgedenbesonderenBedürfnissendesPersonenkreisesRechnungtragenundvorzugsweise auchinniedrigschwelligerformorganisiertsein.diebundesregierungräumtin ihrem Bericht ein, dass die bisherige Förderung unzureichend ist. ArbeitsmarktpolitischesInstrumentarium,BeratungundFallmanagementmüssenaufdieBedürfnissevonMenschenmitMigrationshintergrundausgerichtet werden VieleMenschenmitMigrationshintergrundarbeitenderzeitunterihrem Qualifikationsniveaubzw.könnenihreMöglichkeitennichtausschöpfen.Ihre

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9974 Potenzialemüssenbessererschlossenwerden.Klarist:Gelingtesnicht,MenschenmitMigrationshintergrundeinenbesserenZugangzumArbeitsmarktzu erschließen,sindhohevolkswirtschaftlichekostendasergebnis,weileinerseits SteuernundAbgabennichtodernuringeringeremUmfangentrichtetwerden undandererseitsverstärkttransferzahlungeninanspruchgenommenwerden müssen,umdenlebensunterhaltbestreitenzukönnen.insbesondereauchvor demhintergrundeinessteigendenfachkräftebedarfswirdausvolkswirtschaftlicherperspektiveaufwertschöpfungverzichtet (füreinenkurzenüberblick hierzuvgl.berlin-institutfürbevölkerungundentwicklung,ungenutztepotenziale Zur Lage der Integration in Deutschland, 2009). InihrerStudie WirkungendesSGBIIaufPersonenmitMigrationshintergrund, ProjektIIa1 04/06 (SGBII =ZweitesBuchSozialgesetzbuch)ausdemJahr 2009weisendasInstitutArbeitundQualifikation,dieZentrumfürEuropäische WirtschaftsforschungGmbHundanderedaraufhin,dassesanspezifischenFörderansätzenfürMigrantinnenundMigrantenfehlt.VieleGrundsicherungsstellenbetrachtendenUntersuchungsergebnissenzufolgediesenPersonenkreis nichtalseigenezielgruppe.auchwirdinderstudiebemängelt,dassindenjobcenternderanteilvonmitarbeitendenfachkräftenmiteigenemmigrationshintergrundmitca.3prozentäußerstgeringist.entscheidendseiauch,aufdie spezifischesituationderjeweiligengruppevonmenschenmitmigrationshintergrundeinzugehen.innerhalbdergruppedermigrantengibtesgroßeunterschiedehinsichtlichdesförderbedarfs (vgl.zimmermannu.a.,studieüberdie sozialeeingliederungundarbeitsmarktintegrationethnischerminderheiten, IZAResearchReportNo.16,2008;ExistenzgründungvonMigrantinnenund Migranten,SchriftenreiheIQ,BandII,2007).IndenAgenturenundJobcentern müssendeshalbdieinterkulturellenkompetenzenderberatungsfachkräftedringendausgebautwerden.dazugehöreneinhöhereranteilvonberatungsfachkräften mit Migrationshintergrund ebenso wie interkulturelle Schulungen. MenschenmitMigrationshintergrundmüssenstärkeralsbisherindasFördergescheheneinbezogenwerden.ÄhnlichwiebeiderBerufsausbildungmüssen Fort- und Weiterbildungen durch begleitende Hilfen unterstützt werden. PassgenaueUnterstützungsetztauchvoraus,dassverschiedeneTrägerihrejeweiligenKompetenzenundLeistungenverbindlichmiteinanderverknüpfen.Es müssennetzwerkstrukturenaufgebautundkoordiniertwerden,diediefüreine effektivearbeitsmarktintegrationvonmenschenmitmigrationshintergrund relevantenakteurewieagenturenfürarbeit,jobcenter,kommunen,schulen, Unternehmen,Kammern,Verbände,Bildungsträger,Migrantenorganisationen usw.umfassen.hierzusindentsprechenderessourcenundeinnetzwerkmanagementnotwendig (vgl.integrationdurchqualifizierung,iq Wegeinden Arbeitsmarkt,IntegrationsangebotefürMenschenmitMigrationshintergrund regionalgestaltenundvernetzen ).Dabeiistessinnvollundnotwendig,dieZusammenarbeitderverschiedenenAkteuresozugestalten,dassHilfeundUnterstützungsoweitwiemöglichwieauseinerHanderfolgen.DieLeistungmuss dem Menschen folgen und nicht der Mensch der Leistung. Sowieesist,kannesnichtbleiben:MigrantinnenundMigrantenstärkervonArbeitslosigkeit betroffen NachdemMikrozensus2010habenrund20ProzentderBevölkerungin DeutschlandeinenMigrationshintergrund (vgl.statistischesbundesamt2011, Mikrozensus2010,BevölkerungmitMigrationshintergrund,Fachserie1,Reihe22).Knapp8ProzentderBevölkerunginDeutschlandgeltenimSinnedes GrundgesetzesalsAusländer.SeitvielenJahrenistdieArbeitslosenquotevon AusländernetwadoppeltsohochwiedievonDeutschen.WährendimMärz 2012dieArbeitslosigkeitderDeutschenbei6,5Prozentlag,betrugsiebei AusländerinnenundAusländern15Prozent.BesondersbetroffenvonArbeitslosigkeitsindAusländerimAltervon25bis50JahrenundsolcheohneabgeschlosseneBerufsausbildung.AuchwerdenAusländerinnenundAusländer

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode häufigeralsgeringqualifiziertebeschäftigtalsdeutscheundsindformalim Durchschnittwenigergutqualifiziert.ImJahr2008hatten37,5Prozentder 25-bis34-JährigenmitMigrationshintergrundkeinenberuflichenAbschluss. IndergleichenAltersgruppeohneMigrationshintergrundwareneshingegen 10,8Prozent (vgl.achterberichtüberdielagederausländerinnenundausländerindeutschland,bundestagsdrucksache17/2400).dabeibestehtein engerzusammenhangzwischeneinemfehlendenschulischenabschlussund dererlangungeinesberuflichenabschlusses.scheitertderschulabschluss, dannscheitertauchdieberuflicheintegration (WolfgangSeifert,Qualifikation undarbeitsmarktintegrationdererstenundzweitengenerationambeispiel Nordrhein-Westfalens,Beiträge2008desInstitutsfürMigrationsforschung undinterkulturellestudien).fehlteineberuflicheausbildung,istderzugang zueinerqualifiziertenberuflichenpositionwesentlicherschwert.arbeitslose AusländerinnenundAusländerfindensichinsgesamtmiteinemAnteilvon 80ProzenthäufigerinderGrundsicherungfürArbeitsuchendewiederals DeutschemiteinemAnteilvon66,2Prozent (vgl.bundesagenturfürarbeit, Analyse des Arbeitsmarktes für Ausländer, März 2012). DerAnteilvonimAuslanderworbenen,inDeutschlandabernichtanerkannten Abschlüssenisthoch.DabeihängendieBeschäftigungschancenvonBeziehern vonarbeitslosengeld (ALG)IIu.a.starkdavonab,obeineimAuslanderworbeneAusbildunganerkanntwurde (vgl.martinbrussig,2010,migrant/innenim ALG II-Bezug weniger fit für den Arbeitsmarkt?). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, nachmaßgabedernachfolgendenanforderungeneinengesetzentwurfvorzulegen und entsprechende Initiativen zu starten: 1. Diskriminierung beseitigen; Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse; 2.ArbeitsmarktpolitischesInstrumentariumandenspezifischenBedürfnissen vonmenschenmitmigrationshintergrundausrichten;beruflichedeutschförderung stärken; 3.BeratungundFallmanagementaufdieBedürfnissevonMenschenmit Migrationshintergrund ausrichten. Zu Nummer 1 BewerbungsverfahrensindentsprechendderZielrichtungdesAllgemeinen Gleichbehandlungsgesetzesanonymisiertdurchzuführen,damitBewerberinnenundBewerbermitMigrationshintergrundbeiBewerbungennichtvon vornhereinvonvorstellungsgesprächenausgeschlossenwerden.essinddie notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen. UmDiskriminierungzubeseitigen,solltenimöffentlichenDienstundinder PrivatwirtschaftverbindlicheZielvereinbarungen,diezumInhalthaben,den AnteilvonMenschenmitMigrationshintergrundandenBeschäftigtenzu erhöhen,getroffenwerden.deröffentlichedienstsolltehierbeieinevorreiterrolle übernehmen. ÄnderungdermitdemGesetzzurVerbesserungderFeststellungundAnerkennungimAuslanderworbenerBerufsqualifikationenvorgenommenen rechtlichensetzungennachmaßgabederinderentschließungderfraktion derspdformuliertenänderungsvorschläge (Ausschussdrucksache17(18)199 desausschussesfürbildungundforschungdesdeutschenbundestages). Konkret: VorzusehenisteinRechtsanspruchaufBeratungderBetroffenen.ImVerfahrenzuerhebendeGebührendürfennichtzueinersozialenHürdewerden.Es sindkostenobergrenzenundeinehärteklauselnotwendig.einefeststellung derkompetenzenausschließlichanhandderpapierlageistunzureichend.in

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9974 dasgesetzmussfüralleberufeeinanspruchaufanpassungslehrgängesowieaufprüfungsvorbereitungsmaßnahmenaufgenommenwerden.vorallem mussdieteilnahmeanausgleichsmaßnahmenzurerlangungdergleichwertigkeitsfeststellungfinanziellermöglichtwerden.diebundesregierungwird aufgefordert,einkonzeptzurförderungvorzulegen,damitdiebetroffenen diekostenfürdiemaßnahmenundihrenlebensunterhaltfinanzierenkönnen.dafürkommtdieweiterentwicklungbestehenderoderdiekonzeption neuerinstrumenteinbetracht:pflichtleistungennachsgbiii,weiterbildungskrediteoderdasmeister-bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz). AufdieFörderleistungbestehteinRechtsanspruchähnlichdemindemAntrag derfraktionderspd (Bundestagsdrucksache17/6454)formuliertenRechtsanspruchfürArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer,diebeispielsweisekeine beruflichequalifikationhabenunddieinihremunternehmeneinenberufsabschlussindertätigkeiterwerbenwollen,diesieverrichten.diebundesländersindaufgefordert,inabstimmungmiteinanderregelungenaufden Weg zu bringen, die eine Vergleichbarkeit der Anerkennung gewährleisten. Zu Nummer 2 1Absatz2Nummer4SGBIIIistdahingehendzuerweitern,dassdie FörderungvonMenschenmitMigrationshintergrundalseinSchwerpunkt derarbeitsförderungverankertwird,umdieausbildungs-undbeschäftigungsfähigkeitzuverbessern.siewerdenmindestensindemumfangin MaßnahmenderArbeitsförderungeinbezogen,derihremAnteilanden Arbeitslosenentspricht.ErgänzendhierzuistdieSteuerungslogikinden AgenturenfürArbeitinderFormneuauszurichten,dassbeiderFörderentscheidung eine Bestenauslese vermieden wird. 1Absatz1Nummer3SGBIIistdergestaltzuerweitern,dassdieLeistungenderGrundsicherungfürArbeitsuchendedaraufausgerichtetwerden,dass insbesondereauchmigrationsspezifischennachteilenvonerwerbsfähigen Leistungsberechtigtenentgegengewirktwird,umdieAusbildungs-undBeschäftigungsfähigkeitzuverbessern.SiewerdenmindestensindemUmfang inmaßnahmenderarbeitsförderungeinbezogen,derihremanteilanden Arbeitslosenentspricht.ErgänzendhierzuistdieSteuerungslogikindenJobcenterninderFormneuauszurichten,dassbeiderFörderentscheidungeine Bestenauslese vermieden wird. FürMigrantinnenundMigrantenwirdinAnlehnungandasProgramm Perspektive50plus eingesondertesarbeitsmarktprogramm Perspektive MigraPlus geschaffen.zielistes,innovativeansätzefürdenerwerbder deutschensprache,z.b.daserlernenvonspracheamarbeitsplatz,zufinden undbesserequalifizierungs-undfördermaßnahmenherauszuarbeiten.im Jahr2012stehenfürdiesesProgrammzunächst200Mio.EurozurVerfügung. DieErfahrungenausdemProgramm IntegrationdurchQualifizierung IQ werdenfürallejobcenterundagenturenfürarbeitzugänglichgemachtund derarbeitsmarktpolitischeinstrumentenkastendessgbiiunddessgbiii unddamitdieregelförderungunddieumsetzunginderpraxisentsprechend angepasst.hierzugehörenz.b.dieinterkulturellesensibilisierung,qualifizierungundbegleitungdespersonalsderjobcenter,deragenturenfürarbeit undderberatungs-undqualifizierungseinrichtungen (DiversityManagement),diekultursensibleAusgestaltungvonAngebotenderFörderungder beruflichenweiterbildungundweiterbildungsbegleitendehilfen,dieberücksichtigungderspezifischenlebenslagenvonmenschenmitmigrationshintergrund,dieimplementierungvonniedrigschwelligenzugangsmöglichkeiten zudeneinzelnenarbeitsmarktinstrumenten,dieentwicklungentsprechender QualitätsstandardsfürQualifizierungsangeboteeinschließlichberufsbezogenerDeutschförderungunddieWeiterentwicklungderarbeitsmarktpolitischen Instrumente für Gründer mit Migrationshintergrund.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WerüberkeinenSchulabschlussverfügt,hateinenRechtsanspruchaufFörderungzumNachholeneinesSchulabschlusses.EinniedrigschwelligerZugangaußerhalbvonberufsvorbereitendenBildungsmaßnahmenwirdgewährleistet.DabeiwirddemGrundverständnisRechnunggetragen,dass AlphabetisierungundGrundbildungeineVoraussetzungzurdauerhaftenIntegration in den Arbeitsmarkt sind. AnSchulen,inderBerufsberatungundimRahmenderBerufsorientierung mussbesseralsindervergangenheitaufdasgesamtespektrummöglicher Ausbildungsgängeaufmerksamgemachtwerden,damitinsbesondereauch JugendlichemitMigrationshintergrundsichnichtnuraufeinigewenigeAusbildungen konzentrieren. Unternehmenmüssenverstärktdafürgewonnenwerden,jungeMenschenmit Migrationshintergrundauszubilden.DieErfahrungenerfolgreicherProgrammeundModellprojekte,insbesonderederBeratungsstellenzurQualifizierungvonNachwuchskräftenmitMigrationshintergrund (BQN),deren Aufgabeesist,dieAkzeptanzfüreineBerufsausbildungbeijungenMenschenmitMigrationshintergrundzuerhöhenundAusbildungsbetriebengezieltgeeigneteBewerbervorzuschlagen,müssenaufeineverlässlicheFinanzierungsgrundlagegestelltwerden.GeradevordemHintergrund,dassdie SelbstständigenquotevonMenschenmitMigrationshintergrundsteigt,müssendurchgezielteBeratungmehrArbeitgebermitMigrationshintergrundals bisherdazuermutigtwerden,ausbildungsplätzeanzubieten,undsiemüssen miterfolgreichenausbildungskonzeptenunddennotwendigenformalitäten vertraut gemacht werden. DerEinsatzderInstrumenteEinstiegsqualifizierung ( 131SGBIII)und berufsvorbereitendebildungsmaßnahmen ( 51SGBIII)werdenstärkerals bisheraufsolchejugendlichenkonzentriert,dieausinihrerpersonliegenden GründennochkeineAusbildungaufnehmenkönnen,umunnötigeWarteschleifen,indenensichbesondershäufigJugendlichemitMigrationshintergrundwiederfinden,zuvermeiden.DieFörderinhaltewerdensogestaltet, dasssiedenbesonderenbedürfnissenderbetreffendenjugendlichenrechnungtragenundbeieineranschließendenausbildungaufdieausbildungszeitangerechnetwerdenkönnen.vorranghatjedocheinebetrieblicheoder hilfsweiseeineaußerbetrieblicheausbildung.dieberatungsfachkraftwirkt aktivdaraufhin,dasszunächstsämtlichevermittlungsmöglichkeitenineine betrieblicheoderhilfsweiseineineaußerbetrieblicheausbildungeinschließlichmöglicherunterstützungsmaßnahmenausgeschöpftwerden,undbegründetimeinzelfall,warumausinderpersonliegendengründeneinevermittlung nicht möglich ist. DieMöglichkeitenderausbildungsbegleitendenHilfennach 75SGBIII sindstärkeraufdieförderbedarfevonjugendlichenmitmigrationshintergrundauszurichten,sodassdiesendaserreicheneinesausbildungsabschlussesbesseralsbisherermöglichtwird.eswirdklargestellt,dassdieförderung auchdiebegleitungdurcheinementorinbzw.einenmentorumfasst.in begründetenausnahmefällenmusseineförderungimanschlussandieausbildungauchlängeralssechsmonatenachbegründungeinesarbeitsverhältnisses möglich sein. InAnlehnungandieausbildungsbegleitendenHilfenfürJugendlichewerden weiterbildungsbegleitendehilfenfürerwachsenealsförderleistungim SGBIIIverankert.Eswirdhierbeisichergestellt,dassdasberufsbezogene Lernen mit sprachlichen Lernelementen verknüpft wird. 59SGBIII (FörderungsfähigerPersonenkreisBerufsausbildungsbeihilfe) wirddahingehendangepasst,dassgeduldeteausländerinnenundausländer nach 60adesAufenthaltsgesetzes (AufenthG)nichtnurwährendeiner betrieblichen,sondernauchwährendeineraußerbetrieblichenausbildung

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9974 gefördertwerdenkönnen.esistzuprüfen,wie 59SGBIIIund 8BAföG dergestaltgeändertwerdenkönnen,dassinanpassungan 10derBeschäftigungsverfahrensverordnungeineFörderungdiskriminierungsfreibereits nacheinemjahrmöglichist,wenndiebetreffendepersonsichrechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält. GesetzlicheKlarstellung,dassdenAgenturenfürArbeitunddenJobcentern auchgeduldetennach 60aAufenthGundGestattetennach 55AufenthG gegenüber,denendieaufnahmeeinerbeschäftigungerlaubtistodererlaubt werdenkönnte,diepflichtzuinformation,beratungundzumangebotvon Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung obliegt. DieDeutschförderungwirdausgebautunddieAusstattungmitfinanziellen MittelndesESF-BAMF-Programmes (ESF =EuropäischerSozialfonds, BAMF =BundesamtfürMigrationundFlüchtlinge)fürIntegrationskurse gegenüberderlaufendenförderperiodewirderhöht.dadurchwirdfürdie ESF-Förderperiode2014bis2020eineausreichendeFinanzierungderberufsbezogenenDeutschförderungsichergestellt.Darüberhinausistdie SprachvermittlungzumErwerbberufsbezogenerDeutschkenntnisse auch fürexistenzgründerinnenundexistenzgründer,dieimrahmenvon 16c SGBII (LeistungenzurEingliederungvonSelbständigen)odervon 93 SGBIII (Gründungszuschuss)gefördertwerden zustärkenundaufeine stärkerpraxisbezogenebasiszustellen.dasdidaktischekonzeptistspeziell aufdiezielgruppeabzustellen.gleichzeitigistsiefürausländischefachkräftezuöffnenundstärkerbetrieblichzuverankern.soweitpassendeförderangeboteausdemesf-bamf-programmnichtzeit-undortsnahzurverfügunggestelltwerdenkönnen,sollendiejobcenterförderangeboteim Rahmendes 16fSGBII (FreieFörderung)bzw.dieAgenturenfürArbeit imrahmendes 45SGBIII (MaßnahmenzurAktivierungundberuflichen Eingliederung)bereitstellen.Dabeiist 45Absatz2SGBIIIdahingehend anzupassen,dassauchberufsbezogenedeutschkursevonmehralsachtwochendauergefördertwerdenkönnen.sprachkursewerdenbeibedarfbeschäftigungsbegleitend oder in Teilzeitform angeboten. Zu Nummer 3 DieBundesregierungwirdbis31.Dezember2012demDeutschenBundestag geeignetevorschlägeunterbreiten,durchneugestalteteinstitutionellerahmenbedingungenundorganisatorischestrukturenundverfahrensabläufedie Information,BeratungundUnterstützungvonMenschenmitMigrationshintergrundunabhängigvonihremAufenthaltsstatuszuverbessern.Dabeiist überartundumfangdereinbindungderträgerdersozialversicherungund derjugendberufshilfe,vonkommunen,schulen,kammern,weiterenöffentlichenstellenderverschiedenenföderalenebenen,migrantenorganisationen undanderenprivatgetrageneneinrichtungenundinitiativensowieanderen Stellen,diemitArbeitsmarktfragenundmitFragendergesellschaftlichen TeilhabevonMenschenmitMigrationshintergrundbefasstsind,indenneuen institutionellenrahmenunddieneuenstrukturenundverfahrensabläufezu entscheiden.esistauchzuklären,obdieeinrichtungeinergemeinsamen Anlaufstelledero.g.Institutionenzielführendist.Zuentscheidenwärein diesemzusammenhangüberdieinstitutionelleundorganisatorischeverortungeinersolchenanlaufstelleundeswärediefragezuklären,obdie SchaffungeinersolchenOrganisationsstrukturunddieEinbindungdero.g. Akteuregesetzlichverpflichtendgeregeltwerdenoderinwieweitdiesauf freiwilligerbasisgeschehensollundkann.zielistesdabei,menschenmit MigrationshintergrundsoweitwiemöglichunabhängigvonkonkretenZuständigkeitenwieauseinerHandzuinformieren,zuberatenundzuunterstützenundZuständigkeitsfragenimBackOfficeabzuklären.DiejeweiligeLeistungsverantwortungvonTrägernbleibtdabeiunberührt.Erfahrungenaus

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode demförderprogramm IntegrationdurchQualifizierung IQ werdenberücksichtigt und auf eine dauerhafte Basis gestellt. DieZentraleAuslands-undFachvermittlungderBundesagenturfürArbeit setztbeideranerkennungsberatungnebenihremschwerpunktbeidenakademischenbildungsabschlüsseneinenweiterenschwerpunktbeidennichtakademischenbildungsabschlüssen.dieanerkennungsberatungistinsbesondereaufgabederbundesagenturfürarbeit.siestehtalsregelangebot zur Verfügung. DamitdiemigrationssensibleBeratungverbessertwerdenkann,sindentsprechendeFortbildungsangeboteinJobcenternundAgenturenfürArbeitanzubieten.JobcenterundAgenturenfürArbeitsetzenmehralsbisherFachpersonal mit Migrationshintergrund ein. DieBeratungsfachkräfteindenJobcenternundAgenturenfürArbeitwerden intensivdaraufvorbereitet,menschenmitmigrationshintergrundaufdem WeginAusbildungundArbeiterfolgreichzubegleiten.Hierzuwerdensieim RahmenderinterkulturellenWeiterbildungstärkermitdenbesonderenSituationenvonMenschenmitMigrationshintergrundvertrautgemacht.Dabei werdenzweisprachigkeitunddermüheloseumgangmitunterschiedlichen KulturenalsbesondereStärkevonMenschenmitMigrationshintergrundbegriffen und in den Vermittlungsunterlagen entsprechend kenntlich gemacht. InStädtenoderKreisenmiteinemAnteilvonMenschenmitMigrationshintergrundanderWohnbevölkerung,derhöherals20Prozentist,müssenArbeitsagenturenundJobcenterIntegrationsbeauftragtebenennen.Sie/Erstellt dieverbindungzudenfürmenschenmitmigrationshintergrundrelevanten Netzwerkenher,istAnsprechpartner,stelltmigrationsspezifischeInformationenbereitundwirktaufeineStärkungdermigrationssensiblenBeratung imsinnedesmainstreamingsindenjobcenternundagenturenfürarbeithin undorganisiertdenüberregionalenaustauschderjobcenterundagenturen fürarbeitbzw.wirktandiesemmit.ererfülltseineaufgabegegenüber MenschenmitMigrationshintergrundunabhängigvomAufenthaltsstatusdes Rat- und Unterstützungsuchenden. DieRelationvonBeratungsfachkräftenzuArbeitsuchendenmitMigrationshintergrundistzuverbessernunddieUnterstützungimSinnedesMentoring istzuorganisieren.schrittweiseistzunächstdurchgängigeinerelationvon 1:75 entsprechendderbeidergewährungvonleistungenzureingliederunginarbeitvonerwerbsfähigenleistungsberechtigtenbiszurvollendung des25.lebensjahres (vgl. 44cAbsatz4SGBII) zuerreichen.dieswird gesetzlichverankert.damitwerdenvondergrundideeherpositiveerfahrungendesmodellprojektespinguin,einerganzheitlichenundintensiven UnterstützungvonArbeitsuchenden,durchdasFallmanagementaufgegriffen.DaserfolgreicheProjektGINCO (ganzheitlichesintegrationscoaching), welchesderzeitan18standortendurchgeführtwird,wirdbundesweitetabliert.dieberufseinstiegsbegleitungnach 49SGBIIIwirdaufberufsvorbereitende Schulen erweitert. Berlin, den 13. Juni 2012 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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