DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen
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- Nora Weber
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1 DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen Referentin: Marion von Chamier Geschäftsführer Ass. in jur.
2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 1. Verdienstgrenze 450 monatlich im Durchschnitt des Jahres (= insgesamt ). 2. Lohn brutto für netto 3. Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeund Arbeitslosenversicherung 4. Grundsätzlich besteht Rentenversicherungspflicht für neu aufgenommene Minijobs
3 Pauschalbeiträge beim Job AG zahlt Pauschalabgaben in Höhe von 30 % des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgeltes Zusammensetzung: 15 % Rentenversicherung (mit Aufstockungsoption für den AN) 13 % Krankenversicherung 2 % Pauschalsteuer mit Abgeltungswirkung (inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)
4 Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (13 %) nur abzuführen, wenn Mini-Jobber gesetzlich versichert ist Gesetzliche Versicherung kann vorliegen im Rahmen - einer Pflichtversicherung (z.b. aufgrund einer Beschäftigung oder bei Renten- oder Arbeitslosengeldbezug) - einer freiwilligen Versicherung - einer Familienversicherung (z.b. durch Ehegatten, Eltern) Für Mini-Jobber mit privater Krankenversicherung entfällt Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung Durch Zahlung des Pauschalbeitrages werden keine Leistungsansprüche begründet.
5 Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % ist immer abzuführen, auch wenn keine Rentensteigerung mehr eintreten kann (z.b. beim Rentner). Wenn Rentenversicherungspflicht (+), dann stockt Arbeitnehmer Differenz zwischen 15 % Pauschale und dem regulären Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 18,7 % = 3,7 % aus eigenem Entgelt auf. Rentenversicherungspflicht bringt erhebliche Vorteile wie z.b. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen sowie Möglichkeit der Inanspruchnahme der Riester-Förderung.
6 450-Euro-Job: Arbeitszeitkonto Flexible schriftliche Arbeitszeitregelungen (Arbeitszeitkonten) für Jobber werden von den Betriebsprüfern nur anerkannt, wenn im Arbeitsvertrag ein festes monatliches Entgelt für eine fixe Arbeitszeit vereinbart wird. Arbeitszeitkonto nur auf Grund einer gültigen, tariflichen Arbeitszeitflexibilisierung möglich (BRT der Lohnunternehmer). Maximal 50 % der vereinbarten wöchentlichen/monatlichen Arbeitszeit dürfen als zusätzliche Überstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt werden. Zeit der Freistellung darf aufgrund des sogenannten Flexi-Gesetzes jetzt 3 Monate betragen! Zeitguthaben muss innerhalb des Kalenderjahres bzw. bis zum des Folgejahres abgebaut werden.
7 Haupt- und geringfügige Nebenbeschäftigung Zusammengerechnet werden versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung + geringfügige Nebenbeschäftigung Ausnahme: Eine Nebenbeschäftigung bis 450 ist anrechnungsfrei Beispiel: Der landwirtschaftliche Gehilfe Müller arbeitet im Betrieb Beckmann für Nebenher arbeitet er für Lohn-Unternehmer Niemann gegen ein Entgelt von 380. Er ist gesetzlich krankenversichert. Ergebnis: Keine Zusammenrechnung von Haupt- und Nebenjob: Niemann führt 30 % Pauschale von 380 ab. Bei mehreren Minijobs neben Hauptbeschäftigung, bleibt die zeitlich zuerst aufgenommene Beschäftigung versicherungsfrei.
8 Kurzfristige und geringfügige Beschäftigung Keine Zusammenrechnung von kurzfristiger und geringfügig entlohnter Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern. Beispiel: Hilfskraft Hinze ist beschäftigt bei Arbeitgeber A unbefristet für 400,00 mtl. Arbeitgeber B (kurzfristig) befristet für 2 Monate Ergebnis: Beide Beschäftigungen sind versicherungsfrei Arbeitgeber A führt 30 % auf 400 ab 900,00 mtl.
9 Schutz vor Beitragsnachzahlungen Jeder Arbeitgeber muss für jedes neue Beschäftigungsverhältnis prüfen, ob Versicherungsfreiheit oder pflicht vorliegt. In Arbeitsverträgen für 450 -Kräfte bzw. kurzfristig Beschäftigte sollten anderweitige Beschäftigungsverhältnisse abgefragt werden. Nach Anmeldung einer Aushilfe bei der Bundesknappschaft ist diese verpflichtet zu prüfen, ob eine als 450 -Job gemeldete Beschäftigung, wegen Zusammenrechnung mit anderen Beschäftigungen, die Entgeltgrenze überschreitet.
10 Wenn Entgeltgrenze überschritten wird teilt Bundesknappschaft dies dem AG per Bescheid mit Versicherungspflicht tritt erst mit Zugang des Bescheides ein Bei kurzfristiger Beschäftigung gilt: Bestandsschutz für Überschreiten der Zeitgrenze, wenn AG nach anderen Beschäftigungen gefragt hat Wird nur durch DRV geprüft.
11 Kurzfristige Beschäftigung 1. Voraussetzung Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate (90 Kalendertage) oder 70 Arbeitstage begrenzt. keine Berufsmäßigkeit keine regelmäßige Ausübung Ausnahme: Rahmenarbeitsvertrag 2. Rechtsfolge Keine Sozialversicherungspflicht! Keine pauschalen Beiträge des Arbeitgebers
12 3. Berechnung / Ermittlung der richtigen Zeitgrenze Wird die Beschäftigung an mindestens 5 Tagen / Woche ausgeübt? Ja Müssen mehrere Beschäftigungszeiträume zusammengerechnet werden Nein Ja Nein Zeitraum von 90 Kalendertagen Zeitraum von 3 Monaten Zeitraum von 70 Arbeitstagen
13 4. Berufsmäßigkeit Nicht berufsmäßig sind Rentner Hausfrauen / Hausmänner Selbständige *) Schüler Schulabgänger zwischen Abitur und Studium bzw. Fachschulausbildung Studenten Beamte Kurzfristige Beschäftigungen, die neben einer versicherungspflichtigen Haupt)-Beschäftigung *) einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr dem Bundesfreiwilligendienst dem Bezug von Vorruhestandsgeld ausgeübt werden *) gilt nicht oder nur eingeschränkt für osteuropäische Mitarbeiter
14 Berufsmäßig sind Bezieher von Leistungen der Arbeitsagentur Arbeitssuchende Sozialhilfeempfänger / Empfänger von Grundsicherung Personen in Elternzeit Schulabgänger nach der Schulentlassung bis zur ersten Aufnahme einer Dauerbeschäftigung oder einer Aufnahme der Berufsausbildung Studenten nach Abschluss des Studiums und vor Eintritt in s Berufsleben Arbeitnehmer während ihres unbezahlten Urlaubs (1 Tag unbezahlter Urlaub genügt)
15 5. Umstellung auf Rahmenarbeitsvertrag In der Vergangenheit wurde kurzfristige Beschäftigung abgelehnt, wenn Einsatz regelmäßig erfolgte (z.b. immer samstags). Um Schwierigkeiten vorzubeugen, erkennen Rentenversicherungsträger folgende Konstruktion an: Im Rahmenarbeitsvertrag über max. 1 Jahr werden max. 70 Einsätze vorgesehen im Anschluss an Rahmenarbeitsvertrag wird neuer Rahmenarbeitsvertrag mit Mindestabstand von 2 Monaten geschlossen; auch hier Begrenzung auf max. 70 Arbeitstage innerhalb eines Jahres
16 Beispiel: Lohnunternehmer Michael Heinze schließt mit Student Karl Müller Gaby Müller vom bis einen befristeten Rahmenvertrag ab, der max. 70 Arbeitseinsätze (jeweils am Wochenende) im Lohnunternehmen vorsieht. Karl Müller hat LSt-Kl. I Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei.
17 6. Umstellung von 450 -Vertrag auf Rahmenarbeitsvertrag bzw. kurzfristige Beschäftigung Rahmenarbeitsvertrag eignet sich nicht für Beschäftigung über das ganze Jahr, sondern nur unregelmäßig, Aber: zu beachten: Steuerliche Seite
18 Zu empfehlen bei Vorlage von Lohnsteuerklasse 1, 2 Hier fallen bis zu gewissen Verdienstgrenzen keine Steuern an. Lohnsteuerklasse 1 bis zu 889,00 Lohnsteuerklasse 2 (für Alleinerziehende) bis zu 1.010,00 Bei diesen Beschäftigten bringt Rahmenarbeitsvertrag für AG Einsparung von 30 %!! (z.b. bei Studenten oder Schülern) gegenüber Vertrag Für Hausfrauen mit LSt-Kl. 5 oder AN mit Hauptbeschäftigung in Lohnsteuerklasse 6 ist das Arbeiten auf Steuerkarte finanziell unattraktiv!
19 Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e.v. Schorlemer Strasse Münster Telefon: Telefax: www. wlav.de
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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