Ingenieurwissenschaftliches Kolloquium Veranstalter: VDI, Universität Siegen, ASIO Gastgeber: MENNEKES Elektrotechnik GmbH und Co.
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- Clemens Stein
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1 Ingenieurwissenschaftliches Kolloquium Veranstalter: VDI, Universität Siegen, ASIO Gastgeber: MENNEKES Elektrotechnik GmbH und Co. KG Patente und Gewerblicher Rechtsschutz Till Gerhard Patentanwälte SAMSON & PARTNER Widenmayerstraße München Telefon: (089) Telefax: (089) gerhard@samson-partner.de Internet:
2 Agenda 1. Referent, Kanzlei 2. Überblick über die wichtigsten gewerblichen Schutzrechte 3. Marken, Geschmacksmuster 4. Erfindungen, Patente und Gebrauchsmuster 5. Streit 6. Arbeitnehmererfinderrecht 7. Strategische Überlegungen 8. Fragen, Diskussion -Zwischenfragen erwünscht!- 089/
3 Dipl. Ing., Dipl. Wirtsch. Ing. Till Gerhard Patentanwalt Jahrgang 1962 Studium an der TU München (Maschinenbau und Wirtschaftswisssenschaften) 10 Jahre industrielle Tätigkeit als Entwicklungsingenieur in der Medizintechnik und Technischer Geschäftsführer bei WEW (Tankcontainer, Transportsysteme) Seit 1998 im gewerblichen Rechtsschutz 089/
4 SAMSON & PARTNER Beratungsschwerpunkte Nationale und internationale Anmeldung, Verfolgung und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte (Patente, Marken, Geschmacksmuster) Lizenzen, Technologietransfer, Joint Ventures, Forschungs-/Entwicklungsverträge Recherchen, Gutachten, Arbeitnehmererfinderrecht Technische Bereiche Physik, Optik; Elektrotechnik (digital und analog); Informations- und Kommunikationstechnik, Software; Maschinenbau, Fahrzeug-, Förder-, Schweiß- und Medizintechnik; Verfahrenstechnik Chemie, Biochemie, pharmazeutische Chemie, Polymerchemie, anorganische Chemie; Molekularbiologie 089/
5 Überblick gewerblicher Rechtsschutz Schutz des geistigen Eigentums technischer Art Patente Gebrauchsmuster nicht-techn. Art Marken Geschmacksmuster Urheberrecht (Copyright) 089/
6 Gewerbliche Schutzrechte an einem bekannten Produkt Zeichen Marke Design Geschmacksmuster Technische Merkmale Patent, Gebrauchsmuster 089/
7 Was ist eine Marke? Schutzrecht für Zeichen Recht entsteht mit der Eintragung Verwendung ähnlicher/identischer Zeichen auf ähnlichen/identischen Waren kann untersagt werden Laufzeit: unbegrenzt bei regelmäßiger Verlängerung und Benutzung Anmeldekosten: ~ 950,- (Deutsche Marke) ~ 1450,- (Gemeinschaftsmarke) Schutzvoraussetzungen: Graphische Darstellbarkeit (irgendwie graphisch darstellbar, z.b. Hörmarken) Unterscheidungskraft (Eignung, Waren eines Unternehmens von denen eines anderen zu Unterscheiden) Nicht beschreibend (für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen) Besonderheiten: Internationale Registrierungsverfahren EU-Marke (Gemeinschaftsmarke für das gesamte EU-Gebiet) 089/
8 Was ist ein Geschmacksmuster? Schutzrecht für ästhetische Schöpfungen (Design) Recht entsteht mit der Schaffung des Musters oder Modells Registrierung mit Darstellung des Musters beim DPMA Nachbildungen können untersagt werden Laufzeit: Maximal 25 Jahre Registrierungskosten: ~ 650,- (Deutsches GesM) ~ 1000,- (EU-GesM) Schutzvorrausetzungen: Neuheit (maßgebliche Gestaltungselemente den inländischen Fachkreisen nicht bekannt) Eigentümlichkeit (Eigenart als Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit) Besonderheiten: Nur formale Prüfung bei der Registrierung Seit März 2002: GesM auf EU- Gebiet ohne Registrierung für 3 Jahre Seit 2003: GesM auf EU-Gebiet mit Registrierung für maximal 25 Jahre 089/
9 Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu, erfinderisch und weltweit nicht der Öffentlichkeit zugänglich für einen Fachmann nicht naheliegend gewerblich anwendbar sind. Gebrauchsmuster werden ohne Prüfung dieser Voraussetzungen eingetragen einschließlich Landwirtschaft; ausgenommen medizinische Verfahren 089/
10 Erfindungstypen Elementerfindung Elementverbesserungserfindung Basiserfindung 089/
11 Was kann ein Patent? Verbietungsrecht (keine Erlaubnis) Ohne Zustimmung des Patentinhabers ist jedem Dritten verboten: Herstellen, anbieten, in Verkehr bringen, gebrauchen, einführen, besitzen Dauer: max. 20 Jahre Staat belohnt Innovationen, verlangt aber Veröffentlichung 089/
12 Lebenslauf eines Patents I Erteilungsphase Erfindung 18 Monate Anmeldung Veröffentlichung Prüfung Anmeldetag mehrere Jahre Erteilung 089/
13 Lebenslauf eines Patents II Nutzungsphase Lizenz Erteilung Veröffentlichung der Erteilung Einspruch Verletzung Nichtigkeit 3 oder 9 Monate 20 Jahre ab Anmeldung Gebrauchsmuster: 10 Jahre Ende 089/
14 Priorität und Anmeldestrategien 1 Jahr Erstanmeldung Weitere nationale Anmeldungen EPA Europäische Anmeldung PCT Internationale Anmeldung Recherche Prüfung Recherche Prüfung Recherche Prüfung Vorläufige Recherche & Prüfung möglich Erteilung Erteilung Erteilung Patent Nationale Patente Nationale Patente Recherche & Prüfung Erteilung Nationale Patente 089/
15 Patentkosten (Grobe Richtwerte) Leistungen DPMA EPA mit GB, FR US Gesamt I. Kosten bis zur Anmeldung II. Kosten bis zur Erteilung und währen der ersten 5 Jahre Prüfungsverfahren ohne Einsprüche Jahresgebühren III. Weitere Jahresgebühren weitere 10 Jahre (15 Jahre) weitere 5 Jahre (20 Jahre) IV. Gesamtkosten nach 5 Jahren nach 15 Jahren nach 20 Jahren IV. Durchschnittliche Kosten pro Jahr Laufzeit 5 Jahre Laufzeit 15 Jahre Laufzeit 20 Jahre /
16 Streit I Durchsetzung eines Patents Klage wegen Patentverletzung am Zivilgericht Ansprüche des Klägers: Unterlassung Auskunft (Rechnungslegung) Schadensersatz (meist nachträgliche Lizenzzahlung) Verlierer trägt Prozeßkosten!! 089/
17 Streit II Beurteilung einer Verletzung Patent: Zeichnung Beschreibung Ansprüche: 1. [Merkmale (a) (b) (c)...] Interpretation der Ansprüche aufgrund Beschreibung und Zeichnung vergleichen mögliche Verletzungsform: Merkmal (a)? (b)? (c)? Verletzung, wenn alle Merkmale eines Anspruchs erfüllt sind 089/
18 Kostenrisiken (Prozesskosten) bei Patentverletzungen Streitwert (in ) Deutschland (3 Instanzen) USA (Discovery) USA (Total) Bis 1 Mio bis 25 Mio Über 25 Mio /
19 Streit III Verteidigung gegen ein Patent Einspruch bei Patentamt Einspruchsfrist nach Patenterteilung (3 Monate beim DPMA, 9 Monate beim EPA) i.d.r. nur eigene Kosten Nichtigkeitsklage Verlierer trägt Prozeßkosten Weiterbenutzungsrecht Dokumentation der eigenen Produktentwicklung und Ideen ist wichtig, z.b. auch durch eigene Schutzrechtsanmeldungen! 089/
20 Arbeitnehmererfinderrecht I Aktuelle Situation Arbeitnehmer muss Diensterfindung schriftlich (Papier, Unterschrift) melden. Erfindung geht auf Arbeitgeber über, sofern dieser die Erfindung innerhalb von 4 Monaten schriftlich nach Eingang der Meldung in Anspruch nimmt. Arbeitgeber muss bei Inanspruchnahme im Inland Schutzrecht anmelden. Höhe der Vergütung berechnet sich aus zahlreichen Faktoren. 089/
21 Arbeitnehmererfinderrecht II Berechnung der Vergütung V = B x L x A (x M) E V: Vergütungshöhe E: Erfindungswert B: Bezugsgröße (z.b. Umsatz) L: Lizenzsatz (branchenabhängiger Verhandlungswert) A: Anteilsfaktor (je nach Stellung, Aufgabe...) M: Miterfinderanteil (bei mehreren Erfindern) 089/
22 Arbeitnehmererfinderrecht III geplante Änderungen Meldepflicht bei vereinfachtem Meldeverfahren ( , Fax, Intranet, etc.). Erfindung geht auf Arbeitgeber über, sofern der sie nicht ausdrücklich frei gibt. Anmeldepflicht für Arbeitgeber entfällt. Pauschalisierung der Vergütung mit flexibler Obergrenze bei hohen Umsätzen. 089/
23 Strategische Überlegungen I Mindestanforderungen Systematische Recherche und Überwachung der Schutzrechte von Wettbewerbern (evtl. auch von Lieferanten und Kunden) Arbeitnehmererfinderrecht beachten Wirksame Geheimhaltung oder Dokumentierbare Veröffentlichung (z.b. Gebrauchsmusteranmeldung) Markenschutz von Firmenzeichen 089/
24 Strategische Überlegungen II aktive Schutzrechtsstrategie Schwerpunkte definieren (Cash Cows, Rising Stars) Anmelden vor Veröffentlichung Anmeldestrategie Konzepte-Patentnetze Ungenutzte Patente verwerten-fallen lassen Verletzungen identifizieren und bekämpfen Lizenzeinnahmen, Cross-Licensing Patentpositionen aktiv vermarkten Budget/Kosten (z.b. am FuE-Budget orientieren) 089/
25 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Anregungen? Kritik?
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