Vortragsreihe Gewerblicher Rechtsschutz

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1 Die Folien dürfen auszugsweise verwendet werden: Quelle: Dr. Jochen Reich, Vortragsreihe Gewerblicher Rechtsschutz Dr. Jochen Reich, European Patent Attorney

2 Motivation (Wertschöpfung/ Return on Investment) Art. 14 GG: Schutz jeglichen Eigentums Analogie: physische Waren / geistiges Eigentum Verlust geistigen Eigentums: Mitarbeiterfluktuation Öffentliche Konferenzbeiträge Offenbarung durch Produkt Reverse Engineering Decompilierung? Office Physische Waren: Verkauf Verleih... 9, 33 PatG i.v.mart. 66 EPÜ Geistiges Eigentum: Eigennutzung Verkauf Lizensierung...

3 Erste Schritte Von der Erfindung zur Patentanmeldung Lösung eines technischen Problems Erfinder Feedback: Forschungsbedarf Fachabteilung/ Bereichsleitung Feedback: Forschungsbedarf Erstellen Erfindungsmeldung Erfinder Einreichen EM bei Patentabteilung Erfinder Analyse Erfindungsmeldung Patentabteilung Entscheidung: Inanspruchnahme oder Freigabe Patentabteilung Recherche Feedback: Erfindungshöhe Innovationskonkurrenz Anmeldung, Veröffentlichung oder Geheimhaltung? Patentabteilung Sonderfall Informatik: => Eigene Rechtsprechung(en) Defensivpublikation Ausarbeitung Anmeldung mit Erfinder(n) Anmeldestrategie?

4 Patentrecherche (Unterschiedliche Aspekte) Due Diligence Wortsinngemäße Verletzung Äquivalente Verletzung Mittelbare Verletzung Rechtssicherheit Beständigkeit Schutzrechte Marktbeobachtungspflicht Durchgriffshaftung auf Privatvermögen des Geschäftsführer (GmbH) => Keine generelle Haftungsbefreiung Portfoliobildung Schutzbedarf Lücken im SdT Erfindungshöhe Abstand zum SdT Lücken im SdT? Recherche Innovationskonkurrenz Akteure Anmeldefrequenz Anmeldetendenzen Schutzrechtsstrategie Freedom-to-Operate Schutzrechtssituation Lizenzbereitschaften Forschungsrichtung Produktstrategie Kosteneffizienz Anmeldeprozedere teurer Erteilungsverfahren günstiger Verteidigung Schutzrecht günstiger (!) Durchsetzung günstiger (!)

5 Anmeldeverfahren (bzw. Erteilungsverfahren) Prüfungsbescheid mit Fristsetzung oder Ladung zur Anhörung / Mündliche Verhandlung Zurückweisung/ Erteilung Mögliche Reaktionen des Vertreters: Bescheidserwiderung Fristgesuch Rücknahme der Anmeldung Antrag Entscheidung nach Aktenlage Antrag Anhörung/ Mündliche Verhandlung Rücknahmefiktion durch Nichtzahlung der Gebühren keine Reaktion => Amtsermittlungsgrundsatz Teilanmeldung 20

6 Entscheidung zur Patentanmeldung (Vorteile) Sicherheit für Investoren, (Venture Capital, Start-Up Finanzierung,...) Einfluss auf Unternehmensbewertung Finanziell Werblicher Effekt/Firmenimage, Veranschaulichung der Innovationskraft Schutz eigener (teurer!) Innovation/ Investition Strategisch Wettbewerbsvorteil; Erlangung von Monopolschutz, Nachahmungsschutz Mitarbeitermotivation (Erfinderehre, Vergütung,...) Defensive Publishing mit amtlichem Zeitstempel Materiell (Gutachterliche) Bewertung durch unabhängiges Amt Portfoliobildung (Eigenverwertung, Lizenztausch, Verkauf, Verhandlungsmasse/ Drohpotential bzgl. Verletzungsverfahren) Technische Dokumentation der Erfindung Priorität der Erstanmeldung

7 Patentverwertung (Eigen-/ Fremdverwertung) Eigenverwertung Fremdverwertung Vermarktung der Erfindung durch Patentinhaber selbst Werbung mit Patentanmeldung/ Patent Verkauf des Patents Vergabe von Lizenzen Sperrwirkung Nachahmungsschutz Vorratspatent Verhandlungsmasse Adressat: Endkunde Investor Verkauf Patentfamilie Portfolio Unternehmensbereich Unternehmen Einfache Lizenz Exklusive Lizenz Evtl. Schadensersatz (Verletzergewinn) ERTRÄGE IMAGEGEWINN VERKAUFSERLÖSE LIZENZGEBÜHREN

8 Patentverwertung (Lifecycle) Anmeldung Erwerb Portfolio Erteilung Validität? Abmahnung Einspruch Beschwerde Nichtigkeitsklage Berechtigungsanfrage Außergerichtliche Einigung Achtung: Dokumente einsehbar? Schadenersatz? Verletzergewinn Monetarisierung

9 Impressum Meine Folien dürfen zitiert werden: Quelle: Dr. Jochen Reich,. Der Inhalt diese Angebotsdient lediglich zur allgemeinen Information über das Rechtsgebiet. Der Inhalt diese Angebots stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Dr. Jochen Reich ist als in Deutschland zugelassen und zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (European Patent Attorney). Die Berufsbezeichnung "" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Er ist Mitglied des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (EPI). Dr. Jochen Reich ist Mitglied der skammer, Tal 29, München (gleichzeitig zuständige Aufsichtsbehörde). Für Verfahren vor dem EPA sind die FICPI Standesregeln ( und der Code of Professional Conduct des epi ( anwendbar. Für Patentanwälte gelten die sordnung, PAO, die Berufsordnung der Patentanwälte, BOPA (abgedruckt in Mitt. 1997, S. 243 ff.), sowie die FICPI-Standesregeln. The professional titles European Trademark Attorney aswellas European Design Attorney areusedlegitimatedbyregistrationin thelistofprofessional representatives before the Office for Harmonisation in the Internal Market in accordance with Article 89 of the Directive(EC) No. 40/94 of the Council dated December 20, 1993 regarding the Community Trademark and in accordance with Article 78 of the Directive(EC) No. 6/2002 of the Council dated December 12, 2001 regarding the Community Design. Haftungsausschluß für Inhalte Sämtliche Beiträge auf dieser Website dienen lediglich der Information. Die Informationen auf dieser Seite beinhalten keine Rechtsauskunft oder rechtsverbindliche Auskunft. Außerdem wird durch das Übermitteln von Daten keinerlei Geschäftsbeziehung begründet. Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Nach 8 bis 10 TMG ist der Diensteanbieterjedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbietersnach den 8 bis 10 unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte sofort entfernen. Es entspricht nicht meinem Willen abgemahnt zu werden, senden Sie mir eine kurze . Ungerechtfertigte Abmahnungen werden entsprechend erwidert. Dr. Jochen Reich, Herrnstr. 15, München

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