EEG 2014 ÄNDERUNGEN UND ANFORDERUNGEN

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1 EEG 2014 ÄNDERUNGEN UND Anika Titze Referentin Energierecht und Energiewirtschaft Energieberatertag 2014 Nieder Olm GLIEDERUNG:» Allgemeiner Überblick» Verpflichtende Direktvermarktung» Wegfall des Grünstromprivilegs» Ausschreibungsmodell für PV Freiflächenanlagen» EEG Umlage auf die Eigenversorgung» Anlagenregister» EEG Umlagebegrenzung für stromkostenintensive Unternehmen» Fazit / Ausblick 1

2 FORMELLE ÄNDERUNGEN:» Neuer Name: Gesetz für den AUSBAU erneuerbarer Energien ; bisher: Gesetz für den VORRANG erneuerbarer Energien» Neue Paragraphenfolge: 1 bis 99 bisher 1 bis 66 Aufblähung des Regelungsumfang?» Bislang 33a bis 33i und 64a bis 64h ENERGIEWENDE SOLL DURCH DIE GESETZESNOVELLE» kosteneffizienter,» planbarer und» marktwirtschaftlicher werden UMSTELLUNG AUF AUSBAUKORRIDORE» Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2025 auf 40 45% und 2035 auf 55 60%» Ausbaukorridore sollen zielorientierten, stetigen und nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich gewährleisten 2

3 EEG 2014 ÄNDERUNGEN UND VERPFLICHTENDE DIREKTVERMARKTUNG» Kernanliegen der Reform: Markt und Systemintegration der erneuerbaren Energien» Bislang: Netzbetreiber nahm Ökostrom ab und verkaufte diesen an der Börse» Ab jetzt: Verpflichtend für Neuanlagen:» Ab 1. August 2014: alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt» Ab 1. Januar 2016: alle Neuanlangen ab einer Leistung von 100 Kilowatt VERPFLICHTENDE DIREKTVERMARKTUNG Strom wird nicht mehr automatisch von den Netzbetreibern an der Strombörse verkauft Strom muss von den Anlagenbetreibern selbst oder einem entsprechenden Direktvermarkter am Markt verkauft werden Produzenten von erneuerbaren Energien müssen sich Schritt für Schritt selbst um die Vermarktung kümmern Einnahmen des Betreibers setzen sich dann aus dem Erlös an der Strombörse (dem Marktpreis) und einer Marktprämie zusammen Höhe der Marktprämie errechnet sich aus den neuen im EEG festgelegten Fördersätzen, abzüglich des durchschnittlichen monatlichen Börsenpreises 3

4 GRÜNSTROMDIREKTVERMARKTUNG» Bisherige Regelungen zur regionalen Direktlieferung von Strom und die Möglichkeiten einer um 2 Cent/kWh reduzierten EEG Umlage ( Grünstromprivileg ) entfallen» Betroffen sind auch Bestandsanlagen, die diese Form der Direktvermarktung bisher genutzt haben» Allerdings: Verordnungsermächtigung in 95 Nr. 6 EEG, die dem Gesetzgeber eine gesonderte Regelung zur Grünstromvermarktung ermöglicht AUSSCHREIBUNGSMODELL» Langfristige Umstellung der Förderung Erneuerbarer Energien auf Ausschreibungsmodelle: Pilotprojekt: Ausschreibungsmodell für PV Freiflächenanlagen Nur wer im Rahmen einer Ausschreibung einen Zuschlag erzielt, kann noch eine Förderung nach dem EEG erhalten Ziel der Ausschreibung: Festgelegte Ausbauziele kostengünstiger zu erreichen Ab 2017 soll die Förderhöhe für Erneuerbare Energien generell im Rahmen von Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt werden Aktueller Stand: öffentliche Konsultation zum Eckpunktepapier fand bis 22. August 2014 statt 4

5 EEG 2014 ÄNDERUNGEN UND EEG UMLAGEPFLICHTIGER EIGENVERBRAUCH:» Argument: Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe» Bislang: Eigenversorger waren in der Regel von der EEG Umlage befreit» Ab jetzt: Eigenversorgung EEG umlagepflichtig» Ausnahmen: Bestandsanlagen Kraftwerkseigenverbrauch Inselanlage: Völlig autarke Eigenversorgung EE Anlagenbetreiber ohne Inanspruchnahme von Förderung:» Vollständige Versorgung durch EE Anlage» Keine Inanspruchnahme von finanzieller Förderung nach Teil 3 des EEG für den Stromanteil, der nicht selbst verbraucht wird EEG UMLAGEPFLICHTIGER EIGENVERBRAUCH:» Ausnahmen: Kleine Eigenversorgungsanlagen» Weniger als 10 kw installierte Leistung» Weniger als 10 MWh von selbst verbrauchtem Strom pro Jahr» Für die Dauer von 20 Jahre zzgl. des Jahres der Inbetriebnahme» Somit sind die meisten PV Eigenheimanlagen zunächst auch weiterhin von der EEG Umlage befreit 5

6 EEG UMLAGEPFLICHTIGER EIGENVERBRAUCH:» Liegt kein Ausnahmetatbestand vor, wird der Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber grundsätzlich in vollem Umfang fällig» Soweit es sich dennoch um eine Eigenversorgung handelt erfolgt Reduzierung für: Erneuerbare Energieanlagen und neue, hocheffiziente Kraft Wärme Koppelungsanlagen» Bis Ende 2015: 30% der EEG Umlage» Im Jahr 2016: 35% der EEG Umlage» Ab 2017: 40% der EEG Umlage ANLAGENREGISTER:» Mit EEG Reform Schaffung eines allgemeinen Anlagenregisters Erhebung der Zubaudaten» Näheres beschreibt neu erlassene Anlagenregisterverordnung» Registrierungspflichten für Anlagenbetreiber werden gebündelt» Vergütungsansprüche sind an die Anmeldung gekoppelt Nichtmeldung führt zur Vergütungskürzung» Zuständigkeit: Bundesnetzagentur 6

7 EEG UMLAGEBEGRENZUNG FÜR STROMKOSTENINTENSIVE UNTERNEHMEN:» Antrag beim BAFA» Unternehmen müssen Branchen der Anlage 4 angehören Beruht auf Energie und Umweltbeihilfeleitlinien der EU Kommission» Eintrittsschwelle: Selbstverbrauchte Strommenge 1 GWh» Stromkostenintensität ergibt sich aus dem Verhältnis Stromkosten zur Bruttowertschöpfung» Unternehmen muss zertifiziertes Energie oder Umweltmanagementsystem betreiben DIN EN ISO oder EMAS ANFORDERUNG EEG UMLAGEBEGRENZUNG FÜR STROMKOSTENINTENSIVE UNTERNEHMEN:» Erleichterung für den Mittelstand: Bei Stromverbrauch von unter 5 GWh werden geringere Voraussetzungen an Energiemanagementsysteme gestellt Schlankere Zertifizierungsverfahren nach der Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung finden Anwendung 7

8 AUSBLICK:» Rechtsverordnung für PV Freiflächenanlagen noch bis Ende 2014 geplant» Im Laufe des Jahres 2015 sollen erste Ausschreibungsrunden durchgeführt werden» Weitere Reformen stehen an» EEG Umlage sinkt? VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! FRAGEN? 8

9 ENERGIEAGENTUR RHEINLAND PFALZ 9

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