DIE EEG NOVELLE 2014 KONSEQUENZEN FÜR DIE UMSETZBARKEIT VON PHOTOVOLTAIK PROJEKTEN
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- Justus Kranz
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1 DIE EEG NOVELLE 2014 KONSEQUENZEN FÜR DIE UMSETZBARKEIT VON PHOTOVOLTAIK PROJEKTEN Anika Titze Referentin Energierecht und Energiewirtschaft Photovoltaik 2.0 Geschäftsmodelle nach dem neuen EEG Ludwigshafen am Rhein
2 GLIEDERUNG:» Allgemeiner Überblick» Verpflichtende Direktvermarktung» Wegfall des Grünstromprivilegs» Ausschreibungsmodell für PV Freiflächenanlagen» EEG Umlage auf die Eigenversorgung» Anlagenregister» EEG Umlagebegrenzung für stromkostenintensive Unternehmen» Fazit / Ausblick
3 ALLGEMEINER ÜBERBLICK FORMELLE ÄNDERUNGEN:» Am in Kraft getreten» Neuer Name: Gesetz für den AUSBAU erneuerbarer Energien ; bisher: Gesetz für den VORRANG erneuerbarer Energien» Neue Paragraphenfolge: 1 bis 99 bisher 1 bis 66 Aufblähung des Regelungsumfang?» Bislang 33a bis 33i und 64a bis 64h
4 ALLGEMEINER ÜBERBLICK ZIELE DES NEUEN EEG:» Energiewende soll durch die Gesetzesnovelle kosteneffizienter planbarer marktwirtschaftlicher werden» Zur Umsetzung der Ziele wurden folgende Grundsätze verankert Verbesserte Netzintegration ( 2 Abs. 1 EEG) Marktintegration der erneuerbaren Energien ( 2 Abs. 1 und 2 EEG) Finanzielle Förderung soll sich stärker auf kostengünstige Technologien konzentrieren ( 2 Abs. 3 EEG) Kosten für die finanzielle Förderung sollen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips und energiewirtschaftlicher Aspekte angemessen verteilt werden ( 2 Abs. 4 EEG)
5 ALLGEMEINER ÜBERBLICK UMSTELLUNG AUF AUSBAUKORRIDORE» Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2025 auf 40 45% und 2035 auf 55 60%» Ausbaukorridore sollen zielorientierten, stetigen und nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich gewährleisten» Solarenergie: Jährlicher Zubau von 2,5 GW (brutto)
6 VERPFLICHTENDE DIREKTVERMARKTUNG KERNANLIEGEN DER REFORM:» Markt und Systemintegration der erneuerbaren Energien» Bislang: Netzbetreiber nahm Ökostrom ab und verkaufte diesen an der Börse» Ab jetzt: Verpflichtend für Neuanlagen:» Ab 1. August 2014: alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt» Ab 1. Januar 2016: alle Neuanlangen ab einer Leistung von 100 Kilowatt
7 VERPFLICHTENDE DIREKTVERMARKTUNG Strom wird nicht mehr automatisch von den Netzbetreibern an der Strombörse verkauft Strom muss von den Anlagenbetreibern selbst oder einem entsprechenden Direktvermarkter am Markt verkauft werden Produzenten von erneuerbaren Energien müssen sich Schritt für Schritt selbst um die Vermarktung kümmern Einnahmen des Betreibers setzen sich dann aus dem Erlös an der Strombörse (dem Marktpreis) und einer Marktprämie zusammen Höhe der Marktprämie errechnet sich aus den neuen im EEG festgelegten Fördersätzen, abzüglich des durchschnittlichen monatlichen Börsenpreises
8 VERGÜTUNG FÜR SOLARANLAGEN» Die Vergütung für Solaranlagen in, an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand beträgt gemäß 51 EEG bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt 13,15 Cent/kWh, bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt 12,80 Cent/kWh, bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 Megawatt 11,49 Cent/kWh, bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Megawatt 9,23 Cent/kWh.» Basisdegression wird abgemildert» Atmender Deckel Je nach prognostiziertem Zubau wird Basisdegression wie gewohnt angehoben oder abgesenkt
9 GRÜNSTROMDIREKT VERMARKTUNG» Bisherige Regelungen zur regionalen Direktlieferung von Strom und die Möglichkeiten einer um 2 Cent/kWh reduzierten EEG Umlage ( Grünstromprivileg ) entfallen» Betroffen sind auch Bestandsanlagen, die diese Form der Direktvermarktung bisher genutzt haben» Allerdings: Verordnungsermächtigung in 95 Nr. 6 EEG, die dem Gesetzgeber eine gesonderte Regelung zur Grünstromvermarktung ermöglicht
10 AUSSCHREIBUNGSMODELL» Langfristige Umstellung der Förderung Erneuerbarer Energien auf Ausschreibungsmodelle: Pilotprojekt: Ausschreibungsmodell für PV Freiflächenanlagen Nur wer im Rahmen einer Ausschreibung einen Zuschlag erzielt, kann noch eine Förderung nach dem EEG erhalten Ziel der Ausschreibung: Festgelegte Ausbauziele kostengünstiger zu erreichen Ab 2017 soll die Förderhöhe für Erneuerbare Energien generell im Rahmen von Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt werden Aktueller Stand: öffentliche Konsultation zum Eckpunktepapier fand bis 22. August 2014 statt
11 EEG UMLAGEPFLICHTIGER EIGENVERBRAUCH ARGUMENT: ENERGIEWENDE ALS GESAMTGESELLSCHAFT LICHE AUFGABE» Bislang: Eigenversorger waren in der Regel von der EEG Umlage befreit» Ab jetzt: Eigenversorgung EEG umlagepflichtig» Ausnahmen: Bestandsanlagen Kraftwerkseigenverbrauch Inselanlage: Völlig autarke Eigenversorgung EE Anlagenbetreiber ohne Inanspruchnahme von Förderung:» Vollständige Versorgung durch EE Anlage» Keine Inanspruchnahme von finanzieller Förderung nach Teil 3 des EEG für den Stromanteil, der nicht selbst verbraucht wird
12 EEG UMLAGEPFLICHTIGER EIGENVERBRAUCH» Ausnahmen: Kleine Eigenversorgungsanlagen» Weniger als 10 kw installierte Leistung» Weniger als 10 MWh von selbst verbrauchtem Strom pro Jahr» Für die Dauer von 20 Jahre zzgl. des Jahres der Inbetriebnahme» Somit sind die meisten PV Eigenheimanlagen zunächst auch weiterhin von der EEG Umlage befreit
13 EEG UMLAGEPFLICHTIGER EIGENVERBRAUCH» Liegt kein Ausnahmetatbestand vor, wird der Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber grundsätzlich in vollem Umfang fällig» Soweit es sich dennoch um eine Eigenversorgung handelt erfolgt Reduzierung für: Erneuerbare Energieanlagen und neue, hocheffiziente Kraft Wärme Koppelungsanlagen» Bis Ende 2015: 30% der EEG Umlage» Im Jahr 2016: 35% der EEG Umlage» Ab 2017: 40% der EEG Umlage
14 ANLAGENREGISTER» Mit EEG Reform Schaffung eines allgemeinen Anlagenregisters Erhebung der Zubaudaten» Näheres beschreibt neu erlassene Anlagenregisterverordnung Am 05. August 2014 in Kraft getreten» Registrierungspflichten für Anlagenbetreiber werden gebündelt» Vergütungsansprüche sind an die Anmeldung gekoppelt Nichtmeldung führt zur Vergütungskürzung» Zuständigkeit: Bundesnetzagentur
15 EEG UMLAGEBEGRENZUNG FÜR STROMINTENSIVE UNTERNEHMEN» Antrag beim BAFA» Unternehmen müssen Branchen der Anlage 4 angehören Beruht auf Energie und Umweltbeihilfeleitlinien der EU Kommission» Eintrittsschwelle: Selbstverbrauchte Strommenge 1 GWh» Stromkostenintensität ergibt sich aus dem Verhältnis Stromkosten zur Bruttowertschöpfung» Unternehmen muss zertifiziertes Energie oder Umweltmanagementsystem betreiben DIN EN ISO oder EMAS
16 EEG UMLAGEBEGRENZUNG FÜR STROMINTENSIVE UNTERNEHMEN» Erleichterung für den Mittelstand: Bei Stromverbrauch von unter 5 GWh werden geringere Voraussetzungen an Energiemanagementsysteme gestellt Kein Energie oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO oder EMAS erforderlich Schlankere Zertifizierungsverfahren nach der Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung finden Anwendung
17 FAZIT: FÜR WELCHE ANLAGEN GILT DAS EEG 2014?» Anlagen, die nach dem in Betrieb genommen werden» Für Bestandsanlagen gilt ebenfalls das EEG 2014 Jedoch auf Grundlage des Vertrauensschutzes und der Investitionssicherheit gelten wesentliche Regelungen des EEG 2012» Vergütungsregelungen und EEG Umlage» Gleiches gilt für Anlagen, die nach dem und vor dem in Betrieb genommen werden Voraussetzung: Genehmigung oder Zulassung vor dem
18 AUSBLICK WIE GEHT ES WEITER?» Rechtsverordnung für PV Freiflächenanlagen noch bis Ende 2014 geplant» Im Laufe des Jahres 2015 sollen erste Ausschreibungsrunden durchgeführt werden» Weitere Reformen stehen an» EEG Umlage sinkt?
19 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! FRAGEN?
20 ENERGIEAGENTUR RHEINLAND PFALZ
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