Brennpunkte Arbeitsrecht Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse

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2 Brennpunkte Arbeitsrecht Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse Folie 2

3 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Spezialisierungen: Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Folie 3

4 10 Irrtümer: Eine Übersicht 1. Arbeitnehmer gewinnen immer 2. Fragen kostet nichts 3. Wundermittel Befristung 4. Das kann ich alleine 5. Flexibilisierung der Arbeitszeit: Geht ganz einfach 6. Wer hier geht bestimme ich! 7. Der Azubi kann nichts und gilt nichts 8. Gute Arbeitnehmer denken unternehmerisch 9. Eine Tracht Prügel hat noch nie geschadet 10.Der Anwalt hilft Folie 4

5 Irrtum Nr. 1: Arbeitnehmer gewinnen immer Folie 5

6 Richtig ist: Arbeitsrecht = Arbeitnehmerschutzrecht! Arbeitsgerichte wenden Arbeitsrecht an Was wirklich hilft, ist die Arbeit am Sachverhalt, d. h. vorbeugen!! Folie 6

7 Irrtum Nr. 2: Fragen kostet nichts Folie 7

8 Nur so viel ist richtig: Der Arbeitgeber darf den Bewerber alles fragen, woran es - für den Arbeitgeber - ein (sachlich) begründetes und rechtlich anerkanntes Interesse gibt Fallbeispiele: - Vorbildung - Krankheit/(Schwer-)Behinderung - Schwangerschaft - Alter Folie 8

9 Achtung: AGG Diskriminierende Fragen kosten Geld! Tipp: einen geprüften Personalfragebogen verwenden Folie 9

10 Irrtum Nr. 3: Das befristete Arbeitsverhältnis als Wundermittel Folie 10

11 Das befristete Arbeitsverhältnis Eine Befristung ist auch ohne sachlichen Grund möglich, wenn: 1. nicht länger als 2 Jahre, 2. nicht mehr als 3 Verlängerungen* innerhalb der 2 Jahre vereinbart werden und 3. keine Vorbeschäftigung bestand * ACHTUNG: Neuabschluss Verlängerung Folie 11

12 Das ist (recht) neu BAG, Urt. v der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis sachgrundlos bis zu 2 Jahre zu befristen, steht ein früheres Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit demselben Arbeitgeber nicht entgegen, wenn das Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses mehr als 3 Jahre zurückliegt(!) Folie 12

13 Wichtige Erkenntnisse Endet der Befristungszeitraum, gibt es keinen Kündigungsschutz Ist die Befristung unwirksam, ist das Arbeitsverhältnis unbefristet Befristete Arbeitsverhältnisse sind (für Arbeitnehmer) meist unattraktiv Folie 13

14 Irrtum Nr. 4: Das kann ich alleine! Folie 14

15 Vorsicht Falle! Kündigungsfristen für arbeitgeberseitige Kündigung orientiert sich an 622 BGB Der Fall: Der Arbeitgeber verkürzt die Kündigungsfrist zu seinen Gunsten Hiermit kündige ich Ihr Arbeitsverhältnis zum. Folie 15

16 Jetzt wird es spannend! Kann die Wahl einer zu kurzen Kündigungsfrist zur Unwirksamkeit der Kündigung führen? BAG, Urt. v : Ja!! Folie 16

17 Und die Moral von der Geschichte? Kündigung zum falschen Termin kann Kündigung unwirksam werden lassen! Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte formuliert werden: kündige ich hiermit zum, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Folie 17

18 Irrtum Nr. 5: Flexibilisierung der Arbeitszeit geht doch ganz einfach! Folie 18

19 Ein (angeblich) ganz heißer Tipp Aus Bruttomonatsentgelt wird ein Stundenlohn Scheinbare Folge: Der Arbeitnehmer wird nur noch für seine tatsächliche Anwesenheit bzw. Arbeitsleistung bezahlt Folie 19

20 Es gibt Hoffnung! Erkenntnis Nr. 1: Das wirtschaftliche Risiko trägt der Arbeitgeber Erkenntnis Nr. 2: Die Lage ist nicht aussichtslos Erkenntnis Nr. 3: Das ist nichts für Laien (eine) mögliche Lösung: KAPOVAZ Folie 20

21 Irrtum Nr. 6: Wer hier geht bestimme ich! Folie 21

22 Es geht um das KSchG: Kündigung nur aus (gesetzlich) anerkannten Gründen KSchG ist arbeitgeberfeindlich! Wann ist das KSchG anwendbar? Arbeitsvertrag älter als 6 Monate Bei ab eingestellten AN: Mehr als 10 AN Sonderfall Alt-AN (vor eingestellt und immer noch beschäftigt): Mehr als 5 AN Folie 22

23 Maßgebliches Kriterium: Zahl der AN Wer zählt dazu? Der zu kündigende AN Angestellte(r) (Ehe-)Partner/in Erkrankte AN Angestellte Reinigungskraft AN in Elternzeit 400/450 EUR-Kraft Folie 23

24 Kündigungsschutzgesetz anwendbar oder nicht? Betrieb mit mehr als 10 AN: Betrieb mit nicht mehr als 5 AN: Betrieb mit mehr als 5, aber nicht mehr als 10 AN - KSchG (+) KSchG (-) Unterscheidung: ALT-AN: KSchG (+), wenn mehr als 5 NEU-AN: KSchG (-) bei Einstellung nach dem Folie 24

25 Der Kündigungsgrund Die gesetzliche Regelung: 3 Gründe Betriebsbedingt ( Arbeitsplatz entfallen ) Verhaltensbedingt ( Arbeitnehmer will nicht ) Personenbedingt ( Arbeitnehmer kann es nicht ) Problem: Der diffuse Kündigungsgrund Folie 25

26 Unfreundlich Chaotisch Leistung lässt nach Keine Motivation Beamter! Nicht flexibel Störung des Betriebsfriedens Kein Teamarbeiter Irgendwie apathisch Folie 26

27 Irrtum Nr. 7: Der Azubi kann nichts und gilt nichts Folie 27

28 Der Azubi kann... Probezeit nutzen!! Nach der Probezeit: Jetzt wird s ganz schwer Tipp: Auf das Bauchgefühl achten Probearbeiten ja, verdecktes Arbeitsverhältnis nein Folie 28

29 Irrtum Nr. 8: Gute Arbeitnehmer denken unternehmerisch Folie 29

30 Arbeitnehmer = Unternehmer? Arbeitnehmer wollen keine Unternehmer sein Wäre es anders, befände sich der Arbeitnehmer am falschen Platz Mit lauter Häuptlingen lässt sich kein Stamm führen Folie 30

31 Irrtum Nr. 9: Eine Tracht Prügel nach noch nie geschadet Folie 31

32 Eine Tracht Prügel... Es ist nett, wichtig zu sein, wichtiger ist es, nett zu sein Führen und Lächeln sind keine Gegensätze! Wie ist denn so die Stimmung bei Ihnen? Der gute-laune-schlechte-laune-test Folie 32

33 Irrtum Nr. 10: Der Anwalt hilft Folie 33

34 Die Wahrheit ist Der Anwalt kann helfen, nämlich als - parteiischer, - mäßigender und - unternehmerisch denkender Berater Folie 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Uwe Schlegel Folie 35

36 Folie 36

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