Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat"

Transkript

1 Seite Landeshauptstadt 1 von 9 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, München Gegen Zustellungsurkunde Martin und Rita Ballauf-Hof GmbH Holzwiesenstr. 1 Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe FQA/Heimaufsicht KVR-I/24 Ruppertstr München heimaufsicht.kvr@muenchen.de München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG Träger der Einrichtung: Martin und Rita Ballauf-Hof GmbH Holzwiesenstr München Geprüfte Einrichtung: Martin und Rita Ballauf-Hof Holzwiesenstr München Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Einrichtung wurde am eine anlassbezogene Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Pflege und Dokumentation Verpflegung Arzneimittel Freiheit einschränkende Maßnahmen Personal Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linien 131,152 Haltestelle Poccistraße

2 Seite 2 von 9 I. Daten zur Einrichtung Einrichtungsart Stationäre Pflegeeinrichtung Angebotene Wohnformen Vollstationäre Pflege Angebotene Plätze: 72 davon Plätze für Rüstige: 0 davon beschützende Plätze: 0 Belegte Plätze: 71 Einzelzimmerquote: 100% Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 51,33 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 4 II. II.1 Informationen zur Einrichtung Positive Aspekte und allgemeine Informationen (Hier folgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.) Im Rahmen der anlassbezogenen Prüfung am wurden in der Einrichtung alle Wohnbereiche stichprobenartig überprüft. Schwerpunkt war die Überprüfung der am festgestellten Mangelsachverhalte. Bewohnerinnen und Bewohner wurden anhand ihrer Pflegebedarfe und Risikofaktoren ausgewählt und soweit möglich befragt. Die Ergebnisse wurden anhand der Dokumentationen hinterfragt und falls möglich vertieft. Im Gespräch mit der Wohnbereichsleitung von dem Bereich "Waldperlach" war festzustellen, dass diese über die pflegerischen Risikobereiche und Bedürfnisse ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sehr gut Bescheid wusste. Sie war in der Lage umfassend Auskunft zu aktuellen Vorkommnissen zu geben. Es wurde beraten, diese Informationen auch in der Pflegedokumentation zu hinterlegen, dass der Prozess für alle Beteiligten nachvollziehbar bleibt. Die bei einigen Bewohnerinnen und Bewohnern vorhandenen gefährdenden Ernährungszustände wurden von der Einrichtung erkannt. Durch fachlich korrekte und zum Teil individuelle Maßnahmen konnte, soweit es der Gesundheitszustand erlaubte, eine positive Gewichtsentwicklung erreicht werden. Bei einer sturzgefährdeten Bewohnerin wurden nach einem Sturz geeignete pflegerische Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Stürze getroffen.

3 Seite 3 von 9 Aussagefähige Bewohnerinnen und Bewohner äußerten sich über ihr Leben in der Einrichtung überwiegend positiv. Dies wurde auch in den mit den Angehörigen geführten Gesprächen bestätigt. Auf den Wohnbereichen "Am Hachinger Bach" und "Waldperlach" wurde das Medikamentenmanagement geprüft. Die ärztlich verordneten Bedarfsmedikamente wurden vorgehalten. Alle Bedarfsmedikamente waren mit einem Anbruchsdatum versehen. Der Umgang mit Betäubungsmitteln war ordnungsgemäß. Während einer teilnehmenden Beobachtung auf dem Gerontobereich wurde deutlich, dass auch die nicht verbal aussagefähigen Bewohnerinnen und Bewohner von den Pflege- und Beschäftigungskräften individuell und liebevoll betreut wurden und sich wohl fühlten. Im Rahmen der Prüfung wurde eine teilnehmende Beobachtung des Mittagessens durchgeführt. Bei der Mittagessenssituation war eine angenehme und ruhige Atmosphäre wahrnehmbar. Den Bewohnerinnen und Bewohnern wurden die Speisen nacheinander gereicht. Durch das Schöpfen der Speisen im Wohnbereich war es möglich, die Portionen individuell nach Wunsch zusammenzustellen. Das Passieren der Speisen für Bewohnerinnen und Bewohner mit Schluckstörungen erfolgte ebenso direkt im Wohnbereich, so dass ggf. nur bestimmte Komponenten passiert werden können. Um die Erfüllung der Fachkraftquote zu überprüfen, wurde anhand einer aktuellen Personalliste sowie der aktuellen Belegungszahlen (mit Pflegeeinstufung) der Bewohnerinnen und Bewohner ein Abgleich des Dienstplanes mit dem Stellenplan vorgenommen. Die Berechnung für den Prüfungstag ergab, dass die gesetzlich festgeschriebene Quote von mindestens 50 % gem. 15 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) in der Einrichtung erfüllt wird. Im Nachtdienst wurden im Februar und im März 2017 ausreichend Pflegekräfte eingesetzt. Jeder Nachtdienst war mit mindestens einer Fachkraft besetzt. II.2 Qualitätsentwicklung (Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusmäßige Überprüfungen hinweg.) Die in der Prüfung vom festgestellten Mängel im Bereich Gewichtsverluste, Arzneimittel, Verpflegung, Nachtdienstbesetzung sowie Dienstplanführung wurden abgestellt. Es wurden jedoch erneute und erhebliche Mängel im Bereich Personal, Freiheit einschränkende Maßnahmen und Umgang mit ärztlichen Anordnungen festgestellt. Im Vergleich zur letzten Prüfung konnte im Bereich der Prozess- sowie der Ergebnisqualität eine leichte Verbesserung festgestellt werden.

4 Seite 4 von 9 III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt. III.1 Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III.1.1 Sachverhalt: Eine Bewohnerin wurde laut Aussage der Wohnbereichsleitung mit verschiedenen Hautveränderungen bzw. -schädigungen an den Beinen und zwei Nekrosen an den Fersen am aus dem Krankenhaus entlassen. Für die linke Ferse wurde keine Wundbeschreibung vorgenommen. Für die rechte Ferse gab es in größeren Zeitabständen nicht näher differenzierte Einträge zu Wundsituation, so dass eine Veränderung des Wundzustandes nicht möglich war. Pflegerische Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der nekrotischen Stellen waren nicht geplant und eine Umsetzung war nur vereinzelt nachvollziehbar. Am wurde die Bewohnerin ins Krankenhaus eingewiesen zur Abklärung, ob der Dekubitus chirurgisch behandelt werden soll. III.1.2 Bei der Bewohnerin war aufgrund der nicht ausreichend geführten Dokumentation eine Beurteilung des Zustandes der beiden nekrotischen Fersen nicht möglich. Für die linke Ferse, welche laut der Wohnbereichsleitung nekrotisch war, lag überhaupt keine Wundbeschreibung vor. Die Wundbeschreibung der rechten Ferse war nicht differenziert und lückenhaft. Eine Beurteilung der Veränderung des Wundzustandes war somit kaum möglich. Fachlich geeignete pflegerische Maßnahmen im Umgang mit den Wunden wie z.b. eine konsequente Fersenfreilagerung waren nicht geplant und waren nur vereinzelt erkennbar. Dadurch war die Bewohnerin nicht ausreichend vor Beeinträchtigungen geschützt. Dies stellt einen Mangel i.s.d. Art. 3 Abs. 2 Nr. 3, 4, 5 und 8 i.v.m. Art. 7 PfleWoqG dar. Der Träger ist kraft Gesetzes dazu verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen. III.1.3 Der Einrichtung wird eindringlich empfohlen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich einer dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechenden aussagekräftigen Wunddokumentation zu sensibilisieren. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeit der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. IV.1 Qualitätsbereich: Freiheit einschränkende Maßnahmen (FeM) IV.1.1 Sachverhalt: Bei einem Bewohner werden Bettgitter angewendet. Hierfür lag ein richterlicher Beschluss vor. Ein Protokoll über Art und Dauer der Maßnahme wurde jedoch erneut nicht geführt.

5 Seite 5 von 9 IV.1.2 Bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses zur Anwendung einer FeM müssen lückenlose Aufzeichnungen zu Art und Dauer der Freiheitsentziehung geführt werden. Die Dokumentation dieser für den Bewohner einschneidenden Beschränkungen ist erforderlich, um die Rechtsstaatlichkeit dieser Maßnahme zu gewährleisten und die erforderliche Kontrolle zu ermöglichen. Eine sinnvolle Kontrolle bezüglich der Anwendung dieser Maßnahmen ist aber nur dann möglich, wenn auch die genaue Dauer der jeweiligen Anwendung der Maßnahme lückenlos dokumentiert wird. Die fehlenden Aufzeichnungen zu Art und Dauer der FeM stellen einen Mangel nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4 PfleWoqG und Art. 7 PfleWoqG i.v.m. 48 Abs. 1 Nr. 8 AVPfleWoqG dar. IV.1.3 Es wird dringend empfohlen, bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses separate und lückenlose Aufzeichnungen zu Art und zeitlichem Umfang der FeM zu führen. IV.2 Qualitätsbereich Pflege und Dokumentation IV.2.1 Sachverhalt: Bei einer Bewohnerin mit Exsikkosegefährdung lag zur Absicherung gegen eine Austrocknung eine ärztliche Anordnung zur Gabe von NaCl s.c. bei einer Trinkmenge von weniger als 800 ml vor. Wie dem Flüssigkeitsprotokoll zu entnehmen war, wurde im Zeitraum vom bis an vier Tagen die Mindestrinkmenge unterschritten. Die Gabe von NaCl s.c. erfolgte nicht. Eine fachlich adäquate Begründung hierzu ging weder aus dem Pflegebericht noch aus dem Fachgespräch vor Ort hervor. IV.2.2 Besonders alte Menschen sind aufgrund eines verminderten Durstgefühls dehydratationsgefährdet. Eine zu geringe Flüssigkeitszufuhr aufgrund eines verminderten Durstgefühls kann zu unerwünschten Folgen führen, wie zunehmende Verwirrtheit, Obstipation, Müdigkeit und Schwäche. Die Gabe der Infusion war nicht dokumentiert und somit nicht nachvollziehbar. Dies stellt einen Mangel im Sinne des Art. 3 Abs. 2 Nr.1, 3, 4 und 5 PfleWoqG dar. Der Träger ist kraft Gesetzes dazu verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen. IV.2.3 Es wird erneut empfohlen, Infusionen zur Flüssigkeitssubstitution nach ärztlicher Anordnung zu verabreichen und nachvollziehbar zu dokumentieren. IV.3 Qualitätsbereich: Personal IV. 3.1 Sachverhalt: Am sowie am war weder im Wohnbereich im EG noch im Wohnbereich im 2.OG eine Fachkraft im Frühdienst eingesetzt. Wohnbereich 1 war hingegen mit zwei Fachkräften besetzt. IV. 3.2 Gemäß 15 Abs. 1 Satz 1 AVPfleWoqG dürfen betreuende Tätigkeiten nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Die Anwesenheit von Fachkräften gewährleistet, dass Betreuungstätigkeiten, die eine bestimmte Sachkunde erfordern, fachgerecht durchgeführt werden, fachlich nicht geschulte Betreuungskräfte jederzeit auf einen kompetenten Ansprechpartner zurückgreifen können und in Notsituationen eine sofortige und angemessene Reaktion zu ihrer Abwendung möglich ist. Die nicht ausreichende Besetzung mit Fachkräften stellt gemäß Art. 3 Abs. 3 PfleWoqG i.v.m. 15 Abs.

6 Seite 6 von 9 1 Satz 1 AVPfleWoqG einen erheblichen Mangel dar. Der Träger ist kraft Gesetzes dazu verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen. IV. 3.3 Bei der letzten Prüfung am wurde die Anordnung erlassen, dass sowohl im Früh- als auch im Spätdienst mindestens zwei Wohnbereiche mit einer Fachkraft zu besetzen sind. Gegen diese wurde verstoßen, so dass Zwangsgeld zur Zahlung fällig wird. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. V.1 Qualitätsbereich: Freiheit einschränkende Maßnahmen (FeM) V.1.1 Sachverhalt: Wie dem Pflegebericht zu entnehmen war, war ein kognitiv eingeschränkter Bewohner am im Nachtdienst unruhig und wollte aufstehen. Daraufhin wurde ihm das bei Unruhe ärztlich verordnete Medikament Risperidon verabreicht. Am wollte der Bewohner um 1:27 Uhr nachts aufstehen und sich waschen, ihm wurde erneut das Medikament verabreicht. Am , sowie am wollte er abermals nachts aufstehen, um sich zu waschen und erhielt ebenfalls das Bedarfspsychopharmakon. Pflegerische Maßnahmen zur Beruhigung oder die Mobilisation ans Waschbecken, damit der Bewohner sich wie gewünscht waschen konnte, erfolgten nicht. Gründe hierfür gingen weder aus der Dokumentation hervor, noch konnten sie im vor Ort geführten Fachgespräch dargelegt werden. Eine richterliche Legitimation zum Einsatz von Risperidon als Freiheit einschränkende Maßnahme lag nicht vor. V.1.2 Sachverhalt: Laut Pflegebericht wollte eine dementiell veränderte Bewohnerin am nachts um 22:44 Uhr aufstehen und zeigte starke Unruhe im Bett. Sie erhielt das als Bedarfsmedikation bei starker Unruhe angesetzte Psychopharmaka Melperon. In der selben Nacht wurde ihr am frühen Morgen das Medikament erneut verabreicht, da sie wie im Pflegebericht dokumentiert war, erneut versuchte aufzustehen. Zudem erhielt sie am das Medikament abermals als sie um Uhr aufstehen und Kaffee trinken wollte. Eine fachliche Begründung, warum der Bewohnerin keine Mobilisation ermöglicht und eine Tasse Kaffee angeboten wurde, konnte weder der Dokumentation noch aus dem vor Ort geführten Fachgespräch entnommen werden. Eine richterliche Legitimation zum Einsatz von Melperon als Freiheit einschränkende Maßnahme lag nicht vor. V.1.3 Das Recht auf Freiheit und die damit verbundene freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht der körperlichen Unversehrtheit sind sehr hohe Rechtsgüter, in welche nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses eingegriffen werden darf. So ist den vorliegenden ärztlichen Bedarfsanordnungen für die Psychopharmaka gegen Unruhe ein therapeutischer Zweck und nicht die Einschränkung der Freiheit der Betroffenen zu entnehmen. Laut den Pflegeberichten ist festzustellen, dass der Zweck des Einsatzes der Psychopharmaka an den oben genannten Nächten bei den zu Betreuenden nicht in der Behandlung der erwähnten Indikation gesehen

7 Seite 7 von 9 wurde, sondern darin lag, diese vom Verlassen des Bettes abzuhalten. Das Medikament wurde in den aufgezeigten Fällen gezielt eingesetzt, um die Bewegungsfähigkeit der zu willentlich gesteuerten Bewegungen fähigen Pflegebedürftigen einzuschränken. Hieraus folgt, dass in den dargestellten Fällen jeweils ein Beschluss durch das Betreuungsgericht zwingend erforderlich gewesen wäre. Aufgrund der fehlenden Legitimation für die Anwendung Freiheit einschränkender Maßnahmen war die Bewohnerin nicht ausreichend vor Freiheitsentzug geschützt. Gemäß 1906 Abs. 4 BGB liegt eine Freiheitsentziehung ohne Genehmigung vor. Dies stellt gemäß Art. 3 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 4 PfleWoqG einen erheblichen Mangel dar. Der Träger ist kraft Gesetzes dazu verpflichtet, den festgestellten erheblichen Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen V.1.3 Der Einrichtung wird dringend empfohlen, die Pflegekräfte im Bereich der Freiheit entziehenden Maßnahmen einschließlich des Einsatzes von entsprechenden Medikamenten sowie Maßnahmen zur Alternativprüfung zu schulen. (Eine Beratung über die Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit und Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.) Dem Träger wurde mit Schreiben vom Gelegenheit gegeben, sich zu den festgestellten Mängeln gem. Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG zu äußern. Die Stellungnahme vom wurde berücksichtigt, konnte jedoch zu keiner anderen Entscheidung führen. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes wurden beachtet. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht auf freiwilliger Basis veröffentlicht werden kann. Nähere Informationen hierzu enthält unser Schreiben vom Falls Sie sich für eine freiwillige Veröffentlichung auf der Serviceplattform der FQA entschieden haben, haben Sie die Möglichkeit uns innerhalb eines Monats nach Zustellung des Prüfberichtes eine Gegendarstellung in elektronischer Form zu übermitteln. Die Gegendarstellung würde dann zeitgleich mit dem Prüfbericht auf der hierfür vorgesehenen Website zur Verfügung gestellt. Die Gegendarstellung darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine personenbezogenen Daten enthalten. Im Abschlussgespräch wurde darauf hingewiesen, dass die FQA für Fragen und Beratung gerne zur Verfügung steht. Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, die Regierung von Oberbayern, der Bezirk Oberbayern, das Referat für Gesundheit und Umwelt, das Sozialreferat und der MDK haben einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnisnahme erhalten. Die Kostenfestsetzung erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben.

8 Seite 8 von 9 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch (siehe 1.) eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.). 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstr. 19, München einzulegen. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse heimaufsicht.kvr@muenchen.de eingelegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postanschrift: Postfach , München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München Postanschrift: Postfach , München Hausanschrift: Bayerstraße 30, München schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

9 Seite 9 von 9 Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. - Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Social Care Services Europe GmbH Herrn Dr. Beyer Heckenstr.

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 9 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

51-PfleWoqG

51-PfleWoqG Landratsamt Landshut Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) Landratsamt Landshut Veldener Str. 15 Per Postzustellungsurkunde BRK Kreisverband gesetzlich

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de Landratsamt Hof Soziale Angelegenheiten FQA Schaumbergstraße 14 95032 Hof Seniorenheim Haus Regnitztal GmbH Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Josefistift

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Josefistift Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz Josefi-Spitalstiftung verwaltet d. d. Stadtverwaltung Bad Tölz Frau Furmanek Am Schlossplatz 1 83646 Bad Tölz Aktenzeichen Ihr Schreiben

Mehr

Pflegestation Henlestraße Henlestraße 2 a, 97074 Würzburg. Anlagen...

Pflegestation Henlestraße Henlestraße 2 a, 97074 Würzburg. Anlagen... Fachbereich Soziales FQA (Heimaufsicht) B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g 97067 W ü r z b u r g Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Würzburg - Herrn Reinhold Weißenseel Zeppelinstraße

Mehr

A. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013

A. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013 2170-5-A Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Vom 22. Mai 2013 Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: 1 Das Gesetz

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Marktplatz 11. 85072 Eichstätt. Bahnhofplatz 3. 85072 Eichstätt. Anlagen. 1 Erklärung zur Veröffentlichung des Prüfberichts

Marktplatz 11. 85072 Eichstätt.  Bahnhofplatz 3. 85072 Eichstätt. Anlagen. 1 Erklärung zur Veröffentlichung des Prüfberichts Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v. LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Mehr

Seestraße Wurmannsquick

Seestraße Wurmannsquick Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,

Mehr

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim dem 1. nuar 2014 gültigen Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim Hauptstr. 16, 94351 Feldkirchen Tel.: 09420 1308 Fax: 09420 1464 pflege-im-keltenhof@t-online.de

Mehr

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Bautzener Straße 37, 01877 Bischofswerda Tel: 03594-75 60 Fax: 03594-75 61 31 zurheimat@diako-bautzen.de http://www.diako-bautzen.de Erläuterungen

Mehr

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 17.10.2013 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Bautzner Straße 37, 01877 Bischofswerda Erläuterungen zum Bewertungssystem Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung Bitte beachten Sie,

Mehr

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012 . Landratsamt * Postfach 303 * 83711 Fischbachau Pflege- und Therapiezentrum GmbH z. Hd. Herrn Alfred Pohl Hauptstr. 16 22 83730 Fischbachau Landratsamt www.landratsamt-miesbach.de Fachbereich Gesundheit,

Mehr

Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee München

Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee München Stadt Ingolstadt - 85047 Ingolstadt Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee 25 80939 München Amt für Soziales FQA / Heimaufsicht Telefon (0841) 3 05-0 Telefax (0841) 3 05-16 29 E-Mail fqa@ingolstadt.de

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Tonbachstr. 59, 72270 Baiersbronn Tel: 07442/84100 Fax: 07442/841099 raible@waldheim-tonbach.de http://www.waldheim-tonbach.de Erläuterungen

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Oberdorfstraße 1, 69253 Heiligkreuzsteinach Tel: 06220-8352 Fax: 06220-303 Erläuterungen zum Bewertungssystem Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung

Mehr

Seite 1 von 5 ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung AWO Soziale Dienste Sachsen-Anhalt ggmbh Seniorencentrum Soltauer Straße 15, 06126 Halle Tel: 0345 684780 Fax: 0345 6847820

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Internationales Bildungs- und Sozialwerk e. V. Haus Kugelsburg Walderberge 1, 34471 Volkmarsen Tel: 05693 918820 Fax: 05693 9188211 volkmarsen@int-bsw.de

Mehr

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Postfach 10 01 63 63701 Aschaffenburg St. Josefs-Stift ggmbh z.h. Herrn Götz Pfarrer-Robert-Kümmert-Straße 1 97249 Eisingen Amt für soziale Leistungen Sachgebiet Fachstelle für Pflege-

Mehr

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen 169 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43 I n h a l t Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen Bekanntmachung der Feststellung

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung Seite 1 von 5 Pflegekarte drucken ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Peter-Dörfler-Str. 9, 87616 Marktoberdorf Tel: 08342 / 9166320 Fax: 08342 / 9166359 info@ahgulielminetti.brk.de

Mehr

WIDERSPRUCHSBESCHEID

WIDERSPRUCHSBESCHEID Hinweis: Mit anliegenden Mustern soll den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine Hilfestellung hinsichtlich des formalen Aufbaus eines Widerspruchsbescheides im Saarland gegeben werden. Über

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering.

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering. Landratsamt Aichach-Friedberg Postfach 13 40 86544 Aichach Gegen Postzustellungsurkunde Ziegelwerk Peter Kormann GmbH Herrn Geschäftsführer Peter Kormann Zur Ziegelei 2 86453 Laimering Immissionsschutz/

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-393 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4821 Telefax [08041] 505-519 B 1.083 31.01.2013

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-393 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4821 Telefax [08041] 505-519 B 1.083 31.01.2013 Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz St. Ursula Pflegeheim GmbH Herr Gahren Sudetenstr. 5 82538 Geretsried Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-393 Zimmer-Nr.

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle

Mehr

Prüfbericht 2. Altweg Marquartstein. Rottauer Str Grassau

Prüfbericht 2. Altweg Marquartstein. Rottauer Str Grassau Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 22.04.2016 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH

Mehr

Träger der Einrichtung: Eyb`sche Heilig-Geist-Stiftung. Marktplatz 11. 85072 Eichstätt. Bahnhofplatz 3.

Träger der Einrichtung: Eyb`sche Heilig-Geist-Stiftung. Marktplatz 11. 85072 Eichstätt.  Bahnhofplatz 3. Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting 6 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2 I n h a l t Kreistagssitzung Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Mehr

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1Nummer 16 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet:

Mehr

sehr gut 1.0

sehr gut 1.0 Seite 1 von 5 Pflegekarte drucken Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Christiansreuther Str. 29, 95032 Hof Tel: 09281 / 786414 Fax: 09281 / 786413 manuela.koppmeier@hospitalstiftung-hof.de http://www.hospitalstiftung-hof.de

Mehr

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Vitanas Senioren Centrum Kastanienhof

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Vitanas Senioren Centrum Kastanienhof Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Vitanas Senioren Centrum Kastanienhof Bruno-Walter-Str. 4-6, 12247 Berlin Tel: 030 / 766 84-0 Fax: 030 / 766 84-499 kastanienhof@vitanas.de http://www.vitanas.de

Mehr

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg Dr. Loew Soziale Dienstleistungen GmbH & Co KG Gewerbering Süd 12 92533 Wernberg-Köblitz Fachstelle für Pflege- und

Mehr

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 39., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012 A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

Mehr

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg BRK Kreisverband Amberg-Sulzbach Amselweg 30 92224 Amberg Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung

Mehr

1. Begriffsklärung. 2. Beteiligte Personen. 3. Herausforderungen. 4. Mögliche Folgen. 5. Mögliche Reaktionen

1. Begriffsklärung. 2. Beteiligte Personen. 3. Herausforderungen. 4. Mögliche Folgen. 5. Mögliche Reaktionen aus Sicht der FQA 1. Begriffsklärung 2. Beteiligte Personen 3. Herausforderungen 4. Mögliche Folgen 5. Mögliche Reaktionen 6. Erfolgsfaktoren gelungener Essensituationen Unterstützung des Bewohners beim

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 3-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 15.03.2016 GER, Schwaigwall

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 3-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 15.03.2016 GER, Schwaigwall Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Senioren- und Pflegeheim Schwaigwall GmbH z.hd. Frau Barbara Fuchs, Herrn Franz X. Fuchs Schwaigwall 4 82538 Geretsried Aktenzeichen

Mehr

In Betrieben mit Betriebs-/Personalrat/MAV sollte eine Kopie jeder Überlastungsanzeige unbedingt auch an die Interessenvertretung gehen!

In Betrieben mit Betriebs-/Personalrat/MAV sollte eine Kopie jeder Überlastungsanzeige unbedingt auch an die Interessenvertretung gehen! Einleitung Was ist eine Überlastungsanzeige bzw. eine Entlastungsanzeige? Sie ist eine schriftliche Information an den/die Vorgesetzten und den Arbeitgeber über unhaltbare Arbeitsbedingungen. Nach 15 und

Mehr

Ergebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Ergebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,

Mehr

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02. Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500 I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.2013 Die Allgemeinverfügung zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Mehr

Handreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung

Handreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung Handreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung Vorbemerkung Zur Prüfung: Die Veröffentlichung der Prüfberichte in geeigneter ( standardisierter

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Hartmann Dietmar Pflegedienst "Arche Noah" Leipzigerstr. 10, Bous Tel: Fax:

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Hartmann Dietmar Pflegedienst Arche Noah Leipzigerstr. 10, Bous Tel: Fax: Qualität des ambulanten Pflegedienstes Leipzigerstr. 10, 66359 Bous Tel: 06834922772 Fax: 06834922773 Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen Dienstleistung und Organisation

Mehr

Anlage 1 Kriterien der Veröffentlichung

Anlage 1 Kriterien der Veröffentlichung Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.082 10.03.2014

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.082 10.03.2014 Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Stiftung Marienstift München Herrn Dr. Dr. Hölzel Klugstr. 144 80637 München Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr.

Mehr

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung Telefon: 233-2 32 77 Telefax: 233-2 42 38 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/1 Gartenstadtsatzung (GartS); Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Begründung; Nichtzulassungsbeschwerde

Mehr

III/OA/O 19. Mai 2006

III/OA/O 19. Mai 2006 Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Ordnungsamt Amt/Dienststelle Schwabacher Str. 170 Dienstgebäude Frau Friedrich 307 Auskunft erteilt Zimmer-Nr. 974-1470 974-1463 Telefon (0911) Telefax (0911) oa@fuerth.de

Mehr

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis

Mehr

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung) Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u

Mehr

In der Einrichtung wurde am von 08:30 Uhr bis ca. 16:15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

In der Einrichtung wurde am von 08:30 Uhr bis ca. 16:15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung:

Mehr

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB Stand: 01.07.2016 Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Leverkusen Gemäß 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Krankenpflegeverein Huchenfeld Würmstr. 10, 75181 Pforzheim Tel.: 07231 788220 Fax: 07231 7899777 berg@krankenpflegeverein.net www.krankenpflegeverein.net Gesamtergebnis

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Häusliche Alten- und Krankenpflege Volker Krause KG Tel.: 0214-26004500 Fax: 0214-260045130 info@volker-krause-kg.de www.volker-krause-kg.de Gesamtergebnis Pflegerische

Mehr

Registrierungsbescheid

Registrierungsbescheid Registrierungsbescheid Hauptansprechpartner: Amsterdamerstr. 18 Frau Manuela Leiting 97424 Schweinfurt Ettore-Bugatti-Straße 6-14 51149 Köln Telefon: +49 02203 8987 411 Fax: +49 02203 8987 976 E-Mail-Adresse:

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Bethel Bad Oeynhausen ggmbh Tel.: 05731-983983 Fax: 05731-983984 PDOE@BethelNet.de www.bethelnet.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Der Werdenfelser Weg Kommunikationsoptimierung durch internes Qualitätsmanagement

Der Werdenfelser Weg Kommunikationsoptimierung durch internes Qualitätsmanagement Der Werdenfelser Weg Kommunikationsoptimierung durch internes Qualitätsmanagement Fragen Warum soll jemand in meine Einrichtung auf meinen Wohnbereich zu meinem Bewohner kommen und mir innerhalb einer

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 17 vom 07.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite Änderung der Bekanntmachung über vermögensrechtliche Übereinkunft der Gemeinde Wackersdorf und des Marktes Schwarzenfeld

Mehr

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung Musterformulare/Referendariat Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung von Dieter Fleck, Dr. Werner Böhme, Dr. Ludwig Kroiß, Irene Neurauter 21., überarbeitete Auflage Formularsammlung für Rechtspflege

Mehr

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 587/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Klägerin - Proz.-Bev.:

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Körtingsdorf 1, 30455 Hannover Tel: 0511 / 49604-0 Fax: 0511 / 49604-140 info-e311@awo-wup.de http://www.awo-wup.de/ Erläuterungen zum Bewertungssystem Kommentar

Mehr

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet.

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet. Allgemeinverfügung über das Verbot des Mitführens von Glas und anderen Getränkebehältnissen sowie ein Aufenthaltsverbot an Weiberfastnacht vom 27.06.2012 Hiermit wird gemäß 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren 1 Transparenzverfahren Gesetzliche Grundlage 115 Abs. 1a SGB XI Veröffentlichung

Mehr

Sozialgericht Dortmund. Urteil

Sozialgericht Dortmund. Urteil Sozialgericht Dortmund Az.: S 27 AS 4097/12 Verkündet am 04.12.2015 Melzer Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes HK Pflegedienst gemeinnützige GmbH

Qualität des ambulanten Pflegedienstes HK Pflegedienst gemeinnützige GmbH Qualität des ambulanten Pflegedienstes HK Pflegedienst gemeinnützige GmbH Kirchstraße 15, 99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf Tel.: 036202 20797 Fax: 036202 20397 info@hk-pflegedienst.de www.hk-pflegedienst.de

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 25 K Titel:

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 25 K Titel: VG München, Urteil v. 08.02.2010 M 25 K 09.3922 Titel: Normenketten: 3, 5 RDGEG 117 Abs. 3 VwGO 113 Abs. 1 und 5 VwGO 117 Abs. 5 VwGO Orientierungsatz: Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund Schlagworte:

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016 A M T S B L A T T 1Z 20 532 B Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten Haushaltssatzung

Mehr

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 3588/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Kläger - gegen

Mehr

O V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K

O V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K O V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K Gericht: Ent.-Art: OVG Rheinland-Pfalz Beschluss Datum: 21.03.2016 AZ: Rechtsgebiet: Az.VG: 10 B 10215/16.OVG Beamtenrecht 2 L 19/16.KO

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015 Landratsamt Günzburg Dienstgebäude: Landratsamt Günzburg Dienststelle Krumbach Herausgeber und Druck An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Telefon (0 82 21) 95-0, Telefax (0 82 21) 95-240 E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de

Mehr

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit vom 28.03.2013 Az.: IPS 3d 7321.425 Zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit werden

Mehr

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen Geschäfts-Nr.: AS 12/12 Verkündet am 22.06.2012 Dr. Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Kläger gegen Mitarbeitervertretung

Mehr

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung Daten zur Einrichtung: Strasse PLZ/Ort Institutionskennzeichen (IK) 1. 2. Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse Träger/Inhaber Adresse Trägerart privat freigemeinnützig

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes ISA Ambulant GmbH Tel.: 0261-97353 452 info@isa-ambulant.de www.isa-ambulant.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Elke Bindl Landratsamt Heilbronn Lerchenstraße 40 74072 Heilbronn Tel.: 07131/994-8415 E-Mail: elke.bindl@landratsamt-heilbronn.de Folie 2 New York,

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil. In dem Rechtsstreit

Im Namen des Volkes. Urteil. In dem Rechtsstreit Sozialgericht Wiesbaden Az.: S 30 SO 172/11 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Klägerin, gegen B., B-Straße, B-Stadt, Beklagter, hat die 30. Kammer des Sozialgerichts

Mehr

Ergebnisbericht [WG im Speicher, Lemgo] Prüfung am Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO

Ergebnisbericht [WG im Speicher, Lemgo] Prüfung am Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig

Mehr

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther

Mehr

Dies Hygiene ist eine Überschrift Über Risikobereiche. maximal zwei Zeilen

Dies Hygiene ist eine Überschrift Über Risikobereiche. maximal zwei Zeilen Dies Hygiene ist eine Überschrift Über Risikobereiche maximal zwei Zeilen Dr. Max Fachkrankenpfleger Müller-Mustermann für Krankenhaushygiene Definition Hygiene (Duden) Quelle: Statistisches Bundesamt

Mehr

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 8. Juni 2016 erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz

Mehr

... Erstversand, 27.02.2013

... Erstversand, 27.02.2013 Anmerkung Nr. 58 1. Die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg richtet sich nach der gem. 1 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Vertretung des Landes in gerichtlichen

Mehr

ABDRUCK. Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-291,430 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-519 1.082 19.04.

ABDRUCK. Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-291,430 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-519 1.082 19.04. ABDRUCK Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz Stiftung Marienstift München Herrn Dr. Dr. Hölzel Klugstr. 144 80637 München Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-291,430

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr