Unterschiede in der Steuerbelastung natürlicher und juristischer Personen

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Abteilung Grundlagen 18. Oktober 2013 Unterschiede in der Steuerbelastung natürlicher und juristischer Personen Bericht im Rahmen des 2. Wirksamkeitsberichts NFA D_S+D Nr / / Steuerbelastungsunterschiede docx

2 Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag 3 2 Die Auswahl der Indikatoren der Steuerbelastung Natürliche Personen Juristische Personen 4 3 Die Berechnungen im Einzelnen Natürliche Personen Gewichtetes Kantonsmittel Grenzsteuerbelastung Internationaler Vergleich Juristische Personen: Gewichtetes Kantonsmittel Gewichtetes Kantonsmittel Internationaler Vergleich 6 4 Die Ergebnisse der Steuerberechnungen Natürliche Personen Gewichtetes Kantonsmittel Grenzsteuerbelastung Internationaler Vergleich Juristische Personen Gewichtetes Kantonsmittel Internationaler Vergleich 17 5 Anhang Anhang 1: Kantonale durchschnittliche Steuerbelastung verschiedener Haushalttypen 2004 bis Anhang 2_1: Effektive tarifliche Höchst-Grenzsteuersätze 2004, mit Details Anhang 2_2: Effektive tarifliche Höchst-Grenzsteuersätze 2012, mit Details Anhang 3: Effektive tarifliche Höchst-Grenzsteuersätze 2004 bis Anhang 4: Modell zur Schätzung der Einreihung der Steuerbelastung von hochqualifizierten ledigen Arbeitnehmern in den Jahren 2005, 2007, 2009 und 2011 für die 7 Kantone, welche vom BAK Taxation Index nicht abgedeckt werden Anhang 5: Kantonale durchschnittliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften 2004 bis Anhang 6: Modell zur Schätzung der Einreihung der Steuerbelastung von hoch rentablen, ordentlich besteuerten Kapitalgesellschaften in den Jahren 2005, 2007, 2009 und 2011 für die 7 Kantone, welche vom BAK Taxation Index nicht abgedeckt werden. 17 Tabelle 1: Übersicht über Haushaltstypen... 3 Tabelle 2: Übersicht über Gesellschaftstypen... 4 Tabelle 3: Übersicht über Parameter gewichtetes Kantonsmittel der natürlichen Personen... 5 Tabelle 4: Übersicht über Parameter gewichtetes Kantonsmittel der juristischen Personen... 6 Tabelle 5: Gewichtete Belastung eines Ledigen mit Bruttoarbeitseinkommen CHF Tabelle 6: Gewichtete Belastung eines Alleinverdiener-Ehepaars mit 2 Kindern mit Bruttoarbeitseinkommen CHF Tabelle 7: Gewichtete Belastung eines Alleinverdiener-Ehepaars ohne Kinder mit Bruttoarbeitseinkommen CHF Tabelle 8: Effektive Höchst-Grenzsteuersätze Verheirateter Steuerpflichtiger Tabelle 9: Ordentlich besteuerte Gesellschaft (Typ 1) Tabelle 10: Ordentlich besteuerte Gesellschaft (Typ 3) Tabelle 11: Holdinggesellschaft Typ Tabelle 12: Verwaltungsgesellschaften (Domizil) Typ 12 ohne DBSt Tabelle 13: Verwaltungsgesellschaften (Gemischt) Typ 15 ohne DBSt Abbildung 1: Steuerbelastung im internationalen Vergleich von hochqualifizierten Arbeitnehmern Abbildung 2: Steuerbelastung im internationalen Vergleich für Unternehmen

3 1 Auftrag Die Abteilung Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) berechnet und veröffentlicht jährlich die Steuerbelastung natürlicher und juristischer Personen in den Kantonen und Gemeinden. Aus diesem Grund wurde sie von der Eidgenössischen Finanzverwaltung beauftragt, über die Unterschiede in der Steuerbelastung in den Jahren ab 2004 bis in die jüngste Vergangenheit zu berichten. Dabei sollen die Steuerbelastungsunterschiede in einer konzentrierten Form ausgewiesen werden, die es erlaubt, die Stellung der einzelnen Kantone im interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerb im Zeitablauf sicher definieren zu können. Um diesem Auftrag zu genügen, hat sich die ESTV mit den für den Wirksamkeitsbericht zuständigen gemischten Gremien auf eine Auswahl von Indikatoren der Steuerbelastung geeinigt. 2 Die Auswahl der Indikatoren der Steuerbelastung 2.1 Natürliche Personen Basis der Berechnungen bildet die von der ESTV ab 2004 publizierte Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für vier Haushaltstypen bei der Einkommensteuer und einem Haushaltstyp bei der Vermögensteuer. Bei der Einkommensteuer bilden die vier folgenden Haushalttypen die Berechnungsbasis: - Alleinstehende Person ohne Kinder mit Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ( Lediger ) - Ehepaar ohne Kinder, mit Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit nur eines Ehepartners ( Verheiratetes Paar ohne Kinder ) - Ehepaar mit 2 Kindern, mit Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit nur eines Ehepartners ( Verheiratetes Paar mit Kindern ) - Ehepaar ohne Kinder, mit Renteneinkommen beider Ehepartner ( Rentnerehepaar ) Bei der Vermögensteuer bildet der folgende Haushalttyp die Berechnungsbasis: - Ehepaar ohne Kinder, mit Reinvermögen ( Ehepaar ohne Kinder ) In die Berechnungen der Steuerbelastung durch die Einkommensteuer fliessen fünf verschieden hohe Bruttoeinkommen als (Brutto-)Bemessungsgrundlage ein, in die Berechnungen der Steuerbelastung durch die Vermögensteuer sind es drei verschieden hohe Reinvermögen. Die folgende Tabelle resümiert die dem Steuerbelastungsvergleich zugrundeliegende Auswahl der Haushalttypen und Bemessungsgrundlagen. Tabelle 1: Übersicht über Haushaltstypen Steuerobjekt Steuerpflichtiger Haushalt BEMESSUNGSGRUNDLAGEN Bruttoeinkommen in CHF* Einkommen Unselbständig Erwerbender: Alleinstehende Person ohne Kinder Unselbständig Erwerbender: Alleinverdiener- Ehepaar ohne Kinder Unselbständig Erwerbender: Alleinverdiener- Ehepaar mit 2 Kindern Rentnerehepaar Reinvermögen in CHF Vermögen Ehepaar ohne Kinder * Für unselbständig Erwerbende ist das Bruttoeinkommen ausschliesslich das Bruttoarbeitseinkommen; für das Rentnerehepaar besteht das Bruttoeinkommen ausschliesslich aus Renten der AHV und der Pensionskasse. 3

4 Den Berechnungen der Steuerbelastung liegen die in den Steuerjahren 2004 bis 2012 in den kantonalen Steuergesetzen festgehaltenen Tarife und Sozialabzüge der Einkommen- und Vermögensteuer sowie die für diese Jahre geltenden Steuerfüsse von Kanton, Gemeinde und Kirche zugrunde. 2.2 Juristische Personen Für die juristischen Personen, konkret die Kapitalgesellschaften, konnte die ESTV nicht in gleichem Umfang wie bei den natürlichen Personen auf zurückliegende Berechnungen zugreifen. Einzig für die Gewinn- und Kapitalsteuer von ordentlich besteuerten Kapitalgesellschaften liegt eine von der ESTV ab 2004 publizierte Steuerbelastung in den Kantonshauptorten als Basis der Berechnungen vor. Aber auch für diese Kategorie von Kapitalgesellschaften musste die ESTV angesichts der in den meisten Kantonen unterschiedlichen Gemeinde-Steuerfüsse neue Berechnungen durchführen. Weil das Mandat sich jedoch auch auf Kapitalgesellschaften mit einem kantonalen Sonderstatus gemäss Artikel 28 StHG erstreckt, musste die ESTV für diese sog. Statusgesellschaften vollständig neue Steuerbelastungsberechnungen durchführen. Die Berechnungen erstrecken sich auf die folgenden vier Typen von Kapitalgesellschaften: - Ordentlich besteuerte Kapitalgesellschaft - Kapitalgesellschaft mit einem kantonalen Steuerstatus als Holdinggesellschaft - Kapitalgesellschaft mit einem kantonalen Steuerstatus als Domizilgesellschaft - Kapitalgesellschaft mit einem kantonalen Steuerstatus als Gemischte Gesellschaft Um eine, die wirtschaftliche Realität genügend widerspiegelnde, Variation zu erhalten wurden diesen Kapitalgesellschaften jeweils 3 unterschiedliche Gewinnrenditen (von tief bis hoch) und/oder unterschiedliche Ausstattungen mit Eigenkapital (und bei den Holdinggesellschaften unterschiedliche Anteile von Beteiligungserträgen) zugeordnet. Die folgende Tabelle resümiert die insgesamt 15 verschiedenen Steuersubjekte, für welche die Steuerbelastung berechnet wurde. Tabelle 2: Übersicht über Gesellschaftstypen Betafaktor Ausland Median Typ Status Kapital Gewinnrendite Nettoertrag aus Beteiligungen übrige Einkünfte CH übrige Einkünfte Ausland [Mio.] [%] [%] [%] [%] [%] ordentlich ordentlich ordentlich Holding 5 -* Holding 50 -* Holding 100 -* Holding Holding Holding Domizil Domizil Domizil Gemischt Gemischt Gemischt *Gewinnrendite unerheblich, da auch bei der direkten Bundessteuer keine Gewinnsteuer erhoben wird (100% Nettoertrag aus Beteiligungen). Den Berechnungen der Steuerbelastung liegen die in den Steuerjahren 2004 bis 2012 in den kantonalen Steuergesetzen festgehaltenen Tarife der Gewinn- und Kapitalsteuer sowie die für diese Jahre geltenden Kantons- und Gemeinde-Steuerfüsse zugrunde. 4

5 3 Die Berechnungen im Einzelnen Um realistische durchschnittliche kantonale Steuerbelastungen zu berechnen muss nicht nur den unterschiedlichen Gemeinde-Steuerfüssen selbst Rechnung getragen werden, sondern auch dem Gewicht der einzelnen Gemeinden in ihren Kantonen. Als Gewichtungsfaktor bietet sich das auf der Ebene der einzelnen Gemeinden aggregierte Reineinkommen der direkten Bundessteuer aller Steuerpflichtigen dieser Gemeinden an, ist doch dieses Einkommen in allen Kantonen einheitlich definiert. 3.1 Natürliche Personen Gewichtetes Kantonsmittel Die Steuerbelastung der natürlichen Personen, welche die Kantons-, Gemeinde und Kirchensteuer, jedoch nicht die direkte Bundessteuer (DBSt) umfasst, wurde für die Einkommensteuer in Prozenten und für die Vermögensteuer in Promille folgendermassen berechnet: (Einkommensteuer) bzw (Vermögensteuer) Für die Gewichtung wurden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Parameter berücksichtigt: Tabelle 3: Übersicht über Parameter gewichtetes Kantonsmittel der natürlichen Personen Steuersubjekt Berücksichtigte Gemeinden Gewichtungsfaktor Ab 2010 Natürliche Personen Einwohner (gemäss Volkszählung 2000) alle Reineinkommen DBSt Grenzsteuerbelastung Neben den durchschnittlichen kantonalen Steuerbelastungen für ausgewählte Steuersubjekte berechnete die ESTV auftragsgemäss auch die effektiven tariflichen Höchst-Grenzsteuersätze in den Kantonen in den Steuerjahren 2004 bis Die Grenzsteuersätze wurden für das Einkommen getrennt nach verheirateten und übrigen Steuerpflichtigen und das Vermögen ermittelt. Dabei wird bei Tarifsystemen mit überschiessender Progression 1 der Satz ausgewiesen, welcher der durchschnittlichen Höchstbelastung entspricht. Der so ermittelte tarifliche Höchst-Grenzsteuersatz wird mit den Vielfachen von Kantonen, Gemeinden und Kirchgemeinden multipliziert. Ausgewiesen werden diese Höchst-Grenzsteuersätze für den Kantonshauptort sowie für die Gemeinden mit dem tiefsten und dem höchsten Gemeindesteuerfuss (für die Jahre wurde der tiefste und höchste Gemeindesteuerfuss aus den Gemeinden mit mehr als Einwohner ermittelt). Da die Einkommens- und Vermögensschwellen, ab denen der Höchst-Grenzsteuersatz gilt, in den Kantonen sehr unterschiedlich sind, weist die ESTV in den Ergebnissen auch den Betrag dieser Einkommens- und Vermögensschwellen aus. Bei Tarifsystemen, welche ein Splitting für Verheiratete anwenden, wird zudem der Splittingfaktor aufgeführt, mit welchem die ausgewiesenen Einkommens- und Vermögensschwellen zu multiplizieren sind Internationaler Vergleich Die sehr unterschiedlichen Steuersysteme in den einzelnen Staaten erschweren insofern einen aussagekräftigen Vergleich der Steuerbelastung, als nicht nur die Steuersätze differieren, sondern auch viele Regeln der Ermittlung der steuerbaren Bemessungsgrundlage sehr unterschiedlich sind. Ein aussagekräftiger internationaler Vergleich, der sich indessen auf die Steuerbelastung hochqualifizierter mobiler Arbeitnehmer beschränkt und nur 19 der 26 Kantone einschliesst, wird seit mehreren 1 Beispiel: Tarif Direkte Bundessteuer, wo die Ausgestaltung des Tarifs bewirkt, dass die in Art. 128 Abs. 1 lit. a BV festgelegte zulässige durchschnittliche Höchstbelastung von 11,5 Prozent auch tatsächlich erreicht wird. Ohne die sogenannte überschiessende Progression (der Grenzsteuersatz liegt für gewisse Einkommensteile über der durchschnittlichen Höchstbelastung) würde die Höchstbelastung von 11,5 Prozent nur asymptotisch erreicht, der Durchschnittssteuersatz würde jedoch de facto immer darunter liegen. 5

6 Jahren alle zwei Jahre von der BAKBASEL aktualisiert und veröffentlicht 2. Aufgrund der berechneten Steuerbelastung im Kantonshauptort für einen ledigen Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitseinkommen von Franken und der entsprechenden verfügbaren Zahlenreihe der BAKBASEL hat die ESTV mit Hilfe eines Regressionsmodells für die übrigen 7 Kantone eine vergleichbare Masszahl geschätzt. Der gewählte Haushalttyp entspricht weitestgehend dem hochqualifizierten Arbeitnehmer mit einem verfügbaren Einkommen von 100'000 EUR, den die BAKBASEL mit einem fixen Wechselkurs über die Jahre hinweg ins Zentrum ihrer Berechnungen stellt. Somit kann für diesen besonders interessanten Fall die Zahlenreihe der BAKBASEL im Zeitraum von 2005 bis 2011 mit der Steuerbelastung in allen Kantonshauptorten ergänzt werden. 3.2 Juristische Personen: Gewichtetes Kantonsmittel Gewichtetes Kantonsmittel Die Tatsache, dass die Gewinne der Gesellschaften mit einem besonderen kantonalen Steuerstatus gemäss Artikel 28 StHG auf Kantons- und Gemeindeebene privilegiert besteuert werden, während es auf Bundesebene keine solche privilegierte Besteuerung gibt, hat dazu geführt, dass für Statusgesellschaften sowohl die Belastung durch Kantons- und Gemeindesteuer allein als auch die Gesamtbelastung durch Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuer berechnet wurde. Als Bemessungsgrundlage wurde der mit Hilfe der Gewinnrendite (vgl. Tabelle 2) ermittelte Reingewinn vor Steuer herangezogen. Die Steuerbelastung durch Gewinn- und Kapitalsteuer in Prozenten wurde somit folgendermassen berechnet: Eine Ausnahme bilden die in der Tabelle 2 aufgeführten Typen 4 bis 6 bzw. 4 bis 9, d.h. die Holdinggesellschaften. Wenn die Erträge dieser Gesellschaften zu 100% aus Beteiligungserträgen bestehen (Typ 4 bis 6), wird neben der kantonalen Gewinnsteuerbefreiung nämlich auch bei der direkten Bundessteuer keine Gewinnsteuer erhoben, so dass diese Gesellschaften ausschliesslich die kantonale Kapitalsteuer zu bezahlen haben. In diesem Fall gilt das Eigenkapital der Holdinggesellschaften als Bemessungsgrundlage. Falls die Erträge dieser Gesellschaften zu 2/3 aus Beteiligungserträgen bestehen (Typ 7 bis 9), kommt hingegen zur kantonalen Kapitalsteuer eine Gewinnsteuer auf Bundesebene hinzu, so dass als Bemessungsgrundlage der um den Beteiligungsabzug bereinigte Reingewinn vor Steuer herangezogen wird. Der gesetzlichen Bestimmung wonach die bezahlte Steuer einen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellt und somit vom Reingewinn abgezogen werden kann, wurde bei den Berechnungen selbstverständlich Rechnung getragen. Für die Gewichtung wurden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Parameter berücksichtigt: Tabelle 4: Übersicht über Parameter gewichtetes Kantonsmittel der juristischen Personen Steuersubjekt Berücksichtigte Gemeinden Ab 2010 Gewichtungsfaktor Juristische Personen Steuerertrag Juristische Personen (gemäss Statistik über die direkte Bundessteuer) alle Steuerertrag Juristische Personen DBSt Internationaler Vergleich Ähnlich wie bei den natürlichen Personen aktualisiert und veröffentlicht BAKBASEL auch für Unternehmen alle zwei Jahre einen aussagekräftigen internationalen Vergleich der effektiven durchschnittlichen Steuerbelastung, der indessen wiederum nur die Kantonshauptorte in 19 der 26 Kantone mit einschliesst. Die BAKBASEL-Studie beschränkt sich dabei auf ordentlich besteuerte Aktiengesellschaften mit einer hohen Rendite. Die von der ESTV mit Hilfe eines Regressionsmodells für die Kantonshauptorte in den übrigen 7 Kantonen geschätzte effektive durchschnittliche Steuerbelastung be- 2 Vgl. BAK Taxation Index ( 6

7 schränkt sich somit auch auf ordentlich besteuerte Kapitalgesellschaften mit einer hohen Rendite von 20 Prozent, d.h. auf den Typ 3 in der Tabelle 2. 4 Die Ergebnisse der Steuerberechnungen 4.1 Natürliche Personen Gewichtetes Kantonsmittel Im Anhang 1 sind die kantonalen durchschnittlichen Steuerbelastungen für alle in der Tabelle 1 aufgeführten Haushalttypen zusammengefasst. In den folgenden drei Tabellen wird darauf basierend für drei verschiedene Steuersubjekte (1. Lediger mit einem eher tiefen Einkommen, 2. Alleinverdiener-Ehepaar mit 2 Kindern und mittlerem Einkommen, 3. Alleinverdiener-Ehepaar ohne Kinder und sehr hohem Einkommen) die Entwicklung der Steuerbelastung und die Rangreihenfolge der einzelnen Kantone zwischen den Jahren 2004 und 2012 aufgezeigt. Tabelle 5: Gewichtete Belastung eines Ledigen mit Bruttoarbeitseinkommen CHF Gewichtete Belastung in Prozenten durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern Kanton Δ Δ % Rang % Rang % Rang ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Der Tabelle kann entnommen werden, dass in allen Kantonen die Steuerbelastung dieses Steuersubjekts im beobachteten Zeitraum abgenommen hat, in einzelnen Kantonen relativ wenig (z.b. um weniger als 0,5 Prozentpunkte im Kanton AG) und in einzelnen Kantonen relativ stark (z.b. um mehr als 2 Prozentpunkte in den Kantonen BS, GE, OW, LU und ZG). Was die Rangreihenfolge von den steuergünstigsten zu den weniger günstigen Kantonen anbelangt, ergeben sich bis auf wenige Ausnahmen für die Steuerbelastung dieses Steuersubjekts relativ wenige Änderungen. Eine deutlich bessere Rangierung ist insbesondere bei den Kantonen GE und SH zu verzeichnen, eine deutli- 7

8 che Verschlechterung ist hingegen bei den Kantonen BE, TG und AG eingetreten. Unverändert Spitzenreiter sind die Kantone ZG, SZ, ZH, TI und NW. Tabelle 6: Gewichtete Belastung eines Alleinverdiener-Ehepaars mit 2 Kindern mit Bruttoarbeitseinkommen CHF Gewichtete Belastung in Prozenten durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern Kanton Δ Δ % Rang % Rang % Rang ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Auch die Steuerbelastung dieses Steuersubjekts hat in allen Kantonen im beobachteten Zeitraum abgenommen. Während sie aber in den Kantonen AG und TI um weniger als 0,5 Prozentpunkte zurückgegangen ist, hat sie in verschiedenen Kantonen (GE, LU, TG, OW, FR, VS, GR und BS) um 3 oder mehr Prozentpunkte abgenommen. In der Rangreihenfolge von den steuergünstigsten zu den weniger günstigen Kantonen fallen bei diesem Steuersubjekt die deutlich bessere Rangierung der Kantone TG und LU und die deutlich schlechtere Rangierung der Kantone AG und AR auf. Die Kantone ZG, SZ, GE, TI, NW und ZH halten nach wie vor, in teilweise veränderter Rangreihenfolge, die Spitzenplätze der niedrigsten Steuerbelastung. 8

9 Tabelle 7: Gewichtete Belastung eines Alleinverdiener-Ehepaars ohne Kinder mit Bruttoarbeitseinkommen CHF Gewichtete Belastung in Prozenten durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern Kanton Δ Δ % Rang % Rang % Rang ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Mit Ausnahme des Kantons NE, wo eine kleine Erhöhung zu verzeichnen ist, hat auch die Steuerbelastung dieses Steuersubjekts in allen Kantonen im beobachteten Zeitraum abgenommen, sehr stark (um mehr als 4 Prozentpunkte in den Kantonen UR, TG und OW, relativ wenig (um weniger als 1 Prozentpunkt) hingegen in den Kantonen BE, VS, ZH und ZG. Eine sehr verbesserte Rangierung in der Rangreihenfolge von den steuergünstigsten zu den weniger günstigen Kantonen lässt sich bei diesem Steuersubjekt für die Kantone TG und SO feststellen, eine relativ schlechtere Rangierung resultiert hingegen für die Kantone VS, ZH und GR. Die tiefste Steuerbelastung dieses Steuersubjekts besteht und bestand während des ganzen Zeitraums in den Kantonen SZ, ZG und NW Grenzsteuerbelastung In den Anhängen 2_1 und 2_2 sind für die beiden Steuerjahre 2004 und 2012 (Beginn und Ende der beobachteten Periode) beispielhaft alle Details (einfache Steuersätze, Steuerfüsse von Kantonen, Gemeinden und Kirchgemeinden. Einkommens- oder Vermögensschwellen für die Höchstsätze, Splittingfaktoren) der Berechnung der effektiven tariflichen Höchst-Grenzsteuersätze in den Kantonen wiedergegeben. Die Höchst-Grenzsteuersätze werden sowohl für das Einkommen getrennt nach verheirateten und übrigen Steuerpflichtigen als auch für das Vermögen dargestellt. Anhang 3 gibt einen Gesamtüberblick über die effektiven tariflichen Höchst-Grenzsteuersätze in den Kantonen über den ganzen Beobachtungszeitraum von 2004 bis 2012 wieder. Die Höchst- Grenzsteuersätze werden wiederum für das Einkommen getrennt nach verheirateten und übrigen Steuerpflichtigen und für das Vermögen dargestellt. 9

10 Die tariflichen Höchst-Grenzsteuersätze werden oft als einen der Schlüsselindikatoren für die Standortwahl bezeichnet, gelten doch die Bezüger hoher und höchster Einkommen sowie die Halter hoher und höchster Vermögen als besonders mobile natürliche Personen. Stellvertretend für alle Kategorien von Steuerpflichtigen wird in der folgenden Tabelle die tariflichen Höchst-Grenzsteuersätze der Einkommensteuer für verheiratete Steuerpflichtige in der in den Jahren 2004 und 2012 jeweils steuergünstigsten Gemeinde aller Kantone aufgelistet. Zudem wird ebenfalls bezogen auf die jeweils steuergünstigste Gemeinde der Kantone eine Rangreihenfolge wiedergegeben. Tabelle 8: Effektive Höchst-Grenzsteuersätze Verheirateter Steuerpflichtiger Tarifliche Höchst-Grenzsteuersätze multipliziert mit den Vielfachen von Kantonen, Gemeinden und Kirchgemeinden Belastung in Prozenten Rang Rang Rang Kanton Δ Δ ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU In den meisten Kantonen sind die effektiven tariflichen Höchst-Grenzsteuersätze in den steuergünstigsten Gemeinden zwischen 2004 und 2012 gesunken, besonders stark, d.h. um mehr als 5 Prozentpunkte, in den Kantonen UR, SO, TG, FR und GR. Ein grösserer Anstieg ist hingegen nur im Kanton SH zu vermerken, der aufgrund eines Bundesgerichtsurteils im Jahr 2008 seinen teilweise regressiven Einkommensteuertarif aufheben musste. Eine stark verbesserte Rangierung in der Rangreihenfolge der Kantone mit den tiefsten Grenzsteuersätzen für hohe Einkommen lässt sich für verheiratete Steuerpflichtige für die Kantone SO, UR. TG und AG feststellen, eine relativ schlechtere Rangierung resultiert hingegen für die Kantone SH, ZH und NE. Die tiefste Steuerbelastung dieses Steuersubjekts besteht und bestand während des ganzen Zeitraums sieht man vom bereits erwähnten Spezialfall im Kanton SH ab in den Kantonen SZ, ZG und NW. 10

11 4.1.3 Internationaler Vergleich Im Anhang 4 wird das Modell beschrieben, mit welchem die Werte für die im BAK Taxation Index fehlenden 7 Kantone in den Jahren 2005, 2007, 2009 und 2011 geschätzt werden. Die folgende Graphik zeigt die von der BAKBASEL berechnete effektive Steuerbelastung hochqualifizierter mobiler Arbeitnehmer in den Schweizer Kantonen (Kantonshauptorte) und im Europäischen Umland im Jahre 2011 auf. Die mit Hilfe des ESTV-Modells geschätzte vergleichbare effektive Steuerbelastung für die in der Studie der BAKBASEL fehlenden 7 Hauptorte der Kantone UR, FR, SO, AI, AG, NE und JU wird in der Graphik mit gelber Farbe gekennzeichnet. Abbildung 1: Steuerbelastung im internationalen Vergleich von hochqualifizierten Arbeitnehmern 11

12 4.2 Juristische Personen Gewichtetes Kantonsmittel Im Anhang 5 sind die kantonalen durchschnittlichen Steuerbelastungen für alle in der Tabelle 2 aufgeführten Kapitalgesellschaften zusammengefasst. Nachfolgend werden einzelne ausgewählte Gesellschafts-Typen gesondert dargestellt. Tabelle 9: Ordentlich besteuerte Gesellschaft (Typ 1) Steuerbelastung durch Reingewinn und Kapitalsteuern (Kantons- und Gemeindesteuern) Gewichtete kantonale Mittelwerte in Prozenten Typ 1 = Kapitalgesellschaft mit 2 Mio. Kapital und 4% Rendite Kanton Belastung in Prozenten Rang Δ Δ ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Für diesen Typ weisen ausser dem Kanton Zürich (Erhöhung der Steuerbelastung) und dem Kanton Basel-Stadt (unverändert) alle Kantone eine tiefere Steuerbelastung im 2012 gegenüber dem Jahr 2004 aus, was sich insbesondere für den Kanton Zürich in einer deutlich schlechteren Rangierung niederschlägt. Obschon der Kanton TI gegenüber dem Jahr 2004 auch eine tiefere Steuerbelastung ausweist, verliert er im Vergleich zu den anderen Kantonen 9 Ränge. 12

13 Tabelle 10: Ordentlich besteuerte Gesellschaft (Typ 3) Steuerbelastung durch Reingewinn und Kapitalsteuern (Kantons- und Gemeindesteuern) Gewichtete kantonale Mittelwerte in Prozenten Typ 3 = Kapitalgesellschaft mit 2 Mio. Kapital und 20% Rendite Kanton Belastung in Prozenten Rang Δ Δ ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Bei der obigen Tabelle weisen alle Kantone gegenüber dem Jahr 2004 einen Rückgang der Steuerbelastung auf. Insgesamt gesehen machten vor allem die innerschweizer Kantone etliche Ränge gut, während dem zum Beispiel die Kantone TI und JU in der Rangliste zurückfielen. 13

14 Tabelle 11: Holdinggesellschaft Typ 7 Steuerbelastung durch Reingewinn und Kapitalsteuern (Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuern) Gewichtete kantonale Mittelwerte in Prozenten Typ 7 = Holding mit 2/3 Beteiligungserträgen und 100 Mio. Kapital. Rendite 10 % Kanton Belastung in Prozenten Rang Δ Δ ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Die Unterschiede in der Steuerbelastung für Holdinggesellschaften bewegen sich in einem eher geringen Rahmen, da die direkte Bundessteuer den grössten Anteil ausmacht und die Differenzierung unter den Kantonen nur über die Kapitalsteuer erfolgt. Auffällig ist, dass vor allem (neben Neuenburg) die innerschweizer Kantone LU, UR und OW die meisten Ränge gutgemacht haben. Diese Kantone haben eine überdurchschnittliche Senkung des Kapitalsteuersatzes vorgenommen. 14

15 Tabelle 12: Verwaltungsgesellschaften (Domizil) Typ 12 ohne DBSt Steuerbelastung durch Reingewinn und Kapitalsteuern (Kantons- und Gemeindesteuern) Gewichtete kantonale Mittelwerte in Prozenten Typ 12: Domizilgesellschaft mit 5 Mio. Kapital und 95 % Auslandertrag. Rendite 50 % Kanton Belastung in Prozenten Rang Δ Δ ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass vor allem innerschweizer Kantone die Steuerbelastung merklich gesenkt haben. Der Kanton Zürich bspw. wandte im Jahr 2004 für die Gewinnbesteuerung noch einen Mehrstufentarif an und ging dann im Verlauf der gezeigten Periode zu einer proportionalen Gewinnsteuer über. Der Mehrstufentarif belastete Gesellschaften mit kleinerem Gewinn niedriger als der neue proportionale Tarif. Dieser Tatbestand spiegelt sich in der Tabelle 13 wider wo der Kanton ZH im Vergleich zur Berechnung der Tabelle 12 (Verlust von 13 Rängen) einen Rang gutmacht. 15

16 Tabelle 13: Verwaltungsgesellschaften (Gemischt) Typ 15 ohne DBSt Steuerbelastung durch Reingewinn und Kapitalsteuern (Kantons- und Gemeindesteuern) Gewichtete kantonale Mittelwerte in Prozenten Typ 15: Gemischte Gesellschaft mit 10 Mio. Kapital und 95 % Auslandertrag. Rendite 100 % Kanton Belastung in Prozenten Rang Δ Δ ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Wie aus der obigen Tabelle ersichtlich, ist erwähnenswert, dass - gesamthaft - bei der Steuerbelastung für diesen ausgewählten Typ vor allem die westschweizer Kantone an Boden verloren haben. 16

17 4.2.2 Internationaler Vergleich Im Anhang 6 wird das Modell beschrieben, mit welchem die Werte für die im BAK Taxation Index fehlenden 7 Kantone in den Jahren 2005, 2007, 2009 und 2011 geschätzt werden. Die folgende Graphik zeigt die von der BAKBASEL berechnete effektive Steuerbelastung von ordentlich besteuerten Kapitalgesellschaften in den Schweizer Kantonen (Kantonshauptorte) und im Europäischen Umland im Jahre 2011 auf. Die mit Hilfe des ESTV-Modells geschätzte vergleichbare effektive Steuerbelastung für die in der Studie der BAKBASEL fehlenden 7 Hauptorte der Kantone UR, FR, SO, AI, AG, NE und JU wird in der Graphik mit gelber Farbe gekennzeichnet. Abbildung 2: Steuerbelastung im internationalen Vergleich für Unternehmen 5 Anhang 5.1 Anhang 1: Kantonale durchschnittliche Steuerbelastung verschiedener Haushalttypen 2004 bis Anhang 2_1: Effektive tarifliche Höchst-Grenzsteuersätze 2004, mit Details 5.3 Anhang 2_2: Effektive tarifliche Höchst-Grenzsteuersätze 2012, mit Details 5.4 Anhang 3: Effektive tarifliche Höchst-Grenzsteuersätze 2004 bis Anhang 4: Modell zur Schätzung der Einreihung der Steuerbelastung von hochqualifizierten ledigen Arbeitnehmern in den Jahren 2005, 2007, 2009 und 2011 für die 7 Kantone, welche vom BAK Taxation Index nicht abgedeckt werden. 5.6 Anhang 5: Kantonale durchschnittliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften 2004 bis Anhang 6: Modell zur Schätzung der Einreihung der Steuerbelastung von hoch rentablen, ordentlich besteuerten Kapitalgesellschaften in den Jahren 2005, 2007, 2009 und 2011 für die 7 Kantone, welche vom BAK Taxation Index nicht abgedeckt werden. 17

18 ESTV Anhang 1 Kantonale durchschnittliche Steuerbelastung Gewichtete Belastung des Bruttoarbeitseinkommens durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern Lediger Kanton Bruttoarbeitseinkommen [CHF] 2'004 2'005 2'006 2'007 2'008 2'009 2'010 2'011 2'012 ZH 50'000 [CHF] 3' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] ZH 100'000 [CHF] 11' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] ZH 200'000 [CHF] 32' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] ZH 500'000 [CHF] 108' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] ZH 1'000'000 [CHF] 236' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BE 50'000 [CHF] 5' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BE 100'000 [CHF] 15' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BE 200'000 [CHF] 41' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BE 500'000 [CHF] 124' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BE 1'000'000 [CHF] 266' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] LU 50'000 [CHF] 5' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] LU 100'000 [CHF] 15' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] LU 200'000 [CHF] 36' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] LU 500'000 [CHF] 104' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] LU 1'000'000 [CHF] 211' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] UR 50'000 [CHF] 5' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] UR 100'000 [CHF] 15' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] UR 200'000 [CHF] 37' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] UR 500'000 [CHF] 102' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] UR 1'000'000 [CHF] 207' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] / 33 ESTV / RIH

19 ESTV Anhang 1 Kantonale durchschnittliche Steuerbelastung Gewichtete Belastung des Bruttoarbeitseinkommens durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern Lediger Kanton Bruttoarbeitseinkommen [CHF] 2'004 2'005 2'006 2'007 2'008 2'009 2'010 2'011 2'012 SZ 50'000 [CHF] 2' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SZ 100'000 [CHF] 8' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SZ 200'000 [CHF] 20' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SZ 500'000 [CHF] 53' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SZ 1'000'000 [CHF] 109' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] OW 50'000 [CHF] 5' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] OW 100'000 [CHF] 13' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] OW 200'000 [CHF] 31' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] OW 500'000 [CHF] 84' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] OW 1'000'000 [CHF] 172' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] NW 50'000 [CHF] 4' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] NW 100'000 [CHF] 11' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] NW 200'000 [CHF] 25' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] NW 500'000 [CHF] 67' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] NW 1'000'000 [CHF] 136' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] GL 50'000 [CHF] 4' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] GL 100'000 [CHF] 14' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] GL 200'000 [CHF] 36' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] GL 500'000 [CHF] 107' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] GL 1'000'000 [CHF] 216' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] / 33 ESTV / RIH

20 ESTV Anhang 1 Kantonale durchschnittliche Steuerbelastung Gewichtete Belastung des Bruttoarbeitseinkommens durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern Lediger Kanton Bruttoarbeitseinkommen [CHF] 2'004 2'005 2'006 2'007 2'008 2'009 2'010 2'011 2'012 ZG 50'000 [CHF] 2' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] ZG 100'000 [CHF] 8' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] ZG 200'000 [CHF] 21' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] ZG 500'000 [CHF] 57' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] ZG 1'000'000 [CHF] 116' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] FR 50'000 [CHF] 5' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] FR 100'000 [CHF] 16' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] FR 200'000 [CHF] 43' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] FR 500'000 [CHF] 115' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] FR 1'000'000 [CHF] 232' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SO 50'000 [CHF] 5' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SO 100'000 [CHF] 16' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SO 200'000 [CHF] 42' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SO 500'000 [CHF] 126' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SO 1'000'000 [CHF] 254' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BS 50'000 [CHF] 6' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BS 100'000 [CHF] 17' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BS 200'000 [CHF] 41' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BS 500'000 [CHF] 122' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BS 1'000'000 [CHF] 259' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] / 33 ESTV / RIH

21 ESTV Anhang 1 Kantonale durchschnittliche Steuerbelastung Gewichtete Belastung des Bruttoarbeitseinkommens durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern Lediger Kanton Bruttoarbeitseinkommen [CHF] 2'004 2'005 2'006 2'007 2'008 2'009 2'010 2'011 2'012 BL 50'000 [CHF] 4' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BL 100'000 [CHF] 14' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BL 200'000 [CHF] 38' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BL 500'000 [CHF] 117' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] BL 1'000'000 [CHF] 257' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SH 50'000 [CHF] 5' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SH 100'000 [CHF] 15' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SH 200'000 [CHF] 38' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SH 500'000 [CHF] 117' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SH 1'000'000 [CHF] 230' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AR 50'000 [CHF] 5' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AR 100'000 [CHF] 14' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AR 200'000 [CHF] 34' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AR 500'000 [CHF] 93' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AR 1'000'000 [CHF] 188' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AI 50'000 [CHF] 4' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AI 100'000 [CHF] 12' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AI 200'000 [CHF] 29' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AI 500'000 [CHF] 76' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AI 1'000'000 [CHF] 154' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] / 33 ESTV / RIH

22 ESTV Anhang 1 Kantonale durchschnittliche Steuerbelastung Gewichtete Belastung des Bruttoarbeitseinkommens durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern Lediger Kanton Bruttoarbeitseinkommen [CHF] 2'004 2'005 2'006 2'007 2'008 2'009 2'010 2'011 2'012 SG 50'000 [CHF] 5' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SG 100'000 [CHF] 17' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SG 200'000 [CHF] 42' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SG 500'000 [CHF] 114' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] SG 1'000'000 [CHF] 231' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] GR 50'000 [CHF] 4' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] GR 100'000 [CHF] 14' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] GR 200'000 [CHF] 35' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] GR 500'000 [CHF] 101' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] GR 1'000'000 [CHF] 211' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AG 50'000 [CHF] 4' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AG 100'000 [CHF] 14' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AG 200'000 [CHF] 39' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AG 500'000 [CHF] 116' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] AG 1'000'000 [CHF] 245' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] TG 50'000 [CHF] 5' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] TG 100'000 [CHF] 15' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] TG 200'000 [CHF] 38' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] TG 500'000 [CHF] 115' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] TG 1'000'000 [CHF] 244' ' ' ' ' ' ' ' ' [%] / 33 ESTV / RIH

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