Regionalwerke Bamberg Geburtshelfer für dezentrale Projektgesellschaften zur Energiegewinnung vor Ort?
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- Arthur Ursler
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1 Regionalwerke Bamberg Geburtshelfer für dezentrale Projektgesellschaften zur Energiegewinnung vor Ort? EnergieForum4 Lkr. Roth 1
2 Klimaschutzbeauftragter Robert Martin, Verw.-Fachwirt seit 37 Jahren beim Landkreis Bamberg und in den verschiedensten Aufgabenbereichen tätig seit 1. Mai 2008 Klimaschutzbeauftragter beim Landkreis Bamberg EnergieForum4 Lkr. Roth 2
3 Beschluss des Kreistages vom 24.Oktober 2011 Sitzung der Fraktionsvorsitzenden Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, die Gründung eigener Kreisoder Regionalwerke bzw. von Energiegenossenschaften näher zu untersuchen. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Kreistag zeitnah zu berichten EnergieForum4 Lkr. Roth 3
4 Hintergründe Fukushima hat die Welt verändert Wir haben unsere Position verändert Energiewende im Dialog (aus der Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer am 28.Juni 2011 vor dem Bayerischen Landtag) Für den Erfolg bei der Umsetzung der Energiewende wird es maßgeblich auf den ländlichen Raum ankommen. Dezentrale Energieversorgung geht mit einer Vielzahl von Chancen einher Zur Steuerung und Koordinierung eines zügigen Ausbaus der regenerativen Energieerzeugung auf kommunaler Ebene sind die Landkreise aufgerufen EnergieForum4 Lkr. Roth 4
5 Motive Umsetzung der Potenzialanalyse erneuerbarer Energie, des Solarflächenkataster und des Regionalpans für Windkraft Unterstützung der Gemeinden des Landkreises Erhöhung der Wertschöpfung in der Region Umsetzung der Energiewende mit den Bürgern EnergieForum4 Lkr. Roth 5
6 Problemfelder, Fragestellungen Finanzausstattung Kreis- / Regionalwerke Kommunalrecht Businessplan Steuerrecht??? Geschäftsmodell Gesellschaftsform Einbindung Bürger Einbindung Gemeinden Vergaberecht EnergieForum4 Lkr. Roth 6
7 Die wichtigsten Fragestellungen Zuständigkeit der Landkreise? Kreis- oder Regionalwerke? Was machen Regionalwerke konkret? Wie werden Projekte vor Ort umgesetzt und finanziert? In welcher Rechtsform werden Regionalwerke geführt? Wer sind die Gesellschafter der Regionalwerke? Finanzausstattung der Regionalwerke? EnergieForum4 Lkr. Roth 7
8 Zuständigkeit der Landkreise im Energiebereich Art.51 Abs.1 BayLkr0: Landkreise sollen solche öffentliche Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind Kommunalrechtlich positiv zu beurteilen: Eigene Aktivitäten der Kommunen werden nicht behindert Einbindung Gemeinden in die Regionalwerke Energieerzeugung für eigenen Bedarf des Landkreises Kommunalaufsicht der Regierung von Oberfranken stimmt der Gründung von Regionalwerken zu (Gespräch in Bayreuth am ) EnergieForum4 Lkr. Roth 8
9 Kreis- oder Regionalwerke Eigene Werke nicht in Konkurrenz zur Stadt und den Stadtwerken Bamberg! Bestehende Kooperationen mit der Stadt Bamberg Klimaallianz Bamberg Klima- und Energieagentur Bamberg Gemeinsamer Klimabeirat Konsequenzen für andere Felder der Zusammenarbeit EnergieForum4 Lkr. Roth 9
10 Aufgaben der Regionalwerke Mögliche Aktivitäten des Regionalwerkes: Technische und wirtschaftliche Grob- und Detailprüfung; Investition in Windkraftanlagen; Investition in Photovoltaikanlagen; Investition in Biomasseheiz(kraft)werke; Abwärmenutzung von (bestehenden) Biogas-Anlagen Bau und Betrieb von Hackschnitzelheizung Aus- und Aufbau von Nahwärmenetzen; Rekommunalisierung? EnergieForum4 Lkr. Roth 10
11 Organisatorische Umsetzung Grundsätzlich stehen verschiedene Modelle aus GmbH, GmbH &Co KG, Genossenschaftsmodelle oder auch Mischformen zur Verfügung. Verschiedene Gesellschaftsformen wurden in einem detaillierten Verfahren gegenübergestellt. Dabei stellte sich die GmbH zur Zeit als die beste Form für den Aufbau der Regionalwerke heraus. Im aktuellen Prozess sind aber noch einige Fragen zu EnergieForum4 Lkr. Roth 11
12 Inhouse-Fähigkeit zu ihren Gesellschaftern Es ist ggf. wichtig, dass die jeweiligen Gesellschafter der Regionalwerke Leistungen ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens beziehen können. Dazu müssen die Regionalwerke grundsätzlich inhousefähig zu ihren Gesellschaftern sein EnergieForum4 Lkr. Roth 12
13 Grundsätze des Inhouse-Geschäfts Kontrollkriterium: Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle Beteiligung Dritter am Kapital des Unternehmen führt grundsätzlich dazu, dass das Kontrollkriterium nicht mehr erfüllt werden kann (EUGH) Wesentlichkeitskriterium: Tätigkeit im wesentlichen für den Auftraggeber. Das Unternehmen muss hauptsächlich für den Auftraggeber tätig und jede andere Tätigkeit rein nebensächlich sein EnergieForum4 Lkr. Roth 13
14 Mögliche Organisationsstruktur Regionalwerk GmbH aus Landkreis und Stadt Bamberg, Anteile noch offen Wind GmbH & Co KG Wärmenetz Genossenschaft PV Stiftung Holzhackschnitzelheizung GmbH Jede einzelne Gesellschaft setzt an unterschiedlichen Standorten Anlagen um. Sie besteht aus dem Regionalwerk als Komplementär, aus den jeweiligen Gemeinden als Gründungskommanditist und deren Bürgern. Die Bürger und weitere lokale Akteure können sich direkt als Kommanditisten beteiligen oder indirekt über einen Fonds einer lokalen Bank (geschlossener Fonds). Diese Bank wird dann in Höhe des Fonds Kommanditist. Ebenfalls ist denkbar, dass die Bank das gesammelte Geld als Fremdkapital zur Verfügung stellt. Weitere Modelle sind ebenfalls denkbar EnergieForum4 Lkr. Roth 14
15 Wer wird Gesellschafter der Regionalwerke Landkreis Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Stadt Bamberg Rolle der Stadtwerke Bamberg: Kein Gesellschafterstatus Einbindung der STWB in das Management der Regionalwerke Inhouse-Fähigkeit der STWB zu einem der Gesellschafter der Regionalwerke GmbH (Stadt Bamberg) muss gegeben sein Einkauf von Technischem Know How über Dienstleistungsverträge EnergieForum4 Lkr. Roth 15
16 Finanzausstattung der Regionalwerke Mindestkapital bei GmbH-Gründung: Euro Idee: Jeder der 38 Gesellschafter bringt zusätzlich einen Klimaeuro pro Einwohner ein Beispiele: Landkreis Bamberg: Gemeinden des Landkreis: Stadt Bamberg EnergieForum4 Lkr. Roth 16
17 Entwurf Businessplan Einnahmen Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 in Tsd in Tsd in Tsd in Tsd in Tsd Zuschuss Klimaeuro 122,5 98,2 24,7 0,0 0,0 Zuschuss EEG Anlage LK + Gem 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 Zuschuss EEG Anlage Stadt 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 Dienstleistungen 15,0 86,0 314,5 428,0 606,5 Gesamt Kosten 152,5 199,2 354,2 443,0 621,5 Personal 92,0 113,2 134,1 136,7 139,5 Geschäftsführer/ Leiter 30,0 60,0 90,0 91,8 93,6 Kaufmännische Betriebsführung 20,0 10,0 0,0 0,0 0,0 Projektassistenz 42,0 43,2 44,1 44,9 45,8 Sachkosten 60,5 86,0 220,0 305,5 456,5 Gesamt 152,5 199,2 354,1 442,2 596,0 Ergebnis 0,0 0,0 0,1 0,8 25,5 Erg. der gew. Geschäftstätigkeit Steuern 40 % Ergebnis nach Steuern 0,0 0,0 0,1 0,3 10,2 0,0 0,0 0,1 0,5 15, EnergieForum4 Lkr. Roth 17
18 Derzeitiger Sachstand Überwiegende Mehrheit der Landkreisgemeinden stehen der Gründung positiv gegenüber Gespräch auf Verwaltungsebene mit der Stadt Bamberg verliefen sehr positiv Unter dem Dach der Regionalwerke als GmbH sollen durch Projektgesellschaften konkrete Projekte vor Ort mit den Bürgern realisiert und finanziert werden EnergieForum4 Lkr. Roth 18
19 Sachstand Gesellschafter und Anteile Landkreis 1/3 Gemeinden des Landkreises 1/3 Stadt, Stadtwerke 1/3 Stammkapital Landkreis Gemeinden des Landkreises : 36 = ca. 463 Stadt/STWB EnergieForum4 Lkr. Roth 19
20 Sachstand Finanzausstattung einmalig Landkreis Gemeinden des Landkreises Stadt, Stadtwerke Finanzausstattung dauerhaft Zuschuss aus PV-Anlagen der Stadt und des Landkreises( 190 kwp) in einer Größenordnung von ca jährlich EnergieForum4 Lkr. Roth 20
21 Zeitplan 07. Juli 2012 Kreistag Eine entsprechende Beschlussfassung in den politischen Gremien von Stadt und Stadtwerken Bamberg noch vor der Sommerpause Anfang Oktober eine Infoveranstaltung mit allen Gemeinden Endgültige Beschlussfassung in den Ausschüssen und im Kreistag (November/Dezember), ebenso bei der Stadt Bamberg und den STWB Gründung der Regionalwerke GmbH zum EnergieForum4 Lkr. Roth 21
22 Zusammenfassung Für den Erfolg bei der Umsetzung der Energiewende wird es maßgeblich auf den ländlichen Raum ankommen Landkreise sind für die Betätigung auf dem Gebiet der Energieversorgung zuständig, soweit sie sich auf die Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden beschränken und diese einbeziehen Eigene Werke sollen nicht in Konkurrenz zur Stadt und den Stadtwerken Bamberg gegründet werden EnergieForum4 Lkr. Roth 22
23 Zusammenfassung Die Rechtsform der GmbH erweist sich für die Gründung von Regionalwerken als sehr gut geeignet Gesellschafter der Regionalwerke GmbH sollten neben dem Landkreis und der Stadt Bamberg die kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Bamberg sein Für die noch offenen Fragen bei der Gründung von Regionalwerken, wie beispielsweise die Beteiligungsquoten der Gesellschafter oder die Finanzausstattung der Gesellschaft, zeichnen sich Lösungen ab EnergieForum4 Lkr. Roth 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! EnergieForum4 Lkr. Roth 24
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