Grundsätze für ethisches und verantwortliches Handeln in der LAK

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1 Grundsätze für ethisches und verantwortliches Handeln in der Prozesskategorie: Führungsprozesse Teilprozesse: Unternehmen steuern Prozesseigner: Thomas Riegger Thomas Riegger Status: Version 1.0

2 Grundsätze für ethisches und verantwortungsvolles Handeln in der Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Wir tragen Verantwortung Wir befolgen Regeln Wir sorgen für Fairness und Transparenz Wir achten die Würde Wir wahren die Selbstbestimmung Wir informieren Wir wahren die Gleichbehandlung Wir sorgen für Sicherheit Wir erbringen qualitative Dienstleistungen Wir fördern und wahren das Ansehen der Menschen in Heimen... 5

3 Grundsätze für ethisches und verantwortungsvolles Handeln in der Seite 3 von 5 Die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe () will langfristig erfolgreich sein und seinem Leistungsauftrag und den unterschiedlichen Anspruchsgruppen gerecht werden. Folgende Grundsätze enthalten die Erwartungen von Stiftungsrat und der Geschäftsleitung gegenüber den Führungskräften und Mitarbeitenden 1 der. Die Verhaltensregeln werden über die Führung und Zusammenarbeit in der laufend vermittelt und können mit weiteren Regelungen ergänzt werden. 1 Wir tragen Verantwortung Wir (die Mitarbeitenden der ) übernehmen Verantwortung für unser Handeln und nehmen Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt. Wir begegnen allen Anspruchsgruppen respektvoll, fair und diskriminierungsfrei. Zu unseren Anspruchsgruppen zählen Bewohner, Angehörige 2, Mitarbeitende, Behörden, Organe der, Systempartner, Lieferanten, Medien und weitere Partner oder private Organisationen. 2 Wir befolgen Regeln Wir halten die Gesetze und alle weiteren externen und internen Vorschriften ein. Wir sorgen für ein gewissenhaftes Verhalten in der. Wir handeln integer und sind gegenüber der und ihrer Interessen loyal. Wir halten uns strikte an die Vorgaben der beruflichen Schweigepflicht. 3 Wir sorgen für Fairness und Transparenz Wir treten Geschäfts- und Systempartnern sowie Lieferanten gegenüber offen, fair, ehrlich und transparent auf. Bei unseren Beschaffungsaktivitäten setzen wir auf starke und zuverlässige Partnerschaften, welche uns bestmögliche Konditionen in Bezug auf Qualität, Leistung und Preis ermöglichen. Wir bewerten unsere Top-Lieferanten regelmässig. Wir erwarten von unseren Lieferanten ebenfalls Fairness, Ehrlichkeit und Transparenz gegenüber ihren Ansprechpartnern der. Wir nehmen keine persönlichen Vergünstigungen bzw. Vorteile in Bezug auf die Vergabe von Aufträgen an. Spenden werden zweckentsprechend verwendet und transparent ausgewiesen. 4 Wir achten die Würde Unsere Bewohnerinnen und ihre Angehörigen sowie alle Mitarbeitenden haben ein Recht auf Würde und Achtung. Die Achtung der Würde unserer Bewohner schliesst die Respektierung ihrer Autonomie ein. Unsere Beziehungen zwischen Bewohnerinnen, Mitarbeitenden und Bezugspersonen sind durch Akzeptanz und Ehrlichkeit gekennzeichnet. 1 Anmerkung: werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schliesst dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. 2 Angehörige: unter Angehörigen werden diejenigen Personen gezählt, die der Bewohner als solche bezeichnet

4 Grundsätze für ethisches und verantwortungsvolles Handeln in der Seite 4 von 5 5 Wir wahren die Selbstbestimmung Jeder Mensch im Heim soll Gelegenheit haben, seine Wünsche und Ziele zu äussern und diese Ziele durch eigenes Handeln wie auch mit Hilfestellung anderer Menschen zu erreichen. Konflikte zwischen sich widersprechenden Zielen werden durch Gespräche und Massnahmen einer für alle Seiten annehmbaren und transparenten und bestmöglichen Lösung zugeführt. Bewohnerinnen, Angehörige oder Sachwalter sowie Mitarbeitende werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt. Verschiedene Gesprächsformen sind Roundtables, Team- oder Gruppensitzungen und weitere, in denen gemeinsame Entscheide vorbereitet und verwirklicht werden. Das Recht auf Selbstbestimmung endet dort, wo das Recht auf Freiheit oder die Sicherheit anderer Menschen im Heim oder ausserhalb des Heims eingeschränkt würde. Um widerstreitende Interessen vereinen zu können, wird die Fähigkeit, gute Beziehungen zu unterhalten und gemeinsame Probleme partnerschaftlich zu lösen, gefördert. Bei Bedarf kann zur Lösungsfindung professionelle Unterstützung beigezogen werden. 6 Wir informieren Mitarbeitende, Bewohnerinnen und Bezugspersonen oder gesetzliche Vertreter werden über relevante Vorkommnisse, die sie betreffen, kompetent informiert. 7 Wir wahren die Gleichbehandlung Bewohnerinnen und Mitarbeitende aus fremden Kulturen können ihre Traditionen, Werte und Weltanschauungen, sofern sie unseren Gesetzen nicht widersprechen und es die Rahmenbedingungen ermöglichen (bspw. Hausordnung, Infrastruktur, etc ) in gleicher Weise leben wie Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger. Auch vielleicht unverständlich erscheinende Ziele von Personen werden beachtet und ernst genommen. Chancenungleichheiten werden im Heim, soweit es in unseren Möglichkeiten liegt, ausgeglichen. Mitarbeiterinnen mit vergleichbaren Voraussetzungen erhalten den gleichen Lohn. Das Recht auf Würde und Achtung der Mitarbeiterinnen wird geschützt, niemand wird aufgrund der Nationalität, der Religion, der sozialen Herkunft oder der Qualifikation diskriminiert. Die stellt nach Möglichkeit auch Personen, die auf dem Arbeitsmarkt besonderen Herausforderungen ausgesetzt sind, Arbeitsplätze zur Verfügung, sofern es die betrieblichen Möglichkeiten zulassen. 8 Wir sorgen für Sicherheit Alle Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen werden durch entsprechende Vorkehrungen vor körperlichem Schaden bestmöglich geschützt. Der Datenschutz und das Bedürfnis der Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen nach vertraulicher Behandlung ihrer Angelegenheiten werden geachtet. Abhängigkeitsverhältnisse werden nicht ausgenützt. Wir schützen durch entsprechende Vorkehrungen alle Bewohnerinnen und Mitarbeitende vor seelischer, körperlicher oder geistiger Misshandlung. Die Geschäftsleitung setzt Massnahmen betreffend Sicherheit am Arbeitsplatz um.

5 Grundsätze für ethisches und verantwortungsvolles Handeln in der Seite 5 von 5 9 Wir erbringen qualitative Dienstleistungen In Situationen, in denen die Möglichkeiten der nicht ausreichen, werden externe Fachleute beigezogen. Durch gezielte Fort- und Weiterbildung wenden die Mitarbeitenden neue Erkenntnisse in ihrer Arbeit an. Mitarbeiterinnen werden darin unterstützt, auch Bildungsveranstaltungen zu besuchen, die ihre persönliche Weiterentwicklung fördern. 10 Wir fördern und wahren das Ansehen der Menschen in Heimen Die Mitarbeitenden tragen das Ihre dazu bei, dass die Interessen und Bedürfnisse der Menschen im Heim in der Gesamtgesellschaft gesehen, beachtet und geachtet werden. Sie gehen verantwortungsbewusst mit den finanziellen Mitteln und mit der Umwelt um. Die achtet darauf, dass Medien und Öffentlichkeit objektiv über Ereignisse in der informiert werden. Diese Grundsätze sind mindestens alle vier Jahre vom Stiftungsrat/Geschäftsleitung zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Der Stiftungsrat kann diese Grundsätze jederzeit ändern. Schaan, Horst Büchel Präsident Stiftungsrat Thomas Riegger Vorsitzender der Geschäftsleitung Quelle: in Anlehnung an die Grundlagen für verantwortliches Handeln in Heimen und Institutionen, Curaviva, 2013

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