Online-Rollout der Telematik-Infrastruktur (TI)
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- Anna Kohler
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1 Online-Rollout der Telematik-Infrastruktur (TI) Ziele, Organisation und Technik Wuppertal Claudia Pintaric KV Nordrhein Abteilungsleiterin IT-Kundendienste
2 Inhalte Ziele der Telematik-Infrastruktur (TI) Nutzen für Praxis und Patient Organisatorische Änderungen mit dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) Technische Vorbereitungen Datenschutz 2
3 Ziele der Telematik-Infrastruktur (TI) 3
4 Ziele der Telematik-Infrastruktur (TI) Hintergrund: ehealth-gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) Ziel: Digitalisierung und Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen soll schrittweise vorangetrieben werden Sektorenübergreifende Vernetzung Nutzbringende Anwendungen der egk Bereitstellung wichtiger medizinischer Informationen Gewährleistung Datenschutz und Datensicherheit 4
5 Ziele der Telematik-Infrastruktur (TI) In Planung 5
6 Nutzen für Praxis und Patient 6
7 Nutzen für Praxis und Patient Das VSDM ist der erste Meilenstein auf dem Weg zu einer Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen. Durch die verpflichtende Teilnahme aller Praxen soll die Stabilität der TI und die Praxistauglichkeit der Prozesse getestet und sichergestellt werden. Echte nutzbringende medizinische Anwendungen werden in weiteren Schritten eingefügt, z.b. Notfalldatensatz, elektronischer Medikationsplan und epatientenakte. 7
8 Nutzen für Praxis und Patient Langfristiger Nutzen durch die Einführung der TI Sicheres digitales Gesundheitswesen Erleichterter sektorenübergreifender Austausch Bessere Versorgung von Patienten Einführung TI und VSDM z.b. earztbrief, emedikationsplan, Telekonsile z.b. Notfalldatensatz, elektronische Patientenakte 8
9 Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) 9
10 Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) Online-Prüfung der Aktualität der Versichertenstammdaten auf der egk Bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal egk wird über das Kartenterminal eingelesen Automatische Abgleich der Versichertendaten und ggfs. Aktualisierung der Änderungen auf egk Übernahme der aktualisierten Daten in das PVS Abgleich dauert wenige Sekunden Prüfnachweis wird im PVS gespeichert (Quartalsabrechnung) 10
11 Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) Stichtag: Praxen sind gesetzlich zum Abgleich von Versichertenstammdaten verpflichtet Sanktionen lt. ehealth-gesetz: Honorarkürzungen von einem Prozent KBV fordert eine Fristverlängerung um ein weiteres halbes Jahr bei der Politik 11
12 Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) PVS Konnektor Praxisausweis (SMC-B) stat. Kartenterminal Anonymisierung der Praxis egk Praxis Einleitung der Prüfung Krankenkassen 12
13 Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) Daten aktuell keine Aktualisierung erforderlich Daten haben sich geändert automatische Aktualisierung wird durchgeführt Keine gültige egk Karte defekt oder nicht lesbar Online-Verbindung nicht verfügbar Szenarien kein gültiger Leistungsanspruchsnachweis, Versicherter ist an die Kasse zu verweisen Ersatzverfahren, Versicherter ist an die Kasse zu verweisen kein VSDM möglich, Versichertendaten können trotzdem eingelesen werden 13
14 Benötigte Komponenten 14
15 Benötigte Komponenten Konnektor PVS Praxisausweis (SMC-B) stat. Kartenterminal VPN- Zugangsdienst ehba mobiles Kartenterminal 15
16 Benötigte Komponenten Praxisausweis (SMC-B) Authentifiziert die Praxis für die Anmeldung an der TI Wird bei der Installation in das stationäre Kartenterminal gesteckt und versiegelt Bezug über Trust Service Provider (Kartenherausgeber) SMC-B-Karte und zugehörige PIN müssen zum Installationstermin vorliegen! 16
17 Benötigte Komponenten Stationäres Kartenlesegerät (ehealth-kartenterminal) egk Online-Zugriff über Konnektor auf TI-Anwendungen (LAN-Anschluss) SMC-B HBA optional Bezug über Softwarehersteller / Vertriebspartner Alle vorhandenen Kartenterminal müssen ausgetauscht werden! 17
18 Benötigte Komponenten Konnektor Stellt eine sichere und verschlüsselte Verbindung zu den Anwendungen der TI her Wird über das LAN mit PVS und stationärem Kartenterminal verbunden Bezug über Softwarehersteller Pro BSNR/NBSNR besteht Anspruch auf einen Konnektor. 18
19 Benötigte Komponenten VPN-Zugangsdienst Stellt eine gesicherte Verbindung zwischen Praxis und TI her (Provider) Bezug über Softwarehersteller Nur in Verbindung mit einem zertifizierten Konnektor! 19
20 Benötigte Komponenten Ggfs. mobiles Kartenterminal Für Haus- und Heimbesuche oder ausgelagerte Praxisstätten Arbeitet im Offline-Betrieb, daher keine Aktualisierung von Stammdaten möglich Bezug über Softwarehersteller Vorhandene mobile Geräte können zunächst weiter verwendet werden! (Orga 930 M ist upgradefähig) 20
21 Benötigte Komponenten Optional: Elektronischer Heilberufeausweis (ehba) Authentifiziert den Arzt bzw. Psychotherapeuten notwendig für Anwendungen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES), z.b. earztbrief, Notfalldatensatz Bezug über Ärzte- bzw. Psychotherapeutenkammer ehba ist nicht notwendig für den Abgleich von Versichertenstammdaten! 21
22 Technische Voraussetzungen 22
23 Technische Voraussetzungen Vorhandener Internetanschluss beispielweise ein einfacher DSL-Anschluss Kennwörter Zugangsdaten für den Router Administratorkennwörter für das Betriebssystem Benutzername und Kennwort für die Systemanmeldung Freie Anschlüsse Strom- und Netzwerkanschluss für Kartenterminal und Konnektor Aufstellung des Konnektors Der Konnektor sollte in einem zugriffsgeschützten Bereich stehen. 23
24 Installation 24
25 Installation Die Installation der erforderlichen technischen Ausstattung wird in der Regel durch den Vertriebspartner durchgeführt Austausch des alten Kartenterminals gegen ein neues sowie festes Verbauen des Praxisausweises Installation und Konfiguration des Konnektors Konfiguration des Praxisverwaltungssystems Einweisung des Praxispersonals Vor der Installation unbedingt Rücksprache mit dem Techniker halten, ggfs. Praxis-Check durchführen lassen! 25
26 Datenschutz 26
27 Datenschutz Sämtliche Komponenten (Konnektor, VPN-Zugangsdienst und Kartenterminals) benötigen eine Zulassung von der gematik Konnektoren und Kartenterminals benötigen eine Zertifizierung vom Bundesamt für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik Durch den Einsatz modernster Verschlüsselungstechnologien (VPN-Zugang) ist sichergestellt, dass kein unberechtigter Zugriff aus dem Internet erfolgt Die Authentifizierung über den Praxisausweis (SMC-B) und en ehba stellt sicher, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten Kassen können nur auf die auf der egk gespeicherten Versichertenstammdaten zugreifen 27
28 28
von sonstigen Kostenträgern sind an den Ziffern "36" in den ersten beiden Stellen der Kassennummer auf dem Kartenkörper erkennbar.
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