Update Konzessionsvergabe SEMINAR
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- Gerd Gerhardt
- vor 6 Jahren
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1 Update Konzessionsvergabe SEMINAR Folgen der Urteile und Beschlüsse des BGH v , , sowie aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu Strom /Gaskonzessionen gem. 46 Abs. 2 EnWG
2 HINTERGRUND UND ZIELE Wie die Verfahren zur Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze zu gestalten sind, hat der Gesetzgeber nur rudimentär geregelt. Bis vor kurzem gab es auch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, an der sich Städte und Gemeinden orientieren konnten. Der Gemeinsame Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers vom lässt ebenfalls viele Fragen offen. Mit seinen beiden Urteilen vom hat der Bundesgerichtshof (BGH) einige wesentliche Fragen der Verfahrensgestaltung geklärt und damit für deutlich mehr Rechtssicherheit gesorgt, obwohl auch nach diesen Urteilen noch einiges offen und unklar geblieben ist. Der BGH hat auch mit seinem Beschluss vom zu langjährigen umstrittenen Auslegungsfragen bei Netzübernahmen Stellung genommen, hier aber auch wieder verfahrensrechtliche Weichen gesetzt. An die Rechtsprechung des BGH vom knüpfen auch das OLG Düsseldorf, das LG Köln sowie das LG Stuttgart an und nehmen dazu Stellung, wie Konzessionierungsverfahren aus ihrer Sicht transparent und diskriminierungsfrei mit Blick auf die Aufstellung von Auswahlkriterien zu gestalten sind. Dabei geht die Folgerechtsprechung zum Teil über die vom BGH getroffenen Aussagen hinaus. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Gestaltung von Konzessionsverträgen. Die beiden Urteile des Oberlandesgerichts München vom sind zwar im Ergebnis durch den Bundesgerichtshof bestätigt worden. Hinsichtlich der Frage der Auswirkungen von Verstößen gegen das sog. Nebenleistungsverbot nach 3 Konzessionsabgabenverordnung in Konzessionsverträgen besteht jedoch seit der Entscheidung des BGH vom die Klarheit, dass die Gesamtnichtigkeit eines Konzessionsvertrages nur unter bestimmten Voraussetzungen angenommen werden kann. Mit Blick auf Gesetz, Rechtsprechung und Behördenpraxis gilt es, die damit verbundenen Handlungsspielräume der Kommunen
3 zu nutzen und mit weiterhin offenen Fragestellungen im Rahmen der Konzessionsvergabe rechtssicher umzugehen. Auf Grund der weiterhin insbesondere durch den Gesetzgeber offengelassenen Fragen wird aktuell eine Vielzahl von Konzessionierungsverfahren im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren oder durch Einbindung der Kartellbehörden angegriffen. Insoweit ist es wichtig, in jedem Stadium eines Konzessionierungsverfahrens die aktuellen Entwicklungen zu kennen, um ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu gewährleisten. Die Gewährleistung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens ist ebenfalls für den Fall eines Wechsels des Konzessionsnehmers und damit auch des Netzbetreibers relevant. Ein formell und/oder materiell rechtswidriges Verfahren kann dazu führen, dass eine Herausgabe des Netzes vom Altkonzessionär erfolgreich verweigert wird, da Folge eines fehlerhaften Verfahrens die Nichtigkeit des neuen Konzessionsvertrages sein kann. Das Seminar Update Konzessionsvergabe bringt Sie bei diesen komplexen Themen auf den aktuellen Stand und gibt Ihnen Gelegenheit zur Diskussion. SEMINARINHALTE 1. KONZESSIONIERUNGSVERFAHREN NACH AKTUELLER RECHTSPRECHUNG UND BEHÖRDENPRAXIS Rahmenbedingungen Bekanntmachung des Auslaufens der Altverträge Umfang der Beschaffung von Daten und Informationen über das Netz und deren Veröffentlichung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG Celle Spielräume bei Festlegung und Gewichtung der Kriterien Ziele des 1 EnWG vs. kommunale Interessen Entscheidungsbegründung und Bekanntmachung Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern Rechtsschutz Stand der Novellierung des 46 EnWG
4 2. KONZESSIONSVERTRÄGE RECHTSSICHER GESTALTEN Gestaltung von kommunalfreundlichen Regelungen Neues zum Nebenleistungsverbot nach der Entscheidung des BGH vom Regelung von Konzessionsabgaben Verwendung von länderspezifischen Musterverträgen 3. KONZESSIONSVERGABE UND (RE-)KOMMUNALISIERUNG / AUSWAHL EINES MÖGLICHEN KOOPERATIONS- PARTNERS Die Gemeinde als neutrale Vergabestelle und Bewerber Gestaltung des Verfahrens, wenn im Zusammenhang mit der Konzessionsvergabe eine (Re-)Kommunalisierung oder Gründung eines Kooperationsunternehmens geprüft werden soll Verhältnis von Konzessionsvergabe und Auswahl des Kooperationspartners Vor- und Nachteile des einstufigen und des zweistufigen Verfahrens Kriterien für die Auswahl möglicher Kooperationspartner WIR FREUEN UNS AUF IHRE TEILNAHME UND LADEN SIE HERZLICH EIN: axel kafka Rechtsanwalt/ Partner nicolaus münch Rechtsanwalt/ Partner Counsel Dr. desiree jung Rechtsanwältin/ Counsel Näheres zu BBH und BBHC auch im Netz unter
5 Termin BBH Köln KONDITIONEN Teilnehmerkreis: Vertreter von Kommunen und Energieversorgungsunternehmen Dauer des Seminars: 10:00 bis 16:00 Uhr PREISE JE TEILNEHMER Vertreter von Kommunen: 150,00 zuzgl. USt. Vertreter von Energieversorgungsunternehmen: 490,00 zuzgl. USt. Mitglieder des AK REGTP: 390,00 zuzgl. USt. Inklusive Seminarunterlagen und Mittagessen Kostenlose Stornierung bis eine Woche vor dem Seminartermin möglich/übertragung auf Dritte uneingeschränkt möglich anmeldung Becker Büttner Held Frau Nadine Hommelsheim Agrippinawerft Köln Tel +49 (0) Fax +49 (0)
6 Veranstaltungsorte BÜRO BERLIN Magazinstraße Berlin Tel +49 (0) Fax +49 (0) BÜRO MÜNCHEN Pfeuferstraße München Tel +49 (0) Fax +49 (0) BÜRO KÖLN KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel +49 (0) Fax +49 (0) BÜRO HAMBURG Kaiser-Wilhelm-Straße Hamburg Tel +49 (0) Fax +49 (0) BÜRO STUTTGART Industriestraße Stuttgart Tel +49 (0) Fax +49 (0) BÜRO BRÜSSEL Avenue Marnix Brüssel, Belgien Tel +32 (0) Fax +32 (0)
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