Kinder- und JugendförderPlan

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1 Neunkirchen- Seelscheid Much Ruppichteroth Kreisjugendamt Eitorf Windeck Alfter Swisttal Wachtberg Kinder- und JugendförderPlan

2 Herausgeber: Rhein-Sieg-Kreis Kreisjugendamt Jugendhilfeplanung Kaiser Wilhelm-Platz Siegburg Ansprechpartnerin: Monika Engels Tel: monika.engels@rhein-sieg-kreis.de Bildnachweis Titelfotos: Vesbe Hennef, fotolia, Jugendförderverein Wachtberg Vilip, Diakonisches Werk des Ev. Kirchenkreises an Sieg und Rhein 1

3 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich, Ihnen den Kinder und Jugendförderplan 2010 bis 2014 vorstellen zu können. Die Kinder und Jugendarbeit hat im Rhein Sieg Kreis einen hohen Stellenwert. Sie ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, den Kindertagesstätten und der Schule ein wichtiger Baustein, die Entwicklung junger Menschen zu fördern. Mit kleinräumigen und lebensweltorientierten Angeboten sollen junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement hingeführt werden. Ziel des Kinder und Jugendförderplanes ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot unter Einbezug bestehender Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes sowie sich sozialräumlich engagierender Akteure zu entwickeln und für die Region vorzuhalten. Gleichzeitig soll den freien Trägern durch eine finanzielle Absicherung im Finanzplan eine möglichst große Planungssicherheit gegeben werden. Der Kinder und Jugendförderplan ist das wesentliche Planungs und Steuerungsinstrument für die örtliche Kinder und Jugendarbeit. Zur Sicherstellung der qualitativen Weiterentwicklung der Kinderund Jugendarbeit ist der Kinder und Jugendförderplan nicht statisch anlegt. Aufgestellte Ziel und Maßnahmeplanungen werden durch geeignete Instrumente kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und hierdurch an sich ständig verändernde Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen angepasst. Anders als beim ersten Kinder und Jugendförderplan wurden diesmal in einem aufwändigen Beteiligungs und Abstimmungsverfahren die Gemeinden, die freien Träger, Jugendverbände, Jugendgruppen und Vereine, die Politik und so weit dies möglich war, auch die Jugendlichen durch die Verwaltung eingebunden. So konnten die unterschiedlichen Bedarfslagen vor Ort, aber auch die grundlegenden Probleme im Bereich der Kinder und Jugendarbeit ermittelt und darauf reagiert werden. Dass dies so gut gelungen ist, ist dem hohen Engagement aller, die sich an der Erstellung des Kinderund Jugendförderplans beteiligt haben, zu verdanken. Haben Sie herzlichen Dank dafür! Mein besonderer Dank gilt dabei Frau Martina Leshwange vom Landesjugendamt Rheinland, die mit ihren vielfältigen Erfahrungen im Bereich der Kinder und Jugendarbeit, diesen Prozess von Anfang an begleitet hat. Sie hat nicht nur die Verwaltung des Jugendamts mit ihrem Fachwissen unterstützt, sondern auch durch Ihren fachlichen Input in der Auftaktveranstaltung und in zahlreichen Veranstaltungen mit den Akteuren vor Ort, in Sitzungen des Unterausschusses des Jugendhilfeausschuss sowie in Runden mit Mitarbeitenden oder Trägervertretern der offenen Kinder und Jugendarbeit Impulse gegeben, die zu konkreten Zielsetzungen geführt haben. Hierfür möchte ich ihr ganz herzlich danken! Mein Dank gilt aber auch all den in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigen, die ihre Freizeit damit verbringen, junge Menschen durch die Angebote der Kinder und Jugendarbeit zu fördern und die damit einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen!

4 In all den Jahren, in denen ich als Oberkreisdirektor und Landrat die Verantwortung für das Kreisjugendamt getragen habe, war es mir immer ein besonderes Anliegen, gute Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Rhein Sieg Kreis zu schaffen. Das ist uns in den letzten Jahren gelungen. Der Rhein Sieg Kreis verfügt über eine gute schulische, soziale und wirtschaftliche Infrastruktur und ist ein attraktiver Standort für Familien. Dies soll auch in Zukunft so bleiben Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Kinder und Jugendförderplan einen wesentlichen Beitrag für die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen in den zugehörigen Kommunen des Kreisjugendamtes leisten. Frithjof Kühn (Landrat des Rhein Sieg Kreises)

5 Inhalt 1. Grundlagen Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplans Verfahren des Kinder- und Jugendförderplans Inhalte Schwerpunkte Querschnittsaufgaben Kommunale Strukturdaten und Planungsaspekte Einwohner Stand und Entwicklung bis Bevölkerungsbewegung Schulische Bildung Ausbildung Arbeitslosigkeit Soziale Lage Sozialräumliche Orientierung Bestand an Einrichtungen und Vernetzungsstrukturen in den Gemeinden...24 Gemeinde Much...25 Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid...27 Gemeinde Ruppichteroth...29 Gemeinde Eitorf...31 Gemeinde Windeck...33 Gemeinde Alfter...35 Gemeinde Swisttal...37 Gemeinde Wachtberg Handlungsfelder Offene Kinder- und Jugendarbeit/ Mobile Jugendarbeit Bestandsaufnahme Bedarfe Ziel- und Maßnahmenplanungen der Einrichtungen Wirksamkeitsdialog in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Bewertung der Planungen unter Berücksichtigung des regionalen Bedarfs...69 Exkurs "Leitlinien/ Leitbild für die geschlechterdifferenzierte Arbeit" Jugendverbandsarbeit Bestandsaufnahme Bedarfe

6 4.2.3 Ziele und Maßnahmen...85 Exkurs "Jungenarbeit" Jugendsozialarbeit Bestandsaufnahme Jugendberufshilfe Jugendwerkstatt Hilfen auf dem Weg in Arbeit und Ausbildung in Eitorf und Windeck Bedarfe Ziele und Maßnahmen...97 Exkurs "Geschlechtsspezifische Angebote zur Berufswahlorientierung im Rhein-Sieg-Kreis" Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Bestandsaufnahme Bedarfe Ziele und Maßnahmen Exkurs Projekt "KlarSicht" Finanzplan Anhang 6.1 Gesetzliche Grundlagen 6.2 Förderrichtlinien 6.3 Träger und Maßnahmebeschreibungen SGB VIII Einrichtungen der Offenen und Mobilen Jugendarbeit Liste der Jugendverbände, Vereine und sonstigen Jugendorganisationen Trägerbeschreibungen lernen fördern und VESBE Maßnahmebeschreibungen aus dem Bereich des erzieherischen Jugendschutzes Die Dokumente des Anhangs finden Sie auf der beigefügten CD oder im Internet unter und_jugendfoerderplan/ Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 5

7 1. Grundlagen 1.1 Gesetzliche Grundlagen Die rechtliche Basis für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe findet sich in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen. Während unser Grundgesetz ungeachtet bestimmter Lebensalter die Persönlichkeitsrechte aller Menschen definiert, werden in Art. 8 der Landesverfassung des Landes NRW die Rechte von Kindern und Jugendlichen besonders hervorgehoben. Demnach hat jedes Kind ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. Zur Sicherung und Umsetzung der verfassungsrechtlichen Ansprüche von Kindern und Jugendlichen sind auf Bundesebene das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe) und auf Landesebene Ausführungsgesetze zum Kinder- und Jugendhilfegesetz für das Land NRW entstanden. Neben zahlreichen Regelungen zu erzieherischen Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern werden im SGB VIII auch die Grundlagen für die Jugendförderung gelegt. Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden bzw. abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Das Hilfesystem der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII ist in der nachfolgenden Grafik veranschaulicht. K r is e n in t e r v e n t io n, I n o b h u t n a h m e S c h u t z a u ft r a g d e r K in d e r - u n d J u g e n d h ilfe Kinder- und Jugendhilfe als Teil sozialräumliche Netzwerke der Bildungs- und Entwicklungsförderung Z u n a h m e d e r in t e r v e n t iv e n O r ie n t ie r u n g H ilf e z u r E r z ie h u n g b e i e in e r d e m W o h l d e s K in d e s n ic h t e n t s p r e c h e n d e n E r z ie h u n g s s it u a t io n J u g e n d s o z ia la r b e it b e i in d iv id u e lle n u n d s o z ia le n B e n a c h t e ilig u n g e n O ff e n e K in d e r - u n d J u g e n d a r b e it, K in d e r - u n d J u g e n d b ild u n g K in d e r - u n d J u g e n d s c h u t z Z u n a h m e d e r p r ä v e n t iv e n O r ie n t ie r u n g Schul- und Gesundheitswesen und Interventionsstufen mit dem Kooperation in allen Leistungsfeldern F ö r d e r u n g d e r E r z ie h u n g in d e r F a m ilie u n d A n g e b o t e d e r K in d e r t a g e s b e t r e u u n g, F a m ilie n b ild u n g u n d - b e r a t u n g Grafik: Landschaftsverband Rheinland Martina Leshwange, Köln Die Regelungen zur Konkretisierung des Rechtsanspruchs auf Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und der Maßnahmen zur Vermeidung und zum Abbau von Benachteiligungen erfolgen in den SGB VIII. Hier finden sich die Vorgaben für die Förderbe- 6

8 reiche Jugendarbeit 1, Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinderund Jugendschutz. Ausdrücklich wird in 15 SGB VIII den Bundesländern die Ermächtigung erteilt, die nähere Ausgestaltung durch Landesrecht zu regeln. Am ist in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes KJFöG als Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Die wichtigsten Grundlagen für den Bereich der Jugendförderung finden sich in 15 KJFöG. In Abs. 1 wird die Gewährleistungsverpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt. Die Absätze 2 und 3 des 15 KJFöG NRW regeln die Förderverpflichtung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. In 15 Abs. 4 KJFöG NRW findet sich die Rechtsgrundlage für die Planungsverpflichtung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe, die mit dem Instrument der Jugendhilfeplanung umgesetzt wird. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung gesetzliche Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe und keine freiwilligen Leistungen. Der Jugendhilfeträger hat lediglich die Möglichkeit, die Ausgaben entsprechend seiner finanziellen Rahmenbedingungen der Höhe nach zu bestimmen, muss aber auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen seinen Ausgaben für die Jugendförderung und seinen Gesamtausgaben für die Jugendhilfe achten. 1.2 Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplans Sowohl das Land NRW als auch die örtlichen Träger der Jugendhilfe sind verpflichtet, für die jeweilige Legislatur- oder Wahlperiode Kinder- und Jugendförderpläne aufzustellen. Hiermit sollen folgende allgemeine Ziele erreicht werden: Bedarfsorientierte Angebotsplanung Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen Bedarfsorientierte Verwendung der Teil- und Gesamtressourcen Planungssicherheit für die Träger in allen Bereichen der Jugendförderung Partnerschaftliche Zusammenarbeit des öffentlichen Trägers mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe Qualitätsentwicklung der Angebote und Maßnahmen Im Rahmen der Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans ist der örtliche Träger der Jugendhilfe verpflichtet, jeweils den Bestand und Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie 1 Im weiteren Verlauf wird hierfür der Begriff Kinder- und Jugendarbeit entsprechend der Formulierung im 3. AG zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJFöG) des Landes Nordrhein-Westfalen verwandt, um deutlich zu machen, dass es sich hierbei um unterschiedliche Altersgruppen (Kinder bis 14 Jahre und Jugendliche ab 14 Jahren) handelt. Der Begriff Kinderarbeit ist dabei nicht mit der in Deutschland schon lange verbotenen Arbeitserbringung von Kindern zu verwechseln sondern bedeutet Arbeit mit Kindern. 7

9 Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes zu prüfen und die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Bei den Planungen sollen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe beteiligt werden und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in die Planung einfließen. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises hat der Verwaltung des Kreisjugendamtes in seiner Sitzung am den Auftrag zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans erteilt. Gleichzeitig wurde aus dem Jugendhilfeausschuss heraus ein Unterausschuss gebildet, in dem neben Vertretern der Kreistagsfraktionen auch Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe den Prozess der Aufstellung des Förderplans begleiten. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan soll das Fördervolumen bis 2014 für die laufende Wahlperiode des Kreistages festgeschrieben werden. Mit einer solchen Festschreibung wird die Aufstellung und Verabschiedung der Haushalte des Jugendamtes im Planungszeitraum nicht aufgehoben. Bisher lag das Fördervolumen des Kreisjugendamtes bei knapp 5 % der Gesamtaufwendungen des Jugendamtes. Dies entspricht ungefähr dem Mittelwert aller Kreise in NRW. Angesichts der problematischen Haushaltssituation des Rhein-Sieg-Kreises ist bei der Erstellung dieses Kinder- und Jugendförderplans darauf geachtet worden, diesen prozentualen Anteil des Fördervolumens an den Gesamtaufwendungen der Jugendhilfe nicht zu überschreiten. Auch für die Folgejahre wird es kaum möglich sein, diesen Prozentsatz anzuheben. Notwendige qualitative und quantitative Erweiterungen, die sich aus einer Veränderung der Bedarfe im Planungszeitraum bereits ergeben haben und werden, sollen aber weiterhin in diesem Rahmen umgesetzt werden. Der Kinder- und Jugendförderplan ist als klare Willensbekundung zu verstehen, dass der Rhein-Sieg-Kreis mindestens die dort ausgewiesenen Mittel für die Jugendförderung zur Verfügung stellt, um den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit ein gewisses Maß an Planungssicherheit zu geben. 1.3 Verfahren des Kinder- und Jugendförderplans Bei der Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans war es dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes besonders wichtig, ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren durchzuführen. Bestand und Bedarfe sowie Ziele und Maßnahmen sollten unter Einbezug der haupt- und ehrenamtlichen Akteure im Bereich der Jugendarbeit, der Funktionsträger in Politik und Verwaltung in den kreisangehörigen Gemeinden und betroffener Kinder, Jugendlicher und ihrer Eltern ermittelt und entwickelt werden. Begonnen hat der Prozess mit einer Auftaktveranstaltung am , an der rund 100 Akteure teilgenommen haben. Den Schwerpunkt dieser Auftaktveranstaltung bildete die Arbeit in acht, nach Gemeinden aufgeteilten, Gruppen von 5-15 Personen mit Bezug zur jeweiligen Gemeinde. In den Gruppen wurde auf den Bestand im jeweiligen Sozialraum geblickt und die Bedarfslagen zu den 4 Förderbereichen der Jugendförderung ( SGB VIII) ermittelt und gewichtet. Die Ergebnisse der Auftaktveranstaltung dienten für die weiteren Planungsschritte als eine zwar nicht repräsentative aber aussagekräftige Grundlage. Im September und Oktober 2010 fanden Workshops für die Mitarbeiter der Offenen Jugendeinrichtungen statt, in denen Bedarfe analysiert und Ziele und Maßnahmen für die Arbeit der kommenden Jahre entwickelt wurden. Bei der Bedarfsermittlung wurden auch Kinder und Jugendliche aus dem Umfeld der Einrichtungen einbezogen. Angewendet wurden Methoden der Lebensweltanalyse. Dies führte dazu, dass sich die Perspektive der anschließenden Ziel- und Maßnahmeplanungen der Ein- 8

10 richtungen stärker auf die Bedarfe im Sozialraum ausrichtete, als nur auf die eigene Einrichtung bezogen. Parallel dazu waren auch die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an der Planung beteiligt: durch Informationsaustausch und Aushandlung mit den Mitarbeitenden sowie durch das Gremium der Trägerkonferenz, das während des Planungszeitraums zweimal tagte (im Oktober 2010 und im Mai 2011). Die ebenfalls im Herbst 2010 durchgeführten kommunalen Treffen für die Jugendverbände fanden leider nur in der Gemeinde Eitorf eine gute Resonanz. Um aber die Bedarfe der Jugendverbände, Vereine und Initiativen ebenfalls bei der Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans zu berücksichtigen, erfolgte dann im Zeitraum November Januar 2011 eine schriftliche Befragung der Beteiligten, die mit einer Rücklaufquote von annähernd 60 % repräsentative Ergebnisse lieferte. Im Zeitraum zwischen Oktober 2010 und März 2011 fanden Expertengespräche im Bereich der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes statt, die teilweise von den Fachkoordinatoren des Kreisjugendamtes, bei Maßnahmen auf örtlicher Ebene von den Leitungen der Jugendhilfezentren geführt wurden. In diesen Gesprächen wurden vorhandene Maßnahmen und Angebote auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, Bedarfe für die nächsten Jahre ermittelt sowie Zielvorgaben und Maßnahmenplanungen erarbeitet. Ein wesentlicher Leitgedanke bei allen Planungsprozessen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung ist die sozialräumliche Orientierung. Alle Ziel- und Maßnahmenplanungen sind auf die spezifischen Bedarfe in den jeweiligen Sozialräumen ausgerichtet. Dabei wurde auch den unterschiedlichen Ressourcen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen des Kreisjugendamtes Rechnung getragen. Verfahren des Kinder- und Jugendförderplans im Kreisjugendamt Siegburg Auftaktveranstaltung U N T E R A U S S C H U S S Ergebnisse der Bedarfsanalyse 11 Strategie - Workshops OKJA 12 Befragung der Jugendverbände 13 Expertengespräche Ziel- und Maßnahmeplanung Dokumentation 14 Expertengespräche Verabschiedung im Jugendhilfeausschuss S T E U E R U N G S G R U P P E * OKJA = Offene Kinder- und Jugendarbeit 9

11 Die operative Steuerung des Planungsprozesses erfolgte in einer Steuerungsgruppe der Verwaltung des Kreisjugendamtes, der die Amtsleitung des Jugendamtes, die Abteilungsleitung der Zentrale des Jugendamtes, die Jugendhilfeplanung, die Jugendpfleger der 3 Jugendhilfezentren, die Koordinatoren für Jugendschutz und Jugendberufshilfe und die Fachberaterin des Landesjugendamtes Rheinland für Offene Kinder- und Jugendarbeit, Mädchenarbeit und erzieherischen Jugendschutz angehörten. Die detaillierten Ergebnisse des umfangreichen Planungs- und Beteiligungsprozesses werden im Kapitel 4 ausführlich dargestellt. Innerhalb welcher Zeitschiene der Planungsprozess verlaufen ist und welche weiteren Schritte geplant sind, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Zeitplan Februar JHA Beschluss März April Unterausschuss Bestandserhebung Mai Steuerungsgruppe Steuerungsgruppe Juni 2010 Juli Auftaktveranstaltung August Steuerungsgruppe September Oktober Steuerungsgruppe Workshops Offene Kommunale Termine Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit und Trägerkonferenz November Dezember Steuerungsgruppe Januar Sachstandsmitteilung Steuerungsgruppe Befragung und Auswertung Jugendverbände Expertengespräche Jugendsozialarbeit Expertengespräche Jugendschutz Februar Steuerungsgruppe März April Mai Unterausschuss JHA Zwischenbericht, Finanzplanung Steuerungsgruppe Trägerkonferenz Zusammenstellung und Dokumentation der Ergebnisse, Überarbeitung der Förderrichtlinien Juni Juli JHA Zwischenbericht August Versand Dokumentation September Unterausschuss Oktober JHA Verabschiedung Der Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans wird dem Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg- Kreises in seiner Sitzung am zur Beschlussempfehlung für den Kreistag vorgelegt. Ein Zwischenbericht zu den Planungsergebnissen und deren Auswirkungen auf die Finanzplanung erfolgte mit Rücksicht auf die Beratung des Doppelhaushaltes 2011/2012 bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am

12 2. Inhalte 2. 1 Schwerpunkte Die Schwerpunkte der verschiedenen Förderbereiche ergeben sich aus 10 KJFöG NRW und stehen gleichberechtigt nebeneinander. Ihre Aufzählung stellt somit keine Rangfolge dar. die politische und soziale Bildung die schulbezogene Jugendarbeit die kulturelle Jugendarbeit die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit die Kinder- und Jugenderholung die medienbezogene Jugendarbeit die interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit die geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit die internationale Jugendarbeit Die verschiedenen Schwerpunkte finden sich in den unterschiedlichen Angebotsbereichen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Arbeit von Jugendverbänden, Vereinen, Jugendgruppen und Initiativen wieder. Auch finden sie ihren Niederschlag in den Förderbereichen des Landesjugendplans und den Förderrichtlinien des Rhein-Sieg-Kreises. 2.2 Querschnittsaufgaben In den 4 bis 7 KJFöG NRW definiert das Land NRW die wichtigsten derzeitigen und zukünftigen Querschnittsaufgaben, die bei der Planung von Angeboten und Maßnahmen für Kinder- und Jugendliche Berücksichtigung finden sollten. Die einzelnen Aufgaben sind im Folgenden beschrieben und kurz erläutert. Nähere Ausführungen zur inhaltlichen Umsetzung finden sich bei der Darstellung der Angebote, sowie der geplanten Maßnahmen in den Angebotsbereichen der SGB VIII in Kapitel 4. Förderung von Mädchen und Jungen geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit Maßnahmen und Angebote sollen auf allen Ebenen so geplant werden, dass die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Situation von Mädchen und Jungen erkennbar berücksichtigt werden. Während hier in den letzten Jahren häufig die besondere Situation von Mädchen und Frauen in den Mittelpunkt gestellt werden musste, ergibt sich zwischenzeitlich auch verstärkt die Notwendigkeit Jungenangebote zu entwickeln, da Jungen durch die gesellschaftliche Entwicklung verstärkt eigener jungenspezifischer Förderung bedürfen (vgl. hierzu die Ausführungen am Ende des Kapitels Jungenförderung im Rhein-Sieg-Kreis und die Leitlinien zur Mädchenarbeit im Rhein-Sieg-Kreis am Ende des Kapitels ). Interkulturelle Bildung Nach den Ergebnissen des Mikrozensus lebten im Rhein-Sieg-Kreis Ende Bürger mit Zuwanderungsgeschichte. Dies waren rund 20,6 % der Bevölkerung. Davon besaßen circa Menschen einen ausländischen Pass. Der Anteil der Aussiedler, die dem Rhein-Sieg-Kreis zugewiesen wurden, um hier eine neue Heimat zu finden, belief sich im Beobachtungszeitraum vom 11

13 bis auf circa Personen. In den Altersstufen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren liegen die Anteile der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Rhein-Sieg-Kreis zwischen 27,4 % und 30,7 % und damit deutlich höher als im Durchschnitt der Bevölkerung. Vor allem in der Gemeinde Eitorf bestand schon in der Vergangenheit die Notwendigkeit, in der Kinder- und Jugendarbeit interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen, da Eitorf nach der Stadt Troisdorf mit 13,01 % über den zweithöchsten Ausländeranteil im Rhein-Sieg- Kreis verfügt. Auch in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit spielt die interkulturelle Arbeit eine wichtige Rolle, da im Durchschnitt der Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ca. 40 % der Besucher über einen Migrationshintergrund verfügen. Die Aufforderung, interkulturelle Aspekte in der Feldern der Jugendförderung zu berücksichtigen, wird in Zukunft immer wichtiger, da in allen ländlichen Bereichen unseres Zuständigkeitsbereiches Sozialräume bestehen, die von Menschen aus vielen unterschiedlichen Kulturkreisen geprägt sind. Hier gilt es Akzeptanz für die Unterschiedlichkeit des anderen zu entwickeln, aber auch voneinander zu lernen. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Bedarfsgerechte Maßnahmen und Angebote können nur dann entstehen, wenn betroffene Kinder und Jugendliche an deren Entwicklung beteiligt werden. Durch erfolgreiche Beteiligung werden Kinder und Jugendliche motiviert, sich in ihrem Umfeld zu engagieren und sich für ihre persönlichen Interessen einzusetzen. Werden Kinder und Jugendliche mit ihren Bedürfnissen ernst genommen, stärkt dies auch das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gemeinde. Dass der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, wird darin deutlich, dass in fünf von acht Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Kinder- und Jugendparlamente, oder Jugendräte bestehen. In der Gemeinde Ruppichteroth wurde das bestehende Jugendparlament durch eine regelmäßige Kinder- und Jugendfragestunde im zuständigen Fachausschuss abgelöst (s. Kapitel 3.8). Auch bei der Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans wurde darauf Wert gelegt, bei der Bedarfsanalyse die Sichtweise und Wünsche von Kindern und Jugendlichen einzubeziehen. Dies ist vor allem im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit verschiedenen Methoden von Lebensweltanalysen geschehen (s. Kapitel 4.1.2). Aber auch im Bereich der Arbeit in Jugendverbänden, Vereinen und anderen Jugendorganisationen spielt Partizipation eine wichtige Rolle. Annähernd 65 % der Befragten verfügen über eigene Jugendsatzungen und Jugendvertretungen. Im überwiegenden Teil der anderen Organisationen gibt es ebenfalls, wenn auch anders gestaltete Beteiligungsstrukturen (s. Kapitel4.2.1). Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule Das Thema Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule ist vor dem Hintergrund einer Veränderung der Schullandschaft in NRW in den letzten Jahren bereits zu einem wichtigen Feld geworden. Auch wegen der Veränderungen der Schullandschaft müssen Regeln und Grenzen der Kooperation zwischen Schulen und Angeboten und Maßnahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Arbeit von Jugendverbänden, Vereinen und Initiativen neu definiert werden. Dabei spielt auch der unterschiedliche Zugang zu den Angeboten - hier verpflichtend Teilnahme an schulischen Angeboten, dort freiwillige Teilnahme an Angeboten der Kinder - und Jugendarbeit - eine Rolle. 12

14 3. Kommunale Strukturdaten und Planungsaspekte Zum Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes gehören alle acht kreisangehörigen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, die sich auf das rechtsrheinische und das linksrheinische Kreisgebiet verteilen. Die Siedlungsstruktur weist große Unterschiede auf. Während sich die Bevölkerung in den linksrheinischen Kommunen Alfter, Swisttal und Wachtberg meist auf mehrere größere Wohnplätze verteilt, sind die Landgemeinden im rechtsrheinischen Kreisgebiet stark zersiedelt. Die meisten Wohnplätze finden sich in der Gemeinde Much mit 114 Ortsteilen. Durch die Randlage zur Stadt Bonn sind alle 3 linksrheinischen Gemeinden auch stärker städtisch orientiert und geprägt als die Landgemeinden im östlichen Kreisgebiet. Nach den neusten Zahlen zum Bevölkerungsstand ( ) und zur Veränderung der Bevölkerung gegenüber dem verzeichnet der Rhein-Sieg-Kreis nur noch ein leichtes Bevölkerungswachstum in der Größenordnung von 329 Personen (0,05 %). Wie sich die Bevölkerung in den 8 Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes zwischen 2009 und 2010 entwickelt hat, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Fläche, Bevölkerung und Bevölkerungsdichte im Rhein-Sieg-Kreis, Stand Stadt / Gemeinde Bevölkerungsstand am Anteil an der Kreisbevölkerung in % Bevölkerungsstand am Bevölkerungsveränderung im Jahr 2010 insgesamt insgesamt absolut % Alfter , ,33 Eitorf , ,52 Much , ,65 Neunkirchen- Seelscheid , ,18 Ruppichteroth , ,77 Swisttal , ,09 Wachtberg , ,25 Windeck , ,53 Kreisjugendamt , ,36 Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen 13

15 Bis auf die Gemeinde Swisttal erfolgte in allen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises ein Einwohnerrückgang. Es ist erkennbar, dass der Bevölkerungsrückgang in den linksrheinischen Kommunen etwas niedriger ausfällt als im rechtsrheinischen Kreisgebiet. In den folgenden Kapiteln werden die wichtigsten jugendrelevanten kommunalen Strukturdaten gegenübergestellt. Sie sind nach Jugendhilfezentrumsbezirken zusammengefasst. Die Datenbasis hierfür bieten noch die Einwohnerdaten von IT.NRW zum Stichtag , da bisher noch keine alters- und gemeindedifferenzierten Stichtagsdaten zum vorliegen. 3.1 Einwohnerstand und -entwicklung bis 2015 Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes lebten am nach Angaben des Landesbetriebs Information und Technik NRW (IT.NRW) Menschen, davon Kinder und Jugendliche im Alter von 6-21 Jahren. Wie sich die Jugendeinwohner auf die kreisangehörigen Gemeinden verteilen und mit welchen Entwicklungen bis zum Jahr 2015 zu rechnen sein wird, ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Die Zahlen zur Einwohnerentwicklung in den kreisangehörigen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises sind der Bevölkerungsmodellrechnung von IT. NRW entnommen. Jugendeinwohnerentwicklung (Datenquelle: IT.NRW) Zu/ Abnahme der Jugendeinwohner Much Neunkirchen- Seelscheid Ruppichteroth Eitorf Windeck Alfter Swisttal Wachtberg Jugendeinwohner 6-21 Jahre Entwicklung der Jugendeinwohner 6-21 bis 2015 Bis auf die Gemeinde Alfter, die leichte Zuwächse zu verzeichnen hat, wird es nach der Vorausberechnung von IT.NRW in allen kreisangehörigen Gemeinden zu einem Rückgang der Jugendeinwohner kommen. Annähernd konstant bleiben die Zahlen in Ruppichteroth und Swisttal. In den anderen Gemeinden ist teilweise mit einem Rückgang von mehreren 100 Jugendeinwohnern zu rechnen. Für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis wird nach der Bevölkerungsprognose zwar noch mit einem leichten Zuwachs der Jugendeinwohner von am auf bis zum Jahr 2015 (+ 1,6 %) gerechnet. Sowohl im Regierungsbezirk Köln als auch im Land NRW wird jedoch von einem Rückgang der Jugendeinwohner in einer Größenordnung zwischen 6,2 % im Regierungsbezirk 14

16 und 6,5 % im Land NRW ausgegangen. Damit zeichnet sich in den städtischen Regionen des Rhein- Sieg-Kreises ein deutlicher Gegentrend zur Entwicklung im ländlichen Bereich aber auch zur Entwicklung in der Region und im Land NRW ab. 3.2 Bevölkerungsbewegung An dieser Stelle soll ein Bereich gesondert betrachtet werden, der etwas über die Attraktivität der Kommunen als Lebensort für Familien aussagt: Der Zu- und Fortzug von Familien über die Gemeindegrenze (Familienwanderung). Hiermit bezeichnet man den Saldo aus Zu- und Fortzug von Erwachsenen in der Altersgruppe der Jährigen und Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren. Der in der Grafik ausgewiesene Wert zeigt den Saldo aus Wanderungsgewinn bzw. -verlust je Einwohner in den genannten Altersgruppen. Positive Werte dieses Indikators weisen auf eine Attraktivität der Gemeinde für Familien hin. Familienwanderung - Wanderung je 1000 Einwohner in den Altersgruppen bis 18 Jahre und von Jahren im Jahr 2009 (Datenquelle: IT:NRW) 25,0 22,7 20,0 Wanderung je 1000 Einwohner 15,0 10,0 5,0 4,7 4,3 8,2 6,0 4,1 2,8 1,9 0,0 Much Neunkrchen- Seelscheid Ruppichteroth Eitorf Windeck Alfter Swisttal Wachtberg Rhein-Sieg- -0,8 Kreis -5,0 Familienwanderung Wie aus der vorstehenden Grafik ersichtlich ist, erreicht Wachtberg hier mit 22,7 je tausend Einwohner den mit Abstand höchsten Wert aller Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis und liegt auch deutlich über dem Durchschnitt des Rhein-Sieg-Kreises (6 je Tsd.). Eitorf erreicht einen Wert von -0,8 je tausend Einwohner, der darauf hinweist, dass mehr Familien Eitorf verlassen als dort hinziehen. Die höchsten Werte werden in den beiden Gemeinden (Wachtberg und Alfter) erreicht, die unmittelbar an das Stadtgebiet Bonn angrenzen. Dies entspricht den landesweit feststellbaren Trends, dass sich Familien in stärkerem Maße als in den letzten Jahren wieder in Städten und stadtnahen Regionen ansiedeln. Wegen des vergleichsweise hohen Preisniveaus im Bereich von Miete und Wohneigentum dürfte es sich vor allem in Wachtberg vorwiegend um Familien handeln, die über eine solide wirtschaftliche Basis verfügen. In Alfter und den Gemeinden des östlichen Kreisgebietes, vor allem in der Gemeinde Windeck, war in den letzten Jahren aber auch eine Entwicklung erkennbar, dass sozial schwache Familien aus städtischen Milieus in Bonn oder Köln wegen der günstigeren Mieten und der sichereren Lebensbedingungen in die ländlichen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises ziehen. 15

17 3.3 Schulische Bildung Rhein-Sieg-Kreis Der Rhein-Sieg-Kreis verfügt über ein reichhaltiges Angebot an unterschiedlichen allgemein bildenden Schulen, Schulen der beruflichen Bildung und mehrere Hochschulen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl aller Schulformen im Rhein-Sieg-Kreis und die dort im Schuljahr 2009/ 2010 beschulten Schüler. Sie lässt bei den weiterführenden Schulen keine Rückschlüsse auf die Gesamtzahl der Schüler des Rhein-Sieg-Kreises zu, denn trotz der guten Schulversorgung im Kreisgebiet besucht eine gewisse Anzahl an Schülern die Schulen in angrenzenden Städten und Kreisen. Umgekehrt werden im Rhein-Sieg-Kreis natürlich auch Schüler erfasst, die aus einer benachbarten Gebietskörperschaft kommen oder eine Schule im Rhein-Sieg-Kreis als Internatsschüler besuchen. Schulen und Schüler im Rhein-Sieg-Kreis im Schuljahr 2009/ 2010 (Datenquelle: IT:NRW) Allgemeinbildende Schulen Schulen Schüler insgesamt Schüler weiblich Grundschulen 1) Hauptschulen Förderschulen 1) Schule für Kranke 1 Realschulen 1) Gymnasien 1) Gesamtschulen Freie Waldorfschulen Weiterbildungskolleg Summe allgemein bildende Schulen Berufsbildende Angebotsformesamt Schulen Schüler insge- Schüler weiblich Berufsorientierungsjahr Berufsgrundschuljahr Berufsschulen Berufsfachschulen Berufliche Gymnasien Fachoberschulen Fachschulen Summe Berufskollegs 2) 1) einschließlich Privatschulen ) auf dem Gebiet der Stadt Bonn - und somit in den Daten von IT.NRW für den Rhein-Sieg-Kreis nicht enthalten liegt das Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Bonn- Duisdorf mit insgesamt Schülern im Schuljahr 2009/

18 An den 4 Hochschulen verfügt der Rhein-Sieg-Kreis mittlerweile über eine respektable Anzahl an Studienplätzen und hat sich zu einem attraktiven Hochschulstandort entwickelt. Die Verteilung der Studierenden auf die einzelnen Standorte zeigt die nachfolgende Übersicht. Hochschulen und Studierende im Wintersemester 2009/2010 (Datenquelle: IT:NRW) Hochschule Studierende Hochschule Bonn-Rhein-Sieg davon am Standort Sankt Augustin davon am Standort Rheinbach davon am Standort Hennef 238 Internationale Fachhochschule Bad Honnef -Bonn Alanus Hochschule Alfter 518 Philosophisch Theologische Hochschule der Steyler Missionare Sankt Augustin 159 insgesamt Da eine solide schulische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen eine wesentliche Grundlage für eine spätere erfolgreiche persönliche und berufliche Entwicklung darstellt, soll an dieser Stelle aufgezeigt werden, wie sich im Anschluss an die Grundschulzeit die Übergänge der Kinder zu den weiterführenden Schulen gestalten. Die Wahl der Schulform nach der Grundschule ist neben den individuellen Fähigkeiten des Kindes von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehören die örtlichen Gegebenheiten, wie z.b. das Vorhandensein bestimmter Schulformen vor Ort oder die gute bzw. weniger gute Erreichbarkeit von Schulen. Auch die Möglichkeit einer Beschulung im Ganztagsbetrieb spielt angesichts stetig zunehmender Frauenerwerbstätigkeit eine immer wichtigere Rolle. Es können aber auch weiche Faktoren, wie der gute oder schlechte Ruf einer Schule, die Schulauswahl beeinflussen. Nicht zuletzt besteht eine Abhängigkeit zwischen der sozialen Herkunft eines Kindes und dessen Bildungserfolg. Nachdem sowohl die erste als auch die zweite Pisa-Studie belegt hatten, dass sich die soziale Herkunft in keinem anderen Industrieland der Welt in einem so erheblichen Ausmaß auf den Bildungserfolg auswirkt wie in Deutschland, zeigten die Ergebnisse der Pisa Studie 2009, dass sich diese Unterschiede zwar mittlerweile deutlich verringert haben, aber weiterhin bestehen. 17

19 Die folgende Grafik zeigt die Übergangsquoten von den Grundschulen zu weiterführenden Schulen für Kinder aus den kreisangehörigen Gemeinden und dem Rhein-Sieg-Kreis insgesamt im Schuljahr 2009/2010. Schulübergangsquoten Schuljahr 2009/2010 (Datenquelle IT:NRW) 100% Übergangsquote in % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 26,6 43,9 43,9 46,2 43,9 21,9 1,3 4,1 3,9 7,2 38,7 37,1 34,4 26,9 32,9 14,8 14,5 15,6 17,8 19,4 48,8 15,9 27,1 8,2 45,1 11,5 17,6 25,8 66,4 9,6 17,3 6,8 47,0 9,8 30,1 12,3 Much Neunkirchen-Seelscheid Ruppichteroth Eitorf Windeck Alfter Swisttal Wachtberg Rhein-Sieg-Kreis Schulübergangsquote Hauptschule in % Schulübergangsquote Realschule in % Schulübergangsquote integrierte Gesamtschule in % Schulübergangsquote Gymnasium in % Eingangs muss zunächst festgestellt werden, dass die von IT.NRW ausgewiesene überdurchschnittlich hohe Übergangsquote zur Hauptschule in Swisttal darauf zurückzuführen ist, dass die dortige Verbundschule mit Hauptschul- und Realschulzweig in der Landessstatistik nur als Hauptschule erfasst wird. Dies führt zu einer Verfälschung der Ergebnisse und lässt keinen Vergleich zu anderen Kommunen zu. Angesichts der bestehenden Planungen zur Einrichtung von Sekundarschulen in NRW besteht die Hoffnung, dass die derzeit vorhandene Erhebungspraxis in der Landesstatistik modifiziert wird. Über die höchsten Übergangsquoten zur Hauptschule verfügt die Gemeinde Windeck mit 19,4 % der Schüler. Da vor Ort bzw. bei guter Erreichbarkeit auch eine Realschule, mehrere Gymnasien und die Gesamtschulen in Waldbröl und Hamm/Sieg zur Verfügung stehen, liegt die Vermutung nahe, dass die überdurchschnittlich hohe Übergangsquote auch auf die hohe Anzahl von sozial benachteiligten Familien in Windeck zurückzuführen ist (siehe auch Kapitel 3.6). Über die höchsten Übergangsquoten im Bereich der Realschule verfügt die Gemeinde Much mit 38,7 %. Dies ist in erster Linie dem langjährigen guten Ruf der Schule geschuldet, aus der ein hoher Prozentsatz der Schüler nach der 10. Klasse in die gymnasiale Oberstufe wechselt. In zweiter Linie ist es aber sicher auch auf mangelnde oder gute verkehrstechnische Anbindung der Gemeinde an die Standorte von Gymnasien oder gar Gesamtschulen zurückzuführen. Die höchste Übergangsquote zur Gesamtschule verzeichnet die Gemeinde Ruppichteroth mit 21,9 % der Schüler. Dies dürfte auf die gute Erreichbarkeit zweier Gesamtschulen in Hennef und Waldbröl zurückzuführen sein. Im Gymnasialbereich liegt die Gemeinde Wachtberg mit einer Übergangsquote von 66,4 % weit über dem Durchschnitt des Rhein-Sieg-Kreises. Hier dürften sowohl die gute Erreichbarkeit von Schulen in 18

20 Bonn und Meckenheim als auch die vor Ort vorhandene Einwohnerstruktur ausschlaggebend sein. Leider liegen auf Gemeindeebene keine verwertbaren Daten über die Abschlussquoten an den jeweiligen Schulformen vor, da die Schulabgänger immer der Kommune zugeordnet werden, in der sie die Schule besucht haben. Da mehrere unserer Gemeinden nicht über Schulen in allen Schulformen verfügen, lassen sich keine gemeindespezifischen Unterschiede identifizieren. 3.4 Ausbildung Der folgenden Grafik sind die Anteile sozialversicherungspflichtiger Auszubildender in den kreisangehörigen Gemeinden zu entnehmen. Anteil sozialversicherungspflichtiger Auszubildender a.d. Bevölkerung J. (Datenquelle: Bertelsmann Stiftung) ,6 60,5 60,0 58,1 60,8 61,8 57,1 52, ,7 Anteil in % Much Neunkirchen- Seelscheid Ruppichteroth Eitorf Windeck Alfter Swisttal Wachtberg Rhein-Sieg- Kreis Anteil sozialversicherungspflichtiger Auszubildender a.d. Bevölkerung J. in % Die Kommunen Wachtberg, Alfter und Eitorf mit den höchsten Anteilen an Übergängen zum Gymnasium verfügen im Gegenzug über die niedrigsten Anteile von sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden an der altersgleichen Bevölkerung, wie vorstehende Grafik zeigt. Über die höchsten Anteile verfügen Much mit 65,6 % und Swisttal mit 61,8 %. 6 von 8 kreisangehörigen Gemeinden liegen in diesem Bereich über dem Durchschnitt (57,1%) im Rhein-Sieg-Kreis. 3.5 Arbeitslosigkeit Im folgenden Kapitel wird aufgezeigt, wie sich die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes im Zeitraum des vergangenen Jahres zwischen März 2010 und März 2011 entwickelt hat. Da auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden aus Gründen der Validität keine Arbeitslosenquoten für jugendliche Arbeitslose durch die Agentur für Arbeit ausgewiesen werden, erfolgt in der folgenden Übersicht eine Darstellung in absoluten Zahlen. Zum Vergleich wird die Gesamtzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der jeweiligen Altersgruppe am angegeben. 19

21 Arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsen März 2010-März 2011 (Datenquelle: Agentur für Arbeit, IT NRW) Neunkir- chen- Much Seelscheid Ruppichteroth Eitorf Windeck Alfter Swisttal Wachtberg Summe Jugendeinwohner am Rhein- Sieg- Kreis Jährige Jährige März Jährige Jährige Juni Jährige Jährige September Jährige Jährige Dezember Jährige Jährige März Jährige Jährige Bei der Übersicht fällt auf, dass in der Altersgruppe der Jährigen deutlich mehr junge Erwachsene arbeitslos gemeldet sind als bei den Jährigen. Eine an die allgemeine Schulpflicht anschließende erfolgreiche Vermittlung in eine berufliche oder weitere schulische Ausbildung stellt also offensichtlich keine Garantie für eine dauerhafte Beschäftigung dar. Die Anzahl der Arbeitslosen in der Altersgruppe der Jährigen zeigt im Verlauf des Jahres 2010, bis auf die Gemeinde Ruppichteroth, in allen Kommunen eine kontinuierlich sinkende Tendenz. Zum März 2011 sind in 7 von 8 Gemeinden aber wieder steigende Zahlen zu verzeichnen. Bei den Jährigen lässt sich kein Trend feststellen. Die Schwankungsbreite liegt in allen Gemeinden bei maximal 9 Betroffenen. Insgesamt und auch in Relation zur altersgleichen Bevölkerung findet sich die höchste Anzahl an arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Eitorf und Windeck. Aus der vorstehenden Übersicht sind nur die jungen Menschen zu entnehmen, die bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Hinzu kommt eine nicht quantifizierbare Dunkelziffer von jungen Menschen, die zwar erwerbslos, aber nicht registriert sind. Hinweise hierzu liegen aus 20

22 dem Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und verschiedenen Maßnahmen aus dem Bereich der Jugendsozialarbeit vor. In den Offenen Jugendeinrichtungen finden sich Besucher, die nach Abbruch einer schulischen oder beruflichen Ausbildung über keinerlei Beschäftigung und Berufsperspektive verfügen und noch im elterlichen Haushalt leben. Da sie sich wegen der bestehenden Unterhaltspflicht der Eltern nicht im Leistungsbezug der ARGE befinden, erhalten sie von dort auch keine Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung. Im Jugendzentrum Alfter wurde daher bereits auf Anfrage ein Beratungsangebot durch den Mitarbeiter der Jugendberufshilfe eingerichtet. Bedarfe zeichnen sich aber auch in anderen Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ab. Bisher arbeitet die Jugendberufhilfe ausschließlich an Haupt- und Förderschulen sowie dem Berufskolleg in Bonn-Duisdorf und bietet keine Beratung für junge Erwachsene an. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes lebten im März 2011 rund ¼ aller jungen Arbeitslosen aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Angesichts der Tatsache, dass rund ¼ der Bevölkerung des Kreises in den Gemeinden lebt, ist der Anteil junger Arbeitsloser aus den Gemeinden an allen jungen Arbeitslosen im Kreis nicht als über- oder unterdurchschnittlich zu bewerten. 3.6 Soziale Lage Wie bereits in den vorher betrachteten Bereichen deutlich wurde, bestehen in den Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises beträchtliche Unterschiede. Besonders deutlich wird dies bei der Gegenüberstellung der Indikatoren, die die unterschiedliche sozioökonomische Lage in den einzelnen Gemeinden widerspiegeln. Deshalb werden an dieser Stelle die Kaufkraft, die SGB II Quote und die Fallzahlhäufigkeit bei den erzieherischen Hilfen nach dem SGB VIII analysiert. Kaufkraft in den Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises (Datenquelle: GfK AG Nürnberg, IHK Bonn-Rhein-Sieg) JHZ Neunkirchen Kaufkraft 2009 je Einwohner Much ,4 Neunkirchen-Seelscheid ,0 Ruppichteroth ,2 JHZ Eitorf Eitorf ,8 Windeck ,8 JHZ Meckenheim Alfter ,5 Swisttal ,7 Wachtberg ,4 zum Vergleich Rhein-Sieg-Kreis ,7 NRW ,5 Deutschland ,0 Kaufkraftkennziffer 2009 je Einwohner 21

23 Vorstehende Tabelle macht deutlich, dass es erhebliche Kaufkraftunterschiede in den einzelnen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreis gibt. Während alle Gemeinden im linksrheinischen Kreisgebiet über eine überdurchschnittlich hohe Kaufkraft verfügen, liegen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth unter dem Durchschnitt des Rhein-Sieg-Kreises aber auch des Landes NRW und unter dem Bundesdurchschnitt. In Wachtberg verfügt jeder Einwohner, ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener, über eine höhere Kaufkraft als in der Gemeinde Windeck. Mit diesen beiden Kommunen wird auch die gesamte Bandbreite der Kaufkraftunterschiede in NRW abgebildet. Dies verdeutlicht noch mal mehr das erhebliche finanzielle Ungleichgewicht und damit einhergehend die deutlich schwierigeren ökonomischen Bedingungen der Menschen an der Oberen Sieg. Die folgende Grafik stellt die Anteile der Empfänger von SGB II Leistungen an der Gesamtbevölkerung dar und zeigt den Anteil der SGB II Empfänger an der Bevölkerung im Alter von bis zu 15 Jahren, basierend auf Zahlen der Agentur für Arbeit vom September 2010, auf. Die Gesamtzahl der SGB II Empfänger wurde in Relation gesetzt zur Gesamtbevölkerung bzw. der Bevölkerung im Alter von 0-15 Jahren am Die beiden Quoten gelten als Indikatoren für Armut bzw. Kinderarmut und sind in der Regel gekoppelt mit sozialen Problemlagen und mangelnden Entwicklungs- und Zukunftschancen für die betroffenen Kinder. SGB II Leistungsquote September 2010 (Datenquelle: Agentur für Arbeit) ,1 16,7 Anteil der Empfänger in % ,4 8,3 4,6 4,4 7,5 13,3 9,4 8,3 4,7 8,9 5,1 10,7 2,7 4,4 6,4 12,2 2 0 Much Neunkirchen- Seelscheid Ruppichteroth Eitorf Windeck Alfter Swisttal Wachtberg Rhein-Sieg- Kreis Anteil Empfänger SGB II Leistungen a.d. Bevölkerung in % Anteil Empfänger SGB II Leistungen a.d. Bevölkerung unter 15 Jahren in % Auch hier wird deutlich, welch große Unterschiede in den kreisangehörigen Gemeinden des Rhein- Sieg-Kreises bestehen. Über die höchsten Quoten, sowohl bei den betroffenen Erwachsenen als auch bei den Kindern, verfügen die beiden Gemeinden an der Oberen Sieg, gefolgt von Ruppichteroth. Besonders besorgniserregend sind die hohen Anteile von betroffenen Kindern in diesen drei Gemeinden, obwohl alle Gemeinden noch unter dem NRW Durchschnittswert der Kinderarmut von 17,2 % liegen. Eine ähnliche Tendenz spiegelt sich in der Entwicklung der Fallzahlen von erzieherischen Hilfen wider. Die nachfolgende Grafik zeigt die in den vergangenen drei Jahren durch das Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises erbrachten Hilfen zur Erziehung. Zu beachten ist hier, dass die Darstellung der 22

24 Fallzahlentwicklung sich abweichend von den bisherigen Darstellungen auf die Altersgruppe der Jugendeinwohner im Alter von 0-21 bezieht. 80,00 Entwicklung der Fallzahlen erzieherischer Hilfen je 1000 Jugendeinwohner 0-21 Jahre Fallzahl je Tsd. Jugendeinwohner 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 29,09 30,80 28,21 27,87 26,49 24,57 30,16 33,74 32,21 37,35 37,01 43,95 44,88 53,21 70,67 20,36 24,04 33,68 19,55 28,14 36,20 17,44 21,31 15,28 0,00 Much Neunkirchen Seelscheid Ruppichteroth Eitorf Windeck Alfter Swisttal Wachtberg Gemeinde Fälle je 1000 Jugendeinwohner 2008 Fälle je 1000 Jugendeinwohner 2009 Fälle je 1000 Jugendeinwohner Sozialräumliche Orientierung Alle Planungen des Kreisjugendamtes orientieren sich in den letzten Jahren geprägt durch die dezentrale Struktur des Kreisjugendamtes an den spezifischen sozialräumlichen Bedingungen in den einzelnen Gemeinden des Zuständigkeitsbereichs. Dies gilt sowohl für die Bereitstellung von Hilfen zur Erziehung als auch für Maßnahmen der Frühen Hilfen und der Jugendförderung. Durch eine breit angelegte Vernetzungsstruktur, in der die verschiedenen Akteure vor Ort zusammenarbeiten, ihre Ressourcen und Fachkompetenzen miteinander verknüpfen, Bedarfslagen identifizieren und Angebote entwickeln, soll erreicht werden, dass rechtzeitig Bedürfnisse und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen im Sozialraum aufgegriffen werden. Ein besonders gutes Beispiel hierfür ist der Aufbau des Systems Früher Hilfen für Familien im Zuständigkeitsbereich Eitorf/Windeck. Der Steigerung des Jugendhilfebedarfs in den beiden Gemeinden Eitorf und Windeck wurde im Herbst 2006 mit einem gesonderten Handlungskonzept begegnet. Auch die Frühen Hilfen wurden ab diesem Zeitpunkt für und in den beiden Kommunen initiiert. Sie sollen vor allem dazu dienen, sich entwickelnde und bereits bestehende Problemlagen rechtzeitig aufzudecken und diesen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit niedrigschwelligen Hilfsangeboten zu begegnen. Insbesondere sollen Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit eine Unterstützung erfahren. Nicht zuletzt führt dieser Ansatz dazu, dass die niedrigschwelligen Maßnahmen, die ohne jegliche Zugangshürde für den Bürger erreichbar sind, zunehmen. Dabei ist allerdings auch eine Folge, dass durch die enge Vernetzung mit allen Akteuren am Ort, Problemlagen bekannt werden, die tatsächlich in Hilfen zur Erziehung münden. Dies zeigt auch die Fallzahlentwicklung im Bereich Windeck/ Eitorf, wo gerade die ambulanten Hilfen deutlich gestiegen sind. Dies ist ein gewünschter Nebeneffekt der Frühen Hilfen, da auch tatsächliche erzieherische Bedarfe früher bekannt werden und ihnen durch den Einsatz der meist kostengünstigeren ambulanten Hilfen begegnet werden kann, ohne dass sich Prob- 23

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