Der Hartlauer Löwenschutz Computer Notebook Tablet Kamera Navigation Unterhaltungselektronik Medizinische Geräte. hartlauer.at
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1 Der Hartlauer Löwenschutz Computer Notebook Tablet Kamera Navigation Unterhaltungselektronik Medizinische Geräte
2 PRODUKTE ALLGEMEIN 3 JAHRE BASIC STANDARD EXKLUSIV Materialfehler Herstellungsfehler Schäden durch gewerbliche Nutzung mitverpacktes Originalzubehör Bedienungsfehler durch VN 1 Fall- / Bruch- / Sturzschaden durch VN Wasser- / Feuchtigkeit Elementar Sturm / Frost / Steinschlag Elementar Blitzschlag / Brand / Eplosion Über- / Unterspannung / Kurzschluss mechanische Gewalt / Elementar Implosion / Wirkung unter Unterdruck Brand / Versengen / Verschmoren Transporte bei Schadensdeckung GRATIS 2 Wasser- / Feuchtigkeitsschaden durch VN Wasser / Feuchtigkeit durch Witterung Einbruchsdiebstahl / Raub Verschleiß / Verschleißteile Einbruchsdiebstahl Verkehrsmittel Diebstahl Reinigung / Verstopfung / Justage Verkalkung Fernbedienungen Akkus (keine Batterien) Verbrauchsmaterial alle Elektrogeräte versicherbar einmalig einmalig einmalig 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr weltweit weltweit weltweit Prämienzahlung Minimum Herstellergarantie Versicherungsort SELBSTBEHALT VN bedeutet Versicherungsnehmer (Hardwareschäden die vom VN verursacht wurden) 2 Bei Nutzung der Online-Schadensmeldung erfolgt im gedeckten Schadensfall eine kostenlose Abholung und Lieferung des geschützten Gerätes 3 Es können, bis auf untenstehende Ausnahmen*, alle Elektrogeräte der folgenden Kategorien versichert werden: Desktop Computer, Computerperipherie, Fageräte, Anrufbeantworter und Telefongeräte, Tablets oder Geräte (mit Displays größer 7 ), Taschencomputer, PDAs, Navigationsgeräte, Notebooks, Laptops, Projektoren/Beamer, Spielekonsolen, Digitalkameras, TV-, DVD-, SAT-, Video- und Audiogeräte, Haushaltsgeräte sowie medizinische Geräte (ausgenommen Hörgeräte). *Mobilfunkgeräte wie Handys oder Smartphones sind hier nicht versicherbar. Für diese Geräte kann ein Löwenschutz Handy abgeschlossen werden. 1 02/03 BASIC 1 STANDARD 1 EXKLUSIV 1 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 5% vom Gerätepreis Mindestprämie 15,00 10% vom Gerätepreis Mindestprämie 25,00 15% vom Gerätepreis Mindestprämie 35,00 1 Keine Mobilfunkgeräte oder Kaffeemaschinen Alle Prämien verstehen sich als Versicherungsprämien inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer. Die Prämie für das jeweilige Schutzprodukt ist pro zu schützendem Gerät nur einmal zu bezahlen. Der Versicherungsschutz gilt sodann für die gesamte Laufzeit ab dem Datum des Gerätekaufes.
3 I. PRODUKTINFORMATION FÜR DEN HARTLAUER Löwenschutz EXKLUSIV 3 Jahre für 15% vom Gerätepreis (min. 35,- ) Diese Produktinformation gibt einen Überblick zum Vertragsinhalt der Hartlauer Geräteschutzprodukte. Zusammen mit den beigefügten allgemeinen Bedingungen (ABHL 2016) ergibt sich der vollständige Versicherungsvertrag. zusätzlich zum Löwenschutz STANDARD ist auch folgendes versichert: Verschleiß und Verschleißteile Diebstahl und Raub sowie Einbruchsdiebstahl aus Verkehrsmitteln Reinigung (bei einer Gerätestörung, die nicht vom Kunden behoben werden kann) Akkus und Fernbedienungen 1. Art der Versicherung Dem Hartlauer Löwenschutz liegt eine Elektronikversicherung zugrunde, mit der das gekaufte Elektronikgerät durch Bezahlung einer einmaligen Prämie gegen bestimmte Schäden, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages am Elektronikgerät eintreten, versichert ist. 2. Höhe der Prämie & was ist versichert Die Höhe der Prämie ist abhängig vom (unsubventionierten) Verkaufspreis inkl. MwSt. des zu versichernden Gerätes. Die Prämie ist einmalig bei Kauf des Elektronikgerätes zu bezahlen. Versichert ist das auf der Rechnung mit dem Löwenschutz aufgeführte Elektrogerät gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung und für Schäden durch Eigentumsdelikte, wenn sie im jeweiligen Löwenschutz laut folgender Tabelle versichert sind ( 1 und 2 ABHL 2016). Mobiltelefone, Tablets oder Geräte (mit Displays kleiner 7 ), Smartwatches, Wearables, Kaffeemaschinen, fliegende, schwimmende und fahrende Geräte sind mit den in diesen Bedingungen angeführten Geräteschutzprodukten nicht versicherbar. Den Hartlauer Löwenschutz gibt es in drei Varianten: Löwenschutz BASIC 3 Jahre für 5% vom Gerätepreis (min. 15,- ) Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehler Fall-, Sturz- und Bruchschäden sowie mechanische Gewalt VN* Bedienungsfehler VN* Feuer, Blitzschlag, Eplosion und Implosion Kurzschluss, Über- und Unterspannung Schäden durch Sturm, Hagel, Steinschlag und Frost mitverpacktes Originalzubehör ist versichert gewerbliche Nutzung möglich, wenn vom Hersteller dafür vorgesehen weltweite Deckung * VN = durch Versicherungsnehmer Löwenschutz STANDARD 3 Jahre für 10% vom Gerätepreis (min. 25,- ) zusätzlich zum Löwenschutz BASIC ist auch folgendes versichert: Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (durch Ungeschicklichkeit und witterungsbedingt) Elementarschäden (z.b. Überschwemmung) Einbruchdiebstahl (ausgenommen aus Verkehrsmitteln) Bei Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit (z.b. Fall und Sturz) und Eigentumsdelikten (Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub) kommt ein Selbstbehalt von 28%, min. 28,-, zur Anwendung. Gerätepreis ist der Hartlauer Filial-Verkaufspreis inkl. MwSt. 3. Was ist nicht versichert Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Vorsatz durch einen Dritten (außer bei versicherten Eigentumsdelikten) durch höhere Gewalt oder durch Tiere infolge unsachgemäßer Verwahrung oder infolge Gebrauchs entgegen der Vorschrift des Herstellers aus Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern innerhalb der Garantie oder Gewährleistung des Herstellers für die ein Dritter, etwa der Hersteller, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen haftet Abgesichert ist nur der unmittelbare Sachschaden an dem versicherten Gerät. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung. 4. Pflichten des Versicherungsnehmers bei Eintritt eines Schadens Der Schaden ist dem Versicherungsdienstleister unter com unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) und vor der Reparatur schriftlich zu melden. Sämtliche Informationen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, sind vollständig und wahrheitsgetreu gegenüber der Versicherung oder deren Dienstleister anzugeben. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. 5. Beginn bzw. Ende des Versicherungsschutzes und Versicherung, Vermittler, Dienstleister Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Kaufes des Elektronikgerätes und endet nach drei Jahren. Im Falle eines Totalschadens oder bei versicherten Eigentumsdelikten endet der Versicherungsschutz mit Anerkennung oder Ablehnung des Schadenersatzes. Das Versicherungsunternehmen, mit dem der Versicherungsvertrag zu Stande kommt, ist die AmTrust International Underwriters Designated Activity Company, 40 Westland Row, Dublin 2, Irland, Companies Registration Office, Company No ,
4 Die Hauptgeschäftstätigkeit der AmTrust ist der internationale Vertrieb von Sachversicherungen. Der Versicherungsvermittler ist die Hartlauer Handelsgesellschaft mbh, Stadtplatz 13, 4400 Steyr, Österreich, Firmenbuchnummer FN p, Der Versicherungsdienstleister ist die AQILO GmbH, Wurzbachgasse 20/7, 1150 Wien, Österreich, Firmenbuch Wien: FN i, Die AQILO GmbH ist von der Versicherung mit der Schadenbearbeitung beauftragt. II. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN HARTLAUER (ABHL 2016) 1 VERSICHERTE UND NICHT VERSICHERTE SACHEN Versichert sind elektronische Geräte, die bei einem Hartlauer (Online-) Shop, zeitgleich mit einem entsprechenden Hartlauer Löwenschutz versichert wurden. Nicht versichert sind Wechseldatenträger, alle Arten von Software und Daten, Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien. Mobiltelefone, Tablets oder Geräte (mit Displays kleiner 7 ), Smartwatches, Wearables, Kaffeemaschinen, fliegende sowie schwimmende und fahrende Geräte sind mit den in diesen Bedingungen angeführten Geräteschutzprodukten nicht versicherbar. 2 VERSICHERTE GEFAHREN UND SCHÄDEN Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene, plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden) und für Schäden durch Eigentumsdelikte (Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub), wenn sie im jeweiligen Löwenschutz versichert sind. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch a) Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers, b) Bedienungsfehler sowie Fall-, Sturz-, Bruchschäden und mechanische Gewalt durch den Versicherungsnehmer, c) Kurzschluss, Überspannung, Feuer, Brand, Blitzschlag, Eplosion, Implosion, d) Sturm, Frost, Hagel und Steinschlag. Beim Löwenschutz STANDARD sind zusätzlich Schäden versichert durch e) Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (durch Ungeschicklichkeit und witterungsbedingt), f) Elementarschäden (z.b. Überschwemmung), g) Einbruchdiebstahl (ausgenommen aus Verkehrsmitteln). Beim Löwenschutz EXKLUSIV sind zusätzlich Schäden versichert durch/an h) Verschleiß und Verschleißteilen, i) Diebstahl und Raub sowie Einbruchsdiebstahl aus Verkehrsmittel, j) Verschmutzung (Reinigung notwendig bei einer Gerätestörung, die nicht vom Kunden behoben werden kann), k) Akkus und Fernbedienungen. 05 Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden durch Vorsatz; durch einen Dritten (außer bei versicherten Eigentumsdelikten); durch grobe Fahrlässigkeit; durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der Vorschriften des Herstellers; für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw. haftet; durch Abnutzung oder Alterung; durch Serienfehler; durch Erdbeben und Kriege; durch Terror; die als kosmetische Schäden gelten wie z.b. Kratzer, Dellen, Farbveränderungen, usw.; durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren; durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle; durch alle Arten von Software und Daten. Diebstahl ist nicht versichert, wenn das Gerät nur kurz unbeaufsichtigt war, wenn es sich in abgelegter Kleidung oder Behältnissen befand oder in Menschenmengen und Lokalen nicht am Körper getragen wurde. Versichert ist immer nur der unmittelbare Sachschaden an der versicherten Sache. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung. 3 LEISTUNGSUMFANG Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen, insbesondere Kosten für Ersatzteile sowie Lohnkosten beim vom Versicherungsdienstleister beauftragten oder namhaft gemachten Reparaturunternehmen sowie notwendige Transportkosten. Ist das Elektronikgerät durch ein versichertes Eigentumsdelikt abhandengekommen oder wirtschaftlich nicht wiederherstellbar (Totalschaden), wird mit einem technisch gleichwertigen Ersatzgerät entschädigt. Eine Auszahlung der Entschädigung in bar ist nicht möglich. Der Versicherungswert ist der auf dem Kaufbeleg genannte Gerätepreis abzüglich 10% des Gerätepreises pro abgelaufenem Jahr. Obergrenze der Entschädigung ist der Versicherungswert, wobei bereits geleistete Entschädigungen mitgerechnet werden. Bei Schäden durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Unfall, Flüssigkeiten) oder bei Eigentumsdelikten wird die Schadenersatzleistung um den Selbstbehalt von 28%, mindestens aber 28,- inkl. MwSt., gekürzt. 4 ABSCHLUSS DER VERSICHERUNG, BEGINN, DAUER UND ENDE DES VERTRAGES; WEITERGABE DES GERÄTES Der Vertrag kommt mit dem Kauf des Elektronikgerätes bei gleichzeitiger Bezahlung der Versicherungsprämie zustande. Die Versicherungspolizze besteht aus diesen Allgemeinen Bedingungen mit der Produktinformation und der Originalrechnung über das versicherte Gerät mit dem entsprechenden Löwenschutz. Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist deutsch. Es gilt eine weltweite Deckung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Gerätekaufes, dem entsprechenden Antrag auf Versicherungsschutz und der damit verbundenen einmaligen Prämienzahlung. Der Vertrag gilt für drei Jahre Laufzeit und endet um 24:00 Uhr des letzten
5 Versicherungstages. Nach dem Eintritt eines Schadensfalles kann jede Vertragspartei den Vertrag innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht schriftlich kündigen. Versichert ist das auf der Versicherungsbestätigung oder Rechnung mit dem Schutz genannte Gerät. Der Versicherungsschutz kann mit dem Gerät weitergegeben werden, wenn dem neuen Eigentümer alle erforderlichen Unterlagen (Originalrechnung, Versicherungsbestätigung und Folder) weitergegeben werden. Mit erfolgter Entschädigung im Falle eines Totalschadens, Gerätetausches oder von Eigentumsdelikten endet der Vertrag. Das defekte Elektronikgerät und das im ursprünglichen Lieferumfang enthaltene Zubehör gehen in das Eigentum des Versicherers über. 5 OBLIEGENHEITEN VOR UND IM VERSICHERUNGSFALL; KEINE LEISTUNGSPFLICHT Der Versicherungsnehmer hat das versicherte Gerät auch während des Transportes ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen. Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherungsdienstleister unter den Schadetritt unverzüglich, spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme und vor jeder Reparatur anzuzeigen; dem Versicherungsdienstleister unverzüglich jede Auskunft in Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten; vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen; bei Eigentumsdelikten diese unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und eine Abschrift des polizeilichen Protokolls der Schadenmeldung beizufügen. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach 5, so ist der Versicherer leistungsfrei. Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer oder seine Bevollmächtigten arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht oder den Schaden vorsätzlich herbeiführt. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Versicherungsschutz besteht nur, falls nicht durch eine andere Versicherung Versicherungsschutz gegeben ist. 6 WIDERRUFSRECHT UND WIDERRUFSFOLGEN Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich an die AQILO GmbH, Wurzbachgasse 20/7, 1150 Wien, Österreich, kontakt@aqilo.com, zu richten. Ein wirksamer Widerruf hat zur Folge, dass der Versicherungsschutz endet und die gezahlte Prämie rückerstattet wird, wenn kein Schaden eingetreten ist. 7 BESCHWERDEN, ZUSTÄNDIGES GERICHT UND ANZUWENDENDES RECHT Beschwerden können an die AQILO GmbH, Homepage: kontakt@aqilo.com 05 oder an die Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht Österreich, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien, Homepage: gerichtet werden. Gerichtsstand ist Wien. Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht.
6 WICHTIGE ADRESSEN: Homepage & Schadenmeldung: Schadenkorrespondenz: Informationen & Beschwerden & Widerruf: Alle Gerätepreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Alle Versicherungsprämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer. Druckfehler und Prämienänderungen vorbehalten. Copyright Aqilo GmbH Stand
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