Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz

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1 Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Stand: Juni 2015 In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Mindestlöhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns sind bis längstens bis erlaubt. Die von den Tarifpartnern ausgehandelten Mindestlöhne für einzelne Branchen können jeweils über eine Verordnung auf ihre gesamte Branche erstreckt werden. Diese Mindestlöhne sind dann für alle Arbeitgeber in der jeweiligen Branche bindend. In 17 Branchen mit gut 4,6 Millionen Beschäftigten gelten Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Mindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn. Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 4 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,86 8,86 8,86 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Zeitarbeit) ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bis ,80 8,20 8, bis ,00 8,50 8,50 Aus- und Weiterbildung ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 4 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,35 12,50 13,35 Baugewerbe ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals 1997 nach 4 Arbeitnehmerentsendegesetz Werker / Maschinenwerker bis ,15 10,75 11, bis ,25 11,05 11, bis ,30 11,30 11,30 Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer bis ,20 10,75 14, bis ,45 11,05 14, bis ,70 11,30 14,55 1

2 Dachdeckerhandwerk ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals 1997 nach 4 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,85 11,85 11,85 Elektrohandwerk (Montage) ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals 1997 nach 5 Tarifvertragsgesetz bis ,10 9,35 9,35 Fleischwirtschaft ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 4 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,00 8,00 8, bis ,60 8,60 8, bis ,75 8,75 8,75 Friseurhandwerk ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 5 Tarifvertragsgesetz und ab dem erstreckt nach 7 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,00 7,50 7, bis ,50 8,50 8,50 Gebäudereinigung ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 4 Arbeitnehmerentsendegesetz u.a. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten bis ,55 8,50 9,55 u.a. Glas- und Fassadenreinigung bis ,65 10,63 12,65 2

3 Geld- und Wertdienste ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 7 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,83 bis 15,29 9,06 bis 10,92 9,06-10, bis ,11 bis 15,73 9,33 bis 11,24 9,33 bis 11,24 Erläuterungen Mobile Dienstleistungen (Geld und Werttransport) Bundesland ab ab Baden-Württemberg, Bayern 13,98 14,38 Bremen, Hamburg, Hessen 13,66 14,06 Niedersachsen 14,41 14,83 Nordrhein-Westfalen 15,29 15,73 Rheinland-Pfalz, Saarland 12,56 12,92 Schleswig-Holstein 11,47 11,80 Ost (einschl. Berlin) 10,92 11,24 Stationäre Dienstleistungen (Geldbearbeitung) Bundesland ab ab Baden-Württemberg, Bremen, 12,01 12,36 Hamburg, Niedersachsen Bayern, Hessen, Nordrhein- 12,56 12,92 Westfalen Rheinland-Pfalz, Saarland, 9,83 10,11 Schleswig-Holstein Ost (einschl. Berlin) 9,06 9,33 Gerüstbauerhandwerk ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 4 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,50 10,50 10,50 Land-, Forstwirtschaft, Gartenbau ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 7 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,40 7,20 7, bis ,00 7,90 7, bis ,60 8,60 8, bis ,10 9,10 9,10 3

4 Maler- und Lackiererhandwerk ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 4 Arbeitnehmerentsendegesetz ungelernte Arbeitnehmer bis ,00 10,00 10, bis ,10 10,10 10,10 gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) bis ,80 10,90 12, bis ,10 11,30 12,90 Pflegebranche ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 11 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,40 8,65 9, bis ,75 9,00 9, bis ,20 9,50 10,20 Schornsteinfeger (7.500 Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 5 Tarifvertragsgesetz ,78 12,78 12,78 Textil- und Bekleidungsindustrie ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 7 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,50 7,50 7, bis ,50 8,25 8, bis ,50 8,75 8,75 ab ,50 min. 8,75 min. 8,75 Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 4 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,50 8,00 8, bis ,75 8,75 8,75 4

5 Ausgelaufene Verordnungen: Bergbauspezialarbeiter Steinkohlebergwerke (2.500 Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 4 Arbeitnehmerentsendegesetz Werker / Hauer bis ,92 11,92 11,92 Hauer / Facharbeiter mit Spezialkenntnissen bis ,24 13,24 13,24 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ( Beschäftigte) Allgemeinverbindlichkeit erstmals nach 4 Arbeitnehmerentsendegesetz bis ,25 10,66 11,25 Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Mindestlohn: Gesetze, Verordnungen, Übersichten Informationen zu Mindestlohn und Lohnuntergrenzen beim Zoll Die Beschäftigtenzahlen beruhen überwiegend auf amtlicher Statistik bzw. den Angaben der antragstellenden Tarifvertragsparteien, sofern diese insbesondere im Rahmen von Sozialkassenverfahren Beschäftigtenzahlen nachweisen. Da keine Meldepflicht hinsichtlich der Lohn-Eingruppierungen besteht, gibt es keine Zahlen, wie hoch der Anteil der Mindestlohnbezieher in den jeweiligen Branchen ist. Hinweis: Diese Übersicht stellt lediglich eine Arbeitshilfe dar. Alle Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert. Eine Haftung kann nicht übernommen werden. 5

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