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1 Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Pädagogisches Institut der Bildungsberatung International Übersicht über das Schulsystem (Stand: September 2011) 1. Das Schulsystem in Bayern Allgemeine Informationen Der Unterricht findet in der Regel am Vormittag statt. In manchen Schulen gibt es auch Mittagsund Nachmittagsbetreuung (mittlerweile existieren auch einige Ganztagsschulen). In Bayern ist das Schulsystem dreigliedrig, d. h. es teilt sich ab einem bestimmten Alter in (drei) verschiedene Schularten auf. Bis zur 4. Klasse besuchen alle Kinder die Grundschule. Dann gehen sie auf die Hauptschule/Mittelschule (5. bis 9. Klasse bzw. bis 10. Klasse), auf das Gymnasium (5. bis 12. Klasse) oder auf die Realschule (5. bis 10. Klasse). Die Hauptschule/Mittelschule wird nach der 9. Klasse entweder durch den erfolgreichen Hauptschulabschluss oder nach einer besonderen Prüfung durch den qualifizierenden Hauptschulabschluss ( Quali ) abgeschlossen. Nach dem Besuch der 10. Klasse ( Mittlere- Reife-Klasse M-10 ) kann der mittlere Schulabschluss ( Mittlere Reife ) erworben werden. Mittelschulen sind Hauptschulen, die allein oder im Verbund mit anderen ein Angebot, dass zum mittleren Schulabschluss führt; ein Ganztagsangebot und die drei berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales haben In München haben sich alle Hauptschulen zu Mittelschulverbünden zusammengeschlossen. Das Gymnasium führt zur Allgemeinen Hochschulreife ( Abitur ), die den Zugang zu allen Hochschulen und Universitäten ermöglicht. Nach der 4. Klasse Grundschule kann man in die Realschule übertreten (5. bis 10. Klasse). Sie führt zum mittleren Schulabschluss ( Mittlere Reife ). Danach kann man eine Berufsausbildung machen oder (bei bestimmten Noten) 2 Jahre die Fachoberschule (FOS) besuchen, deren Abschluss den Zugang zu den Hochschulen für angewandte Wissenschaft (FH früher: Fachhochschulen) ermöglicht (und bei guten Leistungen nach einem dritten Jahr, der FOS 13, den Zugang zu Universitäten), oder nach Berufsausbildung oder (5-jähriger einschlägiger) Berufstätigkeit 2 Jahre lang (mit Vorstufe 3 Jahre) die Berufsoberschule (BOS) besuchen, die den fachgebundenen Zugang zu den Universitäten ermöglicht. Für Schülerinnen und Schüler, die sich nach der 4. Klasse noch nicht sicher sind, welche Schulart für sie die richtige ist, gibt es in einer Schule in München (hauptsächlich für Schülerinnen und Schüler aus der Umgebung dieser Schule) die Orientierungsstufe, welche die 5. und 6. Klasse umfasst, wonach dann die Entscheidung zwischen den drei Schularten getroffen wird (Quiddestr. 4, München, Tel , Fax ). Daneben existiert in München noch eine Gesamtschule, die die Schularten Hauptschule/Mittelschule, Gymnasium und Realschule in sich vereinigt (Freudstr. 15, München, Tel , Fax ). Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auch noch in höheren Klassen die Schulart zu wechseln. Außerdem stehen verschiedene Wege offen, um nach erfolgreichem Durchlaufen einer Schulart einen Abschluss einer anderen Schulart zu erreichen (etwa die Mittlere Reife nach dem Hauptschulabschluss oder das Abitur nach der Mittleren Reife). Letzteres ist auch nach Berufsausbildung oder Berufstätigkeit auf dem so genannten Zweiten Bildungsweg möglich. Unterrichtszeit Dreigliedriges Schulsystem Hauptschule/ Mittelschule Gymnasium Realschule Orientierungsstufe Gesamtschule Wechsel der Schulart Nachholen von Schulabschlüssen Bildungsberatung International, Goethestr. 53, München Telefon: (+49/89) Fax: Haltestelle: Goetheplatz: U 3 und U 6 Internet: Haltestelle: Beethovenplatz: Bus 58 schulberatung-international@muenchen.de

2 Ein Kind muss 9 Jahre eine Schule mit Vollzeitunterricht ( Vollzeitschulpflicht ), also normalerweise 5-mal die Woche vormittags, besuchen. Daran schließen sich in der Regel 3 Jahre Berufsschulpflicht an (eine Berufsschule wird in der Regel als Teil einer Berufsausbildung, die die meiste Zeit in einem Betrieb stattfindet, besucht). Die Berufsschulpflicht gilt auch als erfüllt, wenn man den mittleren Schulabschluss erreicht hat z.b. durch den erfolgreichen Besuch einer 10. Klasse Gymnasium, Realschule oder Hauptschule/Mittelschule (wenn danach keine Berufsausbildung begonnen wird). Die Berufsschulpflicht dauert längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Schulpflicht Eltern können und sollen sich aktiv am schulischen Leben beteiligen, indem sie die Sprechstunden der Lehrerinnen und Lehrer besuchen und sich dort über die schulische Entwicklung ihres Kindes informieren, indem sie an Elternabenden teilnehmen, indem sie sich am Elternbeirat beteiligen. Auf diese Weise können die Eltern sowohl etwas für eine gute Schulausbildung ihres Kindes tun und somit die späteren beruflichen Chancen verbessern als auch selber die Gestaltung des schulischen Lebens mit beeinflussen. Rolle der Eltern in der Schule Im Bereich von öffentlichen (nicht von privaten) Grundschulen (1. 4. Klasse) und Hauptschulen/Mittelschulen ( Klasse) muss in der Regel die Schule besucht werden, die für den Wohnort zuständig ist. München ist in Schulbezirke ( Sprengel ) eingeteilt. In begründeten Fällen können auf Antrag ( Gastschulantrag ) Ausnahmen gemacht werden, beispielsweise wenn der Besuch einer Volksschule mit Tagesheim notwendig ist. Schulsprengel Hochschulreife Gymnasium Mittlerer Schulabschluss Real-- schule Grundschule Hauptschulabschluss Hauptschule /Mittel schule Förderschule Grafik Schulsystem (stark vereinfacht) Kindergarten 2

3 2. Schulanmeldung Einschulung Grundschule Im April jeden Jahres findet die Schulanmeldung für schulpflichtige Kinder statt. Wer vor dem 30. September 6 Jahre alt wird, ist für das Mitte September beginnende Schuljahr schulpflichtig. Auch Kinder, die bis zum 31. Dezember 6 Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden. Dabei ist nicht wie bei der vorzeitigen Einschulung (siehe unten) ein Gutachten notwendig (die Schulfähigkeit wird wie bei der normalen Einschulung nur im Zweifelsfall überprüft). Alle Eltern mit schulpflichtigen Kindern werden angeschrieben. Bei der Schulanmeldung muss das Kind mitkommen und die Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden. Die Schule beginnt dann jeweils Mitte September nach den Sommerferien. Was das Kind zum Schulanfang braucht, erfahren die Eltern beim ersten Elternabend, der meist im Juni oder Juli abgehalten wird (die Bücher werden in der Regel von der Schule gestellt die Eltern müssen sie nicht kaufen). Wenn das Kind am 31. Dezember noch nicht 6 Jahre alt ist, kann das Kind auf Antrag des Erziehungsberechtigten (in der Regel der Eltern) vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, falls aufgrund der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Der Antrag wird bei der Schulanmeldung an der zuständigen Schule (Sprengelschule) gestellt. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig, das die Schule erstellt. Einschulung Zeitpunkt schulpflichtiges Alter (schulpflichtig und schulpflichtig auf Antrag) Schulanmeldung Schuljahresbeginn Vorzeitige Anmeldung an der Grundschule Wenn von einem Kind, das schulpflichtig ist, aufgrund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann (diese Entscheidung kann auch, wenn das Kind die erste Klasse schon besucht, noch bis zum 30. November getroffen werden), kann das Kind um ein Jahr zurückgestellt werden, d. h. es besucht die Schule erst ein Jahr später. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet darüber, nachdem sie bzw. er die Eltern dazu gehört hat. Bei der Einschulung stehen ausländischen Kindern folgende Alternativen zur Auswahl: Die Regelklasse: die normale Klasse in der Grundschule, die auch ausländische Kinder, die ausreichend Deutsch sprechen, zusammen mit deutschen Kindern in der Regel besuchen. Es gibt in München eine Vielzahl von privaten Schulen, deren Besuch meist Geld kostet. Darunter befinden sich auch internationale Schulen, deren Unterrichtssprache Griechisch, Französisch, Japanisch, Hebräisch und auch Englisch ist. Die Förderschule: die Schule für Kinder, die aus psychischen oder physischen Gründen einer besonderen Förderung bedürfen (nicht aber für Kinder, die nur wegen mangelnder Deutschkenntnisse keine Regelklasse besuchen können!). Die Diagnose- und Förderklassen: die Klassen für jene Kinder, die bei der Einschulung in der Entwicklung noch nicht so weit sind oder in bestimmten Bereichen Defizite und Leistungsstörungen haben. Nach spätestens 3 Jahren der Diagnose und der Förderung wird entschieden, ob die Kinder in eine Regelklasse der Grundschule oder in eine Förderschule gehen. Die Deutschförderklasse: die Klasse für Kinder, die nicht genug Deutsch sprechen, um den Unterricht ohne intensive Förderung in einer Regelklasse folgen zu können. Die Schüler/innen der Deutschförderklassen werden bis zu 14 Wochenstunden separat unterrichtet (im Rahmen des grundlegenden Unterrichts, also Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht), während sie die restlichen Schulstunden mit ihren deutschsprachigen Mitschüler/innen in ihrer parallel geführten Stammklasse (Kooperationsklasse) verbringen. Ist an der Sprengelschule keine Deutschförderklasse eingerichtet, wird die Schülerin bzw. der Schüler über Intensiv- und Förderstunden ( Deutschförderkurse ) zusätzlich gefördert (eine Zuweisung in eine andere Schule mit Deutschförderklassen ist in begründeten Einzelfällen möglich). Die Schüler/innen sollen spätestens nach zwei Schuljahren mit größeren Erfolgsaussichten am Unterricht in den Regelklassen teilnehmen können Darüber hinaus wird ein Vorkurs Deutsch mit 240 Stunden (die Hälfte im Kindergarten, die Hälfte in der Grundschule) den Kindern angeboten, bei denen eine Sprachstandserhebung gut ein Jahr vor der Einschulung (zwischen Januar und Juni im Jahr vor der Einschulung) fehlende oder geringe Deutschkenntnisse feststellt. Zurückstellung (d.h. Verschiebung der Einschulung um ein Jahr) Alternativen bei der Einschulung: Regelklasse Internationale Schulen Förderschule (nicht für Kinder, die nur Deutschdefizite haben) Diagnose- und Förderklassen Deutschförderklasse (früher: Deutschlerngruppe bzw. Sprachlernklasse) Vorkurs Deutsch 3

4 Für Kinder, die Defizite in der deutschen Sprache aufweisen, können zusätzlich zum normalen Unterricht Deutschförderkurse eingerichtet werden. Außerdem werden auch besondere Klassen, sog. Übergangsklassen (siehe Seite 7) angeboten, in denen ausländischen Kindern die deutsche Sprache beigebracht wird. Die Grundschule (Regelklasse) ist die gemeinsame Schule für alle Kinder, die ausreichend die deutsche Sprache beherrschen. Sie dauert 4 Jahre. Sie vermittelt die Grundlagen für die weitere schulische Laufbahn, die sich dann je nach Neigung und Begabung in verschiedene Wege ausdifferenziert. Deutschförderkurse Übergangsklassen Grundschule Regelklasse 4

5 3. Übertritt in eine Eingangsklasse des Gymnasiums oder der Realschule In der vierten Klasse der Grundschule erfolgt eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Schullaufbahn des Kindes. Das Übertrittszeugnis, das Anfang Mai gegeben wird, (bzw. ein Probeunterricht an der betreffenden Schulart) entscheidet darüber, ob das Kind die Hauptschule/Mittelschule (5. 9. Klasse bzw. 10. Klasse), das Gymnasium ( Klasse) oder die Realschule ( Klasse) besucht. Wer die Altersgrenze nicht überschritten hat (d. h. am vor Beginn des Schuljahrs noch nicht 12 Jahre alt ist) und im Übertrittszeugnis als geeignet für den Bildungsweg des Gymnasiums bzw. der Realschule beurteilt wird, kann nach der 4. Klasse Grundschule (oder auch nach der 5. Klasse Hauptschule/Mittelschule, siehe nächste Seite) die 5. Klasse Realschule bzw. Gymnasium (Eingangsklasse) besuchen. Zum Eintritt in das Gymnasium bzw. die Realschule wird ein Übertrittszeugnis (mit den Noten in Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht) benötigt, das alle Schülerinnen und Schüller im Mai bekommen. Bei einem Durchschnitt von 2,33 kann man das Gymnasium besuchen, bei einem Durchschnitt von 2,66 die Realschule, sonst die Hauptschule/Mittelschule. Wenn im Übertrittszeugnis die Eignung für die Schulart, die man besuchen will, nicht ausgesprochen wird, kann man Ende Mai an drei Tagen in der betreffenden Schulart einen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik besuchen (erforderliche Noten für den Übertritt dort: mindestens einmal 3 und einmal 4; bei zweimal 4 Entscheidung der Eltern) Übertritt von der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse Gymnasium oder Realschule Bei einem Durchschnitt im Übertrittszeugnis aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in der 4. Klasse Grundschule von: 2,33 oder besser Eignung für Gymnasium (z.b. 2, 2 und 3) 2,66 oder besser (z.b. 2, 3 und 3) 3,00 oder schlechter (z.b. 3, 3 und 3) a) b) möglich: möglich: Eignung für Realschule Probeunterricht an Gymnasium in Deutsch und Mathematik: Bestanden bei Noten 3 und 4 (bzw. 4 und 3) Gymnasium Noten 4 und 4 Eltern entscheiden (ggf. Gymnasium) Noten schlechter als 5 und 4 Realschule Eignung für Hauptschule/Mittelschule Probeunterricht an Realschule in Deutsch und Mathematik: Bestanden bei Noten 3 und 4 Realschule Noten 4 und 4 Eltern entscheiden (ggf. Realschule) Noten 5 und 4 oder schlechter Hauptschule/Mittelschule Probeunterricht an Gymnasium in Deutsch und Mathematik: Bestanden bei Noten 3 und 4 Gymnasium Noten 4 und 4 Eltern entscheiden (ggf. Gymnasium) Noten 5 und 4 oder schlechter Hauptschule/Mittelschule (oder Nachtermin Probeunterricht Realschule) 5

6 Der Übertritt an die 5. Klasse Gymnasium oder Realschule ist auch nach der 5. Klasse Hauptschule/Mittelschule noch möglich. Dabei ist in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis ein Durchschnitt von 2,0 für das Gymnasium und ein Durchschnitt von 2,5 für die Realschule erforderlich. Bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache oder Aussiedlerschülern, die nicht bereits seit der 1. Klasse eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einem Notendurchschnitt von 3,33 die Eignung für das Gymnasium bzw. die Realschule ausgesprochen werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen (z.b. 3, 3 und 4). Für ausländische Schülerinnen und Schüler, die für das Gymnasium geeignet sind, aber noch Defizite in der deutschen Sprache haben, wird besonders in den Eingangsklassen an einigen Gymnasien Deutschfördermaßnahmen in kleinen Gruppen angeboten dies ist z.b. an folgenden Schulen der Fall: Städtisches Adolf-Weber-Gymnasium, Kapschstr. 4, 80636, Tel (5. Klasse Teilung der Klassen im Deutschunterricht, außerdem in der 6. Klasse zusätzlicher Deutschförderunterricht) Staatliches Dante-Gymnasium, Wackersberger Str. 61, München, Tel (in Klasse 6,. 7, 8 und 9 Deutschförderung durch Studierende im Rahmen des Projekts der Mercator-Stiftung; außerdem Sprachbegleitung in Klasse 5 mit zusätzlichen Projekten im Fach Natur und Technik sowie ein Angebot einer Geographie-Lehrkraft) Städtisches Elsa-Brändström-Gymnasium Ebenböckstr. 1, München, Tel (Förderunterricht Deutsch insbesondere in Klasse 5 und 6)) Staatliches Gymnasium Fürstenried (West) Engadiner Str. 1, München, Tel (Förderunterricht Deutsch mit 4 Wochenstunden jeweils um 7.00 Uhr viermal die Woche) Staatliches Gisela-Gymnasium Arcisstr. 65, München, Tel (Wahlunterricht Sprachbegleitung in der 5. Klasse mit 1-2 Zusatzstunden in der Woche) Städtisches Lion-Feuchtwanger-Gymnasium Freiligrathstr. 71, München, Tel (5. und 6. Klasse spezielle Förderung durch Teilung der Klassen im Deutschunterricht, außerdem mit Unterstützung der Mercator-Stiftung Deutschförderung durch Studierende) Staatliches Michaeli-Gymnasium Hachinger-Bach-Str. 25, München, Tel (Deutschförderung durch Studierende im Rahmen des Projekts der Mercator-Stiftung) Staatliches Gymnasium München Moosach Gerastr. 6, München, Tel (besondere Förderung in den Klassen 5, 6 und 7 mit eigenem Deutschunterricht und zusätzlichen Förderstunden) Staatliches Rupprecht-Gymnasium, Albrechtstr. 7, München, Tel (3 Wochenstunden Deutschförderung für Kinder der 5. Klasse, z.t. auch der 6. Klasse) Städtisches Sophie-Scholl-Gymnasium Karl-Theodor-Str. 92, München, Tel (Deutschförderung durch Studierende im Rahmen des Projekts der Mercator-Stiftung) Staatliches Werner-von-Siemens-Gymnasium Quiddestr. 4, München, Tel (Teilung der Klasse 5 und 6 in Deutsch) Städtisches Willi-Graf-Gymnasium Borschtallee 26, München, Tel (Deutschförderung durch Studierende im Rahmen des Projekts der Mercator-Stiftung) Übertritt von der 5. Klasse Hauptschule/ Mittelschule in die 5. Klasse Gymnasium oder Realschule Notenbonus für ausländische Schülerinnen und Schüler Deutschförderung an Gymnasien 6

7 Für ausländische Schülerinnen und Schüler, die für die Realschule geeignet sind, aber noch Defizite in der deutschen Sprache haben, werden besondere Klassen mit intensiver Deutschförderung und vermehrtem Unterricht in Englisch und im Profilfach der Wahlpflichtfächergruppe an folgender Realschule angeboten: Städtische Carl-von-Linde-Realschule Ridlerstr. 26, München, Tel Klassen mit intensiver Deutschförderung an der Carl-von- Linde-Realschule 7

8 4. Seiteneinsteiger (Personen, die neu in Deutschland sind und nicht von Anfang an hier die Schule besucht haben) Für Kinder und Jugendliche, die erst später in das bayerische Schulsystem einsteigen, da sie ihre ersten Schuljahre im Ausland die Schule besucht haben, gibt es einige Übergangshilfen und Sonderregelungen: Die Übergangsklasse ist eine Klasse für Kinder und Jugendliche, die neu in Deutschland sind und nicht genug Deutsch sprechen, um dem Unterricht in einer Regelklasse folgen zu können. Die Klassen sollen nach einer Phase des intensiven Spracherwerbs den Übergang (daher der Name) in eine Regelklasse ermöglichen. In Übergangsklassen sind ausländische Schüler verschiedener Nationalitäten zusammengefasst. Der Erwerb der deutschen Sprache steht im Vordergrund. Deshalb werden 10 Wochenstunden Deutsch als Zweitsprache unterrichtet. Wegen der geringen und verschiedenen Deutschkenntnisse der Schüler/innen kann der Unterricht in den anderen Fächern nur in geringerem Umfang als in einer Regelklasse erfolgen. Der Besuch einer Übergangsklasse sollte maximal 2 Jahre dauern. Eine frühere Überweisung in eine Regelklasse ist möglich, wenn die Deutschkenntnisse dafür ausreichen (etwa nach einem Jahr). Begleitender Deutschunterricht am Nachmittag kann besonders für ältere Schüler/innen dazu beitragen. Ziel ist der Übergang in eine Regelklasse. Durch den erfolgreichen Besuch der Übergangsklasse 9 wird nicht automatisch ein erfolgreicher Hauptschulabschluss erreicht; doch werden leistungsstarke Schüler/innen darauf vorbereitet an einer Prüfung teilzunehmen, um den erfolgreichen Hauptschulabschluss (oder gar den Quali ) zu erreichen. Wenn man neu nach Deutschland kommt und vollzeitschulpflichtig ist (also bis ca. 15 Jahre), muss man sich in jedem Fall bei der zuständigen Sprengelschule d. h. der für den jeweiligen Schulbezirk ( Sprengel ), in dem man wohnt, verantwortlichen Schule anmelden und dann ggf. eine Überweisung in eine Übergangsklasse beantragen. Die zuständige Sprengelschule erfahren Sie bei der Bildungsberatung International (Goethestr. 53, Tel oder oder ) oder beim Staatlichen Schulamt (Telefon ) bzw. im Internet unter bzw. Verantwortlich für die Übergangsklassen ist das Staatliche Schulamt. Außerdem gibt es Deutschförderklassen (auch Deutschlerngruppen oder früher Sprachlernklassen genannt; siehe Seite 3) auch für die 9. Klasse. In den ersten beiden Schulbesuchsjahren (bis zur 9. Klasse) werden Leistungen im Fach Deutsch bei der Entscheidung, ob man das Schuljahr bestanden hat oder die Klasse wiederholen muss, nicht angerechnet. (Dies gilt für: Hauptschule/Mittelschule, Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule.) Wer nach Deutschland kommt, hier Realschule oder Gymnasiums besuchen will, kann dies, wenn er 1. genug Deutsch spricht und 2. von seinen schulischen Leistungen (Noten) her für diese Schulen geeignet ist. Wer noch nicht genug Deutsch spricht, sollte zuerst eine Übergangsklasse oder, wenn er dafür zu alt ist, einen Deutschkurs (wer vor dem 30. Juni 15 Jahre alt geworden ist, kann im kommenden Schuljahr, das Mitte September beginnt, nicht mehr die Hauptschule/Mittelschule besuchen) besuchen. Das Gastschulverhältnis in Realschulen und Gymnasien gibt neu zugezogenen Ausländerund Aussiedlerkindern die Möglichkeit, erst einige Zeit (ein halbes bis ein ganzes Jahr) als Gast am Unterricht teilzunehmen, bis eine Prüfung über die endgültige Aufnahme als reguläre/r Schüler/in entscheidet. Bei der Aufnahme gelten Altersgrenzen. Für Realschule und Gymnasium gilt folgende Formel: Alter, das nicht erreicht sein darf (Stichtag 30. Juni) = Klassenstufe + 7 (für die Aufnahme in die 5. Klasse darf man z. B. noch nicht 12 Jahre sein etc.). Doch kann der Direktor der Schule hier auch eine Ausnahme machen, insbesondere wenn das höhere Alter daran liegt, dass die Schülerin oder der Schüler wegen mangelnder Deutschkenntnisse Zeit verloren hat. Übergangsklassen Dauer Zielsetzung Anmeldung Deutschförderklassen Nicht-Anrechnung von Deutsch in den ersten zwei Schulbesuchsjahren Gymnasium Realschule Gastschulverhältnis Altersgrenze 8

9 Eine der zwei bzw. drei am Gymnasium unterrichteten Fremdsprachen kann ab der 7. Klasse durch die Muttersprache ersetzt werden, wenn im Herkunftsland kein Unterricht in dieser Sprache besucht wurde (bzw. dieser Unterricht nur sehr kurz bzw. unzureichend war). Die Muttersprache wird nicht an der Schule unterrichtet, sondern nur zweimal im Jahr geprüft. Entsprechendes gilt für das Fach Englisch in der Realschule ab der 8. Klasse. Wer zu alt ist, um für die Hauptschule/Mittelschule und die Übergangsklasse in Frage zu kommen (aber nicht genug Deutsch kann, um eine andere Schule zu besuchen, bzw. dafür nicht geeignet ist), kann einen Deutschkurs besuchen; hier bieten sich die vom Staat z.t. finanzierten Integrationskurse, insbesondere hier die speziellen Jugendkurse an der Münchner Volkshochschule (Deutsch, Migration und Integration, Landwehrstr. 46, Tel ), an; an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen (z.b. Berufsvorbereitungsjahr an der Berufsschule, durch die der erfolgreiche Hauptschulabschluss erworben werden kann); sich in einem Kurs auf einen Schulabschluss (z. B. Hauptschulabschluss) vorbereiten (z.b. Münchner Volkshochschule, Grundbildung und Schulabschlüsse, Schwanthalerstr. 40, München, Tel , Deutsch. Migration und Integration, Landwehrstr. 46, Tel ). Wer im Ausland die Schule bis zur 9. Klasse besucht hat, dem wird in der Regel der Hauptschulabschluss anerkannt. Wer die 10. Klasse erfolgreich abgeschlossen hat und in etwa die gleichen Fächer wie in der deutschen Realschule besucht hat (insbesondere eine Fremdsprache, meist Englisch), dem wird der mittlere Schulabschluss ( Mittlere Reife ) anerkannt (mit dem man bei bestimmten Noten bzw. über eine Aufnahmeprüfung die Fachoberschule besuchen kann, die in zwei Jahren zur Fachhochschulreife führt). Die Anerkennung geschieht in der Zeugnisanerkennungsstelle, Pündterplatz 5, München, Tel Dort bekommt man auch die Anerkennung für ein Studium an einer deutschen Hochschule (dafür ist in manchen Fällen 1 Jahr Studienkolleg als Vorbereitung nötig). Fremdsprachenregelung Angebote für Jugendliche, die für die Hauptschule/Mittels chule zu alt ist Anerkennung ausländischer Zeugnisse (Zeugnisanerkennungsstelle) 9

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