Kapitel 4. Fondsgebundene Lebensversicherungen ohne Garantie und Indexgebundene Lebensversicherungen. Dr. Alexander Kling apl. Prof. Dr.

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1 Kapitel 4 Fondsgebundene Lebensversicherungen ohne Garantie und Indexgebundene Lebensversicherungen Dr. Alexander Kling apl. Prof. Dr. Jochen Ruß

2 Kapitel 4 Agenda Fondsgebundene Lebensversicherungen Funktionsweise Kostenkalkulation Fortschreibung Indexgebundene Lebensversicherungen 2 November 2014 Kapitel 4

3 Fondsgebundene Lebensversicherungen Funktionsweise Grundlage: 54b VAG (1) Soweit Lebensversicherungsverträge Versicherungsleistungen in 1. Anteilen an einem Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird, 2. von einer Investmentgesellschaft ausgegebenen Anteilen oder 3. für das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft zugelassenen Werten, ausgenommen Geld, vorsehen, sind die Bestände der hierfür zu bildenden Abteilung des Sicherungsvermögens (Anlagestock) in den betroffenen Werten anzulegen. (2) Soweit Lebensversicherungsverträge Versicherungsleistungen direkt an einen Aktienindex oder an andere als die in Absatz 1 genannten Bezugswerte binden, ist für jede Anlageart ein Anlagestock zu bilden. Die Bestände dieser Anlagestöcke sind anzulegen in Anteilen, die den Bezugswert darstellen, oder, sofern keine Anteile gebildet werden, in Vermögenswerten, die denjenigen Werten entsprechen, auf denen der besondere Bezugswert beruht und die ausreichend sicher und veräußerbar sind. (3) 54 findet für die Bestände der in den Absätzen 1 und 2 genannten Anlagestöcke keine Anwendung. Schließen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Versicherungsleistungen jedoch eine garantierte Mindestleistung ein, so ist auf die Anlagen, die zur Bedeckung der dafür erforderlichen zusätzlichen versicherungstechnischen Rückstellungen dienen, 54 anzuwenden. 3 November 2014 Kapitel 4

4 Fondsgebundene Lebensversicherungen Funktionsweise Das bedeutet: Im Gegensatz zu klassischen Lebens- und Rentenversicherungen: mit kollektiver Kapitalanlage Höchstrechnungszinssatz, welcher (in Verbindung mit vorgeschriebener Kalkulation der Rückkaufswerte) de facto einem Garantiezins entspricht. Zur Sicherstellung dessen, muss der Versicherer die Vorschriften der Anlageverordnung erfüllen. (Kapitalanlagerisiko beim Versicherer) gibt es bei Fondspolicen: individuelle Kapitalanlage keine Garantie, sondern das Deckungskapital schwankt mit der Wertentwicklung der gewählten Kapitalanlage (im Folgenden Fonds genannt es sind grundsätzlich auch andere Kapitalanlagen denkbar) (Kapitalanlagerisiko beim Versicherungsnehmer) Bilanzierung beim Versicherer (Aktivseite) stets zum Marktwert 54b (3) VAG lässt ausdrücklich auch zu, dass der Versicherer eine Garantie ausspricht (z.b. eine Mindestleistung, die selbst dann bezahlt wird, wenn die gewählten Fonds schlecht performen). Unter Umständen kann das zu zusätzlichen Rückstellungen führen Vgl. so genannte Herde Reserve 4 November 2014 Kapitel 4

5 Fondsgebundene Lebensversicherungen Funktionsweise Der Versicherer bietet ein so genanntes Fondsuniversum an. Der Kunde wählt aus diesem Fondsuniversum einen oder mehrere Fonds aus. Falls mehrere: Zusätzlich Vorgabe eines Mischungsverhältnisses z.b. 40% Fonds A, 60% Fonds B Die Sparbeiträge des Kunden (d.h. die bezahlten Bruttobeiträge abzgl. Kosten, die vom Beitrag entnommen werden) werden in den oder die gewählten Fonds investiert. in obigem Beispiel, (Annahme: 100 Monatsbeitrag, 10% beta-kosten, keine weiteren Kosten): Jeden Monat 40% von 90 also 36 in Fonds A und 60% von 90 also 54 in Fonds B Das Deckungskapital entwickelt sich mit der Wertentwicklung der Fonds. Wenn beispielsweise im ersten Monat Fonds A um 10% fällt und Fonds B um 20% steigt, dann besitzt der Kunde unmittelbar vor Bezahlung des 2. Monatsbeitrags gerade 36*0,9 + 54*1,2 = 97,20 Dies nennt man retrospektive Kalkulation. Die Deckungsrückstellung (intuitiv: Guthaben des Kunden) wird nicht prospektiv sondern über die retrospektive, historische Entwicklung der Kapitalanlagen bestimmt. 5 November 2014 Kapitel 4

6 Fondsgebundene Lebensversicherungen Funktionsweise Fondsuniversum starke Unterschiede zwischen verschiedenen Anbietern, je nach Vertriebsweg, Philosophie und Konzernstruktur von sehr preiswert aber nur passive Fonds bis über 100 Fonds in der Regel für unerfahrene Anleger: Gemanagte Varianten oder Dachfonds; konservativ, neutral, spekulativ für erfahrene Anleger: Aktienfonds verschiedener Regionen, Branchen und Anbieter sowie Renten- und Geldmarktfonds eventuell zusätzlich: Garantiefonds (hierzu später mehr) Lebensphasenkonzepte systematische und automatische Reduktion des Risikos gegen Vertragsende optionale Lebensphasenkonzept oft für gutes Produktrating erforderlich Shift/Switch Marktüblich: Mehrere Shift/Switch-Transaktionen pro Jahr gebührenfrei. 6 November 2014 Kapitel 4

7 Kapitel 4 Agenda Fondsgebundene Lebensversicherungen Funktionsweise Kostenkalkulation Fortschreibung Indexgebundene Lebensversicherungen 7 November 2014 Kapitel 4

8 Fondsgebundene Lebensversicherungen Kostenkalkulation Im Wesentlichen lassen sich alle Kosten klassifizieren in beitragsabhängige Kosten beitragsabhängige Kosten in den ersten Jahren (oft: Abschlusskosten) beitragssummenabhängige Kosten guthabenabhängige Kosten fixe Kosten in Euro technisch monatlich kalkulierte Risikoprämien für den Todesfallschutz 8 November 2014 Kapitel 4

9 Fondsgebundene Lebensversicherungen Kostenkalkulation Beitragsabhängige Kosten (beta-kosten) ein vorgegebener Prozentsatz jedes Beitrags Beispiel: 5% jedes Beitrags wird i.d.r. vom Beitrag abgezogen, bevor dieser in den Fonds investiert wird Beitragsabhängige Kosten in den ersten Jahren Das VVG sieht vor, dass Abschlusskosten über mindestens 5 Jahre verteilt dem Kunden belastet werden. daher oft: Beitragsabhängige Kosten nur in den ersten 60 Monaten Beispiel: 4% der geplanten Beitragssumme. Hiervon 1/60 pro Monat in den ersten 60 Monaten wird i.d.r. vom Beitrag abgezogen, bevor dieser in den Fonds investiert wird Beitragssummenabhängige Kosten im Prinzip wie beitragsabhängige Kosten aber bezogen auf die Summe der geplanten Beiträge selten auch auf die Summe der bereits bezahlten oder die Summe der noch ausstehenden Beiträge oft nur, um den Kostensatz zu reduzieren 9 November 2014 Kapitel 4

10 Fondsgebundene Lebensversicherungen Kostenkalkulation Guthabenabhängige Kosten ein vorgegebener Prozentsatz des bereits angesparten Guthabens Beispiel: 0,2% des angesparten Guthabens p.a. wird i.d.r. monatlich aus dem bereits angesparten Guthaben entnommen (1-gamma)^(1/12) falls mehrere Fonds: I.d.R. proportional über die Fonds guthabenabhängige Kosten können negativ sein Rückvergütung (Kickbacks) von Fondsverwaltungsgebühren von der Fondsgesellschaft an den Versicherer Weitergabe eines Teils hiervon vom Versicherer an den Kunden (oft als Überschussbeteiligung) Fixe Kosten in Euro Stückkosten (Beispiel: 2 pro Monat) Wird i.d.r. monatlich aus dem bereits angesparten Guthaben entnommen. Falls mehrere Fonds: I.d.R. proportional über die Fonds. 10 November 2014 Kapitel 4

11 Fondsgebundene Lebensversicherungen Kostenkalkulation Technisch monatlich kalkulierte Risikoprämien für den Todesfallschutz Oft: Todesfallleistung = max (Fondsguthaben; x ) z.b. Beitragsrückgewähr Das riskierte Kapital ändert sich laufend abhängig von der Fondsentwicklung. Um das Kapitalanlagerisiko zu reduzieren, kalkuliert der Versicherer jeden Monat eine für das aktuelle Fondsguthaben passende Prämie. Beispiel: Todesfallleistung = max (Fondsguthaben; ) Aktuelles Fondsguthaben = Aktuelles riskiertes Kapital = technisch monatliche Risikoprämie basierend auf Sterbewahrscheinlichkeit des nächsten Monats und dem riskierten Kapital 11 November 2014 Kapitel 4

12 Fondsgebundene Lebensversicherungen Kostenkalkulation Bemerkungen zu Kostenstrukturen Falls die Kosten nicht mehr finanziert werden können (kann v.a. bei beitragsfreien Versicherungen auftreten), erlischt der Vertrag. Dies ist i.d.r. in den AVB vereinbart. In der Regel gibt es bei Fondspolicen keine so genannten Ausgabeaufschläge. Diese dienen bei Direktinvestition in Fonds der Finanzierung des Vertriebs. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es bei manchen Tarifen im Todesfall nur die eingezahlten Beiträge zurück, selbst wenn das Fondsguthaben hoher ist. In diesem Fall können die o.g. Risikoprämien negativ sein und werden dem Guthaben des Kunden gutgeschrieben. 12 November 2014 Kapitel 4

13 Kapitel 4 Agenda Fondsgebundene Lebensversicherungen Funktionsweise Kostenkalkulation Fortschreibung Indexgebundene Lebensversicherungen 13 November 2014 Kapitel 4

14 Fondsgebundene Lebensversicherungen Fortschreibung Leistung im Erlebensfall ist nicht a priori bekannt Leistungen ergeben sich aus den gezahlten Beiträgen und der Fondsentwicklung Fortschreibung des Vertrags: Guthaben am Monatsanfang + Sparbeitrag (= Bruttobeitrag abzgl. beitragsabhängige Kosten) nicht beitragsabhängige Kosten (alle anderen Kosten) +/- Risikoprämie +/- Fondsentwicklung = Guthaben am Monatsende 14 November 2014 Kapitel 4

15 Kapitel 4 Agenda Fondsgebundene Lebensversicherungen Indexgebundene Lebensversicherungen Tranchenprodukte Select-Produkte 15 November 2014 Kapitel 4

16 Indexgebundene Lebensversicherungen Tranchenprodukte Grundlage: 54b VAG (1) Soweit Lebensversicherungsverträge Versicherungsleistungen in 1. Anteilen an einem Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird, 2. von einer Investmentgesellschaft ausgegebenen Anteilen oder 3. für das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft zugelassenen Werten, ausgenommen Geld, vorsehen, sind die Bestände der hierfür zu bildenden Abteilung des Sicherungsvermögens (Anlagestock) in den betroffenen Werten anzulegen. (2) Soweit Lebensversicherungsverträge Versicherungsleistungen direkt an einen Aktienindex oder an andere als die in Absatz 1 genannten Bezugswerte binden, ist für jede Anlageart ein Anlagestock zu bilden. Die Bestände dieser Anlagestöcke sind anzulegen in Anteilen, die den Bezugswert darstellen, oder, sofern keine Anteile gebildet werden, in Vermögenswerten, die denjenigen Werten entsprechen, auf denen der besondere Bezugswert beruht und die ausreichend sicher und veräußerbar sind. (3) 54 findet für die Bestände der in den Absätzen 1 und 2 genannten Anlagestöcke keine Anwendung. Schließen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Versicherungsleistungen jedoch eine garantierte Mindestleistung ein, so ist auf die Anlagen, die zur Bedeckung der dafür erforderlichen zusätzlichen versicherungstechnischen Rückstellungen dienen, 54 anzuwenden. 16 November 2014 Kapitel 4

17 Indexgebundene Lebensversicherungen Tranchenprodukte Verkauf von Zertifikaten als fonds- bzw. anteilsgebundene Rentenversicherung Grund für den Mantel einer Rentenversicherung: Besteuerung Tranchenprodukte fester Vertragsbeginn, feste Laufzeit (z.b. Garantie-Zertifikat) nach Ablauf eines Garantie-Zertifikats ggf. Übergang in normale Fondspolice Fester Vertragsbeginn, flexible Laufzeit Sparbeitrag (hier: Einmalbeitrag) geht in eine Kapitalanlage, die i.d.r. von einem Bankpartner zugekauft wird. Leistung bei Ablauf = Wert des Zertifikats bei Ablauf Bankpartner definiert diese Leistung formelmäßig als Funktion eines oder mehrerer Bezugswerte. z.b. Aktienindex, Indexkorb, Korb einzelner Aktien, unter gewissen Voraussetzungen auch Fonds oder Fondskorb Mindestablaufleistung (Garantieleistung) sehr große Vielfalt möglicher Auszahlungsstrukturen (siehe folgende Beispiele) 17 November 2014 Kapitel 4

18 Indexgebundene Lebensversicherungen Tranchenprodukte Beispiel: Allianz Indexpolice (erste Tranche) Emittenten: Goldman Sachs, Dresdner Bank Laufzeit 12 Jahre ( ) Leistung = das Maximum von folgenden beiden Werten 124% des Einmalbeitrags mittlere Kursentwicklung des Dow Jones EURO STOXX 50 mittlere Kursentwicklung = durchschnittlicher Indexwert Referenzkurs zu Beginn Dabei wird der durchschnittliche Indexwert berechnet, indem die Referenzkurse an den 12 Durchschnittsbildungsterminen (jeweils Ende Mai) addiert und durch 12 geteilt werden Ähnliches Produkt 1. Tranche der Nürnberger Versicherung: Vermögensplan 2018 Juwel mit Zertifikat Emittent: HSBC 18 November 2014 Kapitel 4

19 Indexgebundene Lebensversicherungen Tranchenprodukte Beispiel: Allianz Indexpolice (zweite Tranche) Emittent: Goldman Sachs Laufzeit 12 Jahre ( ) Leistung = das Maximum von folgenden beiden Werten 130% des Einmalbeitrags gewichtetes Mittel der mittleren Kursentwicklung dreier Indizes: DJ EuroStoXX 50, S&P 500, Nikkei 225 mittlere Kursentwicklung = durchschnittlicher Indexwert Referenzkurs zu Beginn Durchschnittsbildung wie bei der ersten Tranche Gewichtung: 50% der besten, 30% der zweithöchsten und 20% der schlechtesten mittleren Kursentwicklung Beispiel: Allianz Indexpolice (dritte Tranche) wie zweite Tranche aber mit einem Aktien-, einem Immobilien- und einem Rohstoff-Index Emittent: Morgan Stanley 19 November 2014 Kapitel 4

20 Indexgebundene Lebensversicherungen Tranchenprodukte Beispiel: Allianz PortfolioGarantieZertifikat 2019 Emittent: Dresdner Bank Laufzeit 12 Jahre ( ) Partizipation an einem Fondskorb bestehend aus 13 Fonds breite Diversifikation über verschiedene Assetklassen und verschiedene Märkte Aktien, Renten, Rohstoffe, Immobilien, etc. Europa, Asien, USA, BRIC, etc. quartalsweise Reallokation der Gewichte Garantie: 100% des Nennwerts Verkaufskurs: 95% des Nennwerts Absicherung der Garantie durch CPPI mit einer anfängliche Partizipation am Fondskorb von 150% einer maximalen Partizipation am Fondskorb von 200% 20 November 2014 Kapitel 4

21 Indexgebundene Lebensversicherungen Tranchenprodukte Beispiel: 2. Tranche der Nürnberger: Vermögensplan 2019/1 ( Juwel mit Zertifikat ) Emittent: HSBC; Laufzeit 12 Jahre ( ) Leistung = das Maximum von folgenden beiden Werten 138% des Einmalbeitrags mittlere Kursentwicklung des Dow Jones EURO STOXX 50 mittlere Kursentwicklung = durchschnittlicher Indexwert Referenzkurs zu Beginn Dabei wird der durchschnittliche Indexwert berechnet, indem die Referenzkurse an den 12 Durchschnittsbildungsterminen (jeweils Ende Mai) addiert und durch 12 geteilt werden zusätzlicher Bonus 10% des Einmalbeitrags, wenn der EURO STOXX 50 mindestens ein Mal während der Laufzeit Punkte erreicht weitere Tranchen der Nürnberger: Vermögensplan 2019/2 2022/1 ähnlich wie erste Tranchen, teilweise mit zusätzlichem Inflationsschutz letzte Tranche 2010: wie 1. Tranche (ohne Zusatzfeatures) mit Garantie 134% des Einmalbeitrags 21 November 2014 Kapitel 4

22 Indexgebundene Lebensversicherungen Tranchenprodukte Zur Glättung Leistung hängt bei Produkten ohne Glättung vom Endwert des Index bei Ablauf ab. Bei Produkten mit Glättung wird statt des Endwertes ein Durchschnittskurs verwendet, z.b. Durchschnitt der letzten 12 Monatskurse, der 12 Jahreskurse, Dies hat zwei Effekte: Risikoreduktion (Absicherung gegen Crash kurz vor Laufzeitende) Entsprechende Optionen werden preiswerter Bezugswert entspricht hier einer Anlagestrategie, bei der bei jedem Glättungstermin ein Teil des Guthabens deinvestiert wird und sich von da an nicht mehr verzinst. 22 November 2014 Kapitel 4

23 Indexgebundene Lebensversicherungen Tranchenprodukte Zur Glättung: Beispiel für ein Produkt über 12 Jahre durchschnittlicher Indexwert mittlere Kursentwicklung = Referenzkurs zu Beginn Beispielrechnungen: Annahme: jährliche Steigerung von 5% mittlere Kursentwicklung nach 12 Jahren = 39% (=2,8% p.a.) obwohl der Index bei 5% p.a. in 12 Jahren um 80% gestiegen ist Annahme: jährliche Steigerung von 9% mittlere Kursentwicklung nach 12 Jahren = 83% (=5,2% p.a.) obwohl der Index bei 9% p.a. in 12 Jahren um 181% gestiegen ist zusätzlich häufig: Verwendung eines Kursindex, d.h. Beteiligung an Entwicklung nach Ausschüttung von Dividenden Bei Zertifikaten auf den EURO STOXX 50 wird z.b. zumeist der Kursindex verwendet. 23 November 2014 Kapitel 4

24 Kapitel 4 Agenda Fondsgebundene Lebensversicherungen Indexgebundene Lebensversicherungen Tranchenprodukte Select-Produkte 24 November 2014 Kapitel 4

25 Kapitel 4 Select-Produkte Moderne indexgebundene Produkte (auch als Select-Produkte bezeichnet) sind grundsätzlich anders konstruiert. grob vereinfachend = Indexgebundene Produkte auf klassischem Fundament tauglich für laufende Beitragszahlung etc. Nach unserem Kenntnisstand erstes derartiges Produkt ist IndexSelect der Allianz. mehrere ähnliche Produkte in Deutschland AXA, Condor, Generali, HDI, LV 1871 (aus Liechtenstein), R+V, Sparkassenversicherung Ähnliche Produkte existieren auch in Österreich (DONAU Versicherung SmartGarant ) und der Schweiz (z.b. AXA Winterthur Protect Plan, Swiss Life Flex Safe ). 25 November 2014 Kapitel 4

26 Kapitel 4 Select-Produkte Funktionsweise aus Kundensicht Die verschiedenen Produkte unterscheiden sich in ihrer konkreten Konstruktion und der resultierenden Kapitaleffizienz. Aus Kundensicht verfügen sie aber alle über die folgenden Eigenschaften: Möglichkeit einer jährlichen Partizipation an der Entwicklung eines (Aktien-)Index wie z.b. dem EURO STOXX 50, ohne Verlustrisiko (Mindestrendite 0%) üblicherweise jährlicher Lock-In von Gewinnen (Guthaben kann nicht fallen) endfällige Garantie, mindestens in Höhe der Bruttobeiträge 26 November 2014 Kapitel 4

27 Kapitel 4 Select-Produkte Funktionsweise aus Kundensicht Indexpartizipation am Beispiel Allianz Maximum aus Kapitalerhalt (also 0% Rendite) und der maßgeblichen Jahresrendite : Addition der monatlichen Renditen des Kursindex des Dow Jones EURO STOXX 50, wobei negative Renditen voll angerechnet und positive Renditen gecappt werden. Auch wenn die meisten derzeit angebotenen Produkte eine sehr ähnliche Formel für die Indexrendite haben, gibt es zahlreiche alternative Möglichkeiten (hierzu später mehr). 27 November 2014 Kapitel 4

28 Kapitel 4 Select-Produkte Allgemeine Funktionsweise aus Versicherersicht Die Darstellung der Garantie erfolgt nicht auf folgende Weise: Wenn der Kunde die Indexpartizipation wählt, wird sein ganzes Guthaben in ein Wertpapier investiert, welches zu Beginn des Jahres einen Kurs von 100 aufweist und zu Ende des Jahres einen Kurs von 100 * (1 + maßgebliche Indexrendite). Anderenfalls wird sein ganzes Guthaben in das konventionelle Sicherungsvermögen investiert. Sondern wie folgt: Das Guthaben des Kunden ist immer voll in das konventionelle Sicherungsvermögen investiert. z.b Wenn der Kunde die Indexpartizipation wählt, werden die Erträge des Sicherungsvermögens gegen die maßgebliche Indexrendite getauscht. Hierzu tätigt der Versicherer mit einem Bankpartner folgendes Geschäft: Gesamtverzinsung (bezogen auf die ) wird verwendet um eine Option zu kaufen, welche die maßgebliche Indexrendite (bezogen auf die ) leistet. Das Geld, das zum Kauf der Option zur Verfügung steht, nennen wir Hedgebudget. 28 November 2014 Kapitel 4

29 Kapitel 4 Select-Produkte Allgemeine Funktionsweise aus Versicherersicht Konsequenzen der Konstruktionsweise Die Gelder des Kunden bleiben immer im konventionellen Sicherungsvermögen investiert. keine Belastung des konventionellen Sicherungsvermögens durch Umschichtungen Als Kaufpreis der Option steht (anstelle des Marktzinses) die Überschussbeteiligung zur Verfügung. Dies führt derzeit zu deutlich attraktiveren Konditionen als bei einem vergleichbaren Bankprodukt, da die Gesamtverzinsung deutlich über dem 1-jährigen Kapitalmarktzins liegt. Tausch der Überschussbeteiligung gegen die Indexpartizipation (am Beispiel Allianz IndexSelect) 2 (2) c) AVB Während der Aufschubdauer finanzieren wir mit den für Ihre Versicherung festgelegten jährlichen Überschussanteilen mit Ausnahme der Überschussanteile für die Beiträge zur Altersvorsorge, die im laufenden Indexjahr entrichtet werden sowie dem Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Beginn des folgenden Indexjahres die Partizipation an der Wertentwicklung des zugrunde gelegten Index für das laufende Indexjahr. Bemessungsgröße für die Partizipation ist der Policenwert zum Beginn des Indexjahres. 29 November 2014 Kapitel 4

30 Okt. 07 Apr. 08 Okt. 08 Apr. 09 Okt. 09 Apr. 10 Okt. 10 Mrz. 11 Apr. 11 Jun. 11 Sep. 11 Okt. 11 Nov. 11 Mrz. 12 Apr. 12 Jun. 12 Sep. 12 Okt. 12 Nov. 12 Mrz. 13 Apr. 13 Jun. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Kapitel 4 Select-Produkte Rendite des EURO STOXX 50 und maßgebliche Indexrendite am Beispiel Allianz IndexSelect 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% EURO STOXX 50 maßgeb. Indexrendite 30 November 2014 Kapitel 4

31 Kapitel 4 Select-Produkte Chance-Risiko-Profil eines Indexgebundenen Produktes (Verteilung der Einjahresrendite) Jedes Jahr gibt es eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit nur 0% Rendite zu erzielen. Aber auch sehr hohe Renditen sind möglich (siehe Grafik: beispielhafte IndexSelect Renditeverteilung eines Jahres (!)). 60% 50% 40% 50,1% < 0% 0% 2% 2% 5% 5% 8% 8% 30% 20% 18,3% 10% 0% 0,0% 0,0% 0,0% 2,1% 1,9% 2,4% 2,3% 2,4% 2,3% 2,2% 2,4% 2,3% 2,5% 2,5% 2,1% 2,3% 2,0% < -2% -1% 0% 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 10% 11% 12% 13% 14% 15% 15% 0,0% 52,2% 6,5% 6,9% 34,3% 31 November 2014 Kapitel 4

32 Kapitel 4 Select-Produkte Laufzeit 30 Jahre Indexgebundenes Produkt, Cap 4,0% 40% 30% < 0% 0% 2% 2% 5% 5% 8% 8% 23,7% 20% 21,0% 18,8% 12,2% 11,6% 10% 3,8% 5,8% 0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,6% 1,8% 0,5% 0,3% 0,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% < -2% -1% 0% 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 10% 11% 12% 13% 14% 15% 15% 0,0% 4,4% 56,9% 36,1% 2,6% Bei langer Laufzeit: Übergang zu einem ausgewogenen und relativ konservativen Chance-Risiko- Profil 32 November 2014 Kapitel 4

33 Kapitel 4 Agenda Fondsgebundene Lebensversicherungen Indexgebundene Lebensversicherungen Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften Kontaktdaten Unser Beratungsangebot Formale Hinweise 33 November 2014 Kapitel 4

34 Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften Kontaktdaten Dr. Alexander Kling Partner +49 (731) apl. Prof. Dr. Jochen Ruß Geschäftsführer +49 (731) November 2014 Kapitel 4

35 Handout Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften Beratungsangebot Life Non-Life Health Produktentwicklung Biometrische Risiken Zweitmarkt Produktentwicklung und Tarifierung Schadenreservierung Risikomodellierung Aktuarieller Unternehmenszins Leistungsmanagement Solvency II Embedded Value Asset-Liability-Management ERM wert- und risikoorientierte Steuerung Data-Mining Projektmanagement Markteintritt M&A strategische Beratung aktuarielle Großprojekte aktuarielle Tests Überbrückung von Kapazitätsengpässen Research Aus- und Weiterbildung weitere Informationen unter 35 November 2014 Kapitel 4

36 Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften Formale Hinweise Dieses Dokument ist in seiner Gesamtheit zu betrachten, da die isolierte Betrachtung einzelner Abschnitte möglicherweise missverständlich sein kann. Entscheidungen sollten stets nur auf Basis schriftlicher Auskünfte gefällt werden. Es sollten grundsätzlich keine Entscheidungen auf Basis von Versionen dieses Dokuments getroffen werden, welche mit Draft oder Entwurf gekennzeichnet sind. Für Entscheidungen, welche diesen Grundsätzen nicht entsprechen, lehnen wir jede Art der Haftung ab. Diesem Dokument basiert auf unseren Marktanalysen und Einschätzungen. Wir haben diese Informationen vor dem Hintergrund unserer Branchenkenntnis und Erfahrung auf Konsistenz hin überprüft. Eine unabhängige Beurteilung bzgl. Vollständigkeit und Korrektheit dieser Information ist jedoch nicht erfolgt. Eine Überprüfung statistischer bzw. Marktdaten sowie mit Quellenangabe gekennzeichneter Informationen erfolgt grundsätzlich nicht. Bitte beachten Sie auch, dass dieses Dokument auf Grundlage derjenigen Informationen erstellt wurde, welche uns zum Zeitpunkt seiner Erstellung zur Verfügung standen. Entwicklungen und Unkorrektheiten, welche erst nach diesem Zeitpunkt eintreten oder offenkundig werden, können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere auch für Auswirkungen einer möglichen neuen Aufsichtspraxis. Unsere Aussagen basieren auf unserer Erfahrung als Aktuare. Soweit wir bei der Erbringung unserer Leistungen im Rahmen Ihrer Beratung Dokumente, Urkunden, Sachverhalte der Rechnungslegung oder steuerrechtliche Regelungen oder medizinische Sachverhalte auslegen müssen, wird dies mit der angemessenen Sorgfalt, die von uns als professionellen Beratern erwartet werden kann, erfolgen. Wenn Sie einen verbindlichen Rat, zum Beispiel für die richtige Auslegung von Dokumenten, Urkunden, Sachverhalten der Rechnungslegung, steuerrechtlichen Regelungen oder medizinischer Sachverhalte wünschen, sollten Sie Ihre Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Experten konsultieren. Dieses Dokument wird Ihnen vereinbarungsgemäß nur für die innerbetriebliche Verwendung zur Verfügung gestellt. Die Weitergabe auch in Auszügen an Dritte außerhalb Ihrer Organisation sowie jede Form der Veröffentlichung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wir übernehmen keine Verantwortung für irgendwelche Konsequenzen daraus, dass Dritte auf diese Berichte, Ratschläge, Meinungen, Schreiben oder anderen Informationen vertrauen. Jeglicher Verweis auf ifa in Zusammenhang mit diesem Dokument in jeglicher Veröffentlichung oder in verbaler Form bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für jegliche verbale Informationen oder Ratschläge von uns in Verbindung mit der Präsentation dieses Dokumentes. 36 November 2014 Kapitel 4

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