Die Erzieher/innenausbildung an Fachakademien für Sozialpädagogik kann in Bayern in drei Formen absolviert werden.

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1 Bayern Fachakademieausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung an Fachakademien für Sozialpädagogik kann in Bayern in drei Formen absolviert werden. 1. Erstens gibt es die reguläre vollzeitschulische Ausbildungsvariante. Diese gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren in der Fachakademie und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. 2. Die reguläre Teilzeitausbildung gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei (nur mit Aufnahmeprüfung über die Lerninhalte des ersten Ausbildungsjahres) bis zu vier Jahren in der Fachakademie und ein anschließendes einjähriges (in Vollzeit) oder zweijähriges (in Teilzeit) Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Parallel zur Teilzeitausbildung besteht die Möglichkeit eine vergütete Anstellung in einer Kindertageseinrichtung zu finden, wenn man die Voraussetzungen der Anerkennung für die Beschäftigung als pädagogische Ergänzungskraft mitbringt, da man dann in den Personalschlüssel der Kindertageseinrichtungen einbezogen werden kann. 3. Im Schuljahr 2016/17 startete in Bayern der Modellversuch Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax). Es werden drei unterschiedliche Ausbildungsvarianten für unterschiedliche Zielgruppen angeboten. Den Varianten 2 und 3 haben gemeinsam, dass die Praxis in die theoretische Ausbildung integriert ist und die Fachschüler/innen von Beginn der Ausbildung an eine Vergütung erhalten. Mehr Informationen zu den genannten Ausbildungsformen erhalten Sie unter Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung und Finanzierung in diesem Dokument. Vergütung Fachschüler/innen, die in Bayern an dem Modellversuch Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) teilnehmen, sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten unseres Wissens nach eine monatliche Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BT-BBiG in Höhe von 853,26 Euro im ersten, 903,20 Euro im zweiten und 949,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Weitere Informationen zum TVAöD-BT-BBiG: tvaoed-besonderer-teil-bbig.html Fachschüler/innen der klassischen Teilzeitausbildungsform können nur mit einer Vergütung rechnen, wenn sie aufgrund ihrer beruflichen Vorqualifikation als pädagogische Ergänzungskräfte auf den Personalschlüssel angerechnet werden können. Ansonsten müsste ein/e Arbeitgeber/in die Vergütung anders bzw. selbst finanzieren. Nähere Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten als pädagogische Fach- bzw. Ergänzungskraft finden Sie unter Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas in diesem Dokument. Nähere Informationen zu den Ausbildungsformen und zur Vergütung finden Sie unter Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung und Finanzierung.

2 Aufnahmevoraussetzungen Für die Aufnahme an einer Fachakademie für Sozialpädagogik gilt in Bayern keine Altersbeschränkung. Für den Modellversuch Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) und die reguläre Ausbildung in Voll- und Teilzeitform gelten unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen. Voraussetzungen für eine Ausbildung im Rahmen von OptiPrax : Der Modellversuch Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) wird an fast allen Fachakademiestandorten in jeweils nur einer von drei Varianten angeboten, die für unterschiedliche Zielgruppen interessant sind. Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 1: Bewerber/innen mit oder ohne mittleren Schulabschluss Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 2: Bewerber/innen mit Fach-/Abitur und Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 3: Bewerber/innen mit einer fachfremden Berufsausbildung (Berufswechsler/innen) und Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung Auf der Webseite des Bayerischen Kultusministeriums finden Sie eine umfassende Informationssammlung zu dem Modellversuch OptiPrax : Voraussetzungen für die reguläre Ausbildung in Vollzeit- oder Teilzeitform: Mittlerer Schulabschluss und a) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder b) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges Sozialpädagogisches Seminar in sozialpädagogischen Einrichtungen nach Anlage 3 der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik: oder c) ein zweijähriges erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Seminar in sozialpädagogischen Einrichtungen nach Anlage 3 der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik oder d) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren

3 und die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein soll und ausweist, dass der Bewerber für den Beruf des Erziehers geeignet ist. Abweichend davon können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ausnahmsweise auch Bewerber/innen zugelassen oder in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars aufgenommen werden, deren bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie bzw. im zweiten Jahr des Sozialpädagogischen Seminars erwarten lassen. Eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie ist in der Regel nach mindestens vierjähriger selbständiger Führung eines Haushalts, wenn dem Haushalt während dieser Zeit mindestens ein minderjähriges Kind angehörte, zu erwarten. Eine erfolgreiche Mitarbeit im zweiten Jahr des Sozialpädagogischen Seminars ist in der Regel zu erwarten, wenn der Bewerber bzw. die Bewerberin - über den Nachweis der allgemeinen Hochschulreife, einer fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife verfügt, - die Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der Ausbildungsrichtung Sozialwesen erfolgreich besucht hat, - ein freiwilliges soziales Jahr abgeleistet hat, von dem mindestens sechs Monate an sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen verbracht wurden, sofern der Bewerber bzw. die Bewerberin dabei überwiegend mit erzieherischen oder sozialpflegerischen Aufgaben betraut war, - den zivilen Ersatzdienst in sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen abgeleistet hat und dabei überwiegend mit erzieherischen oder sozialpflegerischen Aufgaben betraut war oder - mindestens sechs Monate den Bundesfreiwilligendienst oder freiwillige Dienste nach Jugendfreiwilligendienstgesetz an sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen abgeleistet hat, sofern der Bewerber bzw. die Bewerberin dabei überwiegend mit erzieherischen oder sozialpflegerischen Aufgaben betraut war oder - während mindestens drei Jahren einen Haushalt selbständig geführt hat, dem während dieser Zeit mindestens ein minderjähriges Kind angehörte. Bewerber/innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Mit Erfolgreichem Abschluss des Sozialpädagogischen Seminars wird die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger verliehen. Diese Berufsbezeichnung ermöglicht eine Anstellung als Pädagogische Ergänzungskraft in bayerischen Kindertagesstätten. Aufnahme: Der Antrag auf Aufnahme ist an die Fachakademie zu richten. Erforderlich sind Nachweise über die geforderte schulische und berufliche Vorbildung und ein ärztliches Zeugnis, das ausweist, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin für den Beruf des Erziehers geeignet ist. Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit (erstes Halbjahr des Schulbesuchs) abhängig. Bewerber/innen, die keiner Fachakademie angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können, haben die Möglichkeit, als andere Bewerber/innen zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie zugelassen zu werden. Die Zulassung ist bis spätestens zum 1. März bei der Schule zu beantragen. Das Mindestalter

4 beträgt 25 Jahre. Bewerber/innen, die einen mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen, können im Einzelfall auch ohne vorherige erfolgreiche Ableistung des einjährigen Sozialpädagogischen Seminars (siehe oben) zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen zugelassen werden, wenn ihr bisheriger Bildungsstand und Werdegang ein erfolgreiches Absolvieren der Abschlussprüfung erwarten lassen. Davon abgesehen gelten die Zulassungsvoraussetzungen, die auch für die Aufnahme in die Fachakademie gelten. Zur Zulassung muss man zusätzlich mindestens weitere sechs Monate erfolgreich in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig gewesen sein. - Die Zulassungsvoraussetzungen zur regulären Vollzeit- und Teilzeitausbildung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik finden Sie in den Informationen zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen finden Sie in den der bayerischen Fachakademieverordnung: Weiterführende und zusammenfassende Materialien zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen in Bayern finden sich in Form eines Informationsschreibens ganz unten auf der Webseite des bayerischen Kultusministeriums : Nähere Auskünfte erteilen die Fachakademien bzw. die jeweils regional zuständigen Regierungen. Kontaktdaten zur Beratung finden Sie unter Ansprechpartner/innen in diesem Dokument. Bei nicht bestandener Wiederholungsprüfung besteht keine weitere Chance auf eine Erzieherausbildung im Land Bayern. Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfungen für andere Bewerber/innen können sowohl von Fachakademien für Sozialpädagogik als auch von privaten Bildungsanbietern angeboten werden. Interessierte sollten vor Aufnahme eines solchen Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer solchen Prüfung erfüllen können. Hierzu wird empfohlen, Kontakt zu Fachakademien und/oder den jeweils regional zuständigen Regierungen aufzunehmen. Kontaktdaten zur Beratung finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit bestehen könnte einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Wohnortnahe Bildungsanbieter kann man in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchieren (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden), siehe:

5 Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Staatlich anerkannter Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Weitere nützliche Informationen des bayerischen Kultusministeriums finden Sie hier: Die Aufnahmevoraussetzungen der Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Bayern gibt es auch in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte. Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung Modellversuch OptiPrax In Bayern besteht seit dem Schuljahr 2016/2017 an mehreren Fachakademiestandorten die Möglichkeit, die Erzieher/innenausbildung im Rahmen des Modellversuchs Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) berufsbegleitend zu absolvieren. OptiPrax wird an fast allen Fachakademiestandorten in jeweils nur einer von drei Varianten angeboten, die für unterschiedliche Zielgruppen interessant sind. Aufgrund unterschiedlicher Zugangsvoraussetzungen dauert die Ausbildung unterschiedlich lange. Für Bewerber/innen mit Fach-/Abitur oder einem mittlerem Schulabschluss und einer fachfremden Berufsausbildung (jeweils in Verbindung mit dem Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung) dauert die Ausbildung drei Jahre. Die Teilnehmer/innen sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeiten dort sozialversicherungspflichtig in Teilzeit. Die Aufteilung zwischen Theorie (Unterricht an einer Fachakademie für Sozialpädagogik) und Praxis (Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung) wird von den jeweiligen Fachakademien eigenständig organisiert. Beispielsweise können die Fachschüler/innen abwechselnd zwei Wochen am Stück arbeiten und dann zwei Wochen die Fachakademie besuchen. Durch die praktische Tätigkeit in Teilzeit und dem Fachakademiebesuch in Teilzeit ergibt sich für die Teilnehmer/innen eine Vollzeitauslastung. Die Fachschüler/innen erhalten unseres Wissens nach eine monatliche Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BT-BBiG in Höhe von 853,26 Euro im ersten, 903,20 Euro im zweiten und 949,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Weitere Informationen zum TVAöD-BT-BBiG: tvaoed-besonderer-teil-bbig.html Auf der Webseite des bayerischen Kultusministeriums finden Sie eine Informationssammlung zum Modellversuch OptiPrax : Weitere nützliche Informationen des bayerischen Kultusministeriums finden Sie hier: Die klassische Teilzeitausbildung An einigen Fachakademien für Sozialpädagogik wird eine Teilzeitausbildung angeboten. Sie ist insbesondere ein Angebot für Berufstätige, aber auch für Bewerber/innen, die wegen der Betreuung des eigenen Kindes die Ausbildung in Vollzeitform nicht aufnehmen können. Für die

6 Teilzeitausbildung gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen, die auch für die Ausbildung in Vollzeitform bestehen (siehe hierzu die Rubrik Zulassungsvoraussetzungen auf dieser Webseite). Parallel zur Teilzeitausbildung besteht die Möglichkeit, bereits eine Anstellung in einer Kindertageseinrichtung zu finden, wenn man die Voraussetzungen der Anerkennung für die Beschäftigung als Ergänzungskraft mitbringt. So kann man in den Personalschlüssel der Kindertageseinrichtungen einbezogen werden. Der Unterricht findet in der Teilzeitausbildungsform abends bzw. am Wochenende statt. Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin dauert in Teilzeitform je nach Schule zwei (nur mit Aufnahmeprüfung über die Lerninhalte des 1. Studienjahres) bis zu vier Jahren. Das obligatorische Berufspraktikum ist im Anschluss an die zwei- bis vierjährige Schulzeit abzuleisten. Es dauert zwölf Monate in Vollzeitform oder 24 Monate in Teilzeitform. Das Berufspraktikum kann wie auch in der Vollzeitausbildung auf Antrag um die Hälfte verkürzt werden, wenn die Bewerber/innen nach Abschluss einer sozialpädagogischen oder pädagogischen Erstausbildung mindestens drei Jahre hauptberuflich in der sozialpädagogischen Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig waren. Bei Teilnahme an der Teilzeitausbildung darf ein gleichzeitig bestehendes Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als zwei Drittel der regulären wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen. Weiterführende Materialien zur Teilzeitausbildung in Bayern finden Sie auf der Webseite des bayerischen Kultusministeriums: Weitere nützliche Informationen des bayerischen Kultusministeriums finden Sie hier: sowie in der Broschüre: Sozialpädagogische und sozialpflegerische Ausbildungsberufe in Bayern: rosch_sozpflg_sozp_d_berufe_i_by.pdf Verkürzung der Ausbildung Es gibt in Bayern drei Wege, die Erzieher/innenausbildung zu verkürzen: 1. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde können ausnahmsweise auch Bewerber/innen für die Fachakademie zugelassen werden ohne die (gesamten) Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen (in diesem Fall entfällt die Vorbildung bzw. das Sozialpädagogische Seminar). 2. Des Weiteren können Bewerber/innen ausnahmsweise in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars aufgenommen werden. Variante a) und b) trifft nur auf Bewerber/innen zu, deren bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie bzw. im zweiten Jahr des Sozialpädagogischen Seminars erwarten lassen. Bewerber/innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. Bewerber/innen, die die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, können nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung unmittelbar in das zweite Studienjahr der Fachakademie aufgenommen werden. Sie können unter den gleichen Voraussetzungen auf Antrag auch in das zweite Halbjahr, bei Teilzeitunterricht auch in das dritte Halbjahr, aufgenommen werden, wenn es die organisatorischen Verhältnisse zulassen.

7 Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Websites der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas In bayerischen Kindertageseinrichtungen können pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte als Pädagogisches Personal auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Hierzu empfehlen wir die Lektüre des 16 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG): Über folgenden Link steht eine Datenbank zur Verfügung, die bei der Frage zur Anerkennung von im In- und Ausland erworbenen Berufsabschlüssen hilfreich sein kann. Datenbank Kita Berufeliste : Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden Sie unter Ansprechpartner/innen weiter unten in diesem Dokument. Hierzu können sich Interessierte auch an das Bürgerbüro wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in auch unter Ansprechpartner/innen weiter unten. Im Ausland erworbene Qualifikationen Über folgenden Link steht eine Datenbank zur Verfügung, die bei der Frage zur Anerkennung von im In- und Ausland erworbenen Berufsabschlüssen hilfreich sein kann: Datenbank Kita Berufeliste : Über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie bundesweit weitergehende Kontaktdaten und Informationen. Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: Umschulung Es ist in Bayern grundsätzlich möglich, eine von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter geförderte Umschulung oder Aufstiegsfortbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin zu absolvieren. Es verfügen allerdings nur wenige Fachakademien über die Möglichkeit Bildungsgutscheine für Qualifizierungsmaßnahmen anzunehmen (Zulassung nach der AZAV). Ob dies der Fall ist, kann bei den Fachakademien direkt erfragt werden.

8 Es gelten die gleichen Aufnahmevoraussetzungen, die auch für die normale Ausbildung in Vollzeitoder Teilzeitform bestehen. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter Aufnahmevoraussetzungen in diesem Dokument. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung über einen Bildungsgutschein vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters: Weitere Informationen zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen finden Sie im Folgenden. Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen Bewerber/innen, die keiner Fachakademie angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können, haben die Möglichkeit, als andere Bewerber/innen zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie zugelassen zu werden. Die Zulassung ist bis spätestens zum 1. März bei der Schule zu beantragen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Bewerber/innen, die einen mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen, können im Einzelfall auch ohne vorherige erfolgreiche Ableistung des einjährigen Sozialpädagogischen Seminars (siehe oben) zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen zugelassen werden, wenn ihr bisheriger Bildungsstand und Werdegang ein erfolgreiches Absolvieren der Abschlussprüfung erwarten lassen. Davon abgesehen gelten die Zulassungsvoraussetzungen, die auch für die Aufnahme in die Fachakademie gelten. Zur Zulassung muss man zusätzlich mindestens weitere sechs Monate erfolgreich in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig gewesen sein. - Die Zulassungsvoraussetzungen zur regulären Vollzeit- und Teilzeitausbildung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik finden Sie in den Informationen zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen finden Sie in den der bayerischen Fachakademieverordnung: Weiterführende und zusammenfassende Materialien zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen in Bayern finden sich in Form eines Informationsschreibens ganz unten auf der Webseite des bayerischen Kultusministeriums : Nähere Auskünfte erteilen die Fachakademien bzw. die jeweils regional zuständigen Regierungen. Kontaktdaten zur Beratung finden Sie unter Ansprechpartner/innen in diesem Dokument. Bei nicht bestandener Wiederholungsprüfung besteht keine weitere Chance auf eine Erzieherausbildung im Land Bayern.

9 Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfungen für andere Bewerber/innen können sowohl von Fachakademien für Sozialpädagogik als auch von privaten Bildungsanbietern angeboten werden. Interessierte sollten vor Aufnahme eines solchen Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer solchen Prüfung erfüllen können. Hierzu wird empfohlen, Kontakt zu Fachakademien und/oder den jeweils regional zuständigen Regierungen aufzunehmen. Kontaktdaten zur Beratung finden Sie unter Ansprechpartner/innen in diesem Dokument. Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit bestehen könnte einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Wohnortnahe Bildungsanbieter kann man in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchieren (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Staatlich anerkannter Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung An den staatlichen Fachakademien für Sozialpädagogik in Bayern wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater und freier Trägerschaft wird dagegen Schulgeld fällig. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Vergütung Fachschüler/innen, die in Bayern an dem Modellversuch Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) teilnehmen, sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten unseres Wissens nach eine monatliche Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BT-BBiG in Höhe von 853,26 Euro im ersten, 903,20 Euro im zweiten und 949,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Weitere Informationen zum TVAöD-BT-BBiG: tvaoed-besonderer-teil-bbig.html Fachschüler/innen der klassischen Teilzeitausbildungsform können nur mit einer Vergütung rechnen, wenn sie aufgrund ihrer beruflichen Vorqualifikation als pädagogische

10 Ergänzungskräfte auf den Personalschlüssel angerechnet werden können. Bei Teilnahme an der Teilzeitausbildung darf ein gleichzeitig bestehendes Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als zwei Drittel der regulären wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen. BAföG Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link: Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument ist unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs- BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Ihnen Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Website: html#Wie%20wird%20gef%C3%B6rdert finden sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 130 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit erfolgt. Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier:

11 Umschulung über Bildungsgutschein Erwerbslose Frauen und Männer können in Bayern bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher beantragen. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Vorbereitungskurs zur Abschlussprüfung für andere Bewerber über Bildungsgutschein Quereinstiegsinteressierte können bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen, der sie zur Teilnahme an einem Vorbereitungskurs zu einer Abschlussprüfung für andere Bewerber berechtigt. Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Ergänzende Leistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. Link Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse). Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. Leitfaden zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen, Menschen ohne Erwerbseinkommen, Berufsrückkehrer/innen oder Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat

12 unterstützt werden können: Ausbildungsstätten Fachschulen für Sozialpädagogik Kontaktdaten zu den staatlichen, freien und privaten Fachakademien für Sozialpädagogik in Bayern finden Sie in folgender Broschüre des bayerischen Kultusministeriums auf den Seiten 6-11 Sozialpädagogische und sozialpflegerische Ausbildungsberufe in Bayern : rosch_sozpflg_sozp_d_berufe_i_by.pdf Hochschulen Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über: Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachakademien, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) I Kontakte unter Ausbildungsstätten. Für übergeordnete Fragestellungen Für übergeordnete Fragestellungen oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachakademien, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir, sich an die für den Wohnort zuständige Regierung zu wenden. Kontaktdaten finden Sie über folgenden Link (ab Seite 46): rosch_sozpflg_sozp_d_berufe_i_by.pdf Wenn Sie dort keine ausreichenden Auskünfte erhalten, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Ministerium: Zuständiges Ministerium für die Erzieher/innenausbildung Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Salvatorstraße München Telefon: 089/ (Vermittlung)

13 Zuständiges Ministerium für die Anerkennung von Berufsabschlüssen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Winzererstraße München Tel.: 089/ (Vermittlung) Tel. Bürgerbüro: 089/ Sprechzeiten Mo-Fr 9.30 Uhr bis Uhr und Mo-Do von Uhr bis Uhr Agentur für Arbeit und Jobcenter %40%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D %26ba.l%3Dde%26_afrWindow Mode%3D0%26_adf.ctrl-state%3Df3vhc14t2_5 Zuständige Stelle für im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter I Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über:

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