Wichtige Kundeninformationen

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1 Für Ihre Unterlagen. Wichtige Kundeninformationen Hinweise zum Datenschutz, zur Einlagensicherung und zur Steuer-ID. Seite 1. Datenschutzhinweise Informationsbogen für den Einleger Änderung Nr. 20 Banken-AGB Hinweise zur Steuer-ID 14 Stand Mai

2 Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen. 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortliche Stelle ist: Deutsche Postbank AG Friedrich-Ebert-Allee Bonn Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) Adresse: direkt@postbank.de Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter: Deutsche Postbank AG Datenschutzbeauftragter Kennedyallee Bonn Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) Adresse: datenschutz@postbank.de 2. Welche Quellen und Daten nutzen wir? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Kunden erhalten. Zudem verarbeiten wir soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Unternehmen des Postbank Konzerns oder von sonstigen Dritten (z. B. einer Kreditauskunftei) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit), Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftprobe). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten (z. B. Zahlungsauftrag), Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen 2

3 (z. B. Umsatzdaten im Zahlungsverkehr), Informationen über Ihre finanzielle Situation (z. B. Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Herkunft von Vermögenswerten), Werbe- und Vertriebsdaten (inklusive Werbescores), Dokumentationsdaten (z. B. Beratungsprotokoll) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein. 3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): a. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen im Rahmen der Durchführung unserer Verträge mit unseren Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage hin erfolgen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Produkt (z. B. Konto, Kredit, Bausparen, Wertpapiere, Einlagen, Vermittlung) und können unter anderem Bedarfsanalysen, Beratung sowie die Durchführung von Transaktionen umfassen. Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können Sie den maßgeblichen Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen entnehmen. b. Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten. Beispiele: Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien (z. B. SCHUFA) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken im Kreditgeschäft und des Bedarfs beim Pfändungsschutzkonto oder Basiskonto, Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenansprache, Werbung oder Markt- und Meinungsforschung, soweit Sie der Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben, Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs der Bank, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts, zur 3

4 Sammlung von Beweismitteln bei Überfällen und Betrugsdelikten oder zum Nachweis von Verfügungen und Einzahlungen, z. B. an Geldautomaten, (vgl. auch 4 BDSG), Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z. B. Zutrittskontrollen), Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts, Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten, Risikosteuerung im Postbank Konzern. c. Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Weitergabe von Daten im Konzern, Auswertung von Zahlungsverkehrsdaten für Marketingzwecke) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten. d. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) Zudem unterliegen wir als Bank diversen rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Kreditwesengesetz, Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Steuergesetze) sowie bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben (z. B. der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht, der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie die Bewertung und Steuerung von Risiken in der Bank und im Postbank Konzern. 4. Wer bekommt meine Daten? Innerhalb der Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn sie das Bankgeheimnis wahren. Dies sind Unternehmen in den Kategorien kreditwirtschaftliche Leistungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing. 4

5 Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb unserer Bank ist zunächst zu beachten, dass wir als Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis gemäß Nr. 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (je nach Vertrag z. B. Korrespondenzbanken, Depotbanken, Börsen, Auskunfteien). Andere Unternehmen im Postbank Konzern zur Risikosteuerung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. 5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt? Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) findet statt, soweit es zur Ausführung Ihrer Aufträge erforderlich ist (z. B. Zahlungs- und Wertpapieraufträge), es gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten) oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Darüber hinaus übermittelt die Postbank keine personenbezogenen Daten an Stellen in Drittstaaten oder internationale Organisationen. Die Postbank nutzt aber für bestimmte Aufgaben Dienstleister, die meistens ebenfalls Dienstleister nutzen, die ihren Firmensitz, Mutterkonzern oder Rechenzentren 5

6 in einem Drittstaat haben können. Eine Übermittlung ist zulässig, wenn die Europäische Kommission entschieden hat, dass in einem Drittstaat ein angemessenes Schutzniveau besteht (Art. 45 DSGVO). Hat die Kommission keine solche Entscheidung getroffen, darf die Postbank oder der Dienstleister personenbezogene Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation nur übermitteln, sofern geeignete Garantien vorgesehen sind (z. B. Standarddatenschutzklauseln, die von der Kommission oder der Aufsichtsbehörde in einem bestimmten Verfahren angenommen werden) und durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Die Postbank hat mit diesen Dienstleistern vertraglich vereinbart, dass mit deren Vertragspartnern immer Grundlagen zum Datenschutz unter Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus abgeschlossen werden. 6. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, das auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren befristete Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: 6 Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG), das Geldwäschegesetz (GwG) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. 7. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO.

7 Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m. 19 BDSG). Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. 8. Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, den Vertrag mit Ihnen zu schließen oder diesen auszuführen. Insbesondere sind wir nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand Ihres Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit wir dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen können, haben Sie uns nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie uns die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. 9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung? Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. 10. Findet Profiling statt? Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir 7

8 setzen Profiling beispielsweise in folgenden Fällen ein: Aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sind wir zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und vermögensgefährdenden Straftaten verpflichtet. Dabei werden auch Datenauswertungen (u. a. im Zahlungsverkehr) vorgenommen. Diese Maßnahmen dienen zugleich auch Ihrem Schutz. Um Sie zielgerichtet über Produkte informieren und beraten zu können, setzen wir Auswertungsinstrumente ein. Diese ermöglichen eine bedarfsgerechte Kommunikation und Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung. Im Rahmen der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit nutzen wir das Scoring. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. In die Berechnung können beispielsweise Einkommensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Beruf, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer, Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, vertragsgemäße Rückzahlung früherer Kredite sowie Informationen von Kreditauskunfteien einfließen. Das Scoring beruht auf einem mathematisch-statistisch anerkannten und bewährten Verfahren. Die errechneten Scorewerte unterstützen uns bei der Entscheidungsfindung im Rahmen von Produktabschlüssen und gehen in das laufende Risikomanagement mit ein. 8

9 Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 1. Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DSGVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 2. Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an: Deutsche Postbank AG Zentrale Postfach Bonn 9

10 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem folgenden Informationsbogen für den Einleger unterrichten wir Sie gemäß 23a Absatz 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf 10

11 Informationsbogen für den Einleger Einlagen bei der Deutsche Postbank AG sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH 1 Sicherungsobergrenze: EUR pro Einleger pro Kreditinstitut 2 Die folgende Marke ist Teil Ihres Kreditinstituts DSL Bank ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden aufaddiert, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von EUR 2 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von EUR gilt für jeden einzelnen Einleger 3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße Berlin Telefon: info@edb-banken.de Postanschrift: Postfach Berlin Weitere Informationen: 11

12 1 Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu EUR erstattet. 2 Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise EUR auf einem Sparkonto und EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich EUR erstattet. Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt. Die Deutsche Postbank AG ist auch unter dem Namen DSL Bank ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG tätig. Das heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu EUR gedeckt ist. 3 Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von EUR für jeden Einleger. 12 Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über EUR hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über 4 Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße Berlin Deutschland Postanschrift: Postfach Berlin Telefon: info@edb-banken.de,

13 Es wird Ihnen Ihre Einlage (bis zu EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. sieben Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstattet. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Einlagensicherungsfonds Änderung von Nr. 20 AGB-Banken zum 1. Oktober 2017 Ihre Einlagen in unserem Haus werden durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Zusätzlich sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. gesichert, dem unser Haus angehört und dessen Schutz weit über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht. Der Schutzumfang wird im Einzelnen in Nr. 20 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) beschrieben. Das Statut des Einlagensicherungsfonds wird zum 1. Oktober 2017 angepasst, um die Zukunftsfähigkeit des Einlagensicherungsfonds zu stärken. Die Änderungen betreffen die Herausnahme der Einlagen von Gebietskörperschaften, Finanzinstituten und Wertpapierfirmen sowie Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen aus der Einlagensicherung. Dagegen bleibt der Schutz durch den Einlagensicherungsfonds für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen und damit für Sie unverändert. Wir sind gleichwohl verpflichtet, diese Veränderungen in unseren AGB nachzuvollziehen. Dementsprechend passen wir die Regelung zum Einlagensicherungsfonds in Nr. 20 der AGB- Banken mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2017 an. Den genauen Wortlaut der Anpassung senden wir Ihnen auf Nachfrage zu. 13

14 Hinweise zu Ihrer Steuer-ID Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens: Wir benötigen Ihre Steuer-ID Seit 2018 müssen wir bestimmte Daten für jeden Kontoinhaber erheben und speichern. Dies gilt auch für alle Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten. So sieht es die gesetzliche Regelung 154 der Abgabenordnung (AO) vor. Konkret brauchen wir daher Ihre Steuer-ID. Was bedeutet das konkret für Sie? Wenn Sie ein Sparkonto, Tagesgeld-Konto, ein Depot oder eine Kreditkarte führen, liegt uns Ihre Steuer-ID vermutlich schon vor. Sie brauchen nichts mehr zu tun. Führen Sie ein Sparprodukt der Postbank und liegt uns ein gültiger Freistellungsauftrag dafür vor? Dann brauchen Sie ebenfalls nichts mehr zu tun. Ihre Mitwirkungspflicht zur Steuer-ID Mitteilung! Teilen Sie uns bitte schriftlich spätestens bis zum 30. Juni 2018 Ihre Steuer-ID mit. Nutzen Sie dafür das PIN-legitimierte Telefon-Banking oder eine legitimierte Nachricht aus dem Postbank Online-Banking. Was passiert, wenn Sie uns Ihre Steuer-ID nicht mitgeteilt haben? Falls uns nach dem 30. Juni 2018 Ihre Steuer-ID nicht vorliegt, da Sie uns diese nicht mitgeteilt haben, werden wir beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) diese maschinell erfragen. Sollten wir auch hier keine Steuer-ID ermitteln können, sind wir gesetzlich verpflichtet, dies dem BZSt mitzuteilen. 14

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