KirchenBezirksSozialarbeit Lebenslagenerhebung Bericht 2015

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1 Sachsen KirchenBezirksSozialarbeit Lebenslagenerhebung Bericht 2015 Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik Zeitraum: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember

2 1. Einleitung In die Beratungsstellen der KirchenBezirksSozialarbeit (KBS) kommen Menschen, die in Not und Bedrängnis sind. Sie erhalten dort ohne jede Zugangsbeschränkung eine erste allgemeine soziale und unabhängige Beratung, erfahren Zuwendung und finden Ansprechpartner*innen, die für ihre Problemlagen offene Ohren haben. Bei Bedarf wird an spezialisierte Beratungsstellen weiter vermittelt und weitere Hilfemöglichkeiten werden koordiniert. Die Beratungsinhalte zeigen, worunter Menschen leiden und welche Sorgen und Nöte sie bedrängen. Dabei werden gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge deutlich, denn wiederkehrende Lebenslagen der Hilfesuchenden lassen Rückschlüsse auf gesellschaftliche (Fehl)-Entwicklungen zu. KBS ist ein Angebot der Stadtmissionen und Diakonischen Werke im Kirchenbezirk. Neben der individuellen Beratung liegt der Schwerpunkt im gemeinde- und gemeinwesenorientierten Handeln, das in Zusammenarbeit mit den Kirchgemeinden sowie weiteren Akteuren in der Region in Projekte münden soll, deren klares Ziel die Überwindung von Benachteiligung ist. Die vorliegende Erhebung bildet daher nicht die gesamte Arbeit der KirchenBezirksSozialarbeit ab, sondern gibt ausschließlich Auskunft über die Lebenslagen der Hilfesuchenden in der Allgemeinen Sozialen Beratung (ASB). Die Diagramme sind Ergebnisse der statistischen Erfassung über das sachseninterne Programm KiBStat. Die Texte darunter erläutern auf der Basis des Erfahrungswissens der Beraterinnen und Berater Ursachen und Hintergründe dieser Zahlen. 2. Beratungsstellen der KirchenBezirksSozialarbeit Beratungsstellen KirchenBezirksSozialarbeit Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 1

3 Jedes Diakonische Werk im Kirchenbezirk und jede Stadtmission hält eine Beratungsstelle der KBS vor, zum Teil mit Außenstellen. In allen 30 KBS-Beratungsstellen fand Allgemeine Soziale Beratung statt. Insgesamt wurden im Jahr 2014 von 29 KBS-Beratungsstellen Hilfesuchende statistisch erfasst. Im Vorjahr waren es in 30 Beratungsstellen. Eine Beratungsstelle fehlt in dieser Auswertung. Auch sind Beratene, deren Lebenslagendaten gemäß dieser Statistik nicht vorlagen oder die kein Einverständnis in die anonymisierte Erfassung gegeben haben, hier nicht vertreten. Drei Beratungsstellen waren durch Elternzeit oder Mitarbeitendenwechsel zeitweilig nicht besetzt, so dass keine Beratungen durchgeführt werden konnten. 3. Beratungsthemen Beratungsthemen (Mehrfachnennungen pro Klient möglich) Thema Klienten Materielle Existenzsicherung 1602 Gesundheitliche Probleme mit Kurantrag 1413 Rechtliche Fragen 692 Wohnsituation 578 Gesundheitliche Probleme ohne Kurantrag 558 Umgang mit Ämtern und Behörden 535 Lebenskrisen 403 andere Themen 350 Arbeitslosigkeit 308 Ehrenamt 223 Behinderungsbedingte Probleme 181 Pflege Angehöriger 115 Bes. soz. Schwierigkeiten nach 67 SGB XII 79 Migrationsbedingte Fragen/Probleme Beratung zu Antragsstellung Anträge Klienten Anträge Müttergenesung 1372 Anträge Familienerholung 343 andere Anträge 317 Anträge ALG II 196 Anträge Katastrophenhilfe 108 Kuranträge (nicht Müttergenesung) Abbildung 1: Häufigkeit von Beratungsthemen insgesamt Die materielle Existenzsicherung war nach wie vor das Hauptthema der Beratung. Damit eng verknüpft waren insbesondere rechtliche Fragen, gesundheitliche Probleme ohne Kurantrag, Umgang mit Ämtern und Behörden sowie Arbeitslosigkeit. Das Problem zeigte sich konkret im Unterstützungsbedarf bei Antragstellungen: Anträge zu Familienerholung, Anträge zu SGB-II-Leistungen und andere Anträge. Letztere sollen die finanzielle Situation verbessern und gehören zum Mindestsicherungssystem: Wohngeld, Lastenzuschuss, Bildungs- und Teilhabepaket, Kirchlicher Hilfsfonds für Menschen in Not, Stiftungsanträge und Anträge zur Überprüfung von behördlichen Bescheiden. Gesundheitliche Probleme mit Kurantrag in Verbindung mit Anträgen zur Müttergenesung waren ein zweites Schwerpunktthema. Weil so viele Familien Überlastungsanzeigen Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 2

4 machten und Leistungen der Gesundheitsvorsorge benötigten, ist in diesem Bericht der Fokus auf die Situation der Familien gerichtet. In Deutschland leben lt. Europäischer Union 16,1 % der Menschen unterhalb der Armutsrisikoschwelle, 20,3 % sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen (vgl. Das spiegelt sich deutlich in den niedrigschwelligen Beratungsstellen wider, die Menschen in diesen Notlagen aufsuchen. Es besteht dringender sozialpolitischer Handlungsbedarf: Denn selbst nach Ausschöpfung der Mindestsicherungssysteme bleiben Familien unter der Armutsrisikoschwelle. Die Grundsicherung muss das soziokulturelle Existenzminimum sichern und nicht zusätzlich noch durch Unsicherheit in der Bewilligung, unleserliche Bescheide, unklar auszufüllende Anträge u. a. unterlaufen werden. Familien benötigen Hilfe und Unterstützung, schon bevor ihre Mitglieder krank werden. 4. Familienerholung Antrag Familienerholung ALG II nach SGB II 167 Sozialversicherungspflichtiges Einkommen 125 andere öffentliche Leistungen *) 57 Zuwendung Eltern/Ehepartner/Kind 33 Nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen 25 Rente / Pension 15 ALG I nach SGB III 8 Leistungen nach SGB XII / Sozialhilfe 1 *) andere öffentliche Leistungen umfasst BAföG, Erziehungsgeld, Betreuungsgeld, Taschengeld BFD/FSJ 13% 6% 3% 2% ALG II nach SGB II 8% SV-pfl. Einkommen 39% andere öff. Leistungen 29% Zuwendung Nicht SV-pfl. Einkommen Rente / Pension ALG I nach SGB III Leistungen nach SGB XII Abbildung 2:Einkommenssituation der Antragsteller auf Familienerholung Nur Familien unterhalb der Armutsrisikoschwelle können einen Antrag auf Familienerholung stellen. Mehr als ein Viertel von ihnen bezog sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Einen wichtigen präventiven Beitrag zur Familienstärkung und damit zur Familiengesundheit könnte die Familienerholung leisten, wenn denn ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt und die kritischen Punkte in der Richtlinie - die Ungleichbehandlung Brutto- zu Nettoeinkommen und das in Vorleistunggehenmüssen - geklärt würden. Die Förderung der Familienerholung ist ein sozialpolitisch gewünschtes, familienstärkendes Angbeot, das direkt und sicher bei den Familien ankommt. Solche Angebote müssten gestärkt und ausgebaut Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 3

5 werden! Im Doppelhaushalt für 2015/16 wurden zwar wieder einige Mittel dafür eingestellt - allerdings nur ein Viertel dessen, was noch vor 5 Jahren bereit stand und dringend gebraucht würde. Denn gerade Familien mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen und gleichzeitig ergänzenden Grundsicherungsleistungen nach SGB II benötigen dringend einen Zuschuss zur Familienerholung. 5. Beratungen 5% Klienten mit nur 1 Thema 2208 Klienten mit 2 Themen 1107 Klienten mit 3 Themen 567 Klienten mit 4 und mehr Themen 226 Zusammen % 27% 54% Klienten mit nur 1 Thema Klienten mit 2 Themen Klienten mit 3 Themen Klienten mit 4 und mehr Themen Abbildung 3: Häufigkeit von Beratungsthemen pro Klient Bei fast jedem zweiten Hilfesuchenden häuften sich Probleme, rund jeder Fünfte suchte zu 3 Themen und mehr Rat. Beratungsart 22% Kurzberatung 3190 kontinuierliche Beratung (ab 3 Beratungen) 918 Zusammen % Kurzberatung kontinuierliche Beratung (ab 3 Beratungen) Abbildung 4: Beratungsart In knapp 80 % aller Fälle konnte bereits mit einer Kurzberatung geholfen werden. Ein niedrigschweilliges Angebot der Beratung zur Sicherung der materiellen Existenz trägt viel zur Stabilisierung von Menschen bei, die sich in einer Notlage befinden. Die Diakonischen Werke und Stadtmissionen reagieren daher mit ihrem Angebot auf einen Bedarf, der unübersehbar ist. Dieser Verantwortung sollten sich auch die örtlichen Träger der Sozialhilfe stellen und den Aufbau einer entsprechende Struktur mit einem Netz an Beratungsstellen fördern. Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 4

6 6. Herkunft der KlientInnen Herkunft kein/e Ausländer/in 3863 Ausländer/in 149 Flüchtling 11 Ausländer (ungeklärter Status) 8 keine Angaben 77 Zusammen ,0% 3,6% 6,0% 1,9% Abbildung 5: Herkunft der KlientInnen 0,3% 0,2% kein/e Ausländer/in Ausländer/in Flüchtling Ausländer (ungeklärter Status) keine Angaben Der Anteil von Asylsuchenden und Flüchtlingen an dem offenen Angebot der Beratung betrug nur rund 5% hier ist die weitere Entwicklung zu beobachten. 7. Einkommensquelle Einkommensquellen (Mehrere Einkommensquellen pro Klient möglich) Sozialversicherungspflichtiges Einkommen 1668 ALG II nach SGB II 1289 Rente / Pension 628 andere öffentliche Leistungen *) 324 Zuwendung Eltern/Ehepartner/Kind 242 Kinderzuschlag 169 Nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen 165 Wohngeld 138 Leistungen nach SGB XII / Sozialhilfe 120 kein Einkommen 98 ALG I nach SGB III 84 Krankengeld 49 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 30 Einkünfte aus Vermögen, Miete, Pacht 18 *) BAföG, Erziehungsgeld, Betreuungsgeld, Taschengeld BFD/FSJ Abbildung 6: Einkommensquellen des Klienten/der Klientin (ohne Berücksichtigung des Partnereinkommens) 2% 4% 4%11% 6% 8% 15% 31% SV-pfl. Einkommen ALG II nach SGB II Rente / Pension andere öff. Leistungen Zuwendung Kinderzuschlag Nicht SV-pfl. Einkommen 41% andere Einkommensquellen*) kein Einkommen Diagramm: Andere Einkommensquellen umfasst Wohngeld, Leistungen nach SGB XII / Sozialhilfe, ALG I nach SGB III, Krankengeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Einkünfte aus Vermögen/Miete/Pacht. Die Basis für die Prozentangaben ist die Klientenzahl (1668 von 4108 haben ein SV-pflichtiges Einkommen = 41%). Personen mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen stellen mit einem Anteil von 41 % auf den ersten Blick die größte Gruppe dar. Bei Betrachtung der Beratenen, welche Mindestsicherungsleistungen wie SGB-II-Leistungen, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 5

7 u.a. bezogen zeigt sich, dass jedoch diese den größten Anteil ausmachen. Allerdings sind diese Leistungen an den unterschiedlichsten Stellen zu beantragen SV-pfl. Einkommen 9% 6% 5% 15% 63% 18% 1283 SGB II-Leistungen 7% 22% 17% 21% 18% 13% 64% 628 Rente/Pension 20% 17% 27% 20% 16% 6% 39% Arbeitslosigkeit Umgang mit Ämtern und Behörden Wohnsituation Gesundheitliche Probleme mit Kurantrag Lebenskrisen Gesundheitliche probleme ohne Kurantrag Rechtliche Fragen Materielle Existenzsicherung Abbildung 7: Einkommensquellen des Klienten/der Klientin und Beratungsthemen Schaut man sich die Beratungsthemen der drei größten Einkommensgruppen an, so zeigt sich ein deutlicher Unterschied: Während sich Personen mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen am häufigsten zu einem Kurantrag beraten ließen, um damit ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen, ist bei SGB-II- Leistungsberechtigten und Beziehenden von Rente/ Pension an erster Stelle die materielle Existenz zu sichern. 22% 45% 27% 6% mindestens 1 Erwerbseinkommen mind. 1 Erwerbseinkommen + ergänzend SGB II (Aufstocker) nur SGB II-Leistungen weder Erwerbseinkommen noch SGB II-Leistungen (Rente etc.) Abbildung 8: Einkommensquellen unter Berücksichtigung des Partnereinkommens Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 6

8 Betrachtet man die jeweiligen Haushalte insgesamt, so zeigt sich, dass Haushalte mit mindestens einem Erwerbseinkommen 6 % ergänzend SGB II-Leistungen beziehen mussten, um ihre materielle Existenz sichern zu können. Klientinnen und Klienten sind häufig der Gefahr der Einkommenseinschränkung oder gar des Einkommensverlustes ausgesetzt: entweder durch gesundheitliche Einschränkungen oder durch Unsicherheiten beim Leistungsbezug selbst. Diesen damit im Zusammenhang stehenden Dauerbelastungen muss dringlichst durch ausreichende präventive Maßnahmen wie Familienentlastung, eine angemessene Höhe der SGB-II-Leistungen ohne Vollzugsdefizite und eine entsprechende Rentenvorsorge entgegen getreten werden. 8. Haushaltsstruktur Haushaltsstruktur Haushalte ohne Kinder 1) 1623 Haushalte mit Kindern 2) 2421 darunter Alleinerziehende 933 keine Angaben 64 Zusammen ) Alleinlebende und Paare ohne Kinder 2) Alleinerziehende und Paare mit Kindern 23% 36% 2% 39% Haushalte ohne Kinder Paare mit Kindern Alleinerziehend keine Angaben Abbildung 9: Haushaltsstrukturen Weit über die Hälfte der Hilfesuchenden (59 %) sind Familien Haushalte ohne Kinder 14% 21% 24% 23% 20% 47% 1488 Mit Partner und Kindern 6% 14% 61% 26% 933 Alleinerziehend 8% 11% 12% 15% 47% 47% Arbeitslosigkeit Lebenskrisen Umgang m. Ämtern u. Behörden Gesundheit/ ohne Kurantrag Wohnsituation Rechtliche Fragen Gesundheit/ mit Kurantrag Materielle Existenzsicherung Abbildung 10: Haushaltsstrukturen und deren Zusammenhang mit Beratungsthemen Überwiegend werden Kuranträge von Familien gestellt. Allerdings zeigt sich, dass bei Familien mit Partnern und Kindern die Beratung zu einem Kurantrag weitaus häufiger ist als die Beratung zur materiellen Existenzsicherung, obwohl dieses Thema danach sofort an zweiter Stelle steht. Bei Alleinerziehenden ist die materielle Existenz so sehr bedroht, dass neben dem Kurantrag die Beratung zur Einkommenssicherung gleich wichtig ist. Haushalte Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 7

9 ohne Kinder stellen nur in Ausnahmefällen einen Kurantrag und benötigen dafür mehr Unterstützung zur Einkommenssicherung. 9. Geschlecht 1130; 28% 2978; 72% 1643; 61% 1052; 39% männlich weiblich Abbildung 11: Geschlechterverteilung der Klienten mit (link s) und ohne (rechts) Kurantrag Weitaus mehr Frauen als Männer suchten die Beratungsstellen auf. Nimmt man die Kurantragsberatungen heraus, so verschiebt sich das Verhältnis allerdings etwas in Richtung der männlichen Ratsuchenden. Dennoch bleibt der Frauenanteil mit 61 % der größere Anteil weiblich 12% 17% 20% 19% 17% 58% 1052 männlich 15% 10% 22% 23% 23% 19% 55% Arbeitslosigkeit Lebenskrisen Umgang m. Ämtern u. Behörden Gesundheit/ ohne Kurantrag Wohnsituation Rechtliche Fragen Materielle Existenzsicherung Abbildung 12: Geschlecht und Beratungsthemen der KlientInnen, die keinen Kurantrag gestellt haben Die Beratungsthemen von Frauen und Männern ähneln sich sehr: die materielle Existenzsicherung steht an erster Stelle, gefolgt von gesundheitlichen Problemen und Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Wohnsituation. Die Probleme greifen ineinander über und verschärfen sich gegenseitig. Frauen und Männer benötigen gleichermaßen ein niedrigschwelliges Beratungsangebot. Mit dieser Verantwortung dürfen die jeweiligen Leistungserbringer nicht allein gelassen werden. Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 8

10 10. Altersgruppen Altersgruppen unter und Šlter 356 Zusammen ,7% 0,4% 4,9% 12,5% 24,5% 18,1% 31,0% unter und älter Abbildung 13: Altersstruktur der KlientInnen Die Altersgruppe, die sich in der Mitte des Lebens befindet 35 bis 44 Jahre -, war die zahlenmäßig größte Gruppe, weiter gefolgt von jungen Menschen zwischen Jahren und älter % 19% 11% 12% 7% 17% 15% 17% 21% 14% 15% 14% 26% 17% 16% 28% 19% 17% 17% 55% 16% 44% 20% 8% 30% 32% 39% 44% 46% Arbeitslosigkeit Lebenskrisen Umgang m. Ämtern u. Behörden Gesundheit/ ohne Kurantrag Wohnsituation Rechtliche Fragen Gesundheit/ mit Kurantrag Materielle Existenzsicherung Abbildung 14: Altersstruktur und Beratungsthemen Die Themenschwerpunkte verschieben sich im Laufe des Lebens: während bis etwa 50 Jahre gesundheitliche Fragen, verbunden mit einem Kurantrag eine große Rolle spielen, tritt später die materielle Existenzsicherung mehr in den Vordergrund. Bei 55 bis 64-Jährigen machte diese fast die Hälfte der Beratungsanteile aus. Begleitet waren diese zunehmend von gesundheitlichen Fragen. Es sind dringend Möglichkeiten zu finden, wie Familien entlastet und gestärkt werden könnten. An erster Stelle ist die Beseitigung der Erschwernisse zu nennen, die materielle Existenz zu sichern. Dass Mütter und Väter trotz ihrer Berufstätigkeit an den verschiedensten Stellen Anträge stellen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und dann noch häufig in Widerspruch gehen müssen, ist beschämend. Die Rahmenbedingungen für Familien sind Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 9

11 daher unbedingt zu verbessern. Mutter-Kind-/ Vater-Kind-Kuren sind stets ein Zeichen für Überbelastung. 11. Kurberatung 40% 31% 31% 34% 3% Mutter/Vater/Kind-Kur 20% 15% 20% 97% anderer Kurantrag 0% Klienten insgesamt davon mit Kurantrag 15% 20% 31% 31% 34% Abbildung 15: Häufigkeit der Kuranträge als Thema der Beratung Der Anteil an Kurberatungen ist im Rahmen der therapeutischen Kette des Müttergenesungswerkes - weiter gestiegen, womit die Kapazitäten der Beratungsstellen zunehmend ausgeschöpft sind. Erfreulich ist, dass immer mehr Beratungen zum Erfolg führen und die Familien die benötigte Kassenleistung erhalten. Dennoch sind unabhängige Beratungsstrukturen für die Kurberatung aufzubauen und von den öffentlichen Trägern zu finanzieren. 12. Information über das Angebot Information über die Beratungsstelle durch... Freunde, Bekannte, Familie 1072 Klient/in selbst 1067 eigenes Diakonisches Werk 502 Medizinischer Dienst 346 Information durch Medien 309 Ämter, Behörden 240 Kirchgemeinde/ Pfarrer 208 keine Angabe 188 and. Wohlfahrtsverband 131 niedrigschwell. Versorgungsangebot 45 Zusammen 4108 Abbildung 16: Informationsquellen 8% 5% 9% 6% 8% 12% Freunde, Bekannte, Familie Klient/in selbst eigenes Diakonisches Werk Medizinischer Dienst Information durch Medien Ämter, Behörden Kirchgemeinde/ Pfarrer 26% 26% and. Wohlfahrtsverband, niedrigschwell. Versorgungsangebot oder keine Angabe Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 10

12 Die meisten Ratsuchenden bekamen einen Tipp über das Angebot der KBS von Freunden, Bekannten und Familie, die bereits selbst gute Erfahrungen mit der Beratungsstelle gemacht haben bzw. Gutes darüber gehört hatten. Manche Ratsuchenden informierten sich selbst und trugen schon damit zur Verbesserung ihrer Situation bei, indem sie den ersten Schritt gingen, Hilfe suchten und ihre Lebenssitutation verändern wollten. Die Informationen durch die anderen Einrichtungen und Angebote zeigen, dass die Vernetzung weitgehend funktioniert. Die Kommunikation mit den Kirchgemeinden ist verbesserungswürdig, denn schließlich ist das Beratungsangebot auch ein Angebot für die Menschen in den Kirchgemeinden. Wenn das Beratungsangebot bekannt ist und durch Informationen allgemein zugänglich gemacht wird, haben Hilfesuchende größere Chancen, Unterstützung zu erhalten. Auch gute Vernetzungsstrukturen tragen dazu bei. Diese sollten über den innerdiakonischen Bereich hinaus auch in den Kirchgemeinden verbessert werden. 13. Vermittelt an Vermittlung von Beratungsfällen an keine Vermittlung erforderlich 1771 Dienst des eigenen diakonischen Werkes 535 and. Wohlfahrtsverbände 225 Behörde 223 Freiwilligenzentrale / Privatperson 22 Gesetzliche Betreuung 22 Zusammen % 8% 2% keine Vermittlung erforderlich Dienst des eigenen diakonischen Werkes 19% 63% and. Wohlfahrtsverbände Behörde Freiwilligenzentrale/Privatperson oder Gesetzliche Betreuung Abbildung 17: Weitervermittlung von Klienten bei Abschluss der Beratung (Beratung in Fällen abgeschlossen) Die meisten der Beratungen konnten bereits nach einigen intensiven Beratungsgesprächen erfolgreich beendet werden. War dies nicht der Fall, wurde in spezialisierte Dienste vermittelt. Unberücksichtigt blieben hier alle Ratsuchenden, für die die Frage der Vermittlung nicht relevant ist, da sie sich z. B. noch in Beratung befinden. An dieser Stelle wird der Doppelcharakter der Beratungsstelle noch einmal deutlich: zum einen fungiert sie als ein niedrigschwelliges Angebot, durch welches existenzielle Fragen in einigen wenigen, intensiven Beratungsgesprächen geklärt werden können. Zum anderen hat Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 11

13 sie die Funktion einer Clearingstelle, in der nach Sondierung der Probleme und Themen die passgenauen Angebote gefunden und vermittelt werden. Radebeul, den 24. Juni 2015 Rotraud Kießling M. Jentzsch Offene Sozialarbeit EDV/ IT / Statistik in Zusammenarbeit mit Facharbeitskreis KirchenBezirksSozialarbeit Diakonie Sachsen Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 12

14 Anhang 1. Durchführung Mit Hilfe von KiBStat (Erfassungsprogramm) wurden alle KlientInnen, die vom bis eine der 30 Fachstellen der KirchenBezirksSozialarbeit aufsuchten, von den beratenden Mitarbeitern bei ihrem Erstkontakt elektronisch erfasst. Es fehlen die Angaben einer Fachstelle. Die Lebenslage wird durch die Merkmale Alter, Geschlecht, Haushaltsstruktur, Herkunft und Einkommensquellen beschrieben. Für jeden Klienten/jede Klientin wurden bei Erstkontakt diese Lebenslagemerkmale sowie im Verlauf der Beratungen die jeweiligen Beratungsthemen dokumentiert. Pro Beratungsfall konnten maximal 6 verschiedene Beratungsthemen zugeordnet werden. Diese Zuordnung erfolgte während der Beratung durch das Fachpersonal und konnte während einer kontinuierlichen Beratung erforderlichenfalls laufend ergänzt werden, wenn sich komplexe Problemlagen abzeichneten. Es soll untersucht werden, ob und in welcher Weise die Beratungsthemen mit bestimmten Lebenslagen in Zusammenhang stehen. 2. Genereller Hinweis zum Lesen der Diagramme: Kreisdiagramme stellen die Zusammensetzung der Klientel bezüglich eines erfragten Merkmals dar. Säulendiagramme zeigen den Zusammenhang von Beratungsthemen und Lebenslage auf. Im linken Teil der Diagramme sind als grüne Säulen die Anzahlen der Klienten mit dem genannten Lebensagemerkmal dargestellt. In jeder Stapelsäule wird der prozentuale Anteil der Klienten angegeben, dem ein bestimmtes Beratungsthema zuzuordnen war. Eine hohe Summe der %-Angaben in einer Stapelsäule (bzw. eine lange Stapelsäule) weist auf Multiproblemlagen der betreffenden KlientInnengruppe hin. Die Beratungsanlässe Ehrenamt, migrationsbedingte Probleme, behinderungsbedingte Probleme, Pflege Angehöriger und besondere soziale Schweirigkweiten nach 67 SGB XII betrafen jeweils weniger als 5% aller Beratungsfälle und wurden daher nicht in die Säulendiagramme aufgenommen, um die Übersichtlichkeit zu wahren. 3. Definition Fall / Klient/in KlientIn kann eine Person, ein Paar, Mutter/Kind, eine Familie bedeuten. Die Begriffe Fall und KlientIn wurden somit gleichbedeutend verwendet. Erfasst wurde jeweils die vorsprechende ( erstberatene ) Person. Grundsätzlich beziehen sich daher alle erhobenen Eigenschaften nur auf die Person, die im Erstgespräch als Rat suchend in der Beratungsstelle auftritt, also nicht auf den gesamten Haushalt. 4. Einkommen Einkommensquellen: Für jeden Beratungsfall konnten mehrere Einkommensquellen einzeln angegeben werden (Mehrfachnennungen). Die Beträge der einzelnen Quellen wurden nicht erfragt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei ergänzendem Bezug von SGB II- oder - XII-Leistungen eine sehr geringe Summe anderer Einkommen vorliegt. Da SGB II-Leistungen haushaltsbezogen geleistet werden, gab es die Möglichkeit, zusätzliche Einkommen des Haushalts anzugeben. Das war notwendig, um die Zahl der Aufstocker zu ermitteln. Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 13

15 Verschiedene marginal vorkommende Einkommensquellen (<4% der Klienten) wurden im Kreisdiagramm zusammengefasst zu Andere Einkommensquellen : Wohngeld, Leistungen nach SGB XII / Sozialhilfe, ALG I nach SGB III, Krankengeld, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Einkünfte aus Vermögen/Miete/Pacht. Sie fehlen in den Säulendiagrammen. Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit / IT/ Statistik 14

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