SuedOstLink. 4. Planungsbegleitendes Forum. Regensburg/Essenbach
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- Jutta Schneider
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1 SuedOstLink 4. Planungsbegleitendes Forum Regensburg/Essenbach 1
2 Programm Essenbach Überblick über festgesetzten Untersuchungsrahmen Nächste Schritte im Verfahren Diskussion und Fragen im Plenum Detailfragen an Landkreis-Tischen mit Karten Infostände, informeller Ausklang (Ende ca. 16:30 Uhr) Information zum Konverter (nur in Essenbach) Ende ca Uhr
3 SuedOstLink Aktueller Projektstand René Queren
4 Wo stehen wir? Öffentliche Antragskonferenzen BNetzA: mit Bürgerinnen und Bürgern, Umweltverbänden, Behörden und Organisationen. Untersuchungsrahmen/ 7(4) Entscheid BNetzA legt das Hausaufgabenheft für Unterlagen nach 8 NABEG fest Unterlagen nach 8 NABEG erstellt TöB und Öffentlichkeit werden im formellen Verfahren beteiligt. Erörterungstermin BNetzA: eingeladen sind Personen, die eine Stellungnahme eingereicht haben Meter breiter Korridor Festlegung durch die BNetzA am Ende des Verfahrens. 4
5 SuedOstLink Festlegung nach 7 (4) NABEG Wann? Am 21. Dezember erfolgte die Festlegung für Abschnitt D durch BNetzA Was? Basis = relevante Daten, Informationen und Vorschläge, die während der Antragskonferenzen an die BNetzA übermittelt wurden Wofür? Festlegung der erforderlichen Inhalte der Unterlagen nach 8 NABEG 5
6 Inhalt des Hausaufgabenhefts Aktuelles Korridornetz räumliche Änderungen Durchzuführende Studien & Analysen + 1. Raumverträglichkeitsstudie 2. Bewertung der Umweltauswirkungen: Umweltbericht im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung Natura 2000-Untersuchung Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Allgemeine Festlegungen zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 3. Sonstige öffentliche und private Belange 4. Machbarkeitsstudie zur Donauquerung Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich
7 Festlegung nach 7 (4) NABEG Aktuelles Korridornetz Dr. Silke Rendigs
8 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Untersuchungsgegenstand: TKS-Netz gemäß 6 NABEG (Abschnitt D), d.h.: Vorschlagskorridor (VK) ernsthaft in Betracht kommende Alternativen (eibka) Sowie weitere Alternativen aus der Festlegung nach 7 (4) NABEG durch die BNetzA 8
9 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Vorgaben der BNetzA Prüfung Bündelungsoptionen mit MERO- Leitung, Kreisstraßen und bestehenden Freileitungen (u.a. Ostbayernring) Bereits abgeschichtete Alternative wieder aufnehmen und prüfen Zusätzliche Alternativen gemäß 7 (4) NABEG prüfen 9
10 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Der nördliche Abschnitt: Raum Schwandorf bis Raum Altenthann / Wenzenbach 10
11 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG 11
12 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Bündelungsoption mit vorhandener Infrastruktur TKS 073_075_076a2 Burglengenfeld: TKS 073 Richtung Westen/Naab, trifft hier auf TKS 077 Vorgabe: Grobprüfung Bündelung mit bestehender 110 kv-leitung 12
13 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Zusätzliche Alternativen gemäß 7 (4) NABEG TKS 085a2: Bernhardswald / Alternative zu TKS 085 Vorgabe: Grobprüfung des TKS Berücksichtigung des angrenzenden Waldgebiets Berücksichtigung von Wohnbebauung (Birkenhof) 13
14 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Der südliche Abschnitt: Raum Altenthann / Wenzenbach bis Raum Isar 14
15 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG 15
16 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Bündelungsoption mit vorhandener Infrastruktur TKS 087a2 Brennberg: Vorgabe: Grobprüfung des TKS Bündelung mit der bestehenden 380 kv-leitung auf Höhe der TKS 087 und
17 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Bündelungsoption mit vorhandener Infrastruktur TKS 093a2: Höhe Wiesent Vorgabe: Grobprüfung des TKS Bündelung mit der bestehenden MERO- Leitung 17
18 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Zusätzliche Alternativen gemäß 7 (4) NABEG TKS 100c: Östlich des VK auf Höhe Laberweinting nach Postau Vorgabe: Grobprüfung des neuen TKS, um Beeinträchtigung bekannter Bodendenkmäler zu reduzieren 18
19 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Zusätzliche Alternativen gemäß 7 (4) NABEG TKS 100c2 Paindlkofen: Bayerbach westlich Richtung Paindlkofen nach Mettenbach Vorgabe: Grobprüfung des TKS 19
20 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Bündelungsoption mit vorhandener Infrastruktur TKS 100b3/100b4: Ab Postau-Unterköllnbach nach Grießenbach Vorgabe: Grobprüfung des TKS Bündelung mit der LA10 Bündelung mit der bestehenden 110 kv-db-leitung 20
21 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Bündelungsoption mit vorhandener Infrastruktur TKS 103: Mettenbach- Niederaichbach Vorgabe: Wiederaufnahme des in den Unterlagen nach 6 NABEG abgeschichteten TKS Bündelung mit bestehender Infrastruktur (Querung A92/ Bündelung LA22) 21
22 Aktuelles Korridornetz Festlegung nach 7(4) NABEG Für neue TKS-Alternativen ggf. Grobprüfung nach Vorgabe der BNetzA Prüfen, ob neue TKS im weiteren Verfahren zu berücksichtigen oder abzuschichten sind Die Prüftiefe ist vergleichbar mit Antrag 6 NABEG 22
23 Festlegung nach 7 (4) NABEG Besonderheiten in der Region
24 Aktuelles Korridornetz Besonderheiten in der Region Donauquerung Bündelungsoptionen (Freileitungen u.a. Ostbayernring, Erdölund Erdgasleitungen, Kreisstraßen) Bodendenkmale Trink- und Hochwasserschutz (Wasserschutzgebiete, Einzugsgebiete, Flutpolder) Dauer- und Sonderkulturen Georisiken (seismische Aktivitäten, Altlastenverdachtsflächen) 24
25 Donauquerung Machbarkeitsstudie Ziel: Genehmigungsrisiken (z. B. Überschwemmungsgebiete) und technische Hindernisse (z. B. Baugrund) Noch vor Ende Bundesfachplanung, bevor durchgängiger Korridor feststeht Bewertungsgrundlage für Korridorempfehlung 25
26 Donauquerung Machbarkeitsstudie Berücksichtigung Überschwemmungsgebiete für Flutpolder sowie hydrogeologischen Belange Frühzeitig bautechnische Hindernisse in den potenziellen Querungsbereichen ausschließen Noch vor Ende Bundesfachplanung, bevor durchgängiger Korridor feststeht Entscheidungsgrundlage für BNetzA 26
27 Donauquerung Baugrundvoruntersuchung An den 4 potenziellen Querungsbereichen der Donau: Donaustauf Wiesent Pfatter Hofdorf Zeitraum: Februar bis April 2018 Dauer pro Bohrpunkt: zwei bis drei Tage Vorab: ortsübliche Bekanntmachung der Termine ( 44 Absatz 1 Satz 1 (EnWG)) 27
28 Bündelungsoptionen Definition: Parallelführung des Erdkabels zu bestehenden Infrastrukturen: Freileitungen Mitteleuropäische Rohölleitung (MERO) Gasleitungen Straßen Ziel: Reduzierung des Eingriffs in Naturschutz und Wald 28
29 Festlegung nach 7 (4) NABEG Analysen & Studien René Queren
30 Analysen & Studien Festlegung nach 7(4)NABEG Welche Studien sind zu erstellen? 1. Raumverträglichkeitsstudie (RVS) 2. Bewertung der Umweltauswirkungen: Umweltbericht im Rahmen der strategischen Umweltprüfung (SUP) Untersuchungen zur Natura Verträglichkeit Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung 30
31 Analysen & Studien Festlegung nach 7(4)NABEG Welche Studien sind zu erstellen? Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (ISE) Allgemeine Festlegungen zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 3. Angaben zu sonstigen öffentlichen und privaten Belangen 4. Machbarkeitsstudie zur Donauquerung 5. Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich 31
32 Bedeutung der Unterlagen nach 8 NABEG Ergänzung des 6-Antrags Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich = Herzstück der Unterlagen Hier fließen alle Untersuchungsergebnisse ein Ermittlung eines Vorschlagskorridors Basis für formelle Öffentlichkeitsbeteiligung & Festlegung des verbindlichen Trassenkorridors 32
33 Methodisches Vorgehen in den 8-Unterlagen Vorbereitung für die Unterlagen nach 8 NABEG Vorgestelltes Korridornetz Vertiefende Prüfungen Zuhilfenahme der potenziellen Trassenachse (potta) v.a. in Eng- oder Konfliktstellen Erweiterung der verwendeten Datenbasis Verwendung von Bestandsdaten 33
34 Methodisches Vorgehen in den 8-Unterlagen Was ist die potenzielle Trassenachse? Bewertungsgegenstand = Trassenkorridore potta als Hilfsmittel zur Bewertung der Trassenkorridorsegmente Anwendung insbesondere bei Engstellen und Konfliktbereichen Ableitung aus raum- und umweltplanerischen und technischen Kriterien 34
35 Methodisches Vorgehen in den 8-Unterlagen Was ist die potenzielle Trassenachse? zeigt auf, dass in dem jeweiligen Trassenkorridor, nach derzeitigem Erkenntnisstand, zumindest eine konkrete Trasse technisch und rechtlich realisierbar ist. Keine Vorfestlegung für die Auswahl der Trassenführung in der Planfeststellung! 35
36 Festlegung nach 7 (4) NABEG Raumverträglichkeitsstudie
37 Raumverträglichkeitsstudie Ziel: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unvermeidlichen Konflikte mit den Erfordernissen der Raumordnung In Anlehnung an Methodenpapier der BNetzA zur Raumverträglichkeitsstudie in der Bundesfachplanung Untersuchungsraum: Trassenkorridor m beidseitig 37
38 Raumverträglichkeitsstudie Raumordnerische Kategorien und Unterkategorien Siedlungsstruktur, z.b. Siedlungsentwicklung; Entwicklung von Gewerbe und Industrie Freiraumstruktur, z.b. Naturschutz, Wald, Bodenschutz Infrastruktur, z.b. Verkehr, Windenergie, Rohstoffabbau Sonstige räumliche Erfordernisse, z.b. Militär, Altlasten Sonstige raumbedeutsame Planungen & Maßnahmen, z.b. Bauleitplanung, OBR, Hochwasserschutz 38
39 Festlegung nach 7 (4) NABEG Strategische Umweltprüfung
40 Analysen im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) Ziel: Ermittlung, Beschreibung, Bewertung von erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Boden und Fläche Wasser Luft und Klima Landschaft Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 40
41 SUP: Untersuchungsräume der Schutzgüter nach UVPG Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Boden Wasser Luft und Klima Landschaft Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 7 (4) Untersuchungsraum Trassenkorridor (TK) m beidseitig (Freileitungsausnahmen (FL): TK m beidseitig) TK m beidseitig TK m beidseitig TK m beidseitig TK TK m beidseitig (FL: TK m beidseitig) TK m beidseitig (FL: TK m beidseitig) 41
42 SUP: Änderungen! Schutzgut Boden und Fläche Änderungen im Schutzgut Boden und Fläche Erweiterung des Untersuchungsraums von 200 m auf 300 m beidseitig des Trassenkorridors Neu aufgenommene Umweltindikatoren: Besonders schutzwürdige Böden (z.b. hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit oder seltene Böden) Organische und humusreiche Böden (z.b. Moore, Anmoore und Moorgleye) Grund- oder stauwasserbeeinflusste Böden Stark geschichtete & verdichtungsempfindliche Böden Böden mit besonderen Standorteigenschaften 42
43 SUP: Änderungen! Schutzgut Boden und Fläche Änderungen im Schutzgut Boden und Fläche Zusätzliche Datengrundlage z. B.: Waldfunktionskartierungen & forstliche Standortkarten der Landesforstverwaltungen Daten des Landes zu seltenen & naturnahen Böden & zu Archivböden Übersichts-Bodenkarte, Moorbodenkarte, Erosionsatlas Bayerns UmweltAtlas des LfU Bayern Gefahrenhinweiskarten & Daten des GEORISK- Ereigniskatasters Daten des Landes und der Bodenschutzbehörden zu den zu berücksichtigenden Sachverhalten und zur Bodenfunktionsbewertung 43
44 SUP: Änderungen! Schutzgut Wasser Änderungen im Schutzgut Wasser Erweiterung des Untersuchungsraums von 200 m auf 300 m beidseitig des Trassenkorridors Einschätzung der Wasserwirtschaftsämter als amtliche Sachverständige ggf. Erhebung von Daten in Gebieten ohne öffentliche Wasserversorgung Zusätzliche maßgebliche Datengrundlagen: Bewirtschaftungspläne (gemäß 83 WHG) Wasser-, Heilquellenschutzgebiete und Einzugsgebiete der Länder, einschließlich planreifer Schutzgebiete 44
45 SUP: Änderungen! Schutzgut Wasser Änderungen im Schutzgut Wasser Neu aufgenommene Indikatoren: Fließgewässer sowie Uferzonen nach 61 BNatSchG & naturnahe Kleingewässer & Stillgewässer Gebiete oder Vorhaben zum vorbeugenden Hochwasserschutz, inkl. Vorranggebiete Trink- und Hochwasserschutz Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen Grundwasser sowie Schutzwälder für Grundwasser Deponien, Altablagerungen, bekannte Altlastenobjekte bzw. Altlastenverdachtsflächen 45
46 SUP: Ergänzungen Kulturelles Erbe u. sonst. Sachgüter Erweiterung des Untersuchungsraums von 200 m auf 300 m beidseitig des Trassenkorridors Berücksichtigung Umgebungsschutz, Sicht- und Erlebbarkeit von Kulturdenkmalen in Waldbereichen (z.b. Walhalla) Neu aufgenommene Indikatoren: Alle Sachverhalte, die unter den Begriff Denkmal im Sinne des Art.1. des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes fallen Ggf. Einbeziehung von Verdachtsflächen für Bodendenkmale (z.b. Keltenviereckschanze) 46
47 SUP: Ergänzungen Kulturelles Erbe u. sonst. Sachgüter Änderungen im Schutzgut Kulturelles Erbe Darstellung von Riegeln- und Engstellen durch einzelne und das gehäufte Vorkommen von Bodendenkmalen (insbesondere im Raum Regensburg bis etwa 20 km südl. der Donau) Zusätzliche maßgebliche Datengrundlagen: Denkmalliste gemäß Art. 2 BayDSchG Kulturlandschaftskataster Einbeziehung des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege 47
48 Festlegung nach 7 (4) NABEG Untersuchungen der Natura 2000-Verträglichkeit
49 Untersuchungen der Natura 2000-Verträglichkeit Prüfgegenstand Untersuchungsraum: Trassenkorridor m beidseitig Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH- Gebiete) Europäische Vogelschutzgebiete (SPA- Gebiete (SPA = special protected area)) Untersuchungsraum: Trassenkorridor m beidseitig 49
50 Methodisches Vorgehen FFH-Vorprüfung Potenzielle Trassenachse als Bezugsbasis für die Einteilung der Kategorien Kategorie I (außerhalb der Korridorgrenze) Kategorie II (umgehbar) Kategorie III (unterquerbar) Kategorie IV (nicht umgehoder unterquerbar) 50
51 Untersuchungen der Natura 2000-Verträglichkeit 51
52 Festlegung nach 7 (4) NABEG Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung
53 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Ermittlung der planungsrelevanten Arten für den Untersuchungsraum Untersuchungsraum: Trassenkorridor m beidseitig Platzhalter für Foto/GrafiA060_Landschaft_5k 53
54 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Ermittlung planungsrelevanter Arten für den Untersuchungsraum Prüfgegenstand Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie Europäische Vogelarten im Sinne des Art. 1 Vogelschutz-Richtlinie Herold 54
55 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Datengrundlagen zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten: Arteninformationen zu prüfrelevanten Arten, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (LfU) Natürliches Verbreitungsgebiet (anhand von Verbreitungskarten des BfN, der Länder oder Atlanten z.b. Atlas Deutscher Brutvogelarten; ADEBAR, Gedeon et al. 2014) Habitatpotenzialanalyse Ggf. Kartierung in ausgewählten Bereichen 55
56 Festlegung nach 7 (4) NABEG Angaben zu sonstigen öffentlichen und privaten Belangen
57 Angaben zu sonstigen öffentl. und privaten Belangen Prüfung, ob und inwiefern Konflikte mit den gemeindlichen Planungen ausgelöst werden Berücksichtigung: Belange des Bergbaus und der Rohstoffsicherung Belange der Land-, Forst- und Teichwirtschaft Belange der Infrastruktur, des Funkbetriebs oder des Straßenbaus Andere behördliche Verfahren Bautechnische Besonderheiten 57
58 Festlegung nach 7 (4) NABEG Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (ISE)
59 Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (ISE) Elektromagnetische Felder: rechtliche Grundlagen: BImSchG, 26. BImSchV Schall: rechtliche Grundlagen: BImSchG, TA Lärm und AVV Baulärm = allgemeine Studie (Vorabschätzung), v. a. in Konfliktund Engstellen und bei Annäherung an Siedlungsbereiche 59
60 SuedOstLink Nächste Schritte Carolin Kürth
61 So geht es weiter Öffentliche Antragskonferenzen BNetzA: mit Bürgerinnen und Bürgern, Umweltverbänden, Behörden und Organisationen. Untersuchungsrahmen/ 7(4) Entscheid BNetzA legt das Hausaufgabenheft für Unterlagen nach 8 NABEG fest Unterlagen nach 8 NABEG erstellt TöB und Öffentlichkeit werden im formellen Verfahren beteiligt. Auslage der 8-Unterlagen BNetzA legt die Unterlagen öffentlich aus. Erörterungstermin BNetzA lädt alle Personen ein, die eine Stellungnahme eingereicht haben. 61
62 Beteiligungsmöglichkeiten durch die Bundesnetzagentur Auslage der 8-Unterlagen für die Dauer eines Monats u.a. am Sitz der Bundesnetzagentur (BNetzA) und Veröffentlichung im Internet. Abgabe von Stellungnahmen Frist von insg. 2 Monaten für Bürger, Vereinigungen und Träger öffentlicher Belange. Sind an die BNetzA zu richten! Erörterungstermin mit den Personen, die eine Stellungnahme eingereicht haben. Der Termin ist nicht öffentlich. 62
63 Wir bleiben im Dialog! 2. JH 2018: Öffentlichkeitsbeteiligung durch TenneT Vor Einreichung 8 Unterlagen: Planungsbegleitende Foren Fachpublikum Zur Einreichung 8 Unterlagen: Informationsmärkte allgemeine Öffentlichkeit Auslage der 8-Unterlagen für die Dauer eines Monats u.a. am Sitz der Bundesnetzagentur (BNetzA) und Veröffentlichung im Internet. Abgabe von Stellungnahmen Frist von insg. 2 Monaten für Bürger, Vereinigungen und Träger öffentlicher Belange. Sind an die BNetzA zu richten! Erörterungstermin mit den Personen, die eine Stellungnahme eingereicht haben. Der Termin ist nicht öffentlich. 63
64 Zeitschiene März 2017 Beginn Bundesfachplanung 2019 Abschluss Bundesfachplanung und Beginn Planfeststellungsverfahren 2020/21 Abschluss Genehmigungsverfahren Bis 2025 Bau und Inbetriebnahme 64
65 Weitere Fragen? Wir stehen Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung. Melden Sie sich für den SuedOstLink- Newsletter an! Hier erhalten sie regelmäßig aktuelle Informationen zum Projektverlauf. Telefon: +49 (0)
66 Fragen im Plenum
67 Disclaimer Haftung und Urheberrechte TenneTs Diese PowerPoint-Präsentation wird Ihnen von der TenneT TSO GmbH ( TenneT ) angeboten. Ihr Inhalt, d.h. sämtliche Texte, Bilder und Töne, sind urheberrechtlich geschützt. Sofern TenneT nicht ausdrücklich entsprechende Möglichkeiten bietet, darf nichts aus dem Inhalt dieser PowerPoint-Präsentation kopiert werden, und nichts am Inhalt darf geändert werden. TenneT bemüht sich um die Bereitstellung korrekter und aktueller Informationen, gewährt jedoch keine Garantie für ihre Korrektheit, Genauigkeit und Vollständigkeit. TenneT übernimmt keinerlei Haftung für (vermeintliche) Schäden, die sich aus dieser PowerPoint-Präsentation ergeben, beziehungsweise für Auswirkungen von Aktivitäten, die auf der Grundlage der Angaben und Informationen in dieser PowerPoint-Präsentation entfaltet werden.
68 TenneT ist der erste grenzüberschreitende Übertragungsnetzbetreiber für Strom in Europa. Mit rund Kilometern an Hoch- und Höchstspannungsleitungen, 36 Millionen Endverbrauchern in den Niederlanden und in Deutschland gehören wir zu den Top 5 der Netzbetreiber in Europa. Unser Fokus richtet sich auf die Entwicklung eines nordwesteuropäischen Energiemarktes und auf die Integration erneuerbarer Energie. Taking power further
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