Stadtkämmerei. Telefon: Telefax: Kassen- und Steueramt

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1 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Seite 1 von 2 Kassen- und Steueramt Bericht über das Gewerbesteueraufkommen Antrag Nr / A von Frau StRin Mechthilde Wittmann Vom , eingegangen am Anlage Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss der Vollversammlung vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen. II. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer

2 Seite 2 von 2 III. Abdruck von I. mit II. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei HA I/4 z.k. IV. WV Stadtkämmerei KaStA - KF

3 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Kassen- und Steueramt Bericht über das Gewerbesteueraufkommen Antrag Nr / A von Frau StRin Mechthilde Wittmann Vom , eingegangen am Anlagen Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Inhalt Antrag Nr / A der CSU-Stadtratsfraktion Die Stadtkämmerei informiert über die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens. Entscheidungsvorschlag Die Ausführungen der Stadtkämmerei zum Antrag Nr / A der CSU-Stadtratsfraktion werden zur Kenntnis genommen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Gewerbesteueraufkommen

4 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Kassen- und Steueramt Bericht über das Gewerbesteueraufkommen Antrag Nr / A von Frau StRin Mechthilde Wittmann Vom , eingegangen am Anlage Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 2 1 Anlass der Vorlage 2 2 Steuergeheimnis 2 3 Tatsächlich vorhandene Daten 3 4 Zahlen, Daten, Fakten Sollstand bei der Gewerbesteuer, laufende Vorauszahlungen Prozentuale Anteile der größeren Gewerbesteuerzahler Entwicklung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Auswertung der Gewerbesteuer nach Wirtschaftsgruppen 6 5 Prognostizierbarkeit des Gewerbesteueraufkommens 6 II. Antrag des Referenten 8 III. Beschluss 8

5 Seite 2 I. Vortrag des Referenten 1 Anlass der Vorlage Mit Antrag Nr / A vom beantragte Frau Stadträtin Mechthilde Wittmann, der Stadtrat möge die Stadtkämmerei beauftragen, in nicht öffentlicher Sitzung einen detaillierten Bericht über das Gewerbesteueraufkommen abzugeben, gegliedert nach Größe der Gewerbesteuer zahlenden Unternehmen Mitarbeiterzahl dieser Unternehmen in München Konzernverflechtung der maßgeblichen Gewerbesteuerzahler Branchenschlüssel der Unternehmen Prozentuale Anteile der jeweils größeren Gewerbesteuerzahler am Gesamtvolumen bzw. Aufschlüsselung in Betriebsgrößen/Gewerbesteueraufkommen Weitere Kennzahlen Ihrem Antrag hatte Frau Stadträtin Wittmann vorausgeschickt, dass die zu befürchtenden Gewerbesteuereinbrüche eine detaillierte Information notwendig machten, um seitens des Stadtrats eine Beurteilung möglicher Konsequenzen für den Stadthaushalt und den Handlungsbedarf treffen zu können. Dabei sei ebenfalls wichtig zu erfahren, wie viele Unternehmen in welcher Größe (nach Umsatz/Branche/Arbeitnehmern etc.) in welcher Höhe Beiträge leisteten, wo bereits anhand der Vorauszahlungen markante Einschnitte seien und weitere, von der Stadtkämmerei als hilfreich erachtete Kennzahlen und -zeichen zu ermitteln, die hilfreich sein könnten. 2 Steuergeheimnis Nach 30 AO dürfen die steuerlichen Verhältnisse von Steuerpflichtigen nicht unbefugt offenbart werden. Ein Verstoß dagegen stellt eine Straftat nach 355 StGB dar. Bei der Vorlage eines Gewerbesteuererlasses von über 600 T am 05./ in nichtöffentlicher Sitzung des Finanzausschusses und der Vollversammlung wurde der Fall gleichwohl noch am selben Tag, nämlich am mit Namensnennung in der BILD-Zeitung München veröffentlicht. Zur Sicherung des Steuergeheimnisses und zur Verhinderung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Bereich der Landeshauptstadt München hat die Stadtkämmerei dem Direktorium-Rechtsabteilung mit Schreiben vom vorgeschlagen, künftig in Stadtratsvorlagen grundsätzlich die Namen beteiligter Personen oder Firmen unkenntlich zu machen. Das Direktorium-Rechtsabteilung hat dem mit Schreiben vom zugestimmt.

6 Seite 3 Das Steuergeheimnis schützt aber nicht nur steuerliche Details einzelner Gewerbesteuerveranlagungen, sondern auch ganz allgemein die Information darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen in München überhaupt Gewerbesteuer zahlt, da dies gewisse Rückschlüsse auf den Unternehmensgewinn ermöglicht. Geschützt sind daher auch Zusammenfassungen, die auf Grund der geringen Zahl vorhandener Betriebe einen Rückschluss auf einzelne Unternehmen zulassen, wie dies z.b. bei Daten über die Wirtschaftsgruppe Fahrzeugbau in München der Fall wäre. Aus diesem Grunde sieht sich die Stadtkämmerei nicht in der Lage, unternehmensbezogene Daten offen zu legen. Anonymisierte Aggregationen, die keinen Rückschluss auf einzelne Unternehmen zulassen, können dagegen offenbart werden. Dies führt dazu, dass einige der von Frau Stadträtin Wittmann gestellten Fragen schon aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden können, da beispielweise Angaben zur Konzernverflechtung mit anonymisierten Daten keine Aussagekraft besitzen. 3 Tatsächlich vorhandene Daten Auf Grund der im Steuerrecht besonders strengen Datenschutzbestimmungen hält das Kassen- und Steueramt zur Festsetzung der Gewerbesteuer nur die hierfür erforderlichen Daten vor. Von der staatlichen Finanzverwaltung werden zu diesem Zweck insbesondere die Besteuerungsgrundlagen nach 184 AO mitgeteilt, das sind vor allem die Steuernummer, Name und Anschrift der Steuerpflichtigen bzw. ihrer Vertreter, Steuermessbetrag und ggf. Zerlegungsanteil der Gemeinde. Bei Zerlegungsfällen wird zudem i.d.r. die Lohnsumme der in München beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitgeteilt. Mehr ist zur Steuerfestsetzung bei der Gemeinde nicht erforderlich und damit nach den Vorschriften des Bayerischen Datenschutzgesetzes auch nicht zulässig, da eine Datenerhebung, -übermittlung und -speicherung grundsätzlich nur auf Grund entsprechender gesetzlicher Ermächtigung oder nach Einwilligung der Betroffenen erlaubt ist (Art. 15 Abs. 1 BayDSG). Es ist dem Kassen- und Steueramt daher auch verwehrt, Erkundigungen bei den staatlichen Finanzämtern einzuholen, z.b. um Bilanzsummen oder die Mitarbeiterzahl von Unternehmen (die beim Finanzamt für Zwecke der Körperschaft- bzw. Lohnsteuer vorgehalten werden können) in Erfahrung zu bringen. Das bedeutet für die konkret verfügbaren Daten, dass die Größe der in München zur Gewerbesteuer veranlagten Unternehmen nur nach ihrem hiesigen Steueraufkommen dargestellt werden kann, nicht aber nach der Mitarbeiterzahl der Unternehmen oder nach Umsatz, Bilanzsumme oder Ähnlichem. Über Konzernverflechtungen liegen dem Kassen- und Steueramt überhaupt nur dann Informationen vor, wenn es sich um eine gewerbesteuerliche Organschaft handelt,

7 Seite 4 und auch dann nur für diejenigen Organträger und Organgesellschaften, die in München ihren Sitz haben. Mit den verfügbaren und zu beschaffenden Daten können folglich die durchaus berechtigten Fragen des Antrags vom , die darauf abzielen, wirtschaftliche Unternehmensverflechtungen und -abhängigkeiten und deren mögliche Auswirkungen auf das zukünftige Gewerbesteueraufkommen erkennen zu können, nicht beantwortet werden. Die Stadtkämmerei gibt in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken, dass für eine umfassende Betrachtung der komplizierten Wirtschaftsbeziehungen Münchener Unternehmen und damit für eine wirksame Prognose im Hinblick auf mögliche Risiken für das Gewerbesteueraufkommen neben den handels- und steuerrechtlichen Konzernverflechtungen auch wirtschaftliche Abhängigkeiten wie Zulieferverträge etc. transparent gemacht werden müssten. Auch über solche Informationen, die in vielen Fällen ein Betriebsgeheimnis darstellen, verfügt das Kassen- und Steueramt naturgemäß nicht, weil sie im Rahmen der Gewerbesteuerfestsetzung nicht benötigt werden. 4 Zahlen, Daten, Fakten In Anbetracht der oben geschilderten, durch das Steuergeheimnis bzw. durch die Verfügbarkeit von Daten auferlegten Beschränkungen können die im Antrag vom gestellten Fragen wie folgt beantwortet werden: 4.1 Sollstand bei der Gewerbesteuer, laufende Vorauszahlungen Der erreichte Sollansatz bei der Gewerbesteuer beträgt per ' ,76. Die laufenden Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2009 betragen per ' , Prozentuale Anteile der größeren Gewerbesteuerzahler Die unter 4.1 genannten Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2009 werden von insgesamt Unternehmen erbracht.

8 Seite 5 Davon entfallen auf Tsd. EUR = % vom Gesamtaufkommen die 10 größten Gewerbesteuerzahler ,1 30,1 die 20 größten Gewerbesteuerzahler ,7 39,0 die 30 größten Gewerbesteuerzahler ,9 44,9 die 50 größten Gewerbesteuerzahler ,1 51,2 die 100 größten Gewerbesteuerzahler ,6 60,0 Insgesamt 150 Unternehmen leisten jährliche Gewerbesteuer-Vorauszahlungen von mehr als 1 Mio.. Damit wird deutlich, dass wesentliche Teile des Gewerbesteueraufkommens von relativ wenigen großen Gewerbesteuerzahlern erbracht werden. Dies führt dazu, dass bereits Veränderungen bei einzelnen Großunternehmen ggf. auf die Gewerbesteuer signifikante Auswirkungen haben und unter Umständen sehr unvermittelt auftreten können. 4.3 Entwicklung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen haben sich seit Jahresbeginn 2009 wie folgt entwickelt: zum : 1.321,9 T zum : 1.324,2 T zum : 1.225,3 T zum : 1.213,3 T zum : 1.208,8 T Die Vorauszahlungen sind somit seit Ende Januar kontinuierlich rückläufig. Von den 30 größten Gewerbesteuerzahlern haben seit Jahresbeginn bereits 5 Unternehmen, mit einer Ausnahme alle aus dem Versicherungs- bzw. Bankensektor, ihre laufenden Gewerbesteuer-Vorauszahlungen teilweise deutlich nach unten angepasst. Für zwei weitere Großunternehmen ist eine Verringerung der Vorauszahlungen bereits angekündigt. Weitere konkrete Anhaltspunkte für namhafte Einbußen bei der Gewerbesteuer liegen der Stadtkämmerei derzeit nicht vor.

9 Seite Auswertung der Gewerbesteuer nach Wirtschaftsgruppen Da, wie oben unter Ziff. 3 dargestellt, Auswertungen nach den vom Statistischen Bundesamt vorgegebenen und beim Kassen- und Steueramt gespeicherten Wirtschaftsgruppen nicht ohne weiteres publiziert werden dürfen, sondern so geclustert werden müssen, dass in den einzelnen Gruppen eine tatsächlich anonymisierte Aggregation entsteht, hat die Stadtkämmerei im Januar 2009 eine solche aggregierte Zusammenfassung von Wirtschaftsgruppen entworfen und diese an den Städtischen Datenschutzbeauftragten zur Prüfung weitergegeben mit der Bitte, auch den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz einzuschalten. So bald eine Rückantwort von dort vorliegt, kann je nach Ergebnis eine Veröffentlichung erfolgen. 5 Prognostizierbarkeit des Gewerbesteueraufkommens Nach Ansicht der Stadtkämmerei bestehen für das Gewerbesteuer-Aufkommen auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung nach wie vor ganz erhebliche Risiken, die der Höhe nach jedoch nicht mit Sicherheit beziffert werden können. Selbst wenn hinsichtlich der Münchener Unternehmen umfassende Informationen über Umsatz, Beschäftigtenzahl, Konzernverflechtungen etc. vorhanden wären, was wie oben dargestellt nicht der Fall ist, so könnten hieraus keine verlässlichen Prognosen abgeleitet werden. Die Ertragsentwicklung einzelner Unternehmen und damit auch die von diesen zu zahlende Gewerbesteuer hängt vielmehr gerade bei der gegenwärtig schwierigen Wirtschaftslage auch wesentlich von einer Vielzahl von individuellen betrieblichen Faktoren ab, zu denen die Ausstattung des Unternehmens mit Fremd- oder Eigenkapital, die Entwicklung von Absatzmärkten, Kostenstrukturen, Wechselkursrisiken, die Konkurrenzsituation am Markt und vieles mehr zählen. Solche Aspekte können nur anhand von generalisierenden Schätzungen beim Ansatz des Haushaltsplans auf Basis der Daten vergangener Jahre, Daten der Steuerschätzung und allgemeiner makroökonomischer Daten wie der Wachstumsprognose des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie berücksichtigt werden. Eine einzelfallbasierende Prognose scheidet daher beim Gewerbesteueransatz wie auch bei den Steueransätzen von Bund und Ländern aus, weil zu viele unbekannte Sachverhalte geschätzt werden müssten. Eine fristgerechte Vorlage nach Nr der AGAM war nicht möglich, da der Antrag erst 19 Kalendertage vor der heutigen Sitzung gestellt wurde, gleichwohl die Stadtkämmerei aber eine Behandlung im heutigen Ausschuss im Interesse einer möglichst raschen Information des Stadtrats für erforderlich hält.

10 Seite 7 Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da der Stadtrat mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst wird. Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Stadtrat Dr. Jörg Hoffmann, und der Verwaltungsbeirat des Kassen- und Steueramtes, Herr Stadtrat Horst Lischka, haben Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.

11 Seite 8 II. Antrag des Referenten 1. Die Ausführungen der Stadtkämmerei zum Antrag Nr / A der CSU-Stadtratsfraktion werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/-in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei HA I/4 z. K. V. WV Stadtkämmerei KaStA - KF I:\Beschlusswesen\04_FA_ \Beschluesse\BE_Bericht_Gewerbesteueraufkommen.odt

12 Mechthilde Wittmann MITGLIED DES STADTRATS DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN Herrn Oberbürgermeister Christian Ude Rathaus München Antrag Bericht über das Gewerbesteueraufkommen Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadtkämmerei gibt dem Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung einen detaillierten Bericht über das Gewerbesteueraufkommen, gegliedert nach Größe der gewerbesteuerzahlenden Unternehmen Mitarbeiterzahl dieser Unternehmen in München Konzernverflechtung der maßgeblichen Gewerbesteuerzahler Branchenschlüssel der Unternehmen Prozentuale Anteile der jeweils größeren Gewerbesteuerzahler am Gesamtvolumen bzw. Aufschlüsselung in Betriebsgrößen/Gewerbesteueraufkommen Weitere Kennzahlen Begründung: Die zu befürchtenden Gewerbesteuereinbrüche machen eine detaillierte Information notwendig um seitens des Stadtrats eine Beurteilung für mögliche Konsequenzen für den Stadthaushalt und den Handlungsbedarf treffen zu können. Dabei ist ebenfalls wichtig zu erfahren, wieviele Unternehmen in welcher Größe (nach Umsatz/Branche/Arbeitnehmern etc.) in welcher Höhe Beiträge leiste, wo bereits anhand der Vorauszahlungen markante Einschnitte sind und weitere, von der Kämmerei als hilfreich erachtete Kennzahlen und zeichen zu ermitteln, die hilfreich sein können. Mechthilde Wittmann, Stadträtin Rathaus, Marienplatz 8; München; Tel.: ; Fax: ;

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