Anpassung des deutschen Datenschutzrechts nach der Verabschiedung der DSGVO
|
|
- Paulina Hase
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Datenschutztag 2016 am 20. September 2016, Köln Anpassung des deutschen Datenschutzrechts nach der Verabschiedung der DSGVO Michael Will, Leiter des Sachgebiets Datenschutz und Behördlicher Datenschutzbeauftragter im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
2 Auswirkungen auf das deutsche Datenschutzrecht Anwendungsvorrang einer EU-Verordnung umfassende und unmittelbare Verbindlichkeit Spielräume für nationales Recht nur im Rahmen von Öffnungsklauseln und Regelungsaufträgen BDSG, BayDSG + Co. als Auslaufmodell? 2
3 Auswirkungen auf das deutsche Datenschutzrecht Die EUDSGVO im System des deutsches Datenschutzrechts: - Keine Geltung für nationale Sicherheit (VerfSchG, BNDG und Co.), Art. 2 Abs. 2 b) DSGVO - Keine Geltung im Anwendungsbereich der RL zum Datenschutz bei Polizei und Justiz, Art. 2 Abs. 2 d) DSGVO - Keine unmittelbare Geltung im Anwendungsbereich der e-privacy-rl (TKG!, TMG?), Art. 95 DSGVO - Keine Geltung für Datenverarbeitungen außerhalb des Anwendungsbereich des Unionsrechts (?), Art. 2 Abs. 2 a) - Keine Geltung für nicht automatisierte DV (Akten?), Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Nr. 2+6 DSGVO => komplexe Schnittstellen für DSGVO-Anpassungsgesetzgebung 3
4 Deutsches Datenschutzrecht nach der EU-DSGVO: -grds. Wegfall der Subsidiarität des BDSG, stattdessen unmittelbare Geltung der DSGVO -Fortbestand der wesentlichen allgemeinen und der bereichsspezifischen Regelungen im öffentlichen Bereich, Restregelung außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO -im nicht-öffentlichen Bereich dagegen weitgehende Deregulierung; Ausnahme: Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO); Musterbeispiel: Videoüberwachung, ex- 6b BDSG 4
5 Bundesrechtliche Regelungen zur Durchführung der DSGVO: Regelungsaufträge (nationale Soll -Regelungen): One-Stop-Shop/Kohärenzverfahren (insbes. Art. 68 Abs. 4 DSGVO) Verfahrensregeln für aufsichtsbehördliche Geldbußen, Art. 83 Abs. 8 DSGVO Sanktionen für Datenschutzverstöße außerhalb von EU- Verwaltungsstrafen, Art. 84 DSGVO Medienprivileg: Grundrecht auf Datenschutz mit der Meinungs- und Informationsfreiheit in Einklang bringen (Art. 85,86 DSGVO) 5
6 Zusammenarbeit, Kohärenz, One-Stop-Shop Umsetzung in DEU EW 119: Anlaufstelle für eine wirksame Beteiligung mehrerer Aufsichtsbehörden am Kohärenzverfahren Regelung zur Entsendung und innerstaatlichen Abstimmung des deutschen EDA-Vertreters, Art. 68 Abs. 3 Ist in einem Mitgliedstaat mehr als eine Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Anwendung der nach Maßgabe dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuständig, (...) so wird im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats ein gemeinsamer Vertreter benannt. 6
7 Zusammenarbeit, Kohärenz, One-Stop-Shop Einzelfragen zur Umsetzung in DEU wer vertritt DEU im EDPB? nationale Kontaktstelle für Kooperations- und Kohärenzmechanismus? wessen Haltung bestimmt DEU Position im Fall deutscher Federführung? im Fall der Beteiligung durch federführende DPA eines anderen MS/im Fall unverbindlicher EDPB-Entscheidungen? bei Streit über die Anrufung des EDPB? bei Einlegung einer Klage? gilt der One-Stop Shop auch für rein innerdeutsche Fälle? Sollte auch für den öffentlichen Bereich das One-Stop-Shop-Prinzip geschaffen werden (E-Governement-Kooperationen)? 7
8 Öffnungsklauseln (nationale Kann -Regelungen): mehr als dreißig Ermächtigungen zu mitgliedstaatlichen Regelungen, die u.a. den Fortbestand nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich legitimieren politisch besonders bedeutsame Ermächtigungen: Beschränkungen von Betroffenenrechten Ergänzende Anforderungen zur verpflichtenden Bestellungen betrieblicher Datenschutzbeauftragter Ausnahmen von Bußgeldsanktionen gegenüber Behörden Spezifische Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz 8
9 Bund (Planung bis 09/2016): Aufteilung in zwei Phasen Erste Phase: Zwingend notwendige Anpassungen des allgemeinen Datenschutzrechts ( BDSG neu ) Zweite Phase: Sonstige Anpassungen des allgemeinen Rechts und Anpassungen des Fachrechts Zu Phase 1: Referentenentwurf vom
10 Bund (Planung bis 09/2016): Zeitplan für die erste Phase - Anfang Herbst 2016: Ressortabstimmung - Oktober/November 2016: Kabinett - Anschließend: Zuleitung Bundesrat/Bundestag - Mai 2017: Verkündung/Inkrafttreten Vortrag/Anlass - Autor - Datum - Ort 10
11 Bayern: Zeitplan für Anpassungsprozess - Bis September 2016: Normscreening (~ 200 Einzelnormen, bislang ca. 10% Anpassungsqote) - Januar 2017: Ministerrat, Einleitung Verbändeanhörung -> Ziel: Gesamtpaket für DSGVO und RL 680/16 - Bis Jahresende 2017: Verkündung/Inkrafttreten Andere Länder: große zeitliche und konzeptionelle Unterschiede, aber enge inhaltliche Abstimmung 11
12 Vorschau auf BDSG und BayDSG 2018 Streichpunkte: allgemeine Bestimmungen (z.b. Auftragsdatenverarbeitung, Drittstaatenübermittlungen, Vorab-Kontrolle) Betroffenenrechte, ggf. aber Beschränkungen BDSG-Regelungen zur Datenverarbeitung im nichtöffentlichen Bereich; str. zu Scoring/Auskunfteien umfassend zu nationalen Spielräumen: Kühling/Martini, Die Datenschutzgrundverordnung erste Überlegungen zum innerstaatlichen Regelungsbedarf 12
13 Vorschau auf BDSG und BayDSG 2018 Fortbestand: (spezifischere) Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich (v.a. Videoüberwachung) und Zweckänderungstatbeständen Organisationsrecht (BfDI, LfD, u.a. künftig einschl. EU- Zusammenarbeit) Datenschutzbeauftragter 13
14 Vorschau auf BDSG auf BayDSG 2018 Neue Regelungsaufgaben + Prüfvorbehalte: Meldepflicht /Freigabe/Genehmigungspflicht Verwaltungssanktionen im öffentlichen Bereich Besondere Rechtsschutzregelungen für Eingriffsmaßnahmen im Rahmen der Datenschutzkontrolle im öffentlichen Bereich Klagebefugnisse gegen Adäquanz- und EDA- Entscheidungen 14
15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: 15
Das bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO
Das bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO 8. Hessischer kommunaler Datenschutztag 12. Oktober 2016 Dr. Jost Onstein Referent im Bundesministerium des Innern I. Die Datenschutz-Grundverordnung ein
MehrEU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern?
EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern? DB Mobility Logistics AG Konzerndatenschutz Karen Sokoll, LLM 20.04.2013 Agenda 1. Überblick: Ziel & Stand des Gesetzgebungsverfahrens
MehrDIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG - EIN ÜBERBLICK - 1 Grundsätzliches zur Datenschutzgrundverordnung Die EU Datenschutz- Grundverordnung Überblick über wesentliche Inhalte Überblick zur Datenschutzorganisation
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung
Sonderrundbrief Januar 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Dezember 2015 haben sich der Berichterstatter des Europäischen Parlaments der deutsche Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht und die luxemburgische
MehrRechtsbehelfe im Datenschutz Die Rolle der Datenschutzbeauftragten
Rechtsbehelfe im Datenschutz Die Rolle der Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert, Leiter des ULD Europäische Rechtsakademie Sicherung des Grundrechts auf Datenschutz in der EU Paris, 31.10.2014 Verfassungsrechtliche
MehrDie Zukunft der Datenschutzaufsicht
Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Dr. Alexander Dix, LL.M. Berliner Beauftragter für 7. eco-mmr-kongress Berlin 4. März 2014 06.03.2014 Alexander Dix 1 Status quo in Deutschland und Europa Föderales
MehrGrundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E)
Zwei-Stufen-Modell 1. Stufe: Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und Ergänzung durch einige innovative Neuregelungen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Datenschutz-Audit
MehrEuropäische Vorgaben für die Cloud? Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf IT- Sicherheit, Geschäftsmodelle und den Datenschutz
Europäische Vorgaben für die Cloud? Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf IT-, Geschäftsmodelle und den Datenschutz Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M. Lehrstuhl für Öffentliches Recht, IT-Recht
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrStellung und Aufgaben der Aufsichtsbehörden nach der DS-GVO und EuGH-Rechtsprechung
Stellung und Aufgaben der Aufsichtsbehörden nach der DS-GVO und EuGH-Rechtsprechung. Münchner Datenschutztag Privacy put into Practice 18. Februar 01 in München Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen
MehrHerausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Herausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 31.05.2016, Berlin Roter
MehrSymposium: Rechtsfragen der Geoinformation,
Geoinformationen und Datenschutz Symposium: Rechtsfragen der Geoinformation, 27.1.2009 1 Geodaten - Nutzung und Nutzen Erhellende Geodaten - Große Chancen für die Kleinen Auch Landkreise nutzen GIS jetzt
MehrInhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-
MehrOrientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden für den Umgang mit Verhaltensregeln nach 38a BDSG
DÜSSELDORFER KREIS Arbeitskreis der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden für den Umgang mit Verhaltensregeln nach 38a BDSG
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame
MehrVideoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Ihr Info-Pfad: Datenschutz Datenschutzrecht Videoüberwachung Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln "Unter Beteiligung
MehrEINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE Datenschutz...
EINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 ERSTERTEIL DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE... 5 1. Datenschutz... 5 2. Personenbezogene Daten...5 3. Unternehmen
MehrDatenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015
Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutz in der EU Aktuelle Rechtsgrundlagen: - Art 8 GRC: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg
MehrBDCO-Frühjahrstagung 2014
BDCO-Frühjahrstagung 2014 Compliance und Beschäftigtendatenschutz 01. April 2014 Fragen der Teilnehmer Welche Fragen haben Sie im Zusammenhang mit Datenschutz? Welche Erwartungen haben Sie an dieses Seminar?
MehrDatenschutz muss nicht trocken sein
Datenschutz muss nicht trocken sein Dr. Martin Grentzer & Carsten Knoop 16. Juni 2016 Datenschutz muss nicht trocken sein aconso AG 16. Juni 2016 1 www.aconso.com Ihre Referenten Dr. Martin Grentzer Vorstand
MehrDIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG - EIN ÜBERBLICK - OTFRIED BÜTTNER, LL.M. GDD stellvertretender ERFA-Kreisleiter Mülheim an der Ruhr/Essen/Oberhausen IHK Gesprächsforum Datenschutz migosens GmbH 1 Die
MehrWorkshops. Inhalt: Rechtlicher Rahmen Datenschutzkommission Datenverarbeitungsregister Privacy by Design Technische Umsetzungsmöglichkeiten
Workshops Datenschutz Grundlagen In diesem Workshop werden die Teilnehmer an die Grundlagen des Datenschutzes herangeführt. Das Ziel ist es, einen ersten Überblick über die rechtlichen Regelungen im Datenschutz
MehrGliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel
Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches
MehrPrivacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit?
Privacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit? nikolaus.forgo@iri.uni-hannover.de @nikolausf Wien, 21. 10. 2016
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrBfDI Info 6. Datenschutz-Grundverordnung. Info
BfDI Info 6 Datenschutz-Grundverordnung Info 6 Impressum Herausgeber: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Postfach 14 68, 53004 Bonn Hausanschrift: Husarenstraße 30,
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrDatenschutz in der Marktund Sozialforschung
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und
MehrAktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen
Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen BvD Symposium 22. Oktober 2015 Ulrich Weinbrenner Leiter der PG Datenschutz im BMI Der Reformprozess Bedeutung der Reform Wer entscheidet
MehrKonzepte der Selbstkontrolle der Industrie
Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie 3. Münchner Datenschutztag München, 16. Oktober 2014 Thomas Kranig Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
MehrEU-Datenschutzgrundverordnung Auswirkungen auf die Länder. Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörden
BvD-Symposium 2015 Auswirkungen der EU-DSGVO auf die Länder am Beispiel Bayerns Ministerialrat Michael Will, Leiter des Referats Datenschutz, behördlicher Datenschutzbeauftragter im Bayerischen Staatsministerium
MehrDatenschutzrechtliches Ungleichgewicht bei der Kontrolle privatwirtschaftlicher Unternehmen und òffentlicher Wettbewerbsunternehmen?
Uwe M. Seidel Datenschutzrechtliches Ungleichgewicht bei der Kontrolle privatwirtschaftlicher Unternehmen und òffentlicher Wettbewerbsunternehmen? PETER LANG Europàischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis
MehrBerliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit An der Urania 4 10, 10787 Berlin Europäische Kommission Generaldirektion
MehrPosition. Datenschutz in der EU einheitlich und praxisgerecht regeln. Stand: Februar 2013 www.vbw-bayern.de
Position Datenschutz in der EU einheitlich und Stand: Februar 2013 www.vbw-bayern.de Vorwort X Vorwort Einheitlicher Datenschutz in Europa Der Datenschutz muss verlässlich und mit Augenmaß geregelt werden
MehrVorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit II
Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit II Wiederholungsfall Das Bundeskriminalamt stellt auf seiner Website unter anderem Informationen über die terroristische Vereinigung
MehrPolizeiaufgaben und Datenschutz in Baden-Württemberg
Polizeiaufgaben und Datenschutz in Baden-Württemberg von Karl Würz Polizeirat, Landes-Polizeischule Freiburg RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR INHALTSVERZEICHNIS Literaturverzeichnis
MehrBundesdatenschutzgesetz
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 7., neu bearbeitete Auflage Dr. Ulrich Dammann, Ministerialrat a.d. im Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
MehrSie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen
Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich
MehrDigitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts
Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts 28.Oktober 2015 München, 1. März 2016 1 AGENDA (1) Verantwortlichkeiten und vertragsrechtliche Aspekte bei der Nutzung der EU/DE
MehrSteffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht
Die einheitliche Überwachung in Deutschland 15. DGSV-Kongress vom 03.10. 05.10.2011 in Fulda Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht 1 Gliederung Kompetenz von Bund und
MehrDr. Eva Souhrada-Kirchmayer. 27. Mai 2011. Status Quo
Strategie der EU-Kommission über den künftigen Datenschutz Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer 27. Mai 2011 Status Quo Europarats-Konvention ETS 108 aus 1981 EU-Grundrechtecharta (verbindlich seit VvL) Richtlinie
MehrDatenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit Bedeutung für die Arbeitswelt im Zeichen von Big Data Dr. Philipp Richter Übersicht 1. Arbeitnehmerdatenschutz: Einführung 2. Klassische, aktuelle und kommende Themen 3.
MehrProfilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung
Profilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung Ulrich Weinbrenner (Leiter der Projektgruppe Datenschutz im Bundesministerium des Innern) Gliederung 1. Bedeutung der DS-GVO
MehrBundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 40/14 07.02.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung EU - Fz - In Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr..../2013
MehrSynopse Teil I: BDSG EU DSGVO
Synopse Teil I: BDSG EU DSGVO 1 Abs. 1 Zweck Art. 1 Nein 1 Abs. 2 2 Persönlicher Anwendungsbereich Teils entfallen Art. 2 Abs. 2 c) EG 18 Zum Teil Grundsätzlich keine Trennung zwischen öffentlichen und
MehrInhalt. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhalt Peter Bopp / Cornelia Bopp: I. Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten 9 Dr. Lothar Beseler: II. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ( 87 Abs.
MehrVorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de
Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrLEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/
EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung
MehrVorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis...
Inhalt Vorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis... VII IX XIX 1. Schnelleinstieg die wichtigsten Fragen im Überblick... 1 1.1 Besteht Meldepflicht der Datenverarbeitung
MehrSchutz der Sozialdaten
Andreas Pirack Schutz der Sozialdaten Andreas Pirack 1 Interessenkollision Individuum Allgemeinheit Recht auf Privatsphäre Recht auf Privatsphäre Öffentliches Interesse 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht
MehrArt. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995
Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten
MehrDatenschutz im Pfarrbüro
Datenschutz im Pfarrbüro Übersicht Datengeheimnis und Beicht- / Seelsorgegeheimnis Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen Was heißt informationelle Selbstbestimmung Grundprinzipien des Datenschutzes
MehrWorkshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen
Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen GMDS-Arbeitsgruppe Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen (DIG)
MehrDas neue Datenschutzgesetz 2009 - Konsequenzen für den betrieblichen Datenschutz
Das neue Datenschutzgesetz 2009 - Konsequenzen für den betrieblichen Datenschutz Eine Veranstaltung der IHK Regensburg am 27.10.2009 Referentin: Sabine Sobola, Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte für IT-Recht
MehrStand der Anpassung des nationalen Rechts an die eidas-verordnung
Stand der Anpassung des nationalen Rechts an die eidas-verordnung Vortrag beim Workshop zum elektronischen Siegel am 7. März 2016, BMWi, Berlin Sabine Maass, Leiterin des Referats VIA3 Rechtsrahmen digitale
MehrDatenverwendung und Datenweitergabe - was ist noch legal?
RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) e.v. Pariser Str. 37 53117 Bonn Tel.: 0228-694313 Fax: 0228-695638 E-Mail: jaspers@gdd.de Die GDD e.v. Die GDD
MehrDer betriebliche DSB nach dem Entwurf der EU-Datenschutz- Grundverordnung - Ein Vergleich mit dem BDSG -
Der betriebliche DSB nach dem Entwurf der EU-Datenschutz- Grundverordnung - Ein Vergleich mit dem - Rückblick Jahr Regelung DSB Bis 1977 Erarbeitung des Diskussion Fremdkontrolle vs. Selbstkontrolle 1977
MehrAktuelle Herausforderungen im Datenschutz
Aktuelle Herausforderungen im Datenschutz Johannes Landvogt c/o Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit BSI & SIZ Grundschutz Tag Bonn, 09. Februar 2012 1 1 Inhalt Cloud Computing
MehrDatenschutz in der Anwaltskanzlei
Gerhard Dobmeier Datenschutz in der Anwaltskanzlei Theorie und Forschung, Bd.807 Rechtswissenschaften, Bd.127 S. Roderer Verlag, Regensburg 2004 Ili Inhaltsverzeichnis A. Gegenstand der Arbeit 1 I. Einleitung
MehrDatenschutz in Europa
Datenschutz in Europa Dr. Imke Sommer Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und, 7. Oktober 2015 EuGH 6.10.2015: Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission ist ungültig Die von Herrn
MehrVerfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG. Hauptblatt
1 von 9 10.11.2014 15:37 Berichte und Auswertungen 1000, BfDI Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Hauptblatt Das Verzeichnis ist nur teilweise zur Einsichtnahme bestimmt ( 4g Abs. 2 BDSG)
MehrReferat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung
Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung von Michael Grauvogel Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bremen 1. Was
MehrZählen, speichern, spionieren. Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen
Zählen, speichern, spionieren Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen 1 Themen Teil 1 Einführung in das Das Volkszählungsurteil Bundes-, Landes- und Sondergesetze Grundstrukturen
MehrIhre externen Datenschutzbeauftragten
netvocat Externer Datenschutz und Seminare Ihre externen Datenschutzbeauftragten WANN benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) nach 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)? In Ihrem Unternehmen sind
MehrGesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung
MehrDatenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück
Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de
MehrBetriebliche Organisation des Datenschutzes
Betriebliche Organisation des Datenschutzes Die EU-Datenschutzgrundverordnung: Fragen und Antworten zur praktischen Umsetzung Hamburg, 26. April 2016 Philipp Kramer Rechtsanwalt, Gliss & Kramer, Hamburg
MehrDatenschutzmanagement Wesentliche Pflichten des Postdienstleisters
Datenschutzmanagement Wesentliche Pflichten des Postdienstleisters Dipl.-Wi.jur. Manuel Cebulla, LL.M. 7. KEPnet Strategieforum BRIEF auf der Post-EXPO, Stuttgart 2011 Agenda Einführung Datenschutz kurz
MehrJuristische Fragestellungen im Kontext von IoT - Gesellschaft für Informatik, Köln 11. Mai Dr. Jürgen Hartung
Juristische Fragestellungen im Kontext von IoT - Gesellschaft für Informatik, Köln 11. Mai 2016 Dr. Jürgen Hartung Das IoT bringt uns Juristen vor allem Fragen 2 Wer hört denn im IoT noch so mit? Der Datenschutz
Mehr1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU:
1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 2. Die Organe der EU: Die sechs wichtigsten Organe der EU stellen die Legislative, Exekutive und Judikative dar und sind somit unverzichtbar. a) Das Europäische Parlament:
MehrDer/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung
Der/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung Dr. Britta A. Mester Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Folie 1 Dr. Britta A. Mester/AK-Recht Rückblick EU-DSGVO 2012: Entwurf
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter
MehrKündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen
Oda Hinrichs Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen Europarechtliche Aspekte und Impulse fr 65940 Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrAnsätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung
Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung Definition Definitionen Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen Dritten
MehrGesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union Mitteilung der Kommission vom 04. November 2010 - KOM (2010) 609
Stellungnahme Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union Mitteilung der Kommission vom 04. November 2010 - KOM (2010) 609 Die vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ist die zentrale
MehrDatenschutzrecht. Grundlagen. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. 15. November 2012
Datenschutzrecht Grundlagen Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission 15. November 2012 Inhalt Grundlagen Datenschutzrecht Rollen und Pflichten Datenschutzrecht Betroffenenrechte Soziale Netzwerke
MehrBeschäftigtendatenschutz im Lichte der EU-Datenschutzreform. Christian Wachter #DNP 14 21. September 2014
Beschäftigtendatenschutz im Lichte der EU-Datenschutzreform Christian Wachter #DNP 14 21. September 2014 Überblick Datenermittlung im Arbeitsverhältnis Beschäftigtendatenschutz in Österreich status quo
MehrDeputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - FB 01-30 - Bremen, 26. Februar 2014 Tel.: 361-6011 / 2577 (Herr Schöne / Herr Jäger) Tel.: 361-2575 / 9581 (Herr Dr. Lampe / Frau Sittauer) Deputation für Umwelt,
MehrAuswirkungen der eidas-verordnung auf das nationale Recht. eidas-verordnung und E-Justice/E-Government
Auswirkungen der eidas-verordnung auf das nationale Recht Astrid Schumacher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eidas-verordnung und E-Justice/E-Government Deutscher EDV-Gerichtstag - Symposium
MehrEU-DS-GVO: Folgen für die Wirtschaft. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Seite 2 Inhalt: Folgen
MehrHESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung
18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6886 22. 01. 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen
MehrVorschlag einer europäischen Datenschutzverordnung aus Sicht der Beschäftigten
Vorschlag einer europäischen Datenschutzverordnung aus Sicht der Beschäftigten Interparlamentarisches Ausschuss- Treffen zum Datenschutz im Europäischen Parlament in Brüssel, 9./10.10.2012 1 Wichtigste
MehrDatenschutz in der ambulanten Pflege
Datenschutz in der ambulanten Pflege Lutz Grammann Der Diözesandatenschutzbeauftragte Der (Erz-)Bistümer Berlin, Hamburg, Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in
MehrAnerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. 22. Mai 2012
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen 22. Mai 2012 Übersicht Status Quo bis zum 1. April 2012: Anerkennung bisher in Deutschland Was muss sich ändern und warum? Neuerungen bei den Anerkennungsverfahren
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Landesregierung
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 1738 04. 02. 2003 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Umwandlung von öffentlich-rechtlichen Forschungseinrichtungen in Stiftungen
MehrNovelle der Landesbauordnung - Was ist neu?
Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand
MehrNomosPraxis. Handbuch Datenschutz im Sport. Nomos. Sreball Schmidt Hermonies. Formulare Erläuterungen Gesetze
NomosPraxis Sreball Schmidt Hermonies Handbuch Datenschutz im Sport Formulare Erläuterungen Gesetze Nomos NomosPraxis Günther Sreball Dr. Stefan Schmidt Prof. Dr. Felix Hermonies Handbuch Datenschutz im
MehrPragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU
Pragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU EU-Datenschutz-Grundverordnung, Safe Harbor und das IT-Sicherheitsgesetz Tim Hoffmann 20. April 2016 Bochum IT-Trends Sicherheit Referent Tim
MehrTransnationaler Datenschutz. Frankfurter Studien zum Datenschutz 44. Friederike Voskamp. Globale Datenschutzstandards durch Selbstregulierung.
Frankfurter Studien zum Datenschutz 44 Friederike Voskamp Transnationaler Datenschutz Globale Datenschutzstandards durch Selbstregulierung Nomos Frankfurter Studien zum Datenschutz Veröffentlichungen der
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrEnergiedatenerfassung durch Smart Meter
Energiedatenerfassung durch Smart Meter Stand der aktuellen technischen und regulatorischen Entwicklung Dipl.-Ing. Stefan Lummer Goslar, den 06.06.2013 Agenda > Smart Meter: Ein Definitionsversuch > Smart
MehrPrivacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield
Privacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield Susanne Dehmel Bitkom-Geschäftsleiterin Sicherheit & Datenschutz Paul F. Nemitz Director for Fundamental rights and Union citizenship European
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi
Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi 1. Dezember 2009 Ines Meyer Michael Sundermeyer Datenschutz Datenschutz hat Verfassungsrang Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
MehrEthische und politische Aspekte der globalen Mobilität und Sicherheit RISE Hochrangiger Workshop, Brüssel, 26. März 2010
Ethische und politische Aspekte der globalen Mobilität und Sicherheit RISE Hochrangiger Workshop, Brüssel, 26. März 2010 Sitzung II Grundrechte, Datenschutz und Sicherheit Ein Datenschutzrahmen für das
MehrDatenschutzrecht. Vorlesung im Sommersemester 2015
Priv.-Doz. Dr. Claudio Franzius claudio.franzius@rz.hu-berlin.de Datenschutzrecht Vorlesung im Sommersemester 2015 Literatur Marion Albers, Datenschutzrecht, in: Ehlers/Fehling/Pünder (Hrsg.), Besonderes
MehrDatenschutz-Grundverordnung
Datenschutz-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
MehrLeseprobe zu. Härting. Datenschutz Grundverordnung. Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Einfach hier klicken und online versandkostenfrei direkt beim Verlag bestellen. Leseprobe zu Härting Datenschutz Grundverordnung Das neue Datenschutzrecht
Mehr