Umweltbelange in der Bauleitplanung
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- Leonard Berger
- vor 6 Jahren
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1 Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1
2 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung FFH- Verträglichkeitsprüfung Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 2
3 Bauleitplanung Natur- und Landschaftsschutz Möglichkeiten der Konfliktminderung Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 3
4 1. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 4
5 Gesetzesgrundlage 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB: Umweltprüfung 15 (2) BNatSchG Verursacher muss Eingriff ausgleichen 1a BauGB + 14, 15 BNatSchG Eingriffsregelung Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 5
6 Umwelt Quelle: fluswiki.hfwu.de Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 6
7 Ablaufschema Bestandsaufnahme und Prognose Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 7
8 vorher Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 8
9 nachher Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 9
10 Vorgehensweise in BW Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 10
11 Schutzgut Pflanzen und Tiere Rechnerische Bilanzierung Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 11
12 Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 12
13 Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 13
14 Schutzgut Pflanzen und Tiere Legende Feldgehölz (Zwetschgen verwildert) Feldhecke Gartenfläche Gebäudefläche Intensivgrünland Magerwiese mittlerer Sto Steinriegel FFH-Grünland (FLMW) Schlehenhecke Schule Obere Hofäcker Rodelsteige Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 14
15 Schutzgut Pflanzen und Tiere Biotoptyp Biotopwert Fläche in m² Bilanzwert FFH- Grünland (FLMW) Magerwiese mittlerer Sto Steinriegel Schlehen-Feldhecke Gebäudefläche Feldhecke mittlerer Standorte Garten Feldgehölz (Zwetschgen verwildert) Intensivgrünland/Grünlandansaat Summen: Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 15
16 Schutzgut Pflanzen und Tiere WA Planstraße A WA Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 16
17 Schutzgut Pflanzen und Tiere Biotoptyp Biotopwert Fläche in m² Bilanzwert Straßenfläche, versiegelt Pflasterfläche überbaubare Grundstücksfläche WA-Gebiet Gartenfläche WA-Gebiet Pflanzgebot (privat) = Gebüsch/Feldhecke mittl Sto Steinriegel (Erhalt) Grünfläche zum Schutz der Steinriegel Summen: Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 17
18 Schutzgut Landschaftsbild Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 18
19 vorher Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 19
20 nachher Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 20
21 Schutzgut Landschaftsbild Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 21
22 Schutzgut Landschaftsbild Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 22
23 Schutzgut Boden Verlust der Funktion als Standort für Kulturpflanzen Verlust der Funktion als Standort für natürliche Vegetation Verlust der Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Verlust der Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 23
24 Schutzgut Wasser Wasser Oberflächengewässer Grundwasser Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 24
25 Schutzgut Luft und Klima Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 25
26 Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter Verbale Abhandlung Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 26
27 Pflanzen und Tiere (Punkte) Landschaftsbild und Erholung (hawe) Boden - Standort für Kulturpflanzen (hawe) Boden - Standort für natürliche Vegetation (hawe) Boden Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (hawe) Boden Filter und Puffer für Schadstoffe (hawe) Wasser (hawe) Luft und Klima (hawe) Bilanzierung des BP Notweniger Ausgleich Plangebiet Vorher ,425 1,94 3,395 1,94 2,91 2,425 3,395 Plangebiet nachher ,94 0 1,696 1,649 2,037 1,695 1,355 Fazit Plangebiet ,49-1,94-1,699-0,291-0,873-0,73-2,04 Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 27
28 Vorgehensweise in Bayern Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 28
29 Vorgehensweise in Bayern Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 29
30 Vorgehensweise in Bayern Einstufung des Plangebiets vor dem Eingriff Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 30
31 Einstufung des Plangebiets nach dem Eingriff Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 31
32 Vorgehensweise in Bayern Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 32
33 Bilanzierung des BP vor dem Eingriff nach dem Eingriff Faktor Fläche in m² Kompensationsumfang in m² Acker Wohnbaufläche 0, Acker Straße/Fußweg 0, Acker Pflanzgebote 0, Ergebnis des Kompensationsumfangs Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 33
34 Ergebnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 34
35 Ausgleich des Eingriffs Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 35
36 Ausgleich des Eingriffs Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 36
37 2. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 37
38 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Überprüfung der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Tötungs-, Zerstörungs- und Störungsverbot Arten nach Art.1 der Vogelschutzrichtlinie Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökolog. Funktionalität Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 38
39 Verbotstatbestände 44 BNatSchG Tötungs- und Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten/ Standorten wild lebender Pflanzen und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von wild lebenden Tieren oder ihrer Entwicklungsformen bzw. Beschädigung oder Zerstörung von Exemplaren wild lebender Pflanzen oder ihrer Entwicklungsformen. Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 39
40 Verbotstatbestände 44 BNatSchG Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 40
41 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 41
42 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 42
43 Vermeidungsmaßnahmen = Vorkehrungen zur Vermeidung, um Gefährdungen der geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 43
44 Vermeidungsmaßnahmen Beispiele: Zeitlich befristeter Baubeginn (außerhalb der Brutzeit) nur von September Ende Februar Neuanlage von Hecken Vergrämungsmaßnahmen Freihalten des Baufeldes Schaffung von günstigen Bedingungen innerhalb der Baugrundstücke Abschaltalgorithmus Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 44
45 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen = artspezifischen Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 45
46 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Beispiele: Anlage von Lerchenfenstern Anlage von Brach- und Blühflächen Stoppelstreifen auf Getreidefeldern länger stehen lassen, Mahd erst ab 1.10 Aufstellen von Nistkästen Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 46
47 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Feldhamsterschutz Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 47
48 Quelle: Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 48
49 Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein :D.Nill Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 49
50 3. Die FFH Verträglichkeitsprüfung Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 50
51 FFH- Gebiete Ziel des Natura 2000 Schutzsystem: Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa für zukünftige Generationen. Erhalt und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensräume mit ihren typischen Lebensgemeinschaften Verschlechterungsverbot ( 33 (5) BNatSchG Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 52
52 FFH- Gebiete Erheblich ist eine Beeinträchtigung, wenn die Veränderungen und Störungen in ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Gebiet seine Funktion bezüglich der Erhaltungsziele oder die für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang erfüllen kann. Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 53
53 FFH- Gebiete Erhaltungsziele des FFH- Gebiets als Basis der Beurteilung Lebensräume nach Anhang I FFH -RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten Arten nach Anhang II FFH -RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie Kein generelles Verbot für Vorhaben Prüfung, ob Vorhaben den Lebensraumtyp oder die zu schützende Art erheblich beeinträchtigen kann Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 55
54 Ablauf Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 57
55 FFH- Gebiete Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 58
56 FFH- Gebiete Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 59
57 Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 60
58 FFH- Gebiete Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 61
59 Ausgleich- und Ersatzflächen Durch Ausgleichsmaßnahmen soll bei Verlust von FFH-Teilflächen der Zusammenhang des Europäischen ökologischen Netzes gewährleistet werden (Kohärenzausgleich).. Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 62
60 Ausgleich- und Ersatzflächen Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 63
61 Resümee Frühzeitige Prüfung der Umweltbelange Alternativen prüfen Ansonsten drohen hohe Kosten und evtl. erhebliche Zeitverzögerungen Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 64
62 Vielen Dank! Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 65
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