Hygiene in der Zahnarztpraxis Auswertung der Begehungen, Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main Abteilung Infektiologie und Hygiene

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1 Hygiene in der Zahnarztpraxis Auswertung der Begehungen, Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main Abteilung Infektiologie und Hygiene

2 Gliederung Rechtliche und fachliche Grundlagen Ablauf Hygienebegehung Basishygiene Aufbereitung von Flächen Aufbereitung von Medizinprodukten Aufbereitung Übertragungsinstrumente Begehungs-Begegnungen Thema Wasser Absauganlage und Kompressor Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 2

3 Rechtliche/ Fachliche Grundlagen Infektionsschutzgesetz (IfSG) (in Kraft seit dem zuletzt geändert ) Infektionsprävention in der Zahnheilkunde Anforderungen an die Hygiene Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch Institut (RKI) (2006) Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert- Koch Institut (RKI) und des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (2012) Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 3

4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 1 Zweck des Gesetzes (1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. (2) Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden. Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 4

5 Ablauf einer Praxisbegehung 1.Telefonische Terminvereinbarung 2. Schriftl. Terminbestätigung mit Informationen zu erforderlichen Unterlagen/Personen: z. B. Hygieneplan, Betriebsanweisungen, Wartungsnachweise, Validierungs- /Leistungsqualifikationsberichte von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG) und Sterilisatoren, Dokumentation der Sterilisationsprozesse, Mikrobiologische Untersuchungsbefunde des Betriebswassers der Behandlungseinheiten, für die Aufbereitung der Medizinprodukte zuständige Mitarbeiter 3. Überprüfung der Praxisräume 4. Ausfüllen der Checkliste 5. Begehungsprotokoll/ Abschließendes Gespräch Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 5

6 Zahnärztliches Spektrum 245 Zahnarztpraxen Diagnostik Einfaches chirurgisches Spektrum Erweitertes chirurgisches Spektrum Umfassendes chirurgisches Spektrum Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 6

7 Allgemeine Hygiene Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 7

8 Hygieneplan Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ) HYGIENEPLAN / BETRIEBSANWEISUNGEN für die Zahnarztpraxis In der Zahnarztpraxis und im zahntechnischen Labor werden im Sinne der Biostoffverordnung (BioStoffV) u.a. nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ausgeübt, die in der Regel der Schutzstufe 2 zuzuordnen sind (Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 / BGR 250). Auf der Grundlage einer praxisbezogenen Gefährdungsbeurteilung sind in Betriebsanweisungen und einem Hygieneplan für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Verhaltensregeln, Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung sowie Anweisungen für Notfälle und für die arbeitsmedizinische Vorsorge festzulegen. Es ist zulässig, Hygieneplan und Betriebsanweisungen (Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen) zu kombinieren. Der vorliegende Rahmen-Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer und des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ) erfüllt diese Forderungen und ist vom Praxisinhaber an seine individuelle Praxissituation anzupassen. Es ist vorgesehen, diesen Rahmen-Hygieneplan um weitere Muster- Betriebsanweisungen zu ergänzen. Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 8

9 Flächendesinfektion Flächendesinfektion VAH 99 % Korrektes Ansetzen 98 % Scheuer-Wisch- Flächendesinfektion 100 % Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 9

10 Flächenaufbereitung Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 10

11 Bedingungen Aufbereitung Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 11

12 Einteilung der Medizinprodukte in Risikogruppen Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 12

13 Nach der Behandlung Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 13

14 Bauliche Aspekte - Aufbereitungsraum Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 14

15 Art der Aufbereitung der Medizinprodukte 1.) manuelle Aufbereitung 109 Praxen 2.) maschinelle Aufbereitung 136 Praxen Validiertes Verfahren 26 % Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 15

16 Optische Vergrößerungshilfe - Lupe Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 16

17 Maschinelle Aufbereitung Rechtssicherheit! durch validierte Prozesse Beachtung von Herstellerangaben Technische Wartung Routineprüfungen Sachkundige Bedienung Chargenbezogene Dokumentation Validierung/ Leistungsqualifikation Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 17

18 Zahnstein-Entfernungs-Gerät (ZEG) Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 18

19 Wurzelkanal-Instrumente Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 19

20 Zerlegbare Medizinprodukte Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 20

21 Aufbereitung Medizinprodukte ( kritisch ) Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 21

22 Aufbereitung (Desinfektion) Hand-/Winkelstücke & Turbine Aufbereitung Übertragungsinstrumente (semikritisch/kritisch) manuelle Aufbereitung Übertragungsinstrumente 45 % maschinelle Aufbereitung Übertragungsinstrumente 55% Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 22

23 Aufbereitung Übertragungsinstrumente Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 23

24 Begehungs-Begegnungen Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 24

25 Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 25

26 Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 26

27 Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 27

28 Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 28

29 Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 29

30 Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 30

31 Sterilisator - Kammer Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 31

32 Dentaleinheit/ Wasser Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 32

33 Spülung - wasserführende Teile Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 33

34 Trinkwasserfilter-Systeme Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 34

35 Absauganlage und Kompressor Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 35

36 Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 36

37 Fazit Gutes Gesamtergebnis erfreulich gute und zielführende Zusammenarbeit Aufbereitung ZEG-Spitzen Ordnungsgemäß installierte Absauganlagen und Kompressoren Durchführung Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten In 20 % der Praxen erfolgten Untersagungen Abteilung Infektiologie und Hygiene Gesundheitsamt Stadt Frankfurt Seite 37

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