Nr. 10 vom
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- Irma Vogt
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1 Amtsblatt Inhaltsverzeichnis: Nr. 10 vom / Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2011 (Hebesatz-Satzung) vom / Bekanntmachung der Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Haan (Vergnügungssteuersatzung) vom / Bekanntmachung der Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Haan (Hundesteuersatzung) vom / Bekanntmachung der Satzung über die Änderung der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung der Stadt Haan vom / Bekanntmachung der Satzung der Stadt Haan über die 3. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Haan vom / Bekanntmachung der Stadt Haan hier: Widmung von Verkehrsflächen 7./ Bekanntmachung der Stadt Haan über die Absicht zur Einziehung eines Teils der Straße "Neuer Markt" Amtsblatt der Stadt Haan. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Haan, Kaiserstraße 85, Haan, / 911-0, / Verantwortlich für den Inhalt: Haupt- u. Personalamt. Das Amtsblatt erscheint in unregelmässigen Abständen und ist gegen eine Gebühr von 1,00 (Einzelausgabe) bzw. 20,00 (Jahresabonnement) jeweils zzgl. Zustellung - beim Haupt- u. Personalamt erhältlich sowie unter einzusehen.
2 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 2 1./ Hebesatz-Satzung Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2011 (Hebesatz-Satzung) vom Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV.NRW. S. 666), des 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom (GV.NRW. S. 732), des 25 des Grundsteuergesetzes vom (BGBl. I S. 965) sowie des 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 4167) in ihren z.zt. geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Haan am folgende Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen : Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A auf 200 v.h. 1.2 für die Grundstücke Grundsteuer B auf 398 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 398 v. H. 2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.
3 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 3 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Haan, den vom Bovert Bürgermeister
4 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 4 2./ Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Haan (Vergnügungssteuersatzung) vom Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der aktuell gültigen Fassung - und der 1 bis 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) - in der aktuell gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am folgende Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen : (1) In 7 Abs. 5 wird in Nr. - 1 die Zahl "12" durch die Zahl "15" und - 2 die Zahl "10" durch die Zahl "12" ersetzt. 1 (2) In 7a Abs. 2 wird in Buchstabe - a die Zahl "250" durch die Zahl "350" und - b die Zahl "60" durch die Zahl "200" ersetzt. (3) In 7a Abs. 1 wird der Text - "Besteuerungstatbeständen nach 10" durch - "Apparaten mit Gewinnmöglichkeit" ersetzt. (4) In 8 Abs. 1 wird der Text - " 4 Abs. 2" durch - " 4 Abs. 5" ersetzt. Diese Satzung tritt am in Kraft. 2
5 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 5 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Haan, den v o m B o v e r t (Bürgermeister)
6 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 6 3./ Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Haan (Hundesteuersatzung) vom Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der aktuell gültigen Fassung - und der 1 bis 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) - in der aktuell gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am folgende Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen : 1 In 2 wird unter Buchstabe - a) die Zahl "96" durch die Zahl "108" und unter - b) die Zahl "108" durch die Zahl "120" und unter - c) die Zahl "120" durch die Zahl "132" ersetzt. Diese Satzung tritt am in Kraft. 2
7 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 7 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Haan, den v o m B o v e r t (Bürgermeister)
8 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 8
9 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 9
10 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 10
11 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 11
12 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 12
13 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 13
14 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 14
15 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 15
16 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 16
17 Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 10 / 2011 Seite 17
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