Parlamentarischer Abend 2014 der Bundesvereinigung Lebenshilfe

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1 I Info-Zettel in Leichter Sprache Parlamentarischer Abend 2014 der Bundesvereinigung Lebenshilfe I in der Berliner Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz

2 Wort-Erklärungen Alle Wörter, die in der Farbe Orange geschrieben sind, werden am Ende der 11 Info-Zettel genau erklärt. Die Wörter sind dort nach dem Alphabet geordnet. Impressum Originaltexte Übersetzung in Leichte Sprache Illustrationen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Leipziger Platz Berlin Ansprechpartnerin: Telefon: Nina Krüger gelesen von der Prüfergruppe Leichte Sprache Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

3 Info 1 I Bundes-Teilhabe-Gesetz Die neue Bundes-Regierung ist sich einig: Die Eingliederungs-Hilfe muss besser werden. Deshalb soll es ein neues Gesetz geben. Es heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz. Darin geht es um Leistungen für Menschen mit Behinderung. In der UN-Konvention steht: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Hindernisse geben. Deshalb muss der Staat Hindernisse abbauen. So lange es noch Hindernisse gibt, haben Menschen mit Behinderung Nachteile. Das muss der Staat ausgleichen. Wichtig ist: Jeder Mensch mit Behinderung soll Unterstützung bekommen. Egal wie viel Geld er oder seine Familie haben. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe sollen nicht mehr zur Sozial-Hilfe gehören. Der Mensch mit Behinderung steht im Mittelpunkt. Die Unterstützung soll sich nicht mehr danach richten, wo der Mensch mit Behinderung wohnt und arbeitet. Wichtig soll nur noch sein: Was braucht der Einzelne? Deshalb soll der Mensch mit Behinderung wählen können: Welche Unterstützung brauche ich? Wo fi nde ich sie?

4 Die Lebenshilfe fordert: Der Mensch mit Behinderung muss bei der Eingliederungs-Hilfe im Mittelpunkt stehen. Er muss selbst entscheiden, was für ihn wichtig ist. Die Leistung muss sich an ihn anpassen. Arbeiten außerhalb der Werkstatt Wer in der Werkstatt arbeitet, bekommt Leistungen von der Eingliederungs-Hilfe. Einige Menschen mit Behinderung wollen außerhalb der Werkstatt arbeiten. Auch sie sollen diese Leistungen bekommen. Die Lebenshilfe fordert: Es muss egal sein, wo Menschen mit Behinderung arbeiten. Alle Menschen müssen Leistungen der Eingliederungs-Hilfe bekommen, wenn sie Hilfe brauchen. Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ist kein Spar-Gesetz Unterstützung für Menschen mit Behinderung kostet Geld. Bisher zahlen das die Städte und Gemeinden. Jetzt hat die Bundes-Regierung versprochen: Sie zahlt dafür auch 5 Milliarden Euro pro Jahr. Die Lebenshilfe sagt: Es darf nicht nur darum gehen, dass es für die Städte und Gemeinden günstiger wird. Es ist genauso wichtig, dass es Menschen mit Behinderung durch das Gesetz besser geht.

5 Info 2 I Der Mensch mit Behinderung steht im Mittelpunkt: Beratung und Planung beim Bundes-Teilhabe-Gesetz Damit Menschen mit Behinderung gut leben können, bekommen sie Unterstützung. Das sind die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe. Wer welche Unterstützung bekommt, ist in Deutschland unterschiedlich. Warum ein Mensch mit Behinderung mehr Unterstützung als ein anderer bekommt, ist nicht immer klar. Das soll sich jetzt ändern. Im neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz soll stehen: Am wichtigsten ist: Was braucht der Einzelne? Die Regeln, wer was bekommt, sollen in ganz Deutschland gleich sein. Welche Leistungen ein Mensch mit Behinderung bekommt, muss mit ihm und seiner Vertrauens-Person immer wieder besprochen werden. Drei Punkte sind dabei wichtig: Was will der Mensch mit Behinderung? Was braucht er? Am Ende steht dann fest: Diese Leistungen bekommt er. Information, Beratung und Begleitung Menschen mit Behinderung sollen mitbestimmen, welche Leistungen sie bekommen. Dafür brauchen sie Unterstützung. Sie brauchen Informationen, Beratung und Begleitung. Die Beratung soll nicht vom Amt kommen. Es muss freie Beratungs-Stellen geben, die nicht zum Amt gehören. Dafür muss genug Geld da sein. Einige solcher Beratungs-Stellen gibt es schon. Zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert freie Beratungs-Stellen für eine gute Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderung.

6 Ein Amt als Ansprech-Partner Viele Menschen mit Behinderung bekommen Leistungen von verschiedenen Ämtern. Für viele Menschen mit Behinderung ist das zu schwierig. Sie brauchen ein Amt als festen Ansprech-Partner. Das Amt soll dann alles für sie regeln. Das Amt redet auch mit den anderen Ämtern. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert, dass Menschen mit Behinderung ein Amt als festen Ansprech-Partner haben.

7 Info 3 I Wir wollen eine Familien-Politik für alle! Es gibt viele verschiedene Familien. Zum Beispiel: Familien mit Kindern, Familien, in denen erwachsene Menschen mit Behinderung leben, Familien, in denen ein alter Mensch gepfl egt wird. Wichtig ist: Familien übernehmen Verantwortung füreinander. In einer Familie helfen sich alle gegenseitig. Die Politik muss Familien dabei unterstützen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Familien-Politik muss für alle Familien gut sein! Alle sollen an der Gesellschaft teilhaben können. Es muss egal sein: ob jemand in der Familie eine Behinderung hat, ob eine Familie viel oder wenig Geld hat, wo die Familie herkommt. Familien brauchen gute Beratung und Begleitung Vor allem, wenn sie ein Kind mit Behinderung bekommen. Oder wenn sie schon ein Kind mit Behinderung haben. Die Beratung muss es in ganz Deutschland geben. Und zwar zu vielen verschiedenen Themen. Die Beratung muss für alle offen sein.

8 Junge Familien wollen arbeiten und Kinder haben. Deshalb muss es in Deutschland mehr Plätze zur Kinder-Betreuung geben. Auch sehr kleine Kinder und Kinder mit Behinderung müssen gut betreut werden. Darum muss es genug Mitarbeiter in den Kinder-Tages-Stätten geben. Die Mitarbeiter müssen gut ausgebildet sein. In Deutschland muss es auch mehr Ganztags-Schulen geben. Schul-Kinder müssen außerdem auch in den Ferien gut betreut werden. Die Betreuung darf nicht zu teuer sein. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: gute Kinder-Tages-Stätten in ganz Deutschland, eine gute Betreuung für Schul-Kinder. Auch für Kinder mit Behinderung! Familien wollen Zeit miteinander verbringen Die Arbeit soll sich dann an die Familie anpassen. Ein Vater, der sich um sein Kind kümmern möchte, will vielleicht nur noch einen halben Tag arbeiten. Zumindest eine Zeit lang. Es gibt auch andere Gründe, mal nicht oder weniger zu arbeiten. Zum Beispiel: wenn einer aus der Familie eine Behinderung hat, wenn einer aus der Familie gepfl egt werden muss. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert Arbeits-Zeiten, die zu den Familien passen.

9 Info 4 I Menschen mit geistiger Behinderung haben ein Recht auf eine eigene Familie Jeder Mensch darf eine Familie haben. Auch Menschen mit Behinderung. Aber für Menschen mit Behinderung ist das schwierig. Wenn sie ein Kind haben wollen, versteht das keiner. Und sie bekommen oft nicht genug Unterstützung. Unterstützung heißt zum Beispiel: Begleitete Elternschaft. Die ist für Eltern mit geistiger Behinderung. Fach-Kräfte beraten und begleiten dann die Familien. Zum Beispiel: beim Arzt-Besuch, im Haushalt. Im deutschen Grund-Gesetz steht: Eltern haben das Recht, sich um ihre Kinder zu kümmern. Das gilt auch für Eltern mit Behinderung. Auch in der UN-Konvention steht in Artikel 23: Menschen mit Behinderung dürfen eine Familie haben. Dabei müssen sie die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. In Deutschland fehlt bisher ein Gesetz, in dem klar steht: Eltern mit Behinderung haben ein Recht auf Unterstützung. Das Jugend-Amt und das Sozial-Amt streiten sich deshalb oft, wer den Familien helfen muss. Die Eltern bekommen dann erst mal keine Unterstützung. Dann sind sie vielleicht überfordert. Und müssen ihre Kinder vielleicht weggeben.

10 Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Im neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz muss stehen: Eltern mit Behinderung haben ein Recht auf Unterstützung. Fach-Kräfte müssen geschult werden. Damit sie Eltern mit Behinderung besser unterstützen können.

11 Info 5 I Alle sollen wählen dürfen Jeder erwachsene Deutsche darf wählen. Und er darf gewählt werden. Das steht im Grund-Gesetz. Aber es gibt Ausnahmen. Manche Menschen mit Behinderung dürfen nicht wählen. Und nicht gewählt werden. Und zwar dann, wenn sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Das heißt auch: Total-Betreuung. Wer eine Total-Betreuung hat, darf auch nicht bei der Europa-Wahl im Mai mitmachen. Auch alte und kranke Menschen dürfen wählen Niemand wird überprüft, ob er wirklich wählen kann. Auch sehr alte oder kranke Menschen nicht. Nur wer einen Betreuer in allen Angelegenheiten hat, darf nicht wählen. Das sind vor allem Menschen mit einer Behinderung oder psychischen Krankheit. Sie werden schlechter behandelt als andere Menschen. Nicht wählen dürfen ist gegen die Menschen-Rechte Wenn Menschen mit Behinderung nicht wählen dürfen, verstößt das gegen die Menschen-Rechte. Und gegen die UN-Konvention. Da drin steht: Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht zu wählen. Jeder Mensch mit Behinderung darf selber Politik machen. Das soll immer gelten. Auch für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten.

12 In anderen Ländern dürfen alle wählen Zum Beispiel in: Österreich Holland England Hier dürfen auch alle Menschen mit Behinderung wählen. In Deutschland soll das auch so sein. Im Koalitions-Vertrag von der Regierung von Deutschland steht: Bald sollen mehr Menschen wählen können. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Alle sollen wählen dürfen. Niemand darf ausgeschlossen werden. Deshalb müssen das Bundes-Wahl-Gesetz und das Europa-Wahl-Gesetz geändert werden.

13 Info 6 I Das Betreuungs-Recht muss geändert werden Manche Menschen mit Behinderung brauchen bei wichtigen Entscheidungen Hilfe. Dann wird beim Betreuungs-Gericht ein Betreuer beantragt. Der Betreuer hilft zum Beispiel beim Einteilen von Geld. Das hat aber auch Nachteile. Oft trifft ein Betreuer eine Entscheidung alleine. Er fragt nicht den Menschen mit Behinderung. Vor allem, wenn er eine Betreuung in allen Angelegenheiten hat. Das ist gegen die UN-Konvention. Denn in Artikel 12 steht: Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben selbst bestimmen. Egal, wie schwer sie behindert sind. Deshalb soll das Betreuungs-Recht geändert werden. Der Mensch mit Behinderung soll selbst alle Entscheidungen treffen. Der Betreuer soll dabei nur helfen. Er muss alles so erklären, dass der betreute Mensch es versteht. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Das Gesetz muss geändert werden: Der Betreuer soll Menschen mit Behinderung dabei helfen, selbst zu entscheiden. Nur als letzte Möglichkeit darf der Betreuer alleine entscheiden. Darüber soll er jedes Jahr einen Bericht schreiben. Menschen mit Behinderung als Eltern Menschen mit Behinderung haben das Recht, Kinder zu haben. Sie können gute Eltern sein. Dafür müssen sie alle nötige Hilfe bekommen. Das steht in Artikel 23 der UN-Konvention. Oft wird Menschen mit Behinderung aber noch verboten, Eltern zu werden. Im Bürgerlichen-Gesetz-Buch steht in Paragraf 1905: Wenn der Betreuer zustimmt, darf ein Mensch mit Behinderung sterilisiert werden. Das ist gegen das Menschen-Recht.

14 Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Der Paragraf 1905 muss gestrichen werden! Keine Diskriminierung im Gesetz Im Gesetz zur Geschäfts-Fähigkeit stehen Wörter, die Menschen mit Behinderung schlecht machen. Zum Beispiel: Menschen mit Behinderung haben eine krankhafte Störung. Auch bei der Delikts-Unfähigkeit und der Schuld-Unfähigkeit stehen solche Wörter. Die Wörter müssen gestrichen werden. Das Recht der Geschäfts-Fähigkeit meint auch: Wer geschäfts-unfähig ist, ist das immer. Das jemand immer geschäfts-unfähig ist, ist gegen das Betreuungs-Recht und die UN-Konvention. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Das Geschäfts-Fähigkeits-Recht muss geändert werden. Auch die Delikts-Unfähigkeit und die Schuld-Unfähigkeit müssen neu geschrieben werden.

15 Info 7 I Teilhabe am Arbeits-Leben für alle! Menschen mit Behinderung haben das Recht, einen Beruf zu lernen. Und sie dürfen entscheiden, ob sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder in einer Firma arbeiten wollen. Das steht in der UN-Konvention. Das gilt für alle. Auch für Menschen, die viel Unterstützung brauchen. Auch Menschen, die viel Unterstützung brauchen, sollen berufl iche Bildung und Arbeit bekommen. In Deutschland ist das aber noch nicht so. Bisher gilt fast überall: Wer nicht genug leistet, darf nicht in der Werkstatt arbeiten. Aber welche Leistung ist gut genug? Und welche nicht? Bis jetzt gibt es in Deutschland dafür keine feste Regel. Im Gesetz steht: Am Ende vom Berufs-Bildungs-Bereich der Werkstatt soll entschieden werden: Kann der Mensch mit Behinderung in der Werkstatt arbeiten? Das Problem: Menschen, die viel Unterstützung brauchen, kommen oft erst gar nicht in den Berufs-Bildungs-Bereich. Sie bekommen also keine Ausbildung. Und keine Arbeit in der Werkstatt. Das ist ungerecht. Und gegen die UN-Konvention.

16 Damit Menschen, die viel Unterstützung brauchen, in der Werkstatt arbeiten können, brauchen sie Hilfe. Und zwar von Fach-Kräften. Bis jetzt arbeiten aber nicht genug Fach-Kräfte in den Werkstätten. Das muss sich ändern. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Alle Menschen mit Behinderung müssen ein Recht auf Arbeit und berufliche Bildung haben. Egal, wie schwer jemand behindert ist. Niemand darf von der Arbeit in der Werkstatt ausgeschlossen werden. Wir brauchen mehr Fach-Kräfte um Menschen, die viel Unterstützung brauchen, in der Werkstatt zu fördern.

17 Info 8 I Für eine bessere Gesundheits-Versorgung für Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung haben das Recht, gesund zu sein. Jeder Mensch mit Behinderung muss die Hilfen für die Gesundheit bekommen, die er braucht. Das steht in der UN-Konvention. Menschen mit geistiger Behinderung oder mehrfacher Behinderung werden in Deutschland noch nicht gut versorgt. Das ist ungerecht. Und gegen die UN-Konvention. Behandlungs-Zentren für Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit Behinderung müssen oft zu vielen Ärzten. Für manche ist das zu schwierig. Vor allem für Menschen mit geistiger Behinderung. Deshalb soll es Behandlungs-Zentren für Menschen mit geistiger Behinderung geben. Behandlungs-Zentrum heißt: Hier arbeiten viele verschiedene Ärzte zusammen. Sie kennen sich gut mit Menschen mit geistiger Behinderung aus. Auch die neue Bundes-Regierung ist für solche Behandlungs-Zentren. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Es muss bald Behandlungs-Zentren für Menschen mit geistiger Behinderung und mehrfachen Behinderungen geben. Außerdem muss es auch gute Haus-Ärzte und Fach-Ärzte geben. Sie müssen für Menschen mit Behinderung gut zu erreichen sein. Und sie müssen alles so erklären, dass Menschen mit geistiger Behinderung es verstehen.

18 Klare Regeln für die Kosten Oft streiten sich die Ämter, wer welche Leistungen für Menschen mit Behinderung bezahlt. Zum Beispiel: Wenn ein Mensch mit Behinderung in einem Wohn-Heim lebt, ist nicht klar, wer seine Pfl ege bezahlt, wenn er krank ist. Das muss sich ändern. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Im Gesetz muss klar stehen: Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf häusliche Kranken-Pflege. Auch, wenn sie in einer Werkstatt arbeiten oder in einem Wohn-Heim leben. Menschen mit Behinderung brauchen auch mehr Unterstützung, wenn sie im Krankenhaus sind. Sie brauchen eine Assistenz-Pfl ege-kraft. Auch hier ist nicht klar, wer das bezahlt. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung müssen einen Anspruch auf Assistenz-Pflege-Kräfte haben.

19 Info 9 I Menschen mit Behinderung in der Pflege nicht vergessen! Menschen mit Behinderung werden immer älter. Das heißt auch: Immer mehr Menschen mit Behinderung müssen gepfl egt werden. Oft gibt es Streit, woher das Geld für die Pfl ege kommen soll: Aus der Eingliederungs-Hilfe oder aus der Pfl ege-versicherung. Deshalb müssen beide an vielen Stellen besser werden. Das heißt: Sie brauchen eine Reform. Die Pfl ege-versicherung und das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz sollen hinterher gut zusammen passen. Heime sind das Zuhause der Bewohner Jeder darf selbst entscheiden, wo er leben will. Das steht in der UN-Konvention. Viele Menschen mit Behinderung wohnen in Heimen. Das ist ihr Zuhause. Da wohnen sie oft schon viele Jahre. Trotzdem zahlt die Pfl ege-versicherung für sie nur 256 Euro. Das ist ungerecht. Nur weil sie im Heim wohnen, bezahlt die Pfl ege-versicherung für sie weniger Geld als für andere Menschen. Das muss sich ändern. Wenn Menschen mit Behinderung älter werden, brauchen sie mehr Pfl ege. Wenn ihr Heim das nicht schafft, müssen Menschen mit Behinderung in ein Pfl ege-heim umziehen. Oder ihr Heim muss ein Pfl ege-heim werden. Das ist die Folge von Paragraf 55 vom Sozial-Gesetz-Buch 11. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung müssen das Recht haben, dort gepflegt zu werden, wo sie wohnen.

20 Info 10 I Wir brauchen ein modernes Heim-Recht Jedes Bundes-Land darf ein eigenes Heim-Gesetz haben. Deshalb gibt es in Deutschland 15 verschiedene Heim-Gesetze. Nur Thüringen hat bis jetzt kein eigenes Heim-Gesetz. Im Heim-Gesetz steht zum Beispiel: Wer im Heim wohnen kann, was in einem Heim-Vertrag stehen muss, wie viele Menschen in einem Heim arbeiten müssen. Die Regierung von Deutschland hat vorher nicht gesagt, wie ein Heim-Gesetz aussehen muss. Deshalb haben die Bundes-Länder unterschiedliche Heim-Gesetze gemacht. Unterschiedlich kann zum Beispiel sein: Wie viele Menschen in einem Heim arbeiten müssen. Wie groß die Zimmer sein müssen. Schwer zu vergleichen Ein Heim-Platz für einen Menschen mit Behinderung kann deshalb in Bayern ganz anders sein als in Hamburg. Das ist ein Problem. Weil Menschen die Heim-Plätze dann nicht in ganz Deutschland vergleichen können. Auch für die Gerichte in den Bundes-Ländern ist das schwierig. Ihre Urteile sind dann nur noch für ihr eigenes Bundes-Land wichtig.

21 Wir brauchen ein Muster-Heimgesetz Deshalb soll ein Bundes-Ministerium ein Muster-Heimgesetz machen. Muster heißt hier: Ein Text, den andere übernehmen können. Den Text vom Muster-Heimgesetz können die Bundes-Länder dann für ihre Heim-Gesetze nehmen. Dann wären die Heim-Gesetze nicht mehr so unterschiedlich. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Die Heim-Gesetze dürfen nicht noch unterschiedlicher werden! Deshalb brauchen wir ein Muster-Heimgesetz!

22 Info 11 I Mit uns. Für uns. Menschen mit Behinderung sollen mitbestimmen können In der UN-Konvention steht: Menschen mit Behinderung dürfen an der Gesellschaft teilhaben. Das heißt auch: Sie dürfen in der Politik mitbestimmen. Deshalb sollen Menschen mit Behinderung und ihre Vereinigungen bei Gesetzen und in der Politik mitmachen dürfen. Und zwar vor allem dann, wenn es um Menschen mit Behinderung geht. Im Koalitions-Vertrag steht: Menschen mit Behinderung wissen am besten, was gut für sie ist. Deshalb sollen Menschen mit Behinderung und ihre Vereinigungen beim Bundes-Teilhabe-Gesetz mitreden dürfen. Wichtig ist: Menschen mit Behinderung und ihre Vereinigungen sollen von Anfang an mitreden dürfen. Sie können dann sagen: Das Gesetz ist nicht gut für Menschen mit Behinderung. Es muss etwas geändert werden. So können Menschen mit Behinderung mitbestimmen Damit Menschen mit Behinderung mitbestimmen können, müssen Regeln eingehalten werden. Zum Beispiel: Menschen mit Behinderung sollen früh und immer wieder nach ihrer Meinung gefragt werden. Alles muss barriere-frei sein. Das heißt: Die Räume müssen gut zu erreichen sein. Die Sprache muss leicht sein. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung und ihre Vereinigungen müssen bei Gesetzen zum Thema Behinderung mitmachen dürfen!

23 In der UN-Konvention steht: Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung dürfen ihre Meinung sagen, wenn für sie etwas gemacht wird. Dabei müssen sie unterstützt werden. Die Bundes-Regierung will deshalb einen Aktions-Plan machen. Und zwar zusammen mit den Vereinigungen für Menschen mit Behinderung. In dem Aktions-Plan soll stehen: So können Kinder und Jugendliche mit Behinderung am besten mitmachen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe will bei Gesetzen und in der Politik mitreden. Dabei geht es um die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien.

24 I Wort-Erklärungen Berufs-Bildungs-Bereich Der Berufs-Bildungs-Bereich heißt kurz: BBB. Er ist für junge Menschen mit Behinderung. Er kommt nach dem Ende der Schul-Zeit. Und er dauert 2 Jahre. Der BBB hilft ihnen, sich auf das Arbeits-Leben vorzubereiten. Meistens ist er in der Werkstatt für behinderte Menschen. Die jungen Menschen lernen verschiedene Arbeits-Plätze kennen. Betreuung in allen Angelegenheiten Viele Menschen mit Behinderung haben einen rechtlichen Betreuer. Er hilft ihnen bei Rechts-Sachen, die sie nicht alleine schaffen. Zum Beispiel: Unterstützung beim Umgang mit Geld. Unterstützung bei Gesundheits-Fragen. Hilfe bei Terminen beim Amt. Wer in allen Bereichen betreut wird, hat eine Betreuung in allen Angelegenheiten. Das gibt es nur selten. Dann muss der Mensch so schwer behindert sein, dass er Unterstützung in allen Bereichen braucht. Wer Betreuung in allen Angelegenheiten hat, darf auch nicht wählen. Bundes-Land Deutschland hat 16 Bundes-Länder. Zum Beispiel: Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen. Viele Sachen dürfen die Bundes-Länder selbst entscheiden. Zum Beispiel, wenn es um Schule geht. Oder um das Heim-Gesetz.

25 Bundes-Ministerium Die Bundes-Regierung ist die Regierung von Deutschland. Zur Bundes-Regierung gehören: die Bundes-Kanzlerin Angela Merkel, die Bundes-Minister Jeder Bundes-Minister hat eigene Aufgaben. Zum Beispiel: Die Familien-Ministerin ist zuständig für Familien, Kinder, junge und alte Menschen. Das Bundes-Familien-Ministerium ist ein Bundes-Ministerium. Hier wird Politik für ganz Deutschland gemacht. Delikts-Unfähigkeit Delikt heißt: Jemand macht etwas, was verboten ist. Erwachsene Menschen werden bestraft, wenn sie etwas Verbotenes machen. Oder sie müssen es wieder gut machen. Für kleine Kinder und Menschen mit geistiger Behinderung gilt das manchmal nicht. Das schwere Wort dafür heißt: Delikts-Unfähigkeit. Eingliederungs-Hilfe Manche Menschen mit Behinderungen brauchen Hilfe, um in der Gesellschaft überall dabei zu sein. Die Hilfe heißt: Eingliederungs-Hilfe. Die bekommt man vom Sozial-Amt. Damit wird alles bezahlt, was ein Mensch mit Behinderung braucht. Zum Beispiel: die Werkstatt das Wohnheim eine Persönliche Assistenz Eine Persönliche Assistenz hilft Menschen mit Behinderung im Alltag. Europa-Wahl Im Mai ist Europa-Wahl. In vielen Ländern in Europa. Das sind zum Beispiel Deutschland, Frankreich, Spanien, England, Polen und viele andere Länder. 28 Länder gehören dazu. Sie wählen das Europäische Parlament.

26 Geschäfts-Fähigkeit Ein Mensch ist voll geschäfts-fähig, wenn er 18 Jahre alt ist. Das heißt zum Beispiel: Er kann eine Wohnung mieten. Er kann ein Auto kaufen. Grund-Gesetz Das Grund-Gesetz heißt auch: Verfassung. Es ist das wichtigste Gesetz von Deutschland. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel: Jeder darf seine Meinung haben. In Artikel 3 steht zum Beispiel: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Koalitions-Vertrag In Deutschland wird die Regierung gewählt. Oft gewinnen mehrere Parteien die Wahlen. Bei der letzten Wahl haben diese Parteien gewonnen: CDU/ CSU SPD Sie arbeiten eng in der Regierung zusammen. In schwerer Sprache heißt das: Sie sind eine Koalition. Bevor sie angefangen haben zu regieren, haben sie einen Vertrag gemacht. In dem Vertrag steht: Das ist uns wichtig. Das wollen wir in den nächsten Jahren für Deutschland machen. Der Vertrag heißt: Koalitions-Vertrag. Menschen-Rechte Jeder Mensch hat Rechte. Diese Rechte sind für alle Menschen auf der ganzen Welt gleich. Die Rechte für alle Menschen heißen: Menschen-Rechte. Menschen-Rechte gelten für alle Menschen. Pflege-Versicherung Die Pfl ege-versicherung gibt es in Deutschland seit fast 20 Jahren. Sie steht im Sozial-Gesetz-Buch 11. Sie gehört zu den 5 Sozial-Versicherungen. Wenn Menschen pfl ege-bedürftig werden, brauchen sie Geld und Hilfs-Mittel für ihre Pfl ege. Das wird von der Pfl ege-versicherung gezahlt.

27 Schuld-Unfähigkeit Erwachsene Menschen sind verantwortlich für die Sachen, die sie machen. Zum Beispiel: Sie werden bestraft, wenn sie etwas gegen das Gesetz machen. Bei Kindern und Menschen mit seelischen und geistigen Behinderungen ist das nicht so. In schwerer Sprache heißt das: Sie sind schuld-unfähig. Sozial-Gesetz-Buch In den Sozial-Gesetz-Büchern stehen die Sozial-Gesetze. Bis jetzt gibt es 12 Sozial-Gesetz-Bücher. In den Sozial-Gesetz-Büchern geht es zum Beispiel um: die Teilhabe von Menschen mit Behinderung die Pfl ege-versicherung Sterilisieren Eine Sterilisation ist eine Operation. Dabei wird der Mann oder die Frau unfruchtbar gemacht. Sie können dann noch Sex miteinander haben. Aber sie können keine Kinder mehr bekommen. UN-Konvention Das ist ein Vertrag zwischen vielen Ländern. Darin stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Länder haben sich geeinigt: Behinderte und nicht behinderte Menschen sollen die gleichen Rechte haben.

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