Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband

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1 Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband GESCHÄFTSBERICHT 2012

2 INHALT Seite 3 Vorwort des Präsidenten 4 Bericht der Geschäftsstelle Jahresrechnung 2012 nach Swiss GAAP FER 26 Bilanz Betriebsrechnung Anhang zur Jahresrechnung Grundlagen und Organisation 2 Aktive Mitglieder und Rentner 3 Art der Umsetzung des Zwecks 4 Bewertungs und Rechnungsgrundsätze, Stetigkeit 5 Versicherungstechnische Risiken/ Risikodeckung/Deckungsgrad 6 Erläuterung der Vermögensanlage und des NettoErgebnisses aus der Vermögensanlage 7 Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und der Betriebsrechnung 8 Auflagen der Aufsichtsbehörde 9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 20 Bericht der Revisionsstelle Tabellen Entwicklung aktive Versicherte Entwicklung Deckungsgrad Entwicklung Deckungskapitalien Entwicklung Beiträge und Einlagen Illustrationen: Honoré Daumier

3 VORWORT DES PRÄSIDENTEN Im Berichtsjahr hat die Zahl 50, klein, dafür in Gold gedruckt, in der rechten oberen Ecke des Briefpapiers unserer Stiftung, darauf hingewiesen, dass diese Vorsorgestiftung, von vorausschauenden Rechtsanwälten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geschaffen, ihren 50. Geburtstag feiern konnte. Allerdings keine Spur von Festschriften oder sonstigen Feierlichkeiten, obwohl dies, gemessen am stetigen Erfolg, den diese Stiftung seit Anbeginn verzeichnen kann, durchaus vertretbar gewesen wäre. So, wie das über den runden Geburtstag der Stiftung hinaus weiter verwendete «Jubiläumsbriefpapier» von einem sorgfältigen Umgang mit den anvertrauten Vorsorgefranken kündet, so lässt der nüchterne Umgang des Stiftungsrates mit diesem Jubiläum darauf schliessen, dass sich dieser lieber mit der Zukunft unserer Stiftung, als mit deren Vergangenheit beschäftigt. Die Richtigkeit dieser Schlussfolgerung zeigt sich in der Tatsache, dass der Stiftungsrat im Jubiläumsjahr eine gross angelegte Ausschreibung des Kollekivversicherungsvertrages bei namhaften schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaften durchgeführt hat. Dieses Projekt hat er aus eigener Kraft umgesetzt. Dies im Wissen, dass er in seinen Reihen über das dazu notwendige Knowhow verfügt und in der Absicht, die Verantwortung für diese Aufgabe integral in seinen eignen Händen behalten zu wollen. Ein Vorhaben nämlich, das über die künftige Platzierung von jährlichen ordentlichen Beiträgen von 50 Millionen Franken und Vorsorgekapitalien von weit über einer halben Milliarde Franken bestimmt. Trotz detaillierter und eindeutiger Ausschreibungsunterlagen, die versandt wurden, brauchte es mehrere Anläufe und einige Interventionen bis von den interessierten Lebensversicherern vergleichbare Offerten zur Beurteilung vorlagen. Am Schluss verblieben die beiden grössten Anbieter im Rennen. Die Swiss Life, nachdem sie bereits während 50 Jahren unsere Kollektivverträge als federführende Gesellschaft betreut, hat erneut das kostenmässig beste Angebot abgegeben. Für den Stiftungsrat war es insofern erfreulich, als es ihm gezeigt hat, dass er in der Vergangenheit auf den richtigen Partner gesetzt hat, der auch im direkten Konkurrenzvergleich das beste Angebot unterbreitet. Bei den Mitversicherern haben die bisherigen beiden Gesellschaften die Rangreihenfolge getauscht, was mit den von ihnen offerierten Konditionen zusammenhängt. So bleibt aus Sicht unserer Versicherten nach der Neuordnung des Kollektivversicherungsvertrages vieles beim Alten. Hervorzuheben ist dabei, dass die Vorsorgestiftung weiterhin vollumfänglich rückgedeckt ist und daher keine Unterdeckungen drohen, egal, wie sich Kapital und Anlagemärkte entwickeln werden. Zudem kann der Stiftungsrat seine langjährige Politik weiterführen, die darin besteht, Risikoleistungen zu konkurrenzfähigen Preisen bereitzustellen, was für die Versicherten nichts anderes als kostengünstige Beiträge bedeutet. Abschliessend lässt sich feststellen, dass die Basis für das anhaltende Gedeihen unserer Stiftung erneut gelegt und gefestigt worden ist und Sie eingeladen sind, weiterhin daran teilzuhaben. Im Namen aller, die zu den bisherigen Erfolgen beigetragen haben und weiterhin dazu beitragen werden, bedanke ich mich sehr herzlich für Ihr der Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband entgegengebrachte Vertrauen. Stephan Hegner, Präsident Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 3

4 BERICHT DER GESCHÄFTSSTELLE Organisation Die Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband (VS ZAV) blickt auf ein operativ und finanziell erfolgreiches Geschäftsjahr 2012 zurück. Per 1. Januar 2012 konnten die Risiko und Kostenbeiträge erneut um zehn Prozent gesenkt und die überobligatorische Verzinsung an die obligatorische Verzinsung angepasst werden. Finanzieller Erfolg ist nicht einfach nur Glückssache, sondern auch ein Resultat konsequenter Arbeit des Stiftungsrates und der Geschäftsstelle. Im Jahre 2012 wurde erneut die Marktkonformität der grössten Aufwandposition der Rückversicherungsprämien im Rahmen einer aufwendigen Ausschreibung vertieft geprüft. Das Ergebnis war ein Neuabschluss mit dem bisherigen federführenden Unternehmen, der Swiss Life AG, und eine Neuordnung der Mitbeteiligung der AXA Leben AG und der Zürich LebensversicherungsGesellschaft AG. Es konnten nicht nur verbesserte Konditionen ausgehandelt werden, auch die Ertragsschwankungen für die Stiftung wurden weiter vermindert. Unangetastet bleiben die volle Rückdeckung und die damit verbundene hohe Sicherheit der Vorsorgegelder. Die neuen Verträge sind ab 1. Januar 2013 wirksam und gelten für eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren, was die guten Konditionen auch längerfristig sichert. In diesem Zusammenhang geht ein grosser Dank an die angeschlossenen Kanzleien. Mit ihrem Vertrauen und ihrer Treue haben Sie in den letzten Jahren zu einem überdurchschnittlichen Wachstum der VS ZAV beigetragen. Aus dieser Position der Stärke konnte die VS ZAV die attraktiven Konditionen aushandeln und das Erfolgsmodell der Verbandsvorsorge erneut bestätigen. Neben der im Langzeitvergleich hervorragenden Gesamtverzinsung hat die Stiftung in den letzten Jahren die Rückstellungen konsequent verstärkt. Von diesen zusätzlichen finanziellen Reserven profitieren die angeschlossenen Kanzleien und ihre Mitarbeitenden, denn die Rabattierung der Beiträge und der Zinsausgleich auf überobligatorischen Guthaben können auch in weniger guten Zeiten aufrechterhalten werden. Vorsorge braucht Vertrauen. Daher pflegt die VS ZAV seit Jahren eine offene und transparente Kommunikation. Mit diesem Jahresbericht erhalten Sie einen auf das Wesentliche konzentrierten Einblick in das Geschäftsjahr Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 4

5 BERICHT DER GESCHÄFTSSTELLE Finanzielle Resultate Das Jahr 2012 stellt sich aus finanzieller Sicht sehr positiv dar. Die Jahresrechnung schliesst mit einem Überschuss von CHF ab, obwohl nochmals Reserven in Höhe von CHF 4.5 Mio. (Stand der Reserven per Ende 2012 total: CHF 22.5 Mio.) gebildet wurden. Diese Reserven dienen dazu, die vorteilhaften Konditionen bei Beiträgen und Leistungen auch in Zukunft zu sichern und weiter zu verbessern. Die nachfolgenden Zahlen zeigen in geraffter Form, welche Erträge in der Stiftung entstanden sind und wie diese verwendet wurden: TCHF TCHF Erträge aus Überschuss Erträge aus Zuschüssen, Zinsen und Sonstiges Verwendung für: Zinsausgleich auf Altersguthaben Rabattierung und Strukturausgleich Beiträge Sicherheitsfonds und Teuerungszulagen Finanzierung quartalsweise Beitragsfaktur Verwaltungskosten und Sonstiges Ertragsüberschuss vor Reservebildung Reservebildung Die wichtigste Ertragsquelle ist der Überschuss aus der Rückdeckung aus dem Pool der Lebensversicherungsunternehmen. Er wird aufgrund einer Abrechnung aller aus dem Rückdeckungsvertrag entstehenden Erträge und Aufwendungen ermittelt. Dies stellt sicher, dass alle nicht für Leistungen verbrauchten Prämien und Vermögenserträge vollumfänglich an die Stiftung zurückfliessen. Zusammensetzung des Überschusses TCHF TCHF Überschuss aus Risikoversicherung und Verwaltungskosten Überschuss aus dem Alterssparen Überschuss aus laufenden Renten 0 0 Die VS ZAV zeichnet sich durch eine sehr hohe Sicherheit aus: Durch die vollständige Rückdeckung der Stiftung kann der Deckungsgrad nicht unter 100 Prozent fallen. Damit können auch die positiven finanziellen Resultate zeitgerecht an die Versicherten weitergegeben werden. Der Deckungsgrad der Stiftung beträgt per 31. Dezember Prozent und es gibt keine Reservedefizite, die vor der Verwendung der Stiftungsmittel für Vorsorgezwecke geäufnet werden müssten. Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 5

6 BERICHT DER GESCHÄFTSSTELLE Entwicklung der Stiftung 50 Jahre Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband: 2012 ist für uns ein Jubiläumsjahr! Der Grundstein für die Stiftung wurde im Jahre 1962 gelegt. Heute ist die VS ZAV die bewährte und grösste Pensionskasse für juristische Berufe in der Schweiz. Auf den Seiten 24 und 25 erhalten Sie in tabellarischer Form eine Übersicht über die Entwicklung der aktiven Versicherten, des Deckungsgrades, der Deckungskapitalien und über die Beiträge und Einlagen von Die Stiftung bietet für jeden Vorsorgebedarf die passende Lösung. Die vielen treuen Kunden und die zahlreichen Neuanschlüsse zeigen, dass die Philosophie der Stiftung in breiten Kreisen der Anwaltschaft Anklang findet. Nutzen Sie zudem unsere Kompetenz in allen Fragen rund um das Thema Vorsorge. Damit gewinnen Sie zusätzlichen Spielraum für die Umsetzung Ihrer geschäftlichen und persönlichen Ziele. Wir erinnern Sie an eine weitere Hilfestellung: Auf der Internetseite der Stiftung unter werden die Versicherten und die angeschlossenen Kanzleien aktuell informiert und es stehen Merkblätter und Formulare zur Vereinfachung der Administration zum Herunterladen zur Verfügung. Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 6

7 JAHRESRECHNUNG 2012 BILANZ nach Swiss GAAP FER 26 AKTIVEN Anhang CHF CHF Vermögensanlagen Flüssige Mittel Anlagen bei Versicherungsgesellschaften Beitragsforderungen an Mitgliederfirmen Sonstige Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Aktiven PASSIVEN Verbindlichkeiten Freizügigkeitsleistungen und Renten Andere Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung ArbeitgeberBeitragsreserven Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Vorsorgekapital Aktive Versicherte Technische Rückstellungen Stiftungskapital, Freie Mittel Stand zu Beginn der Periode Ertragsüberschuss Passiven Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 7

8 JAHRESRECHNUNG 2012 BETRIEBSRECHNUNG nach Swiss GAAP FER Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber Einmaleinlagen und Einkaufssummen Einlagen in die ArbeitgeberBeitragsreserve Zuschüsse Sicherheitsfonds Eintrittsleistungen Freizügigkeitseinlagen Einzahlung WEFVorbezüge / Scheidung Anhang 63 CHF CHF Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen Reglementarische Leistungen Altersrenten Hinterlassenenrenten Invalidenrenten Kapitalleistungen bei Pensionierung Kapitalleistungen bei Tod und Invalidität Austrittsleistungen Freizügigkeitsleistungen bei Austritt Vorbezüge WEF/Scheidung Übertrag Arbeitgeberbeitragsreserve infolge Auflösung Anschluss Abfluss für Leistungen und Vorbezüge Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 8

9 JAHRESRECHNUNG 2012 BETRIEBSRECHNUNG Anhang CHF CHF Auflösung/Bildung Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven Bildung/Auflösung Vorsorgekapital Aktive Versicherte 53 Bildung technische Rückstellungen Verzinsung des Sparkapitals 53 Auflösung/Bildung von Beitragsreserven Ertrag aus Versicherungsleistungen Versicherungsleistungen Überschussanteile aus Versicherungen Versicherungsaufwand Versicherungsprämien Sparprämien Risikoprämien Kostenprämien Einmalprämien an Versicherungen Beiträge an Sicherheitsfonds NettoErgebnis aus dem Versicherungsteil NettoErgebnis aus Vermögensanlagen Zinserträge aus flüssigen Mitteln Zinsen aus KK bei Versicherungsgesellschaften Zinsen aus Beitragsforderungen an Mitgliederfirmen Verzugszinsen auf Freizügigkeitsleistungen Bankspesen, Depotgebühren Zins ArbeitgeberBeitragsreserven Sonstiger Ertrag Übrige Erträge Sonstiger Aufwand Verwaltungsaufwand Kosten für die allgemeine Verwaltung Kosten für die Makler und Brokertätigkeit Kosten für die Revisionsstelle und den Experten für die berufliche Vorsorge Kosten für die Aufsichtsbehörden Ertrags/Aufwandüberschuss vor Bildung / Auflösung Wertschwankungsreserve Auflösung / Bildung Wertschwankungsreserve 61 Ertragsüberschuss Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 9

10 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG 2012

11 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG Grundlagen und Organisation 11 Rechtsform und Zweck Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für im Kanton Zürich niedergelassene und praktizierende Mitglieder des Zürcher Anwaltsverbandes, für deren Arbeitnehmer sowie für die Hinterbliebenen dieser Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Kasse führt die obligatorische Versicherung gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) durch und ist gemäss Art. 48 BVG im Register für berufliche Vorsorge bei der Aufsichtsbehörde des Kantons Zürich unter der Ordnungsnummer ZH 0832 definitiv registriert. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftung können sich auch ausserhalb des Kantons Zürich niedergelassene und praktizierende Rechtsanwälte, selbständig Erwerbende und Mitarbeitende verwandter Berufe in Rechtsanwaltskanzleien sowie selbständig Erwerbende und Unternehmen verwandter Berufe (in vom Stiftungsrat beschlossenen Ausnahmefällen) mit ihren Arbeitnehmern anschliessen, sofern der Stiftung die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Zur Sicherstellung sämtlicher reglementarischer Verpflichtungen, mit Ausnahme des gesetzlichen Teuerungsausgleiches, hat die Stiftung einen Kollektivversicherungsvertrag mit einem Pool von Lebensversicherungsgesellschaften abgeschlossen (Swiss Life, AxaWinterthur, Zürich Leben). 12 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds Die Vorsorgestiftung ZAV untersteht der BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS). Sie erfüllt das BVGObligatorium und ist im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen (Art. 48 BVG). Sie entrichtet dem Sicherheitsfonds Beiträge. 13 Urkunde und Reglemente Dokument vom In Kraft seit Stiftungsurkunde Vorsorgereglement / Wahlreglement für die Arbeitnehmervertreter November /06 Teilliquidationsreglement Organisationsreglement November /06 Reglement für Rückstellungen und Reserven November /06 Anlagereglement Wertschriftensparen Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 11

12 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG Paritätisches Führungsorgan / Zeichnungsberechtigung Hegner Stephan, Präsident, kollektiv Roth Michael, Arbeitnehmervertreter / Vizepräsident, kollektiv Lenzlinger Vandebroek Annette, Arbeitgebervertreterin, kollektiv Lüthy Thomas, Arbeitgebervertreter, kollektiv Messerli Christine, Arbeitnehmervertreterin, kollektiv Renaud Edith, Arbeitnehmervertreterin, kollektiv Rieser Thomas, Arbeitnehmervertreter, kollektiv Steiner Martin, Arbeitgebervertreter, kollektiv Walser Hermann, Arbeitgebervertreter, kollektiv Peter Michel, Geschäftsführer, kollektiv Löwenstrasse 25, 8001 Zürich, Telefon , info@vorsorgestiftungzav.ch 15 Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde Experte für die berufliche Vorsorge Urs Schläpfer, allvisa, Zürich Revisionsstelle CMT Partners AG Treuhand und Revisionsgesellschaft, Zürich Buchhaltungsstelle VTB Voigt Treuhand & Beratungs AG, Zürich Geschäftsstelle Mark & Michel, Inhaber Michel und Pagnoncini, Zürich Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) 16 Angeschlossene Arbeitgeber Anzahl Anschlüsse Zugänge Abgänge Anzahl Anschlüsse Die Stiftung versichert vor allem Anwaltskanzleien. Es können pro Anwaltskanzlei verschiedene Anschlussverträge für verschiedene Personengruppen bestehen. 2 Aktive Mitglieder und Rentner 21 Aktive Versicherte Total aktive Versicherte Zugänge Abgänge Total aktive Versicherte Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 12

13 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG Rentenbezüger Veränderung Altersrenten Pensioniertenkinderrenten Bezüger von Invaliditätsleistungen Hinterlassenenrenten (Ehegatten/Partner) Hinterlassenenrenten (Waisen) Total Rentenbezüger Art der Umsetzung des Zwecks 31 Erläuterungen zu den Vorsorgeplänen BVGVorsorge: Die Stiftung bietet elf umhüllende Vorsorgepläne an, davon sind sechs auf die Vorsorge für Kader fokussiert. Daneben bestehen drei Pläne für die Weiterführung der Vorsorge nach dem ordentlichen Rücktrittsalter (65/64). Für Personenkreise, welche eine vom Stiftungsrat definierte Mindestgrösse überschreiten, kann die Stiftung gemäss Art. 1 des Vorsorgereglements individuelle Vorsorgepläne vorsehen. Die Beiträge basieren für die Altersleistungen auf dem Beitragsprimat, für die Risikoleistungen zum überwiegenden Teil auf dem Leistungsprimat. 32 Finanzierung, Finanzierungsmethode Zur Finanzierung ihrer Aufwendungen erhebt die Vorsorgestiftung Beiträge. Die Beitragsordnung wird vom Stiftungsrat unter Berücksichtigung des Vorsorgeaufwandes festgelegt. 4 Bewertungs und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit 41 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Die vorliegende Jahresrechnung wird gestützt auf Art. 47 Abs. 1 und 2 BVV2 nach den Grundsätzen von Swiss GAAP FER 26 aufgestellt. 42 Buchführungs und Bewertungsgrundsätze Die Buchführung und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften von Art. 47, 48 und 48a BVV2 sowie Swiss GAAP FER 26. Es wird für die Bilanzierung auf aktuelle Werte zum Bilanzstichtag abgestellt. Die Umrechnung allfälliger Fremdwährungstransaktionen erfolgt mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt, die Umrechnung solcher Positionen zum Jahresende mit dem Kurs zum Bilanzstichtag. Aktiven Flüssige Mittel, Geldmarktanlagen, Anlagen bei Versicherungsgesellschaften und übrige Forderungen: Nominalwert abzüglich allfällig notwendige Wertberichtigungen Obligationen und Aktien: Kurswert zum Bilanzstichtag Liegenschaften: Marktwert zum Bilanzstichtag Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 13

14 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG 2012 Passiven: Verbindlichkeiten: Nominalwert Technische Rückstellungen: Diese werden gemäss Reglement vom November 2006 sowie in Einzelfällen nach Weisung des Experten für berufliche Vorsorge berechnet. 43 Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung Die Bewertung der Aktiven erfolgte unverändert zum Vorjahr. 5 Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad 51 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen Die Risiken Alter, Tod und Invalidität sind durch einen Pool von Versicherungsgesellschaften (Swiss Life, AxaWinterthur, Zürich Leben) rückgedeckt. Die Überschussbeteiligung an den entsprechenden Rückdeckungsverträgen wird aufgrund einer Einnahmen und Ausgabenrechnung ermittelt. Erwartete Überschüsse bilden Bestandteil des Finanzierungskonzeptes der Stiftung. Die Stiftung bildet versicherungstechnische Rückstellungen für das Risiko des Ausfalls von Überschüssen. Die nachfolgenden Zahlen zeigen in geraffter Form, welche Erträge in der Stiftung entstanden sind und wie diese verwendet wurden: TCHF TCHF Erträge aus Überschuss Erträge aus Zuschüssen, Zinsen und sonstiges a.o. Ertrag (Konkursdividende) 48 0 Verwendung für: Zinsenausgleich auf Altersguthaben Rabattierung und Strukturausgleich Beiträge Sicherheitsfonds und Teuerungszulagen Finanzierung quartalsweise Beitragsfaktur Verwaltungskosten und Sonstiges Reservebildung Ertragsüberschuss gemäss Betriebsrechnung Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen Rückstellungen aus dem Sparplan CHF CHF Stand per Bildung Auflösung Stand per Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 14

15 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG Rückstellungen aus dem Risikoplan CHF CHF Stand per Bildung Auflösung Stand per Rückstellungen aus dem Rentenplan Stand per Bildung Auflösung 0 0 Stand per Total Rückkaufswerte per Entwicklung des Vorsorgekapitals Aktive Versicherte Die Sparguthaben der aktiven Versicherten werden vollumfänglich vom Pool der Lebensversicherer geführt und von der Stiftung in der Rechnungslegung nicht abgebildet. Die gesamthaften BVGAltersguthaben aller aktiven Versicherten betragen CHF (Vorjahr ). 54 Technische Rückstellungen Gemäss Reglement für Rückstellungen und Reserven bildet die Stiftung technische Rückstellungen und Reserven zur Berücksichtigung vorsorgetechnischer Risiken. Insbesondere werden folgende Positionen erfasst: Rückstellungen für versicherungstechnische Selbstbehalte; Rückstellungen für nicht rückgedeckte Risiken. Die per bilanzierten technischen Rückstellungen decken die geschätzten Kosten der Stiftung für die Beitragsrabattierung, die Höherverzinsung der überobligatorischen Altersguthaben, sowie die Kosten für den Sicherheitsfonds, für den obligatorischen Teuerungsausgleich der Langzeitrenten und die Verwaltung während 3 Jahren, falls aus dem Versicherungsvertrag kein Überschuss resultiert. 55 Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens Das letzte versicherungstechnische Gutachten wurde per erstellt. Der Experte stellt folgendes fest:die Pensionskasse bietet unter Berücksichtigung der bestehenden Rückversicherung mit einem Deckungsgrad von % die Sicherheit dafür, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Es bestehen freie Mittel in der Höhe von CHF 6.1 Mio. Alle erforderlichen technischen Rückstellungen sind gebildet worden. Wir bestätigen, dass die Pensionskasse die Sicherheit im Sinne von Art. 53 Abs. 2 lit. a BVG gewährleistet. Die Pensionskasse trägt grundsätzlich kein Risiko, weil die reglementarischen Leistungen weitestgehend kongruent bei der Swiss Life und den beteiligten AXAWinterthur und Zürich Leben rückversichert sind. Das nächste versicherungstechnische Gutachten wird per in Auftrag gegeben. Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 15

16 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG Deckungsgrad nach Art. 44 BVV CHF CHF Gesamte Aktiven per Bilanzstichtag Technische Reserven in Versicherungsverträgen vermindert um nicht verfügbare Mittel für vorsorge bzw. versicherungstechnische Risiken verfügbar (Vv) für vorsorge bzw. versicherungstechnische Risiken benötigtes Vorsorgekapital (Vk) Deckungsgrad (Vv x 100 : Vk) % % Durch die vollständige Rückdeckung der Stiftung ist grundsätzlich nur ein Deckungsgrad von 100% erforderlich, um die Sicherheit der Erfüllung des Vorsorgezwecks zu gewährleisten. Die Stiftung nutzt die vorhandenen freien Mittel zum massvollen und ertragsorientierten Ausbau der eigenen Risikotragung und zur Gewährung von Zusatzleistungen (namentlich gleiche Verzinsung des obligatorischen und überobligatorischen Altersguthabens) und zur Senkung von Beiträgen (namentlich Risikobeitragsrabattierungen, Erlass der Beiträge für den Sicherheitsfonds und für den Teuerungsausgleich auf Risikoleistungen). 6 Erläuterung der Vermögensanlage und des NettoErgebnisses aus der Vermögensanlage 61 Allgemeines Die Stiftung ist für die Erbringung der reglementarischen Leistungen bei Versicherern rückgedeckt. Das Anlagereglement vom November 2010 regelt damit nur die Anlage der in der Stiftung verwalteten Mittel. Der für den Beschluss über die Anlagestrategie zuständige Stiftungsrat hat beschlossen, diese nur in Form sicherer Anlagen (Geldmarktanlagen inkl. Anlagen bei Versicherungsgesellschaften) zu halten. Das entsprechende Cashmanagement wird vom Geschäftsführer im Auftrag des Stiftungsrates durchgeführt. Entsprechend stellt sich auch der Zielwert der Schwankungsreserve auf Null. 62 Hinweis zur Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien und Performance Das Vermögen ist fast zu 100% bei Versicherungsgesellschaften angelegt. Die Versicherungsgesellschaften garantieren auf diesem Vermögen eine Verzinsung gemäss genehmigten Tarifen. Anlagekategorie per Effektiv 2012 Effektiv 2011 TCHF in % TCHF in % Liquidität % % Liquide Mittel, Forderungen % % Forderungen ggü. angeschl. Mitgliederfirmen % % Aktive Rechnungsabgrenzung % % Anlagen bei Versicherungsgesellschaften % % Anlagen bei Versicherungsgesellschaften % % Total % % Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 16

17 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG 2012 Aufgrund der Vollversicherungslösung ist eine Gegenüberstellung zu einer Anlagestrategie oder zu den BVV2Anlagerichtlinien nicht sinnvoll. Die Geschäftsstelle der Stiftung informiert den Stiftungsrat sowie die Revisionsstelle und Aufsichtsbehörde jährlich über den Erhalt von allfälligen Retrozessionen. Am 28. Juni 2013 hat die Geschäftsstelle oben erwähnte Instanzen orientiert, dass sie im Jahr 2012 keine Retrozessionen entgegengenommen hat. 63 Erläuterung der Anlagen beim Arbeitgeber und der ArbeitgeberBeitragsreserven Mit Ausnahme allfälliger Beitragsausstände, die marktgerecht verzinst werden, bestehen keine Anlagen beim Arbeitgeber CHF CHF Stand ArbeitgeberBeitragsreserven am Zuweisung ArbeitgeberBeitragsreserven Verwendung ArbeitgeberBeitragsreserven Zins 1.0% (Vorjahr 1.5%) Total ArbeitgeberBeitragsreserven am Die Stiftung legt die entsprechenden Mittel auf dem Prämienzahlungskonto bei der Swiss Life an. Sie erspart sich damit eine Zinsbelastung von derzeit 2,25% (Vorjahr 2,75%). 7 Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und der Betriebsrechnung 71 Erläuterung zu Bilanzpositionen Noch nicht technisch verarbeitete Eingänge von Freizügigkeitsleistungen sowie Beitragsjahreinkäufe werden kurzfristig auf Konten bei den Versicherungsgesellschaften angelegt. Sie betragen per über CHF 14 Millionen. Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält vor allem die erst auf den 1. Januar des Folgejahres kontokorrentmässig gutgeschriebenen Überschussanteile. Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 17

18 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG Erläuterungen zu Positionen der Betriebsrechnung CHF CHF Geschäftsstelle Stiftungsrat Buchhaltung Technische Buchführung, Beratung Übriger Verwaltungsaufwand Kosten für die allgemeine Verwaltung Kosten für die Makler und Brokertätigkeit Revisionsstelle Kosten für den Experten für berufliche Vorsorge Kosten für die Revisionsstelle und den Experten für die berufliche Vorsorge Kosten für die Aufsichtsbehörden Total Verwaltungsaufwand Auflagen der Aufsichtsbehörde 81 Auflagen der Aufsichtsbehörde Es bestehen keine unerledigten Anforderungen der Aufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbehörde hat die Prüfung des Reglements Wertschriftensparen vom noch nicht abgeschlossen. Das Reglement wird durch die Stiftung daher noch nicht angewandt. 9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage 91 Unterdeckung / Erläuterung der getroffenen Massnahmen (Art. 44 BVV2) keine 92 Teilliquidationen Keine 93 Verpfändung von Aktiven Keine Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 18

19 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 101 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zu erwähnen, welche die Beurteilung der Jahresrechnung und der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtung erheblich beeinflussen. Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 19

20 BERICHT DER REVISIONSSTELLE

21 BERICHT DER REVISIONSSTELLE Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 21

22 BERICHT DER REVISIONSSTELLE Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 22

23 TABELLEN ZUR JAHRESRECHNUNG 2012 Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 23

24 101,44 % TABELLEN ZUR JAHRESRECHNUNG 2012 Entwicklung aktive Versicherte Versicherte Entwicklung Deckungsgrad in % 102,0 101,5 101,14 % 100,59 % 101,56 % 101,44 % 101,24% 101,14% 101,29% % 101,0 100,5 100, Aufgrund der vollen Rückdeckung kann der Deckungsgrad nicht unter die Marke von 100 % fallen. Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 24

25 TABELLEN ZUR JAHRESRECHNUNG 2012 Entwicklung Deckungskapitalien in Mio. CHF Entwicklung Beiträge und Einlagen in Mio. CHF Geschäftsbericht Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband 25

26 Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband Löwenstrasse 25 Postfach Zürich Telefon Fax

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