Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen Sinn und Nutzen einer Kooperationsvereinbarung zur Integration Strafgefangener

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1 Sinn und Nutzen einer Kooperationsvereinbarung zur Integration Strafgefangener Wolfgang Wirth Vortrag im Rahmen eines Runden Tisches zur Integration Strafgefangener am 27. Oktober 2015 im Justizministerium Baden-Württemberg

2 Übersicht I (Vollzugs-)Ziele: Legalbewährung und (Wieder-)Eingliederung II Herausforderungen: (Be-)Handlungs- und Nachsorgebedarf III Übergangsmanagement: Notwendigkeit und Fokussierung IV Kooperationsvereinbarungen: Sinn und Nutzen(beispiele)

3 Übersicht I (Vollzugs-)Ziele: Legalbewährung und (Wieder-)Eingliederung II Herausforderungen: (Be-)Handlungs- und Nachsorgebedarf III Übergangsmanagement: Notwendigkeit und Fokussierung IV Kooperationsvereinbarungen: Sinn und Nutzen(beispiele)

4 Ziele (jugend-)strafrechtlicher Sanktionen: Kurzschluss Befähigung (Erziehung/Förderung) der Täter Vermeidung des Rückfalls

5 Ziele (jugend-)strafrechtlicher Sanktionen: Bindeglied & Black Box Befähigung (Erziehung/Förderung) der Täter (Wieder) Eingliederung der Entlassenen Vermeidung des Rückfalls

6 Rückfall nach (Jugend-)Strafvollzug: Basisdaten I Kontrollzeitraum: 3 Jahre nach Entlassung % 46,2 68,6 Rückkfallquote (jede neue BZR Eintragung) Freiheitsstrafe Jugendstrafe 23,4 35,8 Rückkehrerquote (erneute Inhaftierung) Quelle: Jehle, J.-M., Albrecht, H.-J., Hohmann-Fricke, S., Tetal, C.: Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Eine bundesweite Rückfalluntersuchung und 2004 bis Berlin 2013

7 Rückfall nach (Jugend-)Strafvollzug: Basisdaten II Quelle: Jehle, J.-M., Albrecht, H.-J., Hohmann-Fricke, S., Tetal, C.: Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Eine bundesweite Rückfalluntersuchung und 2004 bis Berlin 2013

8 Rückfall nach (Jugend-)Strafvollzug: Basisdaten III Und wie soll der Vollzug das verhindern? Quelle: Jehle, J.-M., Albrecht, H.-J., Hohmann-Fricke, S., Tetal, C.: Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Eine bundesweite Rückfalluntersuchung und 2004 bis Berlin 2013

9 Übersicht I (Vollzugs-)Ziele: Legalbewährung und (Wieder-)Eingliederung II Herausforderungen: (Be-)Handlungs- und Nachsorgebedarf III Übergangsmanagement: Notwendigkeit und Fokussierung IV Kooperationsvereinbarungen: Sinn und Nutzen(beispiele)

10 Herausforderungen: Bedarfslagen für die Vollzugsplanung Behandlungs-, Erziehungs-, Förderbedarf (TOP 10) Bedarf Suchtberatung / Suchttherapievorbereitung 71,4 Berufliche Fördermaßnahmen (Orientierung, Qualifizierung, Ausbildung) 68,0 Soziale Trainingsmaßnahmen 57,2 Schulische Bildungsmaßnahmen (Grundkurse, Liftkurse, Schulabschlüsse) 49,1 Anti-Gewalt-Training, Anti-Aggressivitätstraining o.ä. 31,5 Schuldnerberatung / Schuldenregulierung 26,6 Deliktbezogene Maßnahmen (ohne AGT, AAT, BIG etc) 16,2 Arbeitstherapie 11,2 Psychotherapie 8,6 Sozialtherapie 6,6 Evaluatiion Jugendstrafvollzug NRW - Stand: ; Angaben in Prozent; N = 2.797

11 Ergebnisbeispiel: Berufliche Qualifizierung im Vollzug aus disziplinarischen und sonstigen Gründen ausgeschieden 24,7% Abschluss erreicht 54,8% auf eigenen Wunsch ausgeschieden 6,6% wegen vorzeitiger Entlassung ausgeschieden 10,3% Prüfung nicht bestanden 3,6% Grunddaten Strafvollzug NRW 2013: - Teilnehmer/innen in 2013 insgesamt: Männliche Erwachsene: Männliche Jugendliche: Weibliche Gefangene: Fortsetzung Qualifizierung im Folgejahr: Beendigung im Berichtsjahr: 3.354

12 % Entlassungsvorbereitung: Bedarfslagen für die Vollzugsplanung (nur Teilnehmer/innen im Übergangsmanagement zur Arbeitsmarktintegration) ,7 12,8 8,0 14,2 32,3 42,7 53,7 55,5 81,7 83,9 schulische Bildung berufliche Orientierung berufl. Qualifizierung Arbeitsvermittlung Vermittlungsbedarf insgesamt Entlassungsvorbereitung Nachsorge N = 211 Nachsorgeteilnehmer/innen im Modellprojekt MABiS.NeT (Juli 2014 bis Dezember 2014)

13 % 100 Eingliederungsplanung: (Weiterer) Nachsorgebedarf (nur Teilnehmer/innen im Übergangsmanagement zur Arbeitsmarktintegration) ,7 40,3 16,3 40,3 22,7 23,7 22,3 40,3 7,0 7,6 12,7 24,6 12,0 7,1 Schulden Wohnung Sucht Behörden Gesundheit Familie Sonstiges Entlassungsvorbereitung Nachsorge N = 211 Nachsorgeteilnehmer/innen im Modellprojekt MABiS.NeT (Juli 2014 bis Dezember 2014)

14 Übersicht I (Vollzugs-)Ziele: Legalbewährung und (Wieder-)Eingliederung II Herausforderungen: (Be-)Handlungs- und Nachsorgebedarf III Übergangsmanagement: Notwendigkeit und Fokussierung IV Kooperationsvereinbarungen: Sinn und Nutzen(beispiele)

15 Behandlungsgrenzen im Vollzug Übergangsmanagement: Notwendigkeit kooperativer Integration Zeitlich: Begrenzte Einwirkungsdauer Organisatorisch: Begrenzte Zuständigkeiten Ökonomisch: Begrenzte Ressourcen Inhaltlich: Begrenzte Wirksamkeit Ergo: Erwartungen an Vollzugsmöglichkeiten begrenzen! Wiedereingliederungspotentiale der Nachsorge Zeitlich: Vermeidung des Entlassungslochs Organisatorisch: Verbindung fragmentierter Kompetenzen Ökonomisch: Verringerung von Doppelarbeit Inhaltlich: Verbesserung der Leistungseffektivität Ergo: Möglichkeiten des Übergangsmanagements nutzen!

16 Übergangsmanagement: Drei Kooperationsfelder 1. Organisatorische Verzahnung stationärer und ambulanter Dienste der Justiz und der (Freien) Straffälligenhilfe 2. Strukturierte Vernetzung des Strafvollzuges mit (über-) örtlichen Hilfesystemen inkl. sozialen Diensten und ehrenamtlichen Helfern 3. Systematische Vermittlung (ehemaliger) Gefangener in Beschäftigung im Arbeits- und/oder Ausbildungsmarkt (bei Bedarf und soweit möglich in Abstimmung mit den ambulanten Diensten der Justiz, der Bundesagentur für Arbeit und anderen Trägern aber auch direkt aus dem Vollzug)

17 Übergangsmanagement: Drei Kooperationsfelder Vollzugsplanung im Vollzug Entlassungsvorbereitung (über)örtliche Hilfesysteme bzw. soziale Dienste Bewährungsund Straffälligenhilfe, Führungsaufsicht Ehrenamt Bildungssystem und Arbeitsmarkt

18 Übergangsmanagement: Zu gestalten ist. 1. der Wechsel der Gefangenen in die Zuständigkeit von ambulanten Dienste der Justiz z. B. der Bewährungshilfe (aber: dieser Übergang ist alleinige Justizsache, betrifft aber nicht alle Gefangenen) 2. die Aufnahme der Gefangenen als Klienten originär zuständiger (Jugend-)Hilfesysteme bzw. als Kunden von Arbeitsagenturen und Jobcentern (aber: dieser Übergang kann vom Strafvollzug vorbereitet werden, wird aber durch Zuständigkeitsgrenzen erschwert) 3. die Vermittlung von (ehemaligen) Gefangener in Arbeit oder Ausbildung und zwar möglichst schon vor der Entlassung (aber: dieser Übergang muss vom Strafvollzug initiiert, im Interesse einer nachhaltigen Integration aber kooperativ gestaltet werden) Hier sind Kooperationsvereinbarungen erforderlich!

19 Übersicht I (Vollzugs-)Ziele: Legalbewährung und (Wieder-)Eingliederung II Herausforderungen: (Be-)Handlungs- und Nachsorgebedarf III Übergangsmanagement: Notwendigkeit und Fokussierung IV Kooperationsvereinbarungen: Sinn und Nutzen(beispiele)

20 Sinn und Nutzen: Präventionseffekte vollzuglicher Berufsförderung I Programme Effect on Crime Outcome Juvenile Sex Offender Treatment - 10,2% Vocational Education -9,0% Aggression Replacement Training - 7,3% General Education - 7,0% Sex Offender Treatment with Aftercare - 7,0% Cognitive Behavioral Therapy - 6,3% Correctional Industries - 5,9% Drug Treatment - 5,7% Scared Straight + 6,8% Quelle : Aos, S., Miller, M. and Drake, E. (2006): Evidence-Based Public Policy Options to Reduce Future Prison Construction, Criminal Justice Costs and Crime Rates. Olympia: Washington State Institute for Public Policy

21 Programme Effect on Crime Outcome Sinn und Nutzen: Ökonomische Effekte vollzuglicher Berufsförderung I Benefits minus Costs per Participant Juvenile Sex Offender Treatment - 10,2% $ Vocational Education -9,0% $ Aggression Replacement Training - 7,3% $ General Education - 7,0% $ Sex Offender Treatment with Aftercare - 7,0% $ Cognitive Behavioral Therapy - 6,3% $ Correctional Industries - 5,9% $ Drug Treatment - 5,7% $ Programme sind statistisch effektiv und effizient, doch gilt dies faktisch nicht unbedingt! Scared Straight + 6,8% $ Quelle : Aos, S., Miller, M. and Drake, E. (2006): Evidence-Based Public Policy Options to Reduce Future Prison Construction, Criminal Justice Costs and Crime Rates. Olympia: Washington State Institute for Public Policy

22 % ,0 80,0 Sinn und Nutzen: Präventionseffekte vollzuglicher Berufsförderung II Rückfallraten (erneute Haft) nach vollzuglicher Berufsförderung und späterem Erwerbsstatus Teilnehmer ohne Abschluss Teilnehmer mit Abschluss Teilnehmer mit ausbildungsgemäßer Beschäftigung ,5 40,4 32,8 Wirkungen verpuffen ohne Arbeitsmarktintegration Wirkungen werden mit Arbeitsmarktintegration gesteigert Ergo: Wir brauchen ein Übergangsmanagement zur Arbeitsmarktintegration arbeitslos Status nach der Entlassung erwerbstätig

23 Sinn und Nutzen: Ökonomische Effekte vollzuglicher Berufsförderung II (Lee, S. et al. 2012: Return on Investment. Evidence Based Options to Improve State Wide Outcomes. Olympia: Washington Institute for Public Policy) Programme Measured Risk (odds of positive value) Benefits to cost ratio Employment Training / Job Assistance 100 % 40,76 $ Cognitive Behavioral Therapy 100 % 23,55 $ Correctional Education in Prison 100 % 19,00 $ Vocational Education in Prison 100 % 13,01 $ Work Release 99 % 10,77 $ Supervision with RNR Principles 100 % 6,83 $ Correctional Industries in Prison 100 % 4,97 $ Drug Treatment in Prison 100 % 3,38 $ Intensive Supervision with Treatment 96 % 1,93 $

24 Sinn und Nutzen: Vermittlungseffekte der Entlassungsvorbereitung (B3) N % , ,8 36, ,5 49,4 Ab 2011: Verstärkte Einbeziehung von erwachsenen Gefangenen Jun. 98 Dez. 98 Jun. 99 Dez. 99 Mai. 00 Dez. 00 Dez. 01 Dez. 02 Dez. 03 Dez. 04 Dez. 05 Dez. 06 Dez. 07 Dez. 08 Dez. 09 Dez. 10 Dez. 11 Dez. 12 Jun. 13 Dez. 13 N = Teilnehmer/innen in der Entlassungsvorbereitung des Modellprojektes MABiS.NeT (Juni 1998 bis Dezember 2014) 44, Teilnehmer/innen Vermittlungsrate (pro Periode) Vermittlungsrate (kumuliert)

25 Sinn und Nutzen: Kooperative Vermittlungseffekte (B3) 100 % Kooperation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern ist wichtig, aber auch verbesserungsfähig ,0 50,9 ohne Kooperation mit Kooperation N = 770 Teilnehmer/innen in der Entlassungsvorbereitung des Modellprojektes MABiS.NeT ( ) Mittelwert: 43,5%

26 in % 100 Sinn und Nutzen: Kooperations- und Nachsorgeeffekte (B3 und B4) ,1 37,0 48,2 53, Vermittlungen allein in der Entlassungsvorbereitung Vermittlungen in Entlassungsvorbereitung und Nachsorge (ohne Mehrfachvermittlungen) gesamt mit AA/JC-Beteiligung mit AA/JC-Beteiligung und Naso-TN mit AA/JC-Beteiligung und abgeschl. Naso-TN N = 905 erwachsene Gefangene ohne berufliche Förderung im Modellprojekt INA

27 Sinn und Nutzen: (Mögliche) Entlastungseffekte der Kooperation Leistungsansprüche der Teilnehmer nach Entlassung Leistungsansprüche k. A 6,5% ohne 10,1% Leistungsansprüche 2013 k. A 1,0% ALG I 40,9% ohne 13,5% ALG I 41,4% ALG II etc. 41,9% ALG II etc. 44,5% MABiS.NeT - Erfolgskontrolle n=5118 TN MABiS.NeT - Erfolgskontrolle n=770 TN

28 Sinn und Nutzen: Stabilisierungseffekte der Nachsorge (B4) Drohte ein Beschäftigungsabbruch? N = Beschäftigte Konnte er abgewendet werden? N = 602 TN mit drohendem Beschäftigungsabbruch k.a. 0,9% nein 63,7% ja 32,2% ja 38,4% nein 60,7% k.a. 4,1% N = Nachsorgeteilnehmer/innen im Modellprojektes MABiS.NeT ( )

29 Sinn und Nutzen: Weitere Kooperationseffekte in der Nachsorge (B4) Problemlagen nach Haft Problem erkennbar bei... % der Klienten davon Probleme (z.t.) gelöst bei...% Problemlösungsquote... ohne Vermittlung externer Hilfen... mit Vermittlung externer Hilfen Qualifizierungsdefizite 49,6 27,9 18,3 44,3 Schulden 37,9 44,8 27,5 74,3 Berufliche Orientierung 36,0 40,9 32,9 60,7 Unterkunft 29,3 58,2 36,7 76,6 Sucht 29,0 29,1 19,9 45,8 Quelle: MABiS.NeT-Evaluation Basis: Nur Vermittlungshemmnisse, die mehr als 25% der Haftentlassenen (N = 808) betreffen

30 Übersicht I (Vollzugs-)Ziele: Legalbewährung und (Wieder-)Eingliederung II Herausforderungen: (Be-)Handlungs- und Nachsorgebedarf III Übergangsmanagement: Notwendigkeit und Fokussierung IV Kooperationsvereinbarungen: Sinn und Nutzen(beispiele)

31 Konsequenz in : Gemeinschaftsinitiative B5

32 B5: Grundlagen der Kooperationsvereinbarung Ziel: Schaffung eines landesweiten Übergangsmanagements zur beruflichen Eingliederung von (ehemaligen) Gefangenen Aufgaben: Erweiterung der herkömmlichen Vollzugsplanung um eine vollzugsübergreifende und beschäftigungsorientierte Eingliederungsplanung Ausbau (über-)regionaler Netzwerke zur Verknüpfung beruflicher Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen mit vollzugsexterner Nachsorge Professionalisierung der Arbeitsmarktintegration von Strafgefangenen und Haftentlassenen auf Basis des Handlungskonzepts Case Management Grundlagen: Rechtspolitische Ziele der Landesregierung, Kooperationsvereinbarung mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, das neue Strafvollzugsgesetz NRW sowie Leistungsausschreibung für B5-Dienstleister

33 B5: Fünf Basismodule und Praxisziele B1: Berufliche Orientierung Berufsorientierung insbesondere bei jungen Gefangenen verbessern! B2: Berufsqualifizierung Berufliche Qualifizierung im Vollzug arbeitsmarktnah weiter entwickeln! B3: Beschäftigungsvermittlung Arbeits-/Ausbildungsvermittlung im Übergang aus Haft in Freiheit intensivieren! B4: Beschäftigungsstabilisierung Beschäftigungsabbrüche durch flankierende Hilfen für Haftentlassene vermeiden! B5: Beschäftigungsanalyse Beschäftigungsanalysen und Erfolgskontrollen zur Programmsteuerung nutzen!

34 B5: Handlungskonzept Case Management als verbindende und verbindliche Arbeitsgrundlage B5 Beschäftigungs -analyse B4 Beschäftigungs -stabilisierung B1 Berufsorientierung B3 Beschäftigungs -vermittlung B2 Berufsqualifizierung

35 B5: Erwartungen an die Kooperationsvereinbarung Gemeinsame Verantwortung für die berufliche Reintegration von (ehemaligen) Gefangenen Schnittmengen kriminal- und arbeitsmarktpolitischer Ziele Reintegration zur Rückfallvermeidung Integration zur Sicherung des Fachkräftebedarfs Verbindliche Kooperation mit dem Ziel der Vermeidung von Doppelarbeit Verbesserung der Vermittlungs- und Verbleibsquoten Verringerung anfallender Kosten

36 Sinn und Nutzen: Die Gemeinschaftsinitiative B5 in NRW

37 Stuttgart, den Gemeinschaftsinitiative B5 Umsetzung in

38 Zwei Institutionen - ein Thema: Steigerung der Integrationen (ehemaliger) Strafgefangener Wo stehen wir 3 Jahre nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land NRW und der Regionaldirektion NRW? Zusammenarbeit zwischen Justiz und BA gestaltet sich sehr kooperativ Regelmäßiger Austausch im Rahmen verschiedener Formate fördert gemeinsame Ausrichtung Regionale Netzwerktreffen unter Beteiligung von Justiz, Bildungs- und Arbeitsmarktakteuren Arbeitstreffen des kriminologischen Dienstes und der RD NRW Schulungen der Mitarbeiter der Justiz zu Dienst- und Förderleistungen der BA Tagungen der Koordinatoren der BA unter Beteiligung des kriminologischen Dienstes B5 leistet einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs Bedarfsorientiertes und strukturiertes Übergangsmanagement führt zu mehr Integrationen Fallzahlen und Vermittlungen sind gestiegen B5 entwickelt sich stetig weiter 2016 steht die Weiterentwicklung der Koordination der Vermittlungsaktivitäten im Fokus Gemeinschaftsinitiative B5, 27. November 2015 Bundesagentur für Arbeit Seite 2

39 1. Die Bewertung der Regionaldirektion NRW wird von uns vollumfänglich geteilt. Sinn und Nutzen: Und noch ein Schluss-Statement des Verfassers 2. Darüber hinaus gilt für die Justiz, dass die Kooperationsvereinbarung dazu beiträgt, die arbeitsmarktorientierte Entlassungsvorbereitung zu professionalisieren das Qualifizierungsangebot des Vollzuges arbeitsmarktnäher zu gestalten die Vernetzung des Vollzugspersonals mit Externen zu intensivieren die Akzeptanz der vollzuglichen Arbeit in der Öffentlichkeit zu fördern und mit all dem den gesetzlichen Eingliederungsauftrag effektiver und effizienter wahrnehmen zu können 3. Schließlich dient die Verbesserung der Eingliederungschancen einer Reduzierung des Rückfallrisikos und damit unser aller Sicherheit!

40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wolfgang Wirth Fritz-Roeber-Str Düsseldorf Telefon: ++49 (0) poststelle@krimd.nrw.de

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