Förderung der Sozialverträglichkeit

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1 CHE-Forum Interne Umsetzung von Studienbeiträgen 7. Juni 2006, Kassel - Kongresspalais Förderung der Sozialverträglichkeit Beispiel Universität Paderborn 1

2 Akteure Drei Akteure: SOZIALVERTRÄGLICHKEIT Gesetzgeber NRW Universität PB Studienfonds OWL e.v. 2

3 Akteur Gesetzgeber NRW Ausnahme- bzw. Härtefall Erziehende minderjähriger Kinder gem. 8 Abs. 3 Nr. 1 StBAG Studierende mit Behinderung oder schwerer Erkrankung gem. 8. Abs. 3 Nr. 4 StBAG Allgemeine Härtefälle nach 8 Abs. 4 StBAG, Voraussetzung: besondere unabweisbare Umstände des Einzelfalls; die Einbeziehung des Studienbeitrags würde zu einer unbilligen Härte führen, die die wirtschaftliche Existenz der/des Beitragspflichtigen gefährden würde. Eine allgemeine Härteklausel muss auf äußerst unbillige Umstände beschränkt sein, bei denen zudem ein strenger Maßstab abzulegen ist. Per Gesetz definiertes Bewilligungsmaß bis zu drei Semester keine Beschränkung im Einzelfall auf Antrag keine Beschränkung; im Einzelfall auf Antrag 3

4 Akteur Gesetzgeber NRW Ausnahme- bzw. Härtefall Befreiungsmöglichkeit durch RVO Ausländische Studierende (nicht EU) gem. 2 Absatz 1 Satz 1 RVO-StBAG Ausländische Studierende (nicht EU), die bei der Einführung der Beiträge bereits im Studium sind und bedürftig sind gem. 2 Absatz 1 Satz 2 RVO-StBAG im Einzelfall auf Antrag; Rektorat muss das besondere Interesse an einer Zusammenarbeit mit Ländern erklären im Einzelfall auf Antrag; Bedürftigkeit wird geprüft 4

5 Senatsbeschluß Universität Paderborn vom Februar beschließt der Senat der Universität Paderborn die Einführung von Studienbeiträgen zum Wintersemester 2006/2007 für Studienanfänger und ab dem SS 2007 für alle Studierenden der Universität Paderborn. Der Beschluss erfolgt unter dem zusätzlichen Vorbehalt, dass parallel ein Stipendiensystem eingerichtet wird, das spätestens im WS 2006/07 wirksam wird. Der Senat bittet das Rektorat, eine entsprechende Satzung vorzubereiten.

6 Akteur Universität Paderborn - Beitragssatzung Ausnahme- bzw. Härtefall Per Gesetz StBAG definiertes Bewilligungsmaß Bewilligungsmaß Uni Paderborn Erziehende minderjähriger Kinder gem. 8 Abs. 3 Nr. 1 StBAG bis zu drei Semester sechs Semester Studierende mit Behinderung oder schwerer Erkrankung gem. 8. Abs. 3 Nr. 4 StBAG keine Beschränkung Im Einzelfall auf Antrag keine Beschränkung Im Einzelfall auf Antrag 6 Allgemeine Härtefälle nach 8 Abs. 4 StBAG, Voraussetzung: besondere unabweisbare Umstände des Einzelfalls; die Einbeziehung des Studienbeitrags würde zu einer unbilligen Härte führen, die die wirtschaftliche Existenz der/des Beitragspflichtigen gefährden würde. Eine allgemeine Härteklausel muss auf äußerst unbillige Umstände beschränkt sein, bei denen zudem ein strenger Maßstab abzulegen ist. keine Beschränkung; im Einzelfall auf Antrag keine Beschränkung; im Einzelfall auf Antrag

7 Akteur Universität Paderborn - Beitragsatzung Ausnahme- bzw. Härtefall Befreiungsmöglichkeit durch RVO - StBAG Bewilligungsmaß Uni Paderborn 7 Ausländische Studierende (nicht EU) Gem. 2 Absatz 1 Satz 1 RVO-StBAG Ausländische Studierende (nicht EU), die bei der Einführung der Beiträge bereits im Studium sind und bedürftig sind Gem. 2 Absatz 1 Satz 2 RVO-StBAG im Einzelfall auf Antrag; Rektorat muss das besondere Interesse an einer Zusammenarbeit mit Ländern erklären im Einzelfall auf Antrag; Bedürftigkeit wird geprüft im Einzelfall auf Antrag; Rektorat muss das besondere Interesse an einer Zusammenarbeit mit Ländern erklären Im Einzelfall auf Antrag; bis zu vier Semester

8 Akteur Universität Paderborn - Studienbeiträge 23% landesweiter Ausfallfonds; u.a. indirekte Finanzierung von Stipendien für BAFöG-Empfänger 70% der verbleibenden Einnahmen gehen an die Fakultäten zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen 8 20% dieser Gelder müssen von den Fakultäten für die Einrichtung studienförderlicher Jobs genutzt werden

9 Akteur Studienfonds OWL Studienfonds OWL Eine Initiative der fünf staatlichen Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe Universität Paderborn 9 Universität Bielefeld Fachhochschule Bielefeld Fachhochschule Lippe und Höxter Hochschule für Musik Detmold

10 Zusammenfassung Chronologie 6 Sitzungen des Arbeitskreises Studienfonds OWL bestehend aus den fünf Rektoren der beteiligten Hochschulen sowie Vertretern des CHE und der Bertelsmann Stiftung 2 Sitzungen der Arbeitsgruppe Arbeitspakete 1 Sitzung der Arbeitsgruppe Modellbausteine 1 Sitzung mit Vertretern der ostwestf. Wirtschaft Mehrere Kurzvorträge der Rektoren 10 Zeitraum: 10. Februar bis 6. Juni 2006

11 Akteur Studienfonds OWL e.v. Ziele 11 Die fünf staatlichen Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe mit insgesamt fast Studierenden haben mit dem Studienfonds OWL e.v. eine gemeinsame Initiative gestartet, um beizutragen, dass jeder der geeignet und motiviert ist, ungeachtet der sozialen Herkunft und des finanziellen Hintergrunds in OWL studieren kann. Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich gesellschaftlich zu engagieren und Studierende in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen. besonders begabte Studierende für OWL zu gewinnen.

12 Themen / Arbeitspakete 12 Rahmenkonzept Baustein Unternehmen Baustein Hochschule Baustein Private Vergabekonzept Finanzströme Grundregeln Spenden Recherche Härtefallkonzept

13 Themen / Arbeitspakete 13 Logo und Slogan Homepage PR-Kampagne Infomaterial Gebührensatzung der Hochschulen Vereinssatzung Geschäftsordnung Verein Geschäftsstelle OWL-Köpfe

14 Vereinssatzung 14

15 Logo und Internet 15

16 Stellenausschreibung 16

17 Vereinsgründung Termin der Vereinsgründung: Dienstag, 6. Juni 2006, Uhr Palais der Hochschule für Musik Detmold Information der Öffentlichkeit, Pressekonferenz Gründungsmitglieder: 5 Rektoren 3 prominente Köpfe aus OWL 17 1.Vorsitzender: Stellvertreter: Prof. Dr. Tilmann Fischer

18 Gesamtkonzept Drei Säulen der Förderung: Stipendien Praxisschecks (von und in der Wirtschaft) Studienförderliche Jobs (in den Hochschulen) 18

19 Förderziel Ehrgeiziges Ziel ist es, über alle drei Säulen 5 bis 10 % der Studierenden zu fördern! 19

20 20

21 21

22 Akteur Studienfonds OWL e.v. Stipendien 22 Vergabekonzept noch in der Diskussion Folgende weitere soziale Härtefälle, die das StBAG nicht abdeckt, sind für eine Förderung durch den Studienfonds OWL e.v. vorgesehen: Pflege von Angehörigen Opfer von Straftaten Ausländische Studierende mit geringen finanziellen Mitteln

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