EY Tax Alert Immobilienfonds EuGH C-595/13 (Fiscale Eenheid X) Urteil

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EY Tax Alert Immobilienfonds EuGH C-595/13 (Fiscale Eenheid X) Urteil"

Transkript

1 Jürgen Bauderer Partner Real Estate Tax Telefon Ingo Bustorff Partner Indirect Tax Telefon EY Tax Alert Immobilienfonds EuGH C-595/13 (Fiscale Eenheid X) Urteil René Gütschow Partner Indirect Tax Telefon Patrick Faller Senior Manager Real Estate Tax Telefon Sebastian Kratz Manager Indirect Tax Telefon Hintergrund Der EuGH hat mit Urteil vom 9. Dezember 2015 in dem Vorabentscheidungsersuchen Fiscale Eenheid X des Niederländischen Hoge Raad (Rechtssache C-595/13) hinsichtlich zweier umsatzsteuerlicher Fragen in Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung von Verwaltungsleistungen im Bereich von Immobilienfonds entschieden. Im Speziellen hat sich der EuGH zu den Fragen geäußert, ob ein Immobilienfonds als Sondervermögen i.s.d. Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie anzusehen, und ob die tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien durch Dritte von der Steuerbefreiung umfasst sein soll. Das Urteil bestätigt insbesondere die bisherige umsatzsteuerpflichtige Behandlung von Leistungen in Zusammenhang mit der tatsächlichen Bewirtschaftung der von Immobilienfonds gehaltenen Immobilien, die durch Dritte erbracht werden. Darüber hinaus lässt das Urteil jedoch erkennen, dass auch Immobilienfonds als Sondervermögen i.s.d. Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie anzusehen sind.

2 Zusammenfassung Der EuGH ist mit seinem Urteil vom 9. Dezember 2015 lediglich teilweise den Schlussanträgen der Generalanwältin vom 20. Mai 2015 gefolgt (vgl. hierzu unseren EY Tax Alert vom 26. Mai 2015). Die Generalanwältin hatte dem EuGH vorgeschlagen, dem Hoge Raad zu antworten, dass eine Gesellschaft, die durch mehr als einen Anleger mit dem alleinigen Ziel errichtet wurde, das angesammelte Vermögen in Immobilien anzulegen, als Sondervermögen i.s.d. Steuerbefreiungsnorm angesehen werden kann, sofern der betreffende Mitgliedstaat sie einer besonderen staatlichen Aufsicht unterstellt hat, und dass die Verwaltung eines solchen Sondervermögens auch die tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien umfassen soll. Der EuGH urteilte nun, dass Immobilienvermögen als Sondervermögen im Sinne der europäischen Steuerbefreiungsnorm angesehen werden können, wenn der betroffene Mitgliedstaat diese Anlageformen einer besonderen Aufsicht unterworfen hat, aber die Verwaltung eines solchen Sondervermögens nicht die tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien umfasst. Sachverhalt Im Rahmen einer steuerlichen Einheit, der Fiscale Eenheid X N.V. c.s. (im Folgenden X ), hatte die Gesellschaft, A Beheer N.V. (im Folgenden A ), gegenüber drei von mehreren Pensionsfonds gegründeten Gesellschaften, die sich mit dem Handel und der Bewirtschaftung von Immobilien befassen, sämtliche Verwaltungsaufgaben, einschließlich der Verwaltung des Vermögens der Gesellschaften, insbesondere der Verwaltung ihrer Immobilien sowie des An- und Verkaufs der Immobilien sowie der Akquisition neuer Anteilseigner, wahrgenommen. X war der Ansicht, dass sämtliche von A erbrachten Tätigkeiten unter die Steuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen fallen. Die Finanzverwaltung hat dem gegenüber lediglich den An- und Verkauf der Immobilien sowie die Akquisition neuer Anteilseigner als steuerbefreit eingestuft. EY Tax Alert Dezember

3 Begriff des Sondervermögens Der EuGH bestätigte nun, dass ein Sondervermögen i.s.d. Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie auch aus Immobilien bestehen kann. Von der Umsatzsteuerbefreiung sollen laut EuGH solche Sondervermögen profitieren, die auf nationaler Ebene einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen. Historisch betrachtet habe die Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts vor der Harmonisierung des Aufsichtsrechts stattgefunden. Daher bestimmten ursprünglich die Mitgliedsstaaten eigenständig, welche Anlagevermögen auf nationaler Ebene reguliert wurden. Die Einführung der OGAW-Richtlinie habe den Ermessensspielraum, über den die Mitgliedsstaaten für die Definition des Sondervermögens i.s.d. Umsatzsteuerbefreiung verfügten, eingeschränkt. Der Begriff des Sondervermögens werde daher gleichzeitig durch nationales wie auch durch Unionsrecht bestimmt. Laut EuGH bestehe zwischen Anlagevermögen, die einer besonderen staatlichen Aufsicht unterstehen, ein unmittelbarer Wettbewerb unabhängig davon, ob sie aus Wertpapieren oder aus Immobilien bestehen. Daher könnten andere Arten von Anlagevermögen als OGAW dann unter die Steuerbefreiung fallen, wenn die Mitgliedsstaaten auch für sie eine besondere staatliche Aufsicht vorsehen und sie mit OGAW vergleichbar seien. Nach den Ausführungen des EuGH sei ein Anlagevermögen für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung dann mit einem OGAW vergleichbar, wenn bestimmte Personen Anteilsrechte am Fonds gekauft haben, diese beim Publikum beschafften Gelder nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt werden, der Ertrag von den Ergebnissen der Anlagen abhängt, die der Verwalter des Fonds im Laufe des Zeitraums, in dem die betreffenden Personen diese Anteilsrechte innehaben, erwirtschaftet hat, die Anteilsinhaber ein Anrecht auf die Gewinne haben oder das Risiko im Zusammenhang mit der Verwaltung des Fonds tragen, die Anteilsscheine auf Verlangen des Inhabers zulasten des Vermögens zurückgenommen oder ausgezahlt werden. Dies sei im vorliegenden Falle erfüllt gewesen. Der EuGH führt weiter aus, dass die Umsatzsteuerbefreiung lediglich auf den Terminus Sondervermögen abstelle und gerade keine bestimmte Anlageform nenne, sodass die Umsatzsteuerbefreiung nicht ausschließlich auf die Anlage in Wertpapieren beschränkt sei. Letztlich spreche auch die spätere Einführung der AIFM-Richtlinie dafür, dass Immobilienfonds EY Tax Alert Dezember

4 Sondervermögen im Sinne der Steuerbefreiung seien, da diese auch Immobilienfonds einer besonderen staatlichen Aufsicht unterwirft. Begriff der Verwaltung Abweichend von den Schlussanträgen der Generalanwältin entschied der EuGH, dass unter dem Begriff der Verwaltung von Sondervermögen im Sinne der Befreiungsnorm nicht die von einem Investmentfonds auf einen Dritten übertragene tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien dieses Investmentfonds zu verstehen ist. Der EuGH stellte erneut klar, dass es sich bei den Umsätzen, für die die Befreiung der Verwaltung von Sondervermögen gilt, um solche Umsätze handelt, die für die Tätigkeit der Organismen für gemeinsame Anlagen spezifisch sind. Rein materielle oder technische Dienstleistungen fielen hingegen nicht unter den Begriff der steuerfreien Verwaltung. Würden Verwaltungsdienstleistungen von außenstehenden Dritten erbracht, müssten sie ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes bilden und für die Verwaltung von Sondervermögen spezifisch und wesentlich sein. Der EuGH stellte fest, dass die spezifische Tätigkeit eines Fonds, mit dem ein Sondervermögen verwaltet wird, darin besteht, die beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung anzulegen. Die spezifischen Tätigkeiten umfassten daher zum einen die Auswahl sowie den An- und Verkauf der Immobilien, zum anderen Tätigkeiten der Verwaltung und des Rechnungswesens. Die tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien sei nach den Ausführungen des EuGH hingegen für die Bewirtschaftung eines Sondervermögens insoweit nicht spezifisch, als dass sie über die verschiedenen Tätigkeiten hinausgeht, die mit der Anlage der beschafften Gelder auf gemeinsame Rechnung verbunden sind. Soweit die tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien die Erhaltung und Vermehrung des angelegten Vermögens bezwecke, sei ihr Zweck nicht spezifisch für die Tätigkeit eines Fonds, mit dem ein Sondervermögen verwaltet wird, sondern gelte für jede Anlageart. EY Tax Alert Dezember

5 Fazit Die von weiten Teilen der Fondsbranche diskutierten und befürchteten gravierenden Konsequenzen, die eine etwaige Steuerbefreiung für Property Management Dienstleistungen und hieraus auf Seiten der Dienstleister resultierende Vorsteuerabzugsbeschränkungen mit sich gebracht hätten, treten nicht ein. Insbesondere bleiben damit aufwendige und umfangreiche Vorsteuerkorrekturen und Anpassungen von Property Management Verträgen erspart. Jedoch ergeben sich aus dem Urteil des EuGH Argumente dafür, dass auch die Verwaltung von nicht als Investmentfonds qualifizierenden Investmentvermögen von der Umsatzsteuer zu befreien sein könnte. Nach deutschem Recht findet die Steuerbefreiung des 4 Nr. 8 Buchst. h UStG nur auf die Verwaltung von offenen Investmentfonds Anwendung (also Investmentvermögen, bei denen die Anleger mindestens einmal jährlich das Recht zur Rückgabe der Anteile, Aktien oder Beteiligungen ausüben können). Demzufolge erfüllen beispielsweise geschlossene Investmentvermögen oder solche, die nicht mindestens einmal jährlich die Anteilsrückgabe ermöglichen, grundsätzlich nicht diese Anforderung und qualifizieren somit nicht als Investmentfonds. Da jedoch im Rahmen der nationalen Umsetzung der AIFM-Richtlinie im KAGB u.a. auch Investmentkommanditgesellschaften einer entsprechenden nationalen Regulierung unterliegen, könnten diese ggf. unter Bezugnahme auf die Argumentation des EuGH ebenfalls von der Steuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen profitieren. Daher sollten insbesondere die Verwalter von Investmentkommanditgesellschaften prüfen, ob und inwieweit diese Verwalter Vorteile aus einer möglichen steuerfreien Verwaltung generieren können. Es wäre darüber hinaus auch zu überprüfen, ob weitere Anlageformen bei entsprechender Regulierung und Vergleichbarkeit mit OGAW nach der Rechtsprechung des EuGH von der Steuerbefreiung Gebrauch machen könnten. EY Tax Alert Dezember

6 Ansprechpartner Real Estate Tax Berlin Markus Böhl Telefon Dennis Klöppel Telefon Daniel Telg genannt Kortmann Telefon ey.com Düsseldorf Mark Gebauer Telefon Frankfurt/Eschborn Claudia Dedio Telefon Ralf Eberhardt Telefon Christiane Fiack Telefon Tim Hackemann Telefon Jan Kiesel Telefon Hamburg Dr. Heinrich Fleischer Telefon Heilbronn Roland Häussermann Telefon München Jürgen Bauderer Telefon Hubert Eisenack Telefon Prof. Dr. Karl Hamberger Telefon Burkard Hetzer Telefon Petra Kunze Telefon Alexander Reiter Telefon Dr. Ruprecht Freiherr von Uckermann Telefon Herausgeber Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arnulfstraße München Verantwortlicher Partner Jürgen Bauderer Telefon EY Assurance Tax Transactions Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch Building a better working world. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. EY und wir beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. Dezember 2015 ED None Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung seitens der [vollständige Firmierung der herausgebenden EY- Mitgliedsfirma] und/oder anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden.

Mixed Leadership- Barometer Juli 2017

Mixed Leadership- Barometer Juli 2017 Mixed Leadership- Barometer Juli Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in deutschen börsennotierten Unternehmen Juli Design der Studie Untersucht wurden die Vorstände der zum 01. Juli im DAX, MDAX, SDAX

Mehr

Wem gehört der DAX? Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen April 2018

Wem gehört der DAX? Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen April 2018 Wem gehört der DAX? Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen 2017 April 2018 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Mathieu Meyer Managing Partner Audit Germany Ernst & Young GmbH Telefon +49 711

Mehr

Online-Nutzung in Deutschland

Online-Nutzung in Deutschland Online-Nutzung in Deutschland Ergebnisse einer Befragung von 1.400 Verbrauchern Juni 2017 Design der Studie Joachim Spill Technology, Media & Telecommunications Leader Germany Switzerland Austria Ernst

Mehr

Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich

Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich Ausländische Direktinvestitionen im Jahr 204 und eine aktuelle Befragung ausländischer Investoren Design der Studie Johannes Rettig Ernst

Mehr

EY Jobstudie 2015 Motivation, Gehalt und Arbeitszufriedenheit

EY Jobstudie 2015 Motivation, Gehalt und Arbeitszufriedenheit Motivation, Gehalt und Arbeitszufriedenheit Ergebnisse einer Befragung von mehr als 2.200 Arbeitnehmer(inne)n in Deutschland Design der Studie Ihre Ansprechpartnerin Ana-Cristina Grohnert Ernst & Young

Mehr

Digitalisierung im deutschen Mittelstand

Digitalisierung im deutschen Mittelstand Digitalisierung im deutschen Mittelstand Befragung von 3.000 mittelständischen Unternehmen in Deutschland März 2016 Design der Studie Repräsentative Befragung von 3.000 mittelständischen Unternehmen in

Mehr

Verschuldung der deutschen Großstädte 2010 bis 2012

Verschuldung der deutschen Großstädte 2010 bis 2012 Verschuldung der deutschen Großstädte 2010 bis 2012 Update zur Dezember 2013 Design der Studie Analyse der Gesamtverschuldung und Pro-Kopf-Verschuldung der 72 deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern

Mehr

Entwicklung der Dax-30-Unternehmen im Geschäftsjahr Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen

Entwicklung der Dax-30-Unternehmen im Geschäftsjahr Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen Entwicklung der Dax-30-Unternehmen im Geschäftsjahr 2012 Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen Kernergebnisse 2011 2012 Entwicklung Umsatz in Mio. Euro 1.194.046 1.295.199 +8% Gewinn (EBT) in Mio. Euro

Mehr

Verschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2015

Verschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2015 Verschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2015 Update zur EY-Kommunenstudie 2016 November 2016 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Prof. Dr. Bernhard Lorentz Partner Government & Public Sector Leader

Mehr

Start-up-Barometer Deutschland. Januar 2016

Start-up-Barometer Deutschland. Januar 2016 Start-up-Barometer Deutschland Januar 2016 Design der Studie Das EY Start-up-Barometer Deutschland erscheint seit 2014, seit 2015 halbjährlich Quellen: Pressemitteilungen der Start-ups oder Investoren,

Mehr

Weltweite Investitionen im Automobilsektor

Weltweite Investitionen im Automobilsektor Weltweite Investitionen im Automobilsektor Eine Analyse ortsgebundener Investitionsprojekte der führenden Autokonzerne der Welt 2010 2017 März 2018 Design der Studie Peter Fuß Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

Mixed Leadership- Barometer Österreich

Mixed Leadership- Barometer Österreich Mixed Leadership- Barometer Österreich Anteil weiblicher Mitglieder in Vorständen und Aufsichtsräten der im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehmen August 2015 Design der Studie Untersucht wurden

Mehr

Mittelstandsbarometer Österreich Jänner 2016

Mittelstandsbarometer Österreich Jänner 2016 Mittelstandsbarometer Österreich Jänner 2016 Befragungsergebnisse Flüchtlinge am Arbeitsmarkt Jänner 2016 Design der Studie Repräsentative Befragung von 900 mittelständischen Unternehmen in Österreich

Mehr

Digitalisierung im deutschen Mittelstand

Digitalisierung im deutschen Mittelstand Digitalisierung im deutschen Mittelstand Befragungsergebnisse März 2018 Design der Studie Michael Marbler Ernst & Young GmbH Middle Market Leader, Germany, Switzerland, Austria 0711 9881 19264 michael.marbler@de.ey.com

Mehr

Entwicklung deutscher Privatbanken Geschäftsjahr 2010. Analyse veröffentlichter Jahresergebnisse

Entwicklung deutscher Privatbanken Geschäftsjahr 2010. Analyse veröffentlichter Jahresergebnisse Entwicklung deutscher Privatbanken Geschäftsjahr 2010 Analyse veröffentlichter Jahresergebnisse Design der Studie Diese Studie basiert auf dem Vergleich der Ergebnisse der Jahresberichte 2010 mit den Ergebnissen

Mehr

Dienstag, 20. Mai 2014 Eschborn. Asset Management Tagung

Dienstag, 20. Mai 2014 Eschborn. Asset Management Tagung Dienstag, 20. Mai 2014 Eschborn Asset Management Tagung Die Veranstaltung Asset-Management-Tagung 2014 EY lädt Sie ganz herzlich zu unserer diesjährigen Asset-Management-Tagung ein. Wertpapier- und Immobilien-Asset-Manager

Mehr

EY Studentenstudie 2014. In welche Branchen zieht es deutsche Studenten? Juni 2014

EY Studentenstudie 2014. In welche Branchen zieht es deutsche Studenten? Juni 2014 In welche Branchen zieht es deutsche Studenten? Juni 2014 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Ana-Cristina Grohnert Ernst & Young GmbH Managing Partner Rothenbaumchaussee 76 78 20148 Hamburg Telefon

Mehr

Das war das Urteil in Kürze. Es folgt eine ausführlichere Analyse mit Blick auf die Auswirkungen auf die Praxis:

Das war das Urteil in Kürze. Es folgt eine ausführlichere Analyse mit Blick auf die Auswirkungen auf die Praxis: Europäischer Gerichtshof (EuGH) Fonds nicht umfassend von der Umsatzsteuer befreit Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass auch geschlossene Fonds als Sondervermögen von der Befreiung umfasst

Mehr

Wem gehört der DAX? Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen 2014

Wem gehört der DAX? Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen 2014 Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen 204 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Untersucht werden die Unternehmen im DAX (eingetragene Marke der Deutsche Börse AG). Dr. Martin Steinbach Ernst

Mehr

EY-Umfrage Flüchtlinge in österreichischen Mittelstandsunternehmen

EY-Umfrage Flüchtlinge in österreichischen Mittelstandsunternehmen EY-Umfrage Flüchtlinge in österreichischen Mittelstandsunternehmen Befragungsergebnisse Jänner 2017 Design der Studie Repräsentative Befragung von 900 mittelständischen Unternehmen in Österreich Befragt

Mehr

Verschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2014

Verschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2014 Verschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2014 Update zur EY-Kommunenstudie 2015 Dezember 2015 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Prof. Dr. Bernhard Lorentz Partner Government & Public Sector Leader

Mehr

EY s Global 3D printing Report 2016 Pressekonferenz

EY s Global 3D printing Report 2016 Pressekonferenz EY s Global 3D printing Report 2016 Pressekonferenz 19. Juli 2016 EY s Global 3D printing Report 2016 Deutschland: 200 China und Südkorea: 170 Globale Umfrage: 900 Unternehmen 12 Länder und 9 Branchen

Mehr

UMSATZSTEUERBEFREIUNG FÜR FONDS-VERWALTUNGSLEISTUNGEN

UMSATZSTEUERBEFREIUNG FÜR FONDS-VERWALTUNGSLEISTUNGEN BRIEFING UMSATZSTEUERBEFREIUNG FÜR FONDS-VERWALTUNGSLEISTUNGEN DEZEMBER 2015 VERWALTUNG VON SONDERVERMÖGEN IST UMSATZSTEUERBEFREIT SONDERVERMÖGEN IST NICHT AUF OGAW-FONDS BESCHRÄNKT UND UMFASST AUCH VERGLEICHBARE

Mehr

Präsentation des EY- Biotechnologie-Reports 2015

Präsentation des EY- Biotechnologie-Reports 2015 Dienstag, 5. Mai 2015 BIO-CITY LEIPZIG Einladung Präsentation des EY- Biotechnologie-Reports 2015 In Kooperation mit: Momentum nutzen: Politische Signale setzen für Eigenkapital und Innovation Präsentation

Mehr

Private Equity. Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2014

Private Equity. Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2014 Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2014 Transaktionswert in Mrd. Anzahl Transaktionen Investitionen (Käufe) 2006 bis 2014 108 30,1 98 95 20,8 78 20,7 80 79 9,5 11,0 4,1 54 57 57 5,0 2,8 0,9

Mehr

Snapshot Immobilienwirtschaft Brexit und die Folgen

Snapshot Immobilienwirtschaft Brexit und die Folgen Snapshot Immobilienwirtschaft Brexit und die Folgen Ernst & Young Real Estate GmbH Juli 2016 Agenda Snapshot Immobilienwirtschaft Brexit und die Folgen 1 Kernergebnisse 3 2 Befragte Unternehmen 4 3 Einfluss

Mehr

Page 1. Private Equity: Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2013

Page 1. Private Equity: Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2013 Page 1 Private Equity: Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr Private Equity: Investitionen (Käufe) 2005 30,1 Transaktionswert in Mrd. Euro Anzahl der Transaktionen 17,8 20,8 20,7 13,8 9,5 11,0

Mehr

Chinesische Unternehmenskäufe in Europa

Chinesische Unternehmenskäufe in Europa Chinesische Unternehmenskäufe in Europa Eine Analyse von M&A-Deals 2004 2014 Page 1 Design der Studie Quellen: Thomson ONE, Mitteilungen der Unternehmen, EY-Recherche Untersucht wurden Akquisitionen, die

Mehr

Autonomes Fahren in Deutschland

Autonomes Fahren in Deutschland Autonomes Fahren in Deutschland Ergebnisse einer Befragung von 1.000 Verbrauchern September 2017 Design der Studie Peter Fuß Repräsentative Befragung von 1.000 erwachsenen Personen in Deutschland Befragung

Mehr

Digitalisierung bei mittelständischen

Digitalisierung bei mittelständischen Digitalisierung bei mittelständischen Unternehmen Ergebnisse Kurzumfrage Februar 2016 Design der Kurzumfrage Repräsentative Befragung von 700 Unternehmen in der Schweiz Befragt wurden nicht börsennotierte

Mehr

Städte, Landkreise und Kommunen im Fokus: Recht und Steuern

Städte, Landkreise und Kommunen im Fokus: Recht und Steuern Expertengespräch zum Thema: Städte, Landkreise und Kommunen im Fokus: Recht und Steuern Köln, Mannheim, Stuttgart, Berlin im November und Dezember 2016 In Kooperation mit: Expertengespräch zum Thema: Städte,

Mehr

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo & Handlungsoptionen EY-Kommunenstudie 2015

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo & Handlungsoptionen EY-Kommunenstudie 2015 Kommunen in der Finanzkrise: Status quo & Handlungsoptionen EY-Kommunenstudie 2015 Ergebnisse für September 2015 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Hans-Peter Busson Partner Government & Public Sector

Mehr

Chinesische Unternehmenskäufe in Europa

Chinesische Unternehmenskäufe in Europa Chinesische Unternehmenskäufe in Europa Eine Analyse von M&A-Deals 2005 2015 Februar 2016 Design der Studie Quellen: Thomson ONE, Mitteilungen der Unternehmen, EY-Recherche Untersucht wurden Akquisitionen,

Mehr

Aktuelle Zweifelsfragen bei der Hinzurechnungsbesteuerung

Aktuelle Zweifelsfragen bei der Hinzurechnungsbesteuerung Aktuelle Zweifelsfragen bei der Hinzurechnungsbesteuerung Christian Ehlermann Franz Hruschka München, 1. Dezember 2014 Partner, EY Regierungsdirektor im Finanzamt München Fall 1: Reichweite der funktionalen

Mehr

Wie machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Datenschutz- Grundverordnung? Gottfried Tonweber, EY

Wie machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Datenschutz- Grundverordnung? Gottfried Tonweber, EY Wie machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Datenschutz- Grundverordnung? Gottfried Tonweber, EY Fit oder nicht? Fragen die Sie sich stellen sollten! Ist Ihnen bewusst, welche Ihrer Prozesse personenbezogene

Mehr

Konsumenten in der Schweiz: Aktuelle wirtschaftliche Lage und Ausblick 2016

Konsumenten in der Schweiz: Aktuelle wirtschaftliche Lage und Ausblick 2016 Konsumenten in der Schweiz: Aktuelle wirtschaftliche Lage und Ausblick 2016 Dezember 2015 Design der Studie: Ansprechpartner Bruno Chiomento CEO bei EY Schweiz Martin Gröli Leiter Retail & Consumer Products

Mehr

# 2 Mai 2015. Zusammenfassung (Executive Summary)

# 2 Mai 2015. Zusammenfassung (Executive Summary) Zusammenfassung (Executive Summary) Der Umfang der Umsatzsteuerbefreiung von Verwaltungsleistungen im Bereich der Immobilienfonds ist aktuell Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens Fiscale Eenheid

Mehr

Siegerstrategien im deutschen Mittelstand 2016

Siegerstrategien im deutschen Mittelstand 2016 Siegerstrategien im deutschen Mittelstand 2016 Unternehmerfrühstück im IHK Haus der Wirtschaft Karlsruhe 1. März 2016 In Zusammenarbeit mit Uwe Kaschub ist Partner bei EY. Als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Mehr

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo & Handlungsoptionen EY Kommunenstudie Befragungsergebnisse Baden-Württemberg September 2014

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo & Handlungsoptionen EY Kommunenstudie Befragungsergebnisse Baden-Württemberg September 2014 Kommunen in der Finanzkrise: Status quo & Handlungsoptionen Befragungsergebnisse Baden-Württemberg September 2014 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Hans-Peter Busson Partner Government & Public Sector

Mehr

Entwicklung der Dax-30-Unternehmen Juli September 2013

Entwicklung der Dax-30-Unternehmen Juli September 2013 Entwicklung der Dax-30-Unternehmen Juli September 2013 Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen Page 1 Kennzahlen im Überblick Q3-2013 Q3-2012 Entwicklung Umsatz 289.215 Mio. 293.772 Mio. -2% EBIT 24.055

Mehr

WTS Asset Management & Financial Services Newsletter

WTS Asset Management & Financial Services Newsletter Editorial Liebe Leserin, lieber Leser, der Europäische Gerichtshof hat am 09. Dezember 2015 sein Urteil in der Rechtssache Fiscale Eenheid X verkündet und zum Umfang der Umsatzsteuerbefreiung von Verwaltungsleistungen

Mehr

EY Bankenbarometer Österreich/Europa

EY Bankenbarometer Österreich/Europa EY Bankenbarometer / Befragungsergebnisse April 216 Design der Studie Ihre Ansprechpartner Telefonische Befragung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut im Januar 216 Befragung von führenden Banken

Mehr

Digitalisierung in Deutschland:

Digitalisierung in Deutschland: Digitalisierung in Deutschland: Herausforderungen und Mehrwert für deutsche Unternehmen 14. Oktober 2015, München In Kooperation mit: Digitalisierung in Deutschland: Herausforderungen und Mehrwert für

Mehr

EPSAS die Zukunft des öffentlichen Rechnungswesens in Europa?

EPSAS die Zukunft des öffentlichen Rechnungswesens in Europa? EPSAS die Zukunft des öffentlichen Rechnungswesens in Europa? Thomas Müller-Marqués Berger, Mitglied des IPSASB Ernst & Young GmbH, Stuttgart Bundeskongress Haushalt und Finanzen Berlin, 2. April 2014

Mehr

Omnikanalvertrieb. Erfolgsschlüssel für Automobilhandel und Autobanken. Executive Summary EY-Studie 2016

Omnikanalvertrieb. Erfolgsschlüssel für Automobilhandel und Autobanken. Executive Summary EY-Studie 2016 Omnikanalvertrieb Erfolgsschlüssel für Automobilhandel und Autobanken Executive Summary EY-Studie 2016 Kernaussagen Kundenbedürfnis Für die Kunden nimmt die Bedeutung von Finan - zierung zu. Kundenverhalten

Mehr

Die größten Automobilhersteller weltweit. Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen April bis Juni 2012

Die größten Automobilhersteller weltweit. Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen April bis Juni 2012 Die größten Automobilhersteller weltweit Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen April bis Juni 2012 Design der Studie Quellen: Quartals- und Geschäftsberichte sowie Pressemitteilungen der Unternehmen,

Mehr

Mixed Leadership. Gemischte Führungsteams und ihr Einfluss auf die Unternehmensperformance

Mixed Leadership. Gemischte Führungsteams und ihr Einfluss auf die Unternehmensperformance Mixed Leadership Gemischte Führungsteams und ihr Einfluss auf die Unternehmensperformance Design der Studie (1/2) Wie hat sich der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder in europäischen Top-Unternehmen

Mehr

Praxisprobleme der Erbschaftsteuer

Praxisprobleme der Erbschaftsteuer FAST-Kongress 2016 Praxisprobleme der Erbschaftsteuer Dr. Olaf Siegmund 10. März 2016 Agenda Bewertung von Unternehmensgruppen Die Verbundvermögensaufstellung Nachversteuerung Gestaltungsüberlegungen Seite

Mehr

Die größten Automobilhersteller weltweit. Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen Kalenderjahr 2013

Die größten Automobilhersteller weltweit. Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen Kalenderjahr 2013 Die größten Automobilhersteller weltweit Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen Kalenderjahr 203 Design der Studie Peter Fuß Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Partner/Wirtschaftsprüfer/

Mehr

Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich

Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich Ausländische Direktinvestitionen im Jahr 2014 und eine aktuelle Befragung ausländischer Investoren Design der Studie Peter Englisch Ernst

Mehr

EY Schweiz Nachhaltigkeit 2015

EY Schweiz Nachhaltigkeit 2015 EY Schweiz Nachhaltigkeit 2015 Über EY Unter einem Anspruch vereint und nachhaltigem Wachstum verpflichtet EY ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern, Transaktionen

Mehr

BMF: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

BMF: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen Ausgabe 16/2017 9. August 2017 Tax Short Cuts Aktuelle Steuerinformationen für Österreich von EY BMF: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen Inhalt 01 BMF: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Mehr

Umsatzsteuer: Richtungweisendes EuGH-Urteil zu Verwaltungsleistungen gegenüber Investmentfonds

Umsatzsteuer: Richtungweisendes EuGH-Urteil zu Verwaltungsleistungen gegenüber Investmentfonds Umsatzsteuer: Richtungweisendes EuGH-Urteil zu Verwaltungsleistungen gegenüber Investmentfonds I. Aktuelle Rechtslage Nach aktueller Rechtslage stellt die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes

Mehr

Unternehmerische Veränderungen im Zeitalter der digitalen Transformation

Unternehmerische Veränderungen im Zeitalter der digitalen Transformation Persönliche Einladung Unternehmerische Veränderungen im Zeitalter der digitalen Transformation Unternehmer im Dialog am 26. Oktober 2017 in Heidelberg In Zusammenarbeit mit Best Practices im Mittelstand

Mehr

Produktpiraterie: eine Gefahr für die deutsche Industrie

Produktpiraterie: eine Gefahr für die deutsche Industrie Produktpiraterie: eine Gefahr für die deutsche Industrie Befragung von Verbrauchern und Unternehmen Pressegespräch, 12. Dezember 2012 Mit freundlicher Unterstützung des APM (Aktionskreis gegen Produkt-

Mehr

Umsatzsteuer: Neuere Entwicklungen im Hinblick auf die Umsatzsteuerfreiheit bei der Verwaltung von Investmentfonds

Umsatzsteuer: Neuere Entwicklungen im Hinblick auf die Umsatzsteuerfreiheit bei der Verwaltung von Investmentfonds 15.10.2015 Umsatzsteuer: Neuere Entwicklungen im Hinblick auf die Umsatzsteuerfreiheit bei der Verwaltung von Investmentfonds Die Entscheidung in der Rechtssache C-595/13, Fiscale Ehnheid X N.V. c.s. sowie

Mehr

Master the Millennials. Eine repräsentative Studie zum Konsumverhalten und den Wertevorstellungen junger Erwachsener

Master the Millennials. Eine repräsentative Studie zum Konsumverhalten und den Wertevorstellungen junger Erwachsener Master the Millennials Eine repräsentative Studie zum Konsumverhalten und den Wertevorstellungen junger Erwachsener Vorgehensweise Mit Hilfe des ID-Models wurde das Kaufverhalten junger Erwachsener beleuchtet

Mehr

Klartext Energie meets Wirtschaftsimpulse

Klartext Energie meets Wirtschaftsimpulse Klartext Energie meets Wirtschaftsimpulse Diskussionsreihe von EY und der ESCP Europe Business School Berlin Berlin Donnerstag, 26. November 2015 In Kooperation mit Klartext Energie With 900 Million Powerpacks,

Mehr

Deutscher Energiewende-Index

Deutscher Energiewende-Index Deutscher Energiewende-Index Positive Trendwende setzt sich fort Positive Trendwende setzt sich fort Die sich abzeichnende positive Trendwende des Vorquartals hat sich im fortgesetzt: Die Zustimmung in

Mehr

Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer und Städte im Vergleich

Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer und Städte im Vergleich Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer und Städte im Vergleich Ausländische Direktinvestitionen im Jahr 2016 und eine aktuelle Befragung ausländischer Investoren Design der Studie Bernhard

Mehr

Asset Management #1 März 2015

Asset Management #1 März 2015 Kurzzusammenfassung (Executive Summary) Der Umfang der Umsatzsteuerbefreiung von Verwaltungsleistungen im Bereich der Immobilienfonds ist aktuell Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof

Mehr

Global Fraud Survey Ergebnisse für Deutschland. April 2016

Global Fraud Survey Ergebnisse für Deutschland. April 2016 Global Fraud Survey Ergebnisse für April 2016 Design der Studie Befragung von 2.825 Unternehmen in 62 Ländern weltweit Befragt wurden Vorstandsmitglieder (CFO, CEO, General Counsel) sowie Mitarbeiter der

Mehr

Seminar. 18. Januar Stuttgart. Home Office Risiken und Nebenwirkungen. 7. Februar München. 22. Februar Stuttgart. 23.

Seminar. 18. Januar Stuttgart. Home Office Risiken und Nebenwirkungen. 7. Februar München. 22. Februar Stuttgart. 23. Global Employer Services Veranstaltungen 1. Halbjahr 2018 Veranstaltung - Thema Datum - Ort Seminar Home Office Risiken und Nebenwirkungen 18. Januar Stuttgart 7. Februar München 22. Februar Stuttgart

Mehr

Umsatzsteuer. Lieferungen und sonstige Leistungen unter Nutzung elektronischer Medien

Umsatzsteuer. Lieferungen und sonstige Leistungen unter Nutzung elektronischer Medien Umsatzsteuer Lieferungen und sonstige Leistungen unter Nutzung elektronischer Medien Themen Innergemeinschaftlicher Versandhandel 2 Elektronische Dienstleistungen 8 Seite2 Innergemeinschaftlicher Versandhandel

Mehr

Master Your Career jetzt für Audit oder für Tax. Die Premium-Events für Masterstudierende

Master Your Career jetzt für Audit oder für Tax. Die Premium-Events für Masterstudierende Master Your Career jetzt für Audit oder für Tax Die Premium-Events für Masterstudierende Master Your Career 2012: Das 5-Sterne-Startpaket für Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung Beste Aussichten für

Mehr

1 von , 13:08

1 von , 13:08 1 von 7 31.05.17, 13:08 Die globale EY-Organisation* ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen

Mehr

Tax Short Cuts Aktuelle Steuerinformationen für Österreich von EY. Offenlegung von Jahresabschlüssen Frist und Zwangsstrafen

Tax Short Cuts Aktuelle Steuerinformationen für Österreich von EY. Offenlegung von Jahresabschlüssen Frist und Zwangsstrafen Ausgabe 20/2014 9. September 2014 Tax Short Cuts Aktuelle Steuerinformationen für Österreich von EY Inhalt 01 Offenlegung von Jahresabschlüssen Frist und Zwangsstrafen 02 Abschlagszahlungen betreffend

Mehr

Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich

Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich Ausländische Direktinvestitionen im Jahr 2011 und eine aktuelle Befragung ausländischer Investoren Design der Studie Die Daten über Direktinvestitionen

Mehr

Flüchtlingszustrom: Herausforderungen für deutsche Kommunen

Flüchtlingszustrom: Herausforderungen für deutsche Kommunen Flüchtlingszustrom: Herausforderungen für deutsche Kommunen November 2015 Umfrage unter 300 deutschen Kommunen Design der Studie Repräsentative Befragung von Stadtkämmerern bzw. Bürgermeistern von 300

Mehr

Tax Short Cuts. Vollübertritt auf Abfertigung neu nur noch bis 31. Dezember Aktuelle Steuerinformationen für Österreich von Ernst & Young

Tax Short Cuts. Vollübertritt auf Abfertigung neu nur noch bis 31. Dezember Aktuelle Steuerinformationen für Österreich von Ernst & Young Ausgabe 23/2012 15. Oktober 2012 Tax Short Cuts Aktuelle Steuerinformationen für Österreich von Inhalt 01 Vollübertritt auf Abfertigung neu nur noch bis 31. Dezember 2012 02 UFS: Keine Umsatzsteuerschuld

Mehr

Immobilien eine besondere Asset-Klasse

Immobilien eine besondere Asset-Klasse Immobilien eine besondere Asset-Klasse Die Asset-Klasse Immobilie hat in den letzten Jahren außerordentlich an Bedeutung gewonnen. Die Ausrichtung der Immobilie an den Ansprüchen der Kapitalmärkte, die

Mehr

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Verschärfung der Selbstanzeige und des Steuerstrafrechts Referentenentwurf vom 27. August 2014

Verschärfung der Selbstanzeige und des Steuerstrafrechts Referentenentwurf vom 27. August 2014 Verschärfung der Selbstanzeige und des Steuerstrafrechts Referentenentwurf vom 27. August 2014 RA/StB Dr. Marcus Geuenich, Düsseldorf Ausgangspunkt - Rechtslage nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Positive

Mehr

Durch Artikel 10 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc und Buchstabe

Durch Artikel 10 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc und Buchstabe Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

AML & Sanctions Compliance

AML & Sanctions Compliance Risiko hoher Strafzahlungen bei non-compliance In einer sich schnell verändernden und global vernetzten Welt steigt für Unternehmen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Finanzsektors die Gefahr, für

Mehr

Digitalisierung: Wer investiert und profitiert wer verliert?

Digitalisierung: Wer investiert und profitiert wer verliert? Digitalisierung: Wer investiert und profitiert wer verliert? Ergebnisse einer Umfrage unter 1.025 Unternehmen in zwölf Ländern März 20 Design der Studie Repräsentative Befragung von 1.025 Unternehmen in

Mehr

EMEIA Fraud Survey Ergebnisse für die Schweiz

EMEIA Fraud Survey Ergebnisse für die Schweiz EMEIA Fraud Survey Ergebnisse für die Mai 2015 Page 1 Design der Studie Befragung von 3.800 Unternehmen in 38 Ländern der Regionen Europa, Mittlerer Osten, Indien und Afrika In der wurden 100 Befragungen

Mehr

EY Studentenstudie Deutsche Studenten: Werte, Ziele, Perspektiven Juni 2014

EY Studentenstudie Deutsche Studenten: Werte, Ziele, Perspektiven Juni 2014 Deutsche Studenten: Werte, Ziele, Perspektiven Juni 2014 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Ana-Cristina Grohnert Ernst & Young GmbH Managing Partner Rothenbaumchaussee 76 78 20148 Hamburg Telefon +49

Mehr

Die neue Fondsbesteuerung

Die neue Fondsbesteuerung Mandanten-Info Fondsbesteuerung ab 2018 Die neue Fondsbesteuerung ab 2018 Was Anleger und Sparer wissen sollten Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Die Änderungen und ihre Folgen im Überblick... 1 3. Überblick

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

EY Global Consumer Banking Survey Pressegespräch Frankfurt, 9. April 2014

EY Global Consumer Banking Survey Pressegespräch Frankfurt, 9. April 2014 EY Global Consumer Banking Survey 2014 Pressegespräch Frankfurt, 9. April 2014 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Ulrich M. Trinkaus Ernst & Young GmbH Partner, Retail Banking Mergenthalerallee 3 5

Mehr

Donnerstag, 21. Mai 2015 Berlin. Klartext Energie. Diskussionsabend an der ESCP Europe Berlin. In Kooperation mit

Donnerstag, 21. Mai 2015 Berlin. Klartext Energie. Diskussionsabend an der ESCP Europe Berlin. In Kooperation mit Donnerstag, 21. Mai 2015 Berlin Klartext Energie Diskussionsabend an der ESCP Europe Berlin In Kooperation mit Klartext Energie In Deutschland schreitet die Energiewende beschleunigt voran. Der Verfall

Mehr

Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops

Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops Internethandel mit Endverbrauchern Chancen und Risiken grenzüberschreitender Aktivitäten Veranstaltungsorte: 19. Oktober 2016 in Würzburg 19. Oktober 2016

Mehr

Flüchtlingsintegration: Herausforderungen für deutsche Kommunen

Flüchtlingsintegration: Herausforderungen für deutsche Kommunen Flüchtlingsintegration: Herausforderungen für deutsche Kommunen Juli 2016 Umfrage unter 300 deutschen Kommunen Design der Studie Repräsentative Befragung von Stadtkämmerern bzw. Bürgermeistern von 300

Mehr

Für alle Gipfelstürmer, die hoch hinauswollen

Für alle Gipfelstürmer, die hoch hinauswollen Master Your Career Events 2013 Für alle Gipfelstürmer, die hoch hinauswollen Verbringen Sie drei Tage, die Ihre Karriere beflügeln: Ernst & Young bietet Master- und examensnahen Bachelor-Studierenden im

Mehr

Tax Risk Management aus der Sicht des Beraters

Tax Risk Management aus der Sicht des Beraters Tax Risk Management aus der Sicht des Beraters 67. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag Unternehmenssteuerung in unsicheren Zeiten 19. September 2013 Agenda Herausforderungen für Tax Risk Management Projekt

Mehr

Die Energiewirtschaft. im Wandel. Treffen Sie die richtigen Entscheidungen. Unternehmen zukunftsfähig. Fokus: Schweiz

Die Energiewirtschaft. im Wandel. Treffen Sie die richtigen Entscheidungen. Unternehmen zukunftsfähig. Fokus: Schweiz Die Energiewirtschaft im Wandel Treffen Sie die richtigen Entscheidungen und machen Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig Fokus: Schweiz Energiepreisniveau Marktregulierung Herausforderungen in der Schweiz

Mehr

Einladung. Kaufpreise bei M&A-Transaktionen Ermittlung, Strukturierung und Absicherung

Einladung. Kaufpreise bei M&A-Transaktionen Ermittlung, Strukturierung und Absicherung Einladung Kaufpreise bei M&A-Transaktionen Ermittlung, Strukturierung und Absicherung Dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens gehen oftmals langwierige Verhandlungen voraus, bis sich die Vertragsparteien

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Virtual Reality. Hype oder Content-Revolution? Berlin, 26. Januar 2017

Virtual Reality. Hype oder Content-Revolution? Berlin, 26. Januar 2017 Virtual Reality Hype oder Content-Revolution? Berlin, 26. Januar 2017 Status Quo Mit Virtual Reality etabliert sich eine völlig neue Gerätekategorie 10% der Deutschen haben bereits Virtual Reality ausprobiert

Mehr

Einladung. Wie geht es Ihrem Immobilienvermögen? Transparenzoffensive im Immobilienbestand

Einladung. Wie geht es Ihrem Immobilienvermögen? Transparenzoffensive im Immobilienbestand Einladung Wie geht es Ihrem Immobilienvermögen? Transparenzoffensive im Immobilienbestand Wenn dein einziges Werkzeug ein Hammer ist, wirst du jede Sache so behandeln, als ob sie ein Nagel wäre. Abraham

Mehr

Branchensimulationsmodell one size fits all?

Branchensimulationsmodell one size fits all? Branchensimulationsmodell one size fits all? q x -Club Köln August 2015 Agenda Einordnung des BSMs in den Solvency II-Kontext Angemessenheit der Modelle Analyse von einzelnen Vereinfachungen im BSM Fazit

Mehr

STELLUNGNAHME V/2010

STELLUNGNAHME V/2010 STELLUNGNAHME V/2010 Arbeitskräfteüberlassung und Betriebsübergang I. Ausgangslage: In der Praxis treten im Zusammenhang mit der Arbeitskräfteüberlassung immer wieder zwei Fallkonstellationen auf, die

Mehr

Tax Alert Schweiz. Umsetzung des spontanen Informationsaustauschs in der Schweiz

Tax Alert Schweiz. Umsetzung des spontanen Informationsaustauschs in der Schweiz Tax Alert Schweiz Umsetzung des spontanen Informationsaustauschs in der Schweiz Internationale und nationale Rahmenbedingungen Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige

Mehr

Start-up-Barometer Deutschland. Februar 2017

Start-up-Barometer Deutschland. Februar 2017 Start-up-Barometer Deutschland Februar 2017 Design der Studie Das EY Start-up-Barometer Deutschland erscheint seit 2014, seit 2015 halbjährlich Quellen: Pressemitteilungen der Start-ups oder Investoren,

Mehr

Vier Thesen zur Modernisierung des Campus-Managements. Hochschulforum NRW 2013 Düsseldorf, 28. Juni 2013

Vier Thesen zur Modernisierung des Campus-Managements. Hochschulforum NRW 2013 Düsseldorf, 28. Juni 2013 Vier Thesen zur Modernisierung des Campus-Managements Hochschulforum NRW 2013 Düsseldorf, 28. Juni 2013 Agenda Ernst & Young im Hochschulbereich Vier Thesen zum Campus Management Diskussion 28. Juni 2013

Mehr

Intraday Liquidity. Dr. Heike Dengler 10 May 2017

Intraday Liquidity. Dr. Heike Dengler 10 May 2017 Intraday Liquidity Dr. Heike Dengler 10 May 2017 The flow of cash throughout the day causes intraday liquidity risk, which needs to be managed Intraday liquidity risk is the risk that the bank fails to

Mehr

Unternehmensmitbestimmung und Zurechnung von Arbeitnehmern von Tochtergesellschaften im EU-Ausland: Inland bleibt Inland?!

Unternehmensmitbestimmung und Zurechnung von Arbeitnehmern von Tochtergesellschaften im EU-Ausland: Inland bleibt Inland?! Mandanten-Informationen Arbeitsrecht Mai 2017 Unternehmensmitbestimmung und Zurechnung von Arbeitnehmern von Tochtergesellschaften im EU-Ausland: Inland bleibt Inland?! Der Europäische Gerichtshof (EuGH)

Mehr

Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 7

Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 7 Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 7 Universität Hamburg, WS 2012/2013 von Rechtsanwalt Dr. Ingo Janert Dr. Ingo Janert, 2012 1. Bedeutung und rechtliche Grundlagen des Investmentrechts a. Investmentfonds

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München AIF-STRUKTUREN III LP-PERSPEKTIVE ANFORDERUNGEN VON REGULIERTEN INVESTOREN ( KABG, AnlV, InvStG) 7. Hamburger Fondsgespräch Hamburg,

Mehr