Forschungsbegleitung. Modulcode MASOZ 8.1
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- Benjamin Haupt
- vor 6 Jahren
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Transkript
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2 Gliederung Ablauf Modul MASOZ 8.1/60 Forschungsbegleitung Voraussetzungen für die Anmeldung zur MA-Arbeit Formales Relevantes aus der Prüfungsordnung weitere Hinweise Folie 4
3 Modul Forschungsbegleitung Modulcode MASOZ 8.1 Modultitel Forschungsbegleitung Inhalte Gegenstand des Moduls ist die inhaltliche Vorbereitung und wissenschaftliche Begleitung des Forschungsprozesses im Rahmen der Masterarbeit. Lern- und Qualifikationsziele Entwicklung, Formulierung und Operationalisierung einer eigenständigen Forschungsfrage als Gegenstand der Masterarbeit. Erarbeitung und Dokumentation des einschlägigen Forschungsstandes, Erstellung eines Arbeitsplanes, Einübung einer öffentlichen Präsentation des Forschungsvorhabens. Voraussetzung für die Vergabe von Aktive Teilnahme am Kolloquium bzw. regelmäßige Leistungspunkten (Prüfungsformen); Betreuungsgespräche mit der/dem Betreuer_in der einschl. Notengewichtung in % MA-Arbeit. Die aktive Teilnahme umfasst die Übernahme von Protokollen, Referaten oder dem Umfang nach vergleichbaren Leistungen. Die zu erbringende Teilnahmeleistung wird zu Beginn der Veranstaltung von dem Dozenten bekannt gegeben.
4 Modul Forschungsbegleitung Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsformen); einschl. Notengewichtung in % Zusätzliche Informationen zum Modul Erstellung eines Exposés und dessen Präsentation im Rahmen eines Kolloquiums nach Absprache mit der/dem Betreuer_in. Das Modul wird nicht benotet. Die Leitlinien der Arbeitsbereiche für das Modul MASOZ 8.1 und zur Betreuung der Masterarbeit können Sie auf der Website des Instituts für Soziologie nachlesen.
5 Verfahren Modul: MASOZ 8.1/60 Zeitraum WiSe/SoSe vor Anmeldung MA- Arbeit Kontaktaufnahme mit Betreuer_in Absprache/Eingrenzung des Themas Prüfungsanmeldung MASOZ 8.1/60 Erstellung Exposé (Anforderungen beachten!) Vorstellung im Kolloquium (bzw. nach Absprache mit BetreuerIn) Beginn SoSe/WiSe Anmeldung der MA-Arbeit im ASPA
6 Anmeldung der MA-Arbeit Voraussetzung für die Anmeldung zur MA-Arbeit mindestens 2 Semester an der Friedrich-Schiller-Universität für den Masterstudiengang eingeschrieben sein, im gewählten Studiengang 60 Leistungspunkten nachweisen, die Masterarbeit im Studiengang nicht bereits endgültig nicht bestanden haben und sich nicht in einem anderen Prüfungsverfahren befinden.
7 Anmeldung der Masterarbeit Anmeldung zur Masterarbeit jeweils bis zum 10-ten des Monats Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen jeweils zum 15-ten des Monats: eine aktuelle Studienbescheinigung, Zulassungsbescheid zum MA Studium (Auflagen müssen erbracht sein!) Anmeldeformular Masterarbeit: Titel der Masterarbeit Zwei Gutachtervorschläge (müssen Titelvorschlag unterzeichnen) eine Erklärung darüber, ob bereits eine Masterarbeit im eingeschriebenen Studiengang nicht oder endgültig nicht bestanden wurde oder ob der Prüfling sich in einem anderen Prüfungsverfahren befindet. Gesellschaftstheorie: Termin der Verteidigung Anmeldeformular online beim ASPA
8 Verfahren Modul Master-Arbeit: Soziologie Zeitraum 6 Monate Schreiben der MA-Arbeit Umfang ca. 80 Seiten, 3 gebundene Exemplare Einreichen der Arbeit im ASPA Weiterleiten der Arbeit an BetreuerIn Am Prozessschritt beteiligte Personen/ Institutionen StudentIn StudentIn ASPA ASPA Institut 1 Monat Erstellen des Gutachtens BetreuerIn Gutachten wird an das ASPA geschickt BetreuerIn/ Institut ASPA
9 Verfahren: Gesellschaftstheorie Zeitraum 4,5 Monate Schreiben der MA-Arbeit Am Prozessschritt beteiligte Personen/ Institutionen StudentIn Umfang ca. 60 Seiten, 3 gebundene Exemplare Einreichen der Arbeit im ASPA Weiterleiten der Arbeit an BetreuerIn StudentIn ASPA ASPA Institut 1 Monat Erstellen des Gutachtens BetreuerIn Gutachten wird zugestellt; Termin Verteidigung bestätigt StudentIn kann Einsicht in Gutachten nehmen (durch ASPA per zugestellt) BetreuerIn/ Institut ASPA StudentIn/ BetreuerInnen Verteidigung frühestens zwei Wochen ab Bekanntgabe des Gutachtens Verteidigung/Prüfungsgespräch BetreuerInnen Student_in
10 Formales Das Deckblatt sollte folgende Informationen enthalten: angestrebter akademischer Grad: Masterarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Arts (M.A.) Name und Örtlichkeit der betreffenden Hochschule Fakultät und Institut Titel (Thema) und falls vorhanden Untertitel der Arbeit Vor- und Zuname der Verfasserin/des Verfassers mit Adresse und E- Mailadresse Matrikelnummer Erst- und Zweitgutachter Ort und Datum der Einreichung der Arbeit Folie 12
11 Formales im A4 Format, ca. 80 Seiten (ca Zeichen), MA-GT ca. 60 Seiten ( Zeichen); 1,5-fachen Zeilenabstand Aufbau, Verzeichnisse, Verweise, Fußnoten etc. nach fachwiss. Standards: siehe Leitfaden für wiss. Arbeiten Eigenständigkeitserklärung: Studierende muss schriftlich versichern, dass sie/er die Arbeit bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Anteile : selbstständig verfasst hat, dass keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, dass Zitate und gedankliche Übernahmen kenntlich gemacht wurden Die Recherche im Internet ist im Literaturverzeichnis gesondert zu dokumentieren. Folie 13
12 ebenfalls Relevantes Sollte die Masterarbeit als Gruppenarbeit verfasst werden, ist ein gesonderter Antrag zu stellen. In diesem sind alle Verfasser zu nennen und die jeweiligen Beiträge/Abschnitte der einzelnen Verfasser müssen klar definiert sein. Antrag auf Zulassung muss bis zu Beginn des 6. FS erfolgen, sonst gilt MA-Arbeit als zum ersten Mal nicht bestanden. (Alle nicht abgelegten Modulprüfungen gelten Ende des 5. Semester als zum ersten Mal nicht bestanden.) Folie 14
13 ebenfalls Relevantes Beide GutachterInnen müssen mindestens promoviert sein. Als ZweitgutachterIn kann auch ein/e externe/r GutachterIn gewählt werden. Externe GutachterInnen müssen beim Prüfungsausschuss beantragt und von diesem genehmigt werden (bitte frühzeitig beantragen). Das Thema der Master-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die bis zur Rückgabe verstrichene Zeit wird auf die Bearbeitungszeit nicht angerechnet. Der Titel der Arbeit kann bis zwei Monate vor Abgabetermin der Arbeit geändert werden Der verbindliche Abgabetermine ist dem Zulassungsbescheid zu entnehmen.
14 ebenfalls Relevantes Die Masterarbeit kann auch nach der Exmatrikulation aus dem Studiengang beim ASPA eingereicht werden. Bei Anmeldung der Arbeit im ASPA muss jedoch eine Immatrikulation vorliegen. Für alle anderen Modulprüfungen gilt, dass eine Immatrikulation vorliegen muss, wenn die Prüfungsleistung erbracht wird. Die Arbeit ist fristgemäß in drei gebundenen Exemplaren und in elektronischer Form (CD- ROM/anderes Medium) zum Abgabetermin während der Sprechzeiten im ASPA abzugeben. Wird die Master-Arbeit nicht fristgerecht abgeliefert, gilt sie als nicht bestanden. In begründeten Fällen, insbesondere Krankheit, Nachweis erforderlich kann die Bearbeitungszeit verlängert werden. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss. Folie 16
15 Weitere Hinweise Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten des IfS Kurse zur Studienmethodik / wiss. Arbeiten der zentralen Studienberatung &P.vx=kurz Prüfungsamt ASPA Ordnungen tml Folie 17
16 Kontakt Fachstudienberatung: Margrit Elsner Sprechstunde: Di Uhr FSR Folie 18
17 Leitlinien AB Allg. u. theoretische Soziologie Wann und wie sollte mit dem Betreuer Kontakt aufgenommen werden? Kontaktaufnahme in der Sprechstunde/per Mail Vergabe/ Findung eines Themas? eigene Ausarbeitung eines Themas (es werden keine Themen vergeben) Folie 19
18 Leitlinien AB Allg. u. theoretische Soziologie Welche Anforderungen gibt es an das Exposé (Umfang, Gliederung, bis wann soll eingereicht werden etc.)? Einreichen des Exposés (mit Fragestellung, Thema, Gliederung, Ziel etc., max. 2-3 Seiten) vor ausführlicher Besprechung in "außerordentlicher Sprechstunde" (nach persönlicher Terminvereinbarung) Folie 20
19 Leitlinien AB Allg. u. theoretische Soziologie Wo soll die Arbeit oder das Exposé vorgestellt werden (z.b. im Lehrstuhlkolloquium)? mind. 1 Folge-/Zweitgespräch mit dem Erstbetreuer; Präsentation kann nach Absprache mit dem Betreuer erfolgen im allgemeinen Theoriekolloquium, in der Forschungswerkstatt oder bei Bedarf im Rahmen eines Workshops Folie 21
20 Leitlinien AB Allg. u. theoretische Soziologie Wann kann die Arbeit im Prüfungsamt angemeldet werden? Anmelden erst nach Besprechung, aber durchaus vor Präsentation Betreuung der Master-Arbeit (z.b. Konsultation in der Sprechstunde oder Kolloquium)? Betreuung über Sprechstunde, Zweitgespräch und Kolloquium Folie 22
21 Leitlinien AB Allg. u. theoretische Soziologie Anforderungen an die Master-Arbeit/ Aufbau? abhängig von Thema und Fragestellung Mögliche Themen: alles, sofern wissenschaftlich und Soziologie- und Theoriebezug vorhanden und Betreuer einverstanden Folie 23
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