Situation Jugendlicher und junger Erwachsener zu Beginn des Erwerbslebens

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11639 Situation Jugendlicher und junger Erwachsener zu Beginn des Erwerbslebens Vorbemerkung der Fragesteller DieJugendstellteineeigene,wichtigeLebensphasedar,inderJugendliche sichaufdieanforderungendeserwachsenenstatusvorbereiten,ihreeigene Identitätentdecken,ihrenPlatzinderGesellschaftdefinierenundSelbstvertrauen,Handlungsfähigkeit,Autonomie,StärkeundSolidaritäterlernen.Die neoliberalausgerichtetepolitikderderzeitigenregierungverhindertjedoch, dassdiejungenmenschendieverschiedenenentwicklungsaufgabenbestmöglichbewältigenkönnen.erhöhteanforderungenanjungemenschendurchindividualisierungundflexibilisierungsowiedersozialstaatlicheperspektivenwechselhinzumaktivierendenwohlfahrtsstaatverstärkendietendenzzu einerprekarisierunggrößererbevölkerungsteile.dasergebnis:armutistmittlerweileeinweitverbreitetesphänomen,vondeminsbesonderejugendliche undjungeerwachsenebedrohtsind.diearmutsrisikoquotevonkindernund Jugendlichenunter18JahrenliegtinDeutschlandbei18,2Prozent,dieder 18-bis25-jährigensogarbei22,7Prozent (StatistischeÄmterdesBundesund derländer)unddamitdeutlichhöheralsindergesamtbevölkerung (14,5Prozent).DieFolgenvonArmutimJugendaltersinderschreckend.Armutwirkt sichäußerstnegativaufdasschulischeleistungsvermögenjungermenschen aus. EsentstehteinezunehmendeDiskrepanzzwischendemeigenenLebenund einernormalvorstellungvonübergang,dieimmernochinstitutionell in Schulen,imAusbildungssystem,beidenAgenturenfürArbeitundJobcentern verankertist.übergängevonschuleinberuf,vonjugendinserwachsenenseinverlaufeninbrüchen.jungemenschenhabenmitgroßenunwägbarkeitenbeimberufseinstieg,insbesonderenachderausbildungzukämpfen. JugendlicheundjungeErwachseneübernehmendie Vorreiterrolle beibefristungen, Niedriglöhnen oder der Leiharbeit. WeitereProblemeergebensichausderArbeitslosigkeitunterJugendlichen undjungenerwachsenen.sobaldsichunter25-jährigeimhartz-iv-bezugbefinden,werdensiedurchsonderregelungendiskriminiert.diejungenerwachsenenwerdenindiebedarfsgemeinschaftihrerelterneingemeindetundwerden besonders häufig und hart sanktioniert. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales vom3.januar 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung DieerfolgreicheberuflicheEingliederungisteinzentralesAnliegenderBundesregierung.DankdergünstigenWirtschaftslage,desdualenSystemsderBerufsausbildung MadeinGermany,aufdasvieleandereStaatenschauen,der umfassendenunterstützungsangebotederarbeitsförderungunddergrundsicherungfürarbeitsuchendefürjungemenschenunddesausbildungspakts hatdeutschlanddieniedrigstejugendarbeitslosigkeitinnerhalbdereuropäischenunion.diejugendarbeitslosigkeitistseit2005mehralshalbiertworden.dieniedrigedurchschnittlichedauerderjugendarbeitslosigkeitvon21,1 Wochen imverhältniszu67wochenbeiallenarbeitslosen zeigt,dassauch derüberganganderschwellevonausbildunginarbeitzueinemerheblichen TeilvonverhältnismäßigkurzerSucharbeitslosigkeitgeprägtist.Ergänzend wirdaufdievorbemerkungderbundesregierunginderantwortaufdiekleine AnfragederFraktionDIELINKE. PerspektivenjungerBeschäftigteraufdem Arbeitsmarkt (Bundestagsdrucksache 17/9679) verwiesen. DieBundesregierungteiltdieEinschätzungderFragestellernicht,dassjunge erwerbsfähigeleistungsberechtigtedurchsonderregelungenindergrundsicherungfürarbeitsuchende ZweitesBuchSozialgesetzbuch (SGBII)diskriminiertwürden.Vielmehristes wiediebundesregierunginihrerantwort aufdiekleineanfragederfraktionderspd (Bundestagsdrucksache17/6833) ausgeführthat geradebeijüngerenhilfebedürftigenbesonderswichtig,eine VerfestigungderHilfebedürftigkeitunddieGewöhnungandenLeistungsbezug zuverhindern.zubeginndesberufslebensmüssendieweicheninrichtung deserstenarbeitsmarktesgestelltwerden.deswegenmussbesondersbeidiesergruppedasgrundprinzipdes FördernsundForderns angewendetwerden. VordiesemHintergrundsieht 3Absatz2SGBIIvor,dassjungeLeistungsberechtigteunverzüglichnachAntragstellungaufLeistungennachdemSGBIIin eineausbildungoderarbeitzuvermittelnsind.wennleistungsberechtigte ohneberufsabschlussnichtineineausbildungvermitteltwerdenkönnen,soll dievermitteltearbeitauchzurverbesserungihrerberuflichenkenntnisseund Fähigkeitenbeitragen.AuchdieSanktionsregelungenfürunter25-jährigeerwerbsfähigeLeistungsberechtigtesindAusdruckdesgesetzgeberischenWillens,JugendlicheandenentscheidendenStellendesÜbergangsvonSchulein AusbildungundvonAusbildunginArbeitintensiveralsanderePersonengruppenzuunterstützenundsiezumotivieren,dieseUnterstützungauchanzunehmen und aktiv an ihrer Eingliederung in Arbeit mitzuwirken. 1.WievielejungeBeschäftigte (15-bis25-Jährige)sindvonArmutbedroht? WiehochistdieserAnteilanallenjungenBeschäftigten (bittenachgeschlecht,behinderung,migrationshintergrund,brancheundbundesländern differenziert angeben)? Wie haben sich diese Zahlen seit 2000 entwickelt? BeiderstatistischenBetrachtungderVerbreitungeinesrelativniedrigenEinkommens (Armutsrisikoquote)wirdinderRegeldieEU-weitfestgelegteKonventionverwendet,wonach60ProzentdesMediansdesmitderneuenSkala derorganisationfürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung (OECD)gewichtetenEinkommens (Nettoäquivalenzeinkommen)als Risikoschwelle definiertwerden.eineinkommenunterhalbdesstatistischermitteltenschwellenwertesistnichtgleichbedeutendmitarmutoderindividueller Bedürftigkeit.WürdesichdasEinkommenallerMenschenverdoppeln,bliebe deranteildermenschenmiteinemrelativgeringeneinkommengleichhoch. BeiderInterpretationdernachfolgendenTabellenistzuberücksichtigen,dass dieeinkommendergruppederjungenerwachsenengeprägtsindvonausbildung und Berufseinstieg. So verfügen junge Erwachsene im Vergleich zu ande-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12022 renaltersgruppenüberhoheteilhabechancen,währendihrstatistischesarmutsrisikoüberdurchschnittlichist.beieinerdynamischenbetrachtungistdort aber auch eine hohe Aufwärtsmobilität der Einkommen festzustellen. DieTabellezeigtdieaktuellverfügbarenDatenaufBasisdereuropaweiten amtlichenerhebung LebeninEuropa (EU-SILC =EuropeanUnionStatistics onincomeandlivingconditions).eineunterscheidungnachbehinderung, Migrationshintergrund,BrancheoderLänderistnichtverfügbar.Ausanderen Datenquellen liegen zu der Fragestellung keine Daten vor. Armutsrisikoquote von Arbeitnehmern im Alter von 18 bis 24 Jahren Merkmal Europäische Union (27 Länder) Insgesamt 9,1 9,3 9,2 Männer 9,0 9,0 8,0 Frauen 9,2 9,7 10,8 Deutschland Insgesamt 11,3 10,6 9,7 Männer 9,6 10,4 9,3 Frauen 13,4 10,9 10,2 Angegeben ist das jeweilige Einkommensjahr. Die neuste Erhebung (EU-SILC 2011) bezieht sich auf die Einkommensverteilung Quelle: EU-SILC, EUROSTAT-Datenbank 2.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungderAnteilderAbsolventenundAbsolventinnen,dienachihrerAusbildungoderihremStudium Praktika absolvieren? a) Wie viele von ihnen haben Praktika nacheinander absolviert und b) von welcher Dauer waren die einzelnen Praktika (bittenachabsolventinnenundabsolventenschulischer,betrieblicherund außerbetrieblicherberufsausbildungen,bachelorundmasteraufschlüsseln)? NachdenBefragungenderHochschul-Informations-System (HIS)derAbsolventenjahrgänge2005und2009istderAnteilderjenigen,dienachdemersten StudienabschlusseinPraktikumabsolvierthaben,zurückgegangen (FHvon 12Prozentauf9Prozent,Uni:von15Prozentauf11Prozent) (vgl.thorsten Rehnetal:HochschulabschlüsseimUmbruch,HIS-ForumHochschule17/2011). LauteinerAuswertungderbundesweitrepräsentativenHIS-AbsolventenbefragungenderPrüfungsjahrgänge2005und2009 (Ausschussdrucksache17(18)171) habenwenigeralseinviertelallerpraktikantenundpraktikantinnen (23Prozent)nachdemStudiummehralseinPraktikumabsolviert (FH-Diplom19Pro- zent,fh-bachelor16prozent,traditionelleruni-abschluss23prozent,uni- Bachelor29Prozent).Dassindnurknapp3ProzentallerAbsolventenundAbsolventinnendesPrüfungsjahrgangs2009.MehralszweiPraktikahabenlediglich 6 Prozent der Hochschulabsolventen und -absolventinnen gemacht. LautdieserAuswertungdauernPraktikaimDurchschnittgutdreiMonate (FH- Diplom14,3Wochen,FH-Bachelor14,7Wochen,traditionellerUni-Abschluss 13,6Wochen,Uni-Bachelor14,5Wochen).DieUnterschiedezwischenden einzelnenfachrichtungenwerdenausführlichindenhis-absolventenbefragungen dargestellt (vgl.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ÜberPraktikaaußerhalbvonakademischenStudiengängenliegtkeinerepräsentativeErfassungvor.DieamtlichgeführteStatistikkenntkeinElement Praktikum.DieeinzigederBundesregierungvorliegendeStudie,dienichtakademischePraktikamiterfasst,besagt,dasslediglich1ProzentderBefragten zumzeitpunktdererhebungtatsächlicheinpraktikumabsolvierte (vgl.fuchs/ Ebert,InternationalesInstitutf.empirischeSozialökonomie [inifes],stadtbergen, 2008, S. 11). 3.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdemErgebnis derstudie GenerationPraktikum2011,insbesonderedass75Prozentder PraktikantinnenundPraktikantenmitHochschulabschlussvollwertigeArbeit geleistet haben, die fest in den Betriebsablauf eingeplant war? a)welchezahlenliegendazuderbundesregierungfürdieletztenzehn Jahre vor? b)welcheerkenntnissehatdiebundesregierungzumanteilderpraktikantinnenundpraktikanten,dieeinenschulischen,betrieblichenoder außerbetrieblichenberufsabschlussoderkeinenberufsabschlussbesitzen (bitte ebenfalls die Entwicklung der letzten zehn Jahre angeben)? NacheigenenAngabenderAutorenistdieBefragungderStudie Generation Praktikum2011 hinsichtlichdergesamthäufigkeitvonpraktikanachstudienabschlussnichtrepräsentativ (vgl.ebd.s.43).derlerngehalt,einesderwesentlichenzieleeinespraktikums,wirdinderauswertungderrepräsentativen HIS-Absolventenbefragung (vgl.ausschussdrucksache17(18)171)mit68prozentgutenbzw.sehrgutenbewertungenpositiveingeschätzt.seit1989wird diesituationbeimübergangvonderhochschuleindenberufoderanderweitigekarrierenmitdenhis-absolventenbefragungenbeobachtet.diebefragungenwerdenineinem4-jahres-rhythmusdurchgeführt.diebundesregierung verweist darüber hinaus auf ihre Antwort zu Frage 2. 4.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdemErgebnis derstudie GenerationPraktikum2011,dass40ProzentderPraktikumsstellenfürHochschulabsolventinnenundHochschulabsolventenunbezahlt sind? a)welchezahlenliegenderbundesregierungzupraktikantenstellenfür Hoch-undFachschulabsolventenvor,undwersinddieTrägerder Praktikantenstellen (bittedieentwicklungderletztenzehnjahreangeben)? b)wiehochistderanteilbeipraktikantinnenundpraktikanten,dieeinen schulischen,betrieblichenoderaußerbetrieblichenberufsabschluss oderkeinenberufsabschlussbesitzen,undwiehatsichdieserinden letzten zehn Jahren entwickelt? MitderBefragungdesAbsolventenjahrgangs2005lagenimJahr2007erstmals bundesweitrepräsentativedatenzumthemafreiwilligespraktikumnachdem Studiumvor.NachderAuswertungderrepräsentativenHIS-Absolventenbefragung2009 (vgl.ausschussdrucksache17(18)171)werden30prozentderpraktika nicht vergütet.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12022 DabeigibtesBereiche,beidenenunbezahltePraktikahäufigervorkommenals inanderen,wiez.b.beidensozialendienstleistungen (73Prozent),Schulen (67Prozent)imBereichKunst/Kultur (67Prozent)undderallg.öffentlichen Verwaltung (77 Prozent). DieBundesregierunggehtmitgutemBeispielvoran.SiehatmitWirkungvom 1.Dezember2011eineneue RichtliniedesBundeszurBeschäftigungvon PraktikantinnenundPraktikanten (PraktikantenrichtlinieBund) erlassen. DiesegiltfürdieinderBundesverwaltungtätigenPraktikantinnenundPraktikanten,fürdiekeinetarifvertraglichenVorschriftenbestehen.EswirdeineVergütungvonmindestens300Euromonatlichvorgegeben.Davonausgenommen sindsehrkurzepraktikaohneeinbindungindenarbeitsprozessundohneverwertbarenbeitragzumarbeitsergebnisdurchdenpraktikantenoderdiepraktikantin. Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf ihre Antwort zu Frage 2. FürPraktika,dieaußerhalbderBundesverwaltungdurchgeführtwerden,haben dasbundesministeriumfürarbeitundsozialesunddasbundesministeriumfür BildungundForschungdenLeitfaden Praktika NutzenfürPraktikantenund Unternehmen erarbeitet.diebundesvereinigungderdeutschenarbeitgeberverbände,derdeutscheindustrie-undhandelskammertag,derzentralverband

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode desdeutschenhandwerksundderbundesverbandderfreienberufehabendaran mitgewirkt. DerLeitfadenrichtetsichanPraktikantinnenundPraktikantenundanUnternehmen.ErfasstdieSpielregelnfürfaireundverlässlichePraktikazusammen. DasschafftfürdiePraxisRechtssicherheit.DerLeitfadenenthältMusterfür PraktikumsverträgeundergibtHinweiseaufsozialversicherungsrechtlicheRegelungen.DerLeitfadenistaufdenInternetseitenderBundesministerienverfügbar ( Unternehmen.html) 5.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdemErgebnis derstudie GenerationPraktikum2011,dassder Klebeeffekt imanschlussaneinpraktikumbeihochschulabsolventinnenundhochschulabsolventen bei lediglich 17 Prozent liegt? a)welchezahlenderletztenzehnjahreliegenderbundesregierungzur ÜbernahmevonHoch-undFachschulabsolventennachdemPraktikum in eine befristete und eine unbefristete Anstellung vor? b)wiehatsichimgleichenzeitraumderanteilderübernommenenpraktikantinnenundpraktikanten,dieeinenschulischen,betrieblichenoder außerbetrieblichenberufsabschlussoderkeinenberufsabschlussbesitzen, entwickelt? EinedirekteÜbernahmeineineAnstellungistgrundsätzlichzubegrüßen,entsprichtabernichtdereigentlichenQualifizierungs-undOrientierungsfunktion vonpraktika.nachderhis-absolventenbefragungdienenpraktikaindenerstenmonatennachdemstudiumhäufigauchzurüberbrückungbiszuraufnahmeeinerregulärenerwerbstätigkeitodereinesfolgestudiums.dennochgebeninderaktuellenhis-absolventenbefragung21prozentderfachhochschulund16prozentderuniversitätsabsolventunduniversitätsabsolventinnenmit Bachelorabschlussan,dassderinformelleWegüberVerbindungenausPraktika oder der Abschlussarbeit zur ersten Stelle geführt habe. Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf ihre Antwort zu Frage 2. 6.SindderBundesregierungfolgendeForderungenbekannt,undwiesteht sie zu diesen Forderungen: Praktika als Lernverhältnisse definieren, einrechtaufeinenschriftlichenpraktikumsvertragmitkonkreteninhalten und Zielen, Begrenzung der Praktika auf maximal drei Monate, fürjungemenschenmitbehinderungauchwährendderpraktikanotwendigenachteilsausgleichebedarfsgerechtsowieeinkommens-und vermögensunabhängig gewähren, Praktika rentenwirksam machen und eine Mindestvergütung von 300 Euro/Praktikumsmonat verankern? HatdieBundesregierungdieAbsicht,dieseForderungenrechtlichbindend umzusetzen, und wenn nein, warum nicht? DerBundesregierungsinddiegenanntenForderungenbekannt.Siewurdenbereitsam21.September2011imBildungsausschussdesDeutschenBundestages abschließendbehandelt.daspraktikumistbereitsin 26desBerufsbildungsgesetzes (BBiG) als Qualifizierungsverhältnis definiert.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12022 EineangemesseneVergütungistPraktikantenundPraktikantinnenaußerhalb vonpflichtpraktikabereitsnach 17BBiGgesetzlichzugesichert.Aus 26 i.v.m. 11BBiGergibtsichdieVerpflichtungzueinerPraktikumsvereinbarungmitbestimmtenInhalten,dienichtzwingendschriftlichfixiertseinmuss. SeitensderBundesregierungwirddieSchriftformallerdingsempfohlen,um Missverständnissen und Streitfällen zuvorzukommen. DieBundesregierungsiehtderzeitkeineNotwendigkeit,dieHöchstdauervon PraktikarechtlichaufdreiMonatezubegrenzen.DieswürdeauchnachderBewertungvonFachleutendendifferenziertenBedürfnissenderPraktikantenund dem Lernziel vieler Praktika nicht gerecht. DieBundesregierungverweistdarüberhinausaufihreAntwortzuFrage4.Für diebundesverwaltungwurdendurchdiepraktikantenrichtliniebundfestgelegt,dasseinschriftlicherpraktikumsvertragzuschließenist.diedauerder freiwilligenpraktikainderbundesverwaltungsollzwölfwochennichtüberschreiten. 7.WerdenPraktikumszeitenaufeinenspäterenRentenanspruchangerechnet? Wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht? RentenversicherungspflichtbestehtgrundsätzlichfürjedenArbeitnehmer,der ineinemabhängigenarbeitsverhältniseinemehralsgeringfügigebeschäftigunggegenarbeitsentgeltoderzurberufsausbildung unabhängigdavon,wie siebezeichnetist ausübt.dasschließtunterdengenanntenbedingungennebenfestanstellungenauchbefristeteanstellungenein,ebensoausbildungsverhältnisse, Praktika und Ferienbeschäftigungen. Praktikanten,dieaufderGrundlageeinesbefristetenArbeitsvertragesfüreinen ArbeitgeberaufWeisunggegenArbeitsentgelttätigsind,sinddahergrundsätzlich rentenversicherungspflichtig. EineRentenversicherungsfreiheitkannsichallerdingsdarausergeben,dasssolcheBeschäftigungenhäufigkurzfristigeBeschäftigungen (wenigeralszwei Monate)und/odergeringfügigbezahlteBeschäftigungen (monatlichesentgelt weniger als 400 Euro) sind. Fürdiesebeiden unterdembegriffgeringfügigebeschäftigungenerfassten VariantenbestehtgrundsätzlichRentenversicherungsfreiheitbzw.künftigeine Befreiungsmöglichkeit bei einem Entgelt unter 450 Euro monatlich. NichtvergütetePraktika,z.B.vonSchülern,erfüllennichtdasMerkmaleiner Beschäftigung imsozialversicherungsrechtlichensinneundsinddaherrentenrechtlichnichtrelevant.spezifischeristdierechtslageinbezugaufpraktikaimdirektenzusammenhangmiteinemstudium.hierwirdzwischenvorgeschriebenen und nicht vorgeschriebenen Praktika unterschieden. InallenFälleneinesvorgeschriebenenPraktikumshandeltessichnachAuslegungderSpitzenverbändederSozialversicherungumeinebetrieblicheBerufsbildung,diealsBeschäftigungimSinnederSozialversicherunggiltundimmer dierentenversicherungspflichtnachsichzieht.diesgiltnichtfürpraktikanten, dieaneinerfachschuleoderhochschuleimmatrikuliertsind,undeinineiner Studien-oderPrüfungsordnungvorgeschriebenesZwischenpraktikumwährend derstudiendauerabsolvieren,dasfaktischalsbestandteildes (versicherungsfreien)studiumsanzusehenist.ohneeinflussaufdieindiesemfallbestehendeversicherungsfreiheitdespraktikumsistdiedauereinessolchenpraktikums,diewöchentlichearbeitszeitwährenddespraktikumsunddiehöhe eines gegebenenfalls gezahlten Arbeitsentgeltes.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Vor-undAnerkennungspraktikantensinddagegenrentenversicherungspflichtig,weilihrPraktikumnichtintegrierterBestandteildesStudiumsist.Dieversicherungs-undbeitragsrechtlichenSonderregelungenfürgeringfügigeBeschäftigungenfindenaufvorgeschriebene (Vor-undNach-)PraktikakeineAnwendung, da diese als betriebliche Berufsbildung angesehen werden. ImGegensatzzudenvorgeschriebenenPraktikastellennichtvorgeschriebene PraktikanachAuffassungderSpitzenverbändederSozialversicherungkeine Berufsausbildungdar,dadiesePraktikanichtzwingendimunmittelbarenZusammenhangmiteinerschulischenAusbildungzurAneignungpraktischer KenntnisseineinemUnternehmenabgeleistetwerden,diederVorbereitung, UnterstützungoderVervollständigungderAusbildungfürdenkünftigenBeruf dienen.dierentenversicherungspflichtknüpfthieralleinandasvorliegeneiner Beschäftigungan.Unerheblichist,obdasPraktikumvor,währendodernach demstudiumabsolviertwird.beinichtvorgeschriebenenpraktikafindendie Regelungen für geringfügige Beschäftigungen Anwendung. 8.HältdieBundesregierungdasUrteildesBundesarbeitsgerichtsvom 19.Juni1974,wonachnurfreiwilligePraktikaindenGeltungsbereichdes Berufsbildungsgesetzes (BBiG)fallen,nichtaberPflichtpraktikaimRahmenderAusbildungbzw.desStudiums,weiterhinfürunverändertgültig, undwennja,siehtsieandieserstellevordemhintergrund,dasssich SchülerinnenundSchüler,AuszubildendeinschulischenBerufsausbildungensowieStudierendeinPflichtpraktikadamitnichteinmalaufimBBiG definiertearbeitsrechtlichemindeststandardsberufenkönnen,politischen Handlungsbedarf? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? FürPflichtpraktikabestehtangesichtsderEinbindungineinschulischesoder akademischesqualifikationsverhältnismitjeweilseigenenbundes-oderlandesrechtlichenregularienderzeitkeinlegislativerhandlungsbedarf,wieer durch 26BBiG2005bzw.dieweitestgehendgleichlautendeVorgängervorschrift des BBiG 1969 für die freiwilligen Praktika realisiert worden ist. WieinderAntwortzuFrage4bereitsdargelegt,hatdieBundesregierungim Jahr2011eineningroßerZahlabgefordertenLeitfaden Praktika Nutzenfür PraktikantenundUnternehmen herausgegeben,umdierechteundpflichten eingehenddarzustellen (z.b.hinsichtlichderarbeitszeitgestaltung,dermitbestimmungsrechte,dersozialversicherungsrechtlichenbesonderheiten).auch soweitdiebundesregierungselbstdiegelegenheitfürpflichtpraktikabietet, hatsieingestaltderaktuellenpraktikantenrichtliniederbundesregierungangemessene und ausgewogene Gestaltungen ermöglicht. 9.WelchespezifischenProblemebzw.welchenHandlungsbedarfsiehtdie BundesregierungimBereichderberuflichenVermittlungundderBeschäftigungssituationvonJugendlichenundjungenErwachsenenmitMigrationshintergrund,undwelchekonkretenMaßnahmenverfolgtsieindiesem Bereichbzw.hatsieindenletztenzehnJahrenbereitsergriffen,und warum wurden welche Maßnahmen gegebenenfalls wieder eingestellt? FürArbeitnehmermitMigrationshintergrundstehtdasgesamteInstrumentariumderaktivenArbeitsmarktpolitikzurVerfügung,umdieberuflicheOrientierungunddieStellensucheaktivzuunterstützen,soferndieentsprechenden Anspruchsvoraussetzungenvorliegen.HierzugehörendieBeratungs-undAktivierungsleistungenderAgenturenfürArbeitundderJobcenteraberauchLeistungenzurBerufswahlundBerufsausbildungoderderberuflichenWeiterbildung.DieBundesagenturfürArbeit (BA)verfügtmitdenberufsvorbereitenden

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/12022 Bildungsmaßnahmen (BvB)undderEinstiegsqualifizierung (EQ)überzwei FörderangebotefürdieangesprocheneZielgruppe.DieBvBwurdenzuBeginn der2000er-jahregrundlegenderneuert,dieeqwurdeimjahr2004erstmalig eingeführt.mitdenbvbunddereqwerdenjugendlichemitundohnemigrationshintergrundaufihremweginausbildungundbeschäftigunggefördert. DieBefundeausderBegleitforschungzurEQdesInstitutsfürArbeitsmarkt undberufsforschung (IAB)undderGesellschaftfürInnovationsforschungund BeratungmbH (GIB)zeigen,dassJugendlichemitMigrationshintergrundim VergleichzusolchenohneMigrationshintergrundeinegrößererWahrscheinlichkeitaufweisen,inBvBeinzutretenalsinEQ (GIB/IAB2011).NachMitteilungdesIABistdieÜbergangswahrscheinlichkeitfürJugendlichemit MigrationshintergrundausEQinbetrieblicheAusbildunghöher,alsdiederJugendlichenohneMigrationshintergrund.ZudemweisenJugendlichemitMigrationshintergrunderhöhteÜbergangschanceninAusbildungauf,wennsievom EQ-BetriebselbsteinAusbildungsangeboterhaltenhatten.DieAufnahmein einenanderenausbildungsbetriebistfürjugendlichemitmigrationshintergrund dagegen deutlich erschwert (vgl. GIB/IAB 2011 und 2012). BeiBvBistdieÜbergangswahrscheinlichkeitfürJugendlicheohneMigrationshintergrundhingegeninsgesamthöher.VertiefteAnalysenimRahmender IAB-BegleitforschungzuBvBkonntenaberzeigen,dassdieÜbergangswahrscheinlichkeitvonAusbildunginBeschäftigungwesentlichdurchSchulleistungunddensozioökonomischemStatusderHerkunftsfamiliebestimmtwerden; wirddieerhebungentsprechendkontrolliert,verlierenmigrationsspezifische Effekte weitgehend an Bedeutung. NebenarbeitsmarktpolitischenInstrumentenstehenintegrationspolitischeMaßnahmenwiederJugendintegrationskurszurVerfügung,umjungenMenschen mitmigrationshintergrundimbedarfsfallausreichendedeutschkenntnissezu vermittelnundsoaufdenbesuchweiterführenderschulenoderaufeineandere Ausbildung vorzubereiten. 10.BeabsichtigtdieBundesregierung,imDeutschenBundestageineNeuregelungdesnachAnsichtdesEuropäischenGerichtshofs (Urteilvom 19.Januar2010,Az.C-555/07)europarechtswidrigenKündigungsschutzesgemäß 622Absatz2Satz2desBürgerlichenGesetzbuchs (BGB) herbeizuführen? Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? DerEuropäischeGerichtshofhatam19.Januar2010entschieden,dassbeider BerechnungderLängederKündigungsfristbeieinerArbeitgeberkündigung auchdiezeitenderbetriebszugehörigkeitvordem25.lebensjahrdesarbeitnehmerszuberücksichtigensind.dieentgegenstehenderegelungin 622 Absatz2Satz2BGBdarfwegenAnwendungsvorrangsdesUnionsrechtsnicht mehrangewendetwerden.entscheidungendergerichteerfolgenaufder GrundlagedieserRechtsprechung.DieBundesregierungplantdahermangels NotwendigkeitderzeitkeineGesetzesinitiativezurÄnderungvon 622Absatz2 Satz 2 BGB.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WievieleJugendlicheundjungeErwachseneimAlterzwischen15und 25JahrenbeziehenwelchestaatlichenTransferleistungentrotzErwerbsarbeit (ohne Arbeitslosengeld II ALG II)? a)wiehatsichdieanzahlseit2000indeneinzelnenbundesländern entwickelt? b) Wie viel Prozent aller erwerbsfähigen Jugendlichen entspricht dies? ErwerbsfähigePersonenerhaltennotwendigeTransferleistungengrundsätzlich imrahmendessgbiiundsgbiii (DrittesBuchSozialgesetzbuch).LediglicheinengbegrenzterPersonenkreis,derdemArbeitsmarktnureingeschränkt zurverfügungsteht,erhältnebendemeinkommenauserwerbsarbeitauch LeistungennachdemSGBXII (ZwölftesBuchSozialgesetzbuch).Daneben gibteseinigeleistungsempfängernachdemasylbewerberleistungsgesetz,die gleichzeitig auch erwerbstätig sind. IndernachfolgendenTabellewerdendieverfügbarenZahlenfürdieeinzelnen Länderdargestellt.EswirddieüblicheAltersabgrenzungvon15bis24Jahren verwendet.einealtersgruppemitobergrenze25jahrewirddagegeninden entsprechenden Statistiken des Statistischen Bundesamtes nicht ausgewiesen. BeidenerwerbstätigenEmpfängernvonHilfezumLebensunterhalthandeltes sich um Personen, die lediglich bis zu drei Stunden pro Tag arbeiten können. DerstarkeRückgangdieserLeistungsempfängerseitdemJahr2005erklärt sichdurchdieeinführungdessgbiiimjahr2005.seitdemliegtdiezahldieserleistungsbezieherbeirund200beieinergesamtheitvon9,04millionenjugendlichenundjungenerwachsenenimaltervon15bis24jahrenzumjahresende FürdasJahresende2011wurden735erwerbstätigeEmpfängervonLeistungen nachdemasylbewerberleistungsgesetzimaltervon15bis24jahrenermittelt. DarüberhinausgibtesEmpfängervonGrundsicherungnachdemviertenKapiteldesSGBXII,dieineinerWerkstattfürbehinderteMenschenarbeiten. HierzuliegenausderamtlichenStatistikkeineexaktenAngabenfürdiegefragteAltersgruppevor.InsgesamtgabesnachderamtlichenStatistikzurEingliederungshilfeEnde BeschäftigteinWerkstättenfürbehinderte MenschenimAltervon15bis24Jahren (ZahlenfürdasJahr2011liegennoch nicht vor). VondiesenerhieltnureinTeilauchGrundsicherungnachdemviertenKapitel dessgbxii.bezogenaufallebeschäftigteninwerkstättenfürbehinderte Menschen waren dies Ende 2010 lediglich 29 Prozent ( von ). BeziehtmandiesenAnteilswertaufdieWerkstattbeschäftigenbis24Jahren,so kommtmanfür2010aufeinenwertvongut7400werkstattbeschäftigtenmit BezugvonGrundsicherungnachdemSGBXII,waseinemAnteilanderentsprechenden Bevölkerungsgruppe von weniger als 0,1 Prozent entspricht.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/12022 Erwerbstätige Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Leistungen nach dem AsylbLG zum Ende eines Jahres behinderte Menschen Deutschland davon Bayern Ba-Wü Berlin Brandeburg Bremen Hamburg Hessen MeckPom Nieders NRW Rheinl-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-H Thüringen Quelle: Statistisches Bundesamt Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem AslybLG nachrichtlich: Beschäftigte in Werkstätten für 12.WievieleJugendlicheundjungeErwachsenesindinsgesamtundinden einzelnenbundesländernvonarmutbedroht,undwiehabensichdiese Zahlen seit 2005 entwickelt? AufdiegrundsätzlichenAnmerkungenzurArmutsrisikoquoteinderAntwort zu Frage 1 wird verwiesen. DiefolgendenTabellenzeigendieaufBasisderDatenquellenEU-SILC (EuropeanUnionStatisticsonIncomeandLivingConditions)undMikrozensusveröffentlichten Werte. EineUnterscheidungnachLändernkannausschließlichaufBasisdesMikrozensusvorgenommenwerden.DieamtlicheSozialberichterstattungweistnur diequotenundkeineabsolutenanzahlenaus.dafürbietetsiediemöglichkeit, diearmutsrisikoquotesowohlaufbasisdesbundesmediansalsauchaufbasis desjeweiligenlandesmedianszubetrachten.hierfürsinddiealterskategorien unter18jahren und 18bisunter25Jahren verfügbar.füreu-silcgilt, dassdieerhebungsmethodeunddatenaufbereitungwesentlichverbessert wurde.dadurchistdievergleichbarkeitlängererzeitreihenaufbasiseu-silc eingeschränkt,wiedementsprechendenqualitätsberichtdesstatistischenbundesamteszuentnehmenist.eswerdendeshalblediglichdievierjüngstenwellen betrachtet.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Armutsrisikoquote und Anzahl der Personen mit relativ geringem Äquivalenzeinkommen Merkmal % in Europäische Union (27 Länder) Insgesamt 16,4 16,3 16,4 16, bis 17 Jahre 21,7 21,7 22,2 21, bis 24 Jahre 19,9 20,1 21,1 21, Deutschland Insgesamt 15,2 15,5 15,6 15, bis 17 Jahre 16,9 16,3 18,7 16, bis 24 Jahre 20,2 21,1 18,9 19, Angegeben ist das jeweilige Einkommensjahr. Die neuste Erhebung (EU-SILC 2011) bezieht sich auf die Einkommensverteilung Quelle: EU-SILC, EUROSTAT-Datenbank

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/12022 Armutsgefährdungsquote 1) nach Alter in % gemessen am Bundesmedian Merkmal J ahr Deutschland Unter 18 19,5 18,6 18,4 18,4 18,7 18,2 18,9 18 bis unter 25 23,3 22,3 22,4 22,4 22,9 22,7 23,4 Baden-Württemberg Unter 18 12,9 12,1 12,0 11,9 12,9 13,2 13,2 18 bis unter 25 16,5 16,3 15,0 15,9 17,6 18,3 18,5 Bayern Unter 18 13,9 12,8 12,8 12,2 12,5 11,6 11,8 18 bis unter 25 14,9 14,4 15,8 15,1 16,2 15,3 15,7 Berlin Unter 18 26,7 23,0 23,4 25,2 25,9 24,7 27,1 18 bis unter 25 36,7 29,3 30,4 31,8 34,4 33,6 36,3 Brandenburg Unter 18 26,9 26,9 23,4 21,0 21,5 20,9 20,9 18 bis unter 25 29,5 28,0 26,3 24,2 24,7 23,9 26,3 Bremen Unter 18 34,9 31,3 26,3 32,7 28,6 31,3 32,6 18 bis unter 25 43,2 41,7 32,6 35,6 32,0 34,8 39,5 Hamburg Unter 18 23,2 21,2 20,9 22,0 21,7 19,9 22,0 18 bis unter 25 30,1 29,3 24,5 23,3 23,6 24,5 27,5 Hessen Unter 18 17,8 16,4 15,9 16,4 16,0 15,3 15,4 18 bis unter 25 20,0 19,7 20,7 20,7 19,1 18,5 20,3 Mecklenburg-Vorpommern Unter 18 34,2 32,6 34,3 34,5 32,8 29,9 30,1 18 bis unter 25 33,1 34,3 37,0 34,1 31,9 35,1 34,1 Niedersachsen Unter 18 20,7 21,6 21,3 21,5 20,8 20,5 20,8 18 bis unter 25 26,2 23,7 24,1 24,6 23,3 24,8 22,8 Nordrhein-Westfalen Unter 18 20,4 19,7 20,0 20,3 21,0 20,9 22,8 18 bis unter 25 23,0 22,9 22,6 22,7 23,6 23,4 25,6 Rheinland-Pfalz Unter 18 17,7 16,6 17,1 18,2 18,2 19,1 19,3 18 bis unter 25 19,0 18,5 19,2 20,5 19,9 20,4 21,6 Saarland Unter 18 19,3 21,4 21,1 18,6 19,5 16,5 19,8 18 bis unter 25 27,5 27,6 27,9 24,3 24,6 19,5 23,0 Sachsen Unter 18 27,2 26,3 27,4 25,1 26,1 26,3 26,4 18 bis unter 25 30,2 30,0 31,2 31,5 33,0 32,4 33,6 Sachsen-Anhalt Unter 18 33,8 32,5 31,6 33,4 31,7 26,0 28,1 18 bis unter 25 32,0 30,2 33,1 33,5 33,0 31,8 32,1 Schleswig-Holstein Unter 18 17,8 16,1 15,6 16,9 17,2 16,0 16,1 18 bis unter 25 21,8 20,7 20,8 21,6 24,1 22,0 22,1

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode noch: Armutsgefährdungsquote 1) nach Alter in % gemessen am Bundesmedian Merkmal J ahr Thüringen Unter 18 29,2 28,1 28,1 26,2 26,7 23,7 21,3 18 bis unter 25 29,5 28,8 27,1 26,1 26,7 28,6 26,5 1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von w eniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptw ohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD- Skala berechnet.

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/12022 Armutsgefährdungsquote 1) nach Alter in % gemessen am Landes- bzw. regionalen Median Merkmal J ahr Baden-Württemberg Unter 18 17,3 16,1 16,2 16,2 17,4 17,3 18,0 18 bis unter 25 19,8 19,5 18,2 18,7 21,2 21,5 22,1 Bayern Unter 18 17,4 16,2 16,2 15,9 15,9 15,5 15,5 18 bis unter 25 17,2 16,9 18,4 17,8 18,9 18,2 18,4 Berlin Unter 18 21,3 17,5 18,2 18,0 18,6 18,1 19,3 18 bis unter 25 31,8 24,4 25,5 26,8 27,9 26,1 28,0 Brandenburg Unter 18 19,8 20,5 17,7 17,1 17,7 17,5 17,2 18 bis unter 25 23,6 22,3 22,0 20,2 21,2 20,6 23,2 Bremen Unter 18 28,4 21,9 19,7 27,5 23,1 26,9 24,2 18 bis unter 25 35,1 30,8 27,2 31,4 27,3 30,9 31,8 Hamburg Unter 18 25,9 24,8 24,4 26,1 27,5 25,3 26,2 18 bis unter 25 32,0 32,4 28,5 27,7 30,1 30,3 31,7 Hessen Unter 18 21,4 20,1 19,9 19,5 19,4 18,7 18,9 18 bis unter 25 22,9 22,5 23,9 23,4 21,9 21,4 23,3 Mecklenburg-Vorpommern Unter 18 20,7 18,7 18,9 20,6 20,1 17,3 18,2 18 bis unter 25 23,3 22,0 24,3 23,9 22,7 24,3 23,3 Niedersachsen Unter 18 20,2 20,1 20,1 20,1 19,9 19,4 20,1 18 bis unter 25 25,9 22,6 23,3 23,5 22,6 23,8 22,2 Nordrhein-Westfalen Unter 18 20,6 19,8 19,9 20,1 20,6 19,9 21,6 18 bis unter 25 23,2 23,0 22,5 22,6 23,2 22,5 24,5 Rheinland-Pfalz Unter 18 19,1 18,1 18,6 19,3 19,6 20,4 20,6 18 bis unter 25 20,0 20,1 20,2 21,4 20,9 21,3 22,7 Saarland Unter 18 16,7 18,9 17,1 16,7 17,3 15,3 18,6 18 bis unter 25 25,3 25,3 25,0 23,2 22,6 18,8 22,1 Sachsen Unter 18 19,1 18,0 18,2 16,6 17,4 17,0 15,9 18 bis unter 25 23,9 23,6 24,4 24,9 26,3 24,9 25,6 Sachsen-Anhalt Unter 18 22,4 21,7 20,5 22,7 22,2 17,5 19,0 18 bis unter 25 23,4 21,1 24,2 25,8 25,8 25,0 24,1 Schleswig-Holstein Unter 18 19,4 18,9 17,5 19,2 19,5 17,7 18,1 18 bis unter 25 23,0 23,3 22,4 23,9 26,2 23,6 24,2 Thüringen Unter 18 18,9 18,4 18,5 18,6 18,7 16,7 13,2 18 bis unter 25 21,8 21,5 20,6 20,4 21,3 22,4 21,6 1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von w eniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptw ohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD- Skala berechnet.

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.WievieleJugendlicheundjungeErwachsene,dieTransferleistungenbeziehen,sindinsgesamtundindeneinzelnenBundesländernvonArmut bedroht? a)wiehochistdieseranteilanallenjugendlichenundjungenerwachsenen,dietransferleistungenbeziehen (bittenachgeschlecht,migrationshintergrund und Transferleistungen differenziert angeben)? b) Wie haben sich diese Zahlen seit 2005 entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 14.WievieleJugendlicheundjungeErwachsenesindimALG-I-Bezug (bittenachgeschlecht,höchstembildungsabschluss,behinderung,migrationshintergrund und Bundesländern differenziert angeben)? a) Wie hat sich die Anzahl seit 2000 entwickelt? b)wievielprozentdererwerbsfähigenjugendlichenundjungenerwachsenen entspricht dies? c)wievielprozentallererwerbsfähigenmenschensindinsgesamtim ALG-I-Bezug? DatenzuArbeitslosengeld-Empfänger (ArbeitslosengeldbeiArbeitslosigkeit nachdemsgbiii)sindabdemjahr2003nachgeschlechtundländernverfügbar.diedifferenzierungnachbildungsabschluss,behinderungundmigrationshintergrund ist nicht möglich. InsgesamtgabesinDeutschlandimJahr2011rund829000Arbeitslosengeld- Empfängerdavonwarenrund104000Arbeitslosengeldempfängerunter 25Jahre.ImJahr2003lagdieZahlderArbeitslosengeldempfängerunter 25 Jahren noch bei rund DerAnteilderArbeitslosengeld-Empfängerunter25JahrenanderBevölkerungimAlterzwischen15bisunter25Jahrelagin2011bei0,2Prozent.Bei den 15 bis unter 65-Jährigen lag dieser Anteil bei 1,5 Prozent. DieEntwicklungderabsolutenWertekanndenTabellen1und2derAnlage entnommenwerden.dieanteiledererwerbsfähigenjugendlichenundjungen ErwachsenenimAltervon15bisunter25JahrenmitArbeitslosengeld-Bezug an der gleichaltrigen Bevölkerung sind in der Tabelle 3 der Anlage und die AnteileallererwerbsfähigenMenschenimAltervon15bisunter65Jahrenmit Arbeitslosengeld-BezugandergleichaltrigenBevölkerunginderTabelle4der Anlage enthalten. DieDatenzurBevölkerungstammenausderBevölkerungsfortschreibungdes StatistischenBundesamtesundbeziehensichjeweilsaufden31.Dezember; diese Daten liegen der Bundesagentur für Arbeit ab 2004 vor. 15.WiehatsichderAnteilderJugendlichenundjungenErwachsenenim ALG-II-Bezug (bittenachgeschlecht,höchstembildungsabschluss,behinderung,migrationshintergrundundbundesländerndifferenzieren)seit 2005entwickelt,undwiestelltsichdiesjeweilsimVerhältniszuallenerwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar? DatenzuerwerbsfähigenLeistungsberechtigten (elb)unter25jahrensindnur fürdiemerkmale Männer und Frauen undnachländernabdemjahr2005 verfügbar.dargestelltsindjeweilsergebnissezumstichtagdezemberdesjeweiligen Jahres.

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/12022 ImDezember2011gabesrund4,427MillionenerwerbsfähigeLeistungsberechtigte,davonwarenrund755000erwerbsfähigeLeistungsberechtigteunter 25Jahre (17ProzentallererwerbsfähigenLeistungsberechtigten).ImDezember2005lagdieZahldererwerbsfähigenLeistungsberechtigtenunter25Jahren nochbeiübereinermillion (rd.1,111millionen;21,3prozentallererwerbsfähigenleistungsberechtigten).deranteildererwerbsfähigenleistungsberechtigtenunter25jahrenanderbevölkerungimentsprechendenalterlagim Dezember 2011 bei 8,3 Prozent. DieabsolutenWerteunddieAnteilederunter25-JährigenimArbeitslosengeld II-BezuganallenPersonenimArbeitslosengeld-II-BezugsowiederenAnteile bezogenaufdiebevölkerungimaltervon15bisunter25jahrenkönnenden Tabellen5 (Deutschland)und6 (Länder,West,Ost)derAnlageentnommen werden. 16.WiehatsichderAnteildererwerbstätigenJugendlichenundjungenErwachsenenmitergänzendemALGIIseit2005entwickelt (bittenach Teilzeit,Vollzeit,Geschlecht,höchstemBildungsabschluss,Branche,Behinderung,MigrationshintergrundundBundesländerndifferenziertangeben),undwiehochistdieserAnteilanallenerwerbsfähigenJugendlichen und jungen Erwachsenen? ErwerbstätigeArbeitslosengeld-II-BeziehersinderwerbsfähigeLeistungsberechtigte,dieLeistungenausderGrundsicherungfürArbeitsuchendeund gleichzeitigbruttoeinkommenausabhängigeroderselbstständigererwerbstätigkeit beziehen. GründefürdengleichzeitigenBezugvonGrundsicherungsleistungenundErwerbseinkommenliegenvorallemimArbeitsumfang (Teilzeit-bzw.geringfügigeBeschäftigung)und/oderimHaushaltskontext (GrößederBedarfsgemeinschaft). DatenzuerwerbstätigenArbeitslosengeld-II-Beziehernunter25Jahresindnur fürdiemerkmale Vollzeit und Teilzeit (unddavonjeweilsnachgeschlecht)sowienachländernabdemjahr2007verfügbar.dargestelltsinddie Ergebnisse jeweils zum Stichtag des Monats Juni des jeweiligen Jahres. ImJuni2011gabesbundesweitinsgesamtetwa1,368Millionenerwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher,davonwarenrund136000erwerbstätigeArbeitslosengeld-II-Bezieherunter25Jahre (9,9Prozentallererwerbstätigen ALG-II-Bezieher). ImJuni2007lagdieZahldererwerbstätigenArbeitslosengeld-II-Bezieherunter25Jahrenbeirund (12,4ProzentallererwerbstätigenALG-II-Bezieher). DerAnteildererwerbstätigenArbeitslosengeld-II-Bezieherunter25Jahrenan der Bevölkerung im entsprechenden Alter lag im Juni 2011 bei 1,5 Prozent. DieabsolutenWertesowiedieAnteiledererwerbstätigenjüngerenLeistungsbezieheranallenerwerbstätigenLeistungsbeziehernbzw.anderBevölkerung imaltervon15bisunter25jahrensowiediedifferenzierungnachbeschäftigungsformundgeschlechtkönnendentabellen7bis10deranlageentnommen werden.

18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.WiehatsichdieLangzeitarbeitslosenquoteder15-bis25-Jährigen (bitte nachgeschlecht,höchstembildungsabschluss,behinderung,migrationshintergrundundbundesländerndifferenziertangeben)seit2005entwickelt? Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. FürdieJahre2005und2006basierendieDatenalleinaufdenIT-Systemen (IT = Informationstechnik)derBundesagenturfürArbeitundenthaltenkeineDaten derzugelassenenkommunalenträger.ab2007beruhendieauswertungenauf einerintegriertendatenbasisundenthaltenauchdatenzugelassenerkommunaler Träger. Zeitreihenvergleichemit2005und2006sinddeshalbnureingeschränktmöglich (vgl. Methodenbericht Integrierte Arbeitslosenstatistik ). AngabenzumgewünschtenMerkmal höchsterbildungsabschluss sinderst abdemjahr2009möglich;dasmerkmal Migrationshintergrund liegtnoch nichtvor.diedifferenzierungnachbehinderungistnichtmöglich,inderarbeitslosenstatistikkönnenjedochentsprechendeangabenfürschwerbehinderte Menschen ausgewiesen werden. DerAnteillangzeitarbeitsloserJugendlicherunter25JahrenanallenarbeitslosenJugendlichenunter25JahrenlagimJahr2011bei8,3Prozent.ImJahr 2007 lag dieser Anteil noch bei 13,1 Prozent. DieEntwicklungderAnteilederlangzeitarbeitslosenJüngerenanallenjüngerenArbeitslosenkanndenTabellen11und12derAnlageentnommenwerden. Für das Jahr 2012 wurde ein 11-Monats-Durchschnitt berechnet. 18.WiehatsichdiedurchschnittlicheLeistungshöhebeimBezugvonALGI beidenjungenerwerbslosenseit2000entwickelt (bittenachmigrationshintergrund,geschlecht,behinderungundbundesländerndifferenziert angeben)? DatenzurdurchschnittlichenAnspruchshöhederArbeitslosengeldempfänger sindnurfürdiemerkmale Männer und Frauen undnachländerndifferenziertabdemjahr2004verfügbar.imjahr2011lagdiedurchschnittlicheanspruchshöhederempfängervonarbeitslosengeld (beiarbeitslosigkeitnach demsgbiii)unter25jahrenbei499euro.dieentwicklungdereurobeträge kann den als Anlage beigefügten Tabellen 13 und 14 entnommen werden. 19.WiehatsichdiedurchschnittlicheLeistungshöhebeimBezugvonALG IIbeijugendlichenerwerbsfähigenLeistungsbeziehernundjungenErwachsenenseit2005entwickelt (bittenachmigrationshintergrund,geschlecht und Bundesländern differenziert angeben)? DatenzudendurchschnittlichenZahlungsansprüchendererwerbsfähigenLeistungsberechtigten (elb)vonarbeitslosengeldii (ALGII)sindnurfürdie Merkmale Männer und Frauen undnachländerndifferenziertabdemjahr 2007verfügbar.DargestelltsinddieErgebnissejeweilszumStichtagdesMonats Dezember des jeweiligen Jahres. ImDezember2011lagdiedurchschnittlicheHöhedergesamtenZahlungsansprüchevonerwerbsfähigenLeistungsberechtigtenunter25Jahren (alsou.a. einschließlichderkostenderunterkunftundheizungbzw.weitererleistungsansprüche)bei338euro.diedurchschnittlicheanspruchshöhevonarbeitslosengeldii (ALGII)fürunter25-jährigeerwerbsfähigeLeistungsberechtigtelag bei 135 Euro.

19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/12022 DieEntwicklungderEurobeträgekannderTabelle15derAnlageentnommen werden. 20.WiehatsichderAnteilderjungenALG-II-Bezieherinnenund-Bezieher unter25jahrenineinzelnenmaßnahmenderaktivenarbeitsmarktpolitik seit2005entwickelt,undwiestelltesichdiesimverhältniszuallenerwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar? 21.WiehatsichderAnteilderjugendlichenALG-I-Bezieherinnenund-BezieherineinzelnenMaßnahmenderaktivenArbeitsmarktpolitikseit2005 entwickelt,undwiestelltesichdiesimverhältniszuallenerwerbsfähigen Jugendlichen dar? EsliegenkeineDatenzudenArbeitslosengeld-II-Beziehernbzw.zuArbeitslosengeldbezieherninMaßnahmenderaktivenArbeitsmarktpolitikvor,dader LeistungsbezugnurvorEintrittineineMaßnahmeerfasstwerdenkann.Ersatzweisekannausgewertetwerden,welcherRechtskreisdieKostenträgerschaft derteilnehmer (Bestand)unter25Jahrenübernimmt.Angabensindabdem Jahr 2005 bis zum Jahr 2011 verfügbar. DenTabellen16und17derAnlagekönnenjeweilsdieAnteilederjungen Menschenunter25JahreninMaßnahmenmitKostenträgerschaftdesRechtskreisesSGBII (Tabelle16)bzw.inMaßnahmenmitKostenträgerschaftdes RechtskreisesSGBIII (Tabelle17)bezogenaufalleMaßnahmenvonJüngeren imrechtskreissgbiiundrechtskreissgbiiiimvergleichentnommenwerden. EinBezugzurBevölkerungimAlterzwischen15bisunter25Jahrenistaufgrund der geringen Fallzahlen in den Maßnahmen nicht aussagekräftig. 22.Wiehatsichseit2005derAnteilderjungenArbeitslosenunter25Jahren entwickelt,diebeieintretenderarbeitslosigkeitdirektindenalg-ii- BezuggekommensindundkeinALGIbeziehenkonnten (bittenachgeschlecht,behinderung,migrationshintergrundundbundesländerndifferenziert angeben)? DieFragekannaussagekräftignurüberdieLeistungsempfängerstatistikbeantwortetwerden.AufgrundderbesondershohenKomplexitätunddesdamitverbundendensehrhohenAufwandsmusstedieAuswertungenaufdieMonate Juni2011undJuni2012eingeschränktwerden.DieAuswertungistnurdifferenziertnachGeschlechtundLändernmöglich.ImJuni2012lagderZugang vonerwerbsfähigenleistungsberechtigtenunter25jahren,dievorzugang keinarbeitslosengeldbezogenhaben,beirund24000unddamitetwasniedrigeralsimjuni2011 (rd.26000).hierbeikannallerdingsbeimzugangnicht festgestelltwerden,obderzugangindenleistungsbezugmitarbeitslosigkeit verbunden war. DeralsAnlagebeigefügtenTabelle18könnendieAngabenzumZugangder erwerbsfähigenleistungsberechtigtenunter25jahrenohnevorbezugvonarbeitslosengeldsowiederenentsprechendeanteileanallenerwerbsfähigen Leistungsberechtigten entnommen werden.

20 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 23.PlantdieBundesregierung,zudenFragen,zudenenihrkeineZahlen bzw.antwortenvorliegen,dienlichedatenzuerheben (bittezudeneinzelnen unbeantworteten Fragen Stellung beziehen)? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungplantnicht,aufdieErhebungzusätzlicherDatenhinzuwirken.DieerhobenenDatenwerdendemInformationsbedürfnisderBundesregierung in ausreichendem Maße gerecht.

21 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21 Drucksache 17/12022 Anlage

22 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

23 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 23 Drucksache 17/12022

24 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

25 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 25 Drucksache 17/12022

26 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

27 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 27 Drucksache 17/12022

28 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

29 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 29 Drucksache 17/12022

30 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

31 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 31 Drucksache 17/12022

32 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

33 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 33 Drucksache 17/12022

34 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

35 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 35 Drucksache 17/12022

36 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

37 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 37 Drucksache 17/12022

38 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

39 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 39 Drucksache 17/12022

40 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

41 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 41 Drucksache 17/12022

42 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

43 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 43 Drucksache 17/12022

44 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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