Kurz-Referat Submissionsrecht
|
|
- Hilke Linden
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kurz-Referat Submissionsrecht Montag, 29. Mai 2017 Landwirtschaftliches Zentrum LIEBEGG Dr. Hans R. Schibli, Rechtsanwalt
2 Übersicht 1. Einleitung 2. Ziele und Anwendungsbereich 3. Arten von Ausschreibungen 4. Vorgehen bei der Ausschreibung 5. Inhalt der Ausschreibung 6. Öffnung der Angebote & Protokoll 7. Auswertung 8. Zuschlag und Vertrag
3 Einleitung Submissionsrecht oder Vergaberecht oder Beschaffungsrecht?
4 Ziele des Submissionsrechts Wirksamer Wettbewerb unter den Anbietern Gleichbehandlung der Anbieter / unparteiische Vergabe Transparenz beim Verfahren Wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel (gemäss Art. 1 Abs. 3 IVöB) Fairer Kampf & Steuergelder schonen!
5 Wer ist daran gebunden? Gemeinden Gemeindeverbände Kantone Andere Einrichtungen des öffentlichen Rechts Auch die Feuerwehren!
6 In welchen Fällen greift das Submissionsrecht? Bauaufträge Hoch- und Tiefbau Lieferaufträge von beweglichen Gütern (Kauf, Leasing, Miete, Pacht, Mietkauf) Dienstleistungsaufträge Diese Aufträge fallen unter das Submissionsrecht, weil es in den Staatsverträgen so steht! Alle anderen Arten von Aufträgen Diese Aufträge fallen unter das Submissionsrecht, weil es der IVöB so steht!
7 Massgebende Schwellenwerte (Kanton Aargau, 8 SubmD) Freihändig, wenn Aufträge des Bauhauptgewerbes Dienstleistungen oder Bau-Nebengewerb. Lieferungen Einladungsverfahren, wenn Aufträge des Bauhauptgewerbes Aufträge Bau-Nebengewerbe oder Dienstl. Lieferungen Schwellenwerte: =/unter CHF =/unter CHF =/unter CHF ab CHF ab CHF ab CHF Offenes oder selektives Verfahren, wenn Aufträge an Bauhauptgewerbe ab CHF Alle anderen Aufträge ab CHF (Lieferungen, Dienstleistungen, Aufträge Baunebengewerbe)
8 In welchen Fällen greift das Submissionsrecht nicht? Schlaumeier? Aufteilung von Aufträgen / Zerstückelung Geht nicht ( 2 Abs. 2 Submissionsdekret) Diskriminierende Spezifikationen Geht nicht ( 1 Abs. 1 Submissionsdekret)
9 Aufträge an In welchen Fällen greift das Submissionsrecht nicht? Behinderteninstitutionen Wohltätigkeitseinrichtungen Strafanstalten Gewisse Armeeaufträge Aufträge aufgrund von Staatsverträgen sowie weitere Ausnahmen Freihändige Vergabe
10 In welchen Fällen darf ich ausnahmsweise freihändig vergeben? Keine Angebote oder kein geeigneter Anbieter Angebote sind unter einander abgestimmt Angebote entsprechen nicht den wesentlichen Anforderungen aus technischen oder künstlerischen Gründen Geheimhaltung oder Schutz der Persönlichkeit Dringlichkeit Zusätzliche Leistungen Ergänzende Leistungen Gleichartigen Auftrag Prototypen Wettbewerb Liquidationsverkäufe Beschaffung von Gütern an Warenbörsen Freihändige Vergabe möglich ( 9 VRöB) im Staatsvertragsbereich muss ein Bericht erstellt werden.
11 Wie läuft es ab? offenes Verfahren selektives Verfahren Einladungsverfahren freihändiges Verfahren Bekanntgabe öffentliche Ausschreibung öffentliche Ausschreibung Einladung an mind. 3 Anbieter Teilnehmer- Bewerbung Antrag auf Teilnahme Teilnehmer- Zuschlag Bekanntgabe Zuschlag für Teilnehmer Ausschreibung nur für Teilnehmer Einladung und Zuschlag bei 1 Anbieter Angebote Angebote Angebote Angebote Vergabe Zuschlag Zuschlag Zuschlag
12 Wie läuft es ab? Grundsätze: Wirksamer Wettbewerb Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter Gleichbehandlung von Frau und Mann Keine Abgebotsrunden Ausstandsregeln Arbeitsschutzbestimmungen Vertraulichkeit von Informationen
13 Wie gehe ich vor? 1. Bedürfnisanalyse 2. Pflichtenheft definieren 3. Ausschreibungsart definieren 4. Ausschreibung vorbereiten 5. Ausschreibung veröffentlichen 6. Öffnung der Angebote mit Protokoll 7. Auswertung der Angebote 8. Zuschlag erteilen
14 Wie gehe ich vor? 1. Bedürfnisanalyse 2. Pflichtenheft definieren 3. Ausschreibungsart definieren 4. Ausschreibungs-Inhalte vorbereiten 5. Ausschreibung veröffentlichen 6. Öffnung der Angebote mit Protokoll 7. Auswertung der Angebote 8. Zuschlag erteilen
15 Inhalt der Ausschreibung Name/Adresse Auftraggeber Verfahrensart Gegenstand und Umfang des Auftrags (inkl. Optionen) Information über Varianten und Daueraufträge Zeitpunkt der Ausschreibung von Nebenarbeiten Ausführungs- und Liefertermin Sprache Bezugsstelle und Preis der Unterlagen Hinweis, ob der Auftrag dem Staatsvertragsbereich unterstellt ist Ausschluss von Arbeitsgemeinschaften Plus Ausschreibungsunterlagen!!!
16 Inhalt der Ausschreibungsunterlagen Name/Adresse Auftraggeber Gegenstand und Umfang des Auftrags (inkl. Optionen) Stelle wo zusätzliche Auskünfte verlangt werden können Dauer der Verbindlichkeit des Angebots Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise (z. B. finanzielle Garantien und Angaben) Besondere Bedingungen betreffend Varianten, Teilangebote und Bildung von Losen Zuschlagskriterien sowie deren Rangordnung oder Gewichtung Zahlungsbedingungen Wenn Kriterien fehlen Preis!!!! ( 18 SubmD)
17 Eignungskriterien Objektive Kriterien eher ja / nein Kriterien (Ausschlusskriterien) Beispiele Fachlich: Ausbildung, Erfahrung, Zertifizierung, Referenzen Finanziell / wirtschaftlich: Kapitalisierung / Gewinn Technisch: Eigene Werkstätte Organisatorisch: Kundendienst, 24h-Service Bild: lefv.org Im Voraus definieren bei der Ausschreibung, wann das Kriterium erfüllt ist. Z. B. ab 5 Jahren Erfahrung, ab einem Kapital von CHF , Eigene Werkstätte innerhalb von 100 km zu Auslieferungsort, etc. auch für Subunternehmer verlangen! ( 6 VRöB) Ausschluss von Bietergemeinschaften ( 5 VRöB)
18 Zuschlagskriterien WIRTSCHAFTLICH GÜNSTIGSTES ANGEBOT!! Eher besser schlechter Kriterien Aber es sind folgende Kriterien insbesondere erlaubt: Qualität Preis Erfahrung Innovation Termine Garantie/Unterhalt Betriebskosten Technischer Wert Ästhetik Umweltverträglichkeit Zweckmässigkeit Kundendienst Ausbildung von Lehrlingen Gerechte Abwechslung/ Verteilung
19 Beispiel 1: Kauf eines TLF das funktioniert das funktioniert nicht Qualität 40 % Preis 20 % Zweckmässigkeit 30 % Betriebskosten 10 % Innovation 40 % Ästhetik 60 % Bild:
20 Beispiel 2: Bau eines neuen Fw Lokals im Dorfzentrum das funktioniert das funktioniert nicht Zweckmässigkeit 40 % Betriebskosten 40 % Umweltverträgl. 10 % Ästhetik 10 % Qualität 20 % Innovation 80 % Bild:
21 Ich will ein bestimmtes Fz eines bestimmten Anbieters das geht nicht Ausser - Es gibt eine Ausnahme im Submissionsrecht - weiche Kriterien (Ästhetik, Innovation, Qualität, Zweckmässigkeit, Kundendienst) Aber - Im Nachhinein die Kriterien anders gewichten, das geht nicht. Wenn keine Gewichtung der Kriterien vorhanden ist, dann gilt die Reihenfolge der Kriterien als Gewichtung (Entscheid VGer ZH).
22 Öffnung der Angebote Angebote bleiben verschlossen bis zum Öffnungstermin Öffnung Mind. 2 Vertreter des Auftraggebers Protokollpflicht ( 26 VRöB): - Anwesende Personen - Namen der Anbieter - Eingangsdatum der Angebote - Preise der Angebote - Allfällige Varianten Sicherstellen, dass niemand vorbefasst ist ( 8 VRöB)
23 Auskunft nach Offertöffnung Generell gilt: Einsichtsrecht der Anbietenden in das Offertöffnungsprotokoll (spätestens nach dem Zuschlag) auf Verlangen hin ( 26 VRöB) Zudem gilt beim offenen und selektiven Verfahren: Umgehende Zustellung des Protokolls an die Anbietenden! Das heisst: beim Einladungsverfahren und im freihändigen Verfahren muss das Protokoll nicht umgehend zugestellt werden, aber auf Verlangen.
24 Ausschlussgründe 28 SubmD Anbieter - Erfüllt Eignungskriterien nicht - Hat dem Auftraggeber falsche Auskünfte erteilt - Steuern/Sozialabgaben nicht bezahlt - Arbeitnehmerschutz, Gleichbehandlung Mann/Frau und Vertraulichkeit nicht beachtet - Wettbewerbsbehindernde Abreden getroffen - Konkurs - Gerichtlich festgestelltes berufliches Fehlverhalten - Zu spät eingereicht, ohne Unterschrift, etc.
25 Prüfung Angebote / Auswertung Offensichtliche Rechnungsfehler werden korrigiert! Erläuterungen kann man noch einholen betreffend Eignung Verhandlungen über Preis, etc. sind nicht zulässig Ungewöhnlich niedrig Abklärungspflichten des Auftraggebers!
26 Zuschlag Wirtschaftlich günstigstes Angebot nach der Auswertung erhält den Zuschlag! Entscheid (Zuschlag) selber soll die wesentlichen Gründe für den Zuschlag bzw. die Nicht- Berücksichtigung enthalten Bekanntmachung an den Anbietenden (schriftlich, mit Kurzbegründung) Bekanntmachung an die nicht berücksichtigten Anbietenden, auf Gesuch hin folgende Auskünfte erteilen: - Angewandtes Vergabeverfahren - Name des berücksichtigten Anbietenden - Preis des berücksichtigten Angebots - Wesentliche Gründe für die Nichtberücksichtigung - Eigenschaften und Vorteile des berücksichtigten Angebots Im Staatsvertragsbereich Publikation in SIMAP oder Amtsblatt
27 Vertragsschluss Nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist (30 Tage)
28 Fragen? die Fragen tauchen dann schon wieder auf im konkreten Fall 1. Gemeindeschreiber / Verwaltungsleiter 2. Kanton: Juristische Auskünfte BVU Generalsekretariat ( ) - beschaffungswesen_1.jsp 3. Professionelle externe Unterstützung Ich wünsche Euch allen viel Erfolg!!!
AFV Kurs Submissionsrecht
AFV Kurs Submissionsrecht Montag, 23. Mai 2016 Landwirtschaftliches Zentrum LIEBEGG Dr. Hans R. Schibli, Rechtsanwalt Übersicht 1. Einleitung 2. Ziele und Anwendungsbereich 3. Arten von Ausschreibungen
MehrSchulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung?
Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung? Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Inhalt einer Ausschreibung ( 12 VIVöB) 3. Ausschreibungsunterlagen
MehrDie Regeln der öffentlichen Arbeitsvergabe. Agenda UTA Gruppe - Anlass 1. Info-Anlass 2012 UTA GRUPPE
Die Regeln der öffentlichen Arbeitsvergabe Info-Anlass 2012 UTA GRUPPE Agenda Einführung Welche Aufträge / Arbeiten vergibt die öffentliche Hand? / Rahmenbedingungen Zusammenfassung Wie kommen Unternehmungen
MehrHerzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb
Herzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb 1 Agenda 09.00 Uhr Begrüssung (B. Marty / N. Mettler) 09.15 Uhr Verfahrensabläufe und Schwellenwerte (N. Mettler) 10.00 Uhr Pause 10.30 Uhr Eignungs-
MehrK 4.1 K 4.2 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG. Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken?
4 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken? K 4.1 Welches kommt zur Anwendung? Entscheidungshilfen für die sarten Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen
MehrVergaberichtlinien (VRöB)
Interkantonales Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) Mustervorlage für Vergaberichtlinien (VRöB) zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 5. November
MehrVerordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen 1
40.0 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Vom 5. Dezember 004) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. der Interkantonalen Vereinbarung über
MehrVergaberichtlinien zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 / 15.
7.5 Vergaberichtlinien zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 5. November 994 / 5. März 00 (VRöB) vom 5. April 00 I. Anwendungsbereich Art. Diese Vergaberichtlinien
MehrKanton Zug Vom 20. September 2005 (Stand 17. September 2016) gestützt auf 2 des Submissionsgesetzes vom 2. Juni ),
Kanton Zug 7.5 Submissionsverordnung (SubV) Vom 0. September 005 (Stand 7. September 06) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf des Submissionsgesetzes vom. Juni 005 ), beschliesst:. Allgemeine
Mehrzur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen
Interkantonale Vereinbarung vom 15. März 2001 zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen Die Interkantonale Vereinbarung vom 25. November
MehrRegister 12 öffentliches Beschaffungswesen. Wichtigste Rechtsgrundlagen. Register 12 Februar 2016. Christine Egger-Koch 1
Christine Egger-Koch 1 Register 12 öffentliches Beschaffungswesen St. Gallen, Februar 2016 lic.iur. Christine Koch-Egger, Rechtsanwältin Gerichtsschreiberin, Kantonsgericht Wichtigste Rechtsgrundlagen
Mehr04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM)
Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Freier Zugang zum Markt (Art. 2 BGBM) Anerkennung von Fähigkeitsausweisen (Art. 4 BGBM) Öffentliche Beschaffungen (Art. 5 BGBM) Ausnahmen (Art. 3 BGBM) Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung
MehrSuchregister - Beschaffungsrecht
Suchregister - Beschaffungsrecht (Beilage zum Kreisschreiben vom 1. März 2005) Die erste Zahl verweist auf den Artikel bzw. Paragrafen, die zweite Zahl auf den Absatz und der Buchstabe auf die Bestimmung.
MehrSubmissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden?
Submissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden? Annina Arpagaus-Erb Walder Wyss & Partner Einleitung / Überblick Rechtsgrundlagen Grundzüge des öffentlichen Beschaffungswesens
Mehrvon der Regierung erlassen am 25. Mai 2004
80.0 Submissionsverordnung (SubV) Gestützt auf Artikel 5 Absatz des Submissionsgesetzes (SubG) vom 0. Februar 00 ) und Artikel der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom
MehrDas öffentliche Beschaffungswesen
Das öffentliche Beschaffungswesen 13. April 2010 Fachstelle öffentliches Beschaffungswesen 052/724'29'81 Sonja Gnehm Ablauf: 1. Rechtsgrundlagen 2. Gesetzeskonforme Vergabe 3. Kriterien 4. Tipps für die
MehrAusschreibung & Vergabe
2. Kommunaler Straßenbeleuchtungs- Kongress Beleuchtung der Zukunft Ausschreibung & Vergabe 9.3.2012, Großwilfersdorf RA Mag. Robert Ertl Inhalt Anwendungsbereich des BVergG 2006 Kriterien 2 Wenn öffentliche
Mehrük 3: Register 12 Zielsetzung Ablauf 30.10.2015 Öffentliches Beschaffungswesen 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen
ük 3: Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen Zielsetzung 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen Ich zeige die Unterschiede verschiedener Formen von öffentlichen Ausschreibungen auf. Ich stelle den
MehrVergaberecht. System, Merkpunkte und Stolpersteine. Gewerbeverband Limmattal, 15. September 2011
Gewerbeverband Limmattal, 15. September 2011 Vergaberecht System, Merkpunkte und Stolpersteine Dr. Stefan Scherler, Rechtsanwalt Scherler + Siegenthaler Rechtsanwälte AG, Marktgasse 1, 8402 Winterthur,
MehrSchulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Von der Offertöffnung bis zum Zuschlag was ist zu tun?
Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Von der Offertöffnung bis zum Zuschlag was ist zu tun? Inhaltsverzeichnis 1. Offertöffnung ( 25 VIVöB) 2. Prüfung der Angebote
MehrSchulungsunterlagen. Schulungsseite: Benuterzname: Schulung_SZ provisorisches Passwort: simap2009. Kontakte
Schulungsunterlagen Schulungsseite: www.schulung.simap.ch Benuterzname: Schulung_SZ provisorisches Passwort: simap2009 Kontakte Für administratorische Fragen: Manuela Steiner, 041 819 25 15 Für juristische
MehrKurze Einführung ins öffentliche Beschaffungswesen
Universität Zürich Bedarfsmanagement Infrastruktur Stampfenbachstrasse 73 8006 Zürich Merkblatt 14. November 2016 Kurze Einführung ins öffentliche Beschaffungswesen Grundlagen und Anwendungsbereich Gesetzliche
MehrAnhang 1. Anhang (CPC) 1) Referenz-Nr.
Anhang 1 150.910 Anhang 1 Bauaufträge nach 6 Abs. 1 lit. a: Zentrale Produkteklassifikation (CPC) 1) Referenz-Nr. 1. Vorbereitung des Baugeländes 511 und der Baustellen 2. Bauarbeiten für Hochbauten 512
MehrVerordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
70. Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vom 3. März 004 (Stand. Januar 008). Allgemeines Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Vergabe von öffentlichen
MehrBauvorhaben im Staatsvertragsbereich als Spezialfall Was ist besonders zu beachten? Wie ist die Bagatellklausel anzuwenden?
erfahren im Staatsvertragsbereich 6 ERFAHREN I STAATSERTRAGSBEREICH Übersicht über die erfahren im Staatsvertragsbereich Was sind die wesentlichen Unterschiede zu den erfahren im Nicht-Staatsvertragsbereich?
MehrInterkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
7.50 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 5. November 994 / 5. März 00. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. ) Diese Vereinbarung bezweckt die Öffnung des Marktes
MehrVetroSwiss Forum
VetroSwiss Forum 18.09.2015 Herzlich Willkommen Beschaffungswesen Ueli Maass Swiss Recycling Agenda Einführung im Schnellzugstempo Ausschreibungsunterlagen Kriterien Lose Bibliothek Schnell auf grosser
MehrGesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz)
7.54 Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz) Vom. September 996 (Stand. März 05) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 7 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 986, in Ausführung
MehrGesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz)
7.54 Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz) Vom. September 996 (Stand. Mai 004) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 7 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 986, in Ausführung
MehrMitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:120150-2011:text:de:html AT-Wien: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
MehrBEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag
Seite 1 von 5 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Wolmirstedt August-Bebel-Straße 25 Vergabestelle z. Hd. von Dr. Ringhard
MehrBEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag
Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie Weinberg 3 Frau Straßner z. Hd. von Frau
Mehr04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM)
Prof. Dr. Markus Schott Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Freier Zugang zum Markt (Art. 2 BGBM) Anerkennung von Fähigkeitsausweisen (Art. 4 BGBM) Öffentliche Beschaffungen (Art. 5 BGBM) Ausnahmen
MehrVERGABEBEKANNTMACHUNG (UNTER EU-SCHWELLENWERT)
VERGABEBEKANNTMACHUNG (UNTER EU-SCHWELLENWERT) Bauaufträge Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers
MehrDeutschland-Saarbrücken: Feuerlöschfahrzeuge 2015/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:288194-2015:text:de:html Deutschland-Saarbrücken: Feuerlöschfahrzeuge 2015/S 157-288194 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag
MehrSchulung Vergabewesen für Gemeinden. Öffentliche Beschaffungen Grundlagen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen Olten,
Schulung Vergabewesen für Gemeinden Öffentliche Beschaffungen Grundlagen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen Olten, 19.11.2015 Öffentliche Beschaffungen Inhalt Schulung Vergabewesen für Gemeinden
MehrSchulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Welches Verfahren muss ich wählen?
Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Welches Verfahren muss ich wählen? Inhaltsverzeichnis 1. Vorgehensweise 2. Auftragswert 3. Auftragsarten 4. Schwellenwerte 5.
MehrEignungs- und Zuschlagskriterien
Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Eignungs- und Zuschlagskriterien Bruno Kälin, Tiefbauamt Kanton Schwyz 13. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis (1/2) 1. Gesetzliche
MehrSubmissionsdekret (SubmD) 1. Allgemeine Bestimmungen Grundsätze. Vom 26. November 1996 (Stand 1. Januar 2011)
Submissionsdekret (SubmD) Vom 26. November 1996 (Stand 1. Januar 2011) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 82 Abs. 1 lit. l der Kantonsverfassung, Art. 11 des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt
MehrDas anzuwendende Verfahren wird nach dem Wert des einzelnen Auftrags festgelegt.
7. Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) vom 6.0.00 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5 Absatz des Gesetzes vom. Juni 00 über das öffentliche Beschaffungswesen
MehrVERGABEBEKANNTMACHUNG (UNTER EU-SCHWELLENWERT)
VERGABEBEKANNTMACHUNG (UNTER EU-SCHWELLENWERT) Bauaufträge Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers
MehrBEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag
Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie Weinberg 3 Frau Straßner z. Hd. von Frau
MehrWeisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Direktion Weisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL vom 1. April 2016
MehrBEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag
Seite 1 von 5 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Bundesnetzagentur, Z 25, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz, Tel.: EMail: ausschreibung@bnetza.de.
MehrDeutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:146442-2015:text:de:html Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S 082-146442
MehrBEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag
BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Hugo - Preuß- Platz 1, 99084 Erfurt, Deutschland
MehrMarc Steiner, Bundesverwaltungsrichter* *Der Referent äussert seine persönliche Meinung. Firmenpräsentation. Bundesverwaltungsgericht (www.bvger.
Marc Steiner, Bundesverwaltungsrichter* *Der Referent äussert seine persönliche Meinung Firmenpräsentation Bundesverwaltungsgericht (www.bvger.ch): - Abteilung I Infrastrukturprojekte und Energie - Abteilung
MehrEckpfeiler des erfolgreichen Submissionsverfahrens. lic.iur. Jörg Walther, MBA, Rechtsanwalt
Eckpfeiler des erfolgreichen Submissionsverfahrens lic.iur. Jörg Walther, MBA, Rechtsanwalt Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens Ziele und Prinzipien des Submissionsrechts Bedeutung in der Praxis
MehrII. FRAGEN RUND UMS FÜR DIE KMU TUN?
INFO GEWERBEVERBAND DER STADT ZÜRICH DAS SUBMISSIONSRECHT IM KANTON ZÜRICH I. FRAGEN RUND UMS VERGABEWESEN II. FRAGEN RUND UMS BESCHWERDEVERFAHREN III. WAS KÖNNEN DIE BEHÖRDEN FÜR DIE KMU TUN? Diese Publikation
MehrL-Luxemburg: Dienstbekleidung und Arbeitskleidung PE/2010/13/UAGBI/3 2011/S BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:22200-2011:text:de:html L-Luxemburg: Dienstbekleidung und Arbeitskleidung PE/2010/13/UAGBI/3 2011/S 15-022200 BEKANNTMACHUNG
MehrVERGABEBEKANNTMACHUNG (UNTER EU-SCHWELLENWERT)
VERGABEBEKANNTMACHUNG (UNTER EU-SCHWELLENWERT) BAULEISTUNGEN LIEFERUNG DIENSTLEISTUNG ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Offizielle Bezeichnung : Stadtwerke
MehrDeutschland-Nuthe-Urstromtal: Gebäudereinigung 2014/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:428389-2014:text:de:html Deutschland-Nuthe-Urstromtal: Gebäudereinigung 2014/S 243-428389 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen
MehrK 3.1 K 3.2 K 3.3 K 3.4 ANWENDUNGSBEREICH. Anwendungsbereich 3
3 ANWENDUNGSBEREICH Grundfragen Wie ist vorzugehen, um zu entscheiden, ob eine Vergabestelle den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen untersteht und welches Vergabeverfahren zu wählen ist?
MehrAnlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung
Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte
MehrAuftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:279311-2012:text:de:html L-Luxemburg: Wartungsdienste (Hardware und Software), Störfallbehebung, Betrieb der Infrastruktur
Mehrüber das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBR) Der Staatsrat des Kantons Freiburg
.9. Reglement vom 8. April 998 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBR) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 995 über den Binnenmarkt (BGBM); gestützt auf
MehrDeutschland-Augsburg: Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:166903-2017:text:de:html Deutschland-Augsburg: Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S 085-166903 Auftragsbekanntmachung
MehrAuftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 6 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Gemeinde Sylt - Der Bürgermeister Bahnweg 20 22 Sylt 25980 Deutschland Kontaktstelle(n):
MehrSupplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.europa.eu Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen 1 (alle für das Verfahren verantwortliche
MehrAnlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer:
Muster Checkliste Vergabeprüfung I. Allgemeine Angaben zur Vergabe Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Vorhabenbezeichnung: Antragsteller: Gegenstand der Vergabe: Nummer des Vertrages: II. Vergabeprüfung
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im
MehrÖsterreich-Wien: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2016/S Auftragsbekanntmachung
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:169626-2016:text:de:html Österreich-Wien: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
MehrDokumentation der Vergabe
M2 Dokumentation der Vergabe 1. Daten der Vergabestelle Datum: 2. Leistungsart Lieferleistung Bezeichnung der Maßnahme: Dienstleistung Bauleistung Umfang der Leistung: freiberufliche Leistung 3. Schätzung
MehrWeisung der Verwaltungsdirektion betreffend Richtlinien für Auftragsvergabe / öffentliche Beschaffung an der Universität Basel
Weisung der Verwaltungsdirektion betreffend Richtlinien für Auftragsvergabe / öffentliche Beschaffung an der Universität Basel gültig ab 01.09.2012 1. Ausgangslage und rechtliche Grundlagen Sobald eine
MehrSupplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber Vorinformation Richtlinie 2014/24/EU Diese Bekanntmachung dient
MehrV 1231EU (Muster Vorinformation EU)
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber Vorinformation Richtlinie 2014/24/EU Diese Bekanntmachung dient
MehrDeutschland-Schleswig: Brennstoffe 2017/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:467187-2017:text:de:html -Schleswig: Brennstoffe 2017/S 224-467187 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie
MehrDeutschland-Steinfurt: Feuerwehrfahrzeuge 2017/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:400120-2017:text:de:html Deutschland-Steinfurt: Feuerwehrfahrzeuge 2017/S 195-400120 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag
MehrDeutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S Auftragsbekanntmachung.
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:295894-2013:text:de:html Deutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S 171-295894
Mehr27. Mai 2016 (Datum des Poststempels, A-Post) oder bis Uhr bei persönlicher Abgabe bei der Eingabeadresse. Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Telefon:
BEWERBUNGSEINGABE AUFTRAGGEBER: BAUOBJEKT: EINGABETERMIN: EINGABEADRESSE: Renovation Stadtkirche Olten 27. Mai 2016 (Datum des Poststempels, A-Post) oder bis 11.30 Uhr bei persönlicher Abgabe bei der Eingabeadresse
MehrCheckliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages
MehrDeutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:333750-2015:text:de:html Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag
MehrÜbersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Version 1 Stand: 01.01.2016 0 Inhaltsverzeichnis: 1. Übersicht EU-Schwellenwerte... 2 2. Übersicht
MehrAz.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE
CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung
MehrBEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE (UNTER EU-SCHWELLENWERT)
BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE (UNTER EU-SCHWELLENWERT) Bauaufträge Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen
MehrSupplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu Abschnitt I: Auftraggeber Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung Sektoren Richtlinie 2014/25/EU
MehrBEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE (UNTER EU-SCHWELLENWERT)
BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE (UNTER EU-SCHWELLENWERT) Bauaufträge Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen
MehrAuftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen er Feuerwehr Nikolaus-Groß-Weg 2 13627 Kontaktstelle(n): Vergabestelle der
MehrGesetz betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
- - 76. Gesetz betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 8. Mai 00 Der Grosse Rat des Kantons Wallis in Ausführung des GATT-Übereinkommens
MehrDeutschland-Mainz: Softwareprogrammierung und -beratung 2016/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:65552-2016:text:de:html Deutschland-Mainz: Softwareprogrammierung und -beratung 2016/S 040-065552 Auftragsbekanntmachung
MehrEntfelderstrasse 22 (Buchenhof) 5001 Aarau
Baudepartement des Kant. Aargau Generalsekretariat -------------------- sekretariat@agb.ch Entfelderstrasse 22 (Buchenhof) 5001 Aarau Aarau, 16. Januar 2004 Revidierte interkantonale Vereinbarung über
MehrDeutschland-Voerde (Niederrhein): Feuerwehrfahrzeuge 2016/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:239222-2016:text:de:html -Voerde (Niederrhein): Feuerwehrfahrzeuge 2016/S 133-239222 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag
MehrÜberparteiliche Interpellation GFL / EVP / SP betreffend die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen
Überparteiliche Interpellation GFL / EVP / SP betreffend die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen Eingereicht am 20. September 2010 Fragen 1. Wie geht die Stadt bei der Vergabe von Planungsarbeiten
MehrVergaberecht neueste Entscheidungen und Auswirkungen auf die Praxis
Vergaberecht neueste Entscheidungen und Auswirkungen auf die Praxis Seminarreihe Eckhaus Schillerstrasse, 27. April 2009, Linz Mag. Elisabeth Nagel Rechtsanwältin huber ebmer partner Rechtsanwälte GmbH
MehrVOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007
VOL/A und VOL/B Kurzerläuterungen für die Praxis 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007 Dr. Hans-Peter Kulartz Rechtsanwalt in Düsseldorf Norbert Portz Beigeordneter beim Deutschen Städte- und
MehrFRAGEN, DIE SICH IM VORFELD STELLEN (CHECKLISTE)
FRAGEN, DIE SICH IM VORFELD STELLEN (CHECKLISTE) Bevor die Vergabestelle ein Ausschreibungsverfahren in die Wege leitet, sollte sie eine Reihe von Fragen beantworten, mit deren Hilfe sie das geeignetste
MehrEinführung ins Submissionsrecht Rechtsanwalt Franz Fürst, Chef Legistik und Justiz, Staatskanzlei
Staatskanzlei 16.September 2013 Legistik und Justiz Einführung ins Submissionsrecht Rechtsanwalt Franz Fürst, Chef Legistik und Justiz, Staatskanzlei Einleitung Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und
MehrDeutschland-Berlin: Dienstleistungen für Haftanstalten
Ausschreibungsinformation ID: 12706491, -Berlin: Dienstleistungen für Haftanstalten Seite: 1 -Berlin: Dienstleistungen für Haftanstalten Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist: 10032017 Vergabestelle
MehrDer Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 13. Februar , 2 beschliesst:
Nr. 7 Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen vom 9. Oktober 998* (Stand. Juli 00) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom. Februar 998, beschliesst:
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5
Vorwort 5 2.1. Zivilrechtliche Verträge 17 2.1.1. Bindefrist 17 2.1.2. Kalkulationsfehler 18 2.1.3. Können Angebote zurückgezogen werden? 19 2.2. Grundprinzipien des Vergaberechts 20 2.2.1. Wettbewerbsgrundsatz
MehrCheckliste Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Checkliste Vorbereitung des Vergabeverfahrens Die vorliegende Checkliste dient zur grundsätzlichen Orientierung in einem Vergabeverfahren. Sie ersetzt nicht die Beachtung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes
MehrTelefon: +43 57767-24483. Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen (URL):
EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg E-mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.int Telefax (+352) 29 29 42 670 Internet-Adresse: http://simap.eu.int
MehrAuftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Autobahndirektion Nordbayern Flaschenhofstraße 55 Nürnberg 90402 Telefon:
MehrSupplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen 1 (alle für das Verfahren verantwortlichen
MehrDeutschland-Voerde: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:239183-2016:text:de:html -Voerde: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S 133-239183 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie
MehrDeutschland-Berlin: Möbel für ärztliche Zwecke 2017/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:320680-2017:text:de:html -Berlin: Möbel für ärztliche Zwecke 2017/S 154-320680 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag
MehrSupplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen 1 (alle für das Verfahren verantwortlichen
MehrNeuerungen im Submissionsrecht
Neuerungen im Submissionsrecht Inform ationsveranstaltung der Baudirektion Nidw alden 20. April 2005 Aula BWZ, Stans 1 Referenten Urs Achermann, lic. iur. Rechtsanwalt Direktionssekretär Baudirektion des
MehrBEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE (UNTER EU-SCHWELLENWERT)
BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE (UNTER EU-SCHWELLENWERT) Bauaufträge Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen
MehrGesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom (Stand )
7. Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom.06.00 (Stand 0.0.04) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Art. Interkantonale Vereinbarung Der Kanton
Mehr