Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Netzanschlussprodukten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Netzanschlussprodukten"

Transkript

1 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Netzanschlussprodukten INHALT Stilllegung von Strom-Netzanschlüssen der Außerbetriebnahme von Strom-Netzanschlüssen der Vorübergehender Netzanschluss zur Baustromversorgung der Stilllegung von Erdgas-Netzanschlüssen der Außerbetriebnahme von Erdgas-Netzanschlüssen der

2 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer dauerhaften Stilllegung von Strom-Netzanschlüssen (1) Die Stilllegung beinhaltet eine dauerhafte Unterbrechung durch Abtrennen vom Stromnetz (meist mit einer Tiefbaumaßnahme verbunden), einschließlich des Ausbaus der jeweiligen Messeinrichtung(en) (z. B. anwendbar beim Abriss des Gebäudes). Der Anschlussnehmer beantragt die Leistung der (im Folgenden SWM-I genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Stilllegung ist mit den SWM-I unter der Telefonnummer zu vereinbaren. (1) Für die Stilllegung des Anschlusses Strom gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-I in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Stilllegung (1) Der Netzanschluss ist endgültig nicht mehr nutzbar, so dass eine Anschlussnutzung nur mit Erstellen eines Neuanschlusses möglich ist. Hierzu ist ein neuer Netzanschluss bei der SWM-I zu beantragen. (2) Die Abbrucharbeiten dürfen nicht vor der Ausführung der Leistung erfolgen. Der Anschlussnehmer hat sicherzustellen, dass beim Gebäudeabriss die Anschlüsse aller Sparten stillgelegt sind. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberfläche auf privatem Grund trägt der Anschlussnehmer. (2) Der im digitalen Formular genannte Betrag ist vorläufig und kann sich auf Grund von Erschwernissen ändern, z.b. durch Bodenfrost bei Tiefbauarbeiten. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungserbringung mit gesonderter Rechnungsstellung. (3) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 Seite 1 von 4

3 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer temporären Außerbetriebnahme von Strom-Netzanschlüssen (1) Für Strom beinhaltet die Außerbetriebnahme die vorübergehende Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch Aussichern der Hauptsicherungen einschließlich Ausbau der Messeinrichtung(en). Der Anschlussnehmer beantragt die Leistung der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG (im Folgenden SWM-I genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Außerbetriebnahme ist mit den SWM unter der Telefonnummer zu vereinbaren. (1) Für die Außerbetriebnahme des Anschlusses Strom gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-I in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Außerbetriebnahme (1) Der jeweilige Netzanschluss Strom bzw. Erdgas ist vorübergehend nicht nutzbar, bleibt jedoch erhalten, um eine erneute Anschlussnutzung zu ermöglichen (z. B. anwendbar bei Modernisierung oder Innenausbau eines Gebäudes). Um den Netzanschluss erneut zu aktivieren, ist im Fall der Außerbetriebnahme eine Wiederinbetriebnahme des Netzanschlusses für die jeweilige Sparte beim Netzbetreiber zu beantragen. (2) Das Kabel vom Verteilnetz zum Netzanschluss bleibt unter Spannung. (2) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 Seite 2 von 4

4 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung der Errichtung eines vorübergehenden Netzanschlusses zur Baustromversorgung (1) Gegenstand dieses Antrags ist die Herstellung und Vorhaltung eines vorübergehenden Netzanschlusses (einschließlich Messeinrichtung im Anschlussschrank) durch die (im Folgenden SWM-I genannt) an einer bestehenden Netzanschlussleitung oder an das Elektrizitätsversorgungsnetz der SWM-I. Der Anschlussnehmer / -nutzer beantragt die Leistung gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse der SWM-I). (2) Die SWM-I errichtet innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen (beim Expressanschluss innerhalb von 5 Arbeitstagen) nach Eingang des Antrags (bzw. Nachreichung fehlender Unterlagen) einen betriebsbereiten, abschließbaren Anschlussschrank gemäß DIN einschließlich einer fest montierten Messeinrichtung am festgelegten Speisepunkt. An diesen Anschlussschrank kann der Verteilerschrank des Kunden direkt über ein von ihm zu stellendes Kabel angeschlossen werden. Der vorübergehende Netzanschluss zur Baustromversorgung beinhaltet eine Anschlussleitung zum Anschlussschrank von bis zu 15 Metern. Anschlussschränke für vorübergehende Netzanschlüsse zur Baustromversorgung können bis 315 A zur Verfügung gestellt werden. Für vorübergehende Netzanschlüsse zur Baustromversorgung über 315 A erhalten Sie ein separates Angebot. / -ende (1) Der Vertrag tritt mit der Auftragsbestätigung in Kraft. Die SWM-I errichtet innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags (bzw. Nachreichung fehlender Unterlagen) einen betriebsbereiten, abschließbaren Anschlussschrank gemäß DIN einschließlich einer fest montierten Messeinrichtung am festgelegten Speisepunkt. Die Erbringung der Leistung erfolgt zu dem unter den Vertragsparteien vereinbarten (2) Erfolgt über den Zeitraum von 3 Monaten keine Stromabnahme über den vorübergehenden Netzanschluss zur Baustromversorgung, so endet das Vertragsverhältnis. (3) Die Vertragsbeendigung ist bei den SWM-I schriftlich zu beantragen. Die Demontage ist im Leistungsumfang enthalten. (1) Für den vorübergehenden Netzanschluss zur Baustromversorgung gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-I in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zum vorübergehenden Netzanschluss zur Baustromversorgung (2) Leitungen, Anschlussschrank sowie die Messeinrichtung sind Eigentum der SWM-I oder eines mit ihr im Sinn der 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. (3) Der Anschlussschrank einschließlich der Messeinrichtungen dürfen vom Anschlussnehmer oder Dritten nicht entfernt werden. (4) Sollte bei Einrichtung, der im Vertrag angegebene Anschlusspunkt den Anforderungen einer Baustromversorgung aus technischen Gründen nicht genügen, behalten sich die SWM-I vor, einen anderen geeigneten Anschlusspunkt zu verwenden. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Anschlussnehmer/-nutzer nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. (5) Der Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer) verpflichtet sich, die Baustelleninstallation nach den Regeln der Technik sowie den Vorgaben der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der SWM-I erstellen zu lassen und entsprechend zu betreuen. (6) Betreibt der Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer) an dem Anschluss elektrische Anlagen oder Verbrauchsgeräte mit höheren Leistungen oder Anlaufströmen als in diesem Anmeldeformular angegeben und treten dadurch unzulässige Netzrückwirkungen (d.h. Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer oder störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter) auf, so sind die SWM-I berechtigt, auch ohne vorherige Androhung die zur Beseitigung dieser unzulässigen Netzrückwirkungen notwendigen technischen Maßnahmen zu treffen. Dies schließt insbesondere eine Begrenzung des Maximalstroms sowie die Reduzierung auf einen Wechselspannungsanschluss ein. (7) Bei Stromverbrauchsgeräten mit zu erwartenden Netzrückwirkungen (siehe Grenzwerte TAB 2007 Ziff. 10), ist das entsprechende Datenblatt im digitalen Formular hochzuladen. (8) Um den Verteilschrank des Auftraggebers (Anschlussnehmers/-nutzers) an den Anschlussschrank der SWM-I anschließen zu können, ist das bereitgestellte Vorhängeschloss mit SWM-I Schließung zu öffnen. Der Schlüssel hierfür ist gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts bei den SWM-I erhältlich: Emmy-Noether-Straße 2, München, Bauteil W, Zimmer 2.05 Telefon , Fax , inst-service@swm-infrastruktur.de (9) Anschlussschrank und Zähleranlage sind durch den Anschlussnehmer ordnungsgemäß zu sichern. Schäden, die an den Betriebsanlagen und Messeinrichtungen durch äußere Einwirkungen (z. B. Frost-, Schlag-, bzw. Lasteinwirkungen) oder durch Verlust entstehen, trägt der Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer). (10) Nach Beendigung der Baustromnutzung sind die im Anschlussschrank angeklemmten Kabelverbindungen vom Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer) oder dessen Beauftragten zu trennen. Führt der Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer) oder dessen Beauftragter die Trennung nicht durch, wird sie von den SWM-I oder deren Beauftragten durchgeführt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber (Anschlussnehmer/-nutzer) nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. (1) Die Haftung der SWM für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Seite 3 von 4

5 (2) Der im digitalen Formular genannte Betrag ist vorläufig und kann sich auf Grund von Erschwernissen ändern, z.b. durch erforderliche Tiefbauarbeiten. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungserbringung mit gesonderter Rechnungsstellung. (3) Die Demontage des vorübergehenden Netzanschlusses zur Baustromversorgung ist im Leistungsumfang enthalten. Sie ist jedoch schriftlich bei den SWM-I zu beantragen. Seite 4 von 4

6 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer dauerhaften Stilllegung von Erdgas-Netzanschlüssen (1) Die Stilllegung beinhaltet eine dauerhafte Unterbrechung der Erdgasversorgung durch Abtrennen vom Erdgasnetz (meist mit einer Tiefbaumaßnahme verbunden), einschließlich des Ausbaus der jeweiligen Messeinrichtung(en) (z. B. anwendbar beim Abriss des Gebäudes). Der Anschlussnehmer beantragt die Leistung der (im Folgenden SWM-I genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Stilllegung ist mit den SWM-I unter der Telefonnummer zu vereinbaren. (1) Für die Stilllegung des Netzanschlusses Erdgas gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-I zur NDAV in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Stilllegung (1) Der Netzanschluss ist endgültig nicht mehr nutzbar, so dass eine Anschlussnutzung nur mit Erstellen eines Neuanschlusses möglich ist. Hierzu ist ein neuer Netzanschluss bei der SWM-I zu beantragen. (2) Die Abbrucharbeiten dürfen nicht vor der Ausführung der Leistung erfolgen. Der Anschlussnehmer hat sicherzustellen, dass beim Gebäudeabriss die Anschlüsse aller Sparten stillgelegt sind. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberfläche auf privatem Grund trägt der Anschlussnehmer. (2) Der im digitalen Formular genannte Betrag ist vorläufig und kann sich auf Grund von Erschwernissen ändern, z.b. durch Bodenfrost bei Tiefbauarbeiten. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungserbringung mit gesonderter Rechnungsstellung. (3) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Erdgas / /Rev. 1.0 Seite 1 von 2

7 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung einer temporären Außerbetriebnahme von Erdgas-Netzanschlüssen (1) Für Erdgas beinhaltet die Außerbetriebnahme die vorübergehende Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch Schließen der Hauptabsperreinrichtung mit Ausbau der Messeinrichtung(en). Der Anschlussnehmer beantragt die Leistung der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG (im Folgenden SWM-I genannt) gemäß gültigem Preisblatt Netzanschlüsse. (2) Ein genauer Termin für die Außerbetriebnahme ist mit den SWM-I unter der Telefonnummer zu vereinbaren. (1) Für die Außerbetriebnahme des Anschlusses Erdgas gilt die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM-I zur NDAV in der jeweils gültigen Fassung. 4 Spezifische Bedingungen zur Außerbetriebnahme (1) Der jeweilige Netzanschluss Erdgas ist vorübergehend nicht nutzbar, bleibt jedoch erhalten, um eine erneute Anschlussnutzung zu ermöglichen (z. B. anwendbar bei Modernisierung oder Innenausbau eines Gebäudes). Um den Netzanschluss erneut zu aktivieren, ist im Fall der Außerbetriebnahme eine Wiederinbetriebnahme des Netzanschlusses bei den SWM-I zu beantragen. (2) Das Rohr vom Verteilnetz zum Netzanschluss bleibt unter Druck. (2) Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n. 13b Abs. 2 Nr. 4 Allgemeine Vertragsbedingungen Netzanschluss Erdgas / /Rev. 1.0 Seite 2 von 2

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Hausanschlussprodukten

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Hausanschlussprodukten Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Hausanschlussprodukten INHALT Stilllegung von Wasser-Hausanschlüssen der SWM Versorgungs GmbH Vorübergehender Hausanschluss

Mehr

Preisblatt der Elektrizitätswerk Hindelang eg

Preisblatt der Elektrizitätswerk Hindelang eg Preisblatt der Elektrizitätswerk Hindelang eg Anlagen zu den ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsverordnung (NAV) gültig ab April 2015 1 Das Preisblatt Netzanschlüsse der Elektrizitätswerk Hindelang

Mehr

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am , gültig ab

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am , gültig ab Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am 18.01.2017, gültig ab 01.02.2017 a) Anpassung der ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Quickborn GmbH zur

Mehr

ELEKTRIZITÄTS-GENOSSENSCHAFT

ELEKTRIZITÄTS-GENOSSENSCHAFT ELEKTRIZITÄTS-GENOSSENSCHAFT NORDHALBEN UND UMGEBUNG e.g. 96365 NORDHALBEN 1. Wesentliche Berechnungsbestandteile 2. Baukostenzuschüsse 3. Herstellung von Netzanschlüssen 4. Stilllegen von Netzanschlüssen

Mehr

Preisblatt. Kosten für Netzanschlüsse der ASCANETZ GmbH. - Erdgasversorgung -

Preisblatt. Kosten für Netzanschlüsse der ASCANETZ GmbH. - Erdgasversorgung - Preisblatt Kosten für Netzanschlüsse der ASCANETZ GmbH - Erdgasversorgung - ASCANETZ GmbH Magdeburger Straße 26 06449 Aschersleben Tel. 03473 8767-110 Fax 03473 8767-260 E-Mail: info@ascanetz.de Internet:

Mehr

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV 1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV 1.1 Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 V und bei Wechselstrom etwa 230 V. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Bei der Wahl der

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - 1 - Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gültig ab 01.07.2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Netzanschluss ( 5 9 NDAV) 2 2. Fälligkeit

Mehr

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) der eneregio GmbH Rastatter Straße 14/16 76461 Muggensturm Gültig ab 01.01.2017

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag

Anschlussnutzungsvertrag Anschlussnutzungsvertrag im Mittelspannungsnetz EWR GmbH Neuenkamper Straße 81 87 42855 Remscheid nachfolgend Netzbetreiber genannt und «Mieter» «Mieter_Straße» «Mieter_PLZ» «Mieter_Ort» nachfolgend Anschlussnutzer

Mehr

Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie.

Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie. www.stadtwerke-muenster.de www.netze-stadtwerke-muenster.de STROM/ERDGAS TRINKWASSER/FERNWÄRME Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie. STROM/ERDGAS TRINKWASSER/FERNWÄRME Die Stadtwerke

Mehr

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWB EnergieNetze

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWB EnergieNetze Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWB EnergieNetze GmbH - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV - Das folgende Preisblatt umfasst die Entgelte für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

Mehr

Preisblatt Gas-Netzanschluss der Westerwald-Netz GmbH

Preisblatt Gas-Netzanschluss der Westerwald-Netz GmbH Preisblatt Gas-Netzanschluss der Westerwald-Netz GmbH Herstellung, Änderung sowie Inbetriebsetzung und Unterbrechung gültig ab: 0. Juli 07 Inhalt. Neubau von Netzanschlüssen Gas.... Preise für die Herstellung

Mehr

Preisblatt Gas-Netzanschluss der Rhein-Sieg Netz GmbH

Preisblatt Gas-Netzanschluss der Rhein-Sieg Netz GmbH Preisblatt Gas-Netzanschluss der Rhein-Sieg Netz GmbH Herstellung, Änderung sowie Inbetriebsetzung und Unterbrechung gültig ab: 0. Juli 07 Inhalt. Neubau von Netzanschlüssen Gas.... Preise für die Herstellung

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom

Netzanschlussvertrag Strom Netzanschlussvertrag Strom Anschlussnetzebene Mittelspannung zwischen Vor- und Nachname / Firma vertreten durch Straße, Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum: Registergericht: Registernummer: nachstehend "Anschlussnehmer"

Mehr

Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie.

Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie. www.muenster-netz.de Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie. Die münsternetz GmbH sorgt für die Netzanschlüsse an die Strom-, Erdgas-, Trinkwasser- und Fernwärmeversorgung Ihres Hauses.

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung

Mehr

P R E I S B L A T T Verteilnetz Strom und Gas. gültig ab

P R E I S B L A T T Verteilnetz Strom und Gas. gültig ab 1.1 Spezifischer Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz bzw. pro kw 105,00 19,95 124,95 Netzanschluss an die Niederspannungs-Sammelschiene einer Trafostation über Kabel im Eigentum

Mehr

Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt. NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP)

Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt. NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP) Zählerpunktbezeichnung Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt Kundennummer NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP) zwischen Stadtwerke Bad Tölz GmbH, An der Osterleite 2, 83646

Mehr

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Lemgo GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Preisblatt (Anlage 1)

Preisblatt (Anlage 1) Preisblatt (Anlage 1) zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Quickborn GmbH zur Netzanschlussverordnung NAV gültig ab 01.01.2012 1. Netzanschlusskosten (Ziffer 2. der Ergänzenden Bedingungen) Herstellung

Mehr

24 Abs.1 Satz 1 SGB II Hausstromschulden Hinweise zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des unabweisbaren Bedarfs

24 Abs.1 Satz 1 SGB II Hausstromschulden Hinweise zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des unabweisbaren Bedarfs 24 Abs.1 Satz 1 SGB II Hausstromschulden Hinweise zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des unabweisbaren Bedarfs Mit HEGA 11/2012 (Geschäftszeichen PEG21 -II- 1305) vom 20.11.2012 wurden die fachlichen

Mehr

Netzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss

Netzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss Netzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss zwischen Anschlussnehmer und - nachfolgend Anschlussnehmer genannt - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06112 Halle

Mehr

Netzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung)

Netzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung) Netzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung) Die Stadtwerke Achim AG Gaswerkstr. 7 28832 Achim (Netzbetreiber) und Name/Firma (Anschlussnehmer) Telefon/Fax: Registergericht Kundennummer: Registernummer

Mehr

Anschlüsse an unser Versorgungsnetz

Anschlüsse an unser Versorgungsnetz Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Strom, Erdgas und der Wasserversorgung gemäß folgender Verordnungen: Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Allgemeine

Mehr

Preisblatt Netzanschlüsse der SWM Versorgungs GmbH

Preisblatt Netzanschlüsse der SWM Versorgungs GmbH Preisblatt Netzanschlüsse der SWM Versorgungs GmbH Gültig ab 1. Januar 2018 Inhalt 3 5 Wesentliche Berechnungsbestandteile 7 Baukostenzuschüsse 11 Herstellung von Netzanschlüssen 16 Stilllegen von Netzanschlüssen

Mehr

Preisblatt Netzanschlüsse der SWM Versorgungs GmbH

Preisblatt Netzanschlüsse der SWM Versorgungs GmbH Preisblatt Netzanschlüsse der SWM Versorgungs GmbH Gültig ab 1. Januar 2017 Inhalt 3 5 Wesentliche Berechnungsbestandteile 7 Baukostenzuschüsse 11 Herstellung von Netzanschlüssen 16 Stilllegen von Netzanschlüssen

Mehr

1. Allgemeine Vorschriften. Für den Netzanschlussvertrag ist das vom VNB vorgegebene Formular zu verwenden.

1. Allgemeine Vorschriften. Für den Netzanschlussvertrag ist das vom VNB vorgegebene Formular zu verwenden. Stromnetz Ergänzende Bedingungen des Verteilnetzbetreibers EnR Energienetze Rudolstadt GmbH nachstehend kurz VNB genannt zu der Niederspannungsanschlussverordnung NAV vom 01.11.2006 gültig ab 1. Januar

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB GAS) der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB GAS) der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB GAS) der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG (esb) Gültig ab 01.01.2011 1. Geltungsbereich Den Technischen Anschlussbedingungen

Mehr

Netzanschlussvertrag / Gas-Niederdruck Vertragsnummer: Neuanschluss

Netzanschlussvertrag / Gas-Niederdruck Vertragsnummer: Neuanschluss Netzanschlussvertrag / Gas-Niederdruck Vertragsnummer: Neuanschluss zwischen Anschlussnehmer und - nachfolgend Anschlussnehmer genannt - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06112 Halle

Mehr

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV - Das folgende Preisblatt umfasst die Entgelte für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz

Mehr

Mehrlängen bis 35 mm² ab dem 31. Meter 30,00 EUR/m 35,70 EUR/m. Bei bereits bestehendem Hausanschluss, gemäß ,50 EUR 191,00 EUR

Mehrlängen bis 35 mm² ab dem 31. Meter 30,00 EUR/m 35,70 EUR/m. Bei bereits bestehendem Hausanschluss, gemäß ,50 EUR 191,00 EUR Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal Rathenower Straße 1 39576 Stendal Preisblatt der zu den Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für

Mehr

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV - Das folgende Preisblatt umfasst die Entgelte für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz

Mehr

Netzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAVS-MSP)

Netzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAVS-MSP) Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAVS-MSP) zwischen der Stromversorgung Schierling eg, Dorfmühlstr.

Mehr

P R E I S B L A T T Verteilnetz Elektro, Gas, Wasser und Fernwärme gültig ab

P R E I S B L A T T Verteilnetz Elektro, Gas, Wasser und Fernwärme gültig ab 19% 1 Netzkostenbeitrag - Strom 1.1 Spezifischer Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz (siehe 11 NAV und Ziffer 1 der Ergänzenden Bedingungen zur NAV) pro kw 111,87 21,26 133,13

Mehr

Preisblatt (Strom) (Anlage 1 zu den ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Mainz Netze GmbH zur NAV)

Preisblatt (Strom) (Anlage 1 zu den ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Mainz Netze GmbH zur NAV) Preisblatt (Strom) (Anlage 1 zu den ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Mainz Netze GmbH zur NAV) gültig ab 01.11.2011 eb = ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Mainz Netze GmbH zur NAV Soweit nachfolgend

Mehr

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) des Netzbetreibers Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG (nachstehend GWB genannt)

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) des Netzbetreibers Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG (nachstehend GWB genannt) Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) des Netzbetreibers Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG (nachstehend GWB genannt) 1. Netzanschluss ( 5 9 NAV) 1.1 Die Herstellung sowie

Mehr

Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH (SWAN) zur

Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH (SWAN) zur Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH (SWAN) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

Mehr

www.drewag-netz.de vom 1. November 2006 (BGBl I, S. 2477)

www.drewag-netz.de vom 1. November 2006 (BGBl I, S. 2477) Ergänzende Bedingungen der DREWAG NETZ GmbH (Netzbetreiber) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Ergänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG

Ergänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG Ergänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn

Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn Zwischen Flughafen Köln/Bonn GmbH, Heinrich-Steinmann-Str. 12, 51147 Köln 007353/9907353000003 (nachfolgend Netzbetreiber), und

Mehr

Die nachstehend aufgeführten Preise sind Pauschalpreise. Eine Abrechnung nach Aufwand findet nicht statt.

Die nachstehend aufgeführten Preise sind Pauschalpreise. Eine Abrechnung nach Aufwand findet nicht statt. Baustromanschlüsse Wenn sie für ihr Bauvorhaben Baustrom benötigen, können wir ihnen mehrere Möglichkeiten hierfür anbieten. Die aufgeführten Möglichkeiten stellen unterschiedliche Komfort- und Leistungsstufen

Mehr

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Gültig ab 01.07.2007 Wird ersetzt durch die jeweils aktuell im Internet veröffentliche Version 1.

Mehr

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG (gültig ab 01.12.2015) 1. Baukostenzuschüsse für Anschluss zur Entnahme aus der Mittelspannungsebene,

Mehr

Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung oder Veränderungen des Netzanschlusses die ausgewiesenen Beträge, sofern es sich um

Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung oder Veränderungen des Netzanschlusses die ausgewiesenen Beträge, sofern es sich um Preisblatt zu Ergänzenden Bedgungen von ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Zu Ziffer 1 Netzanschluss Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung

Mehr

Netzanschlussvertrag für Nieder- und Mittelspannung. Stadtwerke Stade Hansestraße Stade

Netzanschlussvertrag für Nieder- und Mittelspannung. Stadtwerke Stade Hansestraße Stade Netzanschlussvertrag für Nieder- und Mittelspannung zwischen Stadtwerke Stade Hansestraße 18 21682 Stade - nachstehend Netzbetreiber (VNB) genannt - und - nachstehend Anschlussnehmer genannt - Entnahmestelle:

Mehr

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen. der. Stadtwerke Schwabach GmbH. zum. Lieferantenrahmenvertrag Gas

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen. der. Stadtwerke Schwabach GmbH. zum. Lieferantenrahmenvertrag Gas Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden Bestandteil des Vertrages zwischen

Mehr

1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze

1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze Ergänzende technische Bedingungen der Gemeindewerke Wickede (Ruhr) GmbH (VNB) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und zu den Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz 1. Geltungsbereich

Mehr

1.1 Bei einer Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt.

1.1 Bei einer Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt. Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Ergänzende Bedingungen der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung

Mehr

Ergänzende Bedingungen zur NAV. Ergänzende Bedingungen. zur

Ergänzende Bedingungen zur NAV. Ergänzende Bedingungen. zur Ergänzende Bedingungen zur NAV Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) Zwischen Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH Nordfeldstraße 5 33775 Versmold (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend

Mehr

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Planung und Herstellung des Netzanschlusses

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Planung und Herstellung des Netzanschlusses Anlage 7 Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Planung und Herstellung des Netzanschlusses (Planungsvereinbarung für den Anschluss einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas an das Erdgasnetz) zwischen

Mehr

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag für Biogasanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag für Biogasanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag für Biogasanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz zwischen..... nachfolgend "Anschlussnehmer / Anschlussnutzer" genannt und e-regio GmbH & Co. KG

Mehr

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse

Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend

Mehr

Erläuterungen zum Formular

Erläuterungen zum Formular Stand 01.01.2015 Erstellt: Armin Dürr Die seitens des Netzbetreibers benötigten Angaben sowie die vollständig ausgefüllte Anmeldung einer Gasanlage und Anmeldung zur Inbetriebsetzung Gas. 1. Exemplar:

Mehr

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,

Mehr

WASSERWERK GIFHORN Preisblatt Zu den Ergänzenden Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 Stand: 1. Januar 2009 1. Baukostenzuschüsse

Mehr

Preisblatt Netzanschlüsse. der SWM Infrastruktur GmbH

Preisblatt Netzanschlüsse. der SWM Infrastruktur GmbH Preisblatt Netzanschlüsse der gültig ab 1. Oktober 2015 Emmy-Noether-Straße 2 80992 München Internet: www.swm-infrastruktur.de Stand: 01.10.2015 Seite 2 von 13 2 Inhalt 1 Baukostenzuschüsse... 5 1.1 Strom...

Mehr

Von EWE NETZ auszufüllen. Sonstige Bemerkungen: (Unterschrift/Stempel EWE NETZ) LRV-Sperrformular Version: 3.3, Stand:

Von EWE NETZ auszufüllen. Sonstige Bemerkungen: (Unterschrift/Stempel EWE NETZ) LRV-Sperrformular Version: 3.3, Stand: LRV-Sperrformular Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses gemäß 24 NDAV/NAV für die Sparte [bitte auswählen](bitte für jede Sparte separat beauftragen). Empfänger EWE NETZ GmbH

Mehr

Netzanschlussvertrag (Elektrizitätsverteilernetz)

Netzanschlussvertrag (Elektrizitätsverteilernetz) Netzanschlussvertrag (Elektrizitätsverteilernetz) Zwischen dem Anschlussnehmer «Vorname» «Nachname», «Adresse», «PLZ» «Ort» - im Folgenden Anschlussnehmer genannt - und dem Netzbetreiber, Ludwigshafener

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH

Netzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH Netzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH gültig ab 01.01.2011 Bei der Nutzung des Stromnetzes der Gemeindewerke Umkirch GmbH sind das Netzentgelt und das sentgelt je gemäß diesem Preisblatt

Mehr

Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH

Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH Ergänzende Bedingungen Gas der zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) Gültig

Mehr

Die Bestandsplanauskunft

Die Bestandsplanauskunft Der Netzbetreiber, die STADTWERKE STEIN GmbH & Co. KG, bietet Ihnen die optimale Lösung für Ihren Hausanschluss zur Erdgasversorgung. Für den Anschluss an das allgemeine Netz gibt es einige Normen, bauliche

Mehr

ANSCHLUSSNUTZUNGSVERTRAG. (ab Mittelspannungsnetz)

ANSCHLUSSNUTZUNGSVERTRAG. (ab Mittelspannungsnetz) ANSCHLUSSNUTZUNGSVERTRAG (ab Mittelspannungsnetz) Die Stadtwerke Achim AG (Netzbetreiber) und Name/Firma Adresse Telefon/Fax..... Registergericht... (Anschlussnutzer) Kundennummer Registernummer.. Verbrauchsstelle/Entnahmestelle:

Mehr

3. Baukostenzuschuss Ein Baukostenzuschuss für den Anschluss an das Ortsnetz wird nicht verlangt.

3. Baukostenzuschuss Ein Baukostenzuschuss für den Anschluss an das Ortsnetz wird nicht verlangt. Ergänzende Bedingungen der zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) gültig ab 01.03.2015 1. Netzanschluss Der Anschlussnehmer

Mehr

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden

Mehr

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden Bestandteil

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N)

Ergänzende Bedingungen der Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N) Ergänzende Bedingungen der Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

1.2 Bei einer Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt.

1.2 Bei einer Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt. Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netzbetreiber), Wippenhauser Straße 19, 85354 Freising Registergericht: München HRB 128918, Geschäftsführer: Andreas Voigt und Dominik Schwegler, Vorsitzender des

Mehr

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen Ergänzende Geschäftsbedingungen der Zweckverband Gasfernversorgung Baar Pforzheimer Straße 1 78048 Villingen-Schwenningen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich

Mehr

Entgeltregelungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz für die Wasserversorgung (Entgeltregelungen Wasserversorgung)

Entgeltregelungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz für die Wasserversorgung (Entgeltregelungen Wasserversorgung) Öffentliche Bekanntmachung Wasser- und Abwasserzweckverband Nieplitz Clara-Zetkin-Str. 16 14547 Beelitz Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz hat am 04.12.2013 die Entgeltregelungen

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt zusätzlich in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung) durch den Netzbetreiber

Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung) durch den Netzbetreiber Anlage 4 Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung) durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Kunden (Sperrung) ggf.

Mehr

EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7

EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 Vertrag über die Instandhaltung von Hardware Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH. Ergänzende Bestimmungen

Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH. Ergänzende Bestimmungen Ergänzende Bestimmungen zur NAV/NDAV Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Strom - Erdgas - Wasser Wärme Bäder - ÖPNV Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss

Mehr

TECHNISCHE GAS-NIEDERDRUCKNETZ (TAB) Stand

TECHNISCHE GAS-NIEDERDRUCKNETZ (TAB) Stand TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN AN DAS GAS-NIEDERDRUCKNETZ (TAB) DER ENERGIEVERSORGUNG RÜSSELSHEIM GmbH Stand 31.01.2007 TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN AN DAS GAS-NIEDERDRUCKNETZ (TAB) DER ENERGIEVERSORGUNG

Mehr

Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz. der. SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz. der. SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH - nachstehend SWT genannt Gültig ab 01.02.2012 - 2-1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag

Anschlussnutzungsvertrag über die Nutzung des Anschlusses von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnutzer

Mehr

1.5 Die RNG ist berechtigt, den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis beendet wird.

1.5 Die RNG ist berechtigt, den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis beendet wird. Ergänzende Bedingungen der Rheinischen NETZGesellschaft mbh (RNG) zur Niederdruckanschlussverordnung NDAV gültig für das Gasnetz in Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht,

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab 01.01.2012 (Stand: 15.10.2011) Bei der Nutzung des Stromnetzes der LKW sind

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag

Anschlussnutzungsvertrag über die Nutzung des Anschlusses von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnutzer

Mehr

Sie wollen bauen? Strom Gas Wasser Fernwärme und Abwasser. Hausanschlussmappe. Wir sind Ihr Ver- und Entsorgungsunternehmen für

Sie wollen bauen? Strom Gas Wasser Fernwärme und Abwasser. Hausanschlussmappe. Wir sind Ihr Ver- und Entsorgungsunternehmen für anschlussmappe Sie wollen bauen? Wir sind Ihr Ver- und Entsorgungsunternehmen für Strom Gas Wasser Fernwärme und Abwasser 1 Inhalt 1. Wichtige Hinweise für den anschluss 1.1. Organisatorische Hinweise

Mehr

Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden

Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung sowie die Aufhebung der Unterbrechungen auf Anweisung

Mehr

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom Vorbehalt der Vorläufigkeit Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom Stand 20.12.2013, gültig ab 01.01.2014 Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag uns zum

Mehr

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Eberbach

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Eberbach Netzentgelte Strom Vorläufige Preise für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der Stadtwerke Eberbach gültig ab 01. Januar 2018 Netzentgelte Strom Version: Vorläufig 15.10.2017 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag - SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Versorgung mit elektrischer Energie Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Stand Juli 2012 1. Netzanschluss ab Niederspannungsnetz ( 5 9

Mehr

zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006

zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 1. Netzanschlusskosten Der Standard-Netzanschluss nach Ziffer 1.1 (maximale Absicherung

Mehr

Anlage: Preisblatt der Schleswig-Holstein Netz AG zu den Ergänzenden Bedingungen Strom

Anlage: Preisblatt der Schleswig-Holstein Netz AG zu den Ergänzenden Bedingungen Strom Ergänzende Bedingungen Strom der Schleswig-Holstein Netz AG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Netzanschlusskosten -Preisregelungen-

Netzanschlusskosten -Preisregelungen- Netzanschlusskosten -Preisregelungen- Gültig ab 01.03.2014 Preisblatt 1 Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS Preisblatt 2 Netzanschlüsse Strom NS Preisblatt 3 Netzanschlüsse Gas Preisblatt 4 Kurzzeitanschlüsse

Mehr

1 Preisblatt 1 -Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS-

1 Preisblatt 1 -Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS- 1 Preisblatt 1 -Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS- 1.1 Herstellung von Netzanschlüssen Der Herstellung der Netzanschlüsse von Entnahmestellen im Hochspannungsnetz einschl. Umspannung, im Mittelspannungsnetz

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) 1 Vertragsabschluss ( 2 AVBWasserV) 1.1 Das Wasserversorgungsunternehmen schließt den Versorgungsvertrag

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom

Netzanschlussvertrag Strom Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird

Mehr

Anmeldung zum Netzanschluss Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage)

Anmeldung zum Netzanschluss Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage) Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin Brandenburg Erläuterungen zu den BDEW-Anmeldeformularen Anmeldung zum Netzanschluss Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage) der

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom

Netzanschlussvertrag Strom Seite 1 Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien)

Mehr

Gültig ab 1. März 2014

Gültig ab 1. März 2014 Ergänzende Bedingungen der GeraNetz GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung vom 01.11.2006 (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr