EINSATZRICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG DER PFLEGEASSISTENTINNEN / PFLEGEASSISTENTEN IM LEHRBETRIEB

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1 EINSATZRICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG DER PFLEGEASSISTENTINNEN / PFLEGEASSISTENTEN IM LEHRBETRIEB 1

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. AUSGANGSLAGE UND ZIELSETZUNG LERNVERSTÄNDNIS LEHRBETRIEB RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG IM LEHRBETRIEB AUFTRAG BERUFSSCHULE AUFTRAG AUFGABEN DER AN DER AUSBILDUNG IM LEHRBETRIEB BETEILIGTEN DIE LERNENDE DIE AUSBILDERIN DIE AUSBILDUNGSVERANTWORTLICHE ZUSAMMENARBEIT LEHRBETRIEB - BERUFSSCHULE INFORMATIONEN / KOMMUNIKATIONSWEGE LERNENDE AUSBILDUNGSVERANTWORTLICHEN- UND PRAKTIKUMSVERANTWORTLICHENTREFFEN EVALUATIONS-TREFFEN EVALUATION UND QUALITÄTSSICHERUNG SELBSTEVALUATION FREMDEVALUATION ANHANG PRAXISUNTERRICHT

3 EINSATZRICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG DER PFLEGEASSISTENTINNEN UND PFLEGEASSISTENTEN IM LEHRBETRIEB 1. AUSGANGSLAGE UND ZIELSETZUNG Die Einsatzrichtlinien regeln die Ausbildung der Pflegeassistentinnen* im Lehrbetrieb. Die Berufsfachschule Gesundheit Baselland trägt dem SRK und den Lernenden gegenüber die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Mit dem Lehrortsprinzip wird dem Lehrbetrieb mehr Verantwortung für die Ausbildungsqualität übertragen. Angestrebt wird, dass sich Berufsfachschule und Lehrbetrieb zu gleichwertigen Ausbildungspartnerinnen und Lernorten entwickeln. Dies erfordert ein Ausbildungskonzept der Berufsschule und Einsatzrichtlinien für die Ausbildung im Lehrbetrieb. 2. LERNVERSTÄNDNIS Die Ausbildung im Lehrbetrieb soll zu einem positiven Lernprozess sowie zu einer zunehmenden Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln im Berufsfeld führen. Berufsschule und Lehrbetrieb orientieren sich deshalb an einem gemeinsamen Lernverständnis, welches das selbständige Lernen in den Vordergrund stellt. Die Ausbilderin begleitet und fördert die Lernende in diesem Prozess. Ausbilderin und Lernende sind gemeinsam für das Erreichen der Ausbildungsziele verantwortlich. Der Schul- und Pflegealltag bietet vielfältige Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten; dazu ist die Lernbereitschaft jeder Mitarbeiterin gefordert. Günstige Lernvoraussetzungen sind dann gegeben, wenn sich alle Mitarbeiterinnen als Lernende verstehen und dadurch gemeinsames Lernen möglich wird. 3. LEHRBETRIEB 3.1. RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG IM LEHRBETRIEB Die Lernenden werden begleitet gefördert von Ausbilderinnen. Die Begleitung erfolgt kontinuierlich. In jedem Lehrbetrieb übernimmt eine Ausbildungsverantwortliche die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung. Den Lernenden stehen 5% der Gesamtarbeitszeit als eigenständige Lernzeit zur Verfügung. (Diese kann sowohl selbst bestimmter Inhalt als auch von Ausbilderin vorgegebene Aufgabe sein.) *Bezeichnungen die sich auf Personen beziehen gelten immer für beide Geschlechter. 3

4 3.2. AUFTRAG Der Lehrbetrieb übernimmt die Anstellung der Lernenden anhand des vorgegebenen Bewerbungs- und Selektionsverfahren übernimmt die Verantwortung für die praktische Ausbildung und ist zusammen mit der Berufsfachschule Ausbildungspartnerin orientiert sich an den verbindlichen Vorgaben wie Ausbildungsvertrag, Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Berufsfachschule, Einsatzrichtlinien und Ausbildungskonzept orientiert sich am gemeinsamen Lernverständnis und strebt dessen Umsetzung in der Ausbildung an wählt Ausbildungsverantwortliche und Ausbilderinnen aus für die Lernbegleitung ist für die Planung und Koordination der Praktikumsplätze zuständig. Empfehlenswert ist ein Einsatz der Lernenden in zwei unterschiedlichen Fachgebieten. ist zuständig für die Ferienregelung der Lernenden ist zuständig für die Absenzenkontrolle der Lernenden berücksichtigt den jährlichen Ausbildungsplan der Berufsfachschule hinsichtlich der Daten für die Praktikumdauer, die Schulmodule und Schultage führt den Praxisunterricht durch setzt sich mit dem sich ändernden Berufsbild und deren Konsequenzen für die Ausbildung auseinander 4. BERUFSFACHSCHULE 4.1. AUFTRAG Die Berufsschule unterrichtet die theoretischen und praktischen Grundlagen gemäss dem Ausbildungskonzept und den Vorgaben des SRK bereitet die Lernenden auf das eigenständige Lernen vor und begleitet sie während der gesamten Ausbildung berücksichtigt den formulierten Ausbildungsbedarf der Pflegepraxis informiert den Lehrbetrieb über die Inhalte der theoretischen Ausbildung und die laufenden Entwicklungen informiert den Lehrbetrieb über Absenzen der Lernenden während den Schulmodulen und Schultagen ist zuständig für die Planung der praktischen Abschlussprüfungen in den APHs (KSB und KSLa siehe unter Punkt 5.3) ist zuständig für die Einführung neuer Lehrbetriebe 4

5 5. AUFGABEN DER AN DER AUSBILDUNG IM LEHRBETRIEB BETEILIGTEN 5.1. DIE LERNENDE informiert die Ausbilderin über ihren Ausbildungsstand Pflegeassistenz informiert die Vorgesetzte und die Ausbildungsverantwortliche über Absenzen in der Schule informiert die Vorgesetzte, die Ausbildungsverantwortliche und die Kursleitung über Adress- und Zivilstandsänderungen ist zuständig für das eigene Lernen und zeigt Bereitschaft und Engagement die Lernmöglichkeiten im Pflegealltag zu nutzen ist mitverantwortlich für das Erreichen der Ziele 5.2. DIE AUSBILDERIN ist zuständig für die Lernorganisation im Alltag übernimmt die Einführung der Lernenden: Sie führt Erst- und Standortgespräche sowie Praktikumsbeurteilungen durch begleitet, unterstützt, fördert und berät die Lernenden informiert bei Lernschwierigkeiten oder anderen Problemen die Ausbildungsverantwortliche und setzt Massnahmen um nimmt als Examinatorin an praktischen Examen teil 5.3. DIE AUSBILDUNGSVERANTWORTLICHE ist zuständig für die Gesamtplanung und Organisation der Praktika und überwacht den Ausbildungsverlauf begleitet und berät die Ausbilderinnen in ihren Aufgaben pflegt Kontakte nach aussen, insbesondere zu der Berufsschule für Pflege und mit anderen Ausbildungsverantwortlichen trägt die Verantwortung für die Organisation und/oder Durchführung des Praxisunterrichts (siehe Anhang 1) trägt die Verantwortung für die Absenzenregelung und leitet die Absenzen anfangs Juli an die Kursleitung weiter nimmt bei Überschreitung der Absenztagen (20 Tage) Kontakt mit der Kursleitung auf ist zuständig für die Planung der praktischen Abschlussprüfungen im Lehrbetrieb (Daten siehe Ausbildungsplan) kann als Examinatorin an den praktischen Abschlussprüfungen teilnehmen trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung der Ausbildung im Lehrbetrieb und ist zuständig für die Selbstevaluation 5

6 6. ZUSAMMENARBEIT LEHRBETRIEB - BERUFSFACHSCHULE 6.1. INFORMATIONEN / KOMMUNIKATIONSWEGE Es bestehen ein geregelter Informationsfluss sowie geregelte Kommunikationswege zwischen Lehrbetrieb und Berufsfachschule. Der Informationsaustausch findet auf verschiedenen Ebenen in unterschiedlichen Gefässen statt und sichert die notwendigen Grundlagen zur Transparenz in der gegenseitigen Zusammenarbeit LERNENDE Bei Lernproblemen und anderen möglichen Schwierigkeiten der Lernenden während des Praktikums sind die Ausbilderin, die Ausbildungsverantwortliche des Lehrbetriebes und die direkte Vorgesetzte (z.b. Stationsleiterin) zuständig AUSBILDUNGSVERANTWORTLICHEN- UND PRAKTIKUMSVERANTWORTLICHENTREFFEN Beteiligte: Ziele: Häufigkeit: Verantwortung: Ausbildungsverantwortliche der Lehrbetriebe und die Praktikumsverantwortliche der Berufsfachschule Informations- und Erfahrungsaustausch; Diskussion von ausbildungsspezifi schen Fragen 2-3x jährlich Die Organisation der Sitzungen erfolgt durch die Praktikumsverantwortliche der Berufsfachschule 6.4. EVALUATIONS-TREFFEN Beteiligte: Ziele: Verantwortung: Ausbildungsverantwortliche der Lehrbetriebe, Praktikumsverantwortliche Evaluationsergebnisse, die generelle Punkte der Schnittstelle Lehrbetrieb / Berufsfachschule betreffen, werden präsentiert und diskutiert - gemeinsame Zielsetzungen werden festgelegt Die Organisation der Sitzungen erfolgt durch die Praktikumsverantwortliche der Berufsfachschule In einem Bericht zuhanden der Pflegedienstleitung und der Schulleitung werden die Ergebnisse dokumentiert 6

7 7. EVALUATION UND QUALITÄTSSICHERUNG Die Aufsichtskommission der Berufsfachschule Gesundheit überwacht die Qualität der Ausbildung und überprüft die Ergebnisse der Evaluation aus Berufsfachschule und Lehrbetrieb SELBSTEVALUATION Grundsätzlich orientiert sich die Selbstevaluation an der Lernzielerreichung der Lernenden am Praktikumsende und erfolgt im Rahmen des betrieblichen Qualitätssicherungkonzeptes: Der Lehrbetrieb setzt sich aufgrund der Einsatzrichtlinien und der Lernziele der Lernenden ein bis zwei Schwerpunkte, formuliert dazu Zielsetzungen und Qualitätskriterien und überprüft diese nach einem Jahr. Alle an der Ausbildung Beteiligten werden in die Evaluation miteinbezogen (Lernende, Ausbilderinnen, diplomierte Pflegende, Ausbildungsverantwortliche, Führungsverantwortliche). Die Resultate werden im Betrieb mit allen an der Ausbildung Beteiligten diskutiert und die daraus folgenden Konsequenzen abgeleitet. In einem jährlichen Bericht zuhanden der Schulleitung der Berufsfachschule Gesundheit werden die Ergebnisse dokumentiert FREMDEVALUATION Die Fremdevaluation liegt in der Verantwortung der Aufsichtskommission. Sie entscheidet über die Art und Weise und den Zeitpunkt der Durchführung - sie kann damit eine externe Stelle beauftragen. 7

8 8. ANHANG PRAXISUNTERRICHT Lernen in der Praxis ist ein bedeutender Anteil der Ausbildung. Die realen Lernsituationen im beruflichen Alltag ergeben Problemstellungen/Fragestellungen, die durch das situative Beispiel exemplarisch angegangen und gemeinsam bearbeitet werden können. Dadurch wird den Lernenden ermöglicht, die Synthese zwischen der Praxissituation und dem im theoretischen Unterricht Gelernten und der Praxissituation herzustellen. Der Praxisunterricht soll als Lernsituation erlebt werden ZIELSETZUNG Die Lernende in dem Lernprozess zu unterstützen und im Praxisalltag fachlich zu fördern Transfer zwischen Praxis und Theorie herzustellen Sicherheit und Selbständigkeit im beruflichen Handeln zu erlangen Den Ausbildungsstand der Lernenden zu erfassen und dementsprechend das weitere Vorgehen mit ihr zu planen 8.3. AUFTRAG Der Praxisunterricht ist ein formativer Teil des Ausbildungskonzeptes. Pro Jahr sind drei Praxisunterrichte geplant. Er wird durch die Ausbildungsverantwortliche des Lehrbetriebs geplant, durchgeführt und evaluiert. Die Ausbildungsverantwortliche kann diese Aufgabe an eine diplomierte Pflegende delegieren ABLAUF Der Praxisunterricht dauert (mit Vor- und Nachbereitung) im Maximum einen halben Tag. 8

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