Einladung zu den Frühjahrs-Gemeindeversammlungen Mittwoch, 21. Mai 2014, Uhr, im Kirchenzentrum
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1 Gemeinde Hendschiken Einladung zu den Frühjahrs-Gemeindeversammlungen 2014 Einwohnergemeindeversammlung (EGV): Mittwoch, 21. Mai 2014, Uhr, im Kirchenzentrum Ortsbürgergemeindeversammlung (OGV): Mittwoch, 21. Mai 2014, unmittelbar im Anschluss an die EGV, im Kirchenzentrum Hinweis: Ab Uhr wird im Kirchenzentrum ein Begrüssungs-Apéro offeriert.
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3 Traktanden + Inhalt Einladung zu EGV und OGV vom Einwohnergemeindeversammlung (EGV) vom Seite 1. Antrag auf Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November Antrag auf Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung Antrag auf Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht Antrag auf Genehmigung der Abrechnung des Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Umsetzung des GEP-Massnahmen- Pakets 4b, Kanalsanierungen; Mehraufwand: Fr , inkl. 8 % MwSt Antrag auf Genehmigung der Abrechnung des Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die strassentechnische Sanierung des Ahornweges und des Rosengartenweges; Abgrenzung zum ursprünglichen Kreditantrag; Gesamtaufwand: Fr , inkl. 8 % MwSt.; Minderaufwand von Fr vom abgegrenzten Kreditanteil von Fr , inkl. 8 % MwSt Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines ergänzenden Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Umsetzung eines GIS-Konzeptes Hendschiken [GIS = Geo(daten) - Informations - System] Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Durchführung von technischen Untersuchungen auf Altlastenvorkommen an den früheren Deponiestandorten Rebhübel, Bühl/Bühlweg und Bühl/Höli Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für das kantonale Projekt an der Kantonsstrasse K 266 Othmarsingen - Hendschiken - Dottikon: Neubau Radweg R 540 mit Neugestaltung der Einmündung Ebnetstrasse und Neubau der Personenunterführung Maiengrün B-9333, Kostenanteil Hendschiken 20 % bzw. Fr , inkl. 8 % MwSt., zuzüglich Fr , inkl. 8 % MwSt., für örtliche Erschliessungsanpassungen, sowie Antrag auf Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zur Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung mit dem Kanton AG betreffend Erhalt und Unterhalt der Personenunterführung Maiengrün B Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., inkl. 10 % Kostenungenauigkeit, für die Projektierung zusätzlichen Schulraums sowie die Bereitstellung, Möblierung und den Betrieb provisorischer Schulräume gemäss Beschluss der EGV vom Antrag auf Ablehnung des von der erweiterten Baukommission beantragten Projektierungs- und Baukredites von Fr , inkl. 8 % MwSt., für den Bau eines neuen Schulhauses, nach Abbruch des Schulhauses 1982 (AGV Nr. 377), auf den Parzellen 185 und GB Hendschiken, beide im Eigentum der Einwohnergemeinde. Stattdessen: Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Projektierung und den Bau eines 1
4 zweigeschossigen Schulhausanbaus an das Schulhaus 1982 (mit integrierter Lüftung, Vordachanpassung und Zwischenbau zwischen neuem Anbau und Schulhaus 1982) sowie die Sanierung des Schulhauses Verschiedenes 31 Ortsbürgergemeindeversammlung (OGV) vom Seite 1. Antrag auf Genehmigung des Protokolls der OGV vom 20. November Antrag auf Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung Antrag auf Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht Verschiedenes 42 Stimmrechtsausweis persönlich und heraustrennbar Umschlagrückseite Aktenauflage (gemäss 23 Gemeindegesetz) Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften der Ortsbürger- und der Einwohnergemeindeversammlungen vom 21. Mai 2014 liegen ab Mittwoch, 07. Mai 2014, in der Gemeindekanzlei während den üblichen Schalteröffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Hinweis: Die Jahresrechnungen 2013 der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde können Sie auf der Homepage der Gemeinde direkt einsehen oder von dort herunterladen: / Aktuelles. Die Jahresrechnungen 2013 können auch bei der Gemeindekanzlei abgeholt oder bestellt werden. Adresse: Gemeindeverwaltung Hendschiken, Schulweg 3, 5604 Hendschiken einwohnerdienste@hendschiken.ch (dauernd verfügbar) Telefon: (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) 2
5 Traktandum 1 Einwohnergemeinde, GV vom Antrag auf Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2013 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2013 konnte im Rahmen der öffentlichen Aktenauflage eingesehen werden. Zur Erinnerung: Die Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Nov hat folgende Beschlüsse gefasst, die am 31. Dezember 2013 in Rechtskraft erwachsen sind: 1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Mai 2013 ist genehmigt worden. 2. Die Abrechnung des Verpflichtungskredits vom von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Erneuerung des Prozessleitsystems (PLS) der Wasserversorgung, inkl. Alarmierung und Ersatz der Steuerungen, ist genehmigt worden. 3. Die Abrechnung des Verpflichtungskredits vom von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Sanierung des ARA Verbandskanals entlang der Bünz (dorfseitig), ist genehmigt worden. 4. Die Abrechnung des Verpflichtungskredits vom von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Sanierung der defekten Kontrollschächte im öffentlichen Kanalisationssystem (GEP Massnahme 4a), ist genehmigt worden. 5. Die Abrechnung des Verpflichtungskredits vom von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Beschaffung eines Verkehrsfahrzeuges, inklusive Verkehrsmaterial, und eines Personentransport- / Logistikfahrzeuges der Regionalen Feuerwehr Maiengrün, ist genehmigt worden. 6. Dem Antrag auf Bewilligung einer Sachbearbeiterstelle zu Gunsten der Gemeindeverwaltung ist zugestimmt worden. 7. Dem Antrag auf Gewährung eines Verpflichtungskredits von brutto Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Realisierung einer Teiletappe des Hochwasserschutzes am Krebsbach (brutto Fr ) und die Anpassung der Erschliessung Am Bach (brutto Fr ), ist genehmigt worden. 8. Dem Antrag auf Gewährung eines Verpflichtungskredits von brutto Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Gesamtsanierung des Rosengartenwegs und eines Teils des Schulweges sowie der Aufhebung der Verpflichtungskreditbeschlüsse 10 und 11 der EGV vom und der Anpassung des Verpflichtungskreditbeschlusses 9 der EGV vom , ist zugestimmt worden. 9. Dem Antrag auf Gewährung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Erneuerung der Schlammbehandlung sowie die Erneuerung der Prozesssteuerung und des Prozessleitsystems der Abwasserreinigungsanlage ARA Falkenmatt (Gemeindeanteil brutto: 15,05 %), ist zugestimmt worden. 3
6 10. Dem Antrag auf Gewährung eines Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Verstärkung des Wasserversorgungsnetzes (Trinkwasser und Löschschutz) im Industriegebiet Horner (Industriestrasse, Teilstück bzw. Gebiet West), ist zugestimmt worden. 11. Dem Antrag auf Kompetenzerteilung an den Gemeinderat a) zum Abschluss der bei Realisierung des neuen, geänderten Wärmeverbundprojektes der AEW Energie AG die Gemeindeinteressen wahrenden erforderlichen Baurechtsverträge, Konzessionsvereinbarungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten usw. mit der AEW Energie AG, ferner b) zum Abschluss eines Anschluss- und Wärmeliefervertrages mit der AEW Energie AG für den Fall der Realisierung des Wärmeverbundes mit Holzschnitzelheizung durch die AEW Energie AG sowie dem Antrag auf Aufhebung des Beschlusses 14 der EGV vom infolge Aufgabe des damit verbundenen Projekts durch die AEW Energie AG ist zugestimmt worden. 12. Das Geschäft Antrag auf Gewährung eines Verpflichtungskredits von brutto Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Erstellung eines zweigeschossigen Anbaus an das Schulhaus 1982 sowie die Sanierung des Schulhauses 1982 auf den Parzellen 185 und der Einwohnergemeinde ist abgelehnt worden. Es wurde aber stattdessen beschlossen, es sei umgehend die Planung für eine Variante Abbruch des Schulhauses 1982 und Neubau eines Schulhauses, das die gewachsenen Bedürfnisse der Schule umfassend abdeckt an die Hand zu nehmen und einer nächsten, evtl. ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Frühjahr 2014 zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Zudem seien der Schule vorübergehend und rechtzeitig die benötigten zusätzlichen Räume, solange erforderlich, in Provisorien bereit zu stellen. Die für die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen Planung und Provisorien erforderlichen Mittel gelten, in Ergänzung zu den bisher aufgelaufenen Planungs- und Projektierungskosten, als bewilligt und stehen dem Gemeinderat zur Verfügung. 13. Dem Antrag auf Genehmigung des Voranschlags 2014 mit Steuerfuss 123 % ist zugestimmt worden. Der Gemeinderat hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2013 geprüft und zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Er empfiehlt die Genehmigung des Protokolls. Antrag des Gemeinderates Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2013 sei zu genehmigen. 4
7 Traktandum 2 Einwohnergemeinde, GV vom Antrag auf Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 der Einwohnergemeinde Die Rechnung 2013 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr erheblich besser ab als budgetiert. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr Das gute Ergebnis ist auf konsequente Einhaltung der Budgetvorgaben und auf Minderausgaben in fast allen Aufgabenbereichen zurückzuführen. Einzig im Bereich Verkehr konnten die Budgetvorgaben nicht eingehalten werden. Der Ertragsüberschuss wird zur Bildung von Eigenkapital verwendet. Der Gemeinderat hat vom Ergebnis der Verwaltungs- und Bestandesrechnung der Einwohnergemeinde Hendschiken 2013, inkl. Bilanz, Liegenschaftsverzeichnis und den Erläuterungen, an seiner Sitzung vom 11. März 2014 zustimmend Kenntnis genommen und beschlossen, der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Mai 2014 deren Genehmigung zu beantragen. Antrag des Gemeinderates Die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 der Einwohnergemeinde, inkl. der Rechnungen der Eigenwirtschaftsbetriebe, sei zu genehmigen. Hinweis: Auf den nächsten Seiten finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Zahlen und die Erläuterungen zur Jahresrechnung 2013 der Einwohnergemeinde. Die umfassende Fassung des Zahlenteils der Jahresrechnung 2013 können Sie auf der Homepage der Gemeinde direkt einsehen oder von dort herunterladen: / Aktuelles. Die Jahresrechnung 2013 kann auch bei der Gemeindekanzlei abgeholt oder bestellt werden. Adresse: Gemeindeverwaltung Hendschiken, Schulweg 3, 5604 Hendschiken einwohnerdienste@hendschiken.ch (dauernd verfügbar) Telefon: (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag). 5
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11 Erläuterungen zur Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 der Einwohnergemeinde A) LAUFENDE RECHNUNG Die Einwohnergemeinde Hendschiken kann das Jahr 2013 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 328' (budgetierter Aufwandüberschuss Fr. 114'100.-) abschliessen. Dieses gute Ergebnis ist auf eine konsequente Einhaltung der Budgetvorgaben und auf Minderausgaben in fast allen Aufgabenbereichen zurückzuführen. Einzig im Bereich Verkehr konnten die Budgetvorgaben nicht eingehalten werden. Die Abschreibungen fallen vor allem aus folgenden zwei Gründen tiefer aus als budgetiert: Zum einen konnte aufgrund des Ertragsüberschusses im Jahre 2012 Eigenkapital gebildet werden, um dessen Betrag sich das abzuschreibende Verwaltungsvermögen reduziert. Zum andern wurde für die Renaturierung der Bünz vom Kanton bisher noch keine Rechnung gestellt. Bei den natürlichen Personen konnten leicht höhere Steuereinnahmen verzeichnet werden. Die Aktiensteuern fielen jedoch bedeutend tiefer aus als in den Vorjahren, wohingegen bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie bei den Grundstückgewinnsteuern höhere Einnahmen verzeichnet werden konnten. Die Wasserversorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 27' ab. Dieser Betrag wird als Einlage in die Spezialfinanzierung verwendet. Die Wasserversorgung weist per Ende 2013 eine Verpflichtung von Fr. 105' gegenüber der Einwohnergemeinde aus. Die laufende Rechnung der Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 189' ab, welcher als Einlage in die Spezialfinanzierung verwendet wird. Das Guthaben gegenüber der Einwohnergemeinde beträgt per Ende 2013 Fr ' Die Abfallbeseitigung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 24' aus, welcher der Spezialfinanzierung entnommen wird. Das Guthaben der Abfallbeseitigung gegenüber der Einwohnergemeinde beträgt per Ende 2013 Fr. 187' Steuerertrag Einwohnergemeinde Rechnung 2013 Budget 2013 Rechnung 2012 Steuer-Abschreibung -18' ' ' Nachträge aus den Vorjahren 369' Soll-Betrag Rechnungsjahr 1'735' Einkommens- und Vermögenssteuer 2'105' '960' '926' Quellensteuer 49' ' ' Aktiensteuer 33' ' ' Eingang abgeschr. Gemeindesteuern Gemeindesteuer 2'169' '110' '154' Nach- und Strafsteuern Grundstückgewinnsteuern 97' ' ' Erbschafts- und Schenkungssteuern 22' Andere Steuern 120' ' ' Total 2'290' '130' '183'
12 B) INVESTITIONSRECHNUNG Einwohnergemeinde Die Einrichtung eines neuen Klassenzimmers infolge Umstellung der Systematik der Volksschule auf 6 Jahre Primarstufe (bisher 5 J.) und 3 Jahre Oberstufe (bisher 4 J.) wurde noch nicht realisiert. Die Kreditabrechnung für die neuen Fahrzeuge der Regionalen Feuerwehr Maiengrün (Verkehrsfahrzeug, Personentransport- und Logistikfahrzeug) wurde bereits an der Einwohnergemeindeversammlung vom genehmigt. Wasserversorgung Die Erneuerung der Fernsteuerungsanlage (Prozessleitsystem) wurde im Jahr 2013 abgeschlossen. Die entsprechende Kreditabrechnung wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom genehmigt. Bei verschiedenen Projekten wurde zum Zeitpunkt der Budgetierung angenommen, dass die Ausgaben noch im Jahr 2012 getätigt werden könnten. Schlussendlich sind die budgetierten Ausgaben jedoch erst im Jahr 2013 erfolgt. Zudem wurden neue grössere Projekte bewilligt, bei denen bereits Kosten angefallen sind. Im Jahre 2013 konnten Wasseranschlussgebühren für grössere Überbauungen eingenommen werden. Abwasserbeseitigung Die für die Sanierung der defekten Kontrollschächte (GEP-Massnahme 4a) sowie die Sanierung des Verbandskanals der ARA Falkenmatt bewilligten Kredite sind an der Einwohnergemeindeversammlung vom genehmigt worden. Die Kanalsanierungen zum GEP-Massnahmenpaket 4b gemäss Kreditbeschluss vom 09. Mai 2012 sind ausgeführt und abgeschlossen; siehe Traktandum 4 dieser Gemeindeversammlung (Abrechnung des Kredites). Für den Bau des Abwasserkanals des Verbands ARA Falkenmatt war mit mehr Teilzahlungen gerechnet worden, als dann effektiv bis Ende 2013 angefallen sind. Im Jahre 2013 konnten Kanalisationsanschlussgebühren für grössere Überbauungen eingenommen werden. Abfallbewirtschaftung Die Unterflur-Sammelstelle ist noch nicht realisiert worden (erfolgt 2014). C) BESTANDESRECHNUNG Der Gesamtausstand an Steuern (Staats-, Gemeinde-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern) beträgt per netto Fr
13 Traktandum 3 Einwohnergemeinde, GV vom Antrag auf Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht Allgemeine Verwaltung Wahlen und Abstimmungen Stimmregister Stimmberechtigte am 31. Dezember Tätigkeit des Gemeinderates Im Jahr 2013 behandelte der Gemeinderat in 22 Sitzungen 125 Sachgeschäfte. Im Vorjahr waren es 186 Sachgeschäfte in 20 Sitzungen. Daneben hat der Rat als Kollegium bzw. haben einzelne Mitglieder davon als Ressortverantwortliche an zahlreichen Besprechungen, Augenscheinen und Kommissionssitzungen teilgenommen. 1 Öffentliche Sicherheit Einwohnerkontrolle Einwohner am 31. Dezember Davon sind - Schweizer Ausländer Asylbewerber Hundetaxen Eingezogene Hundetaxen Betreibungsamt Gesamtzahl der Betreibungen Rechtsvorschläge Pfändungen Verlustscheine Konkursandrohungen
14 2 Bildung Schule Die Schulpflege hat in 13 (Vorjahr 12) ordentlichen Sitzungen die Sachgeschäfte des Schulbetriebes behandelt. Daneben hat die Schulpflege als Kollegium oder haben einzelne Mitglieder davon als Ressortverantwortliche zahlreiche weitere Termine wahrgenommen. Schülerzahlen 2011/ / /14 Kindergarten bis 5. Klasse In Othmarsingen In Lenzburg In Dottikon In Ammerswil Übrige Total Soziale Wohlfahrt Materielle Hilfe Alimentenbevorschussung Elternschaftsbeihilfe Total
15 6 Verkehr Gemeindestrassen Gemeindestrassen wurden, wo nötig, instand gestellt. Es wurden Belagsreparaturen durchgeführt, z. B. Schmittengässli, Heuweg, Industriestrasse, Bahnhofstrasse, Widackerweg und Bifang. Die Strassenbeleuchtung an der Industriestrasse wurde erneuert. 7 Umwelt und Raumordnung Wasserversorgung Die Wasserabgabe ist im Vergleich zum Vorjahr mit m 3 (Vorjahr m 3 ) fast unverändert geblieben. Die Abgabe an die Haushalte ist leicht gestiegen, hingegen sind die Wasserabgaben an die Industrie und die Landwirtschaft leicht gesunken. Wasserabgabestruktur in m 3 Wasserbezüger: Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Haushalte ' Haushalt/Gewerbe Industrie/ Gewerbe ' Landwirtschaft ' Gemeinde Hendschiken ' Wasserverkauf ' Allgemeine Bezüge * ' Waldhaus errechnet ' Wasserabgaben Total ' Verluste ' Wasserförderung Total ' * Ungemessene Wasserabgaben: Ab Hydrant an Feuerwehr, für Baustellen und Strassenunterhalt; ferner: Bezüge für Feste sowie Netzspülungen; im Übrigen: Messdifferenzen, Leckverluste Nach den sehr hohen Verlusten im vergangenen Jahr konnten die Verluste im Berichtsjahr wieder gesenkt werden. Mit 17 %, bezogen auf die gesamte Wasserförderung, sind die Verluste aber immer noch zu hoch. Ein guter Wert läge bei 10 %. Die Bekämpfung der Leckverluste bleibt eine Daueraufgabe. 13
16 Haushalte/Gewerbe 1% Industrie/Gewerbe 10% Landwirtschaft 11% Gemeinde Hendschiken 1% Allg. Bezug 2% Waldhaus 2% Verluste 17% Haushalte 56% Wasserqualität 2013 Die Wasserversorgung Hendschiken überprüft die Wasserqualität laufend selbst. Alle im Jahr 2013 untersuchten Proben entsprachen ausnahmslos den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung, soweit das Wasser ins Netz eingespeist wurde. Ausnahme: Eine Nitratstichprobe aus der Fassung Brunnmatt lag mit 43 Milligramm pro Liter leicht über dem Toleranzwert. Bereits die nächste Analyse zeigte aber wieder den Normalwert. Der Wert an flüchtigen Kohlewasserstoffen (FHKW) in einem Teil des Quellwassers Brunnmatt lag zwischen 1,9 und 4,6 Mikrogramm pro Liter und damit unter dem Toleranzwert von 8 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser. Das Wasser ist bedenkenlos konsumierbar. Die aerobe Keimzahl lag zwischen 0 und 130 pro 100ml. Enterokokken und Escherichia Coli wurden keine nachgewiesen 1). Die Gesamthärte des Wassers beträgt je nach Herkunft zwischen 33 und 41 französischen Härtegraden; es ist als hart bis sehr hart einzustufen. Der Nitratgehalt lag in der Regel zwischen 16 und 37 Milligramm pro Liter (mg/l), je nach Jahreszeit und Herkunft (Toleranzwert: 40 mg/l). 1) Zulässige Höchstwerte: Aerobe Keimzahl in Fassung = 100; im Netz = 300. Enterokokken, Escherichia Coli = 0 Herkunft des Trinkwassers von Hendschiken 2013: Quellwasser Brunnmatt 38,5% Quellwasser Bühl 58,2% Grundwasser Grundacker 2,4% Grundwasser, Bezug von Wohlen 0,9% 14
17 Abfallbewirtschaftung Kehricht und Sperrgut in Tonnen Altpapier Altglas Altmetalle Weissblech Friedhof Der Friedhof wurde auch dieses Jahr im üblichen Rahmen gepflegt. Bauwesen Im Jahr 2013 sind insgesamt 31 (25 im Vorjahr) Baugesuche bei der Gemeindekanzlei Hendschiken eingereicht und 20 Baugesuche (teilweise aus dem Vorjahr) bewilligt worden. 15
18 9 Finanzen, Steuern Gemeindesteueramt / Steuerkommission Es fanden 2 Gesamtkommissionssitzungen statt. Von den Steuererklärungen 2012 sind per 31. Dezember ,5 % taxiert worden. Die Zielvorgaben des Kantons lagen bei 72,2 %. Aus Vorperioden sind noch 85 Veranlagungen in Bearbeitung. Antrag des Gemeinderates Der Rechenschaftsbericht 2013 der Einwohnergemeinde sei zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 16
19 Traktandum 4 Einwohnergemeinde, GV vom Antrag auf Genehmigung der Abrechnung des Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Umsetzung des GEP-Massnahmenpaketes 4b, Kanalsanierungen; Mehraufwand: Fr , inkl. 8 % MwSt. Die Einwohnergemeindeversammlung vom hat folgenden Verpflichtungskreditantrag genehmigt: Verpflichtungskredit von brutto Fr , inkl. 8 % MwSt., Kostenstand September 2011, Kostengenauigkeit +/- 10 %, plus allfällige teuerungsbedingte Mehrkosten, für die Umsetzung der GEP-Massnahmen 10 b (Hauptstrasse), 10 c (Gebiet Horner) und 25 (Schwaresterstrasse) des GEP-Massnahmenpakets 4b (Kanalsanierungen; gemäss vom Regierungsrat am genehmigtem GEP-Konzept Hendschiken). Die obgenannten GEP-Massnahmen sind ausgeführt, die Arbeiten sind abgeschlossen. Die Schlussabrechnung liegt vor. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf Fr , inkl. 8 % MwSt. (Bruttoanlagekosten). Gegenüber dem zur Verfügung gestellten Kreditbetrag von Fr , inkl. 8 % MwSt., ergibt sich ein Mehraufwand von Fr Gründe für den Mehraufwand sind zusätzliche Auflagen des Kantons während der Umsetzung der Massnahmen. So mussten ungeplanterweise Schachtabdeckungen ausgetauscht werden und zudem musste das Abwasser abgesaugt und entsorgt werden; geplant war, dass es einfach umgepumpt werden könnte. Antrag des Gemeinderates Die Abrechnung des von der Einwohnergemeindeversammlung vom beschlossenen Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Umsetzung des GEP- Massnahmenpakets 4b, Kanalsanierungen, sei zu genehmigen. Der Gesamtaufwand betrug Fr , inkl. 8 % MwSt.; es resultierte ein Mehraufwand von Fr , inkl. 8 % MwSt. 17
20 Traktandum 5 Einwohnergemeinde, GV vom Antrag auf Genehmigung der Abrechnung des Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die strassentechnische Sanierung des Ahornweges und des Rosengartenweges; Abgrenzung zum ursprünglichen Kreditantrag; Gesamtaufwand: Fr , inkl. 8 % MwSt.; Minderaufwand von Fr vom abgegrenzten Kreditanteil von Fr , inkl. 8 % MwSt. Die Einwohnergemeindeversammlung vom hat einem Verpflichtungskredit von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die strassentechnische Sanierung des Ahornweges und des Rosengartenweges zugestimmt (damaliges Traktandum 9). Diese Abrechnung betrifft nur den Kreditanteil des Ahornweges. Ursprünglich war der Kredit kombiniert für strassentechnische Arbeiten am Rosengartenweg und am Ahornweg. Nachdem festgestellt worden war, dass die Arbeiten für die Sanierung des Rosengartenwegs den bereitgestellten Kreditbetrag bei Weitem übersteigen würden, ist der Kredit entkoppelt worden (Fr für Ahornweg / Fr für Rosengartenweg). Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 09. Mai 2012, die die Sanierung des Rosengartenweges betroffen haben, sind an der Einwohnergemeindeversammlung vom aufgehoben und durch einen neuen Beschluss ersetzt worden (damaliges Traktandum 8). Die strassentechnische Sanierung des Ahornweges ist abgeschlossen. Die Schlussabrechnung liegt vor. Der Gesamtaufwand für die strassentechnische Sanierung des Ahornweges beläuft sich auf Fr , inkl. 8 % MwSt. (Bruttoanlagekosten). Gegenüber dem zur Verfügung gestellten Kreditbetrag von Fr (inkl. 8 % MwSt.) - der Kreditbetrag basierte auf einer Schätzung mit einem Streubereich von +/- 20 % - ergibt sich eine Kreditunterschreitung von Fr Der Betrag von Fr setzte sich wie folgt zusammen: Fr Grundbetrag, plus 20 % Reserve wegen der blossen Schätzung des Betrags (keine vorgängige Detailermittlung der Kosten), plus 8 % MwSt., plus Aufrundung auf den nächsten Tausender = Fr Die benötigten Mittel entsprechen ungefähr dem ursprünglich ermittelten Grundbetrag; die Schätzreserve ist somit nicht beansprucht worden. Antrag des Gemeinderates Die Abrechnung des von der Einwohnergemeindeversammlung vom beschlossenen Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., bzw. von Fr , inkl. 8 % MwSt., nach Vornahme der Kreditabgrenzung, für die strassentechnische Sanierung des Ahornweges, sei zu genehmigen. Der Gesamtaufwand betrug Fr , inkl. 8 % MwSt.; es resultierte ein Minderaufwand von Fr , inkl. 8 % MwSt. 18
21 Traktandum 6 Einwohnergemeinde, GV vom Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines ergänzenden Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Umsetzung eines GIS- Konzeptes Hendschiken [GIS = Geo(daten) - Informations - System] Sachverhalt Am hat die Einwohnergemeindeversammlung der Gewährung eines Verpflichtungskredits von Fr , inkl. MwSt., für die GIS-Aufarbeitung des Werkkatasters Abwasser zugestimmt (Geschäft Nr. 7/ ). Am 23. November 2011 hat das Departement des Innern (damals Volkswirtschaft und Inneres) den Gemeinderat darüber informiert, dass es die Firma Flury Planer + Ingenieure AG, Lenzburg, mit der Durchführung der Amtlichen Vermessung Hendschiken, Los 3 (AV 93) beauftrage, dies innerhalb des Zeitrahmens vom und dem Der Gemeinderat hat, um den Mitteleinsatz zu optimieren, die GIS-Aufarbeitung des Werkkatasters gemäss EGV Beschluss Nr. 7 vom zurückgestellt, bis die amtliche Vermessung so weit fortgeschritten ist, dass die Umsetzung eines Gemeinde-GIS auf deren Ergebnissen aufgebaut werden kann und Mehrfachaufwände für dieselben Sachen vermieden werden können. Zur Projekt- und Kostenoptimierung hat die Gemeinde, ergänzend zur amtlichen Vermessung, die Mehrzweckkatasterpunkte auf Gemeindegebiet erfassen lassen. Gemäss 44 des kantonalen Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG Umweltrecht, EG UWR) muss am der Abwasserkataster aller öffentlichen und privaten Abwasseranlagen auf Gemeindegebiet vorliegen. Der Kanton regelt im kantonalen Geoinformationsgesetz (KGeoIG/SAR /in Kraft seit ) technische Anforderungen an GIS-Systeme. Um einen optimalen Nutzen bringen zu können, darf sich ein GIS-System nicht nur auf Abwasser-Daten beschränken. Es ist weiter zu fassen und muss auch den Zugriff auf weitere Werkdaten ermöglichen. Der Gemeinderat hat die Firma SWR Geomatik AG, Wagistrasse 6, 8952 Schlieren ZH, im Mai 2013 als neutrale Fachfirma beauftragt, ein Konzept für ein Gemeinde-GIS zu erarbeiten und die Umsetzungskosten zu ermitteln. Ziel des GIS-Konzeptes Hendschiken sind aktuelle, vernetze und vernetzbare GEO-Daten möglichst aller Werke in digitalisierter Form, auf die jederzeit zugegriffen werden kann und die dauernd aktuell gehalten werden. Zudem sind Verwaltungsbelange zu berücksichtigen, z.b. die Verknüpfung mit der Anlage-Buchhaltung. Geodaten sind digitale Informationen, denen auf der Erdoberfläche (z.b. auf einer Parzelle) eine bestimmte räumliche Lage zugewiesen werden kann. 19
22 Das GIS-Konzept Hendschiken liegt, datiert vom , vor. Der Gemeinderat hat davon zustimmend Kenntnis genommen. Im Konzept wird von geschätzten, einmaligen Kosten von Fr , inkl. 8 % MwSt., ausgegangen. Die wiederkehrenden Kosten werden auf Fr pro Jahr geschätzt. Schliesslich werden sie abhängig sein von den Teilelementen, die zur Umsetzung kommen werden. Die Arbeiten der amtlichen Vermessung sind inzwischen so weit vorangeschritten, dass zweckmässigerweise jetzt die konkrete Umsetzung des GIS-Konzeptes Hendschiken in die Wege geleitet wird. Zum Kredit von Fr , der am bereits bewilligt und inzwischen zum Teil beansprucht worden ist, ist ergänzend der Kreditbetrag von Fr bereit zu stellen. Der Gemeindeversammlung wird ersucht, den für die Umsetzung des GIS-Konzeptes Hendschiken erforderlichen Kredit zu bewilligen. Die Aufwände für die Erfassung der Grunddaten sind im Kreditbetrag enthalten. Antrag des Gemeinderates Dem Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines ergänzenden Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Umsetzung des GIS Konzeptes Hendschiken sei zuzustimmen. 20
23 Traktandum 7 Einwohnergemeinde, GV vom Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Durchführung von technischen Untersuchungen auf Altlastenvorkommen an den früheren Deponiestandorten Rebhübel, Bühl / Bühlweg und Bühl / Höli Mit Schreiben vom informierte die Abteilung für Umwelt des Kantons Aargau den Gemeinderat über den aktuellen Handlungsbedarf in der Gemeinde betreffs Untersuchung der Altlastenstandorte Rebhübel, Bühl/Bühlweg und Bühl/Höli. Altlastenstandorte sind frühere Abfallablagerungsstandorte auf Gemeindegebiet, stillgelegte Deponien. Der Gemeinderat hat, gestützt auf die Aufforderung der Abteilung für Umwelt, als erste Massnahme, die Durchführung der historischen Untersuchung der drei Standorte veranlasst. Die historischen Untersuchungen sind Voruntersuchungen und dienen der Klärung der Frage, ob vertiefter Untersuchungsbedarf bestehe. Die historischen Untersuchungen sind inzwischen abgeschlossen und der Abteilung für Umwelt zur Stellungnahme eingereicht worden. Die Abteilung für Umwelt hat, gestützt auf die Erkenntnisse aus den historischen Untersuchungen, den Gemeinderat beauftragt, vertiefende, technische Untersuchungen an allen drei Standorten durchzuführen. Die technischen Untersuchungen dienen der Klärung der Frage, ob von den Standorten, aufgrund der dort zu vermutenden Abfallvorkommen, Gefahren für die Umwelt (Wasser, Boden, Luft) ausgehen oder nicht. Die Durchführung der technischen Untersuchungen ist aufwändig (Probebohrungen, Baggerschlitze, Bodenproben, Analysen, Bewertungen usw.). Es kann im vornherein nicht genau festgelegt werden, wie hoch die Aufwände für alle zu tätigenden Abklärungen sein werden. Es ist möglich, dass sich aufgrund von Erkenntnissen, die während der technischen Untersuchung eines Standortes gewonnen werden, sofort ergänzende Abklärungen vorzunehmen sind, die nicht geplant waren. Derartige Kosten sind im nachfolgenden Kreditantrag darum nicht abschliessend enthalten. Erst wenn die technischen Untersuchungen abgeschlossen sind, können die einzelnen Standorte auf ihr Gefahrenpotential hin beurteilt werden. Um also zu erfahren, was im Untergrund der Altlastenstandorte schlummert, ist die Durchführung der technischen Untersuchungen unerlässlich. Die Erkenntnisse aus den Untersuchungen sind für die Gemeinde von grosser Wichtigkeit. Ob danach weitere Massnahmen geplant werden müssen, kann erst beurteilt werden, wenn die Schlussberichte vorliegen. Gegebenenfalls würde sich der Gemeinderat wieder an die Gemeindeversammlung wenden. Der Gemeinderat ersucht Sie, die für die Durchführung der technischen Untersuchungen auf Altlastenvorkommen erforderlichen Mittel zu bewilligen. Die Aufwände werden auf Fr geschätzt. Aufgrund der Unwägbarkeiten bei der Umsetzung der Vorhaben schlägt Ihnen der Gemeinderat vor, für die vorzunehmenden technischen Untersuchungen einen Rahmenkredit von Fr zu bewilligen. 21
24 Antrag des Gemeinderates Dem Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines Rahmen-Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % Mwst., für die Durchführung von technischen Untersuchungen auf Altlastenvorkommen an den früheren Deponiestandorten Rebhübel, Bühl / Bühlweg und Bühl / Höli sei zuzustimmen. 22
25 Traktandum 8 Einwohnergemeinde, GV vom Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für das kantonale Projekt an der Kantonsstrasse K 266 Othmarsingen - Hendschiken - Dottikon: Neubau Radweg R 540 mit Neugestaltung der Einmündung Ebnetstrasse und Neubau der Personenunterführung Maiengrün B-9333, Kostenanteil Hendschiken 20 % bzw. Fr , inkl. 8 % MwSt., zuzüglich Fr , inkl. 8 % MwSt., für örtliche Erschliessungsanpassungen, sowie Antrag auf Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zur Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung mit dem Kanton AG betreffend Erhalt und Unterhalt der Personenunterführung Maiengrün B-9333 Die Verkehrssicherheit auf der Kantonsstrasse K 266 zwischen Othmarsingen, Hendschiken und Dottikon soll erhöht werden. Gleichzeitig soll die bestehende Lücke an der kantonalen Radroute R 540 zwischen Othmarsingen und Dottikon geschlossen werden. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung auf der K 266 Othmarsingerstrasse in Dottikon liegt bei ca. 13'000 Fahrzeugen pro Tag (DTV) und einem Lastwagenanteil von ca. 6 % (entsprechend 780 LKW pro Tag). Die K 266 ist als Versorgungsroute Typ I für Ausnahmetransporte freizuhalten. Auf dem betroffenen Streckenabschnitt hat die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) im Auftrag des Departements Bau, Verkehr und Umwelt eine Unfallanalyse durchgeführt. Der betrachtete Zeitraum der Unfallanalyse geht vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember Auf diesem Streckenabschnitt ereigneten sich in diesem Zeitraum insgesamt 24 polizeilich registrierte Verkehrsunfälle mit einer getöteten und 21 verletzten Personen. Ein weiterer Unfall mit zwei getöteten Personen ereignete sich nach diesem Zeitraum im Jahr Die Unfallschwere auf der untersuchten Teilstrecke der K 266 ist deutlich höher als der schweizerische Vergleichswert der Unfallschwere für Strecken im Ausserort. Folgende massgebenden Mängel wurden festgestellt: Die Fahrbahn ist für einen durchschnittlichen täglichen Verkehr DTV von ca. 13'000 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 6 % mit 6,00 m relativ schmal. Auf der Strecke bestehen zahlreiche Einmündungen, welche zum Teil schlecht erkennbar und bezüglich Geometrie (schleifende Einmündung) ungenügend sind. Die Lichtverhältnisse durch die vereinzelten Kandelaber auf dieser Strecke sind bei gewissen Situationen ungenügend. Die Sichtverhältnisse bei der Einmündung Maiengrün und der rege benützten Querungsstelle zum Naherholungsgebiet Maiengrün sind ungenügend und die Situation mit dem vorhandenen Verkehrsspiegel im Ausserort ist unbefriedigend. Das Projekt ist kantonal. Die Zuständigkeit für das Vorhaben liegt darum beim Kanton. Für die Details zum Projekt wird auf die Projektmappe verwiesen, erstellt vom Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Abt. Tiefbau, kant. Reg-Nummer Sie kann im Rahmen der öffentlichen Aktenauflage eingesehen werden. Das Projekt umfasst, gemäss Beschrieb vom : Neubau Radweg R 540 (Teilstück des kantonalen Radroutennetzes; nutzbar als Radweg und für Landwirtschaftsverkehr) 23
26 Neugestaltung der Einmündungen/Knoten Ebnetstrasse und Steinhof (teils auf Othmarsinger Gemeindegebiet) Anpassung der Zufahrten vom Maiengrünweg, Rebhübel und Eichhof her zur neuen, zentralen Einmündung in die K 266 Erschliessungsanpassung betr. Parzelle 738 GB Hendschiken, Rebhübel 2 (projektbedingt) Neubau der Personenunterführung Maiengrün Verbesserung der Sicherheit der Kantonsstrasse im Bereich Steinhof Maiengrün; gleichzeitig Belagssanierung Werkleitungen Die Kosten werden wie folgt veranschlagt: Es sind gebundene Gesamtkosten von Fr , inkl. 8 % MwSt., zu erwarten. Kostengenauigkeit: Es ist ein Ungenauigkeitszuschlag von 10 % eingerechnet. Anteil Othmarsingen: 6,5 %, das heisst: Fr Anteil Hendschiken: 20 %, das heisst: Fr Anteil Kanton Aargau: 73,5 %, das heisst: Fr Zusätzlich zu Lasten der Gemeinde: Fr für örtliche Erschliessungsanpassungen Die Personenunterführung Maiengrün soll nach Bauvollendung ins Eigentum der Gemeinde Hendschiken übergehen, verbunden mit einer Erhalts-/Unterhaltsverpflichtung. Eine entsprechende Regelung müsste mit dem Kanton vor Baubeginn abgeschlossen werden. Der Entwurf der Nutzungsvereinbarung kann im Rahmen der öffentlichen Aktenauflage eingesehen werden. Der Gemeinderat ersucht um Erteilung der Kompetenz zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung. Der Radweg geht nach der Erstellung ins Eigentum der Gemeinden Othmarsingen und Hendschiken über, die danach den baulichen und betrieblichen Unterhalt, inkl. Winterdienst, auf eigene Kosten zu besorgen haben, gestützt auf geltende Rechtsnormen. Der Radweg soll für motorisierten Verkehr, Ausnahme Landwirtschaft und Unterhalt, gesperrt werden. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorhaben werden Anpassungen an Werkleitungen vorgenommen werden. Die Vorlagen dazu werden einer späteren Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Vorhaben zuzustimmen und die erforderlichen Mittel bereit zu stellen. Antrag des Gemeinderates Dem Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., für das kantonale Projekt an der Kantonsstrasse K 266 Othmarsingen - Hendschiken - Dottikon: Neubau Radweg R 540 mit Neugestaltung der Einmündung Ebnetstrasse und Neubau der Personenunterführung Maiengrün B-9333, Kostenanteil Hendschiken 20 % bzw. Fr , inkl. 8 % MwSt., zuzüglich von Fr , inkl. 8 % MwSt., für örtliche Erschliessungsanpassungen, sowie dem Antrag auf Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zur Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung mit dem Kanton Aargau betreffend Erhalt / Unterhalt der Personenunterführung Maiengrün B-9333 sei zuzustimmen. 24
27 Traktandum 9 Einwohnergemeinde, GV vom Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., inkl. 10 % Kostenungenauigkeit, für die Projektierung zusätzlichen Schulraums sowie die Bereitstellung, Möblierung und den Betrieb von Schulraumprovisorien gemäss Beschluss der EGV vom Die Einwohnergemeindeversammlung Hendschiken vom hat betreffs Schulbauten folgendes beschlossen: Das Geschäft Antrag auf Gewährung eines Verpflichtungskredits von brutto Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Erstellung eines zweigeschossigen Anbaus an das Schulhaus 1982 sowie die Sanierung des Schulhauses 1982 auf den Parzellen 185 und der Einwohnergemeinde ist abgelehnt worden. Es wurde aber stattdessen beschlossen, es sei umgehend die Planung für eine Variante Abbruch des Schulhauses 1982 und Neubau eines Schulhauses, das die gewachsenen Bedürfnisse der Schule umfassend abdeckt an die Hand zu nehmen und einer nächsten, evtl. ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Frühjahr 2014 zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Zudem seien der Schule vorübergehend und rechtzeitig die benötigten zusätzlichen Räume, solange erforderlich, in Provisorien bereit zu stellen. Die für die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen Planung und Provisorien erforderlichen Mittel gelten, in Ergänzung zu den bisher aufgelaufenen Planungs- und Projektierungskosten, als bewilligt und stehen dem Gemeinderat zur Verfügung. Die Rechtsnormen verlangen, dass nachträglich ein ergänzender Beschluss gefasst wird, in dem ein Kostenrahmen definiert wird für die gemäss obstehendem Beschluss zu erwartenden Aufwände. Für die Vorauskosten und die gemäss aktueller Ausgangslage benötigten drei Provisorien sowie deren Möblierung ist ein bezifferter Verpflichtungskredit zu bewilligen. Folgende Positionen zählen zu den Vorauskosten von Fr , inkl. 8 % MwSt.: Architekturhonorare für die Erarbeitung eines neuen Vorprojekts mit Varianten gemäss Auftrag der Einwohnergemeindeversammlung vom (Anforderungskatalog, Pläne und Kostenschätzung erstellen; Vorprüfungen, externe Abklärungen AGV, Bauverwaltung), Visualisierungen, Sitzungsgelder, Druck- und Kopierkosten, MwSt. usw. Das Architekturhonorar beläuft sich auf Fr (plus 8 % MwSt./Fr ) für die übrigen Kostenpositionen ist ein noch provisorischer Betrag von Fr einzustellen. 25
28 Die Schulraumprovisorien (entsprechend ausgerüstete Container-Elemente) verursachen folgende Kosten bei angenommener Nutzungsdauer von 12 Monaten: Transport und Montage- / Demontagekosten: Fr Baunebenkosten (Fundation, Kranmiete, Baustrom, Wasser, Abwasser, Entsorgung, Bewilligung u.a.) Fr Mietkosten pro Jahr : Fr (mtl.fr ) Total: Fr (inkl. MwSt.) (Option: Miete für ein zusätzliches Jahr: ca. Fr ) Möblierung Inventar: Pro Schulraumprovisorium ist mit einem Aufwand von ca. Fr zu rechnen. Am hat die Einwohnergemeindeversammlung bereits einen Kredit über Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Möblierung eines Schulraums bewilligt; diese Mittel sind noch verfügbar und würden eingesetzt werden. Im Übrigen ist vorgesehen, die Schulraum-Provisorien mit vorhandenen Möbeln aus dem Schulhaus 1982 zu bestücken, so dass hier keine Möblierungskosten anfallen sollten. Zusammenfassung / Totalkosten: Vorauskosten Planung : Fr Provisorien (3): Bau, Baunebenkosten: Fr Provisorien (3): Jahresmiete: Fr (gerundet) Total Fr (inkl. 8 % MwSt.) (Option: Miete pro Verlängerungsjahr: je Fr ) Die Betriebskosten fliessen in die laufende Rechnung der Einwohnergemeinde (zu Lasten Schule) ein und werden hier nicht aufgeführt. Antrag des Gemeinderates Dem Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines Verpflichtungskredits von Fr , inkl. 8 % MwSt., - für die Umsetzung des von der Einwohnergemeindeversammlung vom erteilten Planungsauftrages Abbruch des Schulhauses 1982 und Neubau eines Schulhauses, das die gewachsenen Bedürfnisse der Schule umfassend abdeckt sowie - für die Bereitstellung von 3 Schulraumprovisorien während 12 Monaten und - für die Möblierung der Schulraumprovisorien sei zuzustimmen Sollte der Bedarf an Provisorien länger als ein Jahr bestehen, so seien dafür hiermit und ergänzend pro weiteres Bedarfsjahr je zusätzliche Fr zu bewilligen. 26
29 Traktandum 10 Einwohnergemeinde, GV vom Antrag auf Ablehnung des von der erweiterten Baukommission beantragten Projektierungs- und Baukredites von Fr , inkl. 8 % MwSt., für den Bau eines neuen Schulhauses, nach Abbruch des Schulhauses 1982 (AGV Nr. 377), auf den Parzellen 185 und GB Hendschiken, beide im Eigentum der Einwohnergemeinde. Stattdessen: Antrag auf Zustimmung zur Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Projektierung und den Bau eines zweigeschossigen Schulhausanbaus an das Schulhaus 1982 (mit integrierter Lüftung, Vordachanpassung und Zwischenbau zwischen neuem Anbau und Schulhaus 1982) sowie die Sanierung des Schulhauses 1982 Die Einwohnergemeindeversammlung vom war darüber informiert worden, dass infolge des Systemwechsels an der Volksschule von 5 Primarstufen und 4 Oberstufen auf 6 Primarstufen und 3 Oberstufen, kurz Umstellung auf 6/3 genannt, zu wenig Schulraum verfügbar sein werde. Der Gemeindeversammlung sind verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorgestellt worden. Verworfen worden ist die mögliche vorübergehende oder dauernde Auslagerung der obersten beiden Primarklassen nach Othmarsingen. Bei den baulichen Varianten obsiegte der Vorschlag eines zweistöckigen Erweiterungsbaus ostseitig an das Schulhaus 1982 (AGV Nummer 377) vorerst. Jedoch wurde kein Baubeschluss gefällt, sondern es wurde verlangt, dass auf Vorschlag und Antrag von Urs Moser als weitere Variante der Abbruch des Schulhauses 1982 und die Erstellung eines Neubaus, der alle schulischen Raumbedürfnisse der näheren Zukunft abdecken könnte, geprüft würde. Der Gemeinderat hat unmittelbar nach der erwähnten Gemeindeversammlung die Baukommission Volksschule 2014 / 2015 eingesetzt und sie unter der Leitung von Urs Moser mit der Umsetzung des Auftrags betraut. Gestützt auf die umfassenden Abklärungen, die getätigt worden sind, empfiehlt Ihnen die erweiterte Baukommission den Abbruch des Schulhauses 1982 und die Erstellung eines zweigeschossigen Neubaus. Im Neubau ist folgendes Raumangebot vorgesehen: - 4 Klassenzimmer inkl. 4 Nebenräumen - 1 Lehrer- / Vorbereitungszimmer - 1 Begegnungsraum (benutzbar als Aula, Raum für klassenübergreifende Zusammenarbeit, Schlechtwetter-Pausenzone usw.) - 1 Besprechungsraum / Büro - Sanitäre Anlagen, Lagerraum, Lift Gesamthaft erhielte die Schule Hendschiken damit 2 Klassenzimmer und 4 Nebenräume sowie ein Besprechungszimmer mehr als heute. Zudem stünde ein grösserer Begegnungsraum zur Verfügung. Auf den nachfolgenden Seiten sehen Sie Ansichten und Grundrisse des zur Umsetzung vorgeschlagenen Projekts: 27
30 Neubau Erdgschoss 28
31 Neubau Obergeschoss 29
32 Kostenschätzung (+/- 15 %) Abbruch Schulhaus 1982 Fr Abbruch Wohnhaus AGV 258 auf Parzelle Fr Abbruch Vordach Fr Erstellen Holzbau Fr Erstellen neues Vordach inkl. Beleuchtung Fr Lift und Liftschacht Fr Umgebung Fr Erschliessung Fr Baunebenkosten Fr Möblierung Fr Kontrollierte Lüftung nach Minergie Standard Fr Zwischentotal Fr Ungenauigkeitszuschlag von 15 % Fr Total Kreditantrag, inkl. 8 % MwSt. Fr Die erweiterte Baukommission empfiehlt, dem Antrag zur Gewährung eines Verpflichtungskredites für die Projektierung und den Bau eines neuen Schulhauses an Stelle des Schulhauses 1982 auf den Parzellen 185 und GB Hendschiken, sowie dem Abbruch des Wohnhauses mit der AGV Nummer 258 auf Parzelle GB Hendschiken, zuzustimmen. Der Gemeinderat begrüsst grundsätzlich das von der Baukommission Volksschule 2014 / 2015 ausgearbeitete Projekt, allerdings ist er der Ansicht, dass die verfügbaren Finanzmittel der Gemeinde dessen Umsetzung nicht zulassen und sich Hendschiken das neue Projekt auch auf Dauer nicht leisten kann. Der Gemeinderat favorisiert darum den zweigeschossigen Anbau an das bestehende Schulhaus 1982 sowie dessen Sanierung, wie es der Einwohnergemeindeversammlung vom beantragt worden war, ergänzt mit integrierter Lüftung, Vordachanpassung und neuem Zwischenbau zwischen Schulhaus 1982 und neuem Anbau. Die Kosten hierfür werden auf Fr geschätzt, inkl. 15 % Ungenauigkeitszuschlag und inkl. 8 % MwSt. Damit die Stimmberechtigten die Möglichkeit haben, über das Projekt abzustimmen, dessen Ausarbeitung sie beantragt haben, nimmt der der Gemeinderat den Antrag der erweiterten Baukommission in seinen nachfolgenden Antrag auf. Antrag des Gemeinderates Der Antrag der erweiterten Baukommission auf Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Projektierung und den Bau eines neuen Schulhauses, gemäss obstehender Beschreibung, an Stelle des Schulhauses 1982 auf den Parzellen 185 und GB Hendschiken sowie für den Abbruch des Wohnhauses mit der AGV Nummer 258 auf Parzelle GB Hendschiken sei abzulehnen. Stattdessen sei dem Antrag des Gemeinderates auf Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr , inkl. 8 % MwSt., für die Projektierung und den Bau eines zweigeschossigen Schulhausanbaus an das Schulhaus 1982 (mit integrierter Lüftung, Vordachanpassung und Zwischenbau zwischen dem neuen Anbau und dem Schulhaus 1982) sowie die Sanierung des Schulhauses 1982 zuzustimmen. 30
33 Traktandum 11 Einwohnergemeinde, GV vom Verschiedenes (kein Beschlusstraktandum) Informationen allgemeiner Art Termine Umfrage Ende des Teils Einwohnergemeindeversammlung ; nachfolgend: Ortsbürgergemeinde-Teil 31
34 Traktandum 1 Ortsbürgergemeinde, GV vom Antrag auf Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2013 Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2013 konnte im Rahmen der öffentlichen Aktenauflage eingesehen werden. Zur Erinnerung: Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. Nov hat folgende Beschlüsse gefasst, die am 31. Dezember 2013 in Rechtskraft erwachsen sind: 1. Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Mai 2013 ist genehmigt worden. 2. Der Voranschlag 2014 ist genehmigt worden. 3. Dem Antrag auf Beschluss, dass die gewählten Mitglieder der Finanzkommission der Einwohnergemeinde und die gewählten Stimmenzähler und Ersatzstimmenzähler der Einwohnergemeinde auch die Aufgaben und Befugnisse für die entsprechenden Belange der Ortsbürgergemeinde wahrnehmen sollen und dass dieser Beschluss Gültigkeit habe bis zum Widerruf, ist zugestimmt worden. Der Gemeinderat hat das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2013 geprüft und zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Er empfiehlt die Genehmigung des Protokolls. Antrag des Gemeinderates Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2013 sei zu genehmigen. 32
35 Traktandum 2 Ortsbürgergemeinde, GV vom Antrag auf Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 der Ortsbürgergemeinde Die Rechnung 2013 der Ortsbürgergemeinde schliesst für den Bereich "Ortsbürgerverwaltung und Waldhütte" mit einem Ertragsüberschuss von Fr besser ab als budgetiert. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr Hauptgrund für das bessere Resultat ist der konsequent sparsame Mitteleinsatz. Bei der Dienststelle "Wald" konnte ein Ertragsüberschuss von Fr erzielt werden. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr Der Bestand der Forstreserve hat gegenüber dem Vorjahr um Fr zugenommen und beträgt per Fr Der Gemeinderat hat vom Ergebnis der Verwaltungs- und Bestandesrechnung der Ortsbürgergemeinde Hendschiken 2013, inkl. Dienststelle Wald und Entwicklung der Forstreserve, und von den Erläuterungen, an seiner Sitzung vom 11. März 2014 zustimmend Kenntnis genommen und beschlossen, der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. Mai 2014 deren Genehmigung zu beantragen. Antrag des Gemeinderates Die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 der Ortsbürgergemeinde sei zu genehmigen. Hinweis: Auf den nächsten Seiten finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Zahlen und die Erläuterungen zur Jahresrechnung 2013 der Ortsbürgergemeinde. Die umfassende Fassung des Zahlenteils der Jahresrechnung 2013 können Sie auf der Homepage der Gemeinde direkt einsehen oder von dort herunterladen: / Aktuelles. Die Jahresrechnung 2013 kann auch bei der Gemeindekanzlei abgeholt oder bestellt werden. Adresse: Gemeindeverwaltung Hendschiken, Schulweg 3, 5604 Hendschiken einwohnerdienste@hendschiken.ch (dauernd verfügbar) Telefon: (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag). 33
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