Häufig gestellte Fragen zum CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Zuschussvariante FAQ Programm 430

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1 Häufig gestellte Fragen zum CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Zuschussvariante FAQ Programm 430 Hier finden Sie eine Liste der Fragen, die uns am häufigsten am Beratungstelefon gestellt werden. Der Übersichtlichkeit halber, haben wir eine Aufstellung nach en vorgenommen. Stand: Juni 2007 Alter des Gebäudes Frage/ Antwort oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts): Die Wohngebäude müssen bis zum fertig gestellt worden sein. Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblatts): Die Wohngebäude müssen bis zum fertig gestellt worden sein. Baujahr bei Altbau und späterem Anbau Antragsberechtigung Antragstellung Aufstockung des Zuschussbetrags Wie wird verfahren, wenn das Wohngebäude aus verschiedenen Bauperioden stammt? Beispiel: Gebäude aus 1980, Anbau aus Wenn der Anbau untergeordnete Bedeutung hat (Anbau nicht größer als 50% der Gesamtwohnfläche), können alle förderfähigen! Investitionskosten mitfinanziert werden. Ist der Anbau größer, kann nur der auf den Altbau entfallende Teil gefördert werden. Wer kann Anträge stellen? - (Mit-)Eigentümer (natürliche Personen) von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern - (Mit-)Eigentümer (natürliche Personen) von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in! Wohneigentumsgemeinschaften - Wohneigentumsgemeinschaften (natürliche Personen als Eigentümer), vertreten durch einen Verwalter Keinen Zuschuss erhalten: - Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohneinheiten) - Unternehmen (juristische Personen) Für diese Investoren steht die! Kreditvariante zur Verfügung. siehe auch:! Erwerber! Erbbaurecht! Nießbrauch Für die Bearbeitung bei der KfW ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular, die dem gewählten Sanierungsvorhaben entsprechende! Bestätigung zum Antrag CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm sowie eine Kopie des Personalausweises (Antragsteller) einzureichen. Der komplette Zuschussantrag muss vor! Vorhabensbeginn bei der KfW eingegangen sein. Alle erforderlichen Antragsunterlagen! Unterlagen finden Sie unter bzw. können im Infocenter der KfW- Förderbank, Tel.: bestellt werden. Diese schicken Sie per Post an die KfW ( KfW Niederlassung Berlin, Berlin ). Ein Versand per Fax oder Internet ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige oder nicht unterschriebene Zuschussanträge nicht als Antrag berücksichtigen können und zurücksenden müssen. Die Einschaltung einer Hausbank ist nicht erforderlich. Eine Aufstockung des Zuschussbetrages bei Kostenerhöhungen ist nach Zusage nicht mehr möglich.! Verwendungszweckänderung Seite 1 von 10

2 Auszahlung Bemessungsgrundlage Bestätigung zum Antrag CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm Frage/ Antwort Schritte von der Antragstellung bis zur Auszahlung: 1)! Antragstellung bei der KfW vor! Vorhabensbeginn 2) Eingangsbestätigung durch die KfW 3) Versendung der Zuschusszusage durch die KfW nach Prüfung der eingereichten! Unterlagen 4) Einreichung des! Verwendungsnachweises einschließlich der! Rechnungskopien der Fachunternehmen sowie ggf. einschließlich der Bestätigung eines! Sachverständigen über die planmäßige Durchführung der Maßnahmen nach Ziffer A des Programmmerkblatts (spätestens 18 Monate nach Erstellung der Zuschusszusage, Verlängerung auf Antrag möglich) 5) Information über den Abschluss der Prüfung bzw. den Auszahlungszeitpunkt durch die KfW, sobald alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen und sich daraus keine Fragen ergeben 6) Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Auszahlungstermin ist regelmäßig die auf die Prüfung durch die KfW folgende Quartalsmitte bzw. das auf die Prüfung folgende Quartalsende. Bemessungsgrundlage für den Zuschuss ist die Summe der förderfähigen! Investitionskosten, wobei auf volle Euro aufgerundet werden kann. oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts): Neben dem Antrag auf Zuschuss ist die Bestätigung zum Antrag CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (130/ 430) vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller sowie vom! Sachverständigen unterzeichnet bei der KfW einzureichen. Bei Maßnahmen gemäß Ziffer A kann alternativ zu den in dieser Bestätigung abzugebenden Berechnungsdaten eine Kopie des Energiebedarfsausweises nach 13 der EnEV beigefügt werden. Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblatts): Neben dem Antrag auf Zuschuss ist je nach! Maßnahmenpaket (0/ 1/ 2/ 3/ 4) die entsprechende Bestätigung zum Antrag CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm (130/ 430) vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterzeichnet bei der KfW einzureichen. Bei Durchführung des Maßnahmepaketes 4 ist die Bestätigung zusätzlich von einem! Sachverständigen zu unterschreiben. Denkmalschutz Eigenleistungen Wird das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser knapp verfehlt, steht Ihnen die Deutsche-Energie-Agentur (dena) unter der Telefonnummer bzw. unter für eine Beratung zur Verfügung. Maßnahmen, die in Eigenleistung durchgeführt werden, können nicht gefördert werden. In diesem Fall sind auch die Materialkosten nicht förderfähig. Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen. Aus den Rechnungen muss die Arbeitsleistung ersichtlich sein. Weiterhin müssen die Rechnungen die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und sind der KfW nach Durchführung der Maßnahmen mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Seite 2 von 10

3 Frage/ Antwort AUSNAHME: Ist der Antragsteller selbst Handwerker/ Fachunternehmer und betreibt eine Einzelfirma, so kann er als Handwerker/Fachunternehmer seine eigene Arbeitsleistung in Rechnung stellen und hierauf einen Zuschuss erhalten, sofern die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß überwiesen und verbucht sowie steuerlich als Einkünfte berücksichtigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn es sich bei dem die Rechnung stellenden Unternehmen um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt. Eigentümer Eigentümergemeinschaften Einliegerwohnung Erbbaurecht Erwerber Fachunternehmen Fenster! Antragsberechtigung! Wohneigentumsgemeinschaften Bezeichnung für zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim. Die Einliegerwohnung zählt als separate Wohneinheit, wenn sie abgeschlossen ist (eigener Zugang, Kochgelegenheit, Bad oder Dusche und Toilette). Erbbauberechtigte, die auf dem Grundstück ein Gebäude besitzen, sind in der Zuschussvariante wie Eigentümer antragsberechtigt. Käufer von Wohngebäuden bzw. Eigentumswohnungen sind antragsberechtigt, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen: - notariell beurkundeter Kaufvertrag - Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch Sofern es sich bei dem zu erwerbenden Sanierungsobjekt um noch zu bildendes Wohneigentum nach WEG handelt, sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung, d.h. vor Vorhabensbeginn die Anlage der Wohnungsgrundbuchblätter nach WEG sichergestellt sein.! Antragsberechtigung! Rechnung Können auch nur die Scheiben ausgetauscht werden? Ja, bei der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser. Bei Durchführung eines Maßnahmenpaketes ist nur der Austausch des gesamten Fensters (Rahmen und Glas) förderfähig. Ferienhäuser Förderbeträge/ Förderhöchstbeträge Gebäudearten Ferien- und Wochenendhäuser bzw. -wohnungen sind nicht förderfähig. oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts): - Bei Erreichen des Neubauniveaus nach EnEV beträgt der Zuschuss 10% der! Investitionskosten, höchstens EUR je Wohneinheit - Bei Unterschreiten des Neubauniveaus nach EnEV um mindestens 30% beträgt der Zuschuss 17,5% der! Investitionskosten, höchstens EUR je Wohneinheit Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblatts): - 5% der! Investitionskosten, max EUR je Wohneinheit Förderfähig sind selbstgenutzte oder vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser sowie selbstgenutzte oder vermietete Eigentumswohnungen in! Wohneigentumsgemeinschaften. Seite 3 von 10

4 Haustür Investitionskosten Kachelöfen, Kamine, Kaminofen Frage/ Antwort Der Austausch der Haustür ist förderfähig, sofern die technischen Anforderungen gemäß Anlage zum Merkblatt eingehalten werden. Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes (z.b. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit) erforderlich sind. Eine detaillierte Auflistung förderfähiger Investitionskosten sind der Tabelle Auflistung förderfähiger Investitionskosten zu entnehmen: Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen.! Eigenleistungen Nur förderfähig, wenn die Anforderungen an Biomasse-Anlagen (automatisch beschickte Zentralheizungsanlage, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas, betrieben werden) erfüllt werden. Sonst nicht förderfähig, weder Bau noch Sanierung. Berücksichtigung von handbeschickten Einzelöfen bei der Berechnung für die Energetische Sanierung auf Neubau- Niveau nach EnEV oder besser Kosten Kreditvariante Kumulierung mit Bankdarlehen Kumulierung mit Fördermitteln Die anteilige Berücksichtigung von handbeschickten Einzelfeuerstätten ist im Rahmen der Berechnung zum Primärenergiekennwert und der Anlagenaufwandszahl nicht zulässig. Sobald ein weiterer Wärmeerzeuger vorhanden ist, mit dem die Wärmeversorgung des gesamten Gebäudes grundsätzlich gewährleistet werden kann, ist dieser in die Berechnung einzubeziehen. Sind nur Einzelfeuerstätten vorhanden, ist nach 3 Abs. 3 EnEV vorzugehen.! Investitionskosten Für alle in der Zuschussvariante aufgeführten Fördermaßnahmen steht auch eine Kreditvariante im CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm zur Verfügung. Nähere Einzelheiten erhalten sie unter Eine Kumulierung/ Kombination des Zuschusses mit Bankdarlehen ist möglich. Der Zuschuss darf nicht mit einem Kredit aus dem CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm, aus dem KfW-Programm Wohnraum Modernisieren oder aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern kombiniert werden. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW- Wohneigentumsprogramms (Programm Nr. 124) ist möglich. oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts): Eine Kumulierung/ Kombination des Zuschusses mit anderen Zuschüssen ist möglich, wenn die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter 10% der förderfähigen Investitionskosten nicht übersteigt. Bei Überschreitung dieser Grenze wird der Zuschussbetrag des KfW- Programms gekürzt. Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblatts): Werden einzelne Maßnahmen eines Maßnahmenpakets nach Ziffer B des Programm-Merkblatts durch Zulagen oder Zuschüsse Dritter gefördert, ist eine Förderung der verbliebenen Maßnahmen möglich, wenn die anderweitig geförderten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen der Anlage zum Programm-Merkblatt einhalten soweit dort vorgegeben. Seite 4 von 10

5 Frage/ Antwort Kann ein Zuschuss für neuen Maßnahmen beantragt werden, wenn das Objekt bereits im Rahmen des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms (Programm Nr.130) oder des KfW-Programms zur CO 2 - Minderung (Programm Nr.123) gefördert wurde? Ja, sofern mit dem neuen Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Maßnahmen Maßnahmenpakete oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts): Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen die dazu beitragen, das! Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erreichen, bzw. das EnEV-Neubau-Niveau um mindestens 30% zu unterschreiten, z.b.: - Wärmedämmung der Außenwände - Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke - Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen - Austausch der Fenster - Austausch der Heizung - Heizungsoptimierung - Einbau einer solarthermischen Anlage - Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung - Einbau einer Lüftungsanlage - Erneuerung der Hauseingangstür - Austausch der Wohnungstüren zum unbeheizten Treppenhaus Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblatts): Gefördert werden Maßnahmenpakete (0 bis 4), die sich aus unterschiedlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen (Wärmedämmung von Dach, Außenwand oder Kellerdecke, Fensteraustausch, Heizungserneuerung sowie Lüftungsanlage) zusammensetzen! Maßnahmenpakete zur Energieeinsparung. Müssen die Maßnahmenpakete (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblattes) vollständig umgesetzt werden? Ja. Bei Durchführung der Maßnahmenpakete 0 3 sind alle im jeweiligen Paket enthaltenen! Maßnahmen durchzuführen. Die einzelnen Maßnahmenpakete können darüber hinaus um weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Maßnahmenpakete ergänzt werden. Bei Durchführung des Maßnahmepaketes 4 sind mindestens drei von einem Sachverständigen empfohlene Maßnahmen aus den sechs möglichen Maßnahmen gemäß Programm-Merkblatt durchzuführen. Sind die Maßnahmen aus den Paketen (gemäß Ziffer B des Programm-Merkblattes) am gesamten Gebäude durchzuführen oder können auch nur Gebäudeteile saniert werden? Bei Durchführung der Maßnahmenpakete 0-3 sind stets alle Außenwände, das gesamte Dach, die gesamte Kellerdecke, alle erdberührten Außenflächen oder alle Wände zwischen beheizten oder unbeheizten Räumen zu dämmen und alle Fenster auszutauschen, sofern sie im jeweiligen Maßnahmenpaket enthalten sind. Bei Durchführung des Maßnahmenpakets 4 sind grundsätzlich alle Außenwände, das gesamte Dach, die gesamte Kellerdecke, alle erdberührten Außenflächen oder alle Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen zu dämmen sowie alle Fenster auszutauschen, sofern sie im gewählten Maßnahmenpaket 4 enthalten sind. Ausnahmen vom Umfang der Maßnahmen (z.b. es können nur drei Seite 5 von 10

6 Frage/ Antwort von vier Außenwänden gedämmt werden oder ein Teil der Fenster wurde bereits erneuert) sind nur im Maßnahmenpaket 4 möglich und vom Sachverständigen zu begründen. Kann von den technischen Mindestanforderungen bei den Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm-Merkblattes) abgewichen werden? Nein. Es sind mindestens die Anforderungen der EnEV und der Anlage des Programm-Merkblattes einzuhalten. Ausnahmen sind nicht möglich. Dies gilt auch bei der Durchführung von zusätzlichen Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Maßnahmenpakete (Maßnahmenpakete 0 3). Materialkosten Mehrfachförderung Mehrwertsteuer Mieter Mischobjekte (z.b. wohnwirtschaftlich und gewerblich) Neubau-Niveau nach EnEV! Eigenleistungen Kann der Zuschuss für ein Objekt mehrmals in Anspruch genommen werden? Ja, sofern auch mit dem neuen Vorhaben die Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Ja, förderfähig. Mieter sind nicht antragsberechtigt. Siehe! Antragsberechtigung Förderfähig sind nur die! Investitionskosten, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objekts beziehen und zwar im Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche. Kosten die direkt der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden können, wie. z.b. Austausch/Erneuerung der Fenster dürfen in voller Höhe als Investitionskosten angesetzt werden. Was ist das Neubau-Niveau nach EnEV bzw. das Neubau-Niveau nach EnEV minus 30%? Ein Bestandsgebäude, welches das Neubau-Niveau nach EnEV erreicht, erfüllt die gesetzlichen, energetischen Anforderungen der E- nergieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten und ist damit vom Energiebedarf mit einem aktuellen Neubau vergleichbar. Beim Neubau-Niveau minus 30% fällt der Energiebedarf gegenüber einem herkömmlichen Neubau um 30% geringer aus. Wie kann das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser erreicht werden? Um das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser zu erreichen, ist in der Regel eine komplexe energetische Sanierung des gesamten Gebäudes notwendig. Sind bei Variante A (Sanierung auf Neubau-Niveau oder besser) die Maßnahmen am gesamten Gebäude durchzuführen oder können auch nur Gebäudeteile saniert werden? Auch Teilmaßnahmen sind möglich, sofern das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser erreicht wird. Wie wird das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser ermittelt? Für das Neubau-Niveau nach EnEV ist immer die Einschaltung eines! Sachverständigen notwendig, der die erforderlichen Berechnungen durchführt. Erläuterungen und Anforderungen zum Neubau-Niveau nach EnEV oder besser sind der Anlage des Programm-Merkblatts zu entnehmen. Seite 6 von 10

7 Nießbrauch Rechnungskopien Frage/ Antwort Nießbrauchberechtigte sind in der Zuschussvariante nicht antragsberechtigt. Der Eigentümer des Objektes (natürliche Person) kann den Antrag stellen. Welche inhaltlichen Anforderungen werden an die Rechnung gestellt? Anerkannt werden Rechnungen durch ein Fachunternehmen. Neben den allgemeinen Anforderungen gemäß Umsatzsteuergesetz ( 14 I UStG) müssen die Rechnungen Folgendes ausweisen: die Adresse des Investitionsobjektes die Arbeitsleistung (Kosten werden auch in Summe mit den Materialkosten anerkannt, z.b. Dämmung inkl. Montage) im Falle der Heizungserneuerung zusätzlich die Durchführung des hydraulischen Abgleichs Ist auch die Einreichung von Rechnungen ausländischer Unternehmen möglich? Ja, vorausgesetzt die Rechnung ist in deutscher Sprache ausgefertigt und erfüllt oben genannte inhaltliche Anforderungen. Sachverständige Wer ist ein bei der KfW anerkannter Sachverständiger? - im Bundesprogramm Vor-Ort-Beratung zugelassene Energieberater ( - vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. zugelassene Energieberater ( - nach Landesrecht (des jeweiligen Bundeslandes) berechtigte Personen für die Aufstellung oder Prüfung der Nachweise nach der EnEV Was muss der Sachverständige im Rahmen der Zuschussvariante bestätigen? Bei Antragstellung nach Ziffer A des Programm-Merkblatts (Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser) ist eine Bestätigung eines Sachverständigen einzureichen, dass mit der Sanierung die Erreichung des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. die Unterschreitung um 30% geplant ist. Nach Durchführung der Maßnahmen ist der Verwendungsnachweis zusätzlich von einem Sachverständigen zu unterzeichnen.. Bei Antragstellung nach Ziffer B des Programm-Merkblatts hat der Sachverständige für das Maßnahmenpaket 4 mindestens drei Maßnahmen zu empfehlen, die als Paket durchgeführt werden müssen. Für die Maßnahmenpakete 0-3 wird empfohlen, vor Durchführung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Können die Kosten eines Sachverständigen bezuschusst werden? Ja, wenn keine sonstige Förderung (z.b. aus dem Förderprogramm Vor-Ort-Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) in Anspruch genommen wird. solarthermische Anlage oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts): Ja. Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblatts): Nur im Zusammenhang mit dem Einbau einer förderfähigen Heizung. Technische Mindestanforderungen oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts): Es sind die Anforderungen nach der EnEV einzuhalten. Seite 7 von 10

8 Frage/ Antwort Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblatts): Neben den Anforderungen der EnEV sind darüber hinaus die technischen Anforderungen gemäß der Anlage des Programm-Merkblatts einzuhalten. Übertragung Umwidmung Unterlagen Eine Übertragung des Zuschusses auf den neuen Eigentümer ist nicht möglich. Sofern mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde, kann durch den neuen Eigentümer ein neuer Zuschussantrag zu den dann geltenden Bedingungen gestellt werden. Eine Förderung bei Umwidmung von nicht wohnwirtschaftlich genutzten Flächen/Gebäuden in Ein- und Zweifamilienhäuser sowie in Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften ist nicht möglich. Förderfähig sind bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser sowie bestehende Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften.! Alter des Gebäudes Welche Unterlagen sind erforderlich, um einen Zuschuss zu erhalten? Vor Vorhabensbeginn: - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm (430) (KfW-Formular Nr ) im Original - passende! Bestätigung zum Antrag CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm (130/ 430) (KfW-Formular Nr ) im Original - Kopie des Personalausweises Nach Durchführung der Maßnahmen: - Verwendungsnachweis und Auszahlung CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm Zuschussvariante (430) (KfW-Formular Nr ) im Original (bei Sanierung auf Neubau-Niveau oder besser inklusive der Bestätigung des! Sachverständigen, dass die Maßnahmen planmäßig durchgeführt wurden) -! Rechnungskopien Variantenwechsel Wechsel innerhalb der Zuschussvariante (Paket! Neubau-Niveau! Neubau-Niveau -30 %) Wechsel von Zuschussvariante zu Kreditvariante Ist möglich, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde bzw. bei Eingang des Antrages auf Erhöhung des Zuschusses weniger als drei Monate seit Vorhabensbeginn vergangen sind bzw. nach Ablauf der 3- Monatsfrist das Vorhaben zu weniger als 50 % realisiert ist. In diesen Fällen ist ein neuer Antrag zu stellen. Ist möglich, wenn noch keine Auszahlung erfolgt ist. In diesem Fall ist ein neuer Antrag in der Kreditvariante zu stellen. Die neue Zusage (Kredit) erfolgt zu den dann geltenden Konditionen und Programmbestimmungen. Dabei kann höchstens die zum Zeitpunkt der Erstzusage geltende Zuschusshöhe (in %) gewährt werden. Verwendungsnachweis (VWN) Der VWN ist bis 18 Monate nach Erstellung der Zuschusszusage bei der KfW einzureichen. Eine Verlängerung der Einreichungsfrist ist auf Antrag möglich. Seite 8 von 10

9 Verwendungszweck Verwendungszweckänderung Frage/ Antwort! Maßnahmen Sofern bei Vorlage des Verwendungsnachweises die Einhaltung der Förderbedingungen bestätigt werden kann, ist die Zuschusszusage auch bei einer Veränderung der geplanten Maßnahmen gültig. In diesem Fall ist eine überarbeitete Bestätigung zum Antrag CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm (130/ 430) (KfW-Formular Nr ) vorzulegen. Kostenerhöhungen können allerdings nicht berücksichtigt werden. Werden zusätzliche Maßnahmen durchgeführt, kann für das geänderte Vorhaben ein neuer Antrag gestellt werden, sofern weniger als drei Monate seit Vorhabensbeginn vergangen sind bzw. nach Ablauf der 3-Monatsfrist das Vorhaben zu weniger als 50 % realisiert ist. s.a.! Variantenwechsel Verzicht Vorhabensbeginn Wärmedämmung innen Ist eine Wärmedämmung der Außenwände nicht möglich, kann auch von innen gedämmt werden, sofern die Anforderungen der EnEV eingehalten werden. In der Variante B (Maßnahmenpakete) müssen darüber hinaus die technisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen gemäß der Anlage des Programm-Merkblatts eingehalten werden. Wohneigentumsgemeinschaften Ein Verzicht ist möglich. Sofern mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde, kann ein neuer Antrag für das Vorhaben gestellt werden. Ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben kann jedoch frühestens 6 Monate nach einem Verzicht (Sperrfrist) gestellt werden. Die vollständig ausgefüllten! Unterlagen zur Beantragung des Zuschusses müssen vor Beginn des Vorhabens bei der KfW eingegangen sein. Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Handwerkerleistung vor Ort. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Von der KfW erhalten Sie nach Antragseingang eine Eingangsbestätigung. Damit ist noch keine Zusage über eine Förderung verbunden. Auf Basis dieser Eingangsbestätigung können Sie jedoch auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben beginnen. Eine Ablehnung Ihres Antrags aufgrund des Vorhabensbeginns ist dann nicht mehr möglich. Die Zusage Ihres beantragten Zuschusses erhalten Sie allerdings erst mit unserer Antragsentscheidung. Auf dieser Basis können Sie entsprechend den in der Zusage genannten Bedingungen fest mit dem Zuschuss planen. Eine Wohneigentumsgemeinschaft liegt vor, wenn eigene Wohnungsgrundbücher im Grundbuchamt angelegt wurden. Dazu ist in der Regel ein Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitserklärung für die Wohneinheiten sowie die Teilungserklärung bzw. der Teilungsvertrag erforderlich. Wie erfolgt die Beantragung des Zuschusses bei Eigentümern von Wohneigentümergemeinschaften? Jeder Eigentümer stellt einen separaten Kreditantrag, der sich auf die jeweilige Wohneinheit bezieht. Die Eigentümergemeinschaft stellt einen Antrag für das gesamte Wohngebäude, durch einen Verwalter Wonach bemessen sich die förderfähigen Kosten für den Einzeleigentümer? Bei Wohnungseigentum bemessen sich die förderfähigen Investitionskosten für den Einzeleigentümer nach der Höhe seines Miteigentumsanteils. Seite 9 von 10

10 Wohneinheit Wohnflächenerweiterung Frage/ Antwort Eine Wohneinheit ist eine abgeschlossene Wohnung, die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt ist. Es gelten die! Förderhöchstbeträge pro Wohneinheit. s.a.! Einliegerwohnung Bei Investitionen an bestehenden Wohngebäuden können auch! Maßnahmen mitfinanziert werden, die sich auch auf neue Wohnflächen beziehen. Wohnflächenerweiterungen ergeben sich z. B. durch Ausbau bisher nicht als Wohnfläche genutzter Flächen, Anbauten oder Aufstockungen. Die entsprechenden! Investitionskosten sind förderfähig, sofern die neu geschaffene Wohnfläche nicht mehr als 20 % der bisherigen Wohnfläche beträgt und keine neue abgeschlossene Wohneinheit entsteht. Weitere Informationen sind der Tabelle Auflistung förderfähiger Investitionskosten zu entnehmen: Seite 10 von 10

11 Häufig gestellte Fragen zum CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm - Kreditvariante Hier finden Sie eine Liste der Fragen, die uns am häufigsten am Beratungstelefon gestellt werden. Der Übersichtlichkeit halber, haben wir eine Aufstellung nach en vorgenommen. Stand: 20. Juni 2007 Abruffrist Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite (AGB) Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Eine Verlängerung der Abruffrist um 6 Monate ist nur auf begründeten Antrag möglich. Gleichfalls sollte aus der Begründung ersichtlich sein, dass mit der Verlängerung der Abruffrist um 6 Monate ein bestimmungsgemäßer und fristgerechter Mitteleinsatz erfolgen kann. Eine weitere Verlängerung der Abruffrist ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es gelten die AGB - Kreditinstitute - und AGB - Endkreditnehmer - in der Fassung 09/03, AGB für Direktkredite in der Fassung 02/06 Alter des Gebäudes oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts) Die Wohngebäude müssen bis zum fertiggestellt worden sein. Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblatts) Die Wohngebäude müssen bis zum fertig gestellt worden sein. Baujahr bei Altbau und späterem Anbau Wie wird verfahren, wenn das Wohngebäude aus verschiedenen Bauperioden stammt? Beispiel: Gebäude aus 1980, Anbau aus Wenn der Anbau untergeordnete Bedeutung hat (Anbau nicht größer als 50% der Gesamtwohnfläche), können alle förderfähigen! Investitionskosten mitfinanziert werden. Ist der Anbau größer, kann nur der auf den Altbau entfallende Teil gefördert werden. Antragsberechtigung Antragsunterlagen Aufstockung des Kreditbetrags alle Träger der Investitionsmaßnahmen für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten-, Studentenund Pflegeheimen. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Vom Antragsteller ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die dem gewählten Sanierungsvorhaben entsprechende! Bestätigung zum Antrag CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm einzureichen. Für Maßnahmen in den neuen Ländern (ohne Berlin) ist zusätzlich die Kommunale Bestätigung einzureichen. Förderfähig bis zum Förderhöchstbetrag, so lange die Schlussrechnung noch nicht bezahlt wurde a) Aufstockung wegen Erhöhung der Investitionskosten der zugesagten Maßnahmen: zu aktuellen Konditionen (Zinssatz und Tilgungszuschuss) und Programmbedingungen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Zusage b) Aufstockung wegen zusätzlicher Kosten für neue Investitionsmaßnahmen: zu aktuellen Konditionen und Programmbedingungen Seite 1 von 11

12 Häufig gestellte Fragen zum KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Bemessungsgrundlage Bestätigung zum Antrag CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm Summe der förderfähigen! Investitionskosten, wobei auf volle EUR aufgerundet werden kann. oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts): Neben dem Kreditantrag ist die Bestätigung zum Antrag CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller sowie vom! Sachverständigen unterzeichnet bei der Hausbank einzureichen. Bei Maßnahmen gemäß Ziffer A kann alternativ zu den in dieser Bestätigung abzugebenden Berechnungsdaten eine Kopie des Energiebedarfsausweises nach 13 der EnEV beigefügt werden. Nach Durchführung der Maßnahmen: Einreichung der Bestätigung des Sachverständigen nach Durchführung der Sanierung - CO2-Gebäudesanierungsprogramm Förderung von Maßnahmenpaketen gemäß Ziffer B des Programm- Merkblatts: Neben dem Kreditantrag ist je nach! Maßnahmenpaket die entsprechende Bestätigung zum Antrag CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterzeichnet bei der Hausbank einzureichen. Bei Durchführung des Maßnahmenpaketes 4 ist die Bestätigung zusätzlich vom einem! Sachverständigen zu unterschreiben. Contracting-Vorhaben Denkmalschutz Förderfähig, für Heizungsanlagen und für andere den Programmbestimmungen entsprechende Maßnahmen. Wird das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser knapp verfehlt, steht Ihnen die Deutsche-Energie-Agentur (dena) unter der Telefonnummer bzw. unter für eine Beratung zur Verfügung. Seite 2 von 11

13 Häufig gestellte Fragen zum KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Eigenleistungen Maßnahmen, die in Eigenleistungen durchgeführt werden, können nicht gefördert werden. In diesem Fall sind auch die Materialkosten nicht förderfähig. Voraussetzung für die Kreditgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen. Die Rechnungen müssen bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen! Rechnungskopien. Ausnahme: Ist der Antragsteller selbst Handwerker bzw. Fachunternehmer und betreibt eine Einzelfirma, so kann er als Handwerker bzw. Fachunternehmer seine eigene Arbeitsleistung in Rechnung stellen und hierfür ein Darlehen beantragen, sofern die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet und vergütet sowie steuerlich als Einkünfte berücksichtigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn es sich bei dem die Rechnung stellenden Unternehmen um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt. Kauf Materialkosten und Einbau durch ein Fachunternehmen Eigentümer von Eigentumswohnungen Beim separaten Kauf des Materials können die Kosten hierfür mitfinanziert werden, wenn die Anbringung/ der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt. Können Eigentümer einzelner Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus Anträge stellen? Ja. oder besser ( gemäß Ziffer A des Merkblatts): Ja, wenn das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser für das ganze Haus (ggf. nur wohnwirtschaftlich genutzter Teil) erreicht wird, ist anteilige Finanzierung möglich. Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Merkblatts): Ja, wenn die Maßnahmen des entsprechenden Maßnahmenpaketes vollständig am Wohngebäude durchgeführt werden. Eigentümergemeinschaften Förderung möglich, folgende Varianten der Antragstellung sind möglich: Jeder Eigentümer stellt einen separaten Kreditantrag, der sich auf die jeweilige Wohneinheit bezieht (bitte mit Hinweis auf die anderen Anträge). Die Eigentümergemeinschaft stellt einen Antrag für das gesamte Wohngebäude, z. B. durch einen Verwalter Einliegerwohnung Fenster Förderhöchstbetrag Bezeichnung für zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim. Die Einliegerwohnung zählt als separate Wohneinheit, wenn sie abgeschlossen ist (eigener Zugang, Kochgelegenheit, Bad oder Dusche und Toilette). Können auch nur die Scheiben ausgetauscht werden? Ja, bei der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser. Bei Durchführung eines Maßnahmenpaketes ist nur der Austausch des gesamten Fensters (Rahmen und Glas) förderfähig. oder besser (gemäß Ziffer A des Merkblatts): Max EUR pro Wohneinheit Seite 3 von 11

14 Häufig gestellte Fragen zum KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Merkblatts): Max EUR pro Wohneinheit Vor dem zugesagte Förderdarlehen für andere Maßnahmenpakete zur Sanierung des Objekts werden nicht auf den Förderhöchstbetrag angerechnet, sofern diese Maßnamenpakete abgeschlossen sind (Schlussrechnung bezahlt). Gebäudearten Förderfähig sind Wohngebäude mit abgeschlossenen Wohneinheiten sowie Wohn-, Alten-, Studenten- und Pflegeheime. Dabei zählen bei letzteren als Wohneinheiten Appartements und Zimmer (zum Wohnen). Nicht einbezogen werden dürfen in die Zählung der Wohneinheiten Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder, Nebenräume, Treppenhäuser, Flure u. ä. Wohngebäude mit teilweise gewerblicher Nutzung! Mischobjekte Nicht förderfähig ist die Umwidmung von (z.b.) bisher als Kaserne oder Gefängnis genutzten Gebäuden in Wohngebäude. Besonderheit: Wohn-, Alten-, Studenten-, und Pflegeheime Haustür Investitionskosten Kachelöfen, Kamine, Kaminofen Bei Objekten, die überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden (über 50 % der Gebäudenutzfläche), können die im CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm sowie Wohnraum Modernisieren förderfähigen Maßnahmen am gesamten Objekt (ohne Differenzierung nach den Flächen) im Rahmen der über die Zahl der Wohneinheiten ermittelten Förderhöchstbeträge finanziert werden. Der Austausch der Haustür ist förderfähig, sofern die technischen Anforderungen gemäß Anlage zum Merkblatt eingehalten werden. Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes (z. B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit) erforderlich sind. Eine detaillierte Auflistung förderfähiger Investitionskosten sind der Tabelle Auflistung förderfähiger Investitionskosten zu entnehmen ( Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen.! Eigenleistungen Nur förderfähig, wenn die Anforderungen an Biomasse-Anlagen (automatisch beschickte Zentralheizungsanlage, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas, betrieben werden) erfüllt werden. Sonst nicht förderfähig, weder Bau noch Sanierung. Berücksichtigung von handbeschickten Einzelöfen bei der Berechnung für die Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser Die anteilige Berücksichtigung von handbeschickten Einzelfeuerstätten ist im Rahmen der Berechnung zum Primärenergiekennwert und der Anlagenaufwandszahl nicht zulässig. Sobald ein weiterer Wärmeerzeuger vorhanden ist, mit dem die Wärmeversorgung des gesamten Gebäudes grundsätzlich gewährleistet werden kann, ist dieser in die Berechnung einzubeziehen. Sind nur Einzelfeuerstätten vorhanden, ist nach 3 Abs. 3 EnEV vorzugehen. Seite 4 von 11

15 Häufig gestellte Fragen zum KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Kirche antragsberechtigt? Kosten Kumulierung ja, für Wohngebäude.! Investitionskosten Eine Kombination/ Kumulierung der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen, Zuschüsse, andere KfW- Darlehen) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die gleichzeitige Kombination mit der Zuschussvariante des CO 2 - Gebäudesanierungsprogramms (Programm Nr. 430) ist nicht möglich. Kann ein Darlehen aus dem CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm (Programm Nr. 130) beantragt werden, wenn das Objekt bereits im Rahmen der Zuschussvariante des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms (Programm Nr. 430) gefördert wurde? Ja, sofern mit dem zusätzlichen neuen Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Laufzeitänderung Maßnahmen Maßnahmenpakete (MP) Kann nach der Zusage noch eine andere Laufzeitvariante gewählt werden? ja, bis zum ersten Abruf oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts): Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen die dazu beitragen, das! Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erreichen, bzw. das EnEV-Neubau-Niveau um mindestens 30% zu unterschreiten, z.b.: - Wärmedämmung der Außenwände - Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke - Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen - Austausch der Fenster - Austausch der Heizung - Heizungsoptimierung - Einbau einer solarthermischen Anlage - Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung - Einbau einer Lüftungsanlage - Erneuerung der Hauseingangstür - Austausch der Wohnungstüren zum unbeheizten Treppenhaus Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblatts): Gefördert werden Maßnahmenpakete (0-4), die sich aus unterschiedlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen (Wärmedämmung von Dach, Außenwand oder Kellerdecke, Fensteraustausch, Heizungserneuerung sowie Lüftungsanlage) zusammensetzen.! Maßnahmenpakete zur Energieeinsparung. Müssen die Maßnahmenpakete (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblattes) vollständig umgesetzt werden? Ja. Bei Durchführung der Maßnahmenpakete 0 3 sind alle im jeweiligen Paket enthaltenen! Maßnahmen durchzuführen. Die einzelnen Maßnahmenpakete können darüber hinaus um weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Maßnahmenpakete Seite 5 von 11

16 Häufig gestellte Fragen zum KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm ergänzt werden. Bei Durchführung des Maßnahmepaketes 4 sind mindestens drei von einem Sachverständigen empfohlene Maßnahmen aus den sechs möglichen Maßnahmen gemäß Programm-Merkblatt durchzuführen. Sind die Maßnahmen aus den Paketen (gemäß Ziffer B des Programm-Merkblattes) am gesamten Gebäude durchzuführen oder können auch nur Gebäudeteile saniert werden? Bei Durchführung der Maßnahmenpakete 0-3 sind stets alle Außenwände, das gesamte Dach, die gesamte Kellerdecke, alle erdberührten Außenflächen oder alle Wände zwischen beheizten oder unbeheizten Räumen zu dämmen und alle Fenster auszutauschen, sofern sie im jeweiligen Maßnahmenpaket enthalten sind. Bei Durchführung des Maßnahmenpakets 4 sind grundsätzlich alle Außenwände, das gesamte Dach, die gesamte Kellerdecke, alle erdberührten Außenflächen oder alle Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen zu dämmen sowie alle Fenster auszutauschen, sofern sie im Maßnahmenpaket 4 enthalten sind. Ausnahmen vom Umfang der Maßnahmen (z.b. es können nur drei von vier Außenwänden gedämmt werden oder ein Teil der Fenster wurde bereits erneuert) sind nur im Maßnahmenpaket 4 möglich und vom Sachverständigen zu begründen. Kann von den technischen Mindestanforderungen bei den Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm-Merkblattes) abgewichen werden? Nein. Es sind mindestens die Anforderungen der EnEV und der Anlage des Programm-Merkblattes einzuhalten. Ausnahmen sind nicht möglich. Dies gilt auch bei der Durchführung von weiteren Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Maßnahmenpakete (Maßnahmenpakete 0 3). Materialkosten Mehrwertsteuer Mieter Mischobjekte Modellvorhaben! Eigenleistungen Förderfähig, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Sind antragsberechtigt als Träger der Investitionsmaßnahme mit Zustimmung des Eigentümers. Förderfähig sind nur die! Investitionskosten, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objekts beziehen und zwar im Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche. Kosten, die direkt der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden können, wie. z.b. Austausch/Erneuerung der Fenster dürfen in voller Höhe als Investitionskosten angesetzt werden. Die energetische Sanierung des Gebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV minus 50% kann gesondert gefördert werden, wenn die Maßgaben eines entsprechenden Pflichtenhefts der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingehalten werden. Anträge können seit gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der dena unter Tel bzw. unter Seite 6 von 11

17 Häufig gestellte Fragen zum KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Neubau-Niveau nach EnEV Was ist das Neubau-Niveau nach EnEV bzw. das Neubau-Niveau nach EnEV minus 30%? Ein Bestandsgebäude, welches das Neubau-Niveau nach EnEV erreicht, erfüllt die gesetzlichen, energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten und ist damit vom Energiebedarf mit einem aktuellen Neubau vergleichbar. Beim Neubau-Niveau minus 30% fällt der Energiebedarf gegenüber einem herkömmlichen Neubau um 30 % geringer aus. Wie kann das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser erreicht werden? Um das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser zu erreichen, ist in der Regel eine komplexe energetische Sanierung des gesamten Gebäudes notwendig. Sind die Maßnahmen am gesamten Gebäude durchzuführen oder können auch nur Gebäudeteile saniert werden? Auch Teilmaßnahmen sind möglich, sofern das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser für das gesamte Gebäude erreicht wird. Wie wird das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser ermittelt? Für das Neubau-Niveau nach EnEV ist immer die Einschaltung eines! Sachverständigen notwendig. Erläuterungen und Anforderungen zum Neubau-Niveau nach EnEV oder besser sind der Anlage des Programm-Merkblatts zu entnehmen. Niedertemperaturkessel oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts) : Ja Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Merkblatts): Nicht möglich Rechnungskopien Sachverständige Welche inhaltlichen Anforderungen werden an die Rechnung gestellt? Anerkannt werden Rechnungen durch ein Fachunternehmen. Neben den allgemeinen Anforderungen gemäß Umsatzsteuergesetz ( 14 I UStG) müssen die Rechnungen Folgendes ausweisen: die Adresse des Investitionsobjektes die Arbeitsleistung (Kosten werden auch in Summe mit den Materialkosten anerkannt, z.b. Dämmung inkl. Montage) im Falle der Heizungserneuerung zusätzlich die Durchführung des hydraulischen Abgleichs Ist auch die Einreichung von Rechnungen ausländischer Unternehmen möglich? Ja, vorausgesetzt die Rechnung ist in deutscher Sprache ausgefertigt und erfüllt oben genannte inhaltliche Anforderungen. Wer ist ein bei der KfW anerkannter Sachverständiger? - im Bundesprogramm Vor-Ort-Beratung zugelassene Energieberater ( - vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. zugelassene Energieberater ( - nach Landesrecht (des jeweiligen Bundeslandes) berechtigte Personen für die Aufstellung oder Prüfung der Nachweise nach der EnEV Was muss der Sachverständige bestätigen? Seite 7 von 11

18 Häufig gestellte Fragen zum KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Bei Antragstellung nach Ziffer A des Programm-Merkblatts (Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser) ist eine Bestätigung eines Sachverständigen einzureichen, dass mit der Sanierung die Erreichung des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. die Unterschreitung um 30% geplant ist. Nach Durchführung der Maßnahmen ist die Bestätigung nach Durchführung von einem Sachverständigen zu unterzeichnen. Bei Antragstellung nach Ziffer B des Programm-Merkblatts hat der Sachverständige für das Maßnahmenpaket 4 mindestens drei Maßnahmen zu empfehlen, die als Paket durchgeführt werden müssen. Für die Maßnahmenpakete 0-3 wird empfohlen, vor Durchführung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Können die Kosten eines Sachverständigen mitgefördert werden? Ja, wenn keine sonstige Förderung (z.b. aus dem Förderprogramm Vor-Ort-Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) in Anspruch genommen wird. Sicherheitseinbehalt Solarthermische Anlage Sicherheitseinbehalte können im Rahmen der förderfähigen Kosten mitfinanziert werden. Sollten diese nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr zur Auszahlung gelangen, ist der Betrag aufgrund der Kostenreduzierung zurückzuzahlen. oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts) : Ja Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Merkblatts): Nur im Zusammenhang mit dem Einbau einer förderfähigen Heizung möglich. Die Solaranlage kann neben der Heizungsunterstützung auch der Warmwassererwärmung dienen. Technische Mindestanforderungen oder besser (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts) : Es sind die Anforderungen nach der EnEV einzuhalten. Förderung von Maßnahmenpaketen (gemäß Ziffer B des Programm- Merkblatts): Neben den Anforderungen der EnEV sind darüber hinaus die technischen Anforderungen gemäß der Anlage des Programm- Merkblatts einzuhalten. Tilgungszuschuss Wenn der Kunde ein Darlehen für die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser beantragt (gemäß Ziffer A des Programm-Merkblatts): Bei Erreichung des Neubau-Niveaus nach EnEV wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Zusagebetrages gewährt Bei Erreichung Neubau-Niveau nach EnEV minus 30 % wird ein Seite 8 von 11

19 Häufig gestellte Fragen zum KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Auszahlung Tilgungszuschuss Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % des Zusagebetrages gewährt Der Tilgungszuschuss wird 18 Monate nach Prüfung der Bestätigung des Sachverständigen über die plangemäße Maßnahmendurchführung dem Darlehen als Sondertilgung gutgeschrieben. Sofern zum Zeitpunkt der Gutschrift des Tilgungszuschusses die Darlehensvaluta geringer ist als die Höhe des Tilgungszuschusses, wird dieser nur in Höhe der aktuellen Darlehensvaluta gutgeschrieben. Eine Überweisung/Barauszahlung ist nicht möglich. Übertragung des Darlehens Umwidmung von gewerblicher in wohnwirtschaftliche Nutzung Variantenwechsel - nachträgliche Beantragung Tilgungszuschuss - Wechsel von Maßnahmenpaket zu energetischer Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser - Wechsel von Neubau- Niveau auf Neubau- Niveau minus 30 % ( für Darlehen ab 2007) Kann das Darlehen übertragen werden, z. B. bei Objektverkauf? Die Übertragung des Darlehens auf einen neuen Eigentümer ist möglich, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und die zweckgemäße und fristgerechte Verwendung der Mittel der finanzierenden Hausbank abschließend nachgewiesen wurde. Alternativ kann das Darlehen beim Verkäufer verbleiben, wenn die Mittel objektbezogen eingesetzt wurden und die Verwendung durch die Hausbank geprüft wurde. Wohngebäude zuletzt gewerblich/kulturell genutzt, zukünftig wohnwirtschaftliche Nutzung geplant: Förderung möglich, sofern das Gebäude ursprünglich als Wohngebäude vor dem (Variante A) bzw. vor dem (Variante B) errichtet und genutzt wurde und zwecks Eigennutzung jetzt saniert wird. Wird der zukünftige Wohnraum vermietet, ist keine Förderung möglich. Kunde beantragt eines der Maßnahmenpakete 0 4 und nach Zusage stellt er fest, dass das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser erreicht werden kann. Kunde beantragt energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV. Nach Zusage stellt er fest, das das Neubau-Niveau nach EnEV minus 30 % erreicht wird. Ein jeweiliger Wechsel ist möglich wenn: das Vorhaben noch nicht begonnen wurde bzw. bei Eingang des nachträglichen Antrags auf Wechsel der Programmvariante in der KfW weniger als 3 Monate nach Vorhabensbeginn vergangen sind bzw. nach Ablauf der 3- Monats-Frist der Baufortschritt des Vorhabens weniger als 50 % beträgt und der Abruf noch nicht erfolgt ist Seite 9 von 11

20 Häufig gestellte Fragen zum KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm - Zusage mit Tilgungszuschuss: angestrebtes energetisches Sanierungsniveau wird nicht erreicht Kunde beantragt Darlehen zur energetischen Sanierung auf Neubau- Niveau nach EnEV oder besser und während der Durchführung der Maßnahmen stellt sich heraus, dass er das angestrebte Niveau nicht erreichen kann. Neubau-Niveau minus 30 % beantragt, tatsächlich wird nur Neubau- Niveau erreicht: Reduzierung des Tilgungszuschusses oder Neubau-Niveau angestrebt, kann aber nicht erreicht werden: Bei Erfüllung der Programmbestimmungen ist der Wechsel in ein Maßnahmenpaket oder in das Programm Wohnraum Modernisieren ( Pr. 141/143) möglich. Wechsel von Kreditvariante in Zuschussvariante Ist möglich, wenn noch keine Auszahlung erfolgt ist. In diesem Fall ist ein neuer Antrag in der Zuschussvariante zu stellen. Die neue Zusage erfolgt zu den dann geltenden Konditionen und Programmbestimmungen. Dabei kann höchstens die zum Zeitpunkt der Erstzusage geltende Zuschusshöhe (in %) gewährt werden. Verwendungsnachweis (VWN) Verzicht Vorhabensbeginn Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens bei der Hausbank einzureichen, die den zweckentsprechenden und fristgerechten Einsatz der Darlehensmittel prüft. Die Weiterleitung des Verwendungsnachweises an die KfW ist nicht erforderlich. Bei Änderungen am Vorhaben bzw. der Investitionskosten ist die KfW über die Hausbank zu informieren. Kann der Antragsteller nach Zusage auf das Darlehen verzichten? Kann er für das gleiche Vorhaben später erneut einen Antrag stellen? Ein Verzicht ist möglich. Ein neuer Antrag aus dem gleichen Programm für das gleiche Vorhaben kann jedoch frühestens 6 Monate nach einem Verzicht gestellt werden (Sperrfrist). Bei Programmwechsel oder Objektwechsel gilt die Sperrfrist nicht. Der Antrag ist grundsätzlich vor Vorhabensbeginn zu stellen. Kann ein schon begonnenes Vorhaben noch mitfinanziert werden? Ja, jedoch nur unter folgenden Bedingungen: Vor Vorhabensbeginn muss ein Finanzierungsgespräch bei der Hausbank stattgefunden haben, bei dem die KfW-Finanzierung erörtert wurde. Das Gespräch wurde dokumentiert. Danach kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Kreditantrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingehen. Sollte diese Frist überschritten werden, kann nur mitfinanziert werden, wenn das Vorhaben bei Antragseingang in der KfW nicht mehr als 50% realisiert ist. Seite 10 von 11

21 Häufig gestellte Fragen zum KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Wärmedämmung innen Wohneinheit Wohnflächenerweiterung Besonderheit Wintergärten Ist eine Wärmedämmung der Außenwände nicht möglich, kann auch von innen gedämmt werden, sofern die Anforderungen der EnEV eingehalten werden. In der Variante B (Maßnahmenpakete) müssen darüber hinaus die technisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen gemäß der Anlage des Programm-Merkblatts eingehalten werden. Eine Wohneinheit ist eine abgeschlossene Wohnung, die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt ist. Es gelten die! Förderhöchstbeträge pro Wohneinheit! Einliegerwohnung Bei Investitionen an bestehenden Wohngebäuden können auch! Maßnahmen mitfinanziert werden, die sich auch auf neue Wohnflächen beziehen. Wohnflächenerweiterungen ergeben sich z. B. durch Ausbau bisher nicht als Wohnfläche genutzter Flächen, Anbauten oder Aufstockungen. Die entsprechenden! Investitionskosten sind förderfähig, sofern die neu geschaffene Wohnfläche nicht mehr als 20 % der bisherigen Wohnfläche (gemäß II. BV bzw. seit gemäß Wohnflächenverordnung) beträgt und keine neue abgeschlossene Wohneinheit entsteht. Ist die neu geschaffene Fläche größer als 20 % bzw. wird eine neue Wohneinheit geschaffen, sind nur die auf die bestehende Wohnfläche entfallenden Investitionskosten förderfähig. Die Kosten sind entsprechend aufzuteilen (Verhältnis der Bestandsfläche zur neuen Gesamtwohnfläche). In voller Höhe können Kosten berücksichtigt werden, die direkt zurechenbar sind (z.b. Fensteraustausch im Bestand). Sofern die Gebäudehülle unverändert bleibt, können auch die Kosten der Maßnahmen an der bestehenden Gebäudehülle (Dämmung Dach, Außenwände, Keller) in voller Höhe berücksichtigt werden. Die Errichtung von Wintergärten (unabhängig vom Umfang der Erweiterung) ist nicht förderfähig. Weitere Informationen sind der Tabelle Auflistung förderfähiger Investitionskosten zu entnehmen: Zuschussvariante Für alle in der Kreditvariante aufgeführten Fördermaßnahmen steht auch eine Zuschussvariante im CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Programm Nr. 439) zur Verfügung. Nähere Einzelheiten erhalten sie unter Seite 11 von 11

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