Qualitätsbericht zur Stromlieferung von Greenpeace Energy eg im Jahr 2013

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1 Qualitätsbericht zur Stromlieferung von Greenpeace Energy eg im Jahr 2013 Projekt-Nummer: Dipl.-Wirt.-Ing. Catharina Beyer, MBA Datum: 10. Juni 2014 OmniCert GmbH 2014 beauftragt durch: Greenpeace Energy eg Kaiser-Heinrich-II. Straße Bad Abbach Tel Fax USt.ID. DE info@omnicert.de Amtsgericht Regensburg, HRB 11590

2 Zusammenfassung und Ergebnis Greenpeace Energy eg (im Folgenden Greenpeace Energy) liefert seit dem Jahr 2000 sauberen Strom an ihre Kunden. Dieser Anspruch soll durch die Einhaltung der Kriterien für sauberen Strom von Greenpeace e.v. 1 gewährleistet werden. Ob diese Kriterien eingehalten werden, lässt Greenpeace Energy für das jeweils zurückliegende Jahr von einem unabhängigen Gutachter prüfen. Die OmniCert GmbH (im Folgenden OmniCert) wurde beauftragt, die Prüfung für das Lieferjahr 2013 vorzunehmen, und fasst das Vorgehen und die Ergebnisse im vorliegenden Bericht zusammen. Die folgende Abbildung zeigt den Prozess der Bereitstellung des sauberen Stroms und welche Kriterien von OmniCert geprüft wurden. Grundstruktur der Strombelieferung Kriterien für sauberen Strom Erzeugeranlagen Sauberer Strom 1 2 Unabhängigkeit der Lieferanten Die Lieferanten sollen möglichst frei von Beteiligungen der Atomindustrie sein. Die Lieferanten sollen eine ökologisch förderliche, den Zielen von Greenpeace e.v. nicht widersprechende Geschäftspolitik betreiben. Strommix mindestens 50 % Strom aus Erneuerbaren Energien höchstens 50 % Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Erdgas) 3 CO 2 -Emissionen Maximale Emission pro Kilowattstunde: 135 gco 2 /kwh Sauberer Strom Kunden 4 5 Neuanlagenförderung Initiierung Anlagenbau für Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und effizienter erdgasbefeuerter Kraft-Wärme-Kopplung Versorgung der Bestandskunden (> als 5 Jahre bei GPE) mit Strom aus eigenen oder Neuanlagen, die nicht älter als 5 Jahre sind. Vollversorgung jede Viertelstunde des Jahres Vollversorgung der Kunden mit sauberem Strom Abbildung 1: Struktur Ökostrombelieferung und Stromkriterien Auf Basis der geprüften Unterlagen zu den bestehenden Kunden- und Lieferbeziehungen von Greenpeace Energy wurde die Erfüllung der Kriterien analysiert. OmniCert kommt dabei zu dem Schluss (siehe Kapitel 5), dass diese vollständig eingehalten wurden. Der Nachweis, dass Greenpeace Energy im Jahr 2013 seine Kunden mit sauberem Strom beliefert hat, ist damit erbracht. Bad Abbach, den 10. Juni 2014 Dipl.-Wirt.-Ing. Catharina Beyer, MBA Senior Consultant OmniCert GmbH 1 Die aktuellen Kriterien (gültig ab 1. Januar 2012) sind auf der Website von Greenpeace Energy abrufbar unter Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 2 von 16

3 Inhaltsverzeichnis 1 Unabhängigkeit der Lieferanten von der Atomindustrie 4 2 Der Strommix und die CO 2 -Emissionen im Jahr Anforderungen an den Strommix und die CO 2 -Emissionen Zusammensetzung des Strommixes im Jahr Durchschnittliche CO 2 -Emissionen des gelieferten Stroms Fazit Strommix und CO 2 -Emissionen Förderung von Neuanlagen Anforderungen an die Neuanlagen-Förderung Überprüfung der Anforderungen für die Neuanlagen-Förderung Fazit Neuanlagen-Förderung 9 4 Vollversorgung mit sauberem Strom Anforderungen an die Vollversorgung Nachweis der Vollversorgung Fazit Vollversorgung 10 5 Zusammenfassung 10 Anhang A: Geprüfte Nachweise und Unterlagen 11 Anhang B: Lieferantenkraftwerke Anhang C: Lieferung aus Neuanlagen Dritter 14 Anhang D: Kundengruppen, Regelenergie und eigener Lieferausgleich 15 D.1 Einordnung der Kunden in Kundengruppen 15 D.2 Regelenergie und Mehr- und Mindermengen 15 D.3 Eigener Lieferausgleich aus Blockheizkraftwerk 16 Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 3 von 16

4 1 Unabhängigkeit der Lieferanten von der Atomindustrie Ein Element der Kriterien von Greenpeace e.v. ist die Unabhängigkeit der Lieferanten von der Atomindustrie (Abschnitt 2.5 Kriterien für sauberen Strom von Greenpeace e.v.). Um diese festzustellen wurden die Lieferanten überprüft, beziehungsweise Erklärungen zur Unabhängigkeit verlangt. Im Rahmen der Prüfung soll so sichergestellt werden, dass es weder gesellschaftliche Verflechtungen mit größeren Anteilen in dieser Richtung gibt, noch größere Summen an Investitionen aus dieser Branche genutzt wurden. Die beiden Hauptstromlieferanten von Greenpeace Energy für das Lieferjahr 2013 sind Aktiengesellschaften, die teilweise im staatlichen Besitz sind. Der höchste Einzelanteil von 51 % befindet sich in staatlichem Besitz, ansonsten liegen die Anteile von Einzelaktionären jeweils unter 25 %. Damit ist bereits gewährleistet, dass das Kriterium zur Unabhängigkeit und Geschäftspolitik der Lieferanten, das einen maximalen Anteil von 25 % von Firmen aus der Atomwirtschaft fordert, eingehalten wird. Des Weiteren wurden jedoch auch alle Anteilseigner zwischen 5 und 25 % geprüft und bei keinem ist ein direkter Bezug zur Atomwirtschaft nachweisbar. Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass Anteilseigner mittelbar über weitere Beteiligungen an solchen Aktivitäten beteiligt sind, so ist ein Einfluss auf Greenpeace Energy mit großer Sicherheit auszuschließen. Da im Jahr 2013 wiederum Strom aus Windkraftanlagen einzelner Betreiber bezogen wurde, sind diese gebeten worden, ihre Unabhängigkeit zu bestätigen. Diese Versicherungen lagen bei der Begutachtung vor, so dass auch hier die Einhaltung des Abschnitts 2.5 der Kriterien gewährleistet ist. Insgesamt ergibt die Prüfung zur Unabhängigkeit der Lieferanten von Atomindustrie, dass die Vorgaben der Kriterien von Greenpeace e.v. eingehalten werden. 2 Der Strommix und die CO 2 -Emissionen im Jahr Anforderungen an den Strommix und die CO 2 -Emissionen Der gelieferte Strommix muss nach den Kriterien für sauberen Strom von Greenpeace e.v. einige Anforderungen erfüllen. Folgende Rahmenbedingungen geben die Kriterien dazu vor: mindestens 50 % des Stroms soll aus Erneuerbaren Energien stammen höchstens 50 % des Stroms darf aus hocheffizienten, erdgasgefeuerten Kraft- Wärme-Kopplungs-Anlagen mit mindestens 80 % Wirkungsgrad kommen der Strommix darf Kohlendioxidemissionen von 135 Gramm pro Kilowattstunde (g CO 2 /kwh) nicht überschreiten Die entsprechenden Werte müssen für das gesamte Jahr im Mittel erfüllt sein. 2.2 Zusammensetzung des Strommixes im Jahr 2013 Der von Greenpeace Energy bezogene Strom stammte von verschiedenen Lieferanten und aus zwei Erzeugungsarten. Der gesamte gelieferte Strom stammte aus Wind- und Wasserkraftanlagen in Österreich und Deutschland. Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 4 von 16

5 Greenpeace Energy hat Lieferverträge mit mehreren Stromhändlern bzw. Betreibern von Stromerzeugungsanlagen aus Erneuerbaren Energien. Zur Belieferung der Stromkunden werden feste und flexible Lieferverträge genutzt. Dazu gibt es Abnahmeverträge mit verschiedenen Windkraftanlagenbetreibern, die mit flexiblen Lieferverträgen von Strom aus Wasserkraft kombiniert wurden, um die kontinuierliche Belieferung der Stromkunden entsprechend der Prognose zu gewährleisten. Insgesamt wurde im Jahr 2013 Strom aus 17 Wasserkraftwerken und 23 Windkraftanlagen bezogen (siehe Anhang B). Die Integration von Stromlieferungen aus Windkraftanlagen in Deutschland mit ihrer fluktuierenden Einspeisung auf Basis der Vortagesprognose wurde wie in den Vorjahren beibehalten. Dabei wurden Anlagen aus der EEG-Förderung herausgenommen und liefern nun direkt Strom an Greenpeace Energy. Dieses Vorgehen wird entsprechend der Kriterien (siehe dort Abschnitt 2.3) durch Greenpeace Energy entsprechend der Vorgaben umgesetzt. Die monatlich eingekaufte Strommenge wird mit Hilfe der Vortagesprognose für den zu erwartenden Windstrom angepasst. Diese basiert dabei auf Windprognosen, die mit höchstmöglicher Genauigkeit für die jeweiligen Standorte berechnet wurden. Trotzdem ist es möglich, dass hier bei der letztendlichen Stromproduktion größere Schwankungen auftreten. Da die Prognose auf Viertelstundenwerten basiert, sich die Wetterlage aber durchaus gelegentlich um einige Stunden verschiebt, gibt es immer Abweichungen zwischen Prognose und der tatsächlichen Stromproduktion. Die Abweichungen zwischen der Monats- und der Vortagesprognose wurde durch den Abschluss entsprechend dimensionierter flexibler Lieferverträge aus Wasserkraft hingegen vollständig abgedeckt. Über alle Geschäfte zum Stromeinkauf lagen Verträge, Handelsbestätigungen und Abrechnungen sowie die entsprechenden Herkunftsnachweise vor. Der Strommix der Belieferung im Jahr 2013 ergibt sich aus den oben angeführten Bezugsquellen. Insgesamt belief sich der prognostizierte Strombedarf der Endkunden auf 376 GWh. Gedeckt wurde der Bedarf der belieferten Endkunden zu 91,5 % aus Wasserkraft. Der Anteil des Stroms aus Windkraft betrug knapp 8,5 %. In der folgenden Abbildung sind die genauen Anteile des Strommixes im Jahr 2013 dargestellt. Abbildung 2: Strommix Greenpeace Energy 2013 Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 5 von 16

6 2.3 Durchschnittliche CO 2 -Emissionen des gelieferten Stroms Eine weitere Anforderung an den Strommix von Greenpeace Energy ist die Einhaltung einer bestimmten Maximalgrenze für die durchschnittlichen Kohlendioxidemissionen des gelieferten Stroms. Wie in Kapitel 2.1 aufgelistet, dürfen die Emission nicht den Wert von 135 Gramm CO 2 je Kilowattstunde (kwh) überschreiten. 1 Gemäß dem in Kapitel 2.2 bestimmten Strommix von Greenpeace Energy ergeben sich folgende CO 2 -Emissionen: Energieträger Strommenge in GWh CO 2 -Emissionen pro Kilowattstunde Wasserkraft 343,9 GWh 0 g CO 2 /kwh Windkraft 31,8 GWh 0 g CO 2 /kwh Summe 375,7 GWh 0 g CO 2 /kwh Tabelle 1: CO 2 -Emissionen Strommix Greenpeace Energy 2013 Da ausschließlich Strom aus Erneuerbaren Energien eingekauft wurde, und dieser bei der Erzeugung keine CO 2 -Emissionen verursacht, fallen keine Emissionen an. 2.4 Fazit Strommix und CO 2 -Emissionen 2013 Nach Prüfung der durch Greenpeace Energy vorgelegten Unterlagen bestätigt sich die Einhaltung des geforderten Strommixes, da ausschließlich Stromquellen aus Erneuerbaren Energien genutzt wurden. Folglich ergeben sich CO 2 -Emissionen von 0 g CO 2 /kwh. Die geprüften Dokumente weisen die Herkunft des Stroms durch vertragliche Regelungen und Herkunftsnachweise nach. Letztere wurden von der österreichischen Behörde E-Control und dem deutschen Umweltbundesamt ausgestellt, auf das Konto von Greenpeace Energy im Herkunftsnachweisregister in Deutschland übertragen und dort entwertet. Dementsprechend kommt OmniCert als Gutachter zu dem Schluss, dass die geforderten Vorgaben für den Strommix und die CO 2 -Emissionen im Jahr 2013 vollständig eingehalten wurden. 3 Förderung von Neuanlagen 3.1 Anforderungen an die Neuanlagen-Förderung Ein weiterer Eckpfeiler des Konzeptes von Greenpeace Energy ist das Ziel, den Bau von neuen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Quellen zu fördern. Dies bezieht sich zum Einen auf die Förderung und Etablierung von Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, aber auch auf die Förderung von hocheffizienten erdgasgefeuerten Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen. 1 Anmerkung: Der Durchschnitt für die öffentliche Stromversorgung lag in Deutschland im Jahr 2012 laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) bei 522 g CO 2 pro kwh. (siehe 21_Bundesmix%202012%20Stromkennzeichnung.pdf) Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 6 von 16

7 Die genauen Kriterien und Definitionen sind folgende: Die Förderung von Neuanlagen wird dadurch erreicht, dass der Stromversorger den innerhalb eines Jahres neu hinzu gekommenen Kundenstamm spätestens nach dem fünften Kalenderjahr aus Neuanlagen versorgen muss. Neuanlagen sind solche Anlagen, die von Greenpeace Energy selbst initiiert wurden. Alternativ kann die Versorgung auch aus Neuanlagen Dritter erfolgen, deren Inbetriebnahme maximal 5 Jahre zurückliegt. Das Kriterium zur Förderung von Neuanlagen wird also erreicht, wenn alle in einem Jahr neu hinzugekommenen Kunden spätestens nach dem fünften Kalenderjahr aus Neuanlagen eigenen oder denen Dritter versorgt werden. Entsprechend ist die Bilanz der Strommengen zu prüfen, die einerseits an Bestandskunden (> 5 Jahre) geliefert wurden, und andererseits von selbst initiierten Anlagen eingespeist, bzw. von Neuanlagen Dritter bezogen wurden. 3.2 Überprüfung der Anforderungen für die Neuanlagen-Förderung Damit nachgewiesen werden kann, ob Greenpeace Energy die aufgestellten Anforderungen bezüglich der Neuanlagen-Förderung erfüllt, muss einerseits die an die entsprechenden Kunden gelieferte Strommenge bestimmt und andererseits die Altersstruktur der Anlagen untersucht werden. Dabei muss Greenpeace Energy mindestens soviel Strom aus Neuanlagen nachweisen, wie sie Bestandskunden versorgt, die mehr als fünf Jahre von Greenpeace Energy beliefert werden. In der Übersicht stellt sich die Prüfung des Kriteriums zur Neuanlagenförderung wie folgt dar. Stromlieferung aus Neuanlagen Dritter 2 Strommengen aus Anlagen von Planet energy 1 3 zu deckender Bedarf Bestandskunden länger 5a Erzeugung Bedarf Neuanlagenförderung erfüllt, wenn > 3 Abbildung 3: Nachweis Neuanlagenförderung (schematische Darstellung) Liefermengen Kunden (> 5 Jahre) Zu den Bestandskunden, die spätestens nach fünf Jahren aus Neuanlagen zu versorgen sind, zählen für die Prüfung des Jahres 2013 all die Kunden, die vor 2008 bereits Kunden waren und Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 7 von 16

8 seitdem durchgehend von Greenpeace Energy versorgt wurden. Die damaligen Kunden, die heute immer noch beliefert werden, bezogen im Jahr 2013 etwa 149 GWh Strom. Das heißt der Strom aus Neuanlagen muss mindestens diesen Wert erreichen. Die einzelnen Werte wurden durch Datenbankauszüge ermittelt und mit veröffentlichten Daten aus dem betreffenden Jahr verifiziert. Erzeugungsmenge Neuanlagen Zur Bestimmung der Strommengen aus Neuanlagen, die im Jahr 2013 ins Netz eingespeist wurden, ist ein zweistufiger Ansatz notwendig. Zunächst werden die von Greenpeace Energy initiierten Anlagen betrachtet, in einem zweiten Schritt die Stromlieferungen aus Neuanlagen Dritter (siehe auch Anhang C). Über ihre Tochter Planet energy hat Greenpeace Energy inzwischen drei Photovoltaikanlagen und acht Windparks initiiert, die im Jahr 2013 Strom eingespeist haben. Diese Anlagen unterliegen zum Großteil dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der dort erzeugte Strom wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vermarktet. Dabei wurde eine Anlage (Soltau-Moide) im Jahr 2013 zur Stromlieferung an Greenpeace Energy-Kunden genutzt. Diese Strommenge wird allerdings nur bei den Mengen von Planet energy und nicht bei denen zur Stromlieferung berücksichtigt, damit es nicht zur Doppelzählung kommt. Hinzu kommt noch die anteilige Einspeisung des Windparks Parndorf in Österreich, an dem Planet energy einen Anteil von 34 % hält. Im Jahr 2013 haben die elf von Greenpeace Energy initiierten Anlagen entsprechend der gehaltenen Anteile rechnerisch 89,9 GWh Strom in das Stromnetz eingespeist. Bei den aus Österreich und Deutschland bezogenen Stromlieferungen sind vier Anlagen eingeschlossen, die nicht älter als 5 Jahre sind (siehe Anhang B). Insgesamt beläuft sich die bezogene Strommenge aus diesen Wasser- und Windkraftanlagen auf 102,6 GWh. Dies konnte anhand der vorgelegten Unterlagen durch den Gutachter nachvollzogen werden. In der Übersicht stellt sich das Verhältnis von gelieferter Strommenge aus Neuanlagen zur ermittelten Bedarfsmenge in 2013 wie folgt dar. Abbildung 4: Nachweis Neuanlagen-Förderung 2013 Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 8 von 16

9 3.3 Fazit Neuanlagen-Förderung Wie in den vorangegangenen Kapiteln ausgeführt, muss die Summe der Strommengen aus selbst initiierten Anlagen sowie dem Strombezug aus Neuanlagen die Liefermenge an Bestandskunden überschreiten. Zum einen ergibt sich eine Menge von 89,9 GWh aus selbst initiierten Neuanlagen, dazu kommen Energielieferungen von 102,6 GWh aus Neuanlagen aus Österreich und Deutschland. In Summe sind demnach 192,5 GWh als Strommenge aus Neuanlagen zu berücksichtigen, die die notwendige Menge aus dem Bedarf von 149 GWh um fast 30 % überschreitet. Entsprechend wird der Strombedarf für die Bestandskunden, die länger als fünf Jahre von Greenpeace Energy Strom beziehen, summarisch vollständig durch Strom aus Neuanlagen gedeckt. 4 Vollversorgung mit sauberem Strom 4.1 Anforderungen an die Vollversorgung Gemäß den Kriterien für sauberen Strom bedeutet Vollversorgung: zeitgleiche Vollversorgung mit sauberem Strom Transparenz bei der Bereitstellung von Reservestrom Nutzung fluktuierender Erzeugung auf Basis der täglichen Erzeugungsprognose mit viertelstundengenauem zeitgleichem Ausgleich zur Kundenbedarfsprognose kein Einsatz handelbarer (RECS-)Zertifikate ohne physische Lieferung. Die zeitgleiche Lieferung des Stroms bedeutet grundsätzlich, dass der Strom in derselben Höhe wie der Bedarf zeitgleich in das Netz eingespeist und an den Kunden geliefert wird. Da jedoch der Verbrauch nur prognostiziert werden kann, erfolgt der Stromeinkauf bei Greenpeace Energy entsprechend jeweils nach der Monatsprognose bis spätestens drei Werktage vor Monatsbeginn. Notwendige Ausgleichsstrommengen (Regelenergie) zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs sind nicht Teil der Betrachtung. Diese werden in der Regel vom Übertragungs- oder örtlichen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt und die notwendigen Strommengen durch ihn beschafft (siehe auch Anhang D). Die Stromlieferung basiert auf Stromhandelsgeschäften, das heißt der Strom wird physisch geliefert. Wie das Kriterium verlangt, wird der Einsatz von handelbaren Zertifikaten (z.b. RECS-Zertifikate) ohne eine Stromlieferung ausgeschlossen. Seit 2013 ermöglicht das deutsche Herkunftsnachweisregister die Übertragung von Herkunftsnachweisen auf das Konto des Stromversorgers. Dort dienen sie als Bestätigung der Herkunft der Strommengen sowie zum Ausschluss der Doppelvermarktung und werden zur Stromkennzeichnung für den Stromversorger entwertet. Durch den elektronischen Transfer der österreichischen Herkunftsnachweise in das deutsche Herkunftsnachweisregister werden diese Strommengen aus Erneuerbaren Energien auch bilanziell nach Deutschland übertragen. 4.2 Nachweis der Vollversorgung Zur Prüfung dieses Kriteriums wurden zunächst die Prognosedaten von Greenpeace Energy geprüft. Diese Prognosen basieren für Kunden mit einem Verbrauch von mehr als kwh pro Jahr auf historischen Lastverläufen und für Kunden mit einem Verbrauch von weniger als kwh pro Jahr auf standardisierten Lastprofilen. Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 9 von 16

10 Durch den Vergleich der Prognoselastgänge mit den Fahrplanlieferungen für den eingekauften Strom kann nachgeprüft werden, ob eine Vollversorgung gemäß der von Greenpeace e.v. aufgestellten Kriterien erreicht wurde. Dazu wurden Verträge und Fahrpläne begutachtet, die Daten auf ihre Validität untersucht sowie die Plausibilität der vorgelegten Daten geprüft. Entsprechend wurden auch die Änderungen der Prognosen durch die Integration der Windkraftanlagen und die weitere Gewährleistung der Vollversorgung überprüft. Insgesamt wurde ein Verbrauch von 376 GWh prognostiziert, der durch feste und flexible Lieferverträge abgedeckt wurde. Die Zeitgleichheit wurde durch den Einkauf von Fahrplanprofilen, die Integration der Vortagesprognose der Windkraftanlagen und die Nutzung der flexiblen Lieferverträge gewährleistet. 4.3 Fazit Vollversorgung Im Rahmen der Prüfung konnte durch die von Greenpeace Energy vorgelegten Unterlagen glaubhaft die Vollversorgung gemäß dem prognostizierten Verbrauch für 2013 nachgewiesen werden. Damit sind aus Sicht des Gutachters die Anforderungen an die Vollversorgung erfüllt. 5 Zusammenfassung Greenpeace Energy konnte gegenüber dem Prüfer transparent und nachvollziehbar darstellen, wie sich die Strombelieferung zusammensetzt. Alle notwendigen Nachweise zur Prüfung der Kriterien wurden OmniCert vorgelegt und anhand eines Prüfplans im Vergleich zur üblichen energiewirtschaftlichen Praxis geprüft. Insgesamt zeigen die in den vorangegangenen Kapiteln untersuchten Bereiche eine Deckung der Praxis der Strombelieferung mit den Kriterien für sauberen Strom von Greenpeace e.v.. In der Übersicht stellt sich das Prüfergebnis wie folgt dar. Kriterium Anforderungen 1. Kriterium Unabhängigkeit der Lieferanten von Atomindustrie 2. Strommix 3. CO 2 -Emissionen 4. Neuanlagen-Förderung 5. Vollversorgung - erfüllt - nicht erfüllt Tabelle 2: Erfüllung der Kriterien Greenpeace Energy im Jahr 2013 Damit wird durch den Gutachter festgestellt, dass die Stromlieferung von Greenpeace Energy im Jahr 2013 den Kriterien für sauberen Strom von Greenpeace e.v. vollständig entspricht. Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 10 von 16

11 Anhang A: Geprüfte Nachweise und Unterlagen Während der Prüfung im Hause der Greenpeace Energy am 26. März 2014 und im Laufe der Prüfarbeit wurden folgende Unterlagen vorgelegt und durch OmniCert geprüft: Prognosedaten, Lieferanten(rahmen)verträge Greenpeace Energy, Handelsbestätigungen Individualgeschäfte, Schriftverkehr zur Abwicklung der Energielieferung, Bilanzkreisdaten, Herkunftsnachweise für Energielieferungen, Abrechnungen für Energielieferungen, Einspeisedaten Eigenanlagen und Abrechnungen der Netzbetreiber, Monitoringbericht Greenpeace Energy eg für das Lieferjahr 2007, Anonymisierte Kundenlisten mit Verbrauch, Eigentums- und Unabhängigkeitsnachweise von Lieferanten. Darüber hinaus wurden die Unterlagen und Daten auf Konsistenz und Plausibilität teilweise unter Berücksichtigung von Informationen Dritter geprüft. Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 11 von 16

12 Anhang B: Lieferantenkraftwerke 2013 Name Inbetriebnahme Leistung [MW] Kraftwerkstyp Anlagenzugehörigkeit Altenwörth ,00 Wasser Anlage Dritter Bischofshofen ,00 Wasser Anlage Dritter Dientenbach ,95 Wasser Anlage Dritter Feldkirchen ,20 Wasser Anlage Dritter Gamp ,58 Wasser Anlage Dritter Hipples ,62 Wind Anlage Dritter Hollersbach ,20 Wasser Anlage Dritter Kötschachbach ,87 Wasser Anlage Dritter Kreuzbergmaut ,70 Wasser Anlage Dritter Leoben ,90 Wasser Anlage Dritter Melk ,00 Wasser Anlage Dritter Memershausen ,30 Wind Anlage Dritter Memershausen ,00 Wind Anlage Dritter Mühlbach ,74 Wasser Anlage Dritter Neuharlingersiel ,45 Wind Anlage Dritter Neuharlingersiel ,50 Wind Anlage Dritter Norden ,15 Wind Anlage Dritter Norden ,15 Wind Anlage Dritter Norden ,23 Wind Anlage Dritter Norden ,20 Wind Anlage Dritter Pfarrwerfen ,50 Wasser Anlage Dritter Pichl-Preunegg ,64 Wasser Anlage Dritter Simonsfeld ,20 Wind Anlage Dritter Soltau / Moide ,30 Wind eigene Anlage Stegberg ,47 Wasser Anlage Dritter Urreiting ,50 Wasser Anlage Dritter Urstein ,70 Wasser Anlage Dritter Villach ,60 Wasser Anlage Dritter Wangerland ,50 Wind Anlage Dritter Wangerland ,50 Wind Anlage Dritter Wangerland ,60 Wind Anlage Dritter Werdum ,50 Wind Anlage Dritter Werdum ,50 Wind Anlage Dritter Werdum ,50 Wind Anlage Dritter Wittmund ,60 Wind Anlage Dritter Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 12 von 16

13 Name Inbetriebnahme Leistung [MW] Kraftwerkstyp Anlagenzugehörigkeit Wittmund ,45 Wind Anlage Dritter Wittmund ,45 Wind Anlage Dritter Wittmund ,45 Wind Anlage Dritter Wittmund ,45 Wind Anlage Dritter Wülflingen ,30 Wind Anlage Dritter Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 13 von 16

14 Anhang C: Lieferung aus Neuanlagen Dritter Um die Förderung des Baus von Neuanlagen zu gewährleisten, fordert das Neuanlagenkriterium der Kriterien für sauberen Strom (dort Abschnitt 3), dass Kunden nach 5 Jahren rechnerisch aus Neuanlagen zu versorgen sind. Wie bereits im Bericht dargestellt, gelten per se alle Anlagen, die der Anbieter von sauberem Strom selbst initiiert als Neuanlagen. Zusätzlich gelten aber auch die Lieferanlagen Dritter als Neuanlagen, soweit sie maximal 5 Jahre vor dem für das Neuanlagen-Kriterium relevanten Betrachtungszeitpunkt in Betrieb genommen worden sind. Um die Betrachtung dieser Lieferanlagen als Neuanlagen besser verständlich zu machen, soll folgende Abbildung dienen. Betrachtungszeitpunkt Anlagenalter Neuanlagenkriterium für Neuanlagenkriterium Lieferbeginn (Inbetriebnahmejahr) Kunden und jünger und jünger und jünger und jünger und jünger und jünger und jünger und jünger Abbildung 5: Darstellung Neuanlagen-Kriterium Lieferung Dritte Ist ein Kunde seit dem Jahr 2000 bei Greenpeace Energy kontinuierlich in Belieferung, war sein Bedarf erstmals im Jahr 2006 für das Neuanlagen-Kriterium relevant (Betrachtungszeitpunkt Neuanlagen-Kriterium). Entsprechend musste dieser Kunde im Jahr 2006 aus Kraftwerken versorgt werden, die spätestens im Jahr 2001 in Betrieb genommen worden sind. Die Inbetriebnahmegrenze der Lieferkraftwerke ist damit für diesen Kunden eingefroren und gilt auch für die Belieferung in den Folgejahren. Für einen Kunden, der im Jahr 2004 in die Belieferung gekommen ist, ist der relevante Betrachtungszeitpunkt das Jahr Entsprechend gilt für diesen Kunden das Inbetriebnahmejahr 2005 als Grenze für die Lieferung aus Neuanlagen im Lieferjahr 2010 und in allen Folgejahren. Zur verständlicheren Darstellung wird entsprechend der Kriterien die Summe der Bedarfsmenge der in dem entsprechenden Jahr hinzugekommenen Kunden, die seitdem kontinuierlich versorgt wurden, mit der Liefermenge aus Neuanlagen der entsprechenden Jahre verglichen (siehe Kapitel 4.2) Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 14 von 16

15 Anhang D: Kundengruppen, Regelenergie und eigener Lieferausgleich D.1 Einordnung der Kunden in Kundengruppen Jeder Kunde bzw. jede Kundengruppe weist im Stromverbrauch einen charakteristischen zeitlichen Verlauf (Lastgang) auf. Der Lastgang wird üblicherweise viertelstundengenau dargestellt, bzw. ermittelt. Auf eine kürzere zeitliche Auflösung wird in der Elektrizitätswirtschaft systembedingt verzichtet. Eventuelle Abnahmeschwankungen der Kunden innerhalb einer Viertelstunde gleichen sich teilweise aus und verbleibende Abweichungen werden durch die Netzbetreiber ausgeglichen. Der Stromverbrauch der Kunden, die eine Strommenge von mehr als kwh pro Jahr benötigen, wird üblicherweise mittels Messeinrichtungen zur Lastgangmessung ermittelt (leistungsgemessene Kunden). Der Stromverbrauch von Kunden unterhalb eines Stromverbrauchs von kwh wird üblicherweise nur als Jahresverbrauch mit der Ablesung des Stromzählers durch den Netzbetreiber ermittelt. Da aus dieser jährlichen Ablesung keine Information über den Lastverlauf des Strombedarfs (d. h. die viertelstundenscharfe Ermittlung des Stromverbrauchs) hervorgeht, werden normierte Lastprofile hinzugezogen. Entsprechend erfolgt für diese Kunden ohne Leistungsmessung die Zuordnung auf jede Viertelstunde eines Jahres anhand des typischen Verbrauchslastprofils dieser Kundengruppe (z.b.: Haushalt, Gewerbe u.ä.). Diese gemessenen bzw. indirekt ermittelten Lastverläufe jedes Kunden sind die Grundlage für die Jahresprognose der Gesamtabnahme für alle Kunden. Entsprechend dieser Jahresprognose kauft Greenpeace Energy Strom ein, damit alle Kunden jede Viertelstunde zeitgleich mit sauberem Strom versorgt werden. Greenpeace Energy kauft den Strom nach einem Gesamtsummenfahrplan entsprechend der prognostizierten Lastverläufe ein und passt diese Jahresprognosen unterjährig an. D.2 Regelenergie und Mehr- und Mindermengen Die Strombelieferung erfolgt üblicherweise über mehrere Schritte und die tatsächliche Ermittlung der abgesetzten Strommenge erfolgt meist erst weit nach dem Moment des Verbrauchs durch Ablesung des Zählers. Greenpeace Energy hat die Anforderung, dass die Strombelieferung mit sauberem Strom nicht nur summarisch über ein Jahr, sondern für jede Viertelstunde innerhalb eines Jahres gewährleistet ist. Daher wird sichergestellt, dass für jede Viertelstunde des Jahres aus den Erzeugungsanlagen mindestens die Strommenge bereitgestellt wird, die zur gleichen Zeit von den Kunden von Greenpeace Energy laut monatlicher Prognose abgenommen wird. Systembedingt ist es für einen deutschlandweiten Stromversorger allerdings nicht möglich, den genauen Stromverbrauch der Kunden zu jedem Zeitpunkt zu kennen. Deshalb werden von den Übertragungsnetzbetreibern, den Bilanzkreisverantwortlichen und den Verteilnetzbetreibern eventuelle Abweichungen zur Prognose ausgeglichen. Der Strommix dieser sogenannten Regelenergie und der Ausgleich der sogenannten Mehr- und Mindermengen kann durch den Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 15 von 16

16 Stromversorger nicht beeinflusst werden. Im Einzelnen kann Greenpeace Energy folgende Anteile der Stromlieferung nicht beeinflussen: Regelenergie: Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Dienstleister (Bilanzkreismanager) sind für den kurzfristigen Abgleich der Erzeugungs- und Verbrauchsmengen verantwortlich, um die Stabilität der allgemeinen Stromversorgung und der Spannungshaltung zu gewährleisten. Dabei wird Regelenergie zwischen ÜNB und Bilanzkreismanager ausgetauscht. Mehr- und Mindermengen: Die tatsächlich verbrauchte Strommenge eines Kunden, der nach einem standardisierten Lastprofil versorgt wird, kann zwar im Vorhinein in etwa abgeschätzt werden, genaue Zahlen sind aber erst nach Ablesung des Stromzählers bekannt. Die Zählerablesung erfolgt in der Regel durch den lokalen Netzbetreiber. Treten nun Abweichungen zwischen der angenommenen und der tatsächlichen Stromabnahme auf, spricht man von Mehr- und Mindermengen. Diese werden vom lokalen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. D.3 Eigener Lieferausgleich aus Blockheizkraftwerk Seit 2011 werden Teile der Stromlieferung aus Windkraftanlagen bezogen, deren Produktion durch Greenpeace Energy prognostiziert wird. Dies geschieht auf Basis der aktuellen Wetterdaten am Vortag. So genau die Wetterdaten inzwischen auch sind, gibt es am Tag der Stromproduktion doch immer Abweichungen gegenüber der Prognose. Weicht die Stromproduktion von der Prognose ab, liefert üblicherweise der Übertragungsnetzbetreiber als Ausgleich die oben genannte Regelenergie. Um den Anteil der konventionellen Regelenergie zu verringern, hat Greenpeace Energy im Jahr 2013 ein mit Erdgas betriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) unter Vertrag genommen und testet damit die Möglichkeiten selbst untertägig die Abweichungen von tatsächlicher Windstromproduktion gegenüber der Prognose auszugleichen. Da die Leistung des BHKW allerdings nur bei 0,22 MW liegt und die Windkraftanlagen eine installierte Leistung von rund 15 MW haben, sind die Ausgleichmöglichkeiten noch relativ gering. Im Jahr 2013 wurden im Rahmen der Verringerung des Bezugs von Ausgleichsenergie gut 35 MWh durch das BHKW eingespeist. Dies entspricht circa 0,01 % des prognostizierten Stromverbrauchs der Kunden. Greenpeace Energy Qualitätsbericht 2013 Seite 16 von 16

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