Stadt Sulz an Neckar, Stadtteil Holzhausen- Mitte Landkreis Rottweil

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1 Anlage 5 Stadt Sulz an Neckar, Stadtteil Holzhausen- Mitte Landkreis Rottweil Bebauungsplan Holzhausen-Mitte im Stadtteil Holzhausen zur Bebauungsplan Entwurfsfassung vom Büro iton, Sulz a.n.,

2 Seite 2 1 Öffentliche Auslegung ( 3 Abs.2 BauGB) 1.1 Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom bis einschließlich mit der Fassung vom statt. 1.2 Von den Bürger und Bürgerinnen wurden folgende Stellungnahmen abgegeben. Bürger/ Behörden/ Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Bürger siehe Anlage Die Festsetzungen beziehen Schreiben eingegangen am sich auf den Geltungsbereich des bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplans und sind nicht Gegenstand der B-Planänderung. Die Knödellinie grenzt nur unterschiedliche Nutzungen ab. 2.2 Wohn- und Mischgebiete dienen dem Wohnen. Beide Gebietscharaktere können nebeneinander ausgewiesen werden und sind zulässig. Die Festsetzung als Mischgebiet wurde getroffen, da das Höchstmaß der Grundflächenzahl für ein allgemeines Wohngebiet mit 0,6 überschreitet. 2.3 Der Parkplatz wird nicht als Dauerveranstaltungsort genutzt. 3 Die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung ist festgesetzt, um eine Trennung zwischen öffentlicher und Privater Verkehrsfläche zu

3 Seite 3 erzielen. Der Parkplatz ist schon an das Bezugsgebäude Rathaus gekoppelt. Er wurde aber als private Verkehrsfläche ausgewiesen, damit kein willkürliches Parken entstehen kann und wenn mal kleinere Veranstaltungen durchgeführt werden, diesen dann nutzen zu können, da der private Parkplatz dem Rathaus zugeordnet ist. Groß angelegte Markt- und Festaktivitäten werden auf diesem Platz nicht ausgetragen. 4. wird redaktionell geändert Bürger Schreiben eingegangen am siehe Anlage 2

4 Seite 4 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs.2 BauGB) 2.1 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zu der Entwurfsplanung bis einschließlich aufgefordert. Landratsamt Rottweil IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Handwerkskammer Konstanz EnBW Regionalzentrum Tuttlingen Kabel Ba-Wü GmbH Co.KG Vermögen und Bau BW Konstanz Deutsche Telekom Netze NP GmbH Abwasserzweckverband Oberes Mühlbachtal Regierungspräsidium Freiburg Referat 21 Raumordnung und Baurecht Regierungspräsidium Freiburg Referat 26 Denkmalpflege Regierungspräsidium Freiburg Referat 45 Planung Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau NABU Ortsgruppe Dunningen Netze BW Zweckverband Eberbachgruppe Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal Stadtwerke Vöhringen Gemeindeverwaltung Empfingen Stadtverwaltung Horb am Neckar Stadtverwaltung Haigerloch Stadtverwaltung Schopfloch Stadtverwaltung Dornhan Stadtverwaltung Oberndorf am Neckar Stadtverwaltung Rosenfeld

5 Seite Von folgenden Behörden sind Stellungnahmen eingegangen. Diese werden wie folgt behandelt: Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Landesamt für Denkmalpflege im siehe Anlage 3 Regierungspräsidium Stuttgart Die Anregungen werden unter den Schreiben eingegangen am Hinweisen mit aufgenommen Landratsamt Rottweil Schreiben eingegangen am Bau,- Naturschutz- und Gewerbeaufsicht Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Gesundheitsamt Straßenbauamt Bauplanungsrechtliche Beurteilung Der Flächennutzungsplan wird zu gegebener Zeit angepasst. Naturschutzbehörde Gewerbeaufsichtsamt Kreisbrandmeister Die Stichstraße (Flst. 85/7) dienen nur für den Anliegerverkehr. Die Abfallbeseitigung erfolgt über die bestehende Verkehrsfläche (Flst. 66/2).

6 Seite 6 Umweltschutzamt Altlasten Bodenschutz Drängungen Grundwasserschutz Wasserversorgung 1. Abwasserbeseitigung - wird in der Erschließungsplanung berücksichtigt Die nicht bebauten Flächen werden begrünt und sind wasserdurchlässig. Die Rückhaltung des Niederschlagswasser wird unter den Hinweisen mit aufgenommen. 1.1 gewerbliche Abwasserbeseitigung - - die Anregungen werden unter den Hinweisen mit aufgenommen Grundwasserneubildung Die versiegelten Flächen sind auf ein Minimum reduziert. Gefahr der Beeinträchtigung des Grundwassers durch wassergefährdente Stoffe wird in der Erschließungsplanung berücksichtigt Netze BW Schreiben eingegangen am

7 Seite Vermögen und Bau Amt Konstanz Schreiben eingegangen am: Regierungspräsidium Freiburg Abteilung Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal und Gesundheitswesen Schreiben eingegangen am Stadt Rosenfeld Schreiben eingegangen am siehe Anlage 5 1. Der Flächennutzungsplan wird zu gegebener Zeit an den Bebauungsplan angepasst ( 13a Abs.2 Nr.2 BauGB). 2. wird angepasst 3. Der Zu- und Abfahrtsverkehr wird sich bezüglich der Siedlungsentwicklung auf den Anliegerverkehr beschränken. 4. Jede weitere bauliche Entwicklung des unter Denkmalschutz stehenden Rathauses ist mit Denkmalschutzbehörde abzustimmen Stadt Vöhringen Schreiben eingegangen am IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Schreiben eingegangen am NABU Dunningen Schreiben eingegangen am Der NABU Dunningen bearbeitet nur Bauplanungen auf den Gemarkungen Dunningen, Seedorf und Lackendorf, da wir keine personellen Möglichkeiten haben größere Gebiete zur

8 Seite Abwasserzweckverband Oberes Mühlbachtal Schreiben eingegangen am unitymedia Schreiben eingegangen am Regierungspräsidium Freiburg Außenstelle Donaueschingen Abteilung Straßenwesen und Verkehr Schreiben eingegangen am Stadt Oberndorf am Neckar Schreiben eingegangen am Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Schreiben eingegangen am Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben eingegangen am betreuen. Bitte die Stellungnahme an eine ortnähere Naturschutzgruppe weiterleiten, sofern vorhanden. siehe Anlage 6 Die Hinweise zur Geotechnik werden bei den Hinweisen mit aufgenommen.

9 Seite 9 Auftraggeber: Stadt Sulz am Neckar Obere Hauptstraße Sulz am Neckar vertreten durch Bürgermeister G. Hieber I n g e n i e u r t e a m O b e r e r N e c k a r Ingenieurpartnerschaft Faras & Ohnmacht Bahnhofstraße 39 D Sulz a.n. Fachbereich Bauleitplanung: M.Sc. (FH) Nadin Rückmann

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