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1 we manage your energy efficiency Einführung eines Energie Management System ISO ÜBERSICHT BTM energy

2 ENERGIE EFFIZIENZ Gesetzliche Regelungen 2

3 (ENERGIE EFFIZIENZ) - RICHTLINIE 2012/27/EU 25. Oktober 2012 Ziel : Einsparungen beim Primärenergieverbrauch der Union bis 2020 um 20 % Steigerung der Energieeffizienz um 20 % und Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energieerzeugung auf 20% Für Energieversorger Dieses Ziel muss für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 mindestens der Erzielung neuer jährlicher Energieeinsparungen in einer Höhe von 1,5 % des jährlichen Energieabsatzes aller Energieverteiler oder Energieeinzelhandelsunternehmen an Endkunden nach ihrem über den letzten Dreijahreszeitraum vor dem 1. Januar 2013 gemittelten Absatzvolumen entsprechen. Das Absatzvolumen der im Verkehrswesen genutzten Energie kann ganz oder teilweise aus dieser Berechnung herausgenommen werden. der gemeinsame Rahmen sollte Energieversorgungsunternehmen die Option bieten, allen Endkunden Energiedienstleistungen anzubieten und nicht nur ihren Energieabnehmern. BTM

4 Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz-EEffG) Gesamtstaatlich Ziel der Republik Österreich ist es, die Energieeffizienz derart zu steigern, dass der auf ein Regeljahr bezogene Endenergieverbrauch in Österreich im Jahr 2020 die Höhe von Petajoule (Energieeffizienzrichtwert) nicht überschreitet, Energieeffizienz (Endenergieeffizienz): das Verhältnis von Ertrag an Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie zu Energieeinsatz (Endenergieeinsatz); Nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes sind im Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 2014 und dem 31. Dezember 2020 insgesamt jährlich Endenergieeffizienz-Maßnahmen zu setzen, die zu einer anrechenbaren Energieeffizienzsteigerung in Höhe von jährlich 1,5% des Endenergieverbrauches in Österreich gemäß führen. Ab 2015 hat Österreich jährlich bis zum 30. April jedes Jahres über die bei der Erfüllung der gesamtstaatlichen Energieeffizienzziele erreichten Fortschritte zu berichten. 4

5 Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz-EEffG) Energieversorger Energielieferanten, die Endenergieverbraucher in Österreich im Vorjahr entgeltlich beliefert haben und nicht mittels Branchenverpflichtung gemäß zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet sind, haben für die Jahre 2015 bis 2020 in jedem Kalenderjahr individuell die Durchführung von Endenergieeffizienzmaßnahmen bei sich selbst, ihren eigenen Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern im Umfang der in festgelegten Zielwerte nachzuweisen. Gemäß Abs. 1 verpflichtete Energielieferanten haben jährlich Energieeffizienzmaßnahmen nachzuweisen, die mindestens 0,6% ihrer Energieabsätze an ihre Endkunden in Österreich im Vorjahr, kumuliert 159 PJ bis 2020, entsprechen. Davon 40% der Energieeffizienzmaßnahmen bei Haushalten An Stelle des Setzens oder Nachweisens von verpflichtenden Maßnahmen können Energielieferanten ihre Pflicht zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen für das jeweilige Jahr durch Zahlung eines Ausgleichsbetrages im entsprechenden Ausmaß erfüllen. Bis zur Erlassung einer Verordnung beträgt die Höhe des Ausgleichsbetrags 20 Cent pro kwh. Für die österreichweite Evaluierung von Energieeffizienzmaßnahmen des Bundes und von Unternehmen sowie für das Monitoring, die Erstellung und die Koordinierung der Energieeffizienz- Aktionspläne gemäß 6 sowie für die Erstellung des Berichtsteils Energieeffizienz des gemeinsamen Evaluierungs- und Monitoringreports und dessen Gesamtkoordinierung gemäß 7 wird eine nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle geschaffen. 5

6 Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz-EEffG) Unternehmen Große Unternehmen haben entweder in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, ein externes Energieaudit durchzuführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem in Übereinstimmung mit der Norm EN oder ein der ISO oder entsprechenden Nachfolgenormen oder ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem gemäß ISO oder an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung teilzunehmen oder ein gleichwertiges innerstaatlich anerkanntes Managementsystem einzuführen, das auch ein regelmäßiges internes oder externes Energieaudit umfassen muss. den Anwendungsbereich und die Grenzen ihres Managementsystems festzulegen und zu dokumentieren oder die Durchführung und Ergebnisse des Energieaudits zu dokumentieren die Einführung des Managementsystems oder die Durchführung des Energieaudits, deren Inhalte und gewonnenen Erkenntnisse unverzüglich der nationalen Energieeffizienz- Monitoringstelle zu melden oder melden zu lassen. 6

7 Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz-EEffG) Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen können nach Möglichkeit: eine Energieberatung durchführen und die Durchführung einer Energieberatung in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, wiederholen; deren Durchführung und Ergebnisse dokumentieren; die Durchführung der Energieberatung, deren Inhalte und gewonnenen Erkenntnisse der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle melden lassen. kleine Unternehmen: höchstens 49 Beschäftigten, Umsatz höchstens 10 Millionen Euro oder Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro; mittlere Unternehmen: höchstens 249 Beschäftigten, Umsatz höchstens 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro 7

8 Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der Zielerreichung gemäß Energieeffizienz-und Energiedienstleistungsricht-linie 2006/32/EG Die Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/32/EG) fordert, dass die nationalen Energieeinsparungen im Vergleich zum Energieeinsparrichtwert bereits im Jahr 2008 zu messen sind. Es können sowohl Top- Down (TD) als auch Bottom-Up (BU) Methoden zur Messung verwendet werden, allerdings sollte mindestens 20 % des Endenergiebedarfs mittels Bottom-Up Methoden untersucht werden. Mittels Bottom-Up Methoden werden die Energieeinsparungen einzelner Maßnahmen in Energieeinheiten gemessen. Unter einer Top-Down Berechnungsmethode ist zu verstehen, dass die nationalen oder stärker aggregierten sektoralen Einsparungen als Ausgangspunkt für die Berechnung des Umfangs der Energieeinsparungen verwendet werden. 8

9 Beispiel Berechnung Effiziente Beleuchtung für Bürogebäude Berechnung lt. Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der Zielerreichung gemäß Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG Bottom Up Methoden (Oktober 2013, Kap. 3.3) DEFAULT WERTE EINGABE Durchsch. Installierte Leistung je m² Bürofläche Bürofläche 0 m² ineffiziente Systeme 14,0 W/m² Fläche ALT 1000 m² effiziente Systeme 11,5 W/m² Fläche NEU 1000 m² jährliche Einschaltdauer 2580 h Lebensdauer (LD) 15 Jahre Installierte Leistung ALT ,00 Wh/Jahr installierte Leistung/Lichtpunkt 14,0 Reduktion für Maßnahmen Anzahl Lichtpunkte 200 Teilabschaltung 0,9 Jährliche Einschaltdauer 2580 Zeitschaltung 0,9 Belegungssensoren 0,8 Installierte Leistung NEU ,00 Wh/Jahr Anpassung an Tageslichtniveau 0,8 installierte Leistung/Lichtpunkt 11,5 Anzahl Lichtpunkte 200 Jährliche Einschaltdauer 2580 Energieeinsparung + Installierte Leistung ALT ,00 Wh/Jahr Reduktionsfaktor der Maßnahmen x oder blank 0,52 - Installierte Leistung NEU ,00 Wh/Jahr Teilabschaltung x 0,9 x Reduktionsfaktor der Maßnahmen 0,52 Zeitschaltung x 0,9 x Nutzungsfaktoren 1,00 Belegungssensoren x 0, Anpassung an Tageslichtniveau x 0,8 Energieeinsparung 4 147,81 kwh/jahr 57,42% Nutzungsfaktoren 1,00 x Lebensdauer 15 Jahre Rebound - Verbrauchserhöhung durch geringere Kosten 1,0 Gesamte Einsparung ,22 kwh/ld Spill over - Multiplikatoeffekt 1,0 CO2 Faktor 0,366 kg/kwh Sicherheitszu-/-abschlag 1,0 Gesamtmenge CO2-Aquivalent 22,77 to Energieeffizienz Leistungsaufnahme ALT ,00 Wh/Jahr 7,22 kwh/m² Leistungsaufnahmen NEU ,60 Wh/Jahr 3,08 kwh/m² Effizienzsteigerung 2,35 BTM energy 2014 KOMMENTAR Tausch der Leuchtmittel von T8/KVG auf T5/EVG, Installation einer Lichtsteuerung (Teilabschaltung, Zeit, Belegung und Tageslicht), keine Veränderung der Bürofläche 9

10 Impulse für den Markt Energieversorger Bauen Ihre Energiedienstleistungen aus Rüsten auf Smart Meter um und installieren Smart Grid - Netzwerke Implementieren Energie Management Informationssysteme Suchen nach Energieeffizienzmanßnahmen bei Ihren Kunden Steigern die Effizienz Ihrer Energieerzeugungsanlagen und Ihrer Verteilnetze Bauen und betreiben dezentrale Energieerzeugungsanlagen Suchen Kunden mit Regelenergie Potenzial zur Stabilierung der Netze Große Kunden Steigern die Energieeffienz durch Energie Management Systeme Sanieren Gebäude und Anlagen, installieren Gebäude- und Produktionsleittechnik Bauen erneurbare Energieerzeugungsanlagen mit Regelnergie-Leistung Implementieren Energiemonitoring-Systeme Kaufen auf internationalen Energiemärkten ein Kleine und Mittlere Unternehmen Ignorieren das Thema oder warten auf Förderungen Kaufen energieeffiziente Produkte, sanieren Ihre Gebäude Entwickeln energieeffiziente Produkte, Lösungen oder bieten Dienstleistungen an Private Haushalte Ignorieren das Thema, warten ab kaufen energieeffiziente Produkte, sanieren Ihr Einfamilienhaus, testen Home Automation Systeme oder installieren erneuerbare Energieerzeugungsanlagen 10

11 Empfehlung für Bankinstitute 1. Aufbau eines einheitlichen Energiemanagementsystems nach ISO Nutzung der Standarddokumente für alle Teilorganisationen 3. Entwicklung von individuellen Maßnahmenpaketen je Standort 4. Aufbau von zentralen Energiemanagement Services 5. Aufbau eines Energiemess-, -monitoring- und -controllingsystems 6. Zertifizierung des gesamten Energiemanagementsystems 7. Regelmäßige Meldung an die Monitoringstelle 8. Einbindung von Mitarbeiter und Kunden 9. Realisierung von Einsparungen im Bereich Energieverbrauch 11

12 Nutzen Laut einer aktuellen Studie der Austrian Energy Agency (AEA) führen die, auf Basis des Gesetzes, zu erbringenden Energieeffizienzmaßnahmen - bei einer Lebenszyklusbetrachtung - zu einem jährlichen positiven Nettonutzen ihv. 2,3 Mrd. Euro für die Endkunden. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission bringt die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie für Österreich ein um 550 Mio. höheren Bruttoinlandsprodukt und neuen Jobs in der Zukunftsbranche "Energieeffizienz". Im Umweltbereich ist mit einer Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasemissionen im Umfang von ca. 14 Mio. Tonnen zu rechnen. Die gesamten Treibhausgasemissionen Österreichs betrugen 2011 rund 82,8 Mio. Tonnen., was zu Kosteneinsparungen ihv. 56 Mio. Euro führt. 12

13 Energie Management System nach ISO EnMS 13

14 Energie Management System nach ISO Modell Um die Energiekosten nachhaltig zu senken ist die Einführung einer Energiemanagementsystems im Unternehmen zu empfehlen Aus den Erfahrungen von Energiemanagement Maßnahmen wurde die EN ISO abgeleiteten die auch als Vorlage für die aktuelle gesetzliche Regelung gilt. Ziel ist, das Unternehmen die sich nach dieser Norm zertifizieren nachweisen das Sie alle notwendigen Strukturen, Prozesse und System aufgesetzt haben um nachhaltig Ihren Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizient zu steigern. 14

15 Energie Management System nach ISO Vorgehenweise Die Einführung eines Energiemanagementsystem findet im Auftrag des Top-Management statt und bindet alle Mitarbeiter in die Effizienzverbesserung ein. 15

16 Leistungsangebot BTM energy 16

17 Energie Management System Handbuch und Bericht BTM erstellt an Hand einer Handbuchvorlage die Dokumentation Ihres individuellen Energie Management Systems Dieses umfasst alle in der Norm festgeschriebenen Inhalte und dient als Dokumentation für eine nachfolgende Umsetzung und Dokumentation Ergänzt wird das Handbuch durch ein Excel basiertes Planungs-Tool für die Energieverbrauchsplanung Zusätzlich führen wir Sie durch den Erstellungsprozess bis zum anschliessenden internen Management Review und unterstützen Sie bei der ISO Zertifizierung 17

18 HOME BTM energy Vorgehensweise nach ISO BTM energy der verlässliche Partner für die Optimierung Ihres Energieverbrauchs Aufbau Energiemanagement System Basis Assessment & Metering Konzept Metering System Energie Audit Umsetzung der Maßnahmen Energie Management Analyse der Ausgangslage Verbrauchs-Prognose Potentialermittlung Anforderungserhebung Erstellung Messkonzept Installation Messpunkte Installation Datenlogger Einrichtung Meteringstruktur Einrichtung Alarme Einrichtung Berechtigungen und Auswertungen Einschulung Schnittstellen Analyse der Energieverbrauchsdaten Vorort Besichtigung Ermittlung von Energieeffizienzmaßnahmen Wirtschaftlichkeitsberechnung Präsentation der Ergebnisse und Empfehlung Planung der Energieeffizienzmaßnahmen Ggf. Ausschreibung & Vergabe Umsetzung der Maßnahmen Aufsicht und Kontrolle Analyse der Verbrauchsdaten und Nutzenüberprüfung Planung des Energiemix und des Verbrauchs Energiebeschaffung und Produktion Überwachung des Energieverbrauchs Analyse von Abweichungen Umsetzung von Maßnahmen Nachkontrolle 18

19 HOME BTM energy Team Wir helfen Ihnen Energie transparent zu machen, Einsparungen zu identifizieren, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. Peter Ostermann Ing. Mag., MBA Energie Management Geschäftsführender Gesellschafter BTM Phillip Fickl Leiter Systementwicklung Lösungen Gerhard Berger Leiter Metering Systeme Installation, Wartung Franz Krautgasser Sachverständiger E-Technik Leiter Benchmarking Normen und Standards BTM energy GmbH Ing. Mag. Peter Ostermann, MBA, CSE Geschäftsführender Gesellschafter Walter Kalcher Ing. Qualitätsmanagement Berater Manfred Mörth KommR Planung, Projektierung Elektrotechnik Berater Peter Lohberger Mag. Dr. Energiemanagement Energiesysteme Berater Sitz: A-2102 Hagenbrunn, In der Hofmauer 44 Büro: A-1020 Wien, Handelskai office@btm.or.at.at 19

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