Aktionspläne: Menschenrechte zur Umsetzung bringen. Forum 1: Landschaftsverband Rheinland Moderation und Berichterstattung:

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1 Aktionspläne: Menschenrechte zur Umsetzung bringen Forum 1: Landschaftsverband Rheinland Moderation und Berichterstattung: Bernd Woltmann-Zingsheim, Projektleiter LVR-Aktionsplan BRK Kontakt: Tel Mail Folie 2 1

2 Gliederung 1. Die bisherige Entwicklung und der Stand der Dinge 2. Gremien- und Arbeitsstrukturen im LVR 3. Der LVR-Matrixansatz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 4. Vom Projekt zum Mainstreaming Folie 3 Folie 4 2

3 Entwicklung und Sachstand Verabschiedung der UN-BRK im Dezember 2006, Inkrafttreten Mai 2008 Inkrafttreten in Deutschland am Staatenbericht und Aktionsplan der Bundesregierung im Juni 2011 Folie 5 Entwicklung und Sachstand Aktionsplan der Landesregierung NRW im Juli 2012, Konstituierung des Inklusionsbeirates im Dezember 2012 Parallelbericht der Zivilgesellschaft (deutsche BRK-Allianz) im März 2013 Neuer Teilhabebericht der Bundesregierung im Juli 2013 Folie 6 3

4 Folie 7 Entwicklung und Sachstand Die sog. wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte stehen unter progressivem Realisierungsvorbehalt. (vgl. Art. 4 Abs. 2 BRK) Grundrechte wie der Diskriminierungsschutz dürfen dagegen nicht nach Kassenlage behandelt werden. (vgl. Art. 5 Abs. 1 BRK, Art. 3 GG, AGG, BGG NRW) Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung sind sofort zu treffen. (vgl. Art. 8 Abs. 1 BRK) Folie 8 4

5 Entwicklung und Sachstand Was tun? Warten auf das neue Schulrecht NRW? Warten auf ein Bundesteilhabegesetz, das die Kommunen entlastet und etwa den Mehrkostenvorbehalt in der Eingliederungshilfe streicht? Der LVR muss und will nicht warten! Folie 9 Folie 10 5

6 LVR-Strukturen Der Landschaftsausschuss der 13. Landschaftsversammlung Rheinland richtet 2010 eine Kommission Inklusion ein und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Aktionsplans Resolution Dezember 2011: Inklusion Leitziel der Landschaftsversammlung Rheinland Folie 11 LVR-Strukturen Der LVR erfüllt für 13 kreisfreie Städte, 12 Kreise und die StädteRegion Aachen im Rheinland Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur. Im Rheinland leben rund 9,6 Mio. Menschen. Der LVR ist der größte Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Folie 12 6

7 LVR-Strukturen > 40 LVR-Förderschulen > Plätze in Sonderkindergärten* > Plätze stationäres Wohnen > Werkstattplätze (WfbM) *einschließlich der Plätze in heilpädagogischen Gruppen Folie 13 Folie 14 7

8 LVR-Strukturen Die LVR-Direktorin übernimmt 2012 die Gesamtsteuerung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Die LVR-Direktorin bestimmt ihre Stabsstelle zur nach Artikel 33 UN-BRK Folie 15 LVR-Strukturen Folie 16 8

9 Zwischen-Fragen? Folie 17 Folie 18 9

10 LVR-Matrixansatz Projekt LVR-Aktionsplan BRK Ausgangspunkt: Der LVR als Akteur in diesen Handlungsfeldern: 1. Verwaltung und Organisation 2. Bewusstseinsbildung 3. Bildung und Erziehung 4. Arbeit und Beschäftigung 5. Wohnen und Sozialraum LVR-Fachtagung Frühjahr 2014! 6. Kultur und Freizeit 7. Psychiatrie und Gesundheit Folie 19 LVR-Matrixansatz Herausforderung: Enge Rückbindung bzw. Ausrichtung des Aktionsplans an die Konvention Folie 20 10

11 LVR-Matrixansatz Aus acht Buchstaben des Artikels werden diese sieben LVR-Kriterien: 1. Inklusion 2. Partizipation 3. Selbstbestimmung 4. Gleichstellung 5. Barrierefreiheit 6. Geschlechtergerechtigkeit 7. Kindeswohl Folie 21 LVR-Matrixansatz Folie 22 11

12 LVR-Matrixansatz Folie 23 LVR-Matrixansatz Vorteil: Jedes Handlungsfeld kann systematisch und differenziert bearbeitet werden. Beispiel aus dem Projekt: Handlungsfeld Kultur und Freizeit 1. Was sagt die Konvention (vgl. insb. Artikel 30 BRK ) 2. Der LVR als Akteur im Handlungsfeld (Aufgaben, Rollen) 3. Herausforderungen und Problemanzeigen 3.1 Inklusion, 3.2 Partizipation, 3.3 Selbstbestimmung, 3.4 Gleichstellung, 3.5 Barrierefreiheit, 3.6 Geschlechtergerechtigkeit, 3.7 Kindeswohl Folie 24 12

13 LVR-Matrixansatz Vorteil: Jedes Handlungsfeld kann systematisch und differenziert bearbeitet werden. Beispiel aus dem Projekt: Handlungsfeld Kultur und Freizeit 1. Was sagt die Konvention (vgl. insb. Artikel 30 BRK ) 2. Der LVR als Akteur im Handlungsfeld (Aufgaben, Rollen) 3. Herausforderungen und Problemanzeigen 3.1 Inklusion, 3.2 Partizipation, 3.3 Selbstbestimmung, 3.4 Gleichstellung, 3.5 Barrierefreiheit, 3.6 Geschlechtergerechtigkeit, 3.7 Kindeswohl Folie 25 Folie 26 13

14 LVR-Matrixansatz Der menschen(ge)rechte Projekt-Weg ist ein wichtiges Ziel! Ein Menschenrechts-Aktionsplan kann nur im Dialog, kann nur partizipativ gelingen. Der Prozess trägt schon zur Haltung, zur Bewusstseinsbildung bei. Und nicht zuletzt sind die Ergebnisse besser und die Umsetzung leichter! (es folgen Fotos aus den LVR-Projekt-Workshops) Folie 27 Folie 28 14

15 Ausblick: Vom Projekt zum Mainstreaming Der LVR-Aktionsplan zur Umsetzung der BRK liegt im Frühjahr 2014 vor. Im LVR werden künftig bei allen Aktivitäten und Entscheidungen die grundsätzlichen Anliegen und Ziele der BRK mitgedacht. Dies wird durch im Aktionsplan ausgewiesene Aktionen erprobt. Folie 29 Ausblick: Vom Projekt zum Mainstreaming Ab 2015 wird diese Mainstreaming-Strategie im bereits etablierten Gesamtsteuerungsprozess durch Zielvereinbarungen intern verankert. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die in der BRK beschrieben sind, werden nach und nach im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und unter Beachtung der Gesetzeslage umgesetzt, die Bund und Land zu verantworten haben. Folie 30 15

16 Alle Vorlagen zum LVR-Aktionsplan sind im Internet hier zu finden: > Politik > Sitzungen/Termine > Kommission Inklusion 16

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