Vorwort Seite 3. Unsere Grundprinzipien.. Seite 3. Sicherheitstechnische und bauliche Maßnahmen... Seite 3. Brandschutz in der Schule.
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2 Inhaltsverzeichnis Stand: März 2013 Vorwort Seite 3 Unsere Grundprinzipien.. Seite 3 Sicherheitstechnische und bauliche Maßnahmen... Seite 3 Brandschutz in der Schule. Seite 4 Unfälle in der Schule.. Seite 5 Besondere Notfälle. Seite 5 Vermisste Kinder. Seite 6 Schutz vor unbekannten schulfremden Personen. Seite 7 Sicherheit im Sportunterricht... Seite 7 Hygiene/ Infektionsschutz Seite 7 Sicherheit auf dem Schulgelände. Seite 8 Sicherheit auf dem Schulweg... Seite 8 a) Sicherheit im Straßenverkehr b) Sicherheit vor Übergriffen auf dem Schulweg Verhalten bei Unwetter. Seite 9 Sicherheit im Umgang mit dem Internet.. Seite 10 Sicherheit durch gezielte Schüler- Informationen.... Seite 10 Sicherheit durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern. Seite 11 Anlagen 1. Wichtige Rufnummern/ Zuständigkeiten... Seite Waffenerlass. Seite Erlass: Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen. Seite Feueralarmplan der Grundschule Barienrode Seite 17 In Sorge um größtmögliche Sicherheit verpflichtet sich die Schule zu den im Folgenden beschriebenen Maßnahmen. 2
3 Vorwort Auch an vermeintlich sicheren Orten wie unserer kleinen Grundschule können Gefahrensituationen auftreten. Deshalb ist es erforderlich, dass wir uns mit der Thematik möglicher Gefährdungen auseinandersetzen. Diese können in Form besonders schwerer Gewaltdelikte wie Geiselnahmen, Waffenmissbrauch, Bombenanschlägen, Kindesmissbrauch etc. gipfeln, aber auch in Situationen wie Unfällen oder Bränden bzw. Naturkatastrophen eintreten. Um bei einem Eintritt einer solchen besonderen Situation bestmöglich gewappnet zu sein, möchten wir mit diesem Sicherheitskonzept für alle an unserer Schule beteiligten Kräfte einen Leitfaden für das Verhalten und Vorgehen im Ernstfall schaffen. Dieses Sicherheitskonzept soll die Art und Weise der Zusammenarbeit der Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Schule, Gemeinde etc.) klären. Gleichwohl muss bewusst sein, dass mögliche Situationen, je nach Lage des Einzelfalles, individuelle Handlungsstrategien erfordern. Das Sicherheitskonzept soll mögliche Sofortmaßnahmen, Möglichkeiten einer Prävention und eventuelle Nachsorgemaßnahmen aufzeigen. Unsere Grundprinzipien Uns liegt die Sicherheit aller an unserer Schule Beteiligten am Herzen. Daraus ergeben sich für uns die folgenden Grundprinzipien: schulbedingte Unfall- und Gesundheitsgefahren abwehren Leben und Gesundheit bewahren nicht reaktiv, sondern präventiv arbeiten und planen. Leben retten, Erstversorgung gewährleisten alle Eventualitäten im Blick behalten Personenschutz gewährleisten und gewähren Verletzungsgefahren herabsetzen die Eintrittswahrscheinlichkeit von Krankheiten senken Sicherheit durch feste Regeln geben Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Unfällen im Straßenverkehr senken. Richtiges Schüler- Verhalten lehren und verstärken Gemeinsam mit den Eltern für Sicherheit sorgen. Sicherheitstechnische und bauliche Maßnahmen Unser Grundprinzip: Abwehr schulbedingter Unfall- und Gesundheitsgefahren Da aufgrund der Schulgröße die Bestellung eines GS- Sicherheitsbeauftragten nicht zwingend notwendig ist, übernimmt Frau Albrecht- Skowronski bis auf Weiteres diese Aufgabe. Die Vertreter der Gemeinde Diekholzen führen gemeinsam mit den entsprechenden Sicherheitsbeauftragten regelmäßige Kontrollgänge durch die Schule durch und leisten damit ihren Beitrag zum Aufrechterhalten eines sicheren Dienstbetriebes. Die entsprechenden Protokolle, in denen auch die festgestellten Mängel und Einzelgefährdungen aufgeführt sind, liegen der Gemeinde vor. Es ist Ziel, die Mängel möglichst umgehend zu beseitigen. Unter Beteiligung der zuständigen Gremien und nach Beschlussfassung werden die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet. 3
4 In Dienstbesprechungen zum Thema Schulqualitätsentwicklung werden Bezug nehmend auf Punkt 5.5 des Orientierungsrahmen Schulqualität (Gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen) auch Gesundheit erhaltende Maßnahmen besprochen, z.b.: - Verbesserung der Akustik durch entsprechende Raumgestaltung - Fragen zum Raumklima - Beleuchtung der Räume. Unterlagen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz finden sich im Ordner Sicherheit. Da an einem Schulvormittag alle Schulmitarbeiter meist im Unterricht sind, muss geprüft werden, ob die Eingangstüre der Schule durch ein Panikschloss gesichert werden muss, so dass Unbefugten der Zugang zur Schule verwehrt ist. Brandschutz in der Schule Unser Grundprinzip: Bewahrung von Leben und Gesundheit präventiv arbeiten Unsere Sicherheitsüberlegungen basieren auf dem Nds. MBl Nr. 31/2008, Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen. In der Grundschule Barienrode gibt es einen separaten Feueralarmplan. Er hängt im Lehrerzimmer und im Schulleiterzimmer, ist zudem im Notfallordner einzusehen. Dieser Plan wird jeweils zu Beginn eines Schuljahres in den Klassen besprochen. Eine Kurzversion des Planes hängt in jedem Klassenraum aus. (s. Anhang) Mindestens einmal jährlich findet eine unangemeldete Alarmübung in der GS Barienrode statt. Ziel dieser Übung ist es, mit den Schülern und Schülerinnen ein geordnetes Verlassen des Schulgebäudes einzuüben, die im Unterricht besprochenen Fluchtwege dabei zu benutzen und auf dem Sammelplatz ruhig weitere Anweisungen abzuwarten. Auf dem Sammelplatz wird durch die Schulleitung kontrolliert, ob die Klassen vollzählig in Begleitung ihrer Lehrkraft das Gebäude verlassen haben. Es wird die Zeit festgehalten, die zur Räumung des Gebäudes benötigt wurde. Feuerlöscher befinden sich auf den beiden Fluren sowie im Keller des Gebäudes. Brandschutztüren der Schule sind die Kellertür sowie die Tür zum Dachboden. Wir kooperieren mit der Freiwilligen Feuerwehr Barienrodes. Viele unserer Schüler sind dort schon Mitglied der Zwergenfeuerwehr. Mit Ortsbrandmeister Martin Gerling fand am eine Besichtigung der Schule statt, während der die aktuellen örtlichen Gegebenheiten für die feuerwehr aufgenommen wurden. Es ist für April 2009 angedacht, in einer großen Alarmübung mit den Löschzügen der Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen für den Ernstfall zu proben. Zum sachgemäßen Verhalten bei Feuer und zum Umgang mit Feuer findet jeweils im Rahmen des Sachunterrichts in der 3. Klasse eine Unterrichtseinheit statt. 4
5 Unfälle in der Schule Unser Grundprinzip: Leben retten, Erstversorgung gewährleisten Das Kollegium der GS Barienrode nimmt regelmäßig alle 3 Jahre an Erste Hilfe- Kursen teil, die gemeinsam mit den Kollegien von Söhre und Diekholzen in der GS Diekholzen stattfinden. Die Lehrkräfte sind angewiesen, in ernsten Fällen, (hierfür ist jeweils das eigene Ermessen ausschlaggebend) schnellstmöglich einen Notruf über die Notrufnummer 112 oder 110 abzusetzen und anschließend die Schulleitung zu informieren. Ergänzend ist ggf. die Gemeindeverwaltung (202-0) zu verständigen. Weitere wichtige Rufnummern sind in der Anlage 1 zu diesem Sicherheitskonzept aufgeführt. Telefone befinden sich im Lehrerzimmer, im Schulleiterzimmer und in der Turnhalle. Zudem sind die Lehrkräfte berechtigt, für eventuelle Notsituationen ihr Handy bei sich zu führen. Sollte ein Kind zum Arzt oder ins Krankenhaus gefahren werden müssen, so fährt die Lehrkraft nicht selber, sondern bestellt einen Krankenwagen. Fährt eine Lehrkraft nach Absprache mit den Eltern eines leichter verletzten Kindes und mit Genehmigung der Schulleiterin mit dem Kind im privaten PKW zum Arzt, so muss eine zweite Begleitperson mitfahren, die sich nur um das Kind kümmert. Erste Hilfe- Kästen befinden sich im Lehrerzimmer, in der Küche und in der Lehrerumkleide der Sporthalle. In weniger dringenden Fällen wird durch die unterrichtende Lehrkraft, die Pädagogische Mitarbeiterin oder die Schulleitung versucht, über die in der Schule hinterlegten Notfallnummern die Erziehungsberechtigten zu erreichen, um ein weiteres Vorgehen abzusprechen. Verletzte oder kranke Kinder werden niemals allein gelassen! Die bei Unfällen verlorenen Zähne oder Teile von Zähnen sollen in hygienischen Plastikbeuteln im Kühlfach aufbewahrt werden, um dann darin mit zum Zahnarzt genommen zu werden. Bagatellverletzungen werden durch Pflaster oder die Ausgabe von Kühlkissen versorgt. Es findet eine Dokumentation im sog. Pflasterbüchlein statt. Unfallmeldungen werden durch unseren Sekretär erstellt. Bei Schul- Unfällen haftet in der Regel die Gemeinde- Unfall- Versicherung (GUV). Besondere Notfälle Unser Grundprinzip: Leben retten Die Grundschule Barienrode besitzt einen gesonderten Notfallplan Amoklauf. Als besondere Notfälle sind denkbar: - Bedrohungslagen (z.b. Brand-/Gasalarm, Bombendrohung, Naturkatastrophen) 5
6 - schwere Unfälle (z.b. Explosionen, Vergiftungen) - Suizide/Todesfälle (ohne Fremdeinwirkung) - Gewaltdelikte (z.b. Tötungsdelikt, Sittlichkeitsdelikt, Geiselnahme, Amoklauf) Entsprechend der jeweiligen Situation werden sich hier der Ablauf eines Szenarios und der Einsatz entwickeln. Bei der Alarmierung ist, wenn möglich, eine Situationsanalyse durch die Schule, ansonsten durch die Rettungskräfte vor Ort durchzuführen. Ein Krisenstab wird im Rathaus eingerichtet. Bei Bedarf können von dort weitere Kräfte (z.b. psychologische Betreuung, Landkreis, Schulpsychologie, etc.) eingeschaltet bzw. hinzugezogen werden. Im Rathaus sind auch Zweit- bzw. Generalschlüssel zu den in das Sicherheitskonzept einbezogenen Gebäuden hinterlegt. Soweit es die Einsatzsituation zulässt, soll ein ständiger Kontakt zwischen den Einsatzkräften/Einsatzpartnern stattfinden. Die Öffentlichkeit wird nur nach Absprache unter den einzelnen Einsatzkräften/Einsatzpartnern verständigt und informiert. Es ist davon auszugehen, dass je nach Schadenlage die Feuerwehr oder der Rettungsdienst vor Ort die Einsatzleitung übernimmt. Bei Großschadenslagen übernimmt im Ernstfall die Polizei die Einsatzleitung. Im Ernstfall soll es eine Koordination durch die Schulleitung und entsprechend Beauftragte bzw. Übungsleiter oder Gruppenleiter in Verbindung mit den eingesetzten Rettungskräften geben. Bei Bedarf sind Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Bei Gewaltdelikten sind die Anweisungen der Täter zu befolgen. Die Betreuung von Eltern und Kindern während eines extremen Notfalles bzw. die Nachbetreuung der Kinder und Eltern wird durch das Rathaus angefordert und koordiniert. Bei Bedarf werden Schulleitung, Lehrkräfte, Sozialarbeiter, Psychologen, Kinderschutzbund etc. mit einbezogen. Schüler, Eltern und sonstige Personen dürfen nicht nach Hause gehen, bevor eine Vollständigkeitskontrolle durch die Einsatzkräfte vorgenommen wurde. Der Krisenstab im Rathaus organisiert nach Rücksprache mit den Hilfskräften (z.b. Psychologen) nötige Fahrmöglichkeiten. Vermisste Kinder Unser Grundprinzip: Alle Eventualitäten im Blick behalten Werden während des Schulvormittags Schüler vermisst, ist unverzüglich die Schulleiterin zu informieren, um dann koordinierte Maßnahmen einzuleiten. Die Eltern sind gehalten, kranke Kinder morgens vor Beginn des Unterrichts in der Schule zu melden. Bleibt diese Meldung aus, muss die in der 1. Schulstunde unterrichtende Lehrkraft zuhause bei dem nicht erschienenen Kind anrufen und sich nach seinem Verbleib erkundigen. 6
7 Schutz vor unbekannten schulfremden Personen Unser Grundprinzip: Präventiv arbeiten Schüler, die auf die Toilette gehen müssen, gehen immer mit einem Partner. Werden in der Klasse gerade Arbeiten oder Tests geschrieben, so sucht sich der Schüler einen Begleiter aus der Nachbarklasse. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GS Barienrode sind gehalten, schulfremde Personen anzusprechen und sie nach dem Grund ihres Aufenthaltes zu befragen. Fremde Personen sind an die Schulleitung zu verweisen bzw. aufzufordern, das Schulgelände zu verlassen. Die Türen von Lehrerzimmer und Schulleitung sind geschlossen zu halten. Der Klassenraum wird abgeschlossen, wenn die Schüler zum Sportunterricht gehen. Es gibt eine Schlüsselübersicht über die vorhandenen und ausgegebenen Schlüssel. Grundsätzlich haben sich im Schulgebäude nur berechtigte Personen aufzuhalten. Nutzungen außerhalb des Schulbetriebes: Gemeindesprechstunde, Musikkarussell, Flötengruppe. Sicherheit im Sportunterricht Unser Grundprinzip: Sicherheit durch feste Regeln Die SportlehrerInnen achten darauf, dass sich die Schüler beim Benutzen der Halle und der Sportgeräte an die Anweisungen halten. Es werden Regeln zu einem besonders rücksichtsvollen Miteinander im Sportunterricht besprochen. Im Schwimmunterricht werden Baderegeln erarbeitet. Alle Sportlehrer besitzen Klassenlisten mit Notfalltelefonnummern. Im Notfall rufen sie die Eltern über ihr privates Handy an. Über das Sporthallentelefon ist die Nummer 112 frei zu wählen. Außerdem erreicht man von dort das schulische Telefon. Hygiene/ Infektionsschutz Unser Grundprinzip: Eintrittswahrscheinlichkeit von Krankheiten senken Im Rahmen der Erste Hilfe- Kurse erhalten die Lehrkräfte Informationen über richtige Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Falle auftauchender Krankheiten mit Infektionsgefahr. Informationen zu 35 Infektionsschutzgesetz finden sich im Ordner Infektionsschutz. Eine besondere Situation ergibt sich durch die Ausgabe des Mittagessens während der nachschulischen Betreuung. Die betreuende pädagogische Mitarbeiterin besitzt Kenntnisse über die hygienischen Voraussetzungen zur Essensausgabe, besucht regelmäßig entsprechende Schulungen und besitzt die erforderlichen Zeugnisse des Gesundheitsamtes. Auch der Umgang mit unserem Schulhund erfordert das Einhalten besonderer Hygienevorschriften. Sie sind im Konzept Schulhund beschrieben. Im Alltag gilt: Das Verhalten muss dem Wetter angepasst sein. Das bedeutet: 7
8 - kein Sport unter freiem Himmel bei starker Sonneneinstrahlung - Hüte als Sonnenschutz - bei Regen Regenpausen im gut gelüfteten Klassenraum - Jackenpflicht an kalten Tagen - nach dem Schwimmunterricht werden Mützen aufgesetzt - bei Schnee und Eis gelten vorbeugend vor Verletzungen die besonderen Regelungen der.schulordnung. Sicherheit auf dem Schulgelände Unser Grundprinzip: Schutz vor Verletzungen Zu Beginn ihrer Schulzeit wird den Erstklässlern das Schulgelände erklärt. Regeln, die auch in der Schulordnung wiederzufinden sind wie z.b. das Verbot, die Bäume zu besteigen, werden besprochen. Die Spielgeräte auf dem Schulgelände werden regelmäßig auf sichere Benutzbarkeit kontrolliert. Jährlich finden zudem Kontrollen durch den Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde statt. Defekte Geräte werden gesperrt, bis sie repariert sind. Sicherheit auf dem Schulweg Unser Grundprinzip: Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Unfällen senken. a) Sicherheit im Straßenverkehr Schon am ersten Elternabend vor der Einschulung erhalten alle Eltern Informationen über sichere Schulwege für ihre Kinder. Gemeinsam mit unserem Kontaktbeamten Holger Schmidt von der Polizeidienststelle in Diekholzen sind wir regelmäßig an der Aktion Kleine Füße beteiligt und kennzeichnen sichere Straßenübergänge rund um die Schule mit gelben Füßen. Herr Schmidt geht dann zu Beginn des Schuljahres mit den Erstklässlern die Schulwege ab und erklärt die Gefahrenzonen. Im Jahr 2009 ist es unser Ziel, die Schüler jeweils eines Straßenzuges, die bislang allein zur Schule gegangen sind, in einem so genannten Walking- bus zur Schule zu geleiten. Beim "Walking-Bus" steht kein Bus im eigentlichen Sinne zur Verfügung, sondern mehrere Kinder werden von einer erwachsenen Person (Eltern) zu Fuß zur Schule und auch wieder auf dem Heimweg begleitet. Die vorderen 2 bis 4 Kinder sind die Busfahrer, die letzten beiden Kinder die Schaffner ; die Begleitperson hat reine Kontrollfunktion. An Bus-Stopps werden die einzelnen Kinder aufgesammelt. Ausgestattet mit Leucht- Westen laufen die Kinder so jeden Tag sicher bei jedem Wetter zur Schule. In allen Klassen 1-4 wird im Sachunterricht im Bereich Verkehrsunterricht/ Mobilität das richtige Verhalten im Straßenverkehr zunächst als Fußgänger und dann als Radfahrer erarbeitet. Zusätzlich kommt einmal jährlich Herr Grelka vom Verkehrsschulgarten an der Steingrube in die Klassen. Im 4. Schuljahr findet dann im Verkehrsschulgarten Steingrube ein Radfahrtraining statt, das mit einer Radfahrprüfung endet. Unsere Grundschüler dürfen erst mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn sie diese Prüfung bestanden haben. Nur auf Wunsch der Eltern dürfen die Kinder auch vor dem Ablegen dieser Prüfung mit dem Rad zur Schule kommen. Es besteht Helmpflicht. 8
9 Da die Schüler in der Regel nachmittags Fahrrad fahren, haben sie regelmäßig im Frühjahr die Möglichkeit, im Rahmen einer Vormittagsaktion in der Schule durch die hiesige Polizei ihr Rad auf Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen. Bei Unterrichtsgängen sind die Lehrkräfte verpflichtet, mindestens mit einer zweiten Begleitperson zu gehen, um die Aufsicht zu gewährleisten. b) Sicherheit vor Übergriffen auf dem Schulweg Durch unsere Schulordnung ist auch geregelt, wie sich die Schüler und Schülerinnen auf dem Schulweg verhalten sollen. Auszug aus der Schulordnung: Auf dem Schulweg rennen wir nicht, sondern gehen vernünftig. Wir bleiben auf dem Bürgersteig und richten uns nach den Gelben Füßen. Wir achten auf die vorbeifahrenden Fahrzeuge und halten die Verkehrsregeln ein. Wir helfen den jüngeren Mitschülerinnen und Mitschülern. Kinder, die den gleichen Schulweg haben, gehen gemeinsam zur Schule und nach Hause zurück. Wir vermeiden Umwege und trödeln nicht, damit sich niemand Sorgen machen muss. Wir folgen niemals fremden Menschen und steigen auch nicht zu ihnen ins Auto. Regelmäßig wird durch eine Umfrage zur Schulwegsicherheit das Verhalten der Kinder auf dem Weg zur Schule und nach Hause überprüft. Es ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt, dass Schüler das Schulgelände allein, ohne Begleitung einer Aufsichtsperson, verlassen. Eine Ausnahme stellt der Gang in die benachbarte Titusgemeinde dar. Diesen Weg dürfen Schüler zu zweit ohne Begleitung Erwachsener gehen. Verhalten bei Unwetter Unser Grundprinzip: Schutz gewährleisten und gewähren Wird über die Medien für die Region, in der sich die GS Barienrode befindet, ein Schulausfall bekannt gegeben, ist trotzdem sichergestellt, dass während der verlässlichen Zeiten zwischen 07:55 und 13:00 Uhr die Kinder, deren Eltern den Aufruf nicht gehört haben, im Schulgebäude sicher betreut werden. Findet eine Unwetterwarnung während des Schulvormittags statt, dürfen nur die Kinder das Schulgelände verlassen, die von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Alle anderen Kinder bleiben bis zum Schulschluss in der Schule und werden dort beaufsichtigt. Findet keine Unwetterwarnung durch die Medien statt, entscheiden die Erziehungsberechtigten bei widrigen Wetterlagen selbst, ob sie ihr Kind an diesem Tag zur Schule schicken oder nicht. 9
10 Sicherheit im Umgang mit dem Internet Unser Grundprinzip: Lehrer- Anwesenheit erhöht die Sicherheit Das Internet hat sich in den letzten Jahren zu einem Medium entwickelt, das weite Bereiche des Lebens begleitet und auch bereichert. Als schnelle Informationsquelle und als Kommunikationsmittel wird es von immer mehr Menschen genutzt. Für Kinder unserer Zeit ist es unerlässlich, sich mit diesem Medium auseinanderzusetzen. Gerade im Grundschulalter bedarf es allerdings besonderer Aufmerksamkeit, da die Gefahren für Kinder im Internet oftmals nicht sofort erkennbar sind und an unvermuteten Stellen lauern (links). Die Kinder der Grundschule Barienrode werden von den Lehrerinnen in den Einführungsstunden auf die Gefährlichkeit des Internets (z.b. Vergleich mit einer großen Stadt, in der es dunkle Ecken und Gestalten gibt und Straßenzüge, die man lieber meiden sollte) hingewiesen. Die Regeln für den Umgang mit dem Internet an unserer Schule werden mit den Kindern besprochen. Zu Hause sollen die Eltern diese mit ihren Kindern ebenfalls durchgehen und dann gemeinsam mit den Kindern die Kenntnisnahme und die Absicht, die Regeln einzuhalten, unterschreiben. Oberstes Gebot ist die Anwesenheit der Lehrerin im Klassenraum, wenn die Kinder im Internet surfen. Wir arbeiten vorrangig mit Kindersuchmaschinen. Nur in Ausnahmefällen darf auch google benutzt werden, wenn es von der Lehrerin ausdrücklich gestattet wird. In der Regel werden nur bestimmte, von der Lehrerin in der Unterrichtsvorbereitung ausgesuchte und überprüfte Websites aufgesucht. Mit Ausnahme von Antolin ist es grundsätzlich verboten, Namen, Adressen oder Passwörter einzugeben oder etwas downzuloaden. An der Einrichtung eines Jugendschutzfilters wird momentan in Zusammenarbeit mit dem Schulträger gearbeitet. Auf unserer Homepage werden auch Bilder von SchülerInnen veröffentlicht. Nur mit Erlaubnis der Eltern dürfen wir dabei Bilder einzelner Kinder zeigen. Außerdem fragen wir ab, bei welchen Kindern wir den Vornamen unter das Bild setzen dürfen. Nachnamen werden prinzipiell nicht genannt. Die PCs unserer Schule sind geschützt gegen Eingriffe von außen. Es werden regelmäßig Sicherheitsupdates durchgeführt. Auch für die zu Hause genutzten Computer der Lehrkräfte müssen regelmäßig Nachweise über Sicherheitsvorkehrungen erbracht werden. Sicherheit durch gezielte Schüler- Informationen Unser Grundprinzip: Richtiges Schüler- Verhalten verstärkt die Sicherheit Die Schüler und Schülerinnen erhalten während ihrer Grundschulzeit jedes Jahr wieder Informationen über: - die Schulordnung - das richtige Verhalten auf dem Schulweg - die Gefahren bei Eis und Schnee. 10
11 - die Gefahren bei Bränden und das richtige Verhalten im Brandfall - das Verbot des Mitbringens von Messern, Feuerzeugen etc. - den Umwelt- und Tierschutz. (Gefahr für unsere Natur). Klasse 3 erhält im Rahmen des Schwimmunterrichtes Informationen über die Verhütung von Badeunfällen. Sicherheit durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern Unser Grundprinzip: Gemeinsam mit den Eltern für Sicherheit sorgen Die Eltern haben ihren Kindern gegenüber eine Vorbildfunktion. Sie können viel zur Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg beitragen: - Sie sollten ihr Kind vor Unterrichtsbeginn so rechtzeitig losschicken, dass es sich auf den Schulweg in Ruhe konzentrieren kann. - Kinder sollten möglichst den Schulweg selbständig bewältigen können. Das müssen sie gemeinsam mit ihren Eltern lernen. Dabei ist es hilfreich, die Gelben Füße an den Straßenübergängen zu nutzen. Schulwege sollten gemeinsam mit den Eltern abgegangen werden. - Werden Kinder mit längerem Schulweg mit dem PKW gebracht, so sollten die PKW- Fahrer - Rückhaltesysteme im KFZ nutzen. - Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten. - Park- und Halteverbote einhalten und vor der Schule so anhalten, dass die eigenen Kinder ohne Gefährdung die Straße überqueren können und andere Kinder dadurch nicht auf ihrem Schulweg gefährdet werden. - Die Verkehrssicherheit der Fahrräder der Kinder muss regelmäßig überprüft werden. - Geänderte Notfalltelefonnummern müssen sofort der Schule mitgeteilt werden. Dieses Sicherheitskonzept wurde in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Grundschule und der Gemeinde Diekholzen und nach Absprache mit den Gesamtkonferenzteilnehmern von Schulleiterin Petra Albrecht- Skowronski erarbeitet. Es wurde auf der Gesamtkonferenz am verabschiedet und ist damit für alle Lehrkräfte, Pädagogischen Mitarbeiterinnen, Eltern und Schüler verbindlich. Bei Bedarf (z.b. nach baulichen Maßnahmen) ist es zu aktualisieren. Es ist abgelegt im Notfallordner und kann auf der Homepage der Grundschule eingesehen werden. 11
12 Anlage 1 Wichtige Rufnummern/ Zuständigkeiten Polizei 110 Polizeistation Diekholzen, Holger Schmidt Feuerwehr 112 Ortsbrandmeister Martin Gerling Rettungsstelle Ärzte/ Krankenhäuser: Dr. Claßen, Diekholzen Dr. Poser, Diekholzen Dr. Tölg, Söhre St. Bernward- Krankenhaus 900 Klinikum 890 Gemeinde Diekholzen/ Schulträger Bürgermeister Jürgen Meier Ordnungsamt, Klaus Bartels Kämmerer, Thorsten Laugwitz Landesschulbehörde, Außenstelle Alfeld Dezernent Harald Stöveken Fachkraft für Arbeitssicherheit, LschB Hannover Karin Kayser GUV (läuft über den Schulträger) Ansprechpartner für Erste Hilfe- Kurse Herr Baxmann, DRK Sarstedt privat
13 Anlage 2: Waffenerlass 13
14 Anlage 3: Erlass: Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen 14
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17 Anlage 4 Feueralarmplan der Grundschule Barienrode Stand: August 2008 Bei Ausbruch eines Brandes, bei starker Rauchentwicklung oder in einer anderen Notsituation in unserem Schulgebäude ist ohne Rücksicht auf den Umfang des Feuers unverzüglich Alarm zu geben und die Feuerwehr unter 112 oder (Leitstelle Landkreis Hildesheim)sowie gegebenenfalls die Polizei unter 110 zu verständigen. Der Erfolg eigener Löschversuche darf auf keinen Fall abgewartet werden. Grundsätzlich wird der Alarm durch die Schulleiterin ausgelöst. Darüber hinaus ist jede Lehrkraft/Betreuungskraft verpflichtet, die Alarmgebung selbst zu veranlassen bzw. auszulösen. Der Alarm wird in der Regel durch dreimaliges langes Betätigen der Pausenglocke ausgelöst (Schalter im Kopierraum über dem Kühlschrank). Bei Stromausfall erfolgt die Alarmierung durch dreimaliges langes Pfeifen auf einer der beiden Trillerpfeifen, die im Kopierraum am Schlüsselbrett und in der Küche über dem Herd hängen. Ein Bote informiert gegebenenfalls Lehrerinnen und Schüler im jeweils anderen Gebäudetrakt. Das Signal muss so lange ertönen, bis vermutet werden darf, dass alle gewarnt sind. Unter Aufsicht der Lehrkraft, die gerade in der Klasse Unterricht hat, verlassen die Kinder auf dem schnellsten Wege den Klassenraum und begeben sich zu den festgelegten Sammelplätzen. Die Lehrkräfte veranlassen, dass alle Fenster geschlossen werden. Die Türen werden nach Verlassen der Räume ebenfalls geschlossen. Die Lehrkräfte sorgen dafür, dass auf den Fluren keine Panik entsteht und durch Drängeln und Schieben keine unnötige Behinderung eintritt. Kleidungsstücke und Lernmittel dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn dadurch keine Verzögerung beim Räumen eintritt. Alle Klassen benutzen die nächstliegende Ausgangstür zum Schulhof hin. Die Klasse neben dem Schulleiterzimmer benutzt die Ausgangstür, die vorn zur Straße führt. Die Lehrkräfte bleiben bei ihren Klassen. Sie überzeugen sich davon, dass niemand zurückbleibt (Toiletten, Nebenräume). Ist eine Klasse unbeaufsichtigt, so ist sie von der Lehrkraft der benachbarten Klasse mit zu betreuen. Wenn griffbereit, wird das Klassenbuch mitgenommen, um anhand der Klassenliste die Anwesenheit aller Kinder zu überprüfen. Unterrichtsfreie Lehrkräfte helfen mit bei der Aufrechterhaltung der Ordnung und bei Sonderaufgaben. Lehrkräfte, die keine Klasse zu beaufsichtigen haben, sollen - wenn möglich - den Brand mit dem nächsten Feuerlöscher sofort bekämpfen. Feuerlöscher befinden sich - in den beiden Gebäudeteilen jeweils in den Fluren 17
18 - im vorderen Kellerraum. Sammelplätze: - die Wiese hinter dem Fußballtor - der Parkplatz vor dem Nikolaus-Pfarrheim (für die vordere Klasse). Auf den Sammelplätzen stellen die Lehrkräfte die Vollzähligkeit der Schüler fest und melden das Ergebnis der Schulleiterin. Die Feuerwehr darf nicht bei ihren Löscharbeiten behindert werden. Ist die Benutzung der Außentüren nicht mehr möglich, versucht die jeweilige Lehrkraft, die Schüler durch die Fenster nach außen zu führen. Sollte auch dieser Fluchtweg nicht möglich sein (z.b. durch herabstürzende Dachziegel), bleiben die Schüler in ihrem Unterrichtsraum, bis Rettung kommt, oder die Lehrkraft führt sie in einen angrenzenden Raum, der nicht unmittelbar bedroht ist und von den Rettungsmannschaften leicht erreicht werden kann.. In diesem Fall sind die Türen zu schließen und die Fenster nach Möglichkeit zu öffnen. Die Lehrkräfte müssen darauf bedacht sein, die Schüler vor unüberlegten Schritten zurückzuhalten. Die Schulleitung sorgt dafür, dass die Feuerwehr an der Straße empfangen und über den Stand der Räumung sowie die Schadensstelle informiert wird. Über die Einbeziehung von Lehrern oder Schülern in die Löscharbeiten entscheidet der Feuerwehreinsatzleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin. Eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit der Schüler und Lehrkräfte muss auf jeden Fall ausgeschlossen sein. Der Alarmplan wird im Lehrerzimmer, in den Fluren, in der Eingangshalle und in allen Klassenräumen ausgehängt. Die Feueralarmpläne sind in allen Klassen mindestens 1 x jährlich (zu Beginn des Schuljahres) zu thematisieren. Im Rahmen des normalen Unterrichtsalltages findet regelmäßig mindestens einmal jährlich eine Feuerwehrübung statt. Für das Aufhängen aktueller Fluchtpläne ist als Schulträger die Gemeinde Diekholzen zuständig. Dieser Alarmplan ist unter Beachtung der ausgehängten Fluchtpläne auch in der Sporthalle, den beiden Kirchen und in der Schwimmhalle in Sibbesse gültig. P. Albrecht-Skowronski (Schulleiterin) 18
19 Verhalten im Falle eines Feueralarms (Kurzfassung) 1. Auslösen des Feueralarms durch dreimaliges lange Betätigen der Pausenglocken oder dreimaliges Pfeifen auf einer der 2 Trillerpfeifen. 2. Fenster und Türen schließen! 3. Alle Schüler und Schülerinnen verlassen unter Aufsicht ihrer Lehrerin sofort auf dem direkten Weg (Türen oder Fenster) das Schulgebäude. 4. Niemand schubst, drängelt oder behindert seine Mitschüler. 5. Kleidungsstücke oder Lernmittel werden nur mitgenommen, wenn dadurch keine Verzögerung eintritt! 6. Die Klassen stellen sich geordnet auf den Sammelplätzen (Wiese, Pfarrheim- Parkplatz) auf, damit die Lehrkraft die Vollständigkeit feststellen kann. 7. Niemand behindert die Löscharbeiten der Feuerwehr 19
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