Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. Januar 2018 Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. Januar 2018 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodelle für Geschäftskonten Preismodelle für Fremdwährungskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses... 7 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Lastschrifteinzug Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse III. Scheckverkehr Allgemein

3 Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. Januar Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Kennwortvereinbarung Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) Dienstleistungen II. Wertpapiere Depotleistungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, II.3.1 f oder C.II.1 erfasst) IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Müritz-Sparkasse, Friedensstr. 9 10, Waren (Müritz) II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister HRA 1422 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Müritz-Sparkasse nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: Beschwerdestelle@mueritz-sparkasse.de Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) beantworten. Für Institute, die keiner anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen sind: VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Privatgiro Standard Basiskonto Onlinekonto inklusive einer SparkassenCard je Kontoinhaber und epostfach, Kontoauszüge in das epostfach und beleglose bzw. unbare Zahlungsdienste (z.b. Überweisungen, Lastschriften, Einrichtung/Änderung Dauerauftrag) Die im Preis- und Leistungsverzeichnis für das Kontomodell Onlinekonto genannten Konditionen gelten nur für Verbraucher, die Inhaber einer Mastercard sind und das elektronische Postfach nutzen. 3,70 3,70 3,33 Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Entgelte für Buchungsposten werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 2. Preismodelle für Geschäftskonten Geschäftsgiro Standard 5,20 Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Entgelte für Buchungsposten werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten keine 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Standard Privatgirokonto/Basiskonto/Standard Geschäftsgirokonto Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand Porto + 0,30 - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,30 - Wochenauszug - bei Postversand Porto + 0,10 - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,10 - Monatsauszug - bei Postversand Porto + 0,10 - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,10 - bei Einstellung ins elektronische Postfach 0,05 - mit elektronischer Signatur zusätzlich 0,02-14-tägiger Auszug 0,00 - bei Postversand Porto + 0,00 - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,00 - elektronischer Kontoauszug 0,07 - Auszug am Kontoauszugsdrucker 0,10 Onlinekonto Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht Ab dem werden die Auszüge für neu eröffnete Online-Konten generell monatlich in das epostfach gestellt. - Tagesauszug 6

7 - bei Postversand Portokosten + 1,00 - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00 - Wochen-/Monats-/Vierteljahres-/Halbjahres-/Jahresauszug - bei Postversand Portokosten + 1,00 - bei Abholung in der Geschäftsstelle 1,00 - bei Einstellung ins elektronische Postfach 0,00 - mit elektronischer Signatur zusätzlich 0,02 - elektronischer Kontoauszug 0,00 - Auszug am Kontoauszugsdrucker 0,30 Postversand von Kontoauszügen, die für Privatgirokonten nach für Geschäftsgirokonten nach am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden 90 Tagen 25 Tagen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand Je Auszug Porto + 2,00 - bei Abholung in der Geschäftsstelle Je Auszug 3,00 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS 0,07 - unentgeltlich - Mobile-Banking-App 0,02 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten 0,20 - fällige Sparraten unentgeltlich - Schließfachmietpreis unentgeltlich 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7

8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR- Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 9 beleglos 10 per Einzelüberweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse oder an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) Sammelüberweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse oder an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates per Zahlschein per Eilüber- Dauerauftrag weisung 0,70 0,15 0,20 10,00 2,50 Transaktion 0,90 + je Umsatz 0,10 Transaktion 0,05 + je Umsatz 0,10 entfällt 10,00 10,00 Siehe bb) siehe bb) siehe bb) siehe bb) zzgl. 5,11 entfällt 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 8

9 lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online entfällt siehe bb) entfällt entfällt entfällt Für das Online-Konto gelten abweichende Preise: Einzelüberweisung mit IBAN in Euro innerhalb 1,50 0,00 0,00 der Sparkasse oder an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung Sammelüberweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse oder an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) 0,00 0,00 entfällt bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 11 Entgelt (inklusive Courtage) Überweisungsbetrag bis zu 15,00 EUR Spesen 2,00 Überweisungsbetrag ab 15,01 EUR 1, mind. 8,00, Spesen 2,00 cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte 12 Entgelt (inklusive Courtage) Fremde Gebühren 20,00 Eilausführung 5,11 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand 1,20 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 1,00/1,50 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 9

10 Eilüberweisung zur Barauszahlung 5,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet 13 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse 0,20 (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem entfällt Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen 0,20 Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- 15,00 EUR netto Mitgliedstaates lautet von einem anderen > 15,00 EUR - 1, mind. 8,00 Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- entfällt Mitgliedstaates lautet Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 2,00 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 13 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 10

11 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 14 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 15 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 17 entfällt, nur EUR-Konten Entgelt bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte 18 Entgelt (inklusive Courtage) Abwicklungsgebühr 1, min. 8,00 Spesen 2,00 bei eiliger Ausführung zzgl. 5,11 Nachbearbeitung/Korrektur zu IBAN, BIC, Zielland, Währung, 7,00 Betrag, Name d. Auftraggebers/Empfängers0, ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte 20,00 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 14 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 15 z. B. US-Dollar. 16 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 17 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 11

12 - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte 19 Zielland(Produkt) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) Onlinekonto Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) Onlinekonto San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Onlinekonto Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) 0,70-1,50 0,70 1,50 0,70 1,50 Türkei in Euro (HomeExpress-Zahlung) - entfällt übrige Länder (sonstige Zahlungen) 1, mind. 8,00 Spesen: 2,00 1, mind. 8,00, Spesen: 2, , Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 5,11 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 (SHARE) 1, mind. 8,00 Spesen: 2,00 1 (OUR) 1, mind. 8,00, Spesen: 2, ,00 cc) Preis in EUR Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand 1,20 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 12

13 Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 20 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- keine Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- keine Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- keine Überweisung) übrige Länder Überweisungsbetrag bis 15,00 EUR nur Spesen ab 15,01 EUR 1, mind. 8,00 + Spesen Spesen: 2,00 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung Entgeltregelung 0 oder 2) (bei keine Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/Pro dukte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 entfällt 2 entfällt 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 22 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,20 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,20 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,20 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker entfällt 20 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 21 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 13

14 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 23 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,20 SEPA-Lastschrift von einem anderen 0,20 Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,20 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 24 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz 0,20 Monaco 0,20 San Marino 0,20 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,20 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 24 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 14

15 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 25 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz 0,20 Monaco 0,20 San Marino 0,20 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,20 - per elektronischem Postfach 0,50 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften 2.4. Lastschrifteinzug 26 frühestens 140 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift Preis in EUR Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift b) Sammelauftrag - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,15 0,05 0, Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren c) Einzelauftrag Einzug Lastschrift d) Sammelauftrag - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,15 0,05 0,10 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 26 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 15

16 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise Mastercard Karte/Visa Card - Hauptkarte 20,00 für das Onlinekonto 10,00 - Zusatzkarte 15,00 Mastercard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte 65,00 für das Onlinekonto 30,00 - Zusatzkarte 45,00 Mastercard Basis/Visa Basis entfällt Platinum Mastercard Karte/Platinum Visa entfällt Mastercard Business/Visa Card Business 20,00 Mastercard Business Gold/Visa Card 65,00 Business Gold b) Ausstattung mit Bild: - aus Galerie entfällt - individuelles Motiv entfällt c) Mehrwertleistungen - Miles & More entfällt d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden 10,00 - für eine beschädigte Karte soweit durch 10,00 vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 10,00 - bei Vergessen der PIN entfällt - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Kreditkarte27 keine e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 28 Portokosten f) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 5,00 - per elektronischem Postfach entfällt g) Sperren einer Mastercard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) h) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen 2,50 unentgeltlich 27 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 28 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 16

17 i) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 29 1% 1% j) Einsatz der Karte außerhalb des EWR- Raums 30 1% 1% k) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) % des Umsatzes + Auslandseinsatzentgelt % des Umsatzes + Auslandseinsatzentgelt l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 5, Debitkarte (Sparkassen-Card) Debitkarten a) Jahrespreise 10,00 b) Täglicher Verfügungsrahmen 31 Sparkassen-Card je nach Einsatz 32 : - Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 33 Geldautomaten - An Geldautomaten der Müritz- Sparkasse bis zu 1000 EUR - An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 1000 EUR - An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 500 EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei 5000,00 Händlern und Dienstleistungsunternehmen 34 - Aufladen der girogo-karte/geldkarte 200,00 - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse 5000,00 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch 10,00 vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 0,00 - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete 0,00 oder sonst nicht autorisiert genutzte Debitkarte Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 30 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 31 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 32 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 33 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 34 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 35 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 17

18 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen 6,00 unentgeltlich f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 36, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 37 0, % des Umsatzes mind. 0,77, max 3,83 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 0,20 + 1% des Umsatzes mind. 0,77, max 3,83 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 5, GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) Onlinekonto an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken Onlinekonto an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister Onlinekonto an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind entfällt 0,20 0,00 0,20 0,00 0,20 0,00 unentgeltlich 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card entfällt unentgeltlich - mit unserer Mastercard entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR - mit unserer Visa Card entfällt entfällt b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) - bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen - bei ZD im EWR 38, die ein direktes Kundenentgelt 39 erheben: am Schalter entfällt am Geldautomaten unentgeltlich 36 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 37 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 38 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18

19 - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro - bei ZD im EWR 40, die kein direktes Kundenentgelt 41 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro - bei ZD im EWR 42 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus- System - bei ZD außerhalb des EWR 43 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus- System entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt unentgeltlich 1% des Auszahlungsbetrages, mind. 4,00 EUR 1% des Auszahlungsbetrages, mind. 4,00 EUR 1% des Auszahlungsbetrages, mind. 4,00 EUR 1% des Auszahlungsbetrages, mind. 4,00 EUR mit Kreditkarte (Mastercard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR 2 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer max. 4 Geschäftstage anderen EWR-Währung 44 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 40 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 41 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 42 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 43 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 44 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 19

20 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto 5 Freiposten Standardkonto 0,20 Onlinekonto 0,50 Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 2,50 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 10,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II a) und Kapitel B Nummer II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen Barauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst ist) 5 Freiposten 0,50 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl Bereitstellung von pushtan 46 - je pushtan 0,02 - Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 15,00 - Bereitstellung von smstan 47 - je smstan 0,07 - Bereitstellung einer Aktivierungs-PIN Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für einen nicht gesperrten Online- Banking-Vertrag aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 5, Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID 20,00 - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 20,00 - Einrichtung: Kontonummer für den Abruf der Kontoinformation durch SRZ 5,00 - Einrichtung/Änderung: Teilnehmer ID 5,00 - Einrichtung/Änderung: Konto 5,00 - Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen --- Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 48 - Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 46 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 47 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 48 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 20

21 - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT- Format MT 940 a) pro Konto mtl. --- und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz 0,01 - Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. --- und/oder b) - pro bereitgestellter Datei pro bereitgestelltem Umsatz - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT- Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs- /Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. - pro bereitgestelltem Umsatz 0, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 49 Preis in EUR Beauftragung mittels FinTS: - Einzelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 50 0,15 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 51 ) 0,15 - Eilüberweisung (Euro-Express) entfällt - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 52 ) - je Sammelbuchung 0,05 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 53 ) - je Sammelbuchung 0,05 - je Einzelauftrag 0,10 - Eilüberweisung (Euro-Express) entfällt - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 54 ) - je Sammelbuchung 0,05 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 55 ) - je Sammelbuchung 0,05 - je Einzelauftrag 0,10 49 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 50 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 51 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 52 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 53 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 54 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 55 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 21

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