auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)
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- Elly Gudrun Albert
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1 Universität Stuttgart Zentrale Verwaltung A n t r a g auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) Angaben zur Person 1. Name: 2. Vorname: 3. Anschrift: 4. Telefon/ a) privat b) a.d.uni 5. Geschlecht: männlich weiblich 6. Geburtsdatum: 7. Staatsangehörigkeit: 8. Matrikel Nr. 9. Haben Sie Wehr- oder Zivildienst geleistet? (Diese Angabe dient nur zur Relativierung Ihres Lebensalters) ja nein Angaben zum wissenschaftlichen Arbeitsvorhaben Ich beantrage ein Stipendium aufgrund des Landesgraduiertenförderungsgesetzes zur Vorbereitung auf die Promotion 10. in der Fakultät: 11. Fachrichtung:
2 - Seite Thema des Arbeitsvorhabens: 13. Betreuer/in der Arbeit: Anschrift des Betreuers/ der Betreuerin: 14. Zweitgutachter/in: Anschrift des Zweitgutachters/ der Zweitgutachterin: 15. Beginn des Arbeitsvorhabens: 16. Voraussichtlicher Zeitpunkt des Abschlusses des 17. Beantragte Laufzeit des Stipendiums: vom bis = Monate 18. Falls der voraussichtliche Zeitbedarf mehr als 3 Jahre beträgt - Angaben zur Finan-zierung der Folgezeit: 19. Aufwendungen für Reisen: Ist für die Durchführung des Arbeitsvorhabens a) ein Auslandsaufenthalt notwendig? ja nein b) eine längere Inlandsreise erforderlich? wenn ja: ja nein
3 c) Ort und ggf. Land: - Seite 3 -
4 - Seite 4 - d) Dauer des Aufenthalts in Tagen oder Wochen: e) Genaue Tätigkeit am Zielort: f) Höhe der Kosten für An- und Rückreise: Aufenthalt: g) Ist eine anderweitige Finanzierung möglich? ja nein wenn ja, welche?: 20. Sachkosten und sonstige Aufwendungen (s. auch Merkblatt) a) Art und Höhe der geschätzten Kosten b) Ist eine anderweitige Finanzierung möglich? 21. Wurde oder wird Ihr Arbeitsvorhaben von öffentlichen oder privaten Stellen gefördert, ggf. von welcher?, in welcher Höhe?, in welchem Zeitraum?, in welcher Art (z.b. Sachkosten- oder Reisekostenzuschuss)? 22. Ich bin als Doktorand/in von der Fakultät an der Universität Stuttgart angenommen worden Schulischer und Wissenschaftlicher Werdegang 23. Jahr in dem Sie das Abitur abgelegt haben: Note:
5 - Seite Beendete Fachsemester bis zum ersten renden Abschluss 25. Beendete Fachsemester, in dem Fach, in dem Sie das Promotionsvorhaben anfertigen, soweit von Nr. 24 abweichend: 26. Hochschulsemester insgesamt: 27. Im Zusammenhang mit einem Hochschulstudium vollständig abgeschlossene Vor-, bzw. Zwischenprüfungen sowie Abschlussprüfungen (Datum der Prüfung, Bezeichnung der Prüfung, Prüfungsfach/fächer, Ergebnis der Prüfung): 28. Befinden Sie sich derzeit in einem Ausbildungsgang oder einer beruflichen Einführung: wenn ja, in welcher Ausbildung? Soll diese im Falle der Gewährung eines Stipendiums nach dem LGFG für die Dauer der Durchführung des zu fördernden Arbeitsvorhabens unterbrochen werden? ja ja nein nein Begründung 29. Ich habe die folgenden wissenschaftlichen Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse in oder außerhalb der Hochschule erbracht oder erworben:
6 - Seite 6 - Erklärungen des Antragstellers/der Antragstellerin: Diesem Antrag sind beigefügt: Arbeitsplan einschließlich Zeitplan ein Lebenslauf, der insbesondere über den bisherigen Studienverlauf Auskunft gibt. Gutachten des Betreuers/der Betreuerin des Arbeitsvorhabens, Gutachten eines/r weiteren Hochschullehrers/in amtlich beglaubigte Kopien/des Abiturzeugnisses und der unter Nr. 27 genannten Hochschulzeugnisse bzw. Vorlage der Originale Notenspiegel über das Hauptstudium (nur bei Diplomstudiengängen möglich) Nachweise über die Fachsemesterzahl zum Zeitpunkt der Vor- oder Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung Bestätigung der Fakultät über die Annahme als Doktorand/in und die wissenschaftliche Betreuung durch eine/n Professor/in oder Privatdozenten/in Ich verpflichte mich für den Fall der Gewährung eines Stipendiums, mich im erforderlichen und zumutbaren Maße um die Verwirklichung des Zwecks der Graduiertenförderung zu bemühen, keine Ausbildung durchzuführen und keine Tätigkeit auszuüben, die mit der Förderung nicht vereinbar sind, die Hochschule unverzüglich zu unterrichten, wenn ich mein Arbeitsvorhaben fertiggestellt habe, mein Arbeitsvorhaben abbreche, unterbreche oder an einer anderen Hochschule fortsetze, der Hochschule unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die für die Bemessung oder Weitergewährung des Stipendiums von Bedeutung sind, insbesondere die Aufnahme einer Ausbildung, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Veränderungen meiner Einkommensverhältnisse, des Familienstandes, der Zahl der Kinder und Änderungen beim Bezug von Kindergeld, der Hochschule die nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz und der LGF-Satzung erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere ihr die
7 - Seite 7 - vorgeschriebenen Berichte vorzulegen und sie vom Ergebnis des Arbeitsvorhabens zu unterrichten. der Hochschule während der Dauer der Förderung und der Berichtspflicht eine Änderung meiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Mir ist bekannt, dass die oben gemachten Angaben zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit meines Promotionsvorhabens dienen. Ich bin damit einverstanden, dass die hier erhobenen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden, im Falle der Bewilligung eines Stipendiums bis zur Beendigung meiner Berichtspflicht andernfalls bis zur Ablehnung meines Antrags. Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Auskunftsermächtigungen: Ich ermächtige die zentrale Verwaltung der Universität Stuttgart, die hier gemachten und die aus den als Anlagen beigefügten Unterlagen hervorgehenden stipendienrelevanten Angaben insbesondere über Einkommensverhältnisse, Studien- und Prüfungsleistungen sowie über Art und Höhe der Förderung durch andere Institutionen zu überprüfen. Ort, Datum Unterschrift
8 Wichtige Hinweise: Im Falle der Gewährung eines Stipendiums ist der Antragsteller/die Antragstellerin verpflichtet, Nachweise über seine/ihre Einkommensverhältnisse zu erbringen. Es sind alle Einnahmen des Antragstellers/der Antragstellerin anzugeben und nachzuweisen. Dies gilt auch für Einnahmen, die im Ausland erzielt werden. Der Nachweis erfolgt durch den Steuerbescheid des Jahres vor der Antragstellung und durch Gehaltsmitteilungen für die augenblicklichen Tätigkeiten. Wenn der Steuerbescheid für das vorangegangene Kalenderjahr nicht vorgelegt werden kann, so ist der Grund anzugeben und der Bescheid des vorletzten Kalenderjahres beizulegen. Hat das Finanzamt den Bescheid für das letzte Jahr noch nicht erteilt, so ist durch eine Bescheinigung des Finanzamtes nachzuweisen, daß entweder der Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich gestellt oder die Einkommensteuererklärung abgegeben wurde. Eine Kopie der Erklärung oder des Antrages sind vorzulegen. Sobald der Steuerbescheid für den Bewilligungszeitraum vorliegt, ist er nachzureichen. Wurde im Jahr vor der Antragstellung kein Einkommen erzielt, so ist eine Bestätigung des zuständigen Finanzamtes darüber vorzulegen, daß der Antragsteller/die Antragstellerin im Vorjahr steuerlich nicht geführt wurde. Es ist darauf zu achten, daß die unterstrichene Formulierung verwendet wird. Um den Nachweis durch Steuerbescheid führen zu können, sind Anträge auf Lohnsteuerjahresausgleich bzw. die Einkommensteuer- Erklärung zum frühestmöglichen Zeitpunkt an das Finanzamt zu richten. Zur Erlangung des Familienzuschlags ist die Heiratsurkunde und ggf. der Bescheid über die Gewährung von Kindergeld als Nachweis vorzulegen. Einkommensnachweis bei ausländischen Antragstellern/innen: Der Nachweis erfolgt grundsätzlich wie bei den deutschen Bewerbern/innen, zusätzlich ist zu belegen, ob und ggf. welche Einkünfte aus dem Ausland bestehen. Dieser Nachweis kann für den Fall, daß keine entsprechenden Nachweise beigebracht werden können durch persönliche Erklärung erbracht werden.
9 Erläuterungen zur Antragstellung: Arbeits- und Zeitplan: Thema, Inhalt und voraussichtliches Ergebnis der Arbeit sind darzustellen. Es soll auf Allgemeinverständlichkeit geachtet werden. Als Umfang der Darstellung werden 3-5 S eiten empfohlen. Der Zeitplan soll den voraussichtlichen Zeitbedarf für die gesamte Arbeit nennen und eine Untergliederung in 2-3 monatige Abschnitte mit der stichwortartigen Nennung der geplanten Tätigkeit enthalten. Wenn der Zeitraum für die Durchführung voraussichtlich mehr als 2 Jahre betragen wird, ist darauf einzugehen, wie die Weiterfinanzierung nach Ablauf dieser Zeit erfolgen soll. Gutachten: Die Gutachten sollen sich im wesentlichen auf die wissenschaftliche Qualität des Promotionsvorhabens beziehen, wobei die Gutachter/innen auch auf die Realisierbarkeit des Zeitplans eingehen sollen. Erwünscht ist weiterhin eine Stellungnahme zu den bisherigen Leistungen und zur Person des Bewerbers/der Bewerberin soweit dies möglich ist. Zeugnisse: Es sind beglaubigte Zeugnisse der bisher abgelegten Hochschulprüfungen (auch Vor- und Zwischenprüfungen) notwendig. Bei Diplomstudiengängen ist neben den Zeugnissen ein Notenspiegel des Hauptstudiums erforderlich. Bestätigung der Fakultät über die Annahme als Doktorand/in: Die Bescheinigungen sind frühzeitig bei den Dekanaten zu beantragen. Sie müssen vom Dekan oder Prodekan unterzeichnet sein und sind nicht mit der Zulassung zum Promotionsstudium durch das Rektoramt zu verwechseln. Die Bestätigung der Betreuerin/des Betreuers über die Betreuungsbereitschaft reicht nicht aus. Lebenslauf: Der Schwerpunkt ist auf den Ausbildungs-, Schul- und Studienverlauf zu legen. Studienzeiten im Ausland und wissenschaftliche Arbeiten (insbesondere Veröffentlichungen), die über das im Rahmen des Studiums Übliche hinausgegangen sind, sollen erwähnt und belegt werden (z.b. bei Veröffentlichungen, indem diese oder zumindest eine Kopie deren Titelblattes beigelegt werden). Bei handgeschriebenen Lebensläufen ist auf die Kopierbarkeit zu achten. Nachweis der Studienzeiten: Durch Kopien aus dem Studienbuch oder Vorlage der entsprechenden Computerausdrucke ist die Zahl der Fach- und Hochschulsemester ersichtlich zu machen.
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