Netzanschlussvertrag (Mittelspannung)

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1 Netzanschlussvertrag (Mittelspannung) Netzanschlusspunkt: Vertragsnummer: Kennummer: zwischen nachfolgend "Anschlussnehmer" oder "Ke" genannt Ebertstraße 30, Gelsenkirchen Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen Registernummer: HR B 8405 nachfolgend Verteilnetzbetreiber genannt. 1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist der Anschluss elektrischer Anlagen des Anschlussnehmers an das Verteilnetz des Verteilnetzbetreibers über den Netzanschluss dessen weiterer Betrieb. Einzelheiten des Netzanschlusses sind dem Anschluss- Vertragsdatenblatt (Strom) dieses Vertrages zu entnehmen. 2 Vertragsvoraussetzung Für neu herzustellende Anschlüsse ist Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Vertrages das vom Ken angenommene Angebot zur Anschlusserstellung, das diesem Vertrag beiliegt. Für bereits hergestellte in Betrieb genommene Anschlüsse gilt Satz 1 nicht. 3 Hauptleistungspflichten 1. Der Verteilnetzbetreiber hält den Anschluss am Netzanschlusspunkt für Bezug Einspeisung vor. 2. Der Verteilnetzbetreiber hält die Netzanschlusskapazität für den Bezug eine Kapazität für Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt vor. 3. Der Ke ist berechtigt, elektrische Anlagen an diesen Netzanschluss anzuschließen. 4. Der Ke ist berechtigt, Dritten die Anschlussnutzung des Netzanschlusses bis zur Höhe der Netzanschlusskapazität für den Bezug bis zur Höhe der Kapazität für Einspeiseleistung zu ermöglichen. 5. Der Anschlussnehmer stellt sämtliche Einrichtungen, die für den Netzanschluss erforderlich sind, auf eigene Kosten zur Verfügung. Diejenigen dieser Einrichtungen, die zwischen dem Netzanschlusspunkt der in der Anlage Anschluss- Vertragsdatenblatt (Strom) festgelegten Eigentumsgrenze liegen, werden Eigentum des Verteilnetzbetreibers. 4 Anlagen/Weitere vertragliche Regelungen 1. Alle Anlagen in dem beigefügten Anschluss- Vertragsdatenblatt sowie das Anschluss- Vertragsdatenblatt selbst sind Inhalt Bestandteil dieses Vertrages. 2. Die in diesem Vertrag genannten Regelwerke Richtlinien, die nicht beigefügt sind, sind dem Anschlussnehmer bekannt werden von ihm beachtet. 3. Der Anschluss von elektrischen Anlagen sowie der Bezug von elektrischer Energie über den Entnahmepunkt bedürfen des vorhergehenden Abschlusses eines Anschlussnutzungsvertrages bzgl. dieses Entnahmepunktes. 4. Führt die für vergleichbare Fälle allgemein neue Vertragsbedingungen ein, so ist sie berechtigt, dieselben nach Ablauf von 3 Monaten seit ihrer Mitteilung an den Anschlussnehmer auf das Vertragsverhältnis anzuwenden; innerhalb der 3-Monatsfrist kann der Anschlussnehmer das Vertragsverhältnis jederzeit schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Ablauf eines Monats kündigen Seite 1 von 6

2 5 Vertragsbeginn Vertragslaufzeit Der Vertrag beginnt mit Fertigstellung des Netzanschlusses läuft auf unbestimmte Zeit. 6 Rechtsnachfolge Die Rechte Pflichten aus dem Vertrag können mit Zustimmung des Verteilnetzbetreibers vom Anschlussnehmer auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, wenn der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen zu können. Eine Zustimmung des anderen Vertragspartners ist entbehrlich, wenn der Vertrag auf ein gemäß 15 AktG verbenes Unternehmen übertragen wird. Tritt an Stelle des bisherigen Verteilnetzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. 7 Salvatorische Klausel Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Vertragspartner, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn sich aus sonstigen Gründen ein Änderungs- oder Anpassungsbedarf ergibt, insbesondere bei Maßnahmen oder bestandskräftigen Verfügungen der Besnetzagentur. 8 Gerichtsstand Soweit der Anschlussnehmer Kaufmann i.s.d. Handelsgesetzbuches ist, gilt für alle Streitigkeiten aus im Zusammenhang mit dem Vertrag «AnlagenOrt» als Gerichtsstand. Das gleiche gilt, wenn der Anschlussnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Anschlussnehmer nach dem Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 9 Datenverarbeitung Die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten werden im Sinne des Besdatenschutzgesetzes vom Verteilnetzbetreiber verarbeitet genutzt. Falls erforderlich, werden Daten an die an der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligten Unternehmen weitergegeben., den (Stempel Unterschrift(en) des Anschlussnehmers) Gelsenkirchen, den () Seite 2 von 6

3 "Zur Beilegung von Streitigkeiten nach 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefen wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Schlichtungsstelle Energie e. V. Friedrichstraße Berlin Tel.: 030 / Internet: info@schlichtungsstelle-energie.de" Seite 3 von 6

4 Anlage zum Netzanschlussvertrag (Mittelspannung) Anschluss- Vertragsdatenblatt (Strom) zwischen Netzanschlusspunkt: Vertragsnummer: Kennummer: Anlagen Anlage 1: Fassung. Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: (Strom) Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom) / Netzanschluss in der jeweils gültigen Preisregelung (Strom) / Netzanschluss in der jeweils gültigen Fassung. Zustimmung des/der Grstückseigentümer/s / Anschlusserstellung (Strom) (ggf.) Bestätigung der Annahme des Angebotes zur Anschlusserstellung / Anschlussänderung Ortsangabe der Kenanlage: Vorzuhaltende Leistung: Einspeisende Leistung: Entnahmespannung: Entnahmesituation: Eigentumsgrenze: Mit der Unterzeichnung dieser Anlage verlieren alle ggf. vorher unterzeichneten Anlagen Anschluss- Vertragsdatenblatt (Strom) Ihre Gültigkeit., den (Stempel Unterschrift(en) des Anschlussnehmers) Gelsenkirchen, den () Seite 4 von 6

5 Anlage 3 zum Netzanschlussvertrag (Mittelspannung) Zustimmungserklärung des/der Grstückseigentümer(s) bzw. Erbbauberechtigten zwischen Netzanschlusspunkt : Vertragsnummer : Kennummer : Mit der Herstellung des Anschlusses an das Netz des Verteilnetzbetreibers für den nachfolgend angegebenen Netzanschluss erkläre(n) ich/wir mich/uns als Grstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte(r) einverstanden. Ortsangabe der Kenanlage: Grstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte(r) ist/sind: Name (Nachname, Vorname) / Firma: Straße / Hausnummer: PLZ Ort: Telefonnummer: Ich/Wir gestatte(n) dem Verteilnetzbetreiber zum Zwecke der örtlichen Versorgung im Rahmen des Erforderlichen Zumutbaren unentgeltlich das Anbringen Legen von Leitungen zur Zu- Fortleitung von Elektrizität über das Grstück, ferner das Anbringen von Leitungsträgern sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen. Die Anlagen des Verteilnetzbetreibers müssen zugänglich vor Beeinträchtigungen Beschädigungen geschützt sein. Des Weiteren dürfen auf der Leitungstrasse keine Gebäude oder bauliche Anlagen errichtet oder tief wurzelnde Bepflanzungen vorgenommen werden. Über Art Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grstücks durch den Verteilnetzbetreiber hat sich der Verteilnetzbetreiber rechtzeitig mit mir/uns zu verständigen. Nach Beendigung des Netzanschlussvertrages gestatte(n) ich/wir dem Verteilnetzbetreiber, seine Anlagen noch drei Jahre unentgeltlich auf dem Grstück zu belassen. Ich/Wir gestatte(n), dass der Verteilnetzbetreiber seine Anlagen innerhalb dieser Frist ungehindert entfernt. Das Eigentum des Verteilnetzbetreibers an sämtlichen auf dem Grstück befindlichen oder noch zu errichtenden Anlagen des Verteilnetzbetreibers erkenne(n) ich/wir an. Vorstehende Verpflichtungen werde(n) ich/wir auf meinen/unseren Rechtsnachfolger übertragen., den (Unterschriften des/der Grstückseigentümer(s) bzw. Erbbauberechtigten) Seite 5 von 6

6 Anlage 4 zum Netzanschlussvertrag (Mittelspannung) Bestätigung der Annahme des Angebotes zur Anschlusserstellung / Anschlussänderung (Strom) zwischen: Netzanschlusspunkt : Vertragsnummer : Kennummer : Mit dem Inhalt des Angebotes zur Anschlusserstellung vom erklären wir uns einverstanden erteilen Ihnen hiermit den Auftrag zur Herstellung / Änderung des darin spezifizierten Anschlusses., den (Unterschrift des Anschlussnehmers) Seite 6 von 6

Einzelheiten des Netzanschlusses sind der Anlage Anschluss- und Vertragsdatenblatt (Gas) dieses Vertrages zu entnehmen.

Einzelheiten des Netzanschlusses sind der Anlage Anschluss- und Vertragsdatenblatt (Gas) dieses Vertrages zu entnehmen. Netzanschlussvertrag (Mitteldruck) Netzanschlusspunkt: nachfolgend Anschlussnehmer genannt. Ebertstraße 30, D-45879 Gelsenkirchen Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen Registernummer: HR B 8405 nachfolgend

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