Allgemeine und spieltechnische Bestimmungen für alle Junioren- und Juniorinnenklassen des Fußballkreises 29 SOEST- für das Spieljahr 2014/2015

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1 Allgemeine und spieltechnische Bestimmungen für alle Junioren- und Juniorinnenklassen des Fußballkreises 29 SOEST- für das Spieljahr 2014/ Allgemeines / Spieleitende Stelle Die nachstehenden Durchführungsbestimmungen, die Satzungen und Ordnungen des FLVW und WFLV, sowie die vom Verbandsjugendausschuss des FLVW erlassen Durchführungsbestimmungen für den überkreislichen Spielbetrieb der Jugend sind zu beachten. Die Vereine sind verpflichtet, den Trainern, Betreuern, Mannschaftsverantwortlichen und Jugendfunktionären diese Bestimmungen in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Zuständig für die Durchführung der Wettbewerbe im Kreis Soest ist der Kreisjugendausschuss. Die Staffelleiter werden durch den Kreisjugendausschuss eingesetzt. 2. Amtliche Anstoßzeiten / Spielstätten / Einladung des Spielpartners Die im DFB-Net veröffentlichten Anstoßzeiten und Spielstätten sind amtlich. Der Gastverein hat zu dieser Anstoßzeit anzureisen, eine besondere Einladung ist nicht notwendig. Das Spiel ist auf der im DFBnet angegebenen Spielstätte durchzuführen. Falls diese witterungsbedingt kurzfristig nicht zur Verfügung steht, muss das Spiel auf einem Ausweichplatz durchgeführt werden. An Samstagen und am Sonntagvormittag haben die Meisterschaftsspiele aller Junioren- und Juniorinnenmannschaften Vorrang. Die Spiele der Senioren und AH sind nachrangig. 3. Spielverlegungen / Spielverzicht Angesetzte Pflichtspiele dürfen grundsätzlich nur in besonders zu begründenden Fällen nach Zustimmung der beiden Spielpartner und des Staffelleiters verlegt werden. Spiele dürfen grundsätzlich nur vorverlegt werden. In Ausnahmefällen kann ein Spiel auch bis zu max. 4 Tage nach dem eigentlichen Spieltermin verlegt werden. Die Zustimmung beider Vereine hat ausnahmslos durch das DFBnet (Modul Spielverlegungen) und bis spätestens 7 Tage vor dem neu vereinbarten Spieltermin zu erfolgen. Wird die 7 Tage-Frist nicht eingehalten, kann der Staffelleiter ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro gegen den beantragenden Verein verhängen. Bei eigenmächtigen Spielverlegungen wird ein Ordnungsgeld verhängt. Eingehende Spielverlegungsanträge sind von den Vereinen unverzüglich (innerhalb von sieben Werktagen) zu beantworten 1

2 Ein Spielverzicht ist grundsätzlich nicht möglich. Hierzu ist die Zustimmung des Staffelleiters und VKJA vorab einzuholen. Am letzten Spieltag wird generell keine Zustimmung erteilt 4. Spielausfall / Neuansetzung / Platzsperre Bei allen Spielausfällen sind zuerst der Staffelleiter und anschließend der Schiedsrichter vom Spielausfall zu informieren. Danach ist der Spielausfall durch den Heimverein im DFBnet einzugeben. Wird der Platz durch den Eigentümer gesperrt, so ist der Staffelleiter berechtigt, das Spiel auf dem Platz des Gegners austragen zu lassen bzw. einen Ausweichplatz zu bestimmen. Der Staffelleiter ist berechtigt bei Jugendspielgemeinschaften und Jugendkooperationen anzuordnen, dass das Spiel auf einem der Plätze, über die die Spielgemeinschaft verfügt, ausgetragen wird. Eine Bescheinigung über die Sperrung des Platzes ist dem Staffelleiter per Fax oder DFBnet-Postfach noch am Spieltag zu zusenden. Bei Generalabsagen durch den Kreisjugendausschuss (KJA) ist der Schiedsrichter telefonisch durch den Heimverein zu informieren. Nachholspiele werden grundsätzlich durch den Staffelleiter im DFBnet neu angesetzt. Hierbei sollen die Spiele möglichst innerhalb der nächsten 14 Tage nach dem Spielausfall stattfinden. 5. Schiedsrichter Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch den Kreis-Schiedsrichterausschuss im DFBnet und sind unter einzusehen. Bei kurzfristigen Änderungen (drei Tage vor dem angesetzten Spiel), die im Einvernehmen mit dem Staffelleiter erfolgt sind, (Spielverlegung, Verschiebung der Anstoßzeit, Änderung der Spielstätte) sind der angesetzte Schiedsrichter und der Gastverein umgehend fernmündlich zu informieren. Falls der angesetzte Schiedsrichter ausbleibt (die Wartezeit beträgt die Hälfte der regulären Spielzeit der jeweiligen Altersklasse), ist nach 5 der Schiedsrichterordnung zu verfahren. Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, so müssen sich die Vereine auf einen Schiedsrichter einigen. Hierbei sollte folgende Vorrangigkeit beachtet werden: a) Schiedsrichter des Gastvereins, der aktiver Schiedsrichter ist b) Schiedsrichter des Heimvereins, der aktiver Schiedsrichter ist c) Betreuer / Trainer des Gastvereins oder Betreuer / Trainer des Heimvereins Im Streitfall entscheidet das Los. Das Spiel muss in jedem Fall durchgeführt werden. Bei Nichtaustragung eines Spieles werden dem oder den schuldigen Vereinen die Punkte abgezogen und es wird ein Ordnungsstrafe verhängt ( 24 (2) Buchstabe b und i, sowie 30 (4) Nr. 9 JSpO/WFLV. Ein nichtamtlicher Schiedsrichter ist wie ein geprüfter zu behandeln und anzusehen ( 29 (7) JSpO/WFLV).Für alle Spiele, zu denen keine Schiedsrichterassistenten angesetzt sind, hat jeder Verein einen nichtneutralen SRA zu stellen, der vor Spielbeginn vom Verein im SBO einzutragen ist.ausnahmen: keine SRA bei G-, F- und E-Jugend 2

3 6. Spielberichte In allen Altersklassen kommt der elektronische Spielbericht (SBO) zum Einsatz. Auch bei Freundschaftsspielen ist der SBO zu fertigen. Der SBO ist, nach dem durch den SR alle Eintragungen vorgenommen wurden, von dem SR im Beisein der beiden Vereinsvertretern (Mannschaftsverantwortlicher gemäß Spielbericht) freizugeben. Fehlt ein Vereinsvertreter, so ist dies entsprechend zu vermerken. Der Schiedsrichter hat auch die Verwarnungen und die Torschützen einzutragen. Die am Spiel beteiligten Vereine sind verpflichtet, die Eingabe der Torschützen mit dem SR abzugleichen und den SR bei der Eingabe zu unterstützen. Ist ein Verein mit den vorgenommenen Eintragungen nicht einverstanden, so hat er dieses innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Spieltages dem Staffelleiter per Einschreiben oder DFBnet-Postfach mitzuteilen (gemäß 29, (5), (6) JSpO/WFLV). Sollen Spieler/Spielerinnen im Spielbericht mit dem Vermerk nicht veröffentlichen gekennzeichnet werden, so ist dem VKJA vor dem jeweiligen Spieltag eine entsprechende Erklärung der Eltern und des Spielers/der Spielerin im Original vorzulegen. Ist die Erstellung des SBO am Spielort nicht möglich (z.b. Internetausfall), so ist der Spielbericht in Papierform (einfach) zu erstellen. Im Spielbericht ist hierfür der Grund anzugeben. Der Platzverein übergibt dem Schiedsrichter einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit der Anschrift des zuständigen Staffelleiters für den Versand des Spielberichtes. Der Schiedsrichter hat den Spielbericht noch am Spieltag entsprechend abzusenden. Die Vereine sind verpflichtet, die Aufstellung noch am Spieltag vollständig im SBO, Teil 1 ein- und freizugeben. Erfolgt die Nacherfassung nicht in diesem Zeitraum, wird gegen den Verein ein Ordnungsgeld in Höhe von 15 verhängt. Ausdrucke von Spielberichten dürfen nur für vereinsinterne Zwecke gemacht werden und dürfen auch nicht Dritten (u.a. Presse) zugänglich gemacht werden. Sollten Spielberichte von verbandsfremden Institutionen (Versicherungen, Krankenkassen, Polizei, Staatsanwaltschaft etc.) angefordert werden, so ist diese Anforderung an die Verbandsgeschäftsstelle des FLVW weiterzuleiten. 7. Passkontrollen bei Spielen Der Spielbericht (auch bei Nichtanwendung des SBO) ist mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn dem Schiedsrichter/Spielleiter zusammen mit der Passmappe (die Spielerpässe sind vorher in der Reihenfolge wie die Spieler im Spielbericht aufgeführt sind, zu sortieren) zur Passkontrolle zu übergeben. Die Passkontrolle (durch Gegenüberstellung) findet vor dem Spiel in der Mannschaftskabine statt. Alle Spieler müssen bei der Passkontrolle anwesend sein. Sollte kein amtlicher Schiedsrichter anwesend sein, ist im Beisein der Mannschaftsverantwortlichen beider Spielpartner eine Passkontrolle durchzuführen. Wird keine Passkontrolle durchgeführt, können beide Vereine in ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 genommen werden. 3

4 8. Der letzte Spieltag Der letzte Spieltag ist geschlossen durchzuführen. Dabei sind Spiele, die zur Ermittlung von Meistern, Auf- oder Absteigern von Bedeutung sind, zeitgleich auszutragen. In begründeten Ausnahmefällen, kann der KJA die für Auf- oder Abstieg bedeutsamen Spiele auch vorverlegen. 9. Ergebnismeldung DFBnet Die Spielergebnisse sind für alle Altersklassen in das DFBnet bis spätestens 1 Stunde nach Spielschluss einzugeben. Sofern der SBO genutzt wird, braucht keine zusätzliche Ergebniseingabe zu erfolgen. Der Heimverein ist verpflichtet darauf zu achten, dass bei Nutzung des SBO auch die Schiedsrichterfreigabe erfolgt. Ist diese nicht erfolgt, muss Heimverein das Ergebnis ins DFBnet eingeben. Sollten technische Probleme bei der Eingabe bestehen, so ist das Ergebnis an den zuständigen Staffelleiter oder an den Koordinator Spielbetrieb zu melden. Der Nachweis der rechtzeitigen Meldung des Ergebnisses ist durch den Verein zu führen. 10. Auf- und Abstiegsregelung aller Juniorenklassen auf Kreisebene Die A-, B- und C-Junioren Kreismeister, sowie der Kreismeister der B-Juniorinnen nehmen an der Aufstiegsrunde zu den Bezirksligen teil. Der D Junioren Kreismeister hat das Recht, sich um die Teilnahme an den Aufstiegsspielen zur D-Junioren Nachwuchsrunde des FLVW zu bewerben. Hierzu werden vom Verbandsjugendausschuss des FLVW gesonderte Bestimmungen erlassen. Im Übrigen gilt Punkt 11 und 14 dieser Bestimmungen entsprechend. 11. Aufstiegsberechtigung Aufstiegsberechtigt ist grundsätzlich nur die erstplatzierte Mannschaft einer Gruppe. Verzichtet die erstplatzierte Mannschaft einer Gruppe, so ist die zweitplatzierte Mannschaft aufstiegsberechtigt. Verzichtet auch diese Mannschaft, so ist die drittplatzierte Mannschaft aufstiegsberechtigt. Im Übrigen bestimmt der KJA des K 19 in besonderen Fällen die Auf- und Abstiegsregelung. 12. Entscheidungsspiele Alle Entscheidungsspiele werden grundsätzlich auf neutralem Platz durchgeführt. Bei unentschiedenem Ausgang werden die Spiele entsprechend der Altersklasse verlängert, ggf. findet ein Strafstoßschießen statt. Beide Parteien können sich auf die Durchführung eines Spieles auf dem Platz eines der beteiligten Vereine einigen. Der KJA kann für diese Spiele besondere Bestimmungen erlassen. 13. Spielerpässe Die Vereine sind verpflichtet Passfotos, die älter als 5 Jahre sind, rechtzeitig vor Saisonbeginn auszutauschen. Alle Mitglieder des KJA sind berechtigt bei allen Spielen im Kreis Soest Passkontrollen durchzuführen. Sollten Schiedsrichter oder Mitglieder des KJA Passfotos beanstanden, so sind diese innerhalb von 14 Tagen nach der Beanstandung auszutauschen. Der Spielerpass ist dann sofort dem zuständigen Staffelleiter unter Beifügung eines entsprechenden Freiumschlages im Original zu zusenden. 4

5 14. Meister/Auf- und Abstieg Allgemeines (gültig für alle Staffeln) Haben nach Abschluss eine oder mehrere Mannschaften dieselbe Punktzahl, so entscheiden die Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander (direkter Vergleich). Hierzu wird folgende Reihenfolge festgelegt: 1. Punkte, 2. Torverhältnis im Subtraktionsverfahren, 3. mehr erzielte Tore. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, so findet ein Entscheidungsspiel statt. Für diese Spiele werden vom KJA besondere Bestimmungen erlassen. Die Einteilung der Gruppen in allen Altersklassen wird vom KJA vorgenommen und ist unanfechtbar. Die vorstehende Regelung gilt für alle Altersklassen und Staffeln. A Junioren: Gespielt wird in 5 Gruppen (Qualifikationsrunde) eine einfache Runde, zusammen mit den Mannschaften aus dem Fußballkreis Lippstadt. Die jeweils ersten zwei Mannschaften der fünf Gruppen qualifizieren sich für die Kreisliga A (Hin- und Rückrunde). Die verbleibenden Mannschaften werden in die Kreisligen B eingeteilt. Die Zuständigkeit der Kreisjugendspruchkammern wird wie folgt geregelt: Qualifikationsstaffeln 1, 2 KJSK Lippstadt Qualifikationsstaffeln 3,4,5 KJSK Soest Kreisliga A KJSK Lippstadt Kreisliga B1 KJSK Lippstadt Kreisliga B2 KJSK Soest B Junioren: Gespielt wird in 3 Gruppen (Qualifikationsrunde) eine einfache Runde. Die jeweils ersten drei Mannschaften der drei Gruppen qualifizieren sich für die Kreisliga A (Hin- und Rückrunde). Die verbleibenden Mannschaften werden in die Kreisliga B eingeteilt. C Junioren: Gespielt wird in 4 Gruppen (Qualifikationsrunde) eine einfache Runde. Die jeweils ersten zwei Mannschaften der vier Gruppen qualifizieren sich für die Kreisliga A (Hin- und Rückrunde). Die verbleibenden Mannschaften werden in die Kreisliga B eingeteilt. D Junioren 9-er: Gespielt wird in 4 Gruppen (Qualifikationsrunde) eine einfache Runde. Die jeweils ersten zwei Mannschaften der vier Gruppen qualifizieren sich für die Kreisliga A (Hin- und Rückrunde). Die verbleibenden Mannschaften werden in die Kreisligen B eingeteilt E Junioren: Gespielt wird in 4 Gruppen (Findungsrunde) in einer einfachen Runde. Nach Abschluss der Findungsrunde bildet der KJA neue Spielklassen. Vorgesehen sind vier Gruppen mit 9 oder 10 Mannschaften. Änderung der Gruppeneinteilung behalten wir uns vor. Hierbei werden sportliche und regionale Gesichtspunkte berücksichtigt Es wird kein Kreismeister ausgespielt. F und G - Junioren: Es wird nach den Fair-Play-Regeln gespielt. Der Spielbericht Online wird angewendet, es müssen keine SRA eingetragen werden 5

6 F Junioren: Gespielt wird in mehreren Gruppen eine einfache Runde. Im Frühjahr werden dann entweder weitere Runden gespielt oder wieder Spieltreffs angeboten. Hierbei werden sportliche und regionale Gesichtspunkte berücksichtigt. Es wird kein Kreismeister ausgespielt. G Junioren: In der Hinrunde werden Freundschaftsspiele ausgetragen, welche die Vereine selbst vereinbaren können. Ab der Rückrunde werden vom KJA Spielrunden bzw. Spieltreffs geplant. Diese Spielrunden finden grundsätzlich am Dienstag um 17:00 Uhr statt, können jedoch nach Einverständnis der beteiligten Vereine an jedem anderen Tag in dieser Woche verlegt werden. Es wird nach den Fair-Play-Regeln gespielt. A Juniorinnen A Juniorinnen Mannschaften werden in die B Juniorinnen Staffeln eingegliedert und spielen dort ohne Wertung mit. In dieser Mannschaft dürfen max. 3 Spielerinnen der A-Juniorinnen Jahrgänge gleichzeitig eingesetzt (auf dem Platz stehen) werden. B Juniorinnen Gespielt wird in 2 Gruppen (Qualifikationsrunde) eine einfache Runde, zusammen mit den Mannschaften aus dem Fußballkreis Lippstadt. Die jeweils ersten 4 Mannschaften der beiden Gruppen qualifizieren sich für die Kreisliga A (einfache Runde). Die verbleibenden Mannschaften werden in die Kreisliga B eingeteilt. Gespielt wird 11 gegen 11. Auf Verlangen eines Vereins dem zum Spiel nicht genügend Spielerinnen zur Verfügung stehen, muss die Spieleranzahl von beiden Vereinen verringert werden (Mindestspielerzahl: 9 gegen 9). Dabei steht dem schwächer besetzten Verein das Recht auf 2 Einwechselspielerinnen zu und dem stärker besetzten Verein max. 4 Einwechselspielerinnen. (Bei 9 gegen 9 max. 13; und bei 10 gegen 10 max. 14 eingesetzte Spielerinnen pro Spiel). Stehen am Spieltag dem Verein, der die Verringerung der Mannschaftsstärke verlangt hat, mehr als 2 Einwechselspielerinnen zur Verfügung hat die stärker besetzte Mannschaft das Recht die Erhöhung der Spielerinnenzahl zu verlangen. Eine Verkleinerung des Spielfeldes sowie eine Reduzierung unter 9 gegen 9 finden nicht statt. Sollten einem Verein insgesamt weniger als 9 Spielerinnen zur Verfügung stehen, hat die stärker besetzte Mannschaft das Recht mit 9 Spielerinnen plus 4 Einwechselspielerinnen zu spielen. Das Verlangen auf Reduzierung der Mannschaftsstärke ist dem gegnerischen Verein und dem Staffelleiter spätestens 2 Tage vor dem Spielbeginn per DFBnet-Postfach anzuzeigen und vom Schiedsrichter / Spielleiter unter Bemerkungen im SBO einzutragen. Ist die Anzeige nicht fristgerecht erfolgt, so hat die stärker besetzte Mannschaft das Recht das Spiel mit 11 Spielerinnen plus 4 Einwechselspielerinnen zu spielen. Die Zuständigkeit der Kreisjugendspruchkammern wird wie folgt geregelt: grundsätzlich KJSK Lippstadt 6

7 C Juniorinnen C Juniorinnen Mannschaften spielen in der Kreisliga A eine Doppelrunde Die Zuständigkeit der Kreisjugendspruchkammern wird wie folgt geregelt: Kreisliga A KJSK Lippstadt D Juniorinnen 7er Gespielt wird in der Kreisliga A zusammen mit den Mannschaften aus dem Fußballkreis Lippstadt. Die Zuständigkeit der Kreisjugendspruchkammern wird wie folgt geregelt: Kreisliga A KJSK Lippstadt 15. Kreispokalspiele Pokalspiele auf Kreisebene werden in den Klassen A-, B-, C-, und D-Junioren, sowie bei den B- Juniorinnen durchgeführt. Die Spielpaarungen werden auf der Arbeitstagung ausgelost. Die Spiele gehen bis zur Entscheidung. Mannschaften mit reduzierter Mannschaftsstärke können an den Pokalspielen nicht teilnehmen. Klassentiefere Mannschaften haben grundsätzlich Heimrecht 16. Freundschaftsspiele / Turniere Freundschaftsspiele können jederzeit durchgeführt werden, soweit diese den Pflichtspielbetrieb und amtliche oder verbandsseitige Veranstaltungen nicht stören. Die Freundschaftsspiele aller Mannschaften sind durch den Platzverein rechtzeitig (spätestens 7 Tage vor dem Spiel) im DFBnet einzustellen. Ohne die Einstellung in das DFBnet kann keine SR-Ansetzung erfolgen. Für alle Freundschaftsspiele ist der SBO zu erstellen. Spielleitende Stelle für Freundschaftsspiele und Turniere ist der VKJA. Bei Freundschafsspielen der A-; B- und C- Junioren, sowie in allen anderen Altersklassen mit Beteiligung überkreislich spielender Mannschaften, sind amtliche Schiedsrichter anzufordern. Die Durchführungsbestimmungen für Vereinsturniere (Junioren und Juniorinnen) sind zu beachten. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht von einem dem DFB angehörenden Verein oder Verband veranstaltet werden und daher auch nicht genehmigt sind, ist nicht zulässig. Spiele gegen ausländische Mannschaften und Turniere im Ausland sind entsprechend der Spielordnung des DFB genehmigungspflichtig. 17. Allgemeines und Absagen, sowie Nichtantreten bei Turnieren Absagen der Turnierteilnahme weniger als eine Woche vor der Veranstaltung werden wie ein Nichtantreten bewertet und zieht ein entsprechendes Ordnungsgeld nach sich. Rechtzeitige Absagen (mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin) sind dem gastgebenden Verein und dem VKJA über das DFBnet-Postfach zuzustellen. Für die Korrespondenz der Turnierorganisation (Einladung, Zusage, Spielplanversand, Turnierabsagen etc.) sind ausschließlich die offiziell genannten Postanschriften der Jugendabteilungen zu verwenden. Andere Anschriften werden bei entstehenden Streitigkeiten nicht anerkannt. Die Nutzung des DFBnet-Postfachs wird dringend empfohlen. 7

8 Tritt eine Altersklasse eines Vereins trotz schriftlicher Zusage dreimal im Spieljahr zu Turnieren nicht an, so wird dem Verein untersagt, im folgenden Spieljahr in der betreffenden Altersklasse Turniere auszurichten. Auf die Durchführungsbestimmungen für Turniere und Hallenbestimmungen wird hingewiesen. Sie sind Bestandteil dieser Bestimmungen. 18. Sicherung von frei stehenden Toren Frei stehenden Tore müssen vor jedem Spiel vor dem Kippen durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Nach DIN / EN 748 sind bei einem Tor mit 1,5 m Auslage Kontergewichte von 140 kg erforderlich. Werden Tore nicht gesichert ist kein Versicherungsschutz vorhanden. Vor dem Spiel ist durch den Schiedsrichter/Spielleiter eine entsprechende Kontrolle durchzuführen. 19. Zuschauer am Spielfeldrand Zuschauer haben sich bei Spielen hinter der Bande bzw. Sportplatzumrandung aufzuhalten. Ein Aufenthalt direkt am Spielfeldrand ist nur dem Trainer und Betreuer der beiden Mannschaften gestattet (max. 3 Personen). Dies gilt insbesondere in den Altersklassen G- bis D Junioren. Der Aufenthalt hinter der Torauslinie ist nicht gestattet. Die Nichtbeachtung ist durch den Spielleiter im Spielbericht zu vermerken und wird mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50 belegt. Die Mitglieder des KJA werden entsprechende Kontrollen durchführen. Die Heimmannschaft ist für Überwachung dieser Bestimmungen verpflichtet. Für den Bereich der F-Junioren Staffeln ergehen besondere Bestimmungen (Fair-Play-Liga). 20. Offizielle Mitteilungen / DFBnet E-Postfächer Die Vereine sind verpflichtet, Veröffentlichungen in den "Offiziellen Mitteilungen" (OM Online unter sei es spiel- oder verwaltungstechnischer Art, zu berücksichtigen. Das DFBnet- Postfach ist regelmäßig auf neue Inhalte zu überprüfen, alle Nachrichten sind zeitnah zu bearbeiten. 21. Schriftverkehr / Beschwerden / Einsprüche etc Einsprüche bzw. Beschwerden sind per Einschreiben oder über das DFBnet-Postfach im DFBnet zu versenden. Ebenso ist jeglicher anderer Schriftverkehr grundsätzlich über das DFBnet-Postfach abzuwickeln. Verbindliche elektronische Postfächer der Spruchkammern (Jugend): Veröffentlichung der verbindlichen elektronischen Postfächer der Spruchkammern (Jugend) im Fußball- u. Leichtathletik-Verband Westfalen e.v. (FLVW) gem. 27 Abs. 2 RuVO/WFLV: Auf der Grundlage der Beschlüsse des WFLV Präsidiums aus Dezember 2010 (veröffentlicht in den OM FLVW Nr. 51 vom ), sowie des FLVW Präsidiums vom (veröffentlicht in den OM FLVW Nr. 4 vom ) werden hiermit die Anschriften der elektronischen Postfächer der Spruchkammern (Jugend) im Fußball- u. Leichtathletikverband Westfalen e.v. gem. 27 Abs. 2 RuVO/WFLV wie folgt verbindlich bekannt gemacht (Veröffentlicht in der OM 21/2011): 8

9 Verbandjugendspruchkammer: Bezirksjugendspruchkammer III: Kreisjugendspruchkammer Lippstadt: Kreisjugendspruchkammer Soest: Spielverbot Zum Schutz der Auswahlmannschaften, sowie des DFB-Stützpunkttrainings gilt montags ein generelles Spielverbot für sämtliche E-, D- und C- Junioren Mannschaften, sowie für alle Juniorinnen Mannschaften. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn der zuständige Auswahltrainer, der VKJA und der Staffelleiter vorher zustimmen. 24. Anschriftenverzeichnis Vereinsmeldebogen / Benutzerkennungen Im Vereinsmeldebogen sind für den Jugendbereich mindestens folgende Angaben einzutragen: a) Postanschrift Jugend b) Jugendgeschäftsführer und Jugendobmann c) Für jede Mannschaft ist ein Mannschaftsverantwortlicher und der Trainer einzutragen Zu a-c: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und Mailanschrift sind auf jeden Fall einzutragen d) Im Jugendbereich ist von jedem Verein dem Mannschaftsverantwortlichen und dem Trainer eine Benutzerkennung über die Vereinsadministration zuzuweisen, damit der elektronische Spielbericht ausgefüllt werden kann. e) Eine generelle Zuweisung einer Benutzerkennung für alle Jugendmannschaften ist nicht zulässig 25. Regelung bei reduzierter Mannschaftsstärke Grundsätzlich wird 11 gegen 11 gespielt, die weiteren Regelungen siehe hierzu Spielbetrieb B- Juniorinnen (Punkt 14 dieser Durchführungsbestimmungen) Diese Regelungen gelten bei allen Mannschaften mit reduzierter Mannschaftsstärke. Hat ein Verein einen Antrag beim KJA gestellt, (außer A-Jugend, B- und D-Juniorinnen, sowie Kreisliga A) und dieser ist genehmigt worden, entfällt die Antragspflicht pro Spieltag. Weiterhin werden die Mannschaftsnamen mit dem Zusatz (9) oder (7) versehen. Mannschaften mit generell verringerter Mannschaftsstärke können nach der Qualifikationsrunde nicht in die Kreisliga A eingeteilt werden und nehmen auch nicht am Pokalwettberb teil. Diese Regelung gilt auch für die D-Jugend bei Reduzierung von 9 auf 7 Spieler(innen) Eine Verkleinerung des Spielfeldes bei verringerter Mannschaftsstärke ist nicht vorgesehen. Kreisjugendausschuss -29- SOEST Werl, Erich Kreyenbrink, VKJA 9

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